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AN/0514/2026

Änderungsantrag der CDU-Fraktion

Änderungsantrag BV2 (CDU) 16.03.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 16.03.2026

Änderungsantrag (CDU BV2)

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Änderungsantrag (CDU BV2)

2686 Zeichen

CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung  Köln-Rodenkirchen 
Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de 
 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 
Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen 
 
Gleichlautend 
Frau Bezirksbürgermeisterin Herrn Oberbürgermeister 
Dr. Sabine Müller Torsten Burmester  
Industriestr. 161  
- Haus 1 - Hist. Rathaus 
50999 Köln 50667 Köln 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin:  
AN/0514/2026 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.03.2026 
Änderungsantrag der CDU-Fraktion 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,  
sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeister, 
die CDU-Fraktion bittet, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Be-
zirksvertretung Rodenkirchen am 16. März 2026 zu setzen. 
 
Die Bezirksvertretung möge geändert beschließen:  
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Gudrunstraße in KölnRodenkirchen entge-
gen der dortigen Einbahnstraßenregelung mittels einer entsprechenden Beschilderung fü r den 
Radverkehr auch in die entgegengesetzte Fahrtrichtung geöffnet werden kann. zu öffnen. 
Die Vorfahrtssituation an der Einmündung der Gudrunstraße auf den Nibelungenweg ist durch 
entsprechende Verkehrszeichen eindeutig zu regeln. Entweder müssen die en tgegen der Ein-
bahnstraße fahrenden Radfahrer durch das Verkehrszeichen 205 dem Nibelungenweg Vorfahrt 
gewähren, oder die auf dem Nibelungenweg Richtung Norden fahrenden Fahrzeuge müssen mit 
dem Verkehrszeichen 102 darauf hingewiesen werden, dass aus der Gu drunstraße von rechts 
Radfahrer aus der Gudrunstraße kommen können. 
Begründung für die Änderung: 
Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung schon mehrfach mitgeteilt, dass sie bei jedem beschlos-
senen Antrag der BV ohnehin diesen daraufhin prüft, ob er ersten s regelkonform und zweitens 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Industriestr. 161,Haus 1 • 50999 Köln

CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung  Köln-Rodenkirchen 
Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de 
 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 
Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen 
umsetzbar ist. Insofern erübrigt sich ein Prüfantrag, da ohnehin geprüft wird. Da bei der Umset-
zung eine unklare Situation an der Einmündung entsteht, ist diese mit einer entsprechenden Be-
schilderung zu beseitigen. (Vorbild: Zollstocksweg / Ferdinand-Schmitz-Straße) 
Die weitere Begründung erfolgt mündlich. 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Schykowski    gez. Heinzlmeier

Beratungsverlauf (1)

16.03.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0514/2026
Typ
Änderungsantrag BV2 (CDU)
Datum
16.03.2026
Erstellt
16.03.2026 10:07