KDigital 13/2023
Glasfaserausbau NRW - Bericht der Gigabit-Geschäftsstelle der Bezirksregierung Köln – Frau Ueberschaer
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Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung (Glasfaserausbau NRW - Bericht der Gigabit-Geschäftsstelle der Bezirksregierung Köln – Frau Ueberschaer)
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Seite 1 von 7 Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung - öffentlich - KDigital 13/2023 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Frau Ueberschaer Telefon 0221-147-2809 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 16.10.2023 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Kommission für Digitalisierung 20.10.2023 7. zur Kenntnis TOP: Glasfaserausbau NRW - Bericht der Gigabit-Geschäftsstelle der Bezirksregierung Köln – Frau Ueberschaer Beschlussvorschlag: Zur Kenntnis. Erläuterungen: Thesenpapier zur Vorlage des Landtags 18/1244 (Sitzung des Ausschusses für Wirt- schaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vom 17. Mai 2023) Breitbandförderung „Strukturwandel in Nordrhein-Westfalen“ und erhöhte Ausbaudynamik: Glasfaserquoten: Im Jahr 2023 hat die Geschwindigkeit des eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbaus in Nord- rhein-Westfalen (NRW) weiter zugenommen. Allein im ersten Halbjahr 2023 wurden landes- weit knapp 5 Prozentpunkte der Haushalte in NRW neu mit Glasfaser erschlossen (ca. 440.000 Haushalte). Zum Vergleich: Im Juni 2022 lag die Glasfaserversorgung noch bei knapp 22 %; bis Juni 2023 konnte ein signifikanter Zuwachs auf knapp 30 % erreicht werden. Im Regierungsbezirk Köln (Reg.Bez. Köln) lag die Glasfaserversorgung im Juni 2022 noch bei knapp 23,1 %. Bis Juni 2023 konnte auch hier eine signifikante Steigerung auf 32 % erzielt werden. NRW wird das Ziel des Bundes, bis 2025 die Hälfte der Haushalte mit Glasfaser zu erschlie- ßen, vollständig und rechtzeitig erfüllen können (persp. Glasfaserquote für NRW: 56,8 %, persp. Glasfaserquote für den Reg.Bez. Köln: 52,8 %). Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung KDigital 13/2023 Seite 2 von 7 Gigabitquoten: Die Gigabitversorgung der Haushalte im Reg.Bez. Köln liegt, Stand Juni 2023, bei 74,7 %. Perspektivisch steigt diese Quote auf 85,1 % an. Im Reg.Bez. Köln liegen perspektivisch nur noch 7,7 % der Haushalte in sog. „Grauen Flecken“. Perspektivisch beträgt die Quote derjenigen Haushalte im Reg.Bez. Köln, die sich in sog. „Weißen Flecken“ befinden, bei nur noch 0,4 % (perspektivische Versorgung 99,6 % mit > 30 Mbit/s). Die Gigabitversorgung der Haushalte in NRW liegt, Stand Juni 2023, bei 78,4 %. Perspek - tivisch steigt diese Quote auf 88,9 % an. Zum Vergleich: Ende 2022 lag die Quote noch bei 75 %, wie der Vorlage 18/1244 auf S. 2 entnommen werden kann. In NRW liegen perspektivisch nur noch 5 % der Haushalte in sog. „Grauen Flecken“. Zum Vergleich: Ende 2022 lag die persp. Quote noch bei 15 %, wie der Vorlage 18/1244 auf S. 2 entnommen werden kann. Perspektivisch beträgt die Quote derjenigen Haushalte in NRW, die sich in sog. „Weißen Flecken“ befinden, nur noch 0,5 %. Dies entspricht einer Breitbandversorgung von <30 Mbits/s (Kupferkabel). SA Gewerbegebiete: NRW weite Erschließung von 96 % der gemeldeten 3900 Gewerbegebiete mit Glasfaser (FTTB/H) bzw. Versorgung nach Abschluss geplanter Ausbaumaßnahmen mit Glasfaser (Stand 31.12.2022); Keine aktuelle Ausbauplanung bei den restl. 4 %; Im Reg. Bez. Köln: prozentualer Anteil bereits erschlossener Gewerbegebiete/bzw. nach Abschluss geplanter Ausbaumaßnahmen mit Glasfaser von 99 %; Keine Nachfrage bei den restlichen 1 %; Von 61 Anträgen/Projekten, die im Rahmen des Förderprogramms SA Gewerbe im Reg. Bez. Köln gestellt wurden, befinden sich derzeit noch 17 Projekte in der Planungsphase (Vergabeverfahren), jedoch bereits 43 in der Umsetzungsphase (Baubeginn), ein Projekt konnte bereits abgeschlossen werden. Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung KDigital 13/2023 Seite 3 von 7 SA Schulen: Mit Stichtag 31.03.2023 Zugriff von 67 % aller 6.288 Schulstandorte in NRW auf Glasfaser- netze. Bis Jahresende 2023 Steigerung des Erschließungsgrades auf 83 % (auf der Grund- lage noch laufender oder vorbereiteten Projekten); Bis Ende 2025 Erschließungsgrad von 94 % realistisch; Im Reg. Bez. Köln: Erschließung von 1.112 der insgesamt 1.544 Schulstandorte mit Glas - faser (72 %); Bei weiteren 296 Schulstandorten Umsetzung von Förderprojekten bzw. ei - genwirtschaftlicher Ausbau (19 %); Initiierung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus bei 111 Schulstandorten (7,1 %); Keine Planungssicherung für die restlichen 1,9 % (25 Schulstandorte): Rhein-Sieg-Kreis: 2, Rhein-Erft-Kreis: 12; Köln: 4; Rheinisch-Bergischer Kreis: 4, Leverkusen, Bonn und Städte- region Aachen: je 1 Standort. „Dunkelgraue Flecken-Förderung“ Start der Bundesförderung im April 2023 (1. Aufruf - Antragsfrist Ende 15.10.2023); Die Kofinanzierungsrichtlinie zur „Dunkelgrauen Flecken“-Förderung (Gigabit-RL 2.0) ist seit 07.08.2023 in Kraft. Ziel der Landesförderung: 1. Sicherstellung der Kofinanzierung der Bundesmittel, um den Kommunen den Zugang zum geförderten Breitbandausbau zu ermöglichen; 2. Herstellen eines effizienten Nebeneinanders zwischen eigenwirtschaftlichem und ge- fördertem Ausbau; Eine wesentliche Änderung in der Landesrichtlinie ist die Erhöhung der kommunalen Eige - nanteile (Nr. 6 der KoFi-RL 2.0). Der Fördersatz des Landes beträgt grds. 30 %, d. h. 20 % Eigenanteil für Kommunen mit ausgeglichenem oder fiktiv ausgeglichenem Haushalt. Der Fördersatz des Landes wird auf 40 % erhöht (10 % Eigenanteil für Kommunen), wenn zum Zeitpunkt der Bewilligung des Landes kein ausgeglichener Haushalt/kein fiktiv ausgeglichener Haushalt vorliegt. Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung KDigital 13/2023 Seite 4 von 7 Weitere Änderungen: - Einführung von Obergrenzen für die Fördermittel pro Land (Sockelbetrag (100 Mio.) + prozentualem Anteil förderfähiger Adressen gemessen an Gesamtzahl förderfähi - ger Adressen (derzeit 400 Mio. Bundesmittel für NRW in 2023); - Grds. können ALLE Kommunen einen Antrag stellen; Bewertung der Anträge nach einem bundesweit einheitlichen Kriterienkatalog; Anträge aus Kommunen mit beson- derem Nachholbedarf werden sofort bewilligt; - Flexibilisierung des Markterkundungsverfahrens (MEV) - Einführung kommunaler Branchendialoge vor MEV „Das OZG Breitbandportal“ – Aktueller Sachstand: Im Rahmen des 18. Breitbanddialogs des Kompetenzzentrums Gigabit.NRW stand die "Di- gitalisierung von Genehmigungsverfahren" unter Berücksichtigung des OZG-Breitbandpor- tals im Fokus. Herr Ruppel von ekom21 stellte die verschiedenen Module und technischen Möglichkeiten des Portals vor. Ab November 2023 wird das OZG Breitbandportal produktiv gehen. Das Land NRW hat sein generelles Nachnutzungsinteresse am OZG Breitbandportal bestätigt und ist bestrebt, das Portal flächendeckend auszurollen. Es fehle derzeit aber noch an flächendeckender Bedarfsrückmeldung aus den Kommunen. Vorteile der flächendeckenden Nutzung des OZG Breitbandportals: - Qualitätssteigerung, - mehr Transparenz im Genehmigungsverfahren (§ 127 Absätze 1-3 und 6-8 TKG) für die Zustimmung der Wegebaulastträger, - Work-Flow/Schnittstellenmöglichkeiten; Nachteile der flächendeckenden Nutzung des OZG Breitbandportals: - Derzeitige Beschränkung auf Zustimmungsverfahren der Wegebaulastträger (Tief - bauämter) Voraussetzung: Einbinden sämtlicher kommunaler Entscheidungsträ - ger; - Klärung der Finanzierung durch das Land NRW sei ungeklärt; - Bereits bestehende Einzellösungen innerhalb kreisfreier Städte/Kommunen -> Schnittstellenproblematik; Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung KDigital 13/2023 Seite 5 von 7 Finanzierungsfrage (Gespräche zw. MWIKE NRW, Finanzministerium NRW und MHKBD NRW) -> Klärung nach Evaluation der beiden Pilotprojekte in Euskirchen und Dortmund (November 2023); Eine projektscharfe Übersicht zu den Förderprojekten im Bundesprogramm ist im Open Data Portal des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Klimaschutz und Energie (MWIKE) unter folgendem Link hinterlegt: https://www.wirtschaft.nrw/open-data -> „BREITBAND/GLASFASER“ Die Projektübersichten sind entsprechend der Weißen-Flecken Förderung in die Flächen - projekte (Anbindung der Haushalte, Schulen, usw.) sowie in die Projekte zur Anbindung der Schulen und Gewerbegebiete nach den Sonderaufrufen unterteilt. Die Projekte sind landes- weit, differenziert nach den einzelnen Regierungsbezirken dargestellt. Die Daten werden quartalsweise aktualisiert. 1. DigitalPakt Schule a. Richtlinie Digitalpakt Schule 09/2019 Laufzeit: 31.12.2025 Mit Ablauf der Antragsfrist am 31.07.2022 wurden von 221 Mio. € Gesamtbudget im Regie- rungsbezirk Köln 219,3 Mio. € beantragt, d.h. 99,25 % und 219 Mio. € bewilligt, d.h. knapp 99,1 %. Anzahl der An- träge Beantragte Förde- rung davon bewilligt davon bewilligte Förderung Gesamt 798 219.322.740,38 € 798 219.038.761,81 € davon kommunal 472 186.853.550,37 € 472 186.610.796,40 € davon weitere öffentl. 28 7.738.158,50 € 28 7.737.431,30 € davon Ersatzschule 184 21.253.096,05 € 184 21.215.599,29 € davon Pflege 114 3.477.935,46 € 114 3.474.934,82 € Ausblick: Die Bewilligungen konnten am 06.10.2023 abgeschlossen werden können. Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung KDigital 13/2023 Seite 6 von 7 b. Sofortausstattungsprogramme Schüler- und Lehrerendgeräte 07/2020 Im gesamten Sofortausstattungsprogramm konnten die Maßnahmen bewilligt und ausge - zahlt werden. Die Projekte befinden sich aktuell in der Verwendungsnachweisprüfung. Ausstattung Schülerinnen und Schüler Ausstattung Lehrkräfte Bewilligte Anträge Bewilligte Förderung Bewilligte Anträge Bewilligte Förderung Gesamt 226 37.193.893,41 € 219 24.227.489,86 € davon kommunal 113 31.990.045,92 € 111 21.793.257,39 € davon weitere öffentl. 11 1.313.605,98 € 15 1.897.153,14 € davon Ersatzschule 60 3.341.764,48 € 60 2.456.630,64 € davon Pflege 42 548.477,03 € 33 257.679,04 € c. Förderung IT-Administration 02/2021 Laufzeit: 31.12.2025 Die Antragsfrist des Förderprogramms läuft noch bis Ende 2024. Anzahl der Anträge Beantragte Förderung davon Bewilligt davon Bewilligte Förderung Gesamt 115 9.723.268,57 € 107 8.249.786,74 € davon kommunal 77 8.491.048,13 € 71 7.543.570,93 € davon weitere öffentl. 5 661.558,00 € 5 192.379,00 € davon Ersatzschule 27 506.138,60 € 25 449.312,97 € davon Pflege 6 64.523,84 € 6 64.523,84 € Ausblick: Das Gesamtbudget im Regierungsbezirk Köln liegt bei 26 Mio. €. Von 264 Schulträgern im Regierungsbezirk Köln haben bisher 151 noch keinen Antrag gestellt. Bis Ende Oktober 2023 werden diese kontaktiert. Eine Antragstellung ist zwar grds. bis Ende 2024 möglich. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Durchführungszeitraum am 31.01.2025 en - det. Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung KDigital 13/2023 Seite 7 von 7 d. Digitale Ausstattungsoffensive 10/2021 Laufzeit: 31.12.2023 Die Antragsfrist des Förderprogramms endete am 30.06.2022. Die Bewilligungen sind bereits vollständig abgeschlossen. Bewilligte Anträge Beantragte/ Bewilligte Förderung Gesamt 45 13.517.846,42 € davon kommunal 36 9.212.823,85 € davon weitere öffentl. 5 3.951.522,57 € davon Ersatzschule 4 353.500,00 € davon Pflege 0 0,00 € Ausblick: Die bewilligten Fördermittel sind bis 31.7.2023 ausgezahlt worden. 2. Digitale Modellregion Aachen Die Projekte im Regierungsbezirk Köln sind seit Ende 2022 alle beendet. Das Projektbüro Aachen hat in der vorletzten Sitzung einen Überblick über die Ergebnisse der Projekte ge - geben. Der Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitforschung zu den Digitalen Modellregi- onen in NRW ist dem Landtag als Bericht (Vorlage 18/875) zur Verfügung gestellt worden. Die Drucksache ist abrufbar unter: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumenten- archiv/Dokument/MMV18-875.pdf
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- KDigital 13/2023
- Typ
- Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung
- Datum
- 20.10.2023
- Erstellt
- 28.09.2023 13:49