3120/2019
Weiterentwicklung des Programms "Lebenswerte Veedel"
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit
1106 Zeichen
Anlage 0 zur Beschlussvorlage 3120/2019, Begründung der Dringlichkeit Die Weiterentwicklung des Programms findet mit externer Unterstützung in einem breit angelegten Beteiligungsprozess statt. In drei runden Tischen mit Vertreterinnen und Vertretern der Politik, der Verwaltung, der Wohlfahrtsverbände und der Akteure vor Ort wurden die Anforderungen und Möglichkeiten für eine Gebietsausweitung diskutiert. In einer abschließenden Plenumsveranstaltung wurden die Ergebnisse der Runden Tische zusammengefasst. Im Nachgang wurden Varianten für die zukünftige Gebietsabgrenzung entwickelt und mit den Bürgeramtsleitungen abgestimmt. Dieser Prozess hat mehr Zeit beansprucht, als zunächst geplant. Um die Weiterentwicklung des Programms „Lebenswerte Veedel“ ab Januar 2020 umsetzen zu können, ist eine Beschlussfassung im Dezember 2019 notwendig. Die nächste Sitzung des Finanzausschusses ist mit den Sitzungen der Bezirksvertretungen Mülheim, Ehrenfeld und Rodenkirchen am 09. Dezember 2019 und der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 10. Dezember 2019 erst am 03. Februar 2020 zu erreichen.
Beschlussvorlage Rat
14707 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
V/V/3
V/3
Vorlagen-Nummer
3120/2019
Freigabedatum
30.10.2019
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Weiterentwicklung des Programms "Lebenswerte Veedel"
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2020/2021 (inkl. des Veränderungsnachweises
des Finanzausschusses vom 11.10.2019 gem. AN/1372/2019) beschließt der Rat die Ausweitung des
Programms „Lebenswerte Veedel - Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ mit folgenden kon-
zeptionellen und organisatorischen Eckpunkten:
1. Die Zielsetzung des Programms wird um die kursiv gesetzten Formulierungen ergänzt und lautet
wie folgt:
„Ziel des Programms „Lebenswerte Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ ist die
Verbesserung der Lebensbedingungen und Teilhabechancen der Bewohner/innen in Sozial-
raumgebieten durch eine stärkere Bewohner- und Sozialraumorientierung aller relevanten
Fachämter, Behörden, Träger und Einrichtungen.“
2. Auf der Grundlage der Analyse werden wie in den Anlagen dargestellt
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.11.2019
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.11.2019
Bezirksvertretung 7 (Porz) 05.11.2019
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.11.2019
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 14.11.2019
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 14.11.2019
Jugendhilfeausschuss 19.11.2019
Ausschuss Soziales und Senioren 21.11.2019
Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.11.2019
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2019
Finanzausschuss 09.12.2019
Rat 12.12.2019
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a. folgende Sozialraumgebiete geändert:
Das Sozialraumgebiet Humboldt/Gremberg/Kalk wird geteilt in das Sozialraumgebiet
Humboldt/Gremberg und das Sozialraumgebiet Kalk (vgl. Anlage S. 32).
Das Sozialraumgebiet Mülheim-Nord/Keupstraße wird vergrößert um Teilräume in westli-
cher Rheinlage und südlicher Lage (vgl. Anlage S. 36).
Das Sozialraumgebiet Buchheim/Buchforst wird geteilt in das Sozialraumgebiet Buch-
forst/Mülheim und das Sozialraumgebiet Buchheim/Holweide. Zudem werden die neuen
Gebiete jeweils um angrenzende Gebiete erweitert (vgl. Anlage S. 39).
b. folgende Sozialraumgebiete zusätzlich neu eingerichtet:
Im Bezirk Mülheim wird das Sozialraumgebiet Höhenhaus/Dünnwald eingerichtet (vgl. An-
lage S. 43).
Im Bezirk Porz wird das Sozialraumgebiet Porz Mitte/Urbach eingerichtet (vgl. Anlage
S. 23).
3. Das folgende Sozialraumgebiet wird umbenannt:
Das Sozialraumgebiet Bickendorf/Westend/Ossendorf wird umbenannt in Bickendorf/Ossendorf.
4. Zur Umsetzung der Sozialraumkoordination in den neu identifizierten bzw. veränderten Gebieten
werden freie Träger der Wohlfahrtspflege gemäß den derzeit gültigen Bedingungen gefördert (s.
Anlage 3). Die Verwaltung schlägt hierzu dem politischen Steuerungsgremium des Programms
freie Träger zur Umsetzung der Sozialraumkoordination in den neu benannten Gebieten zur För-
derung vor.
Zur Umsetzung von Maßnahmen zur Bürgerbeteiligung bzw. zur Aktivierung insbesondere in den
neuen Sozialraumgebieten, schlägt die Geschäftsstelle in Abstimmung mit den Bürgeramtsleitun-
gen dem politischen Steuerungsgremium des Programms spezielle Maßnahmen vor. Für diese
Maßnahmen stehen pro Jahr maximal 77.500 Euro zur Verfügung.
5. Die Verwaltung wird ermächtigt, die zur Umsetzung der oben angeführten Maßnahmen erforderli-
chen Haushaltsmittel innerhalb des Teilplans 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity
bedarfsgerecht umzuschichten.
6. Die Ergebnisse und Wirkungen des Programms werden regelmäßig begleitend, spätestens alle
fünf Jahre evaluiert. In diesem Rahmen sollten auch die Gebietszuschnitte sowie die zur Verfü-
gung stehenden Ressourcen und deren Einteilung überprüft und im Bedarfsfall angepasst wer-
den.
3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam ab 2020/2021ff. 500.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Begründung
1. Ausgangslage
Das Programm „Lebenswerte Veedel“ wurde mit Ratsbeschluss der Stadt Köln vom 15. Dezem-
ber 2005 auf Basis eines fachübergreifenden und sozialraumorientierten Rahmenkonzepts „Sozi-
alraumorientierte Hilfsangebote in Köln“ als Modellprojekt gestartet (zur Chronologie vgl. Anlage
6).
Mit Ratsbeschluss zum Haushalt 2019 vom 08.11.2018 hat der Rat die Verwaltung beauftragt,
das Programm „Lebenswerte Veedel“ konzeptionell weiterzuentwickeln. Zur Finanzierung von Be-
ratungs- und Unterstützungsleistungen hat der Rat für diese Aufgabe 50.000 Euro bereitgestellt.
Das Konzept legt die Verwaltung hiermit vor.
Ebenfalls mit Ratsbeschluss zum Haushalt 2019 hat der Rat eine Gebietsausweitung beauftragt.
Hierfür hat der Rat 200.000 Euro p.a. zur Verfügung gestellt. Vorbehaltlich des Inkrafttretens der
Haushaltssatzung 2020/2021 (inkl. des Veränderungsnachweises FA vom 11.10.2019 gem.
AN/1372/2019) stehen weitere 300.000 Euro p.a. für die Ausweitung des Programms zur Verfü-
gung. Insgesamt stehen somit für die Ausweitung 500.000 Euro p.a. zur Verfügung.
Inklusive der bisherigen Veranschlagung stehen für das Programm „Lebenswerte Veedel“ damit
insgesamt 1.360.000 Euro zur Verfügung (s. Ziff. 4).
2. Umsetzung des Ratsauftrags – Vorgehen der Verwaltung
Die Verwaltung hat für die Umsetzung der oben skizzierten Aufgabe Beratungs- und Unterstüt-
zungsleistungen ausgeschrieben und im Rahmen eines Vergabeverfahrens die BDO AG Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft beauftragt.
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BDO hat in Abstimmung mit der Geschäftsstelle „Lebenswerte Veedel“ sowie weiteren Fachberei-
chen der Verwaltung ein zweistufiges Verfahren für die Umsetzung der Aufgabe vorgeschlagen:
In Phase 1 sollte zunächst die bestehende Zielsetzung des Programms überprüft werden und
dann im Hinblick auf die Zielsetzung anhand von festzulegenden Kriterien Vorschläge für die
Gebietsausweitung erarbeitet werden. Diese Phase ist abgeschlossen. Über die Ergebnisse
wird in dieser Vorlage berichtet.
In Phase 2 soll es im Herbst/ Winter 2019 darum gehen, Verbesserungen der bürger- und so-
zialraumorientierten Zusammenarbeit zu entwickeln. Die Ergebnisse sollen in einem fort-
schreibungsfähigen Handbuch dokumentiert werden. Diese Phase wird im 1. Quartal des Jah-
res 2020 abgeschlossen sein. Über die Ergebnisse wird in einer gesonderten Vorlage berich-
tet.
3. Ergebnisse der Phase 1
Mit dieser Vorlage legt die Verwaltung ein Konzept zur Ausweitung des Programms vor:
a. Zielsetzung des Programms
Im Rahmen eines breit angelegten Beteiligungsprozesses mit Akteuren aus Verwaltung, Politik
sowie Trägern der Wohlfahrtspflege wurde die bestehende Zielsetzung des Programms leicht
modifiziert bestätigt und um die fett gesetzten Wörter ergänzt. Die Zielsetzung des Programms
lautet nun wie folgt:
„Ziel des Programms „Lebenswerte Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ ist die
Verbesserung der Lebensbedingungen und Teilhabechancen der Bewohner/innen in Sozial-
raumgebieten durch eine stärkere Bewohner- und Sozialraumorientierung aller relevanten
Fachämter, Behörden, Träger und Einrichtungen.“
b. Festlegung quantitativer Kriterien für die Gebietsauswahl
Ausgehend von dem ergänzten Ziel der Verb esserung der Lebensbedingungen und Teilh a-
bechancen wurden zunächst aus dem Monitoring Stadtentwicklung die folgenden fünf Indikatoren
ausgewählt, die Hinweise auf eingeschränkte Teilhabechancen geben:
Transferleistungsdichte
Langzeitarbeitslosigkeit
Migrationshintergrund
Einwohnerdichte
Abhängigkeitsquotient
Diese Indikatoren wurden zu einem Index zusammengefasst. Detaillierte Erläuterungen zu die-
sem Vorgehen sind in Anlage 1 des Anhangs zur Beschlussvorlage zu finden. Mit Hilfe dieses In-
dexes wurden die Teilräume identifiziert, in denen - im Vergleich zum Durchschnittswert der Stadt
Köln - überdurchschnittlich viele Menschen mit eingeschränkten Teilhabechancen leben. Eine
Übersicht über die identifizierten Gebiete findet sich in Anlage 5 des Anhangs.
Das Vorgehen wurde im Rahmen des Beteiligungsprozesses in drei Runden Tischen sowie in ei-
ner Plenumsveranstaltung mit Vertreterinnen und Vertretern der Politik, der Wohlfahrtsverbände,
der Verwaltung und der Akteure vor Ort (Sozialraumkoordinatorinnen und Sozialraumkoordinato-
ren) abgestimmt.
c. Festlegung des Zuschnitts der Sozialraumgebiete auf Basis des Indexes sowie raum-
und gebietsspezifischer Leitkriterien
Im Rahmen des Beteiligungsprozesses wurden auch gebietsspezifische Leitkriterien diskutiert
und festgelegt (s. Anlage 2 des Anhangs). Diese stellen eine qualitative Ergänzung der quantitati-
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ven Analyse dar. Die Leitkriterien wurden in den Runden Tischen diskutiert. In der Plenumsveran-
staltung wurden mit allen beteiligten Akteuren auf der Basis der quantitativen Analysen und den
qualitativen Leitkriterien erste Vorschläge für geänderte Zuschnitte der Sozialraumgebiete bzw.
neue Sozialraumgebiete entwickelt.
Diese Vorschläge wurden von BDO und der Geschäftsstelle „Lebenswerte Veedel“ aufbereitet
und mit den Bürgeramtsleitungen abgestimmt. Die mit den Bürgeramtsleitungen abgestimmten
Varianten wurden danach im Steuerungsgremium des Programms „Lebenswerte Veedel“ vorge-
stellt und sind dort auf breite Akzeptanz gestoßen. Sie entsprechen den Vorschlägen, die hier zur
Beschlussfassung vorgelegt werden. Detaillierte Informationen zu den Ergebnissen bzw. über die
vorgeschlagenen Sozialraumgebiete je Bezirk finden sich in Anlage 5 des Anhangs.
Das Ergebnis des Weiterentwicklungsprozesses lässt sich wie folgt zusammenfassen (vgl. Anlage
4 des Anhangs):
- Die folgenden, bereits bestehenden Sozialraumgebiete bleiben in ihrem Zuschnitt unver-
ändert erhalten:
Meschenich/Rondorf
Bickendorf/Westend/Ossendorf (bei Umbenennung in: Bickendorf/Ossendorf)
Bocklemünd/Mengenich
Bilderstöckchen
Blumenberg/Chorweiler/Seeberg- Nord
Höhenberg/Vingst
Ostheim/Neubrück
Porz-Ost/Finkenberg/Gremberghoven/Eil
- Folgende Änderungen ergeben sich in bestehenden Sozialraumgebieten
Das Sozialraumgebiet Humboldt/Gremberg/Kalk wird geteilt in das Sozialraumge-
biet Humboldt/Gremberg und das Sozialraumgebiet Kalk.
Das Sozialraumgebiet Mülheim Nord/Keupstraße wird vergrößert um Teilräume in
westlicher Rheinlage und südlicher Lage.
Das Sozialraumgebiet Buchheim/Buchforst wird geteilt in das Sozialraumgebiet
Buchforst/Mülheim und das Sozialraumgebiet Buchheim/Holweide. Zudem werden
die neuen Gebiete jeweils um angrenzende Gebiete erweitert.
- Folgende Sozialraumgebiete werden neu eingerichtet:
Im Bezirk Mülheim das Sozialraumgebiet Höhenhaus/Dünnwald.
Im Bezirk Porz das Sozialraumgebiet Porz- Mitte/Urbach.
d. Vereinbartes Verfahren zu identifizierten Teilräumen mit (stark)überdurchschnittlichen
Indexwerten, die keinem Sozialraumgebiet zugeordnet sind
Es gibt insgesamt sieben Teilräume - zwei davon im Bezirk Nippes, zwei im Bezirk Chorweiler,
zwei im Bezirk Kalk und einen Teilraum im Bezirk Porz - die aus verschiedenen Gründen bislang
nicht einem Sozialraumgebiet zugeordnet wurden. Nähere Informationen dazu finden sich eben-
falls in der Anlage 5 des Anhangs. Für diese Teilräume wurde vereinbart, dass die Sozialraumko-
ordination in engem Kontakt mit der Bürgeramtsleitung und der Geschäftsstelle Lebenswerte Ve-
edel kurzfristig prüft,
welche Bedarfslagen diese Teilräume aufweisen,
welche Angebotsstrukturen vor Ort bestehen und für eine Nutzung im Rahmen des Pro-
gramms geeignet sind,
mit welchen Einzelmaßnahmen die Teilräume in das Programm integriert werden können
und /oder
durch welche alternativen Maßnahmen zur Sozialraumkoordination diese zielführend un-
terstützt werden können.
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Hierüber wird die Verwaltung gesondert berichten.
4. Verwendung der für die Ausweitung des Programms bereitstehenden Haushaltsmittel
Die vom Rat bereitgestellten Mittel zur Ausweitung des Programms „Lebenswerte Veedel – Bür-
ger- und Sozialraumorientierung in Köln“ sind dabei wie folgt zu verwenden (Details in Anlage 3):
Sozialraumgebiet VZÄ* Personalkosten Sach-/Gemeinkosten Sozialraumbudget
Porz-Mitte/Urbach 1,0 74.300 € 6.200 € 5.000 €
Humboldt/Gremberg 1,0 74.300 € 6.200 € 5.000 €
Mülheim -Nord/Keupstraße 1,0 74.300 € 6.200 € **
Sozialraum Buchforst/Mülheim 1,0 74.300 € 6.200 € 5.000 €
Sozialraum Höhenhaus/Dünnwald 1,0 74.300 € 6.200 € 5.000 €
GESAMT 5,0 371.500 € 31.000 € 20.000 €
Summe 422.500 €
Maßnahmen zur Bürgerbeteiligung
bzw. für Aktivierung insbesondere in
den neuen Sozialraumgebieten
77.500 €
Ausweitungsbetrag
200.000 aus VN 2019
300.000 aus VN 2020/2021
500.000 €
zuvor veranschlagt*** 860.000 €
Gesamtsumme 1.360.000 €
* VZÄ s teht für Vollzeitäquivalent
** Im Sozialraumgebiet Mühlheim -Nord gibt es bereits eine Sozialraumkoordination mit einem Sozialraumbudget in Höhe von
5.000 Euro, wes halb die Mittel für das Sozialraumbudget nicht ausgeweitet werden müssen.
*** s . Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen im TP 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity
5. Programm „Lebenswerte Veedel“ und andere Förderkulissen
Grundsätzlich können Sozialraumgebiete auch als Fördergebiete für andere Förderprogramme
ausgewiesen werden. Da es sich auch um Gebiete mit besonderen Handlungsbedarfen handelt,
ergeben sich zum Teil hinsichtlich des Raumbezugs Überschneidungen mit anderen - auch dritt-
mittelgeförderten - Förderprogrammen. Dies ist beispielweise im Rahmen der Umsetzung von In-
tegrierten Stadtentwicklungskonzepten wie dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ der
Fall.
Herauszustellen ist, dass sich zwar vielfach Synergien ergeben, die Abgrenzung der Sozialraum-
gebiete jedoch nicht unmittelbar gleichzusetzen ist mit der Festlegung und Umsetzung von ande-
ren Förderkulissen. Diese unterliegen regelmäßig eigenen spezifischen Anforderungen.
6. Ausblick
Das Programm „Lebenswerte Veedel – Bürger und Sozialraumorientierung in Köln“ soll alle fünf
Jahre hinsichtlich der Gebietszuschnitte sowie der Ergebnisse und Wirkungen überprüft werden.
Anlagen
Anlage 1 Anhang Beschlussvorlage
64839 Zeichen
© 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 1 Anlage 1: Erläuterungen zur Indexbildung ................................ ................... 3 Anlage 2: Raum- und Gebietsspezifische Leitkriterien ................................ ...... 5 Anlage 3: Alte und neue Sozialraumgebiete im Überblick ................................ ... 6 Anlage 4: Gesamtdarstellung der Änderungen ................................ ............... 7 Anlage 5: Darstellung der Sozialraumgebiete nach Bezirken ................................ 8 1 Bezirk 2 Rodenkirchen ................................ ................................ .. 9 2 Bezirk 4 Ehrenfeld ................................ ................................ ..... 12 3 Bezirk 5 Nippes................................ ................................ ......... 17 4 Bezirk 6 Chorweiler ................................ ................................ .... 20 5 Bezirk 7 Porz ................................ ................................ ........... 23 6 Bezirk 8 Kalk ................................ ................................ ........... 27 7 Bezirk 9 Mülheim ................................ ................................ ....... 37 KARTEN Karte 1: Bezirk Rodenkirchen- Sozialraumgebiet Meschenich/Rondorf ................... 10 Karte 2: Bezirk Ehrenfeld- Sozialraumgebiet Bocklemünd/Mengenich .................... 13 Karte 3: Bezirk Ehrenfeld- Sozialraumgebiet Bickendorf/Westend/Ossendorf............ 15 Karte 4: Bezirk Nippes- Sozialraumgebiet Bilderstöckchen ................................ 18 Karte 5: Bezirk Chorweiler- Sozialraumgebiet Blumenberg/Chorweiler/Seeberg- Nord .. 21 Karte 6: Bezirk Porz- Sozialraumgebiet Porz- Ost/Finkenberg/Gremberghoven/Eil ...... 24 Karte 7: Bezirk Porz- Sozialraumgebiet Porz- Mitte/Urbach ............................... 25 Karte 8: Bezirk Kalk- Sozialraumgebiet Höhenberg/Vingst ................................ 28 Karte 9: Bezirk Kalk- Sozialraumgebiet Ostheim/Neubrück ............................... 30 Karte 10: Bezirk Kalk- Sozialraumgebiet Humboldt/Gremberg ............................ 33 Karte 11: Bezirk Kalk- Sozialraumgebiet Kalk ................................ .............. 34 © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 2 Karte 12: Bezirk Mülheim- Sozialraumgebiet Mülheim- Nord/Keupstraße................. 38 Karte 13: Bezirk Mülheim- Sozialraumgebiet Buchforst/Mülheim ......................... 41 Karte 14: Bezirk Mülheim- Sozialraumgebiet Buchheim/Holweide ........................ 42 Karte 15: Bezirk Mülheim- Sozialraumgebiet Höhenhaus/Dünnwald ...................... 45 © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 3 ANLAGE 1: ERLÄUTERUNGEN ZUR INDEXBILDUNG Die neuen Sozialraumzuschnitte basieren auf einer kleinräumigen Analyse des Kölner Stadtgebiets. Verwendet wurden hierzu E rgebnisse aus dem Monitoring Stadtentwicklung Köln. Das Monitoring Stadtentwicklung ist ein integriertes kleinräumiges Beobachtungssystem von Zustand und Entwicklung der Kölner Teilräume. Im Monitoring Stadtentwicklung werden Kernindikatoren aus verschied enen Handlungsfeldern der Verwaltung zu standardisierten („vergleichbar gemachten“) Indexwerten verrechnet. Diese standardisierten Indexwerte bieten zwei im Kontext der Weiterentwicklung der „Lebenswerten Veedel“ relevante Eigenschaften: - An den Indexwerten ist direkt ablesbar, ob und wie weit der Wert eines Teilraums über - oder unterhalb des jeweiligen gesamtstädtischen Durchschnitts liegt. Alle Indikatoren sind so direkt miteinander vergleichbar . - Verschiedene Indikatoren können zu zusammengefassten Indizes verrechnet werden, welche einen intuitiven Überblick über komplexe Phänomene bieten. Für die Herleitung der neuen Sozialraumzuschnitte wurden fünf Indikatoren aus dem Monitoring Stadtentwicklung gewichtet zu einem Index verrechnet. Die ausgewählten Indikatoren stellen eine Weiterentwicklung des bei der Auswahl der aktuellen Sozialraumgebiete verwendeten Indikatorensets dar: Transferleistungsdichte (Gewicht: 80%): Der Indikator stellt den Anteil der Leistungsberechtigten von Leistungen nach SGB II und SGB XII an der Gesamtbevölkerung dar . Er gibt Hinweise auf Einkommensarmut in allen Bereichen der Bevölkerung (wie z.B. Kinder -, Familien - und Altersarmut) und den daraus entstehenden Problemlagen. Die Transferleistungsdichte zeigt hohe Korrelationen mit Indikatoren weiterer Dimensionen der Ungleichheit wie Bildung, Gesundheit oder politisch- kultureller Teilhabe und wird daher mit hoher Gewichtung in den Index eingerechnet. Arbeitslosenanteil (SGB II) (Gewicht: 5%): Der Indikator stellt den Anteil der Arbeitslosen mit Bezug von Leistungen nach SGB II an der Bevölkerung im Alter von 15 bis 64 Jahren dar und gibt Hinweise auf Langzeitarbeitslosigkeit und die daraus resultierende Verfestigung von benachteiligter Teilhabe am Arbeitsleben und damit einhergehende Prob lemlagen. Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund (Gewicht: 5%): Menschen mit Migrationshintergrund sind stärker armutsgefährdet als Personen ohne Migrationshintergrund, auch wenn sie eine vergleichbare Erwerbsbeteiligung, Haushaltszusammensetzung oder z.B. Gesundheit haben. Abhängigkeitsquotient (Gewicht: 5%): Der Abhängigkeitsquotient setzt die i.d.R. nicht erwerbstätigen jüngeren (unter 18 Jahren) und die oder nicht mehr erwerbstätigen älteren (ab 65 Jahren) Bevölkerungsteile in Relation zur Bevölkerung im klassischen Alter der Erwerbstätigkeit (18 bis 64 Jahre). Der Indikator © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 4 gibt einen Hinweis auf Belastungspotenziale aufgrund hoher Anteile junger und älterer Personen, welche „abhängig“ sind vom Erwerbseinkommen der Personen in den dazwischen liegenden Altersklassen. Einwohnerdichte (Gewicht 5%): Die Einwohnerdichte, berechnet als durchschnittliche Zahl an Einwohnerinnen und Einwohnern pro bewohnter Adresse, gibt Hinweise auf Großwohnanlagen und die damit einhergehenden Problemlagen. Pro Teilraum wurde ein standardisierter Indexwert ermittelt. Die ermittelten Indexwerte we rden in fünf Kategorien stark unterdurchschnittlich (< -1,5) unterdurchschnittlich ( -1,5 - -0,5) durchschnittlich (-0,5 – 0,5) (0 = gesamtstädtischer Durchschnitt) überdurchschnittlich (0,5 – 1,5) stark überdurchschnittlich (> 1,5) unterteilt und entsprechend der folgenden Farbskala abgebildet : Die standardisierten Indexwerte sind auf den jeweiligen gesamtstädtischen Durchschnittswert zentriert und daher immer mit Bezug zu diesem zu interpretieren: Ein Indexwert zeigt somit an, ob ein Teilraum zu einem bestimmten Zeitpunkt über oder unter dem gesamtstädtischen Durchschnittswert liegt oder ob er diesem entspricht. Nähere Informationen zur Berechnung der Indexwerte s. Mitteilung 2001/2018 „Fertigstellung des Monitoring Stadtentwicklung“. Auf diese Weise wurden Teilräume identifiziert , welche auf Grundlage der Daten einen erhöhten Bedarf sozialräumlicher Koordinierung aufweisen. Für die Gebietsauswahl waren die (stark)überdurchschnittlichen (rote und dunkelrote Teilräume) relevant. © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 5 ANLAGE 2: RAUM- UND GEBIETSSPEZIFISCHE LEITKRITERIEN Raumspezifische Leitkriterien (diese beziehen sich auf die kleinste analysierte Raumeinheit) Kurzbezeichnung Teilräume mit stark überdurchschnittlichen Indexwerten müssen, Teilräume mit überdurchschnittlichen Indexwerten sollten in einem Sozialraumgebiet berücksichtigt sein RLK1 Teilräume mit unter - und durchschnittlichen Indexwerten können, falls dortige lokale Netzwerkstrukturen und stützende Funktionen für die benachbarten Teilräume wichtig sind, Teil eines Sozialraumgebiets sein RLK2 Besondere Anforderungen - z. B. durch Armu tszuwanderung - müssen nachweislich über einen längeren Zeitraum relevant sein (mind. 5 Jahren) RLK3 Sondereffekte werden berücksichtigt (z.B. Einrichtungen wie Seniorenzentren) RLK4 Berücksichtigung bestehender bzw. fehlender Infrastruktur RLK5 Integration identitätsstiftender Teilräume mit (unter -)durchschnittlichen Indexwerten ist möglich RLK6 Gebietsspezifische Leitkriterien (diese beziehen sich auf die bestehenden bzw. neu zu bildende Sozialraumgebiete, die i.d.R. aus mehreren Raumeinheiten bestehen) Kurzbezeichnung Es sollte einen oberen Richtwert für die Anzahl E inwohner in Sozialraumgebiet mit stark überdurchschnittlichen Indexwerten geben (ca. 15.000 Einwohner pro Sozialraumgebiet) GLK1 Teilräume mit unter - und durchschnittlichen Indexwerten werden separat betrachtet und haben einen eigenen oberen Richtwert (ca. 15.000 Einwohner pro Sozia lraumgebiet) GLK2 Veränderung bestehender Gebietsgrenzen aufgrund positiver Entwicklungen des Sozialraum gebiets sind möglich (Überprüfung in regelmäßigen Abständen) GLK3 Teilräume eines Sozialraumgebietes müssen nicht aneinander grenzen GLK4 Sozialraumgebiete dürfen direkt aneinander grenzen. GKL5 Keine Bezirksgrenzen übergreifenden Sozialraumgebiete GKL6 Sozialraumkoordination sollte dort eingesetzt werden, wo die Ziele des Programms mit separaten Förderinstrumenten nicht ausreichend verwirklicht werden können GKL7 © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 6 ANLAGE 3: ALTE UND NEUE SOZIALR AUMGEBIETE IM ÜBERBLICK 2 Rodenkirchen 5 Nippes 6 Chorweiler Meschenich/ Rondorf Bickendorf, Westend und Ossendorf Bocklemünd und Mengenich Bilder- stöckchen Blumenberg, Chorweiler und Seeberg Nord Porz-Ost/ Finkenberg/G remberg- hoven/Eil Höhenberg und Vingst Ostheim und Neubrück Mülheim-Nord Porz-Mitte, Urbach Humboldt, Gremberg Kalk Buchforst/ Mülheim Buchheim/ Holweide Höhenhaus stark überdurchschnittlich (>1,5) 3.456 4.744 5.409 2.204 18.684 13.528 12.227 11.295 0 stark überdurchschnittlich (<1,5 und > 1) 0 1.956 1.709 5.160 2.855 3.852 4.602 0 0 überdurchschnittlich (<1,0 und > 0,5) 0 5.516 0 1.322 0 1.414 0 0 0 durchschnittlich (<0,5 und >-0,5) 4.749 8.514 1.753 5.491 3.530 6.794 2.347 0 0 unterdurchschnittlich (<-0,5 und >-1,5) 9.362 4.752 1.915 1.652 1.873 0 1.732 0 0 stark unterdurchschnittlich (<-1,5) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gesamt 17.567 25.482 10.786 15.829 26.942 25.588 20.908 11.295 0 stark überdurchschnittlich (>1,5) 0 0 0 3.252 1.503 0 1.978 1.527 4.882 stark überdurchschnittlich (<1,5 und > 1) 0 0 0 2.664 3.097 0 0 5.206 4.068 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 0,0 stark überdurchschnittlich (>1,5) 3.456 4.744 5.409 2.204 18.684 10.311 3.896 13.528 12.227 2.560 14.779 12.822 4.969 9.594 4.882 stark überdurchschnittlich (<1,5 und > 1) 0 1.956 1.709 7.824 2.855 2.913 0 3.852 4.602 8.379 3.969 5.206 5.447 3.729 4.068 überdurchschnittlich (<1,0 und > 0,5) 0 5.516 0 1.322 0 0 8.559 1.414 0 4.519 5.494 4.882 2.904 4.564 2.542 durchschnittlich (<0,5 und >-0,5) 4.749 8.514 1.753 5.491 3.530 11.136 4.822 6.794 2.347 0 0 2.506 0 8.301 0 unterdurchschnittlich (<-0,5 und >-1,5) 9.362 4.752 1.915 1.652 1.873 0 0 0 1.732 0 0 1.233 0 0 0 stark unterdurchschnittlich (<-1,5) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gesamt 17.567 25.482 10.786 18.493 26.942 24.360 17.277 25.588 20.908 15.458 24.242 26.649 13.320 26.188 11.492 stark überdurchschnittlich (>1,5) 0 0 0 3.252 1.503 0 0 0 1.978 0 0 0 0 0 0 stark überdurchschnittlich (<1,5 und > 1) 0 0 0 0 3.097 0 1.877 0 0 0 0 0 0 0 0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 2 1 1,0 1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,0 0,0 0,0 1,0 0,0 1 1,0 0,0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 1 1 Personalkosten (aktuell 74.300 Euro pro Jahr) 74.300,00 € 74.300,00 € 74.300,00 € 74.300,00 € 74.300,00 € 74.300,00 € 74.300,00 € 74.300,00 € 74.300,00 € 74.300,00 € 148.600,00 € 74.300,00 € 74.300,00 € 74.300,00 € Sach- und Gemeinkosten (max. 6.200 pro Jahr) 6.200,00 € 6.200,00 € 6.200,00 € 6.200,00 € 6.200,00 € 6.200,00 € 6.200,00 € 6.200,00 € 6.200,00 € 6.200,00 € 12.400,00 € 6.200,00 € 6.200,00 € 6.200,00 € Sozialraumbudget (max. 5000 Euro pro Jahr) 5.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € Summe 85.500,00 € 85.500,00 € 85.500,00 € 85.500,00 € 85.500,00 € 85.500,00 € 85.500,00 € 85.500,00 € 85.500,00 € 85.500,00 € 166.000,00 € 85.500,00 € 85.500,00 € 85.500,00 € Abweichung Personalressource SRK (in VZÄ)* * ein Vollzeitäquivalent (= 1,0 VZÄ) entspricht max. 74.300 € zzgl. max. 6.200 € Sachkosten sowie max. 5.000 € Sozialraumbudget EW nach Indexwerten Empfehlung im SRG nicht im SRG Personalressource SRK (in VZÄ)* Personalressource SRK (in VZÄ)* 1,0 1,0 1,0 nicht im SRG 3.896 0 7.235 1.877 0 5.295 0 0 0 0 24.360 39.700 20.547 Veränderungen SRG ggü. Status quo EW nach Indexwerten aktuell im SRG 10.311 17.339 7.328 2.913 12.348 3.881 0 10.013 5.963 11.136 0 3.375 0 0 Sozialraumgebiet (aktuell) Humboldt, Gremberg und Kalk Buchheim / Buchforst Bezirk 4 Ehrenfeld 7 Porz 8 Kalk 9 Mülheim © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 7 ANLAGE 4: GESAMTDARSTELLUNG DER ÄNDERUNGEN Innenstadt Kein Sozialraumgebiet 0 0 Rodenkirchen Meschenich / Rondorf 0 Perspektivisch: Teilraum Rondorf aus dem Sozialraumgebiet entlassen Lindenthal Kein Sozialraumgebiet 0 0 Ehrenfeld Bocklemünd / Mengenich 0 Perspektivisch: Zusammenlegung der beiden Sozialraumgebiete Mülheim-Nord / Keupstrasse Erweiterung in nördl.Richtung bis Stadtteilgrenze Stammheim / westl. Richtung bis Rheinufer 0 Neuzuschnitt: Teilung in zwei Sozialraumgebiete 1. Sozialraumgebiet Buchheim/Holweide, Ausweitung des bisherigen Sozialraumgebietes in östliche Richtung 2. Sozialraumgebiet Buchheim/Mülheim- Süd neues Sozialraumgebiet: Höhenhaus/Dünnwald zukünftig: vier Sozialraumgebiete Buchheim / Buchforst (bisher) zwei Sozialraumgebiete 0 Ostheim / Neubrück 0 Bedarfsprüfung: Teilräume Winterberger Str. / Waldbadviertel Humboldt-Gremberg / Kalk drei Sozialraumgebiete Teilung: Sozialraumgebiet neu: Humboldt- Gremberg Sozialraumgebiet neu: Kalk zukünftig: vier Sozialraumgebiete 0 0 Bilderstöckchen 1 Sozialraumgebiet Bedarfsprüfung: Teilräume Roggendorf/ Lindweiler Porz-Ost / Finkenberg / Gremberghoven / Eil 1 Sozialraumgebiet Neues Sozialraumgebiet: Porz- Mitte/Urbach zukünftig: zwei Sozialraumgebiete 0 Chorweiler Chorweiler / Chorweiler Nord / Blumenberg 0 Porz Kalk Mülheim Höhenberg / Vingst 0 0 Stadtbezirk Sozialraumgebiet Bestand Prüfaufträge Nippes 0 Bedarfsprüfung: Teilräume Ginsterpfad / Niehler Hafen Gebietsausweitung / Neu- Gebiete Bickendorf /Westend / Ossendorf 1 Sozialraumgebiet 0 zukünftige Bezeichnung: Sozialraum Bickendorf/Ossendorf © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 8 ANLAGE 5: DARSTELLUNG DER SOZI ALRAUMGEBIETE NACH BEZIRKEN Im Folgenden werden die Ergebnisse der Analysen für die einzelnen Bezirke und die darin liegenden Sozialraumgebiete dargestellt. Die Darstellungen zeigen auf der Basis des Status Quo den neuen Zuschnitt für die Sozialraumgebiete. Dabei werden sowohl die Einwohnerzahlen in den Teilräumen differenziert nach Indexwerten als auch Karten der Gebietsabgrenzungen dargestellt. In der kartografischen Darstellung sind die Grenzen des Sozialraumgebiets im Status Quo dunkelrot, die des neuen Zuschnitts hellblau dargestellt. Die Tabelle zeigt, wie sich die Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner (EW) im Status Quo bzw. im neuen Zuschnitt auf Teilgebiete mit stark überdurchschnittlichen bzw. (unter-) durchschnittlichen Indexwerten aufteilt. Darüber hinaus sind die Zahlen der EW in Teilräumen mit stark überdurchschnittlichen Indexwerten außerhalb der Sozialraumgebiete dargestellt. Im Anschluss wird unter Berücksichtigung der im Beteiligungsprozess entwickelten Leitkriterien jeweils kurz auf die Gründe für den empfohlenen Neuzuschnitt eingegangen. © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 9 1 BEZIRK 2 RODENKIRCHEN a. Sozialraumgebiet Meschenich/Rondorf In der nachfolgenden Tabelle ist für das Sozialraumgebiet (SRG) im Bezirk Rodenkirchen detailliert dargestellt, wie viele EW in den beiden Teilräumen wohnen, die einen stark überdurchschnittlichen Indexwert aufweisen. Zudem ist die Summe der EW in Teilräumen mit (unter-)durchschnittlichen Indexwerten ausgewiesen, die derzeit in dem Sozialraumgebiet leben. Sozialraumgebiet Meschenich/Rondorf EW (stark)überdurchschnittlicher Indexwert, im SRG 3.456 durchschnittlicher Indexwert, im SRG 14.111 Gesamt 17.567 Empfohlener Gebietszuschnitt: Beibehaltung des aktuellen Sozialraumgebiets Tabellarische Darstellung Status Quo Empfehlung Abweichung EW EW abs. Im Sozialraumgebiet Gesamteinwohnerzahl 17.567 17.567 0 stark überdurchschnittlich (>1,5) 3.456 3.456 0 stark überdurchschnittlich (<1,5 und > 1) 0 0 0 überdurchschnittlich (<1,0 und > 0,5) 0 0 0 durchschnittlich (<0,5 und >-0,5) 4.749 4.749 0 unterdurchschnittlich (<-0,5 und >-1,5) 9.362 9.362 0 stark unterdurchschnittlich (<-1,5) 0 0 0 Außerhalb des Sozialraumgebiets stark überdurchschnittlich (>1,5) 0 0 stark überdurchschnittlich (<1,5 und > 1) 0 0 davon EW in Gebieten mit folgenden Indexwerten Sozialraum © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 10 Karte 1: Bezirk Rodenkirchen- Sozialraumgebiet Meschenich/Rondorf Daten und Karte: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik – Statistisches Informationssystem, Monitoring Stadtentwicklung © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 11 Begründung Im gesamten Sozialraumgebiet mangelt es derzeit an Infrastruktur. Dieser Mangel zeigt sich z. B. durch das Fehlen einer geeigneten infrastrukturellen Anbindung (KVB Stadtbahn, ausreichende Busverbindungen, Radwegeverbindungen), einer passenden Nahversorgung, Begegnungsräumen und Senioreneinrichtungen und einer weiterführenden Schule. Hieraus ergeben sich Problematiken für Erwerbsmobilität, Schulwege, Gesundheitsversorgung, Versorgung im Alter und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben sowie Hürden für die Integration neu zugewanderter Menschen, Migrantinnen und Migranten. Dies verringert die Teilhabech ancen aller im derzeitigen Sozialraumgebiet lebenden Menschen. Darüber hinaus kommt dem raumspezifischen Leitkriterium (RLK) 6 (Möglichkeit der Integration identitätsst iftender Teilräume mit (unter-)durchschnittlichen Indexwerten) aufgrund der Stadtrand- und Insellage des Sozialraumgebiets eine besondere Bedeutung zu, weil nur über die angrenzenden Kölner Stadtteile (wie z. B. Rondorf) eine weitere Isolierung des Stadtteils Meschenich verhindert werden kann. In diesem Zusammenhang ist auf verschiedene Arten der Einbeziehung der Sozialraumkoordination in einzelne Abstimmungen und Termine in Rondorf und eine sich entwickelnde Vernetzung zwischen Rondorf und Meschenich in Bezug auf unterschiedliche Maßnahmen hingewiesen. Ferner ist in Bezug auf das gebietsspezifische Leitkriterium (GLK) 7 (Einsatz der Sozialraumkoordination dort, wo die Ziele des Programms mit separaten Förderinstrumenten nicht ausreichend verwirklicht werden können) festzuhalten, dass es derzeit keine andere Instanz bzw. Maßnahme gibt, deren Ziel oder Aufgabe mit der Sozialraumkoordination als intermediäre Instanz zwischen Verwaltung, Institutionen und organisierten Bürgerinnen und Bürgern (und weitergehenden Kontakten zu strukturellen Angeboten in Brühl und Hürth) vergleichbar wäre und die deren Wirkungskraft erzielen kann. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass es einerseits eine Mischung aus einer vorhandenen Infrastruktur und zukünftigen Potentialen gibt, die eine stabilisierende Wirkung entfalten können. Dieser Wirkung stehen jedoch die isolierte geografische Lage einerseits und das Selbstverständnis der Bewohnerinnen und Bewohner von Rondorf gegenüber, die sich in der Vergangenheit z. T. stärker von Meschenich abgegrenzt haben. In Bezug auf die integrierten Teilräume in Rondorf mit durchweg (unter-) durchschnittlichen Indexwerten ist daher mittelfristig zu überprüfen, ob an ihnen unter Berücksichtigung der RLK5 (Berücksichtigung bestehender bzw. fehlender Infrastruktur) und RLK6 (mögliche Integration identitätsstiftender Teilräume mit (unter-)durchschnittlichen Indexwerten) weiterhin festgehalten werden soll oder ob bzw. unter welchen Voraussetzungen diese aus dem Sozialraumgebiet entlassen werden können. In Bezug auf die Personalausstattung wird an der vorhandenen Stelle festgehalten. © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 12 2 BEZIRK 4 EHRENFELD In der nachfolgenden Tabelle sind die Sozialraumgebiete im Bezirk Ehrenfeld detailliert dargestellt, wie viele EW in Teilräume wohnen, die einen (stark) überdurchschnittlichen Indexwert aufweisen. Zudem ist die Summe der EW in Teilräumen mit (unter-)durchschnittlichen Indexwerten ausgewiesen, die derzeit in den Sozialraumgebieten leben. Zuletzt ist die Summe der EW dargestellt, die in Teilräumen mit (stark) überdurchschnittlichen Indexwerten außerhalb der Sozialraumgebiete im Bezirk Ehrenfeld wohnen. EW Bezirk Ehrenfeld Sozialraumgebiet Bocklemünd/Mengenich Sozialraumgebiet Bickendorf/ Westend/Ossendorf (stark)überdurchschnittlicher Indexwert, im SRG 7.118 6.700 (unter-)durchschnittlicher Indexwert, im SRG 3.688 18.782 Gesamt 10.786 25.482 überdurchschnittlicher Indexwert, nicht im SRG 0 a. Sozialraumgebiet Bocklemünd/Mengenich Empfohlener Gebietszuschnitt: Beibehaltung des aktuellen Sozialraumgebiets Tabellarische Darstellung Status Quo Empfehlung Abweichung EW EW abs. Im Sozialraumgebiet Gesamteinwohnerzahl 10.786 10.786 0 stark überdurchschnittlich (>1,5) 5.409 5.409 0 stark überdurchschnittlich (<1,5 und > 1) 1.709 1.709 0 überdurchschnittlich (<1,0 und > 0,5) 0 0 0 durchschnittlich (<0,5 und >-0,5) 1.753 1.753 0 unterdurchschnittlich (<-0,5 und >-1,5) 1.915 1.915 0 stark unterdurchschnittlich (<-1,5) 0 0 0 Außerhalb des Sozialraumgebiets stark überdurchschnittlich (>1,5) 0 0 0 stark überdurchschnittlich (<1,5 und > 1) 0 0 0 Sozialraum davon EW in Gebieten mit folgenden Indexwerten © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 13 Karte 2: Bezirk Ehrenfeld- Sozialraumgebiet Bocklemünd/Mengenich Daten und Karte: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik – Statistisches Informationssystem, Monitoring Stadtentwicklung © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 14 b. Sozialraumgebiet Bickendorf/Westend/Ossendorf Empfohlener Gebietszuschnitt: Beibehaltung des aktuellen Sozialraumgebiets Tabellarische Darstellung Status Quo Empfehlung Abweichung EW EW abs. Im Sozialraumgebiet Gesamteinwohnerzahl 25.482 25.482 0 stark überdurchschnittlich (>1,5) 4.744 4.744 0 stark überdurchschnittlich (<1,5 und > 1) 1.956 1.956 0 überdurchschnittlich (<1,0 und > 0,5) 5.516 5.516 0 durchschnittlich (<0,5 und >-0,5) 8.514 8.514 0 unterdurchschnittlich (<-0,5 und >-1,5) 4.752 4.752 0 stark unterdurchschnittlich (<-1,5) 0 0 0 Außerhalb des Sozialraumgebiets stark überdurchschnittlich (>1,5) 0 0 0 stark überdurchschnittlich (<1,5 und > 1) 0 0 0 Sozialraum davon EW in Gebieten mit folgenden Indexwerten © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 15 Karte 3: Bezirk Ehrenfeld- Sozialraumgebiet Bickendorf/Westend/Ossendorf Daten und Karte: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik – Statistisches Informationssystem, Monitoring Stadtentwicklung © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 16 Begründung Im Einvernehmen mit der Bürgeramtsleitung empfehlen wir für das bestehende Sozialraumgebiet Bocklemünd/Mengenich die Beibehaltung des aktuellen Gebietszuschnitts. In Bezug auf die Personalausstattung wird an der vorhandenen Stelle festgehalten. Auch für das Sozialraumgebiet Bickendorf/Westend/Ossendorf ist ein Ergebnis der Plenumsveranstaltung, dass das Sozialraumgebiet in seinem derzeitigen Zuschnitt erhalten bleiben sollte. In Bezug auf die Personalausstattung wird auch hier an der vorhandenen Stelle festgehalten. Es wird empfohlen, das Sozialraumgebiet in Bickendorf/Ossendorf umzubenennen. Unter Berücksichtigung der raumbezogenen Leitkriterien (RLK), wonach insbesondere Teilräume mit überdurchschnittlichen Indexwerten (rote Teilräume) beim Zuschnitt der Sozialraumgebiete berücksichtigt werden müssen, stellt sich zusammenfassend für den Bezirk Ehrenfeld die Frage, ob und wie mittelfristig eine Zusammenlegung der beiden Sozialraumgebiete Sinn machen könnte. © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 17 3 BEZIRK 5 NIPPES a. Sozialraumgebiet Bilderstöckchen In der nachfolgenden Tabelle ist für das Sozialraumgebiet im Bezirk Nippes detailliert dargestellt, wie viele EW in den Teilräumen wohnen, die einen (stark) überdurchschnittlichen Indexwert aufweisen. Zudem ist die Summe der EW in Teilräume n mit (unter-)durchschnittlichen Indexwerten ausgewiesen, die derzeit im Sozialraumgebiet leben. Zuletzt ist die Summe der EW dargestellt, die in Teilräumen mit (stark) überdurchschnittlichen Indexwerten außerhalb des Sozialraumgebiets im Bezirk Nippes wohnen. Sozialraumgebiet Bilderstöckchen EW überdurchschnittlicher Indexwert, im SRG 7.364 durchschnittlicher Indexwert, im SRG 8.465 Gesamt 15.829 überdurchschnittlicher Indexwert, nicht im SRG: 4.116 Empfohlener Gebietszuschnitt: Beibehaltung des aktuellen Sozialraumgebiets Tabellarische Darstellung Status Quo Empfehlung Abweichung EW EW abs. Im Sozialraumgebiet Gesamteinwohnerzahl 15.829 15.829 0 stark überdurchschnittlich (>1,5) 2.204 2.204 0 stark überdurchschnittlich (<1,5 und > 1) 5.160 5.160 0 überdurchschnittlich (<1,0 und > 0,5) 1.322 1.322 0 durchschnittlich (<0,5 und >-0,5) 5.491 5.491 0 unterdurchschnittlich (<-0,5 und >-1,5) 1.652 1.652 0 stark unterdurchschnittlich (<-1,5) 0 0 0 Außerhalb des Sozialraumgebiets stark überdurchschnittlich (>1,5) 3.252 3.252 0 stark überdurchschnittlich (<1,5 und > 1) 2.664 2.664 0 Sozialraum davon EW in Gebieten mit folgenden Indexwerten © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 18 Karte 4: Bezirk Nippes- Sozialraumgebiet Bilderstöckchen 1 Daten und Karte: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik – Statistisches Informationssystem, Monitoring Stadtentwicklung © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 19 Begründung Das im Stadtbezirk Nippes bestehende Sozialraumgebiet Bilderstöckchen bleibt in seinen derzeitigen Grenzen mittelfristig erhalten (RLK 1). Die Teilräume „Hafen Niehl“ (im Ausschnitt von Karte 4 nicht sichtbar) und auch „Merheim (lrh.)- Am Ginsterpfad“ (Karte 4, Markierung „1“), welche stark überdurchschnittliche Indexwerte aufweisen, sollten gemäß RLK 1 Teil eines Sozialraumgebietes sein. Eine Aufnahme der beiden Gebiete in das bestehende Sozialraumgebiet wird derzeit jedoch von der Bezirksamtsleitung nicht befürwortet. Die beiden Teilräume sollten aber intensiver betrachtet und bedarfsorientiert Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden. Die Sozialraumkoordination sollte für diese Teilräume in engem Kontakt mit der Bürgeramtsleitung und der Geschäftsstelle des Programms kurzfristig prüfen, welche konkrete Bedarfslage diese aufweisen, welche Angebotsstrukturen vor Ort bestehen und für eine Nutzung im Rahmen des Programms geeignet sind, mit welchen Einzelmaßnahmen sie in das Programm integriert werden können und/oder durch welche alternativen Maßnahmen zur Sozialraumkoordination (z. B. Gemeinwesenarbeit) diese zielführend unterstützt werden können. Die Geschäftsstelle „Lebenswerte Veedel“ wird dazu rechtzeitig in Abstimmung mit der Bürgeramtsleitung und der Sozialraumkoordination ein Prüfraster zur Aufnahmen und Bewertung der Bedarfslage und Angebotsstrukturen erstellen. © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 20 4 BEZIRK 6 CHORWEILER a. Sozialraumgebiet Blumenberg/Chorweiler/Seeberg- Nord In der nachfolgenden Tabelle ist für das Sozialraumgebiet im Bezirk Chorweiler detailliert dargestellt, wie viele EW in Teilräume wohnen, die einen (stark) überdurchschnittlichen Indexwert aufweisen. Zudem ist die Summe der EW in Teilräumen mit (unter-)durchschnittlichen Indexwerten ausgewiesen, die derzeit im Sozialraumgebiet leben. Zuletzt ist die Summe der EW dargestellt, die in Teilräumen mit (stark) überdurchschnittlichen Indexwerten außerhalb des Sozialraumgebiets im Bezirk Chorweiler wohnen. Sozialraumgebiet Blumenberg/Chorweiler/Seeberg-Nord EW (stark) überdurchschnittlicher Indexwert, im SRG 21.539 (unter-)durchschnittlicher Indexwert, im SRG 5.403 Gesamt 26.942 überdurchschnittlicher Indexwert, nicht im SRG 4.600 Empfohlener Gebietszuschnitt: Beibehaltung des aktuellen Sozialraumgebiets Tabellarische Darstellung Status Quo Empfehlung Abweichung EW EW abs. Im Sozialraumgebiet Gesamteinwohnerzahl 26.942 26.942 0 stark überdurchschnittlich (>1,5) 18.684 18.684 0 stark überdurchschnittlich (<1,5 und > 1) 2.855 2.855 0 überdurchschnittlich (<1,0 und > 0,5) 0 0 0 durchschnittlich (<0,5 und >-0,5) 3.530 3.530 0 unterdurchschnittlich (<-0,5 und >-1,5) 1.873 1.873 0 stark unterdurchschnittlich (<-1,5) 0 0 0 Außerhalb des Sozialraumgebiets stark überdurchschnittlich (>1,5) 1.503 1.503 0 stark überdurchschnittlich (<1,5 und > 1) 3.097 3.097 0 Sozialraum davon EW in Gebieten mit folgenden Indexwerten © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 21 Karte 5: Bezirk Chorweiler- Sozialraumgebiet Blumenberg/Chorweiler/Seeberg - Nord Daten und Karte: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik – Statistisches Informationssystem, Monitoring Stadtentwicklung © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 22 Begründung Die Teilräume in Blumenberg mit (unter-)durchschnittlichen Indexwerten haben eine stützende Funktion für die Teilräume in Chorweiler und Seeberg-Nord mit stark überdurchschnittlichen Indexwerten. Unter Berücksichtigung der Leitkriterien (insb. RLK2) empfehlen wir daher im Einvernehmen mit der Bürgeramtsleitung die Beibehaltung des Status Quo. In Bezug auf die Personalausstattung wird an der vorhandenen Stelle festgehalten. Es gibt zwei Teilräume, „Roggendorf“ (Im Ausschnitt von Karte 5 nicht sichtbar) und „Lindweiler – Krombachweg“ (Im Ausschnitt von Karte 5 nicht sichtbar), mit stark überdurchschnittlichen Indexwerten, die außerhalb und geografisch isoliert zum Sozialraumgebiet in einer Insellage liegen. Die Sozialraumkoordination sollte in engem Kontakt mit der Bürgeramtsleitung und der Geschäftsstelle des Programms kurzfristig für diese Teilräume prüfen, welche konkrete Bedarfslage diese aufweisen, welche Angebotsstrukturen vor Ort bestehen und für eine Nutzung im Rahmen des Programms geeignet sind, mit welchen Einzelmaßnahmen sie in das Programm integriert werden können und/oder durch welche alternativen Maßnahmen zur Sozialraumkoordination diese zielführend unterstützt werden können. Die Geschäftsstelle „Lebenswerte Veedel“ wird dazu rechtzeitig in Abstimmung mit der Bürgeramtsleitung und der Sozialraumkoordination ein Prüfraster zur Aufnahme und Bewertung der Bedarfslage und Angebotsstrukturen erstellen. © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 23 5 BEZIRK 7 PORZ a. Sozialraumgebiet Porz- Ost/Finkenberg/Gremberghoven/Eil In den dreizehn Teilräumen des bestehenden Sozialraumgebiets Porz- Ost/Finkenberg/Gremberghoven/Eil lebten Ende 2018 insgesamt 24.360 EW. Davon lebten 13.224 EW in acht Teilräumen mit einem (stark) überdurchschnittlichen Indexwert sowie 11.136 EW in fünf Teilräumen mit einem (unter-) durchschnittlichen Indexwert. Weitere 5.773 EW lebten in drei Teilräumen mit (stark) überdurchschnittlichen Indexwerten außerhalb des bestehenden Sozialraumgebiets. Sozialraumgebiet Porz- Ost/Finkenberg/Gremberghoven/Eil EW Anzahl der Teilräume (stark) überdurchschnittlicher Indexwert, im SRG 13.224 8 (unter-) durchschnittlicher Indexwert, im SRG 11.136 5 Gesamt 24.360 13 (stark) überdurchschnittlicher Indexwert, nicht im SRG 5.773 3 Empfohlener Gebietszuschnitt: a) Beibehaltung des aktuellen Sozialraumgebiets plus b) Bildung eines neuen Sozialraumgebiets Porz-Mitte/Urbach Tabellarische Darstellung Status Quo Abweichung EW abs. Im Sozialraumgebiet Porz-Ost/ Finkenberg/ Gremberg- hoven/Eil Porz-Mitte, Urbach Gesamteinwohnerzahl 24.360 24.360 17.277 17.277 stark überdurchschnittlich (>1,5) 10.311 10.311 3.896 3.896 stark überdurchschnittlich (<1,5 und > 1) 2.913 2.913 0 0 überdurchschnittlich (<1,0 und > 0,5) 0 0 8.559 8.559 durchschnittlich (<0,5 und >-0,5) 11.136 11.136 4.822 4.822 unterdurchschnittlich (<-0,5 und >-1,5) 0 0 0 0 stark unterdurchschnittlich (<-1,5) 0 0 0 0 Außerhalb des Sozialraumgebiets stark überdurchschnittlich (>1,5) 3.896 0 0 -3.896 stark überdurchschnittlich (<1,5 und > 1) 1.877 0 1.877 0 davon EW in Gebieten mit folgenden Indexwerten Sozialraum Empfehlung EW © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 24 Karte 6: Bezirk Porz- Sozialraumgebiet Porz- Ost/Finkenberg/Gremberghoven/Eil Daten und Karte: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik – Statistisches Informationssystem, Monitoring Stadtentwicklung © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 25 Karte 7: Bezirk Porz- Sozialraumgebiet Porz- Mitte/Urbach 1 2 3 Daten und Karte: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik – Statistisches Informationssystem, Monitoring Stadtentwicklung © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 26 Begründung a. Beibehaltung des aktuellen Sozialraumgebiets Porz- Ost/Finkenberg/Gremberghoven/Eil Ein Ergebnis des Plenums ist, dass die derzeit im Sozialraumgebiet liegenden Teilräume weiter im Sozialraumgebiet erhalten bleiben sollten. Das Verbleiben der roten Teilräume ist über das Leitkriterium RLK 1 gedeckt Die Teilräume mit (unter-)durchschnittlichen Indexwerten haben eine stützende Funktion für die Teilräume mit stark überdurchschnittlichen Indexwerten. Unter Berücksichtigung der Leitkriterien (insb. RLK2) empfehlen wir daher im Einvernehmen mit der Bürgeramtsleitung die Beibehaltung des Status Quo. In Bezug auf die Personalausstattung wird an der vorhandenen Stelle festgehalten. b. Bildung eines neuen Sozialraumgebiets Porz- Mitte/Urbach Entsprechend der Leitkriterien sollten die beiden Teilräume „Porz-Mitte - Glashüttenstraße“ (Karte 7, Markierung „1“) und „Zündorf-Nord - Rosenhügel“ (Karte 7, Markierung „2“) Teil eines Sozialraumgebietes sein (RLK 1). Für die beiden Teilräume wurde sowohl im Plenum als auch von der Bezirksamtsleitung ein Bedarf für eine Sozialraumkoordination gesehen. Aufgrund der besonderen Bedarfslage und der Größe des bestehenden Sozialraumgebietes ist eine Aufnahme der beiden Teilräume nicht möglich, so dass die Einrichtung eines neuen Sozialraumgebiets empfohlen wird. Die Teilräume mit (unter-)durchschnittlichen Indexwerten haben eine stabilisierende und stützende Funktion bzw. entlastende Wirkung für das neue Sozialraumgebiet. Die Anzahl der EW im neuen Sozialraumgebiet beträgt 17.277. Zur Betreuung des neuen Sozialraumgebiets können Mittel bis zu einer Höhe von 85.500 Euro beantragt werden. Der Teilraum „Wahn - Nachtigallenstraße“ (Karte 7, Markierung „3“) soll trotz eines stark überdurchschnittlichen Indexwertes gegenwärtig nicht in dem Sozialraumgebiet integriert werden. Die Sozialraumkoordination sollte für diesen Teilraum in engem Kontakt mit der Bürgeramtsleitung und der Geschäftsstelle des Programms kurzfristig prüfen, welche konkreten Bedarfslagen diese aufweisen, welche Angebotsstrukturen vor Ort bestehen und für eine Nutzung im Rahmen des Programms geeignet sind mit welchen Einzelmaßnahmen sie in das Programm integriert werden können und/oder durch welche alternativen Maßnahmen zur Sozialraumkoordination (z. B. Gemeinwesenarbeit) diese zielführen unterstützt werden können. Die Geschäftsstelle „Lebenswerte Veedel“ wird dazu rechtzeitig in Abstimmung mit der Bürgeramtsleitung und der Sozialraumkoordination ein Prüfraster zur Aufnahme und Bewertung der Bedarfslage und Angebotsstrukturen erstellen. © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 27 6 BEZIRK 8 KALK In der nachfolgenden Tabelle ist für die drei bestehenden Sozialraumgebiete im Bezirk Kalk detailliert dargestellt, wie viele EW in Teilräume wohnen, die einen (stark) überdurchschnittlichen Indexwert aufweisen. Zudem ist die Summe der EW in Teilräumen mit (unter-)durchschnittlichen Indexwerten ausgewiesen, die derzeit im Sozialraumgebiet leben. Zuletzt ist die Summe der EW dargestellt, die in Teilräumen mit (stark) überdurchschnittlichen Indexwerten außerhalb des Sozialraumgebiets im Bezirk Kalk wohnen. Bezirk Kalk EW im Sozialraumgebiet Höhenberg/ Vingst EW im Sozialraumgebiet Ostheim/Neubrück EW im Sozialraumgebiet Humboldt/ Gremberg/Kalk (stark) überdurchschnittlich, im SRG 17.380 16.829 29.687 (unter-)durchschnittlich, im SRG 8.208 4.079 10.013 Gesamt 25.588 20.908 39.700 (stark) überdurchschnittlich, nicht im SRG 1.978 a) Sozialraumgebiet Höhenberg/Vingst Empfohlener Gebietszuschnitt: Beibehaltung des aktuellen Sozialraumgebiets Tabellarische Darstellung Status Quo Empfehlung Abweichung EW EW abs. Im Sozialraumgebiet Gesamteinwohnerzahl 25.588 25.588 0 stark überdurchschnittlich (>1,5) 13.528 13.528 0 stark überdurchschnittlich (<1,5 und > 1) 3.852 3.852 0 überdurchschnittlich (<1,0 und > 0,5) 1.414 1.414 0 durchschnittlich (<0,5 und >-0,5) 6.794 6.794 0 unterdurchschnittlich (<-0,5 und >-1,5) 0 0 0 stark unterdurchschnittlich (<-1,5) 0 0 0 Außerhalb des Sozialraumgebiets stark überdurchschnittlich (>1,5) 0 0 0 stark überdurchschnittlich (<1,5 und > 1) 0 0 0 Sozialraum davon EW in Gebieten mit folgenden Indexwerten © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 28 Karte 8: Bezirk Kalk- Sozialraumgebiet Höhenberg/Vingst Daten und Karte: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik – Statistisches Informationssystem, Monitoring Stadtentwicklung © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 29 Begründung Die Teilräume mit (unter-)durchschnittlichen Indexwerten haben eine stützende Funktion für die Teilräume mit stark überdurchschnittlichen Indexwerten. Unter Berücksichtigung der Leitkriterien (insb. RLK2) empfehlen wir daher im Einvernehmen mit der Bürgeramtsleitung die Beibehaltung des Status Quo. In Bezug auf die Personalausstattung wird an der vorhandenen Stelle festgehalten. b) Sozialraumgebiet Ostheim/Neubrück Empfohlener Gebietszuschnitt: Beibehaltung des aktuellen Sozialraumgebiets Tabellarische Darstellung Status Quo Empfehlung Abweichung EW EW abs. Im Sozialraumgebiet Gesamteinwohnerzahl 20.908 20.908 0 stark überdurchschnittlich (>1,5) 12.227 12.227 0 stark überdurchschnittlich (<1,5 und > 1) 4.602 4.602 0 überdurchschnittlich (<1,0 und > 0,5) 0 0 0 durchschnittlich (<0,5 und >-0,5) 2.347 2.347 0 unterdurchschnittlich (<-0,5 und >-1,5) 1.732 1.732 0 stark unterdurchschnittlich (<-1,5) 0 0 0 Außerhalb des Sozialraumgebiets stark überdurchschnittlich (>1,5) 1.978 1.978 0 stark überdurchschnittlich (<1,5 und > 1) 0 0 0 Sozialraum davon EW in Gebieten mit folgenden Indexwerten © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 30 Karte 9: Bezirk Kalk- Sozialraumgebiet Ostheim/Neubrück 1 2 3 4 Daten und Karte: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik – Statistisches Informationssystem, Monitoring Stadtentwicklung © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 31 Begründung Im bestehenden Sozialraumgebiet haben die Teilräume mit (unter-)durchschnittlichen Indexwerten eine stützende Funktion für die Teilräume mit stark überdurchschnittlichen Indexwerten. Der nicht im Sozialraumgebiet liegende Teilraum „Merheim-Mitte - Winterberger Str.“ (Karte 9, Markierung „1“) mit stark überdurchschnittlichem Indexwert wäre unter Berücksichtigung des Leitkriteriums RLK1 grundsätzlich in das Sozialraumgebiet zu integrieren. Jedoch überwiegen andere Leitkriterien (z.B. RLK5, RLK6, GLK7) aus folgenden Gründen: Die EW des Teilraums fühlen sich in ihrer Identität dem Stadtteil Merheim zugehörig. Sie in ein Sozialraumgebiet mit Neubrück zu integrieren, würde ihrer Lebenswelt widersprechen. Aufgrund der räumlichen Distanz ist nicht davon auszugehen, dass die örtlichen Strukturen und Angebote in Neubrück durch die Einwohner im Teilraum „Merheim-Mitte - Winterberger Str.“ genutzt würden. Eine zusätzliche Integration der Siedlung Madaus (Karte 9, Markierung „2“) als stützende sowie räumlich verbindende Teilräume erscheint ebenso nicht zielführend. Die Teilräume sind durch kleinere Industrieflächen und ein großes Klinikgelände räumlich getrennt. Zudem sind sie unabhängig voneinander gewachsen und haben keine gemeinsamen Strukturen. Aufgrund dieser Argumente empfehlen wir in Einvernehmen mit der Bürgeramtsleitung, den Teilraum „Merheim-Mitte - Winterberger Str.“ zunächst nicht in das Sozialraumgebiet aufzunehmen. Im Plenum wurde von den Teilnehmmern die Aufnahme des Teilraumes „Waldbad- Viertel“ (rund 2.000 Einwohner ; Karte 9, Markierung „3“) angeregt und im Ergebnis von der Bürgeramtsleitung befürwortet, obwohl dieser nur einen durchschnittlichen Indexwert aufweist. Der Teilraum umfasst die ehemalige Obdachlosensiedlung am „Alten Deutzer Postweg“ (ADP-Siedlung; Karte 9, Markierung „4“). Dort leben - räumlich isoliert und in einiger Distanz zum aktuellen Sozialraumgebiet - nur 75 EW, deren Sozialstruktur zwar schwierig, aber statistisch nicht einzeln auswertbar ist. Der Indexwert für den gesamten Teilraum wird geprägt durch das neu gebaute „Waldbald- Viertel“. Da Sozialraumkoordination dort eingesetzt werden soll, wo die Ziele des Programms mit separaten Angeboten nicht ausreichend verwirklicht werden können (GLK7), ist zunächst kurzfristig mit der Fachverwaltung zu klären, welche Angebotsstrukturen bereits vor Ort bestehen. Daher empfehlen wir die Beibehaltung des Status Quo. In Abhängigkeit der Ergebnisse zu o. g. Prüfung kann mittelfristig eine Ausweitung des Sozialraumgebiets um den Teilraum „Waldbad- Viertel“ in Erwägung gezogen werden. In Bezug auf die Personalausstattung wird an der vorhandenen Stelle festgehalten. © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 32 c) Sozialraumgebiet Humboldt/Gremberg/Kalk Empfohlener Gebietszuschnitt: Teilung des bestehenden Sozialraumgebiets in die Sozialraumgebiete a ) Humboldt/Gremberg und b ) Kalk Tabellarische Darstellung Status Quo Abweichung EW abs. Im Sozialraumgebiet Humboldt/ Gremberg Kalk Gesamteinwohnerzahl 39.700 15.458 24.242 0 stark überdurchschnittlich (>1,5) 17.339 2.560 14.779 0 stark überdurchschnittlich (<1,5 und > 1) 12.348 8.379 3.969 0 überdurchschnittlich (<1,0 und > 0,5) 10.013 4.519 5.494 0 durchschnittlich (<0,5 und >-0,5) 0 0 0 0 unterdurchschnittlich (<-0,5 und >-1,5) 0 0 0 0 stark unterdurchschnittlich (<-1,5) 0 0 0 0 Außerhalb des Sozialraumgebiets stark überdurchschnittlich (>1,5) 0 0 0 0 stark überdurchschnittlich (<1,5 und > 1) 0 0 0 0 Sozialraum Empfehlung EW davon EW in Gebieten mit folgenden Indexwerten © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 33 Karte 10: Bezirk Kalk- Sozialraumgebiet Humboldt/Gremberg Daten und Karte: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik – Statistisches Informationssystem, Monitoring Stadtentwicklung © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 34 Karte 11: Bezirk Kalk- Sozialraumgebiet Kalk Daten und Karte: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik – Statistisches Informationssystem, Monitoring Stadtentwicklung © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 35 Begründung Das Sozialraumgebiet umfasst nur Teilräume mit stark überdurchschnittlichen Indexwerten. Unter Berücksichtigung der Leitkriterien (insb. RLK1) müssen sie daher im Sozialraumgebiet erhalten bleiben. Teilräume mit (unter-)durchschnittlichen Indexwerten, die stützende Funktionen aufweisen könnten, fehlen im Sozialraumgebiet. Das Sozialraumgebiet ist mit 39.700 EW sehr groß. Insbesondere die Zahl von 29.687 EW in Teilräumen mit stark überdurchschnittlichen Indexwerten widerspricht dem Leitkriterium GLK1 (oberer Richtwert ca. 15.000 EW pro Sozialraumgebiet). Aufgrund der regen Bautätigkeit (z.B. Hallen Kalk, Malteser Gelände, Huwald-Hammacher-Gelände) ist mit einem weiteren Anstieg der Einwohner- Zahlen im Sozialraumgebiet zu rechnen. Daher empfehlen wir im Einvernehmen mit der Bürgeramtsleitung die Teilung in zwei Sozialraumgebiete (Sozialraumgebiet Humboldt/Gremberg und Sozialraumgebiet Kalk). Dies könnte auch dazu führen, dass das Sozialraumgebiet Humboldt/Gremberg seine eigene Identität stärken kann und eine individuellere Entwicklung (z.B. von Netzwerkstrukturen) möglich ist. Zugleich kann für das Sozialraumgebiet Kalk eine stärkere Fokussierung auf die Bedarfslagen und die Strukturen in den dortigen Teilräumen erfolgen. Eine Teilung in zwei Sozialraumgebiete darf jedoch nicht dazu führen, die Gebiete in ihrer erreichten Identität zu trennen. Aufgrund der räumlichen Nähe sollten die zwei Sozialraumgebiete im Rahmen der Sozialraumkoordination möglichst integriert und effektiv bearbeitet werden. Zur Betreuung des neuen Sozialraumgebiets können Mittel bis zu einer Höhe von 85.500 Euro beantragt werden. Fazit für den Bezirk Kalk Aufgrund der in Bezug auf die einzelnen Varianten genannten Argumente und Leitkriterien empfehlen wir für das Sozialraumgebiet Höhenberg/Vingst die Beibehaltung des Status Quo, für das Sozialraumgebiet Ostheim/Neubrück die Beibehaltung des Status Quo, für das Sozialraumgebiet Humboldt- Gremberg/Kalk eine Teilung in zwei neue Sozialraumgebiete Humboldt-Gremberg und Kalk. Der Teilraum „Merheim-Mitte - Winterberger Str.“ (Karte 9, Markierung „1“) soll trotz eines stark überdurchschnittlichen Indexwertes gegenwärtig nicht in ein Sozialraumgebiet integriert werden. Der von der Bürgeramtsleitung befürwortete Teilraum „Waldbad-Viertel“ (Karte 9, Markierung „2“) (nur durchschnittlicher Indexwert) soll zunächst nicht in das Sozialraumgebiet Ostheim/Neubrück aufgenommen werden. Die Sozialraumkoordination sollte für diese Teilräume in engem Kontakt mit der Bürgeramtsleitung und der Geschäftsstelle des Programms kurzfristig prüfen, welche konkrete Bedarfslage diese aufweisen, welche Angebotsstrukturen vor Ort bestehen und für eine Nutzung im Rahmen des Programms geeignet sind, mit welchen Einzelmaßnahmen sie in das Programm integriert werden können und/oder durch welche alternativen Maßnahmen zur Sozialraumkoordination (z. B. Gemeinwesenarbeit) diese zielführend unterstützt werden können. © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 36 Die Geschäftsstelle „Lebenswerte Veedel“ wird dazu rechtzeitig in Abstimmung mit der Bürgeramtsleitung und der Sozialraumkoordination ein Prüfraster zur Aufnahme und Bewertung der Bedarfslage und Angebotsstrukturen erstellen. © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 37 7 BEZIRK 9 MÜLHEIM In der nachfolgenden Tabelle ist für die zwei bestehenden Sozialraumgebiete im Bezirk Mülheim detailliert dargestellt, wie viele EW in Teilräume wohnen, die einen (stark) überdurchschnittlichen Indexwert aufweisen. Zudem ist die Summe der EW in Teilräumen mit (unter-)durchschnittlichen Indexwerten ausgewiesen, die derzeit im Sozialraumgebiet leben. Zuletzt ist die Summe der EW dargestellt, die in Teilräumen mit (stark) überdurchschnittlichen Indexwerten außerhalb des Sozialraumgebiets im Bezirk Mülheim wohnen. Bezirk Mülheim EW im Sozialraumgebiet Mülheim-Nord und Keupstraße EW im Sozialraumgebiet Buchheim und Buchforst (stark) überdurchschnittlicher Indexwert, im SRG 11.295 11.209 (unter-) durchschnittlicher Indexwert, im SRG 0 9.338 Gesamt 11.295 20.547 (stark) überdurchschnittlicher Indexwert, nicht im SRG 28.213 a. Sozialraumgebiet Mülheim-Nord/Keupstraße Empfohlener Gebietszuschnitt: aktuelles Sozialraumgebiet mit weiteren Teilräumen in westlicher Rheinlage und südlicher Lage Tabellarische Darstellung Status Quo Empfehlung Abweichung EW EW abs. Im Sozialraumgebiet Gesamteinwohnerzahl 11.295 26.649 15.354 stark überdurchschnittlich (>1,5) 11.295 12.822 1.527 stark überdurchschnittlich (<1,5 und > 1) 0 5.206 5.206 überdurchschnittlich (<1,0 und > 0,5) 0 4.882 4.882 durchschnittlich (<0,5 und >-0,5) 0 2.506 2.506 unterdurchschnittlich (<-0,5 und >-1,5) 0 1.233 1.233 stark unterdurchschnittlich (<-1,5) 0 0 0 Außerhalb des Sozialraumgebiets stark überdurchschnittlich (>1,5) 1.527 0 -1.527 stark überdurchschnittlich (<1,5 und > 1) 5.206 0 -5.206 davon EW in Gebieten mit folgenden Indexwerten Sozialraum © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 38 Karte 12: Bezirk Mülheim- Sozialraumgebiet Mülheim- Nord/Keupstraße 1 Daten und Karte: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik – Statistisches Informationssystem, Monitoring Stadtentwicklung © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 39 Begründung Die Aufnahme der Teilräume in westlicher Rheinlage und in südlicher Lage führt dazu, dass vier benachbarte Teilgebiete mit stark überdurchschnittlichen Indexwerten in den Sozialraum aufgenommen und damit berücksichtigt werden können (RLK1). Berücksichtigt wurde hierbei, dass die Aufnahme dieser Teilräume zu einer Zunahme der Zahl der EW in Teilgebie ten mit stark überdurchschnittlichen Indexwerten um 6.733 auf insgesamt 18.028 EW. Diese Zahl liegt über dem Richtwert i. H. v. 15.000 EW (GLK1). Die Hinzunahme des Teilraums in südlicher Lage (Karte 12, Markierung „1“) dient u. a. auch der Aufnahme des Wiener Platzes, der südlich an diesen Teilraum angrenzt, aber in die Arbeit der Sozialraumkoordination aufgenommen werden soll. Für die zusätzliche Aufnahme weiterer vier Teilräume mit (unter-)durchschnittlichen Indexwerten sprechen deren stabilisierende Funktion und entlastende Wirkung, aufgrund des mit der exponierten Rheinlage verbundenen positivem Selbstwertgefühls der EW und die räumlich aufschließende Funktion in Rheinlage (RLK2). Hierdurch ergibt sich eine Zahl von EW in Teilräumen mit (unter-)durchschnittlichen Indexwerten von 3.739. Dieser Wert liegt deutlich unter dem Richtwert i. H. v. 15.000 EW (GLK2). Die Anzahl der EW im Sozialraumgebiet nimmt um 15.354 auf 26.649 EW zu. Im Durchschnitt leben in den Sozialraumgebieten derzeit 24.761 EW. Die sich für das Sozialraumgebiet neu ergebende Anzahl von 26.649 EW liegt über diesem Durchschnittswert. Bei der Bemessung der für das neu zugeschnittene Sozialraumgebiets erforderlichen Personalressourcen ist neben der gestiegenen Anzahl an Einwohnern in Teilgebieten mit überdurchschnittlichen Indexwerten ferner zu berücksichtigen, dass die Aufnahme der Gebiete in Rheinlage mit (unter-) durchschnittlichen Indexwerten z. T. aufgrund des derzeitigen raumbezogenen Selbstverständnisses der betreffenden EW bei diesen z. T. auch zu Abwehrreaktionen führen kann. Zur Betreuung des neugeschnittenen Sozialraumgebiets können Mittel bis zu einer Höhe von 80.500 Euro beantragt werden. Im Sozialraumgebiet Mühlheim-Nord gibt es bereits eine Sozialraumkoordination mit einem Sozialraumbudget in Höhe von 5.000,-- Euro, weshalb die Mittel für das Sozialraumbudget nicht ausgeweitet werden müssen. Diese Empfehlung erfolgt in Einvernehmen mit der Bürgeramtsleitung. © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 40 b. Sozialraumgebiet Buchheim/Buchforst Empfohlener Gebietszuschnitt: Teilung des Sozialraumgebiets in zwei neue Sozialraumgebiete a) Buchforst/Mülheim im Westen und b) Buchheim/Holweide im Osten Tabellarische Darstellung Status Quo Abweichung EW abs. Im Sozialraumgebiet Buchforst/ Mülheim Buchheim/ Holweide Gesamteinwohnerzahl 20.547 13.320 26.188 18.961 davon EW in Gebieten mit folgenden Indexwerten stark überdurchschnittlich (>1,5) 7.328 4.969 9.594 7.235 stark überdurchschnittlich (<1,5 und > 1) 3.881 5.447 3.729 5.295 überdurchschnittlich (<1,0 und > 0,5) 5.963 2.904 4.564 1.505 durchschnittlich (<0,5 und >-0,5) 3.375 0 8.301 4.926 unterdurchschnittlich (<-0,5 und >-1,5) 0 0 0 0 stark unterdurchschnittlich (<-1,5) 0 0 0 0 Außerhalb des Sozialraumgebiets stark überdurchschnittlich (>1,5) 7.235 0 0 -7.235 stark überdurchschnittlich (<1,5 und > 1) 5.295 0 0 -5.295 Sozialraum Empfehlung EW © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 41 Karte 13: Bezirk Mülheim- Sozialraumgebiet Buchforst/Mülheim Daten und Karte: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik – Statistisches Informationssystem, Monitoring Stadtentwicklung © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 42 Karte 14: Bezirk Mülheim- Sozialraumgebiet Buchheim/Holweide Daten und Karte: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik – Statistisches Informationssystem, Monitoring Stadtentwicklung © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 43 Begründung Durch die Aufteilung des bisherigen Sozialraumgebiets in zwei neue Sozialraumgebiete und die Aufnahme der jeweils neuen Teilräume werden alle südlichen Teilräume mit stark überdurchschnittlichen Indexwerten in eines der beiden neuen Sozialraumgebiete einbezogen. Hierdurch wird sich die Zahl der EW in Teilräumen mit stark überdurchschnittlichen Indexwerten insgesamt um 12.530 auf 23.739 EW erhöhen. Dies entspricht in besonderem Maße dem RLK1 und bleibt im Falle von Buchforst/Mülheim mit 10.416 und in dem von Buchheim/Holweide mit 13.320 unter dem Richtwert i. H. v. 15.000 EW(GLK1). Für die zusätzliche Aufnahme der vier Teilräume mit durchschnittlichen Indexwerten sprechen deren stabilisierende Funktion und entlastende Wirkung, aufgrund der durchschnittlichen Indexwerte (RLK2), die räumlich aufschließende Funktion zu den übrigen Teilgebieten und im Osten: die bereits vorhandenen Aktivitäten z. B. der GAG. Hierdurch ergibt sich für die EW in Teilräumen mit durchschnittlichen Indexwerten im neuen Sozialraumgebiet Buchheim/Holweide ein Wert von 8.301 EW. Dieser Wert liegt unter dem Richtwert i.H.v. 15.000 EW (GLK2). Zu klären bleibt darüber hinaus die Wirkung der räumlichen Trennung durch die bestehende Verkehrsinfrastruktur (Autobahn im Osten und der Pfälzische Ring im Westen). Die Zahl der Einwohner beträgt im neuen Sozialraumgebiet Buchforst/Mülheim 13.320 und in Buchheim/Holweide 26.188. Sie liegt damit nur im zweiten Fall über dem Durchschnitt i. H. v. 24.761 Einwohnern . Bei der Stellenbemessung für die beiden neu zugeschnittenen Sozialraumgebiete ist neben der Teilung in zwei neue Sozialraumgebiete die gestiegene Anzahl an EW in Teilgebieten mit überdurchschnittlichen Indexwerten zu berücksichtigen. Zur Betreuung des neuen Sozialraumgebiets können Mittel bis zu einer Höhe von 85.500 Euro beantragt werden. Diese Empfehlung erfolgt in Einvernehmen mit der Bürgeramtsleitung. © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 44 c. Sozialraumgebiet Höhenhaus/Dünnwald Empfohlener Gebietszuschnitt: Bildung eines neuen Sozialraumgebiets im Norden „Höhenhaus/Dünnwald“ Tabellarische Darstellung Status Quo Empfehlung Abweichung EW EW abs. Im Sozialraumgebiet Gesamteinwohnerzahl 0 11.492 11.492 davon EW in Gebieten mit folgenden Indexwerten stark überdurchschnittlich (>1,5) 0 4.882 4.882 stark überdurchschnittlich (<1,5 und > 1) 0 4.068 4.068 überdurchschnittlich (<1,0 und > 0,5) 0 2.542 2.542 durchschnittlich (<0,5 und >-0,5) 0 0 0 unterdurchschnittlich (<-0,5 und >-1,5) 0 0 0 stark unterdurchschnittlich (<-1,5) 0 0 0 Außerhalb des Sozialraumgebiets stark überdurchschnittlich (>1,5) 4.882 0 0 stark überdurchschnittlich (<1,5 und > 1) 4.068 0 0 Sozialraum © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 45 Karte 15: Bezirk Mülheim- Sozialraumgebiet Höhenhaus/Dünnwald Daten und Karte: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik – Statistisches Informationssystem, Monitoring Stadtentwicklung © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 46 Begründung Für die Bildung eines neuen Sozialraums Höhenhaus/Dünnwald sprechen viele Gründe. Insbesondere werden hierdurch fünf Teilgebiete mit überdurchschnittlichen und stark überdurchschnittlichen Indexwerten in ein neues Sozialraumgebiet integriert. Betroffen sind hiervon 11.492 EW in Teilräumen mit überdurchschnittlichen und stark überdurchschnittlichen Indexwerten (RLK1). Diese Zahl liegt unter dem Richtwert in Höhe von 15.000 EW (GLK1). Die Lage der Teilgebiete zeichnet sich durch einen starken räumlichen Zusammenhang aus, der (süd-)westlich durch die Autobahn und (süd-)östlich durch die Bahntrasse eingegrenzt ist. Diese Lage und die bisherige Situation des Sozialraums Mülheim-Nord/Keupstr. lassen es sinnvoll erscheinen, die Teilräume in einem neuen Sozialraumgebiet zu integrieren, statt sie zusätzlich an das nur punktuell benachbarte Sozialraumgebiet Mülheim-Nord/Keupstr. anzugliedern. Die Anzahl der EW im Sozialraumgebiet beträgt 11.492 und liegt damit deutlich unter dem Durchschnitt in Höhe von 24.761 EW. Zur Betreuung des neuen Sozialraumgebiets können Mittel bis zu einer Höhe von 85.500 Euro beantragt werden. Diese Empfehlung erfolgt in Einvernehmen mit der Bürgeramtsleitung. Fazit für den Bezirk Mülheim: Aufgrund der in Bezug auf die einzelnen Varianten genannten Argumente und Leitkriterien empfehlen wir für das Sozialraumgebiet Mülheim-Nord/Keupstr. eine Aufnahme weiterer Teilräume in westlicher Rheinlage und südlicher Lage, für das Sozialraumgebiet Buchheim/Buchforst eine Teilung in zwei neue Sozialraumgebiete Buchheim/Holweide und Buchforst/Mülheim sowie die Bildung eines neuen Sozialraumgebiets Höhenhaus/Dünnwald im Mülheimer Norden. © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 47 ANLAGE 6: CHRONOLOGIE DES PROGRAMMS „LEBENSWERTE VEEDEL“ Mit Ratsbeschluss der Stadt Köln vom 15. Dezember 2005 wurde erstmals das gemeinsam entwickelte, fachübergreifende und sozialraumorientierte Rahmenkonzept „Sozialraumorientierte Hilfsangebote in Köln“ als Modellprojekt gestartet. Hierzu hatte die Kölner Kommunalpolitik auf der Grundlage eines Modellprojektes im Stadtteil Buchheim, die Stadtverwaltung beauftragt mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege ein sozialraumorientiertes Rahmenkonzept „Sozialraumorientierte Hilfsangebote in Köln“ vorzulegen. Ziel des Modellprojekts war es, in zunächst sechs ausgewählten Sozialraumgebieten, durch den Einsatz von Sozialraumkoordinatorinnen und Sozialraumkoordinatoren, die Zusammenarbeit und Vernetzung aller wichtigen Akteure zu optimieren und durch fachübergreifend zu entwickelnde Angebote die Lebensbedingungen, bezogen auf alle Lebenslagen, der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Infolge der Evaluation in den Jahren 2007 und 2008, wurde das Rahmenkonzept mit Ratsbeschluss vom 18. Dezember 2008, auf die heute bestehenden elf Sozialraumgebiete ausgeweitet. Im Jahr 2010 wurde das Rahmenkonzept erstmals überarbeitet, Arbeitsabläufe wurden präzisiert und zielgerichtet beschrieben. Das Modellprojekt bekam seinen heutigen Namen „Lebenswerte Veedel - Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“. Zwischen 2009 und 2011 wurde das Programm erneut prozessbegleitet evaluiert. Für die Evaluation des Projektes wurde das Institut für Stadtteilentwicklung, Sozialraumorientierte Arbeit und Beratung der Universität Duisburg/Essen (ISSAB) beauftragt. Im Sinne eines lernenden Systems wurde das Modellprojekt auf der Grundlage der Empfehlungen des Evaluationsberichtes (ISSAB Abschlussbericht aus dem Jahr 2011) in den Jahren mehrfach weiterentwickelt und mit dem o.g. Ratsbeschluss vom 17. Dezember 2013 schließlich in ein unbefristetes Programm überführt. Am 17. März 2015 hat der damalige Stadtvorstand den Ratsbeschluss aus dem Jahr 2013 noch einmal bekräftigt und eine sozialräumliche Ausrichtung als verbindliches Handlungsprinzip für die Verwaltung beschlossen. Das Leitziel des Programms „Lebenswerte Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ besteht darin, die Lebensbedingungen der Bürgerinnen und Bürger in elf festgelegten Sozialraumgebieten, die sich durch prekäre Lebensverhältnisse der Einwohnerinnen und Einwohner auszeichnen, zu verbessern. Dabei werden die Teilziele „Verbesserte Integration“, „Verstärkte Partizipation“, „Optimierte Hilfen und Angebote“, „Wirtschaftlicher Mitteleinsatz“ und „Optimierte Kooperation“ verfolgt. Die Aktivitäten sollen sich einem integrierten Ansatz folgend, grundsätzlich an alle relevanten, Zielgruppen und Handlungsfelder wie Kinder, Jugend und Familie, Soziales, Gesundheit, Bildung, Wohnen, Stadtplanung, Stadtentwicklung, Sport, Kultur, Integration, Wirtschaft und Arbeit, lokale Ökonomie sowie Gemeinwesenentwicklung richten. © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage © 2019 / BDO / Anhang Beschlussvorlage 48 Im Januar 2013 ist die Stadt Köln mit dem Programm „Lebenswerte Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ als einer von zehn Preisträgern „für das vorbildliche und innovative Engagement“ im Rahmen des bundesweiten Wettbewerbs Preis Soziale Stadt 2012 ausgezeichnet worden. Der Preis Soziale Stadt wird alle zwei Jahre ausgelobt von Deutschem Städtetag, Deutschem Mieterbund, Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V., Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., Schader-Stiftung und Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. Aktuell ist festzustellen, dass das vom Rat der Stadt Köln und vom Stadtvorstand gewünschte ressort- und handlungsfeldübergreifende sozialräumliche Handeln nicht in alle Sozialraumgebieten gleichermaßen systematisiert und standardisiert erfolgt. Eine dezernats- und ämterübergreifende Betrachtungsweise des Sozialraums hat sich in der Verwaltung noch nicht durchgesetzt. Das sozialräumliche Handeln der Verwaltung erfolgt weiterhin primär innerhalb der einzelnen Ressorts und ist derzeit noch stark vom persönlichen Engagement einzelner Akteure unterschiedlicher Verwaltungsgliederung bzw. städtischer Betriebe wie z. B. der GAG oder der AWB geprägt. Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung mit Beschluss zum Haushalt 2019 beauftragt, das Programm weiterzuentwickeln und die Grundlage für eine Ausweitung zu legen. Im Fokus stehen dabei neben der Frage unter welchen Bedingungen das Programm ausgeweitet werden soll, die zentralen Zielsetzungen des Programms, lebenswerte Veedel zu schaffen und die Bürger- und Sozialraumorientierung (insbesondere der zentralen Verwaltungseinheiten) voranzubringen. Die Federführung für eine verbesserte Umsetzung des Rahmenkonzepts liegt bei der Geschäftsstelle „Lebenswerte Veedel- Bürger- und Sozialraumorientierung“, die seit Januar 2019 organisatorisch zur Stabsstelle Sozialplanung im Dezernat V „Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen“ gehört.
Beratungsverlauf (12)
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3120/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 19.11.2019
- Erstellt
- 05.09.2019 10:00