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AN/0430/2025

Anfrage des Facharbeitskreises 5 des Integrationsrates betreffend Sicherstellung des Wahlrechtes für Neubürger*innen

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 08.04.2025

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Anfrage des Facharbeitskreises 5 des Integrationsrates betreffend Sicherstellung des Wahlrechtes für Neubürger*innen für die Kommunalwahlen

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Anfrage des Facharbeitskreises 5 des Integrationsrates betreffend Sicherstellung des Wahlrechtes für Neubürger*innen für die Kommunalwahlen

2226 Zeichen

Facharbeitskreis 5 des Integrationsrates  
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn T ayfun Keltek 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Frau Dr. Gülşen D ikbaş 
 
 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 06.05.2025 
 
Anfrage des Facharbeitskreises 5 des Integrationsrates betreffend 
Sicherstellung des Wahlrechtes für Neubürger*innen für die Kommunalwahlen 
Sehr geehrter Vorsitzender, 
das neue Einbürgerungsgesetz eröffnet einer Vielzahl von Menschen mit 
internationaler Familiengeschichte die Möglichkeit, die deutsche Staatsbürgerschaft 
zu beantragen. Diese Reform trägt wesentlich zur Förderung der gesellschaftlichen 
Teilhabe und politischen Mitbestimmung bei. 
Allerdings haben die  vergangenen Bundestagswahlen gezeigt, dass es 
Neubürger*innen gab, die trotz einer bereits vorliegenden 
Einbürgerungszusicherung  nicht wählen durften, da sie ihre Einbürgerungsurkunde 
noch nicht erhalten hatten. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden 
Kommunalwahlen ist es daher entscheidend sicherzustellen, dass alle Berechtigten ihr 
Wahlrecht wahrnehmen können. 
Zugleich zeigen erste Erfahrungen, dass die zuständigen Behörden den wachsenden 
Antragszahlen nicht im erforderlichen Maße gerecht werden. Dies wi rft insbesondere 
Fragen zur praktischen Umsetzung auf. 
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Wie gestaltet sich der zeitliche Ablauf der Aushändigung der 
Einbürgerungsurkunde?  
o Wie lange dauert es nach der Einbürgerungszusicherung in der Regel, 
bis die Urkunde übergeben wird? 
o Gibt es standardisierte Fristen für diesen Prozess, insbesondere im 
Hinblick auf anstehende Wahlen?

2. Ab wann können Eingebürgerte in das Wählerver zeichnis eingetragen 
werden? 
o Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass alle 
Neubürger*innen rechtzeitig von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen 
können? 
 
3. Wie werden Neubürger*innen über ihre politischen Rechte informiert? 
o Werden Einbürgerungsbewerber*innen aktiv über ihr Wahlrecht und die 
Möglichkeit zur politischen Mitbestimmung aufgeklärt? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Facharbeitskreis 5 des Integrationsrates

Beratungsverlauf (1)

06.05.2025 Integrationsrat
Antrag / Anfrage
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0430/2025
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
08.04.2025
Erstellt
08.04.2025 12:06