4284/2016
Beschluss aus der Bezirksvertretung Nippes: Einrichtung zur Überprüfung und Überwachung der Immobilien der Deutsche Bahn AG, Antrag der SPD (AN/1375/2016)
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Beschlussvorlage Ausschuss
3915 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Schw KeSB Vorlagen-Nummer 4284/2016 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss aus der Bezirksvertretung Nippes: Einrichtung zur Überprüfung und Überwachung der Immobilien der Deutsche Bahn AG, Antrag der SPD (AN/1375/2016) Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss lehnt die Bitte der Bezirksvertretung Nippes zur Einrichtung einer Stelle für die Überwachung bahneigener Liegenschaften ab. Alternative: Keine Stadtentwicklungsausschuss 09.02.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung vom 15.09.2016 den Beschluss gefasst, die Verwal- tung zu bitten, eine Stelle einzurichten, die die Liegenschaften der Deutsche Bahn AG (DB AG) im Stadtbezirk feststellt, die veräußert oder verpachtet werden und so ganz offensichtlich für den Bahn- betrieb nicht länger benötigt werden. Für diese Flächen soll beim Eisenbahnbundesamt und bei der DB AG die Übertragung der Fachhoheit eingefordert werden. Der Bezirksvertretung Nippes soll regelmäßig ein Sachstandsbericht vorgelegt werden. Darüber hin- aus bittet die Bezirksvertretung, dass sich der Stadtentwicklungsausschuss mit dem Thema befasst. Stellungnahme der Verwaltung: Zuständig für die Verwaltung und Dokumentation der dem Eisenbahnbetrieb gewidmeten Stellen ist das Eisenbahnbundesamt. Hierüber hinaus überprüft die Bahntochter Aurelis regelmäßig alle bahn- eignen Flächen auf Freistellung und anderweitige Verwertbarkeit (Beispiele hierfür sind die ehemali- gen Güterbahnhöfe in Ehrenfeld und Mülheim). Die Einrichtung einer eigenen Stelle zur Überwachung bahneigener Flächen wird seitens der Verwal- tung aus Kosten- und Effizienzgründen abgelehnt, da die Bahn selber bereits ein eigenes Interesse an einer gewinnbringenden Vermarkung ungenutzter Bahnflächen hat und diese entsprechend voran- treibt. Unabhängig hiervon ist es im Einzelfall der betroffenen Gemeinde möglich, für einzelne Flächen ei- nen entsprechenden Antrag auf Freistellung zu stellen, sollte ein offensichtlicher Bedarf für den Bahnbetrieb nicht mehr bestehen. Die Bahn ist aber auch in diesen Fällen nicht zwangsläufig zu einer Freistellung verpflichtet, falls diese Flächen für längerfristige Bedarfe vorgehalten werden müssen. Siehe hierzu auch: "§ 23 Allgemeines Eisenbahngesetz: Freistellung von Bahnbetriebszwecken (1) Die zuständige Planfeststellungsbehörde stellt für Grundstücke, die Betriebsanlage einer Eisen- bahn sind oder auf dem sich Betriebsanlagen einer Eisenbahn befinden, auf Antrag des Eisen- bahninfrastrukturunternehmens, des Eigentümers des Grundstücks oder der Gemeinde, auf deren Gebiet sich das Grundstück befindet, die Freistellung von den Bahnbetriebszwecken fest, wenn kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht und langfristig eine Nutzung der Infrastruktur im Rahmen der Zweck- bestimmung nicht mehr zu erwarten ist. (2) Vor der Entscheidung nach Absatz 1 hat die Planfeststellungsbehörde Eisenbahnverkehrsunter- nehmen, die nach § 1 Abs. 2 des Regionalisierungsgesetzes bestimmten Stellen, die zuständigen Träger der Landesplanung und Regionalplanung, die betroffenen Gemeinden sowie Eisenbahninfra- strukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisen- bahninfrastruktur anschließt, durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger zur Stellung- nahme aufzufordern. Die Frist zur Abgabe der Stellungnahme soll sechs Monate nicht überschreiten. (3) Die Entscheidung über die Freistellung ist dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen, dem Eigen- tümer des Grundstücks und der Gemeinde, auf deren Gebiet sich das Grundstück befindet, zuzustel- len. Die zuständigen Träger der Landesplanung und Regionalplanung sind zu unterrichten."
Anlage 1 (Überwachung von Bahnflächen)
8 Zeichen
Anlage 1
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4284/2016
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 24.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27