3359/2024
Fortführung der institutionellen Förderung für FilmInitiativ Köln e.V./Afrika Film Festival Köln
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VII/41/41/24 Vorlagen-Nummer 3359/2024 Freigabedatum 29.11.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Fortführung der institutionellen Förderung für FilmInitiativ Köln e.V./Afrika Film Festival Köln Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Weiterführung der institutionellen Förderung in Höhe von 100.000 Euro/Jahr für FilmInitiativ Köln e.V. für den Zeitraum vom 01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 zum Zwecke der Planung und Durchführung des Afrika Film Festivals Köln innerhalb des Teilergebnisplans des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturför- derung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. Der Beschluss steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtli- chen Bedingungen, da zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch kein Haushaltsplan für 2025/2026 verabschiedet wurde. Mit Blick auf den Haushaltsplan 2025/2026 bezieht sich der Vorbehalt insbesondere auch darauf, dass die Position „FilmInitiativ Köln e.V.“ in entsprechen- der Höhe im von der Bezirksregierung Köln genehmigten Haushaltsplan der Stadt Köln, dort im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplan- zeile 15 – Transferaufwendungen, vorgesehen ist. Ausschuss Kunst und Kultur 03.12.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 100.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025-2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 100.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit Beschluss vom 28.11.2023 zu Vorlage Nr. 2316/2023 hat der Ausschuss Kunst und Kultur der institutionellen Förderung des FilmInitiativ Köln e.V./Afrika Film Festivals Köln für das Jahr 2024 zugestimmt. Der Beirat Filmkultur befürwortet eine weitere institutionelle Förderung des Afrika Film Festival Köln. Das Afrika Film Festival Köln ist das größte Festival zum Filmschaffen des Kontinents in Deutschland und eines der wichtigsten Filmfestivals mit Afrikabezug in Europa. Mehrere Tau- send Menschen besuchen jährlich dieses bundesweit größte und älteste Festival für afrikani- sche Filmkunst in Deutschland. Seit über dreißig Jahren ist es ein bedeutendes kulturelles Er- eignis und bietet eine Plattform für afrikanische und afrodiasporische Filmschaffende und Akti- vist*innen, um ihre Werke einem breiteren Publikum vorzustellen. Das Festival trägt dazu bei, dass das Verständnis und die Wertschätzung für afrikanische und afrodiasporische Kultur und Geschichten gefördert werden. Die Arbeit von FilmInitiativ Köln e.V und des Afrika Film Festi- vals Köln sind in NRW einzigartig, und auch bundesweit gibt es keine vergleichbare Präsenta- tion des afrikanischen und afrodiasporischen Kinos. Darüber hinaus fördert das Festival den interkulturellen Austausch und bietet Gelegenheiten zum intensiven Dialog. Es ist eine seltene Gelegenheit für das Publikum, neue Perspektiven und Narrative kennenzulernen, die oft in Mainstream-Medien unterrepräsentiert sind. Das Afrika Film Festival Köln spielt eine wichtige Rolle in der Förderung von Diversität und kultureller Identität im Film. NRW und auch die Stadt 3 Köln stehen für Diversität, Vielfalt und kulturelle Teilhabe. Seit Jahren bemüht sich das Festi- val, Schwarze Communities in die eigene Arbeit zu integrieren, Plattformen zu schaffen, bei denen Perspektiven und Sichtweisen gehört werden, die viel zu lang vernachlässigt wurden. Dahinter steht nicht zuletzt die Überzeugung, dass Kultur es schafft, Grenzen zu überwinden, Klischeevorstellungen hinter sich zu lassen und Begegnungen mit Respekt und Wertschät- zung zu ermöglichen. Das Festival leistet konkrete antirassistische Arbeit. All das betonten auch die eingeladenen internationalen Filmschaffenden und Festivalbesucher*innen, die for- dern, dass wichtige Veranstaltungen wie das Afrika Film Festival Köln nachhaltig gefördert und erhalten werden müssen. Auch die Kulturverwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass eine Fortschreibung der bisherigen Förderung des Afrika Film Festival Köln sinnvoll ist. Die mit der institutionellen Förderung ver- bundenen Ziele – Herstellung der Planungssicherheit, Internationalisierung und inhaltliche Profilierung, Umsetzung von nachhaltigen Maßnahmen – werden erreicht. Zu den besonderen Stärken des Festivals zählt das Aufgreifen aktueller gesellschaftspolitischer Fragestellungen und die konsequent dreisprachige Kommunikation (deutsch, englisch, französisch) der Pro- gramminhalte, die ein internationales Publikum nach Köln zieht. Das Afrika Film Festival Köln wird regelmäßig durch Einrichtungen auf Bundes- und Landesebene gefördert. Das Festival wurde bereits mit mehreren Preisen ausgezeichnet. Da diese filmkulturelle Exzellenz aber kein wirtschaftlicher Selbstläufer ist, muss die städtische Unterstützung in gleichem Umfang beibehalten werden. Nur so können das erarbeitete Niveau gehalten und neue Entwicklungen angestoßen werden. Die institutionelle Förderung soll dem Afrika Film Festival Köln ermöglichen, seine inhaltliche Arbeit qualitätsvoll umzusetzen und seine Organisationsstruktur weiter zu festigen. Dies gilt insbesondere für die Recherche und Umsetzung von relevanten Themenschwerpunkten zum Themenfeld Afrika, die Weiterbeschäftigung der Mitarbeitenden in der Festivalplanung und -organisation und das Beibehalten des Alleinstellungsmerkmals eines dreisprachigen Pro- grammangebots. Mit einer fortgeführten finanziellen Förderung kann außerdem die nachhal- tige Vernetzung weiter vorangetrieben werden: Der Austausch und die Kooperation mit Institu- tionen und afrodiasporischen Communities in Köln und NRW sind zeitaufwändig und kommu- nikationsintensiv. Ein Ziel des Afrika Film Festival ist es auch, die zukünftigen Festivalausga- ben noch inklusiver zu gestalten. Hierzu hat das Afrika Film Festival Köln an den vom Kultur- amt initiierten Beratungsworkshops zur Barrierefreiheit in der Kultur durch den mittendrin e.V. teilgenommen. Die einzelnen Entwicklungsziele im Förderzeitraum und die konkreten Schritte dahin werden zwischen dem Afrika Film Festival Köln und dem Kulturamt in jährlichen Förder- vereinbarungen verabredet. Finanzierung: Der Haushaltsplan 2025/2026 ist zum Zeitpunkt der beabsichtigten fachlichen Beschlussfas- sung durch den Ausschuss Kunst und Kultur noch nicht in Kraft. Um Anfang des Jahres 2025, ggf. im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung, Abschläge des Betriebskostenzuschusses für den Verein bedarfsgerecht auszahlen zu können, ist ein frühzeitiger fachlicher Beschluss des Ausschusses Kunst und Kultur zur Förderung notwendig. Dieser steht unter dem Vorbehalt, dass der Haushaltsplan 2025/2026 in der in Kraft getrete- nen Fassung entsprechende Mittel für die beabsichtigte Förderung im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwen- dungen, vorsieht. Sollten entsprechende Mittel unter der Position „FilmInitiativ Köln e.V.“ nicht oder nicht in der benötigten Höhe im jeweils geltenden Haushaltsplan zur Verfügung stehen, so ist eine Förde- rung ausdrücklich nicht bzw. nicht in der beabsichtigten Höhe möglich. Begründung der Dringlichkeit Die verwaltungsinterne Abstimmung der Vorlage konnte leider nicht vor Ablauf der Fristen ab- geschlossen werden. Wie schon erwähnt, ist ein Beschluss über die Vergabe des Betriebs- kostenzuschusses vor dem Jahreswechsel erforderlich, um frühzeitig in 2025, ggf. im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung, Abschläge bedarfsgerecht auszahlen zu können. Nur mit 4 frühzeitig ausgezahlten Zuschüssen kann die Liquidität und damit die betriebliche Struktur auf- rechterhalten werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3359/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 29.11.2024
- Erstellt
- 28.10.2024 08:20