2011/0211
Stadion Böllenfalltor hier: Lizenzentscheidung des Deutschen Fußballbundes (DFB) in Bezug auf Zulassung für die 3. Liga-Saison 2011/2012 SV 98 Darmstadt
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2011/0211
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 12.05.2011 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat II Dezernat I Dezernat IV Dezernat V Hauptamt Finanzverwaltung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt:Amt für Familie, Kinderbetreuung und Sport Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2011/0211 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Stadion Böllenfalltor hier: Lizenzentscheidung des Deutschen Fußballbundes (DFB) in Bezug auf Zulassung für die 3. Liga-Saison 2011/2012 SV 98 Darmstadt Vorlage vom: 11.05.2011 Beschlussvorschlag: Die Wissenschaftsstadt Darmstadt schafft die sie betreffenden Bedingungen und Voraussetzungen zur Erfüllung der DFB-Auflagen für das Lizenzierungsverfahren (3. Liga) für den Sportverein Darmstadt 1898 e.V. im Sportpark Böllenfalltor: 1. Erneuerung der Flutlichtanlagen, um die vom DFB geforderte Beleuchtungsstärke von einem Mittelwert von 800 Lux ab der Saison 2011/2012 zu erfüllen. Die Mittel in Höhe von 220.000,00 Euro werden bereitgestellt. 2. Um die Lizenzierungserteilung durch den DFB sicherzustellen, wird nach positiver Beschlussfassung durch den Magistrat das formelle Ausschreibungsverfahren im Vorgriff auf die zu erwartende Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung auf den Weg gebracht. 3. Dem Erlassantrag des Vereins über die Forderungen von 537.676,23 Euro wird zugestimmt. 4. Für die notwendigen Sanierungsarbeiten am Kunstrasenfeld werden Mittel in Höhe von 30.000,00 Euro bereitgestellt. 5. Die notwendigen Mittel für die Entscheidungen unter Punkt 1 und 4 werden unter der Kostenstelle 052-010-1140 zur Verfügung gestellt. Die entsprechenden Umplanungen werden im Rahmen der Investitionspriorisierung vorgenommen. Eine Ausweitung des Haushaltes 2011 wird dadurch nicht 2 ... vorgenommen. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 11.05.2011 Begründung: Die 1. Mannschaft des SV Darmstadt 98 hat sich die Chance um den Aufstieg in die dritte Liga erspielt. Neben der sportlichen Qualifikation ist für diese Spielklasse auch die Zulassung durch den DFB erforderlich, für die bestimmte sicherheitstechnische und wirtschaftliche Mindestanforderungen zu erfüllen sind. Der Verein hat die beantragte Zulassung zur 3. Liga vor diesem Hintergrund durch den DFB im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens mit schriftlicher Entscheidung vom 26. 04. 2011 unter Auflagen erhalten, von denen insbesondere die Aufrüstung der Flutlichtanlage im Städtischen Stadion am Böllenfalltor in infrastruktureller Hinsicht conditio sine qua non für die Teilnahme am Spielbetrieb der 3. Liga ist. Weiter hat der Verein die Auflage erhalten, sein derzeitiges negatives Eigenkapital vom 31. 12. 2010 bis zum nächsten Stichtag 31. 12. 2011 zwingend zu verbessern, diese Auflage bezieht sich auch auf die Teilnahme am Spielbetrieb für die Regionalliga (Entscheidungen vom 26. und 28. April 2011) im Falle des Nichtaufstieges (Zulassungsbescheide wirtschaftliche Leistungsfähigkeit 3. Liga und Regionalliga). 1. Aufrüstung Flutlichtanlage Dem Verein wird auferlegt, bis zum 1. Juli 2011 die Leistung der Flutlichtanlage von derzeit etwa 400 Lux auf 800 Lux aufzurüsten. Auszugsweise Zitat aus der diesbezüglichen Entscheidung vom 26. 04. 2011: „Die vorhandene Flutlichtanlage (400 Lux) ist so aufzurüsten, dass die geforderte Beleuchtungsstärke von Mittelwert E-Cam 800 Lux, Gleichmäßigkeiten: Min./Mittel 0,6, Min/Max 0,4 erreicht wird…. Erfüllt der Verein diese Bedingungen nicht, so verfügt er über keine Zulassung zur 3. Liga. Eine Nachbesserung ist aufgrund der gegebenen Drittbetroffenheit anderer, durch die Nichtzulassung begünstigter Bewerber, ist in diesem Fall nicht mehr möglich. Die Zulassung ist endgültig nicht erteilt.“ Im Rahmen des Zulassungsverfahrens hat der Verein fristgerecht Beschwerde gegen diese Auflage eingelegt und eine Ausnahmegenehmigung, hilfsweise eine Fristverlängerung beantragt und begründet. Auszug aus der Beschwerde vom 02. 05. 2011: „Der Verein ist für den Fall der Erteilung der Ausnahmegenehmigung bereit, in Abstimmung mit dem Spielleiter bis zur Fertigstellung der aufgerüsteten Anlage auf die Austragung von Abendspielen zu verzichten, soweit nicht durch Tageslicht ohnehin eine solche Austragung möglich ist.“ In Hinsicht auf diesen Punkt ist die Beschwerde mit der Begründung der Gleichbehandlung aller Teilnehmer an der 3. Liga und den Erfordernissen für eine qualitativ hochwertige TV-Übertragung der Spiele zu allen Tageszeiten abgelehnt worden. Zitat aus der Entscheidung über die Beschwerde vom 6. Mai 2011: „Unter Berücksichtigung der mit den Fernsehanstalten getroffenen Vereinbarungen in Bezug auf die Vermarktung der Medienrechte und der in diesem Zusammenhang den Vereinen der 3. Liga gezahlten „Fernsehgelder“ ist durch die Vereine sicherzustellen, dass zu allen Tageszeiten Spiele durchgeführt werden können sowie auch fernsehtaugliche Aufzeichnungen möglich sind. Dem Antrag auf eine grundsätzliche Befreiung von dieser Zulassungsvoraussetzung für die gesamte Spielzeit kann im Interesse eines gesicherten Spielbetriebes in dieser Liga nicht entsprochen werden.“ 4 ... Der Verein wird in den kommenden Tagen, nach derzeitiger Einschätzung ab dem 19. Mai 2011, eine letzte Möglichkeit haben, vor dem Zulassungsbeschwerdeausschuss (letztentscheidendes Gremium) des DFB um zumindest eine Fristverlängerung nachzusuchen. Eine solche wird, wenn überhaupt, bis zu einer Fertigstellung nur gewährt werden, wenn belastbare Beschlüsse hinsichtlich der tatsächlichen Umsetzung der Auflage vorliegen, d.h., wenn die Aufrüstung bis zum Fristende am 1. Juli 2011 zumindest projektiert und beauftragt ist. Die Aufrüstung als solche ist insoweit alternativlos, als der Verein ansonsten ein drittligataugliches Ersatzstadion stellen müsste, ein solches findet sich in Frankfurt, Mainz, Wiesbaden oder Mannheim, was jeweils neben den enormen Mietkosten und dem Zuschauerausfall in diesem Fall auch zu einer erheblichen Imageschädigung des Vereins und damit in einer bundesweit wahrgenommenen Spielklasse auch der Wissenschaftsstadt Darmstadt führen würde. Das Böllenfalltor-Stadion und damit die Flutlichtanlage ist Eigentum der Wissenschaftsstadt Darmstadt, der damit die Pflicht auferlegt ist, diese Auf- bzw. Nachrüstung zu beauftragen, wenn sie den Verein hinsichtlich der Lizenzierung nachhaltig unterstützen will. Dazu sind entsprechende Gremienbeschlüsse notwendig, wobei auf die Lizenz bedingte Eilbedürftigkeit hingewiesen werden muss. Die Aufrüstung der Flutlichtanlage wird auf der Grundlage eines im letzten Jahr vorsorglich eingeholten Angebotes 220.000,00 Euro kosten. Die Vereine in der Bundesrepublik Deutschland, die mit ähnlichen Lizenzierungsauflagen befasst sind, und die Stadien, die für internationale Wettbewerbe lichttechnisch tauglich gemacht werden, binden die Leistungskapazitäten der Firmen, die in diesem Bereich agieren in nicht unerheblichem Maße. Mit einer Lieferzeit von 6 Wochen und einer dreiwöchigen Montagezeit muss gerechnet werden. Damit die Lizenzauflagen gehalten werden können, wäre es dringend geboten, unmittelbar nach Beschlussfassung durch den Magistrat die Ausschreibung im Vorgriff auf die Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung einzuleiten, um nicht Zeit zu verlieren. 2. Eigenkapital Der DFB hat vom Verein zwingend eine Verbesserung des Eigenkapitals zum nächsten Bilanzstichtag gefordert. Diese Auflage soll verhindern, dass Vereine, speziell in den 3. und höheren Ligen unterkapitalisiert sind. Im Falle des SV Darmstadt 98 weist der Verein zum Bilanzstichtag 31. 12. 2010 ein negatives Stammkapital aus. Um den Verein auch nachhaltig wirtschaftlich zu stabilisieren und für den Spielbetrieb in einer höheren Liga vorzubereiten, sind neben dem schon heute vorhandenen ordentlichen Wirtschaftgang ebenfalls weitere bilanzielle Voraussetzungen zur Verbesserung des Eigenkapitals zu schaffen. Dies kann, neben dem vom Verein ohnehin schon durchgeführten Maßnahmen, durch einen Forderungsverzicht der Stadt Darmstadt zu den laufenden Darlehen 1. 147.340,47 € 2. 390.335,76 € 537.676,23 € (Darlehensvaluta 31.12.2010) erfolgen. 5 ... Der SV Darmstadt 98 beantragt wie vorstehend begründet, zur nachhaltigen Sicherung des Wirtschaftsbetriebes in der 3. Liga einen vollumfänglichen Forderungsverzicht zu beiden Darlehen auszusprechen. 3. Prozessrisiko Kunstrasenplatz Der Verein hat erhebliche Probleme mit dem Zustand der Kunstrasenplätze. Zum Ende der Gewährleistungsfrist hat der Hersteller in diesem Zusammenhang erhebliche Mängel ausgebessert. Dabei wurde festgestellt, dass bei den Plätzen ein deutlicher Qualitätsmangel dahingehend festzustellen ist, dass die einzelnen Fasern sich ohne nennenswerte Anstrengung und dabei bei der bloßen Benutzung aus dem Material lösen, wodurch bereits eine große Anzahl von großflächigen Löchern im Belag entstanden ist. Sofern sich diese Entwicklung in den nächsten Wochen fortsetzt, werden die Plätze irreparabel beschädigt sein. Ungeachtet dieses Sachverhaltes besteht aufgrund der bereits heute vorhandenen Beschädigungen auch eine erhebliche Verletzungsgefahr für die Spieler. Der Verein hat unter Einbeziehung der Stadt Darmstadt ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet, um die Gründe für den Mangel begutachten zu lassen. Im Ergebnis haben die Sachverständigen festgestellt, dass der Zustand in hohem Maße auch auf mangelnde Pflege der Plätze zurückzuführen sein dürfte. Mit dem Hersteller steht derzeit eine Vergleichslösung vor dem Abschluss, bei der die Kosten einer Totalsanierung des Belages von 87.000,00 Euro in Höhe von 57.000,00 Euro vom Hersteller getragen würden, den Restbetrag in Höhe von 30.000,00 Euro müsste der Verein aufbringen. Da aufgrund des Nutzungsvertrages die Pflege der Plätze der Stadt Darmstadt obliegt, besteht nunmehr die Möglichkeit, hier für eine äußerst günstige Summe eine Sanierung zu erreichen. Damit wird entbehrlich, in einem aufwändigen Verfahren die wahrscheinlich viel höheren Gesamtkosten und die Verantwortlichkeiten klären zu müssen. Da seitens der Sachverständigen die Schadensursache in der mangelnden Pflege, für die die Stadt zuständig war, zu suchen ist, ist zu befürchten, dass die Stadt im Wege des Regresses mit einer weitaus höheren Summe beteiligt würde. Dem Verein wird ein Zuschuss in Höhe von 30.000,-- Euro gewährt, um den gerichtlichen Vergleich abschließen und in Abstimmung mit dem Hersteller die Totalsanierung realisieren zu können. 6 ... Mit den vorbeschriebenen Entscheidungen sind die Voraussetzungen im Stadion Böllenfalltor geschaffen, auch Drittligafußball zu ermöglichen; die Wissenschaftsstadt Darmstadt schafft damit die finanziellen und sportpolitischen Voraussetzungen für die Teilnahme am Spielbetrieb der dritten Liga. Eine solche politische Entscheidung dokumentiert den gemeinsamen Schulterschluss mit den vielen Freunden, Sponsoren und Anhängern des Vereins, die mit vielen Aktionen in den letzten Monaten die Präsidiumsarbeit unterstützt und damit die Voraussetzung für höherwertigen Fußballbetrieb ab Saison 2011/2012 ermöglicht haben. Darmstadt, den 11.05.2011 52 ras-ge Dezernat I Dezernat II Dezernat IV Walter Hoffmann Wolfgang Glenz Dr. Dierk Molter Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtrat Dezernat V Dezernat VI Jochen Partsch Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2011/0211
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 11.05.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00