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2137/2025

Bürgereingabe nach § 24 GO– „Umwidmung des Urbacher Wegs in Porz in eine Anliegerstraße“, Aktenzeichen 74/25

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 04.08.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 02.09.2025, TOP 2.1

Anlage 2 Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 Eingabe

1513 Zeichen

Von:
An:
Betreff: Antrag auf Umwidmung des Urbacher Wegs in Porz in eine Anliegerstraße
Datum: Donnerstag, 5. Juni 2025 18:03:20
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Umwidmung des 
Urbacher Wegs in Köln-Porz 
in
eine 
Anliegerstraße 
gemäß § 45 Abs. 1 StVO.
Begründung:
Der Urbacher Weg ist eine sehr schmale Wohnstraße, die massiv als Schleichweg genutzt wird, um den
Verkehr auf der stark frequentierten Kölner Straße zu umgehen. Dies führt zu erheblichen Problemen im
alltäglichen Verkehrsfluss und zur Einschränkung der Wohn- und Lebensqualität.
Besondere Problemlagen:
Besonders zu Stoßzeiten kommt es regelmäßig zu Rückstaus  und  gegenseitigen
Blockaden, da die Straße nicht für ein solches Verkehrsaufkommen ausgelegt ist.
Der Urbacher Weg grenzt direkt an das Krankenhaus Porz am Rhein. Die ständigen
Staus beeinträchtigen nicht nur den Verkehrsfluss, sondern 
potenziell auch
Rettungsfahrten und den Zugang zu medizinischer Versorgung.
Durch das enge Straßenprofil und die hohe Verkehrsbelastung entstehen regelmäßig
gefährliche Situationen, insbesondere für Kinder, ältere Menschen und Personen mit
eingeschränkter Mobilität.
Die Straße liegt in einem reinen Wohngebiet und sollte entsprechend nicht als
Durchfahrt genutzt werden.
Ich bitte die Stadt Köln, Maßnahmen zur verkehrsrechtlichen Umwidmung der Straße zu 
prüfen, insbesondere durch Ausweisung als Anliegerstraße („Anlieger frei“)
Für Rückfragen oder einen Ortstermin stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1784 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 2137/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Umwidmung des Urbacher Wegs in Porz in eine 
Anliegerstraße„, Aktenzeichen 74/25  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz dankt dem Petenten für die Eingabe, spricht sich jedoch gegen die 
Durchführung weiterer Maßnahmen aus. 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.09.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Straße Urbacher Weg in Porz ist die einzige Zufahrt zum Krankenhaus Porz und den be-
nachbarten Gesundheitseinrichtungen (Dialyse-Zentrum, Facharzt-Zentrum u.a.). Im weiteren 
Verlauf befindet sich eine Kindertagesstätte.  
Der Urbacher Weg ist als Tempo 30-Zone ausgewiesen und durch wechselseitig angeordnete 
Parkstände wie eine bauliche Einengung vor dem Eingang des Krankenhauses unattraktiv für 
den Durchgangsverkehr. Am Kreisverkehr Steinstraße/Deutzer Weg ist zudem eine Verkehrs-
zeichenkombination „Verbot für Fahrzeuge über 3,5 t / Krankenfahrzeuge frei“ angebracht. In 
der Gegenrichtung ist in Höhe Urbacher Weg 50 ebenfalls ein Verbot für Fahrzeuge über 3,5 t 
(ohne Ausnahmen) beschildert.  
Eine weitere Beschränkung der Verkehre ist aufgrund der verschiedenen öffentlichen Einrich-
tungen nicht zweckmäßig. Insbesondere die Ausweisung einer sog. Anliegerstraße wird auf-
grund der Vielzahl von Besucher*innen mit einem berechtigten Einfahrtsinteresse (Anlieger*in-
nen) nicht empfohlen. 
 
Anlagen 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Eingabe

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

932 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Beschränkung des Verkehrs ist aufgrund der anliegenden öffentlichen Einrichtungen nicht geboten. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

02.09.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2137/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
04.08.2025
Erstellt
25.06.2025 15:43