2137/2025
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Umwidmung des Urbacher Wegs in Porz in eine Anliegerstraße“, Aktenzeichen 74/25
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Anlage 2 Eingabe
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Von: An: Betreff: Antrag auf Umwidmung des Urbacher Wegs in Porz in eine Anliegerstraße Datum: Donnerstag, 5. Juni 2025 18:03:20 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Umwidmung des Urbacher Wegs in Köln-Porz in eine Anliegerstraße gemäß § 45 Abs. 1 StVO. Begründung: Der Urbacher Weg ist eine sehr schmale Wohnstraße, die massiv als Schleichweg genutzt wird, um den Verkehr auf der stark frequentierten Kölner Straße zu umgehen. Dies führt zu erheblichen Problemen im alltäglichen Verkehrsfluss und zur Einschränkung der Wohn- und Lebensqualität. Besondere Problemlagen: Besonders zu Stoßzeiten kommt es regelmäßig zu Rückstaus und gegenseitigen Blockaden, da die Straße nicht für ein solches Verkehrsaufkommen ausgelegt ist. Der Urbacher Weg grenzt direkt an das Krankenhaus Porz am Rhein. Die ständigen Staus beeinträchtigen nicht nur den Verkehrsfluss, sondern potenziell auch Rettungsfahrten und den Zugang zu medizinischer Versorgung. Durch das enge Straßenprofil und die hohe Verkehrsbelastung entstehen regelmäßig gefährliche Situationen, insbesondere für Kinder, ältere Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität. Die Straße liegt in einem reinen Wohngebiet und sollte entsprechend nicht als Durchfahrt genutzt werden. Ich bitte die Stadt Köln, Maßnahmen zur verkehrsrechtlichen Umwidmung der Straße zu prüfen, insbesondere durch Ausweisung als Anliegerstraße („Anlieger frei“) Für Rückfragen oder einen Ortstermin stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/64/644/5 Vorlagen-Nummer 2137/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO– „Umwidmung des Urbacher Wegs in Porz in eine Anliegerstraße„, Aktenzeichen 74/25 Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz dankt dem Petenten für die Eingabe, spricht sich jedoch gegen die Durchführung weiterer Maßnahmen aus. Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.09.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Straße Urbacher Weg in Porz ist die einzige Zufahrt zum Krankenhaus Porz und den be- nachbarten Gesundheitseinrichtungen (Dialyse-Zentrum, Facharzt-Zentrum u.a.). Im weiteren Verlauf befindet sich eine Kindertagesstätte. Der Urbacher Weg ist als Tempo 30-Zone ausgewiesen und durch wechselseitig angeordnete Parkstände wie eine bauliche Einengung vor dem Eingang des Krankenhauses unattraktiv für den Durchgangsverkehr. Am Kreisverkehr Steinstraße/Deutzer Weg ist zudem eine Verkehrs- zeichenkombination „Verbot für Fahrzeuge über 3,5 t / Krankenfahrzeuge frei“ angebracht. In der Gegenrichtung ist in Höhe Urbacher Weg 50 ebenfalls ein Verbot für Fahrzeuge über 3,5 t (ohne Ausnahmen) beschildert. Eine weitere Beschränkung der Verkehre ist aufgrund der verschiedenen öffentlichen Einrich- tungen nicht zweckmäßig. Insbesondere die Ausweisung einer sog. Anliegerstraße wird auf- grund der Vielzahl von Besucher*innen mit einem berechtigten Einfahrtsinteresse (Anlieger*in- nen) nicht empfohlen. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Eingabe
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Beschränkung des Verkehrs ist aufgrund der anliegenden öffentlichen Einrichtungen nicht geboten. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2137/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 04.08.2025
- Erstellt
- 25.06.2025 15:43