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2011/0211

Stadion Böllenfalltor hier: Lizenzentscheidung des Deutschen Fußballbundes (DFB) in Bezug auf Zulassung für die 3. Liga-Saison 2011/2012 SV 98 Darmstadt

Magistratsvorlage 11.05.2011

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2011/0211

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
12.05.2011 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II Dezernat I 
Dezernat IV 
Dezernat V 
Hauptamt 
Finanzverwaltung 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt:Amt für Familie, 
Kinderbetreuung und Sport 
 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0211 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Stadion Böllenfalltor 
hier: Lizenzentscheidung des Deutschen Fußballbundes (DFB) in Bezug auf Zulassung 
für die 3. Liga-Saison 2011/2012 SV 98 Darmstadt 
 
Vorlage vom: 11.05.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt schafft die sie betreffenden Bedingungen und Voraussetzungen zur 
Erfüllung der DFB-Auflagen für das Lizenzierungsverfahren (3. Liga) für den Sportverein Darmstadt 1898 
e.V. im Sportpark Böllenfalltor: 
 
1. Erneuerung der Flutlichtanlagen, um die vom DFB geforderte Beleuchtungsstärke von einem 
Mittelwert von 800 Lux ab der Saison 2011/2012 zu erfüllen. Die Mittel in Höhe von 220.000,00 Euro 
werden bereitgestellt. 
2. Um die Lizenzierungserteilung durch den DFB sicherzustellen, wird nach positiver Beschlussfassung 
durch den Magistrat das formelle Ausschreibungsverfahren im Vorgriff auf die zu erwartende 
Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung auf den Weg gebracht. 
3. Dem Erlassantrag des Vereins über die Forderungen von 537.676,23 Euro wird zugestimmt. 
4. Für die notwendigen Sanierungsarbeiten am Kunstrasenfeld werden Mittel in Höhe von 30.000,00 
Euro bereitgestellt. 
5. Die notwendigen Mittel für die Entscheidungen unter Punkt 1 und 4 werden unter der Kostenstelle 
052-010-1140 zur Verfügung gestellt. Die entsprechenden Umplanungen werden im Rahmen der 
Investitionspriorisierung vorgenommen. Eine Ausweitung des Haushaltes 2011 wird dadurch nicht

2 
... 
vorgenommen.  
 
 
Anlagen:  
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 11.05.2011 
 
 
 
Begründung:
 
Die 1. Mannschaft des SV Darmstadt 98 hat sich die Chance um den Aufstieg in die dritte Liga 
erspielt. Neben der sportlichen Qualifikation ist für diese Spielklasse auch die Zulassung durch den 
DFB erforderlich, für die bestimmte sicherheitstechnische und wirtschaftliche Mindestanforderungen 
zu erfüllen sind. 
 
Der Verein hat die beantragte Zulassung zur 3. Liga vor diesem Hintergrund durch den DFB im 
Rahmen des Lizenzierungsverfahrens mit schriftlicher Entscheidung vom 26. 04. 2011 unter Auflagen 
erhalten, von denen insbesondere die Aufrüstung der Flutlichtanlage im Städtischen Stadion am 
Böllenfalltor in infrastruktureller Hinsicht conditio sine qua non für die Teilnahme am Spielbetrieb der 
3. Liga ist. 
 
Weiter hat der Verein die Auflage erhalten, sein derzeitiges negatives Eigenkapital vom 31. 12. 2010 
bis zum nächsten Stichtag 31. 12. 2011 zwingend zu verbessern, diese Auflage bezieht sich auch auf 
die Teilnahme am Spielbetrieb für die Regionalliga (Entscheidungen vom 26. und 28. April 2011) im 
Falle des Nichtaufstieges (Zulassungsbescheide wirtschaftliche Leistungsfähigkeit 3. Liga und 
Regionalliga). 
 
1. Aufrüstung Flutlichtanlage 
Dem Verein wird auferlegt, bis zum 1. Juli 2011 die Leistung der Flutlichtanlage von derzeit etwa 400 
Lux auf 800 Lux aufzurüsten. Auszugsweise Zitat aus der diesbezüglichen Entscheidung vom 26. 04. 
2011: „Die vorhandene Flutlichtanlage (400 Lux) ist so aufzurüsten, dass die geforderte 
Beleuchtungsstärke von Mittelwert E-Cam 800 Lux, Gleichmäßigkeiten: Min./Mittel 0,6, Min/Max 0,4 
erreicht wird…. Erfüllt der Verein diese Bedingungen nicht, so verfügt er über keine Zulassung zur 3. 
Liga. Eine Nachbesserung ist aufgrund der gegebenen Drittbetroffenheit anderer, durch die 
Nichtzulassung begünstigter Bewerber, ist in diesem Fall nicht mehr möglich. Die Zulassung ist 
endgültig nicht erteilt.“ Im Rahmen des Zulassungsverfahrens hat der Verein fristgerecht Beschwerde 
gegen diese Auflage eingelegt und eine Ausnahmegenehmigung, hilfsweise eine Fristverlängerung 
beantragt und begründet. Auszug aus der Beschwerde vom 02. 05. 2011: „Der Verein ist für den Fall 
der Erteilung der Ausnahmegenehmigung bereit, in Abstimmung mit dem Spielleiter bis zur 
Fertigstellung der aufgerüsteten Anlage auf die Austragung von Abendspielen zu verzichten, soweit 
nicht durch Tageslicht ohnehin eine solche Austragung möglich ist.“ In Hinsicht auf diesen Punkt ist 
die Beschwerde mit der Begründung der Gleichbehandlung aller Teilnehmer an der 3. Liga und den 
Erfordernissen für eine qualitativ hochwertige TV-Übertragung der Spiele zu allen Tageszeiten 
abgelehnt worden. Zitat aus der Entscheidung über die Beschwerde vom 6. Mai 2011: „Unter 
Berücksichtigung der mit den Fernsehanstalten getroffenen Vereinbarungen in Bezug auf die 
Vermarktung der Medienrechte und der in diesem Zusammenhang den Vereinen der 3. Liga 
gezahlten „Fernsehgelder“ ist durch die Vereine sicherzustellen, dass zu allen Tageszeiten Spiele 
durchgeführt werden können sowie auch fernsehtaugliche Aufzeichnungen möglich sind. Dem Antrag 
auf eine grundsätzliche Befreiung von dieser Zulassungsvoraussetzung für die gesamte Spielzeit kann 
im Interesse eines gesicherten Spielbetriebes in dieser Liga nicht entsprochen werden.“

4 
... 
 
 
Der Verein wird in den kommenden Tagen, nach derzeitiger Einschätzung ab dem 19. Mai 2011, eine 
letzte Möglichkeit haben, vor dem Zulassungsbeschwerdeausschuss (letztentscheidendes Gremium) 
des DFB um zumindest eine Fristverlängerung nachzusuchen. Eine solche wird, wenn überhaupt, bis 
zu einer Fertigstellung nur gewährt werden, wenn belastbare Beschlüsse hinsichtlich der tatsächlichen 
Umsetzung der Auflage vorliegen, d.h., wenn die Aufrüstung bis zum Fristende am 1. Juli 2011 
zumindest projektiert und beauftragt ist. 
 
Die Aufrüstung als solche ist insoweit alternativlos, als der Verein ansonsten ein drittligataugliches 
Ersatzstadion stellen müsste, ein solches findet sich in Frankfurt, Mainz, Wiesbaden oder Mannheim, 
was jeweils neben den enormen Mietkosten und dem Zuschauerausfall in diesem Fall auch zu einer 
erheblichen Imageschädigung des Vereins und damit in einer bundesweit wahrgenommenen 
Spielklasse auch der Wissenschaftsstadt Darmstadt führen würde. 
 
Das Böllenfalltor-Stadion und damit die Flutlichtanlage ist Eigentum der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, der damit die Pflicht auferlegt ist, diese Auf- bzw. Nachrüstung zu beauftragen, wenn sie 
den Verein hinsichtlich der Lizenzierung nachhaltig unterstützen will. Dazu sind entsprechende 
Gremienbeschlüsse notwendig, wobei auf die Lizenz bedingte Eilbedürftigkeit hingewiesen werden 
muss. 
 
Die Aufrüstung der Flutlichtanlage wird auf der Grundlage eines im letzten Jahr vorsorglich 
eingeholten Angebotes 220.000,00 Euro kosten. Die Vereine in der Bundesrepublik Deutschland, die 
mit ähnlichen Lizenzierungsauflagen befasst sind, und die Stadien, die für internationale Wettbewerbe 
lichttechnisch tauglich gemacht werden, binden die Leistungskapazitäten der Firmen, die in diesem 
Bereich agieren in nicht unerheblichem Maße. Mit einer Lieferzeit von 6 Wochen und einer 
dreiwöchigen Montagezeit muss gerechnet werden. Damit die Lizenzauflagen gehalten werden 
können, wäre es dringend geboten, unmittelbar nach Beschlussfassung durch den Magistrat die 
Ausschreibung im Vorgriff auf die Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung 
einzuleiten, um nicht Zeit zu verlieren. 
 
2. Eigenkapital 
Der DFB hat vom Verein zwingend eine Verbesserung des Eigenkapitals zum nächsten Bilanzstichtag 
gefordert. Diese Auflage soll verhindern, dass Vereine, speziell in den 3. und höheren Ligen 
unterkapitalisiert sind. Im Falle des SV Darmstadt 98 weist der Verein zum Bilanzstichtag 31. 12. 2010 
ein negatives Stammkapital aus. Um den Verein auch nachhaltig  wirtschaftlich zu stabilisieren und für 
den Spielbetrieb in einer höheren Liga vorzubereiten, sind neben dem schon heute vorhandenen 
ordentlichen Wirtschaftgang ebenfalls weitere bilanzielle Voraussetzungen zur Verbesserung des 
Eigenkapitals zu schaffen. 
 
Dies kann, neben dem vom Verein ohnehin schon durchgeführten Maßnahmen, durch einen 
Forderungsverzicht der Stadt Darmstadt zu den laufenden Darlehen 
 
1. 147.340,47 € 
2. 390.335,76 €
 
537.676,23 € 
 
(Darlehensvaluta 31.12.2010) erfolgen.

5 
... 
 
 
Der SV Darmstadt 98 beantragt wie vorstehend begründet, zur nachhaltigen Sicherung des 
Wirtschaftsbetriebes in der 3. Liga einen vollumfänglichen Forderungsverzicht zu beiden Darlehen 
auszusprechen. 
 
3. Prozessrisiko Kunstrasenplatz 
Der Verein hat erhebliche Probleme mit dem Zustand der Kunstrasenplätze. Zum Ende der 
Gewährleistungsfrist hat der Hersteller in diesem Zusammenhang erhebliche Mängel ausgebessert. 
Dabei wurde festgestellt, dass bei den Plätzen ein deutlicher Qualitätsmangel dahingehend 
festzustellen ist, dass die einzelnen Fasern sich ohne nennenswerte Anstrengung und dabei bei der 
bloßen Benutzung aus dem Material lösen, wodurch bereits eine große Anzahl von großflächigen 
Löchern im Belag entstanden ist. Sofern sich diese Entwicklung in den nächsten Wochen fortsetzt, 
werden die Plätze irreparabel beschädigt sein. 
 
Ungeachtet dieses Sachverhaltes besteht aufgrund der bereits heute vorhandenen Beschädigungen 
auch eine erhebliche Verletzungsgefahr für die Spieler. 
 
Der Verein hat unter Einbeziehung der Stadt Darmstadt ein selbständiges Beweisverfahren 
eingeleitet, um die Gründe für den Mangel begutachten zu lassen. Im Ergebnis haben die 
Sachverständigen festgestellt, dass der Zustand in hohem Maße auch auf mangelnde Pflege der 
Plätze zurückzuführen sein dürfte. 
 
Mit dem Hersteller steht derzeit eine Vergleichslösung vor dem Abschluss, bei der die Kosten einer 
Totalsanierung des Belages von 87.000,00 Euro in Höhe von 57.000,00 Euro vom Hersteller getragen 
würden, den Restbetrag in Höhe von 30.000,00 Euro müsste der Verein aufbringen. 
 
Da aufgrund des Nutzungsvertrages die Pflege der Plätze der Stadt Darmstadt obliegt, besteht 
nunmehr die Möglichkeit, hier für eine äußerst günstige Summe eine Sanierung zu erreichen. Damit 
wird entbehrlich, in einem aufwändigen Verfahren die wahrscheinlich viel höheren  Gesamtkosten und 
die Verantwortlichkeiten klären zu müssen. Da seitens der Sachverständigen die Schadensursache in 
der mangelnden Pflege, für die die Stadt zuständig war, zu suchen ist, ist zu befürchten, dass die 
Stadt im Wege des Regresses mit einer weitaus höheren Summe beteiligt würde. 
 
Dem Verein wird ein Zuschuss in Höhe von 30.000,-- Euro gewährt, um den gerichtlichen Vergleich 
abschließen und in Abstimmung mit dem Hersteller die Totalsanierung realisieren zu können.

6 
... 
 
 
Mit den vorbeschriebenen Entscheidungen sind die Voraussetzungen im Stadion Böllenfalltor 
geschaffen, auch Drittligafußball zu ermöglichen; die Wissenschaftsstadt Darmstadt schafft damit die 
finanziellen und sportpolitischen Voraussetzungen für die Teilnahme am Spielbetrieb der dritten Liga. 
Eine solche politische Entscheidung dokumentiert den gemeinsamen Schulterschluss mit den vielen 
Freunden, Sponsoren und Anhängern des Vereins, die mit vielen Aktionen in den letzten Monaten die 
Präsidiumsarbeit unterstützt und damit die Voraussetzung für höherwertigen Fußballbetrieb ab Saison 
2011/2012 ermöglicht haben. 
 
 
 
Darmstadt, den 11.05.2011 
52 ras-ge 
 
 
 
 
Dezernat I    Dezernat II    Dezernat IV 
 
 
 
 
Walter Hoffmann   Wolfgang Glenz   Dr. Dierk Molter 
Oberbürgermeister   Bürgermeister    Stadtrat 
 
 
 
Dezernat V    Dezernat VI 
 
 
 
 
Jochen Partsch   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat    Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

TOP 19
TOP 26
TOP 14
TOP 262 beschließend

Details

Vorlagen-Nr.
2011/0211
Typ
Magistratsvorlage
Datum
11.05.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00