Mandari Insight

4284/2016

Beschluss aus der Bezirksvertretung Nippes: Einrichtung zur Überprüfung und Überwachung der Immobilien der Deutsche Bahn AG, Antrag der SPD (AN/1375/2016)

Beschlussvorlage Ausschuss 24.01.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 09.02.2017, TOP 5.2

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 (Überwachung von Bahnflächen)

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

3915 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
612 Schw KeSB 
Vorlagen-Nummer 
 4284/2016 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss aus der Bezirksvertretung Nippes: Einrichtung zur Überprüfung und Überwachung 
der Immobilien der Deutsche Bahn AG, Antrag der SPD (AN/1375/2016) 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss lehnt die Bitte der Bezirksvertretung Nippes zur Einrichtung einer 
Stelle für die Überwachung bahneigener Liegenschaften ab. 
 
 
 
Alternative: 
 
Keine 
 
Stadtentwicklungsausschuss 09.02.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung vom 15.09.2016 den Beschluss gefasst, die Verwal-
tung zu bitten, eine Stelle einzurichten, die die Liegenschaften der Deutsche Bahn AG (DB AG) im 
Stadtbezirk feststellt, die veräußert oder verpachtet werden und so ganz offensichtlich für den Bahn-
betrieb nicht länger benötigt werden. Für diese Flächen soll beim Eisenbahnbundesamt und bei der 
DB AG die Übertragung der Fachhoheit eingefordert werden. 
 
Der Bezirksvertretung Nippes soll regelmäßig ein Sachstandsbericht vorgelegt werden. Darüber hin-
aus bittet die Bezirksvertretung, dass sich der Stadtentwicklungsausschuss mit dem Thema befasst. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zuständig für die Verwaltung und Dokumentation der dem Eisenbahnbetrieb gewidmeten Stellen ist 
das Eisenbahnbundesamt. Hierüber hinaus überprüft die Bahntochter Aurelis regelmäßig alle bahn-
eignen Flächen auf Freistellung und anderweitige Verwertbarkeit (Beispiele hierfür sind die ehemali-
gen Güterbahnhöfe in Ehrenfeld und Mülheim). 
 
Die Einrichtung einer eigenen Stelle zur Überwachung bahneigener Flächen wird seitens der Verwal-
tung aus Kosten- und Effizienzgründen abgelehnt, da die Bahn selber bereits ein eigenes Interesse 
an einer gewinnbringenden Vermarkung ungenutzter Bahnflächen hat und diese entsprechend voran-
treibt. 
 
Unabhängig hiervon ist es im Einzelfall der betroffenen Gemeinde möglich, für einzelne Flächen ei-
nen entsprechenden Antrag auf Freistellung zu stellen, sollte ein offensichtlicher Bedarf für den 
Bahnbetrieb nicht mehr bestehen. Die Bahn ist aber auch in diesen Fällen nicht zwangsläufig zu einer 
Freistellung verpflichtet, falls diese Flächen für längerfristige Bedarfe vorgehalten werden müssen.  
 
Siehe hierzu auch: 
 
"§ 23 Allgemeines Eisenbahngesetz: Freistellung von Bahnbetriebszwecken 
(1) Die zuständige Planfeststellungsbehörde stellt für Grundstücke, die Betriebsanlage einer Eisen-
bahn sind oder auf dem sich Betriebsanlagen einer Eisenbahn befinden, auf Antrag des Eisen-
bahninfrastrukturunternehmens, des Eigentümers des Grundstücks oder der Gemeinde, auf deren 
Gebiet sich das Grundstück befindet, die Freistellung von den Bahnbetriebszwecken fest, wenn kein 
Verkehrsbedürfnis mehr besteht und langfristig eine Nutzung der Infrastruktur im Rahmen der Zweck-
bestimmung nicht mehr zu erwarten ist. 
(2) Vor der Entscheidung nach Absatz 1 hat die Planfeststellungsbehörde Eisenbahnverkehrsunter-
nehmen, die nach § 1 Abs. 2 des Regionalisierungsgesetzes bestimmten Stellen, die zuständigen 
Träger der Landesplanung und Regionalplanung, die betroffenen Gemeinden sowie Eisenbahninfra-
strukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisen-
bahninfrastruktur anschließt, durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger zur Stellung-
nahme aufzufordern. Die Frist zur Abgabe der Stellungnahme soll sechs Monate nicht überschreiten. 
(3) Die Entscheidung über die Freistellung ist dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen, dem Eigen-
tümer des Grundstücks und der Gemeinde, auf deren Gebiet sich das Grundstück befindet, zuzustel-
len. Die zuständigen Träger der Landesplanung und Regionalplanung sind zu unterrichten."

Anlage 1 (Überwachung von Bahnflächen)

8 Zeichen

Anlage 1

Beratungsverlauf (1)

09.02.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4284/2016
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
24.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27