2008/0261
Gewährung eines Zuschusses über 20.000 Euro an den Verein Betreutes Wohnen Darmstadt e.V. zur Schaffung einer barrierefreien Übergangswohnung für Menschen mit Behinderungen
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2008/0261
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 04.06.2008 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat V Dezernat II Amt: Amt für Wohnungs- wesen an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Nichtöffentlich: Verteiler: Vorlage-Nr. 2008/0261 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Gewähr ung eines Zuschusses über 20.000 Euro an den Verein Betreutes Wohnen Darmstadt e.V. zur Schaffung einer barrierefreien Übergangswohnung für Menschen mit Behinderungen Vorlage vom: 28.05.2008 Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt Darmstadt unterstützt das Vorhaben des Vereins Betreutes Wohnen Darmstadt e.V. zum Erwerb einer Eigentumswohnung mit einem einmaligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 20.000,00 Euro. 2. Im Zuge der Finanzierungsbete iligung erhält die Stadt Darmstadt das Belegungsrecht an der Woh- nung für die Dauer von 20 Jahren. Dieses soll einvernehmlich ausgeübt werden. 3. Die Auszahlung der städt. Beteiligung ist davon abhängig, dass die Vollfi nanzierung des Projek- tes gesichert und nachgewiesen ist. 4. Die erforderlichen Mittel stehen unter der Kostenstelle 910-020-1000 unter der Investitionsnummer 08020-9001 bereit. Diese Magistratsvorlage bedarf der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: 2 ... Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründung: Nach den Erfahrungen des Vereins Betreutes Wohnen Darmstadt e.V. passiert es immer wieder, dass Menschen nach einem Unfall oder Schlaganfall stationär in einem Pflegeheim untergebracht werden müssen, da sie nicht mehr in ihre eigene Wohnung zurückkehren können und in der Regel eine barrierefreie Ersatzwohnung sofort nicht zur Verfügung steht. Die Erfahrungen des Vereins Betreutes Wohnen Darmstadt e.V. decken sich mit den Erfahrungen der Wohnungsvermittlungsstel- le des Amtes für Wohnungswesen. Dort wird in der Regel in diesen Fällen dringend um die Bereit- stellung einer Ersatzwohnung nachgefragt. Eine wirksame Hilfe ist nur in wenigen Ausnahmefällen sofort möglich, weil geeigneter Wohnraum zum nachgefragten Zeitpunkt nicht frei ist. Der Verein plant die Einrichtung einer Übergangswohnung für Menschen mit einer körperlichen Be- hinderung und will zu diesem Zweck eine barrierefreie W ohnung erwerben, in die betroffene Men- schen so lange einziehen können, bis eine geeignete Wohnung als Ersatz gefunden werden konnte. Die Wohnung befindet sich im Neubauprojekt der Bauverein AG, Goethestraße 61 und ist 45 qm groß. Der Kaufpreis liegt bei 99.900,00 Euro. Für den Erwerb hat der Verein in den letzten Jahren bereits Rücklagen gebildet, so dass eine Ei- genbeteiligung und die Kaufnebenkosten durch den Verein getragen werden können. Da diese Wohnung ihren Zweck nur erfüllen kann, wenn sie immer wieder Zeiten des Leerstandes aufweist, ist der Verein zur Finanzierung auf Zuschüsse angewiesen. Es ist davon auszugehen, dass die Mieteinnahmen vermutlich lediglich ausreichen, die laufenden Kosten zu finanzieren. Kosten: Kaufpreis 99.900,00 Euro Erwerbsnebenkosten 5.000,00 Euro Barrierefreie Küche und Bad, Teilmöblierung 15.000,00 Euro Gesamtkosten 119.900,00 Euro Finanzierung: Eigenmittel des Vereins 23.980,00 Euro Zuschuss Aktion Mensch 75.920,00 Euro Zuschuss Stadt 20.000,00 Euro Gesamtfinanzierung 119.900,00 Euro Der Verein plant mit monatlichen Kosten des laufenden Betriebs in Höhe von 225,00 Euro (150,00 Euro Nebenkosten inkl. Heizung, 25,00 Euro Verwaltung und Instandhaltung und 50,00 Euro für Strom, und Telefon), das sind 2700,00 Euro im Jahr. Dem stehen Einnahmen gegenüber von 250,00 Euro für Miete, 150,00 Euro Nebenkostenpauschale und 50,00 Euro Pauschale für Strom, Kabelanschluss und Telefonanschluss. Insgesamt sind das monatliche Einnahmen von 450,00 Euro. Es wird von einer Auslastung mit 50% ausgegangen, was Einnahmen von jährlich 2700,00 Euro ergibt. Das Risiko einer etwaigen geringeren Auslastung wird vom Verein getragen. 4 ... Um auch für die Stadt Darmstadt die Möglichkeit zu schaffen, dort dringende Fälle vorübergehend zu versorgen, die um Hilfe nachsuchen, wird der städtische Zuschuss mit einem Belegungsrecht auf die Dauer von 20 Jahren, gerechnet von dem Zeitpunkt an, zu dem die Wohnung belegt werden kann, verbunden. Da der Verein in das Projekt eigene Mittel einbringt, soll auch dem Verein die Belegungsmöglichkeit zustehen. Die Belegung erfolgt durch Absprache nach Dringlichkeit im Einzel- fall mit dem Vorrecht für die Seite, die bis dahin weniger Belegungszeiten hatte. Der Zuschuss von der Aktion Mensch ist derzeit lediglich beantragt. Der Verein beabsichtigt diesen Finanzierungsanteil durch die Inanspruchnahme von Rücklagen vorzufinanzieren. Die Auszahlung der städtischen Beteiligung ist davon abhängig, dass die Vollfi nanzierung des Projektes gesichert und in geeigneter Weise nachgewiesen wird. Nach den Förderrichtlinien der Aktion Mensch können Projekte begonnen werden, wenn ein Förderantrag gestellt wurde. Der Verein plant daher kurzfristig die Realisierung des Projektes. Darmstadt, den 28. Mai 2008 V/64 bin Dezernat II Dezernat V Wolfgang Glenz Jochen Partsch Bürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Goethestraße 61
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0261
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 28.05.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00