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3359/2024

Fortführung der institutionellen Förderung für FilmInitiativ Köln e.V./Afrika Film Festival Köln

Beschlussvorlage Ausschuss 29.11.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 03.12.2024, TOP 4.7

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

8433 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/24 
 
Vorlagen-Nummer 
 3359/2024 
Freigabedatum 
29.11.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Fortführung der institutionellen Förderung für FilmInitiativ Köln e.V./Afrika Film Festival 
Köln  
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Weiterführung der institutionellen Förderung in 
Höhe von 100.000 Euro/Jahr für FilmInitiativ Köln e.V. für den Zeitraum vom 01. Januar 2025 
bis 31. Dezember 2026 zum Zwecke der Planung und Durchführung des Afrika Film Festivals 
Köln innerhalb des Teilergebnisplans des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturför-
derung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. 
Der Beschluss steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtli-
chen Bedingungen, da zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch kein Haushaltsplan für 
2025/2026 verabschiedet wurde. Mit Blick auf den Haushaltsplan 2025/2026 bezieht sich der 
Vorbehalt insbesondere auch darauf, dass die Position „FilmInitiativ Köln e.V.“ in entsprechen-
der Höhe im von der Bezirksregierung Köln genehmigten Haushaltsplan der Stadt Köln, dort 
im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplan-
zeile 15 – Transferaufwendungen, vorgesehen ist.  
 
Ausschuss Kunst und Kultur 03.12.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  100.000  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025-2026 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    100.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Begründung: 
Mit Beschluss vom 28.11.2023 zu Vorlage Nr. 2316/2023 hat der Ausschuss Kunst und Kultur 
der institutionellen Förderung des FilmInitiativ Köln e.V./Afrika Film Festivals Köln für das Jahr 
2024 zugestimmt. Der Beirat Filmkultur befürwortet eine weitere institutionelle Förderung des 
Afrika Film Festival Köln. 
Das Afrika Film Festival Köln ist das größte Festival zum Filmschaffen des Kontinents in 
Deutschland und eines der wichtigsten Filmfestivals mit Afrikabezug in Europa. Mehrere Tau-
send Menschen besuchen jährlich dieses bundesweit größte und älteste Festival für afrikani-
sche Filmkunst in Deutschland. Seit über dreißig Jahren ist es ein bedeutendes kulturelles Er-
eignis und bietet eine Plattform für afrikanische und afrodiasporische Filmschaffende und Akti-
vist*innen, um ihre Werke einem breiteren Publikum vorzustellen. Das Festival trägt dazu bei, 
dass das Verständnis und die Wertschätzung für afrikanische und afrodiasporische Kultur und 
Geschichten gefördert werden. Die Arbeit von FilmInitiativ Köln e.V und des Afrika Film Festi-
vals Köln sind in NRW einzigartig, und auch bundesweit gibt es keine vergleichbare Präsenta-
tion des afrikanischen und afrodiasporischen Kinos. Darüber hinaus fördert das Festival den 
interkulturellen Austausch und bietet Gelegenheiten zum intensiven Dialog. Es ist eine seltene 
Gelegenheit für das Publikum, neue Perspektiven und Narrative kennenzulernen, die oft in 
Mainstream-Medien unterrepräsentiert sind. Das Afrika Film Festival Köln spielt eine wichtige 
Rolle in der Förderung von Diversität und kultureller Identität im Film. NRW und auch die Stadt

3 
Köln stehen für Diversität, Vielfalt und kulturelle Teilhabe. Seit Jahren bemüht sich das Festi-
val, Schwarze Communities in die eigene Arbeit zu integrieren, Plattformen zu schaffen, bei 
denen Perspektiven und Sichtweisen gehört werden, die viel zu lang vernachlässigt wurden. 
Dahinter steht nicht zuletzt die Überzeugung, dass Kultur es schafft, Grenzen zu überwinden, 
Klischeevorstellungen hinter sich zu lassen und Begegnungen mit Respekt und Wertschät-
zung zu ermöglichen. Das Festival leistet konkrete antirassistische Arbeit. All das betonten 
auch die eingeladenen internationalen Filmschaffenden und Festivalbesucher*innen, die for-
dern, dass wichtige Veranstaltungen wie das Afrika Film Festival Köln nachhaltig gefördert 
und erhalten werden müssen. 
Auch die Kulturverwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass eine Fortschreibung der bisherigen 
Förderung des Afrika Film Festival Köln sinnvoll ist. Die mit der institutionellen Förderung ver-
bundenen Ziele – Herstellung der Planungssicherheit, Internationalisierung und inhaltliche 
Profilierung, Umsetzung von nachhaltigen Maßnahmen – werden erreicht. Zu den besonderen 
Stärken des Festivals zählt das Aufgreifen aktueller gesellschaftspolitischer Fragestellungen 
und die konsequent dreisprachige Kommunikation (deutsch, englisch, französisch) der Pro-
gramminhalte, die ein internationales Publikum nach Köln zieht. Das Afrika Film Festival Köln 
wird regelmäßig durch Einrichtungen auf Bundes- und Landesebene gefördert. Das Festival 
wurde bereits mit mehreren Preisen ausgezeichnet. Da diese filmkulturelle Exzellenz aber 
kein wirtschaftlicher Selbstläufer ist, muss die städtische Unterstützung in gleichem Umfang 
beibehalten werden. Nur so können das erarbeitete Niveau gehalten und neue Entwicklungen 
angestoßen werden.  
Die institutionelle Förderung soll dem Afrika Film Festival Köln ermöglichen, seine inhaltliche 
Arbeit qualitätsvoll umzusetzen und seine Organisationsstruktur weiter zu festigen. Dies gilt 
insbesondere für die Recherche und Umsetzung von relevanten Themenschwerpunkten zum 
Themenfeld Afrika, die Weiterbeschäftigung der Mitarbeitenden in der Festivalplanung und  
-organisation und das Beibehalten des Alleinstellungsmerkmals eines dreisprachigen Pro-
grammangebots. Mit einer fortgeführten finanziellen Förderung kann außerdem die nachhal-
tige Vernetzung weiter vorangetrieben werden: Der Austausch und die Kooperation mit Institu-
tionen und afrodiasporischen Communities in Köln und NRW sind zeitaufwändig und kommu-
nikationsintensiv. Ein Ziel des Afrika Film Festival ist es auch, die zukünftigen Festivalausga-
ben noch inklusiver zu gestalten. Hierzu hat das Afrika Film Festival Köln an den vom Kultur-
amt initiierten Beratungsworkshops zur Barrierefreiheit in der Kultur durch den mittendrin e.V. 
teilgenommen. Die einzelnen Entwicklungsziele im Förderzeitraum und die konkreten Schritte 
dahin werden zwischen dem Afrika Film Festival Köln und dem Kulturamt in jährlichen Förder-
vereinbarungen verabredet. 
Finanzierung: 
Der Haushaltsplan 2025/2026 ist zum Zeitpunkt der beabsichtigten fachlichen Beschlussfas-
sung durch den Ausschuss Kunst und Kultur noch nicht in Kraft. Um Anfang des Jahres 2025, 
ggf. im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung, Abschläge des Betriebskostenzuschusses 
für den Verein bedarfsgerecht auszahlen zu können, ist ein frühzeitiger fachlicher Beschluss 
des Ausschusses Kunst und Kultur zur Förderung notwendig.  
Dieser steht unter dem Vorbehalt, dass der Haushaltsplan 2025/2026 in der in Kraft getrete-
nen Fassung entsprechende Mittel für die beabsichtigte Förderung im Teilergebnisplan des 
Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwen-
dungen, vorsieht.  
Sollten entsprechende Mittel unter der Position „FilmInitiativ Köln e.V.“ nicht oder nicht in der 
benötigten Höhe im jeweils geltenden Haushaltsplan zur Verfügung stehen, so ist eine Förde-
rung ausdrücklich nicht bzw. nicht in der beabsichtigten Höhe möglich.  
Begründung der Dringlichkeit  
Die verwaltungsinterne Abstimmung der Vorlage konnte leider nicht vor Ablauf der Fristen ab-
geschlossen werden. Wie schon erwähnt, ist ein Beschluss über die Vergabe des Betriebs-
kostenzuschusses vor dem Jahreswechsel erforderlich, um frühzeitig in 2025, ggf. im Rahmen 
der vorläufigen Haushaltsführung, Abschläge bedarfsgerecht auszahlen zu können. Nur mit

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frühzeitig ausgezahlten Zuschüssen kann die Liquidität und damit die betriebliche Struktur auf-
rechterhalten werden.

Beratungsverlauf (1)

03.12.2024 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3359/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
29.11.2024
Erstellt
28.10.2024 08:20