V/0082/2022
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände, Initiativen und sonstige Institutionen im Stadtbezirk Münster-Nord
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Anlage 1 Richtlinien
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Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord 1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die Ge- währung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstab e d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 21 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubi- läen ist es, die bezirksbezogene n Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigun- gen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken. Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von K indern, Ju- gendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern und den Verei- nen und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzule- gen. Von der Unterstützung sind in der Regel Verein e, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwen- dungszweck erhalten oder erhalten könnten. 3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf Antrag bewilli gt werden an örtliche Vereine, Ver- bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks (z. B. Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspflege, Gesangsvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehöre n, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zu- gewiesen wird. 4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf Antrag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Ka rnevalsvereine (außer Bürgeraus- schuss zur Förderung des Münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme - und Einzelfällen auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläu msjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berü ck- sichtigt werden. 6. Haushaltsmittel: Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rahm en der vom Rat bereitgestellte n Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berück- sichtigt werden. Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unterschreiten und 500,00 € nicht über- schreiten. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitges tellten Haushaltsmittel. Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich. 8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 9. Die Anträge soll en bis zum 3 0.09. eines Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltung bereitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert rechtzeitig - möglichst Anfang Juni und Anfang September - in den Medien über die Antragsfrist und Möglichkeiten der Antragstellung. 10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden. 11. Die Richtlinien traten am 14.03.2001 in Kraft.
Anlage A
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Anlage A zur V/0082/2022 Kurzüberblick Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Institutionen im Stadtbezirk Münster-Nord Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen erlassen und entscheidet auf dieser Grundlage über die gestellten Anträge. Die Entscheidung einer Zuschussvergabe aus dem eigenen Budget erfolgt dabei unter Berücksichtigung der bisher gewährten Zuschüsse sowie der Erfahrung aus den Vorjahren. Die Mittel dienen jedenfalls der Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Stadtbezirk, zur Pflege des Ortsbildes sowie zur Unterstützung der im Stadtteil aktiven Vereine und Institutionen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG 0101 Bezeichnung der PG Bezirksvertretung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? x Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbereitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig § 37 Abs.1 lit d GO NRW und § 21 Abs. 1 Ziffer 7 Hauptsatzung der Stadt Münster. Die Höhe der Mittel liegt in der alleinigen Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretung Münster-Nord. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Beschlussvorlage
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V/0082/2022 V/0082/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände, Initiativen und sonstige Institutionen im Stadtbezirk Münster-Nord Beratungsfolge 08.03.2022 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks Nord erhalten für das Jahr 2022 Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen in Höhe der aufgeführten Beträge: 1.1 Spielmannszug St. Wilhelmi Kinderhaus 250,00 € 1.2 Ausschuss für das Mahnmal Sprakel-Sandrup-Coerde 250,00 € 1.3 Mittagstisch ältere Bürger in Sprakel 250,00 € 1.4 Mot-Treff-Kotten e. V. 250,00 € 1.5 „Gemeinsam nicht einsam“, Freundeskreis Älter werden in Sprakel 250,00 € 1.6 Coerder Carnevals Club von 1968 250,00 € 1.7 Brieftaubengemeinschaft Münster-Nord 50,00 € 1.8 Kulturinitiative Coerde e. V. 250,00 € 1.9 KIG Sprakel-Sandrup-Coerde (Junggarde) 250,00 € 1.10 Schützenverein St. Hubertus Sprakel 1719 e. V. 250,00 € 1.11 Kleingärtnerverein Heidegrund e. V. 250,00 € Summe 2.550,00 € 2. Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen werden den Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks Nord in Höhe der aufgeführten Beträge gewährt: 2.1 Schützenbruderschaft St. Josef Kinderhaus 250,00 € 2.2 St. Martinus- Bruderschaft, Sandrup 250,00 € 2.3 Kameradschaft Sprakel-Sandrup-Coerde 250,00 € Amt für Bürger- und Ratsservice 28.02.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Remmers T elefon:492-1650 oder - 1640 Remmers@stadt- muenster.de - 3 - V/0082/2022 2.4 Ausschuss für das Mahnmal Sprakel-Sandrup-Coerde 250,00 € 2.5 Kameradschaft Kinderhaus von 1898 e. V. 250,00 € 2.6 Coerder Carnevals Club (Senatorentaufe) 250,00 € 2.7 FÜR DICH- Kinder- und Jugendhilfe Jaksice e.V. 250,00 € Summe 1.750,00 € 3. Ein Zuschuss für das 50. Jubiläum der Gruppe „Gemeinsam nicht einsam“ wird in Höhe von 200 € gewährt. 4. Folgende Sonderzuschüsse werden gewährt: 4.1 Der Bürgervereinigung Kinderhaus für Kultur- Heimatpflege- Naturschutz e.V. wird ein Zuschuss für Mietkosten in Höhe von 4.500,00 € gewährt. 4.2. Dem Förderverein an der Gemeinschaftsgrundschule Kinderhaus West wird ein Zuschuss für ein Zirkusprojekt in Höhe von 1.500,00 € gewährt. 4.3. Dem Heimatverein Sandrup-Sprakel-Coerde wird ein Zuschuss in Höhe von 2.500,00 € gewährt. 4.4. Der Grundschule am Kinderbach wird ein Zuschuss für ein Zirkusprojekt in Höhe von 1.600,00 € gewährt. 4.5. Für das Projekt „Kunst am Rand“ des Kap. 8 wird für die Auslobung des Kinderhauser Kunstpreises ein Zuschuss in Höhe von 2.500 € gewährt. 4.6. Dem Internationalen Kulturverein Atrium e. V. wird für das Sommerfest 2022 ein Zuschuss in Höhe von 1.900,00 € gewährt. Summe 14.500,00 € II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2022 Zeile 15 Transferaufwendung 19.000 Begründung: Die Bezirksvertretung Münster-Nord stellt ihr Budget zur Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord sowie für Maßnahmen zur Pflege des Ortsbildes im Stadtbezirk zur Verfügung. Aus diesen frei verfügbaren Mitteln werden Zuschüsse nach den geltenden Richtlinien (siehe Anlage 1 der Vorlage) gewährt sowie konkret beantragte Einzelmaßnahmen und Projekte finanziell unterstützt. Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Bewilligungen: - 3 - V/0082/2022 1) Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen a) Zuschussberechtigung Lt. Ziffer 3 der Richtlinien können Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen auf Antrag bewilligt werden an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks (z.B. Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspflege, Gesangsvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zugewiesen wird. b) Zuschussberechnung Lt. Ziffer 7 der Richtlinien soll die Zuschusshöhe 50,- € in der Regel nicht unterschreiten und 500,- € nicht überschreiten. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berücksichtigt werden. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Haushaltsmittel. 2) Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen Lt. Ziffer 4 der Richtlinie können Zuschüsse für Einzelveranstaltungen auf Antrag auch an örtliche Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgerausschuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme- und Einzelfällen auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 3) Sonderzuschüsse Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat in ihrer Sitzung am 16.11.2021 empfohlen, für die unter Ziffer 4.1 – 4.6 aufgeführten zusätzlichen Maßnahmen Mittel bereitzustellen. 4) Richtlinien Nach § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen im Stadtbezirk Münster- Nord an Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen gelten entsprechende Richtlinien. i.A. gez. Remmers Anlage A Anlage 1 - Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Kinderhaus 250
- Heidegrund
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Details
- Aktenzeichen
- V/0082/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.02.2022
- Erstellt
- 02.02.2022 12:20