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A-W/0010/2017

Tempo 30 vor sensiblen Einrichtungen - geänderte StVO nutzen!

Antrag an die BV West 16.02.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 07.12.2017, TOP 6.1

Stellungnahme der Verwaltung vom 04.12.2017

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Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung vom 04.12.2017

3185 Zeichen

32.23.0014 j 04.12.2017
Frau Krieger 3211

An die Bezirksvertretu ng
Münster-West

Dezernent I

Ein. 6,DEZ. 2017

über
Herrn Stadtrat Heuer

über pr
33.24 - Frau Remmers rt

Anträge zu Tempo 30 vor sensiblen Einrichtungen ni Bereich Münster-West

A-WI001012017 (SPD- -Fraktion und Bündnis 90/DIE GRÜNEN GA)
 A-WI0019/2016 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN GAL)
‚ : AFW/0006/2015 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN GAL)
 A-W10042/2015 (SPD-Fraktion)
'A-WI0031/2014 (SPD-Fraktion und CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Münster-West hat die Verwaltung mit den vorgenannten Anträgen be-
auftragt, für verschiedene Bereiche im Bezirk Münster-West zu prüfen, ob Tempo 30 ange-
ordnet werden kann.

Nachdem die Änderungen der StVO Ende letzten Jahres in Kraft getreten sind und Ende Mai
2017 auch die Veröffentlichung der erforderlichen Verwaltungsvorschriften erfolgt ist, wurden
die jeweiligen Standorte im Bereich Münster-West, für die eine Herabsetzung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h nach der geänderten StVO in Betracht kommt, einer Ein-
zelfallprüfung unterzogen.

Tempo 30 km/h kann demnach für folgende Straßen gelten:

1. Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße
(zwischen der Kreuzung Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße / Alter Gemeindeplatz
und Tilbecker Straße)

2. Alter Gemeindeplatz / Havixbecker Straße
(zwischen der Kreuzung Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße / Alter Gemeindeplatz
und der Kreuzung Im Seihof / Dorffeldstraße)

3. Hensenstraße
(zwischen dem Twenteweg und Toppheideweg)

4. Osthofstraße
(zwischen der Kreuzung \WVeseler Straße / Osthofstraße und Osthofstraße Höhe
Haus-Nr. 28)

5. Dingbängerweg
(zwischen der Kita „In der alten Schule“ und dem Elisabeth-Hürten-Weg)

6. Dieckmannstraße
(zwischen dem ersten Kreisverkehr in Höhe Fritz-Krüger-Seniorenzentrum und der
Gievenbecker Reihe)

7. Von-Esmarch-Straße
(zwischen dem Michaelweg und dem Besselweg)

Um eine möglichst einheitliche Regelung für alle Streckenabschnitte zu, schaffen, wurden die
Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h am Dingbängerweg, an der Dieckmannstraße
und an der Von-Esmarch-Straße zeitlich beschränkt auf montags bis freitags von 7 bis 20
Uhr. An der-Hensenstraße ist die Tempo-30-Regelung auf die Öffnungszeiten der Kita von
montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr beschränkt. An der Annette-von-Droste-Hülshoff-
Straße, dem Alten Gemeindeplatz und der Osthofstraße gilt die Geschwindigkeitsbegren-
zung auf 30 km/h zeitlich unbegrenzt.

Am Dingbängerweg in Höhe der Einmündung Meyerbeerstraße soll im nächsten Jahr eine
‚neue Kita entstehen. Hier wird rechtzeitig zur Inbetriebnahme entschieden, ob die Voraus-
setzungen für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h vorliegen.

Für alle unter den Ziffern 1.-7. genannte Strecken sind die Prüfungen abgeschlossen, so
dass die verkehrsrechtlichen Anordnungen erfolgen konnten.

An der Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße, dem Alten Gemeindeplatz / Havixbecker Straße
und der Hensenstraße stehen die Verkehrszeichen „Tempo 30“ bereits. Für die Osthofstra-
Re, den Dingbängerweg, die Dieckmannstraße und die Von-Esmarch-Straße ist in Kürze mit
dem Aufstellen der Verkehrszeichen durch das städtische Tiefbauamt zu rechnen.

wu

Schulze-Werder

Originalantrag

3641 Zeichen

15. Februar 2017
An die Bezirksvertretung Münster-West
z.H. Bezirksbürgermeister Stephan Brinktrine
Pantaleonplatz 7
48161 Münster
Tempo 30 vor sensiblen Einrichtungen –
Geänderte StVO nutzen!
Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, vor den nachfolgend aufgelisteten Einrichtungen im Bereich
des Stadtbezirks Münster-West eine Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf
30 km/h gem. § 45 Abs. 9 durch Anbringung des Verkehrszeichens 274 einzurichten und die
Bezirksvertretung von der Ausführung zu unterrichten.
Sofern die Umsetzung an einem Standort nicht oder nur in gänzlich anderer Form möglich ist,
wird die Verwaltung die Bezirksvertretung über die Gründe schriftlich unterrichten. Kann
lediglich die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht über die gesamte beschlossene Strecke
eingerichtet werden, so findet die Beschränkung dort statt, wo und so weit sie möglich ist. Die
Verwaltung unterrichtet die Bezirksvertretung auch hierzu und über die Gründe schriftlich.
1. Roxel Marienschule/KiTa St. Pantaleon: Auf den Straßenzügen Annette-von-Droste-Hüls-Straße
vor der Kreuzung mit der Straße Auf dem Dorn bis Pienersallee etwa vor dem K+K-Markt;
Tilbecker Straße von der Kreuzung mit der Annette-von-Droste-Hüls-Straße bis zum Beginn der
bereits bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h.
2. Roxel Senioren-Wohnanlage Pastors Garten: Auf dem gesamten Straßenzug Alte
Gemeindestraße in die Roxeler Straße bis zur Einmündung Im Seihof.
3. Mecklenbeck KiTa In der alten Schule/Peter-Wust-Schule/KiTa St. Anna: Dingbängerweg
ungefähr ab dem Meckelbach bis zum August-Veltmann-Weg.
4. Gievenbeck Michaelschule: Zwischen den Lichtsignalanlagen auf der Von-Esmarch-Straße bei
der Kirche und der Schule.
5. Gievenbeck Freiherr-von-Stein-Gymnasium/A WO-Seniorenzentrum:Auf der Dieckmannstraße
ab der Fußwegeverbindung zum Platz Gartenbreie über die beiden Kreisel hinaus am
Freiherr-von-Stein-Gymnasium vorbei bis zur Einmündung Gievenbecker Reihe.
Mitglieder der SPD-Fraktion
Beate Kretzschmar, Vorsitzende
Stephan Brinktrine
Raimund Köster
Elke Kraut-Kleinschmidt
Nico Schmitz
– 1/2 – Bündnis 90/DIE GRÜNEN/GAL Münster-West
Anke Pallas, Vorsitzende
Kai Bleker
Karina Kuschewski
Brigitte von Schoenebeck

Begründung:
Bislang galt, dass innerorts eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zulässig ist und diese nur
in begründeten Ausnahmefällen auf Hauptverkehrsstraßen abgesenkt werden durfte. Diese
Ausnahmen mussten explizit begründet sein und stützten sich meist auf die Beobachtung eines
Unfallschwerpunkts. Ausnahmen im Bereich von sensiblen Einrichtungen wie Kindergärten,
Schulen oder Pflegeheimen waren nicht vorgesehen.
Mit der nun beschlossenen Änderung der Straßenverkehrsordnung, hier namentlich der § 45,
fällt diese Pflicht zur Begründung der geschwindigkeitssenkenden Maßnahmen im Bereich
solcher sensiblen Einrichtungen weg, man muss – kurz gesagt – „nicht mehr warten, bis etwas
passiert”.
SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen mit dieser Liste nun im Bereich der
Bildungseinrichtungen einen Anfang machen und die täglichen Wege für schwächere
Verkehrsteilnehmer sicherer gestalten.
Gezeichnet:
Für die Fraktion der SPD: Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Beate Kretzschmar Kai Bleker
Stephan Brinktrine Karina Kuschewski
Raimund Köster Anke Pallas
Elke Kraut-Kleinschmidt Brigitte von Schonebeck
Nico Schmitz
Mitglieder der SPD-Fraktion
Beate Kretzschmar, Vorsitzende
Stephan Brinktrine
Raimund Köster
Elke Kraut-Kleinschmidt
Nico Schmitz
– 2/2 – Bündnis 90/DIE GRÜNEN/GAL Münster-West
Anke Pallas, Vorsitzende
Kai Bleker
Karina Kuschewski
Brigitte von Schoenebeck

Beratungsverlauf (1)

07.12.2017 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (24)

  • Havixbecker Straße
  • Dorffeldstraße
  • Hensenstraße
  • Osthofstraße
  • Dieckmannstraße
  • Von-Esmarch-Straße
  • Pienersallee
  • Tilbecker Straße
  • Roxeler Straße
  • Alter Gemeindeplatz
  • Dingbängerweg
  • Elisabeth-Hürten-Weg
  • Michaelweg
  • Besselweg
  • August-Veltmann-Weg
  • Auf dem Dorn
  • Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße
  • Gievenbecker Reihe
  • Meyerbeerstraße
  • Toppheideweg
  • Gartenbreie
  • Im Seihof
  • Twenteweg
  • Schonebeck

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Details

Aktenzeichen
A-W/0010/2017
Typ
Antrag an die BV West
Datum
16.02.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37