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V/0082/2022

Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände, Initiativen und sonstige Institutionen im Stadtbezirk Münster-Nord

Vorlagen 02.02.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 08.03.2022, TOP 7.1

Anlage 1 Richtlinien

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage 1 Richtlinien

3865 Zeichen

Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen  
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen  
im Stadtbezirk Münster-Nord 
 
 
 
1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen 
und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die Ge-
währung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest.  
 
Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstab e d der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 21 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubi-
läen ist es, die bezirksbezogene n Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigun-
gen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken.  
 
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von K indern, Ju-
gendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern und den Verei-
nen und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzule-
gen.  
 
Von der Unterstützung sind in der Regel Verein e, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwen-
dungszweck erhalten oder erhalten könnten.  
 
3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf Antrag bewilli gt werden an örtliche Vereine, Ver-
bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks (z. B. Heimatvereine, Vereine der 
Brauchtumspflege, Gesangsvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen 
Verband, dem sie angehöre n, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zu-
gewiesen wird.  
 
4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf Antrag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen 
sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Ka rnevalsvereine (außer Bürgeraus-
schuss zur Förderung des Münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme - und Einzelfällen 
auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden.  
 
5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläu msjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und 
Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass 
des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berü ck-
sichtigt werden.  
 
6. Haushaltsmittel: Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rahm en der vom Rat bereitgestellte n 
Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, 
Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll.  
 
7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berück-
sichtigt werden. Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unterschreiten und 500,00 € nicht über-
schreiten. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitges tellten 
Haushaltsmittel.  
 
Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich.  
 
8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 
 
9. Die Anträge soll en bis zum 3 0.09. eines Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltung 
bereitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert rechtzeitig - möglichst Anfang 
Juni und Anfang September - in den Medien über die Antragsfrist und Möglichkeiten der Antragstellung. 
 
10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden.  
 
11. Die Richtlinien traten am 14.03.2001 in Kraft.

Anlage A

1730 Zeichen

Anlage A zur V/0082/2022
Kurzüberblick
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Institutionen im Stadtbezirk Münster-Nord
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen erlassen
und entscheidet auf dieser Grundlage über die gestellten Anträge.
Die Entscheidung einer Zuschussvergabe aus dem eigenen Budget erfolgt dabei unter
Berücksichtigung der bisher gewährten Zuschüsse sowie der Erfahrung aus den Vorjahren. Die
Mittel dienen jedenfalls der Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Stadtbezirk, zur
Pflege des Ortsbildes sowie zur Unterstützung der im Stadtteil aktiven Vereine und Institutionen.
Finanzierung
Produktgruppe: Nr. der PG 0101 Bezeichnung der PG Bezirksvertretung
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? x Ja Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Bereits veranschlagt? x Ja Nein
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen
Mittelbereitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den
Zielen reicht nicht aus.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
x vollständig
freiwillig
§ 37 Abs.1 lit d GO NRW und § 21 Abs. 1 Ziffer 7 Hauptsatzung der Stadt Münster. Die Höhe der
Mittel liegt in der alleinigen Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretung Münster-Nord.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
./.

Beschlussvorlage

5432 Zeichen

V/0082/2022
V/0082/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände, Initiativen und sonstige Institutionen im
Stadtbezirk Münster-Nord
Beratungsfolge
08.03.2022 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks Nord erhalten für
das Jahr 2022 Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen in Höhe der aufgeführten Beträge:
1.1 Spielmannszug St. Wilhelmi Kinderhaus 250,00 €
1.2 Ausschuss für das Mahnmal Sprakel-Sandrup-Coerde 250,00 €
1.3 Mittagstisch ältere Bürger in Sprakel 250,00 €
1.4 Mot-Treff-Kotten e. V. 250,00 €
1.5 „Gemeinsam nicht einsam“, Freundeskreis Älter werden in Sprakel 250,00 €
1.6 Coerder Carnevals Club von 1968 250,00 €
1.7 Brieftaubengemeinschaft Münster-Nord 50,00 €
1.8 Kulturinitiative Coerde e. V. 250,00 €
1.9 KIG Sprakel-Sandrup-Coerde (Junggarde) 250,00 €
1.10 Schützenverein St. Hubertus Sprakel 1719 e. V. 250,00 €
1.11 Kleingärtnerverein Heidegrund e. V. 250,00 €
Summe 2.550,00 €
2. Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen werden den Vereinen, Verbänden und sonstigen
Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks Nord in Höhe der aufgeführten Beträge gewährt:
2.1 Schützenbruderschaft St. Josef Kinderhaus 250,00 €
2.2 St. Martinus- Bruderschaft, Sandrup 250,00 €
2.3 Kameradschaft Sprakel-Sandrup-Coerde 250,00 €
Amt für Bürger- und
Ratsservice
28.02.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Remmers
T elefon:492-1650 oder -
1640
Remmers@stadt-
muenster.de

- 3 -
V/0082/2022
2.4 Ausschuss für das Mahnmal Sprakel-Sandrup-Coerde 250,00 €
2.5 Kameradschaft Kinderhaus von 1898 e. V. 250,00 €
2.6 Coerder Carnevals Club (Senatorentaufe) 250,00 €
2.7 FÜR DICH- Kinder- und Jugendhilfe Jaksice e.V. 250,00 €
Summe 1.750,00 €
3. Ein Zuschuss für das 50. Jubiläum der Gruppe „Gemeinsam nicht einsam“ wird in Höhe von
200 € gewährt.
4. Folgende Sonderzuschüsse werden gewährt:
4.1 Der Bürgervereinigung Kinderhaus für Kultur- Heimatpflege- Naturschutz e.V. wird ein
Zuschuss für Mietkosten in Höhe von 4.500,00 € gewährt.
4.2. Dem Förderverein an der Gemeinschaftsgrundschule Kinderhaus West wird ein Zuschuss für
ein Zirkusprojekt in Höhe von 1.500,00 € gewährt.
4.3. Dem Heimatverein Sandrup-Sprakel-Coerde wird ein Zuschuss in Höhe von 2.500,00 €
gewährt.
4.4. Der Grundschule am Kinderbach wird ein Zuschuss für ein Zirkusprojekt in Höhe von
1.600,00 € gewährt.
4.5. Für das Projekt „Kunst am Rand“ des Kap. 8 wird für die Auslobung des Kinderhauser
Kunstpreises ein Zuschuss in Höhe von 2.500 € gewährt.
4.6. Dem Internationalen Kulturverein Atrium e. V. wird für das Sommerfest 2022 ein Zuschuss in
Höhe von 1.900,00 € gewährt.
Summe 14.500,00 €
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2022
Zeile 15 Transferaufwendung 19.000
Begründung:
Die Bezirksvertretung Münster-Nord stellt ihr Budget zur Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände
und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord sowie für Maßnahmen zur
Pflege des Ortsbildes im Stadtbezirk zur Verfügung. Aus diesen frei verfügbaren Mitteln werden
Zuschüsse nach den geltenden Richtlinien (siehe Anlage 1 der Vorlage) gewährt sowie konkret
beantragte Einzelmaßnahmen und Projekte finanziell unterstützt. Im Einzelnen handelt es sich dabei
um folgende Bewilligungen:

- 3 -
V/0082/2022
1) Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen
a) Zuschussberechtigung
Lt. Ziffer 3 der Richtlinien können Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen auf Antrag bewilligt
werden an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks
(z.B. Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspflege, Gesangsvereine), soweit nicht ihnen oder
einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein
städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zugewiesen wird.
b) Zuschussberechnung
Lt. Ziffer 7 der Richtlinien soll die Zuschusshöhe 50,- € in der Regel nicht unterschreiten und 500,- €
nicht überschreiten. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und
die Aktivitäten berücksichtigt werden.
Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten
Haushaltsmittel.
2) Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen
Lt. Ziffer 4 der Richtlinie können Zuschüsse für Einzelveranstaltungen auf Antrag auch an örtliche
Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karnevalsvereine (außer
Bürgerausschuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme-
und Einzelfällen auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt
werden.
3) Sonderzuschüsse
Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat in ihrer Sitzung am 16.11.2021 empfohlen, für die unter Ziffer
4.1 – 4.6 aufgeführten zusätzlichen Maßnahmen Mittel bereitzustellen.
4) Richtlinien
Nach § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen im
Stadtbezirk Münster- Nord an Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen gelten
entsprechende Richtlinien.
i.A.
gez.
Remmers
Anlage A
Anlage 1 - Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen

Beratungsverlauf (1)

08.03.2022 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Kinderhaus 250
  • Heidegrund

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Details

Aktenzeichen
V/0082/2022
Typ
Vorlagen
Datum
02.02.2022
Erstellt
02.02.2022 12:20