3168/2018
Namensgebung "Gertrud-Bollenrath-Schule" für die Förderschule Soldiner Str. 68, 50767 Köln
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Beschlussvorlage Ausschuss
2418 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/400/4 Vorlagen-Nummer 3168/2018 Freigabedatum 18.10.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Namensgebung "Gertrud-Bollenrath-Schule" für die Förderschule Soldiner Str. 68, 50767 Köln Beschlussorgan Ausschuss Schule und Weiterbildung Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt, dass die Förderschule Lernen und emotionale und soziale Entwicklung Soldiner Str. 68 50767 Köln (Lindweiler) den Eigennamen „Gertrud –Bollenrath-Schule“ erhält. Alternative: Der Eigenname „Gertrud-Bollenrath-Schule“ wird nicht an die Förderschule Lernen und emotionale und soziale Entwicklung Soldiner Str. verliehen. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 15.11.2018 Ausschuss Schule und Weiterbildung 26.11.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Nach einstimmigem Beschluss der Schulkonferenz und auf Wunsch vieler Schülerinnen und Schüler sowie Eltern beantragt die Schulleitung der FS LE und ESE Soldiner Str. die Verleihung des Eigen- namens: Gertrud-Bollenrath-Schule Grundsätzlich wird jede städtische Schule nach der Straße benannt, an der sie liegt. Die Identifikation einer Schule kann durch einen Eigennamen ausgedrückt werden. Nach Ziffer IV, Nr. 1.3 der „Allge- meinen Richtlinien zur Namensgebung von Schulen“ kann die Benennung einer Schule nach Personen mit überragender historischer, zeitgeschichtlicher, wissenschaftlicher oder kultureller Bedeutung erfolgen. Gertrud Bollenrath (1902 - 1964) war Lehrerin einer Volksschule im Kölner Stadtteil Volkhoven. Im Juni 1964 wurde auf die Schule ein Attentat verübt, das für etliche Kinder und Lehrerinnen tödlich endete. Frau Bollenrath stellte sich schützend vor Schülerinnen und Schüler und kam dabei selbst zu Tode. Die bereits nach Gertrud Bollenrath benannte Förderschule Lernen, Fühlinger Weg, wurde ge- schlossen, damit war der Eigenname entfallen. Es erfolgte gem. § 19 Abs. 1 Nr. 6.1 der Hauptsatzung eine Abstimmung mit dem städtischen Zentra- len Namensarchiv sowie mit dem Historischen Archiv der Stadt Köln. Die Zustimmungen des Zentralen Namensarchivs und des Historischen Archivs wurden erteilt. Da eine Förderschule eine überbezirkliche Bedeutung besitzt, obliegt eine Beschlussfassung zur Na- mensgebung hier dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Soldiner Straße 68
- Fühlinger Weg
- Straße 6
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Details
- Aktenzeichen
- 3168/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 18.10.2018
- Erstellt
- 26.09.2018 13:39