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Anfrage des Facharbeitskreises 5 des Integrationsrates betreffend Sicherstellung des Wahlrechtes für Neubürger*innen

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/0430/2025 vom 08.04.2025

Stand: Am 06.05.2025 im Integrationsrat beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

Dokumente

  • Anfrage des Facharbeitskreises 5 des Integrationsrates betreffend Sicherstellung des Wahlrechtes für Neubürger*innen für die Kommunalwahlen

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    Facharbeitskreis 5 des Integrationsrates An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn T ayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Frau Dr. Gülşen D ikbaş Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 06.05.2025 Anfrage des Facharbeitskreises 5 des Integrationsrates betreffend Sicherstellung des Wahlrechtes für Neubürger*innen für die Kommunalwahlen Sehr geehrter Vorsitzender, das neue Einbürgerungsgesetz eröffnet einer Vielzahl von Menschen mit internationaler Familiengeschichte die Möglichkeit, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen. Diese Reform trägt wesentlich zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und politischen Mitbestimmung bei. Allerdings haben die vergangenen Bundestagswahlen gezeigt, dass es Neubürger*innen gab, die trotz einer bereits vorliegenden Einbürgerungszusicherung nicht wählen durften, da sie ihre Einbürgerungsurkunde noch nicht erhalten hatten. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Kommunalwahlen ist es daher entscheidend sicherzustellen, dass alle Berechtigten ihr Wahlrecht wahrnehmen können. Zugleich zeigen erste Erfahrungen, dass die zuständigen Behörden den wachsenden Antragszahlen nicht im erforderlichen Maße gerecht werden. Dies wi rft insbesondere Fragen zur praktischen Umsetzung auf. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie gestaltet sich der zeitliche Ablauf der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde? o Wie lange dauert es nach der Einbürgerungszusicherung in der Regel, bis die Urkunde übergeben wird? o Gibt es standardisierte Fristen für diesen Prozess, insbesondere im Hinblick auf anstehende Wahlen? 2. Ab wann können Eingebürgerte in das Wählerver zeichnis eingetragen werden? o Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass alle Neubürger*innen rechtzeitig von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können? 3. Wie werden Neubürger*innen über ihre politischen Rechte informiert? o Werden Einbürgerungsbewerber*innen aktiv über ihr Wahlrecht und die Möglichkeit zur politischen Mitbestimmung aufgeklärt? Mit freundlichen Grüßen Facharbeitskreis 5 des Integrationsrates

Beratungsverlauf

  1. 06.05.2025

    Integrationsrat

    Antrag / Anfrage.

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