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Abstandsregelung für Spielhallen
Anfrage nach § 4 BV5 (Grüne) AN/0541/2018 vom 12.04.2018
Stand: Am 26.04.2018 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anfrage (Grüne BV5)
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www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 11.04.2018 AN/0541/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) 26.04.2018 Abstandsregelung für Spielhallen - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Seit dem 1. Dezember 2017 soll auf Basis des 2012 beschlossenen Glückspielstaatsvertrags der Betrieb und die Ausbreitung von Spielhallen eingegrenzt werden. Auch auf der Internet- seite der Stadt Köln ist als Voraussetzung für den Betrieb von Spielhallen ein Mindestab- stand von 350 Metern Luftlinie zu anderen Spielhallen sowie zu öffentlichen Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen vorgegeben. Auf der Neusser Straße befinden sich allerdings in unmittelbarer Nähe zueinander und zur Mathilde-von-Mevissen Grundschule, zum Leonardo-da-Vinci Gymnasium und zur Edith Stein-Schule mehrere Spielhallen und Wettbüros. Wir fragen die Verwaltung: 1. Ist seitens der Stadtverwaltung bereits beschlossen worden, welche Spielhallen im Stadtbezirk schließen bzw. verlegt werden müssen? 2. Ab wann kann damit gerechnet werden, dass der Mindestabstand zu öffentlichen Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen eingehalten wird? 3. Was unternimmt die Stadtverwaltung gegen die Nutzung juristischer Schlupflöcher, die eine Schließung verhindern könnte? gez. Helmut Metten gez. Dr. Alexander Schmalz Bezirksvertretung Nippes Neusser Str. 450 50733 Köln-Nippes Tel.: 0221 221 95309 Fax.: 0221 221 95394 E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de
Beratungsverlauf
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