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2305/2017

Verlängerung des Abrufvertrags für Videoauswertungen

Beschlussvorlage Ausschuss 08.08.2017

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 05.09.2017, TOP 4.7

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage1- Bedarfsprüfung

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Beschlussvorlage Ausschuss

3208 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/663/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2305/2017 
Freigabedatum 
08.08.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verlängerung des Abrufvertrags für Videoauswertungen 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf zur Verlängerung des Abrufvertrags zur Videoauswertung 
von Verkehrserhebungen auf zwei Jahre mit Gesamtkosten von 184.800 Euro fest und beauftragt die 
Verwaltung das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen 
des Vergabeverfahrens wird verzichtet. 
 
 
Verkehrsausschuss 05.09.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  184.800,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Seit 2014 werden für Verkehrserhebungen wie Knotenstromzählungen, Querschnittszählungen sowie 
Fußgänger und Radfahrerzählungen Videokameras eingesetzt. Die Auswertung der Videos erfolgt 
über eine Software beim Hersteller der Fa. Miovision. Nach aktueller Internetrecherche bietet weiter-
hin nur die Fa. Miovision diese softwaremäßige Auswertung an. 
Mit Ablauf des 12.07.2017 endete der aktuelle Zeitvertrag mit der Fa. Miovision. Da weiterhin kein 
anderer Anbieter für die softwaremäßige Auswertung von Videofilmen für Verkehrsanalysen auf dem 
Markt ist und das Amt für Straßen und Verkehrstechnik dauerhaft auf die Auswertungen der aufge-
zeichneten Videofilme angewiesen ist, muss der Vertrag mit der Fa. Miovision verlängert werden. 
Am 19.06.2017 hat das Rechnungsprüfungsamt den Bedarf anerkannt und aufgrund der zu erwarten-
den zukünftigen Verlängerungen einen Bedarfsfeststellungsbeschluss eingefordert. Ausgehend von 
dem alten Vertrag plus 5% Teuerungszuschlag belaufen sich die Kosten bei 300 Verkehrszählungen 
pro Jahr auf 69.300,- € netto. Da geplant ist die Zählungen für das Kölner Verkehrsmodell (VISUM) 
auszuweiten, sollen vier weitere Kameras in 2017/2018 angeschafft werden. Damit erhöht sich die 
Anzahl der möglichen Verkehrszählungen auf 400; entsprechend 92.400,- € pro Jahr. Eine längere 
Dauer des Vertrags als zwei Jahre ist aufgrund der vielen technischen Entwicklungen im Bereich Ver-
kehrszählungen nicht sinnvoll. 
 
Finanzierung: 
Über die gesamte Vertragslaufzeit bis 2019 entstehen Gesamtkosten in Höhe von 184.800 €. 
Die entsprechenden Aufwandsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2017 sowie in der mittelfris-
tigen Finanzplanung im Teilergebnisplan 1201 Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13, Auf-
wendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung.

Anlage1- Bedarfsprüfung

840 Zeichen

14
142

5,6201 7
rau Prus

R 25464

Verlängerung des Abrufvertrages für Videoauswertungen (142/26/17/17)
hier: Bedarfsprüfung

Voraussichtliche Auftragssumme: 82.467,00 EUR brutto/ 69.300,- EUR netto jährlich

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen das Ergebnis ihrer Bedarfsprüfung vom 08.06.2017 bestehen keine Bedenken.
Es ist ersichtlich, dass es sich bei dieser Software um ein notwendiges Werkzeug für eine
effiziente Verkehrsanalyse handelt.

Da der bisherige Vertrag schon zwei Mal verlängert wurde, gehe ich davon aus, dass auch
nach der nun geplanten Verlängerung ein weiterer Bedarf bestehen wird. Aus diesem Grund
sehe ich einen Bedarfsfeststellungsbeschluss als erforderlich an, da auf einen längeren (rea-
listischen) Zeitraum betrachtet die maßgebliche Vorlagegrenze von 100.000,-€ überschritten
wird.

Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

05.09.2017 Verkehrsausschuss
TOP 4.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2305/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
08.08.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27