2305/2017
Verlängerung des Abrufvertrags für Videoauswertungen
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/663/1 Vorlagen-Nummer 2305/2017 Freigabedatum 08.08.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verlängerung des Abrufvertrags für Videoauswertungen Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf zur Verlängerung des Abrufvertrags zur Videoauswertung von Verkehrserhebungen auf zwei Jahre mit Gesamtkosten von 184.800 Euro fest und beauftragt die Verwaltung das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Verkehrsausschuss 05.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 184.800,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Seit 2014 werden für Verkehrserhebungen wie Knotenstromzählungen, Querschnittszählungen sowie Fußgänger und Radfahrerzählungen Videokameras eingesetzt. Die Auswertung der Videos erfolgt über eine Software beim Hersteller der Fa. Miovision. Nach aktueller Internetrecherche bietet weiter- hin nur die Fa. Miovision diese softwaremäßige Auswertung an. Mit Ablauf des 12.07.2017 endete der aktuelle Zeitvertrag mit der Fa. Miovision. Da weiterhin kein anderer Anbieter für die softwaremäßige Auswertung von Videofilmen für Verkehrsanalysen auf dem Markt ist und das Amt für Straßen und Verkehrstechnik dauerhaft auf die Auswertungen der aufge- zeichneten Videofilme angewiesen ist, muss der Vertrag mit der Fa. Miovision verlängert werden. Am 19.06.2017 hat das Rechnungsprüfungsamt den Bedarf anerkannt und aufgrund der zu erwarten- den zukünftigen Verlängerungen einen Bedarfsfeststellungsbeschluss eingefordert. Ausgehend von dem alten Vertrag plus 5% Teuerungszuschlag belaufen sich die Kosten bei 300 Verkehrszählungen pro Jahr auf 69.300,- € netto. Da geplant ist die Zählungen für das Kölner Verkehrsmodell (VISUM) auszuweiten, sollen vier weitere Kameras in 2017/2018 angeschafft werden. Damit erhöht sich die Anzahl der möglichen Verkehrszählungen auf 400; entsprechend 92.400,- € pro Jahr. Eine längere Dauer des Vertrags als zwei Jahre ist aufgrund der vielen technischen Entwicklungen im Bereich Ver- kehrszählungen nicht sinnvoll. Finanzierung: Über die gesamte Vertragslaufzeit bis 2019 entstehen Gesamtkosten in Höhe von 184.800 €. Die entsprechenden Aufwandsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2017 sowie in der mittelfris- tigen Finanzplanung im Teilergebnisplan 1201 Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13, Auf- wendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung.
Anlage1- Bedarfsprüfung
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14 142 5,6201 7 rau Prus R 25464 Verlängerung des Abrufvertrages für Videoauswertungen (142/26/17/17) hier: Bedarfsprüfung Voraussichtliche Auftragssumme: 82.467,00 EUR brutto/ 69.300,- EUR netto jährlich Sehr geehrte Damen und Herren, gegen das Ergebnis ihrer Bedarfsprüfung vom 08.06.2017 bestehen keine Bedenken. Es ist ersichtlich, dass es sich bei dieser Software um ein notwendiges Werkzeug für eine effiziente Verkehrsanalyse handelt. Da der bisherige Vertrag schon zwei Mal verlängert wurde, gehe ich davon aus, dass auch nach der nun geplanten Verlängerung ein weiterer Bedarf bestehen wird. Aus diesem Grund sehe ich einen Bedarfsfeststellungsbeschluss als erforderlich an, da auf einen längeren (rea- listischen) Zeitraum betrachtet die maßgebliche Vorlagegrenze von 100.000,-€ überschritten wird. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2305/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 08.08.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27