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3711/2022

plusKITA-Einrichtungen nach §§ 44 und 45 KiBiz - Halbjährliche Mitteilung

Mitteilung Ausschuss 08.11.2022

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 29.11.2022, TOP 8.2.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

1996 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 08.11.2022 
 3711/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 29.11.2022 
 
plusKITA-Einrichtungen nach §§ 44 und 45 KiBiz - Halbjährliche Mitteilung 
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 9.3.2021 um eine halbjährliche Berichterstattung 
zum Stand der plusKITA-Einrichtungen gebeten. 
 
Hintergrund: Die zum 01.08.2020 in Kraft getretene Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) 
hat die bis dahin geltende Förderung von Kitas als plusKITA -Einrichtungen (25.000 Euro) und als 
Kitas mit zusätzlichem Sprachförderbedarf (5.000 Euro) abgelöst. Mit der Novellierung wurden diese 
Mittel auf eine Fördersumme von 30.000 jährlich pro geförderte Kita zusammengeführt. Auf Köln ent-
fällt die Fördersumme von 7,040 Mio. Euro jährlich, damit können 233 Kitas gefördert werden (Sessi-
on-Vorlage 4066/2019). Bei der Verteilung der Mittel wurde der kitascharfe Indikator Einkommensstu-
fe 1 (EK1) zugrunde gelegt. Dabei handelt es sich um die Kinder bzw. Eltern, die aufgrund eines nied-
rigen Einkommens keine Kitabeiträge zahlen können. Die 233 Kitas mit den höchsten Anteilen erhal-
ten die plusKITA-Förderung. 
 
Es kommt immer wieder vor, dass zum Beispiel wegen der Schließung von Kitas (zumeist aus bauli-
chen Gründen) die Fördermittel plusKITA, die diese erhalten haben, auf Nachrücker übertragen wer-
den müssen. Nachrücker sind die Ki tas, die in der Reihenfolge der Kitas mit den höchsten Anteilen 
EK1 als nächste folgen. 
Hierüber informiert die Verwaltung zweimal jährlich den Jugendhilfeausschuss. 
 
Aktueller Stand: Seit der letzten Vorlage mit Session -Nr. 2040/2022 am 30.08.2022 ist auf Grund 
eines Umzugs einer Kita folgende Veränderungen eingetreten. 
 
Bisherige Adresse der geförderten Kita Neue Adresse der geförderten Kita 
0004 – Städtische Kita – Teichstraße 50 
(403 / Bickendorf) 
0004 - Städtische Kita – M athilde-Herz-Weg 26  
(403 / Bickendorf) 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

29.11.2022 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3711/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
08.11.2022
Erstellt
04.11.2022 08:46