A-W/0010/2017
Tempo 30 vor sensiblen Einrichtungen - geänderte StVO nutzen!
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Stellungnahme der Verwaltung vom 04.12.2017
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32.23.0014 j 04.12.2017 Frau Krieger 3211 An die Bezirksvertretu ng Münster-West Dezernent I Ein. 6,DEZ. 2017 über Herrn Stadtrat Heuer über pr 33.24 - Frau Remmers rt Anträge zu Tempo 30 vor sensiblen Einrichtungen ni Bereich Münster-West A-WI001012017 (SPD- -Fraktion und Bündnis 90/DIE GRÜNEN GA) A-WI0019/2016 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN GAL) ‚ : AFW/0006/2015 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN GAL) A-W10042/2015 (SPD-Fraktion) 'A-WI0031/2014 (SPD-Fraktion und CDU-Fraktion) Die Bezirksvertretung Münster-West hat die Verwaltung mit den vorgenannten Anträgen be- auftragt, für verschiedene Bereiche im Bezirk Münster-West zu prüfen, ob Tempo 30 ange- ordnet werden kann. Nachdem die Änderungen der StVO Ende letzten Jahres in Kraft getreten sind und Ende Mai 2017 auch die Veröffentlichung der erforderlichen Verwaltungsvorschriften erfolgt ist, wurden die jeweiligen Standorte im Bereich Münster-West, für die eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h nach der geänderten StVO in Betracht kommt, einer Ein- zelfallprüfung unterzogen. Tempo 30 km/h kann demnach für folgende Straßen gelten: 1. Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße (zwischen der Kreuzung Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße / Alter Gemeindeplatz und Tilbecker Straße) 2. Alter Gemeindeplatz / Havixbecker Straße (zwischen der Kreuzung Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße / Alter Gemeindeplatz und der Kreuzung Im Seihof / Dorffeldstraße) 3. Hensenstraße (zwischen dem Twenteweg und Toppheideweg) 4. Osthofstraße (zwischen der Kreuzung \WVeseler Straße / Osthofstraße und Osthofstraße Höhe Haus-Nr. 28) 5. Dingbängerweg (zwischen der Kita „In der alten Schule“ und dem Elisabeth-Hürten-Weg) 6. Dieckmannstraße (zwischen dem ersten Kreisverkehr in Höhe Fritz-Krüger-Seniorenzentrum und der Gievenbecker Reihe) 7. Von-Esmarch-Straße (zwischen dem Michaelweg und dem Besselweg) Um eine möglichst einheitliche Regelung für alle Streckenabschnitte zu, schaffen, wurden die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h am Dingbängerweg, an der Dieckmannstraße und an der Von-Esmarch-Straße zeitlich beschränkt auf montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr. An der-Hensenstraße ist die Tempo-30-Regelung auf die Öffnungszeiten der Kita von montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr beschränkt. An der Annette-von-Droste-Hülshoff- Straße, dem Alten Gemeindeplatz und der Osthofstraße gilt die Geschwindigkeitsbegren- zung auf 30 km/h zeitlich unbegrenzt. Am Dingbängerweg in Höhe der Einmündung Meyerbeerstraße soll im nächsten Jahr eine ‚neue Kita entstehen. Hier wird rechtzeitig zur Inbetriebnahme entschieden, ob die Voraus- setzungen für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h vorliegen. Für alle unter den Ziffern 1.-7. genannte Strecken sind die Prüfungen abgeschlossen, so dass die verkehrsrechtlichen Anordnungen erfolgen konnten. An der Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße, dem Alten Gemeindeplatz / Havixbecker Straße und der Hensenstraße stehen die Verkehrszeichen „Tempo 30“ bereits. Für die Osthofstra- Re, den Dingbängerweg, die Dieckmannstraße und die Von-Esmarch-Straße ist in Kürze mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen durch das städtische Tiefbauamt zu rechnen. wu Schulze-Werder
Originalantrag
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15. Februar 2017 An die Bezirksvertretung Münster-West z.H. Bezirksbürgermeister Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 Münster Tempo 30 vor sensiblen Einrichtungen – Geänderte StVO nutzen! Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, vor den nachfolgend aufgelisteten Einrichtungen im Bereich des Stadtbezirks Münster-West eine Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h gem. § 45 Abs. 9 durch Anbringung des Verkehrszeichens 274 einzurichten und die Bezirksvertretung von der Ausführung zu unterrichten. Sofern die Umsetzung an einem Standort nicht oder nur in gänzlich anderer Form möglich ist, wird die Verwaltung die Bezirksvertretung über die Gründe schriftlich unterrichten. Kann lediglich die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht über die gesamte beschlossene Strecke eingerichtet werden, so findet die Beschränkung dort statt, wo und so weit sie möglich ist. Die Verwaltung unterrichtet die Bezirksvertretung auch hierzu und über die Gründe schriftlich. 1. Roxel Marienschule/KiTa St. Pantaleon: Auf den Straßenzügen Annette-von-Droste-Hüls-Straße vor der Kreuzung mit der Straße Auf dem Dorn bis Pienersallee etwa vor dem K+K-Markt; Tilbecker Straße von der Kreuzung mit der Annette-von-Droste-Hüls-Straße bis zum Beginn der bereits bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h. 2. Roxel Senioren-Wohnanlage Pastors Garten: Auf dem gesamten Straßenzug Alte Gemeindestraße in die Roxeler Straße bis zur Einmündung Im Seihof. 3. Mecklenbeck KiTa In der alten Schule/Peter-Wust-Schule/KiTa St. Anna: Dingbängerweg ungefähr ab dem Meckelbach bis zum August-Veltmann-Weg. 4. Gievenbeck Michaelschule: Zwischen den Lichtsignalanlagen auf der Von-Esmarch-Straße bei der Kirche und der Schule. 5. Gievenbeck Freiherr-von-Stein-Gymnasium/A WO-Seniorenzentrum:Auf der Dieckmannstraße ab der Fußwegeverbindung zum Platz Gartenbreie über die beiden Kreisel hinaus am Freiherr-von-Stein-Gymnasium vorbei bis zur Einmündung Gievenbecker Reihe. Mitglieder der SPD-Fraktion Beate Kretzschmar, Vorsitzende Stephan Brinktrine Raimund Köster Elke Kraut-Kleinschmidt Nico Schmitz – 1/2 – Bündnis 90/DIE GRÜNEN/GAL Münster-West Anke Pallas, Vorsitzende Kai Bleker Karina Kuschewski Brigitte von Schoenebeck Begründung: Bislang galt, dass innerorts eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zulässig ist und diese nur in begründeten Ausnahmefällen auf Hauptverkehrsstraßen abgesenkt werden durfte. Diese Ausnahmen mussten explizit begründet sein und stützten sich meist auf die Beobachtung eines Unfallschwerpunkts. Ausnahmen im Bereich von sensiblen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder Pflegeheimen waren nicht vorgesehen. Mit der nun beschlossenen Änderung der Straßenverkehrsordnung, hier namentlich der § 45, fällt diese Pflicht zur Begründung der geschwindigkeitssenkenden Maßnahmen im Bereich solcher sensiblen Einrichtungen weg, man muss – kurz gesagt – „nicht mehr warten, bis etwas passiert”. SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen mit dieser Liste nun im Bereich der Bildungseinrichtungen einen Anfang machen und die täglichen Wege für schwächere Verkehrsteilnehmer sicherer gestalten. Gezeichnet: Für die Fraktion der SPD: Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Beate Kretzschmar Kai Bleker Stephan Brinktrine Karina Kuschewski Raimund Köster Anke Pallas Elke Kraut-Kleinschmidt Brigitte von Schonebeck Nico Schmitz Mitglieder der SPD-Fraktion Beate Kretzschmar, Vorsitzende Stephan Brinktrine Raimund Köster Elke Kraut-Kleinschmidt Nico Schmitz – 2/2 – Bündnis 90/DIE GRÜNEN/GAL Münster-West Anke Pallas, Vorsitzende Kai Bleker Karina Kuschewski Brigitte von Schoenebeck
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (24)
- Havixbecker Straße
- Dorffeldstraße
- Hensenstraße
- Osthofstraße
- Dieckmannstraße
- Von-Esmarch-Straße
- Pienersallee
- Tilbecker Straße
- Roxeler Straße
- Alter Gemeindeplatz
- Dingbängerweg
- Elisabeth-Hürten-Weg
- Michaelweg
- Besselweg
- August-Veltmann-Weg
- Auf dem Dorn
- Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße
- Gievenbecker Reihe
- Meyerbeerstraße
- Toppheideweg
- Gartenbreie
- Im Seihof
- Twenteweg
- Schonebeck
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0010/2017
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 16.02.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37