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3254/2024

Variantenentscheid auf Basis des Vorentwurfes Johannes-Giesberts-Park

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 22.10.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 07.11.2024, TOP 9.1.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 2_Vorentwurf_Variante 1_Hundewiese an der Florastrasse

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Ansehen

Anlage 3_Vorentwurf_Variante 2_Hundewiese an der Amsterdamer Straße

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

12226 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/671/21 
 
Vorlagen-Nummer 
 3254/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Variantenentscheid auf Basis des Vorentwurfes Johannes-Giesberts-Park  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes:  
1. beschließt die Vorentwurfsvariante 1 für den Johannes-Giesberts-Park mit der Verle-
gung der Hundewiese an die Florastrasse 
2. beschließt die Aufwertung der Parkanlage.  
3. beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Bearbeitung der Entwurfsplanung. 
 
Alternative zum Beschlusspunkt 1: 
Die Bezirksvertretung Nippes beschließt die Vorentwurfsvariante 2 für den Johannes-Gies-
berts-Park mit der Verlegung der Hundewiese an die Amsterdamer Straße. 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.11.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
1. Planungsanlass und Beschlussgrundlage 
Der Johannes- Giesberts- Park in Nippes ist eine in die Jahre gekommene bei den Anwoh-
nenden und im gesamten Stadtgebiet beliebte Parkanlage. Durch die geänderten heutigen 
Nutzungsansprüche und des erhöhten Nutzungsdrucks durch die neueren Wohnquartiere in 
der Umgebung, wird der Park den aktuellen Ansprüchen nicht mehr gerecht.  
 
Am 25.01.2024 nahm die Bezirksvertretung Nippes die Ergebnisse der in 2023 durchgeführ-
ten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis, beauftragte die Verwaltung mit der Verlegung der 
Hundefreilauffläche zu Gunsten größerer Sportflächen und entsprechend mit der weiteren Pla-
nung zur Umgestaltung des Johannes-Giesberts-Park (0117/2024). Darüber hinaus wurde fol-
gendes beschlossen:  
 
 Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Planung den neuen Bereich "Hunde-
wiese" an der Amsterdamer Straße in Richtung Westen (zum Clouth-Gelände hin) bis 
zum westlich liegenden Weg in Nord-Süd-Richtung zu verlängern und die "Hunde-
wiese" zu vergrößern. Die Nordseite des neuen Bereiches soll dabei mit niedrigem 
Buschwerk (Höhe bis ungefähr 1 oder 1,20 m) abgegrenzt werden. Es gibt einen Weg, 
der in nördlicher Richtung dann mitten durch die neue Hundewiese bis zu den Schre-
bergärten in Nordosten verläuft. Die Verwaltung wird gebeten, zu diesem Weg einen 
Vorschlag zu machen. (…) 
 Es soll geprüft und - bei positivem Ergebnis umgesetzt - werden, ob ein (einzelner) 
Basketballkorb mit Ständer in unmittelbarer Nähe des neuen Spielplatzes aufgestellt 
werden kann, mit einem Bodenbelag, der nur geringe Fläche vereinnahmt und - analog 
dem Bodenbelag auf dem Spielplatz - wasserdurchlässig ist.  
 
Aufgrund der zahlreich eingegangen Einwohneranfragen bei der BV Nippes zu der o.g. Be-
schlussvorlage fand am 03.06.2024 auf Initiative der/s Bezirksbürgermeisterin Nippes ein Ter-
min mit Vertreter*innen der Bezirksvertretung, zweier Vereine von Hundebesitzer*innen und 
Anwohner*innen des Clouth-Quartiers, sowie Vertreter*innen der regelmäßig Fußballspielen-
den statt. Hierbei wurde der Vorschlag an die Verwaltung herangetragen die Hundewiese al-
ternativ in das Wiesendreieck an der Florastrasse zu verlegen. Der Prüfauftrag aus der Sit-
zung vom 25.01.2024 wurde um diesen Punkt erweitert, sowie:  
 
 Es soll möglichst wenig Fläche versiegelt werden.  
 Der Charakter und die Weitläufigkeit sollen möglichst erhalten bleiben.  
 Im Gesamtkonzept soll versucht werden, alle Nutzungen zu ermöglichen.  
 
Die Antworten aus der Verwaltung auf die Bürgeranfragen sind im Ratsinformationssystem, 
sowie gesammelt öffentlich hier einsehbar: 
https://meinungfuer.koeln/sites/default/files/files/20240619_beantwortung-von-einwohneran-
fragen-in-der-bv-nipes.pdf

3 
Gestaltungskonzept und Planungsziele 
Das Gestaltungskonzept baut auf den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung 2023 auf. 
Diese sind unter https://meinungfuer.koeln/Johannes-Giesberts-Park öffentlich einsehbar. 
 
Strategische Ziele des Projektes sind: 
 Aufenthaltsqualität verbessern 
 Unterschiedlichen Nutzungsgruppen gerecht werden bestehende Konflikte zw. unter-
schiedlichen Nutzungsgruppen entschärfen bzw. reduzieren 
 Aufwertung und Regeneration des Wäldchens am Clouth-Quartier nach der Übernut-
zung während der Pandemie 
 
Operative Ziele des Projektes sind: 
 Umgestaltung der vorhandenen öffentlichen Grünfläche 
 
Erläuterung zum Entwurf  
 
a) Spielplatzplanung 
Die bereits im Jahr 2023 beschlossene Spielplatzplanung (Vorlagen-Nummer 1215/2024) 
ist nicht Bestandteil dieser Planung. Die Spielplatzplanung ist lediglich nachrichtlich im La-
geplan dargestellt. 
 
b) Hundewiese / Hundefreilauffläche 
 
Variante 1 - Hundewiese an der Florastrasse: 
In der Variante 1 ist die Hundewiese im Wiesendreieck an der Florastrasse im Südlichen 
Parkteil neu verortet. Die circa 7.800m2 große neue Fläche befindet sich in angemessener 
Entfernung zum Spielplatz. Sie ist vollständig von Wegen umschlossen und ist dadurch in 
Lage und Größe klar erkennbar. Bestandsbäume spenden Schatten im Sommer. Die 
nächst gelegene Straße, die Florastrasse, ist hier nur wenig befahren. Gehwegniveau und 
Parkanlage weisen lediglich geringe Höhenunterschiede auf.  
 
Variante 2 – Hundewiese an der Amsterdamer Straße: 
In der Variante 2 ist die Hundewiese in Richtung Amsterdamer Straße im nördlichen Park-
teil neu verortet. Die circa 7.000m2 große neue Fläche befindet sich im Bereich des ehe-
maligen Bolzplatzes in angemessener Entfernung zum Spielplatz. Ein schmaler wasserge-
bundener Weg quert die Fläche. Auf der Fläche und an den Rändern sind Bäume vorhan-
den bzw. werden Sträucher nachgepflanzt die Schatten spenden. Die nächst gelegene 
Straße, die Amsterdamer Straße, ist hier stark befahren. Gehwegniveau und Parkanlage 
weisen einen deutlichen Höhenunterschied auf. 
 
c) Bolzplatz 
Der neu angeordnete Bolzplatz ist in beiden Varianten im nördlichen Parkteil westlich der 
Kleingartenanlage bzw. südlich der Streuobstwiese angeordnet. Der neue Bolzplatz ist wie 
im Bestand unversiegelt auf einer Wiesenfläche angeordnet. Die Tore sind nun jedoch 
deutlich weiter voneinander entfernt als im Bestand, ca. 55m. (Siehe auch Abschnitt Be-
bauungsplan – Bolz- und Streetballfeld / Lärm.) 
 
d) Öffentliche Toilette 
Aufgrund des mehrfach geäußerten Wunsches aus der Öffentlichkeitsbeteiligung ist in der 
Entwurfsplanung eine Mobiltoilette nachrichtlich verortet. Dies ist gemäß Toilettenkonzept 
grundsätzlich möglich. Die Abstimmung mit dem Toilettenkonzept der Stadt Köln ist ange-
stoßen.  
 
e) Bewegungsstation 
Die Anordnung der Geräte wird aus Gründen des wirtschaftlichen Pflege- und Unterhal-
tungsaufwands an einer Stelle erfolgen.

4 
f) Streetballfeld 
Aus der Politik wurde der Prüfauftrag an die Verwaltung gerichtet ob ein (einzelner) Bas-
ketballkorb mit Ständer in unmittelbarer Nähe des neuen Spielplatzes aufgestellt werden 
kann. 
 
Aufgrund der Erfahrungen der Stadt Köln ist jeweils ein Streetballfeld in den Varianten dar-
gestellt. Die Variante im Prüfauftrag wird nicht angenommen. Gemäß Lärmfiebel werden 
die Abstände zur Wohnbebauung in beiden Varianten eingehalten. Die Flächen sind je-
weils 50m von der nächsten Wohnbebauung entfernt angeordnet. (Siehe Absatz Bolz- und 
Streetballfeld / Lärm.) 
 
g) Wege und Sitzgelegenheiten 
Der Belag des Asphaltweges wird durch wassergebundene Wegedecke ausgetauscht. Die 
Pfützenbildung wird so deutlich reduziert. 
 
Die Wegesituation wird neu strukturiert. Es werden schmale wassergebundene Wege er-
gänzt, sodass ein Rundweg innerhalb des JGP entsteht. 
 
h) Weitere Themen 
 ein Wetterunterstand ist eingeplant,  
 die Urban Gardeningfläche ist aufgrund fehlender Nachfrage lediglich als Potentialflä-
che verortet.  
 Als Saum zwischen Gehölzrand am Clouthquartier und nutzbarer Wiese (ehemalige 
Hundewiese) wird eine artenreiche Wiese angelegt.  
 Die Bewegungsstation mit Trinkbrunnen ist auf der Wiesenfläche an der Amsterdamer 
Straße verortet. Der Fallschutzmaterial wird Holzhackschnitzel verwendet. 
 Die Bestandsklinkermauer an der Florastraße wird saniert und erweitert.  
 Das Vogelwäldchen wird durch Baumneupflanzungen ergänzt. 
 
Landschaftsschutzgebiet 
a) Rechtliche Situation 
 
Der Johannes-Giesberts-Park liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Köln und 
ist dort als Landschaftsschutzgebiet L8 „Äußerer Grüngürtel am Bergheimer Hof und 
Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel“ festgesetzt. Der Johannes-
Giesberts- Park bzw. das Landschaftsschutzgebiet L8 haben gemäß der Schutzzweckfor-
mulierung des Landschaftsplans unter anderem eine besondere Bedeutung für die Erho-
lung und die Erholungsnutzung. 
 
Er bildet die Grünverbindung zwischen Nordpark und Innerem Grüngürtel. Im Osten ge-
langt man über die Amsterdamer Straße zur Flora, zum Botanischen Garten, zum Zoo und 
zum Rheinufer.  
Im geltenden Bebauungsplan aus dem Jahr 1967 (Nr. 6648 Sd / 02, 6748 0/02) ist die 
Grünfläche als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage festgesetzt. 
Im Bereich der heutigen Hundewiese setzt der Bebauungsplan die Zweckbestimmung 
Sportplatz fest. 
 
b) Maßnahmen zur Aufwertung 
Das Wäldchen am Clouth- Quartier hat während Corona eine Übernutzung erfahren. Nun 
werden mit Baum- und Strauchpflanzungen Nachverdichtungen des Bestandes vorgenom-
men, ein Gehölzrand ausgebildet sowie das Wäldchen ergänzt und erweitert. Zur Regene-
ration der Fläche werden Schutzmaßnahmen ergriffen und Trampelpfade im Wäldchen o-
der hineinführende Pfade temporär abgesperrt.  
 
„Wilde“ Sitzgelegenheiten im Wäldchen werden entfernt mit dem Ziel den Nutzungsdruck 
zu reduzieren.

5 
 
c) Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung 
Nach der Entwurfsplanung wird in der darauffolgenden Genehmigungsplanung auf der Ba-
sis der Entwurfsplanung die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung behandelt. In diesem 
Zusammenhang erfolgt auch eine verbal-argumentative Auseinandersetzung mit dem Be-
standteil des Naturhaushaltes „Klima“, aus der auch Maßnahmen mit klimatischen Funkti-
onen resultieren und dargestellt werden, wie beispielsweise Entsiegelungen oder Pflanz-
maßnahmen. (vergleiche Antwort auf die Einwohneranfrage 0777/2024) 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Beurteilung der Auswirkungen auf den Klimaschutz erfolgt zum jetzigen Zeitpunkt durch 
Einschätzung der grob zu erwartenden baulichen Veränderungen, z.B. durch Nachpflanzung 
von Bäumen entlang des Wäldchens und Erweiterung des Wäldchens am Clouth- Quartier. 
Darüber hinaus werden Bäume im „Vogelwäldchen“ (siehe Skizzen in der Anlage) nachge-
pflanzt. Ferner sind Flächenentsiegelungen. Daher wird für die Umsetzung des skizzierten 
Gesamtkonzeptes für den Johannes-Giesberts-Park insgesamt eine klimatische Aufwertung 
erwarte. 
 
Bebauungsplan - Bolzplatz und Streetballfeld / Lärm 
Im Bestand befindet sich ein Bolzplatz bestehend aus zwei Toren und einer Wiesenfläche in 
Richtung Amsterdamer Straße. Der neue deutlich größere Bolzplatz als im Bestand ist wie 
dieser unversiegelt auf einer Wiesenfläche verortet. Der neu angeordnete Bolzplatz ist in bei-
den Varianten im Gegensatz zum heutigen Bolzplatz gemäß Lärmfiebel mit einem zulässigen 
Abstand zur Wohnbebauung angeordnet.  
 
Der Streetballfeld ist in beiden Varianten gemäß Lärmfiebel mit einem zulässigen Abstand zur 
Wohnbebauung angeordnet. 
 
Aufgrund der in der Öffentlichkeitsbeteiligung in 2023 eingegangenen Rückmeldungen und 
der Einwohner*innenanfragen in 2024 ist das hohe Konflikt- und Klagepotentials deutlich ge-
worden. Die Verwaltung hält zur Befriedung des Themas ein Lärmgutachten für erforderlich. 
Dieses wird auf Basis der Entwurfsplanung für den neuen Bolzplatz als auch für den Street-
ballfeld erstellt. 
 
Finanzen: 
Die Entwurfsplanung sowie die weiteren Leistungsphasen nach HOAI werden vom Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen eigenständig durchgeführt. Insofern sind keine Planungs-
kosten zu erwarten. Die konkrete Darlegung der Finanzierung der Baukosten erfolgt im Rah-
men der Beschlussvorlage zur Fassung des Baubeschlusses. 
 
Anlagen 
Variante 1 Hundewiese an der Florastrasse 
Variante 2 Hundewiese an der Amsterdamer Straße

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1157 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Siehe https://meinungfuer.koeln/Johannes-Giesberts-Park  
Hier ist der Onlinedialog einsehbar, sowie sind u.a. folgende Unterlagen einsehbar:  
- Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung 
- Dokumentation der Einzelantworten aus der Öffentlichkeitsbeteiligung 
- Beantwortung von Einwohneranfragen in der BV Nippes 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2_Vorentwurf_Variante 1_Hundewiese an der Florastrasse

708 Zeichen

Anlage 2 
    
Kinderspielplatz mit 
Blumenwiese  
(nicht Bestandteil 
dieser Planung) 
Obsthain mit 
Wildblumenwiese 
(Bestand)  
Wildblumenwiese  
Streetball  
Soccer , unbefestigt  
Durchwegung zu 
gepflanzt und versperrt 
Durchwegung zu gepflanzt 
Hundewiese (rd. 7800 qm) 
Kinderkrankenhaus  
Bewegungsstation  mit Trinkbrunnen  
Vogelwäldchen mit lockeren 
Baumpflanzungen ergänzt 
Clouthquartier  
Vorentwurfsplanung VARIANTE 1 
Johannes-Giesberts-Park 
Maßstab: 1:2000                       18.10.2024 
 
Kleingartenanlage  
Unterstand auf befestigter Fläche  
Erweiterung der Biotopfläche  
 
Urban- Gardening- 
Fläche (Potentialfläche)
 
Mobiltoilette  
Sanierung und Erweiterung 
der Bestandsmauer

Anlage 3_Vorentwurf_Variante 2_Hundewiese an der Amsterdamer Straße

717 Zeichen

Anlage 3 
    
Kinderspielplatz mit 
Blumenwiese  
(nicht Bestandteil 
dieser Planung) 
Obsthain mit 
Wildblumenwiese 
(Bestand)  
Wildblumenwiese  
Streetball  
Soccer , unbefestigt  
Durchwegung zu 
gepflanzt und versperrt 
Durchwegung zu gepflanzt 
und versperrt 
Hundewiese (rd. 7.000 qm)  
Kinderkrankenhaus  
Bewegungsstation mit Trinkbrunnen  
Vogelwäldchen mit lockeren 
Baumpflanzung en  ergänzt  
Clouthquartier  
Vorentwurfsplanung VARIANTE 2 
Johannes-Giesberts-Park 
Maßstab: 1:2000                       18.10.2024 
 
Kleingartenanlage  
Unterstand auf befestigter Fläche  
Erweiterung der Biotopfläche  
Urban- Gardening- 
Fläche (Potentialfläche) 
Bestandsmauer sanieren 
und erweitern  
Mobiltoilette

Beratungsverlauf (1)

07.11.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Brückenstraße 5
  • Amsterdamer Straße
  • Florastraße 2

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Details

Aktenzeichen
3254/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
22.10.2024
Erstellt
21.10.2024 11:07