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AN/1528/2024

Wohnungsbau stärken – Maßnahmenpaket zur Unterstützung und Stabilisierung des Wohnungsbaus

FDP/KSG Änderungsantrag nach § 13 15.11.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2024

FDP Änderungsantrag nach § 13

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FDP Änderungsantrag nach § 13

4231 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
 
An die Vorsitzende 
des Rates 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Rathaus · 50667 Köln  
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.11.2024 
AN/1528/2024 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 14.11.2024 
12.12.2024 
 
Wohnungsbau stärken – Maßnahmenpaket zur Unterstützung und Stabilisierung des 
Wohnungsbaus 
hier: Änderungsantrag 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die FDP-Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der 37. Sit-
zung des Rates am 14. November 2024 zu setzen. 
 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt das Maßnahmenpaket „Wohnungsbau stärken“. Er beauftragt die Verwal-
tung, folgende Maßnahmen kurzfristig umzusetzen: 
1. Die Ausweitung der Errichtung einer Kombifläche im Kooperativen Bau-
landmodell 2017+ auf Vorhaben bis zu 217 Wohneinheiten. Die durch 
die Kombiflächen entstehenden Kosten werden zu 30 % durch die 
Stadt übernommen (dies entspricht dem Anteil geförderten Wohn-
raums aufgrund städtischer Förderungen). 
 
2. Die Prüfung eines Anwendungsmodells zur Ausweitung der Ablösemög-
lichkeiten für Grün- und Spielflächenbedarfe im Kooperativen Baulandmo-
dell 2017+ bis Ende 2024. Die Ablösemöglichkeit ist zu erhöhen zu 
Gunsten von mehr Wohnraum. Dabei sollte sowohl der Grünflächen-
bestand im unmittelbaren Umfeld als auch im jeweiligen Stadtbezirk 
bei der Angemessenheitsprüfung berücksichtigt werden. Entwick-
lungen am Stadtrand grenzen häufig unmittelbar an öffentliche 
Grünflächen wie Parkanlagen und geschützte Landschaftsgebiete 
an. Hier wäre es angemessen, den Bedarf von 10 auf 5 m² pro Be-
wohnerin und Bewohner zu reduzieren. Der Bedarf an Spielplätzen 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
bleibt davon unberührt. Diese Regelung findet überall dort Anwen-
dung, wo die Kombifläche nicht möglich ist. 
 
3. Die Überprüfung der Stellplatzsatzung bis Ende 2024 hinsichtlich: 
a. der Erweiterung der Ablösemöglichkeiten 
b. der Reduzierung der Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze 
c. der Förderung der Vorbereitung von Stellplätzen als Quartiersga-
rage. Nicht von Bewohnerinnen und Bewohnern angemietete 
Stellplätze können so an die Nachbarschaft vermietet werden. 
 
4. Die Prüfung einer Stärkung der Wohnungsbauleitstelle durch die Er-
weiterung von Entscheidungsbefugnissen bis Ende 2024. Die Woh-
nungsbauleitstelle ist zukünftig enger mit der qualitativen Baube-
ratung zu verknüpfen, um die Verwaltungsprozesse zu beschleu-
nigen. 
5. Die Neuaufstellung des Kölner Wohnbündnisses mit dem Ziel bezahlba-
ren Wohnraum in Köln zu schaffen und den angespannten Wohnungs-
markt zu entlasten 
 
6. Die gesetzlichen energetischen Anforderungen gelten auch für Köln; 
städtische Anforderungen werden in freiwillige Ziele mit entspre-
chender Förderung zur Motivation gewandelt. Dies entspricht auch 
der Förderungshandhabung der NRW-Bank. Bezahlbarer Wohnraum 
sollte hier nicht grundsätzlich mit öffentlich gefördertem Wohnraum 
gleichgesetzt werden. 
 
7. Es ist zu prüfen, ob Wohnungsbaugenossenschaften bei der Zuweisung 
von städtischen Grundstücken im Verkauf oder mit Erbbaurecht bevor-
zugt werden können.  
8. Politik und Verwaltung verpflichten sich, keine weiteren Regeln und 
Anforderungen an den Wohnungsbau aufzustellen bis die jährlich 
notwendige Anzahl an zu schaffenden Wohnungen erreicht ist.  
9. Sämtliche Kölner Auflagen zum Wohnungsbau in Bezug auf Bau- 
und Materialstandards sollten auf den Prüfstand und bei Verursa-
chung von Kostensteigerungen gestrichen werden. Die Erleichterun-
gen, die sich aus der Novelle des Baugesetzbuches ergeben, wer-
den von der Stadt Köln übernommen. 
10. Das kooperative Baulandmodell ist für drei Jahre auf Freiwilligkeit 
umzustellen.   
11. Die Erschließungskosten sind anteilig an dem Anteil der geförderten 
Wohnungen (Vorgabe der Stadt) durch die Stadt Köln zu überneh-
men.  
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
Mit freundlichen Grüßen

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www.FDP-Koeln.de 
 
 
Gez. Ulrich Breite     Stefanie Ruffen 
Fraktionsgeschäftsführer    Baupolitische Sprecherin

Beratungsverlauf (1)

12.12.2024 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Markt

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Details

Aktenzeichen
AN/1528/2024
Typ
FDP/KSG Änderungsantrag nach § 13
Datum
15.11.2024
Erstellt
07.11.2024 14:29