3296/2020
Haushaltsrechtliche Unterrichtung der Kämmerin/Einsturz Historisches Archiv/Verwendung der Mittel aus dem Vergleichsabschluss
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20 Vorlagen-Nummer 04.12.2020 3296/2020 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 07.12.2020 Rat 10.12.2020 Haushaltsrechtliche Unterrichtung der Kämmerin/Einsturz Historisches Archiv/Verwendung der Mittel aus dem Vergleichsabschluss Der Einsturz des Historischen Archives am 3. März 2009 stellt einen tiefen Einschnitt in der Geschich- te der Stadt Köln dar und hinterlässt eine bis heute nicht geschlossene Wunde in der Kölner Stadtge- sellschaft und im Stadtquartier um den Waidmarkt. Im Zuge der gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der ARGE Los-Süd hat der Rat der Stadt Köln am 29.06.2020 einen Vergleichsvorschlag angenommen, der das Ergebnis eines sechsmonatigen Moderationsverfahrens zwischen den Parteien war. Dieser Vergleich verfolgte das Ziel, unter Berück- sichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Risiken eines gerichtlichen Verfahrens die durch die Ha- varie entstandenen finanziellen Schäden auszugleichen, einen zügigen Weiterbau der Nord-Süd Stadtbahn zu ermöglichen und so einen Beitrag dazu zu leisten, die bis heute fortbestehende Wunde im Kölner Stadtbild zu schließen (1887/2020). Gleichzeitig wurde in einer gemeinsamen Resolution der Fraktion SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, FDP und von RM Gerlach betreffend "Resolution zum Vergleichsvor-schlag zu den Folgen des Stadtarchiveinsturzes" (AN/0867/2020) die Notwendigkeit eines Konzeptes unterstrichen, welches sicherstellt, dass die Mittel aus dem Vergleich für den Einsturz des historischen Archivs adäquat für die Beseitigung der entstandenen Schäden ein- gesetzt werden: Dabei sollten unterschiedliche Ansätze der Zweckbindung berücksichtigt werden. Das Konzept der Verwaltung über die Verwendung der Vergleichssumme in Höhe von 600 Mio. € wird mit dieser Haushaltsrechtlichen Unterrichtung nunmehr vorgestellt. Hiermit wird sichergestellt, dass diese Mittel nicht im Jahresergebnis des Haushaltsjahres 2020 „untergehen“, sondern für die Schadensbeseitigung, die sich über das Jahr 2020 hinaus erstrecken wird, weitest möglich gesichert werden. Dabei ist die haushaltsrechtliche Besonderheit zu berücksichtigen, dass die Schadensregu- lierung keine Zweckbindung im haushaltsrechtlichen Sinne bewirkt und es daher nicht ohne Weiteres möglich ist, die erhaltenen Mittel in den Folgejahren (anteilig) ertragswirksam aufzulösen bzw. zu verwenden. Vielmehr sind – wie nachfolgend dargestellt – in diesen Fällen Rückstellungsbildungen bzw. Investitionszuschüsse erforderlich. I. Wiedernutzbarmachung der Archivalien Eine wesentliche Aufgabe für die Zukunft stellt die Wiedernutzbarmachung des Stadtgedächtnisses dar. Hierfür soll für die im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Köln stehenden Archivalien eine „sons- tige Rückstellung“ gebildet werden, um der Pflicht aus dem Archivgesetz zur sicheren Verwahrung des Archivguts und dessen Schutz vor Beschädigung und Vernichtung Rechnung zu tragen. Für die Wiederherstellung und Rekonstruktion der bei der Havarie beschädigten Archivalien werden daher Rückstellungen gebildet, die buchhalterisch den Schadensausgleich sowie den politischen Wil- len der Rekonstruktion des Stadtgedächtnisses nachhaltig absichern. 2 Der sich aus dem für die zivilrechtliche Auseinandersetzung in Auftrag gegebenen Weber-Gutachten ergebende Gesamtrestaurierungsbedarf für alle Archivalien (Deposita sowie im eigenen Eigentum stehende Archivalien) stellt die Grundlage für die Ermittlung des Rückstellungsbedarfs zum 31.12.2020 dar. Danach sind neben den bereits für die Deposita derzeit bilanzierten Rückstellungen zusätzlich solche in Höhe von 450,429 Mio. € zu bilden. II. Neubau des Historischen Archivs Ein weiterer großer Posten entfällt auf die Errichtung des Neubaus des Historischen Archivs. Der Neubau des Gebäudes für das Historische Archiv erfolgt aktuell durch die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Das aktuell geplante Volumen beträgt 83,577 Mio. €. In dieser Höhe sollen Finanzmittel daher an die Gebäudewirtschaft für die Errichtung des Neubaus des Historischen Archivs weitergeleitet werden (Aufwendungen für nicht rückzahlbare Investition). Dieser Betrag wird bei der Gebäudewirtschaft in der dortigen Bilanz aktiviert und ab Fertigstellung des Gebäudes ratierlich über die Nutzungsdauer von 80 Jahren parallel zu den Abschreibungen ergeb- niswirksam aufgelöst. Zur Umsetzung dieser Verwendung ist ein überplanmäßiger Aufwand in Höhe von 83,577 Mio. €. im Teilergebnisplan 0412 notwendig. Die entsprechende Beschlussvorlage wird in selbiger Sitzung (Vor- lage 3455/2020) vorgelegt. III. Verpflichtungen gegenüber der KVB AG Mit Schließung der Vergleichsvereinbarung zwischen der ARGE Los Süd, der KVB AG und der Stadt Köln sind unter anderem auch alle Ansprüche der KVB AG gegen die ARGE Los Süd im Zusammen- hang mit der Havarie des Gleiswechselbauwerkes vom 03.03.2009 abgegolten worden und somit auch die ursprünglich gegen die ARGE Los Süd regressierten Kosten aus dem Schadenfalls Waid- markt als ausgeglichen anzusehen. Der Kerngedanke dieser Vereinbarung ist, dass die Stadt Köln der KVB AG in direkter bzw. entspre- chender Anwendung des NSB-Vertrages sämtliche Aufwendungen zu ersetzten hat, die der KVB aus der Havarie entstanden sind bzw. entstehen werden. Aus dieser Verpflichtung heraus bestehen seitens der KVB AG auf Basis einer ersten Kostenschät- zung für den Zeitraum der Fertigstellung der Nord-Süd Stadtbahn Forderungen aus dem Schadensfall Waidmarkt in Höhe von 172 Mio. Euro gegen die Stadt Köln. Die Kosten umfassen neben Entschädi- gungszahlungen und Beratungsleistungen, erhöhte Kosten aus der Bauzeitverlängerung, die Sanie- rung des Gleiswechselbauwerkes, Kosten aus den gerichtlichen Beweissicherungsverfahren sowie Kosten im Zusammenhang mit dem Besichtigungsbauwerk. Unter Berücksichtigung der bereits geleisteten Zahlungen von 14,5 Mio. € für Kulanz- und Beraterleis- tungen (u.a. für Anwohnerentschädigung) sowie 60,1 Mio. € für das Besichtigungsbauwerk an die KVB AG, verbleibt somit eine Restforderung in Höhe von 97,384 Mio. €. Bisher waren für das Besichtigungsbauwerk und die Kulanz- und Beraterleistungen Mittel in Höhe von 104 Mio. € zum 31.12.2019 im Haushalt als Rückstellungen eingestellt worden, die durch die zuvor genannten Zahlungen an die KVB AG i. H. v. 74,6 Mio. € in Anspruch genommen worden sind. Zum 31.12.2019 betrugen die Rückstellungen somit noch 29,401 Mio. €. Es verbleibt somit noch die über die Rückstellung hinausgehenden Restforderung der KVB AG von 67,983 Mio. € als auszugleichende Summe. IV. Regress mit der Provinzial Rheinland Versicherung Die Stadt Köln hatte zum Schadenszeitpunkt Einsturz des Historischen Archivs mit der Provinzial 3 Rheinland Versicherungs AG (Provinzial) einen Versicherungsvertrag, wonach die Provinzial Ende 2009 einen Gesamtbetrag in Höhe von 61,5 Mio. € an die Stadt zahlte; gleichzeitig wurden Rückzah- lungsmodalitäten (u. a. die Beteiligung an Rechtsverfolgungskosten sowie Zinsforderungen) verein- bart. Nach Abschluss des Vergleichs zwischen der Stadt und der ARGE Los-Süd über 600 Mio. € hat die Provinzial ihren Rückzahlungsanspruch nebst Zinsen gegenüber der Stadt geltend gemacht. Die Rückzahlung inkl. Zinsen wurde sodann in einer Vereinbarung festgehalten bzw. die Zahlung in Höhe von insgesamt 66,75 Mio. € festgeschrieben. Durch eine später als ursprünglich geplante Auszahlung wurden weitere Zinsen fällig, so dass 66,83 Mio. € zur Auszahlung gelangten. Für weitere Einzelheiten wird auf die haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates vom 07.09.2020 (2686/2020) verwiesen. V. Prozesskosten Vorsorge ist des Weiteren für Schäden durch Prozesskosten zu treffen. Die Stadt Köln hatte im Laufe der rechtlichen Auseinandersetzungen bereits Rückstellungen für Pro- zesskosten aus den beiden selbständigen Beweisverfahren bilanziert, deren Berechtigung sich zu- nehmend konkretisiert. Hinzu kommt, dass nach dem Abschluss des Vergleichs mit der ARGE Los- Süd die Beweisverfahren alsbald beendet werden müssen, jedoch diverse weitere Verfahrensbeteilig- te nicht im Vergleich berücksichtigt werden konnten und insofern nach Beendigung der Beweisverfah- ren Kostenansprüche (Rechtsanwaltsgebühren) gegen die Stadt Köln und die KVB AG zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden können; dies ist aktuell in Klärung. Das derzeit in Rede stehende (zusätzliche) Volumen wird auf insgesamt rund 15,673 Mio. € ge- schätzt. Zu größeren Teilen wird eine Klärung der Sachverhalte und damit Konkretisierung der Zahlen bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses 2020 erwartet. VI. Verpflichtung gegenüber der RheinEnergie AG Hintergrund für diese Position ist die Schadensersatzforderung der RheinEnergie AG wegen Schäden an eigenen Betriebsanlagen. Infolge des Einsturzes des Stadtarchivs kam es zur Beschädigung und Zerstörung von im Einsturzbereich befindlichen Leitungen der RheinEnergie AG für die Gas-, Wasser-, Strom- und Fernwärmeversorgung und der öffentlichen Beleuchtung sowie zu Schäden an Fernwärmeleitungen auf dem Kraftwerksgelände in Köln-Niehl. Die Forderung umfasst gemäß einem die einzelnen Schäden konkretisierenden Schreiben der Stadtwerke Köln GmbH vom 25.05.2020 einen Betrag in Höhe von 3.755.682,77 € zzgl. Zinsen. Die Schäden wurden in dem vorgenannten Forderungsschreiben jeweils durch entsprechende Belege nachgewiesen. Die Quotelung und Zinsberechnung des sog. Waidmarktvergleichs ist auf die Forderung der Rhein- Energie AG übertragen worden. Zudem hat sich die RheinEnergie AG gemäß der obengenannten Kooperationsvereinbarung an den Rechtsverfolgungskosten zu beteiligen. Dies führt im Ergebnis zu einer berechtigten Forderungssumme in Höhe von insgesamt 3,08 Mio. € (inkl. Zinsen). VII. Weitere Auswirkungen Der durch den Einsturz des historischen Archivs entstandene Wertverlust der Archivalien der Stadt wurde in der Ergebnisrechnung der Stadt Köln wertmindernd und damit ergebnisbelastend berück- sichtigt. Die oben dargestellte verpflichtende Bildung einer Rückstellung steht bilanziell den bisher gebuchten Wertminderungen der Archivalien entgegen. Dies würde zu einer Doppeldarstellung der Belastung führen. Ist eine Rückstellung darzustellen, so dürfen Wertminderungen auf das Vermögen (hier: Ar- chivalien) nicht abgebildet werden. In der Folge bedeutet das, dass die in der Vergangenheit gebuch- ten Wertminderungen auf die Archivalien „rückabgewickelt“ werden müssen. Der Betrag für die Bil- dung einer Rückstellung ist aber unabhängig von der Höhe der Vergleichszahlung und bestimmt sich allein nach der Berechnung der rückstellungsrelevanten Tatbestände. Durch diese Korrektur der Wertminderungen ergibt sich eine (nicht zahlungswirksame) Entlastung des Haushaltes 2020 in Höhe von 125,7 Mio. €. Diese kompensiert insoweit die bereits in der Vergangenheit gebuchten Belastun- 4 gen. VIII. Zusammenfassung Die vorstehenden Sachverhalte beziffern sich nach aktuellem Stand der Ermittlungen, die bis zur Er- stellung des Jahresabschlusses 2020 voraussichtlich abgeschlossen sein werden auf die zusammen- fassend dargestellten ergebniswirksamen Beträge (Aufwand): Wiedernutzbarmachung der Archivalien (Rückstellung) 450,429 Mio. € Neubau Historisches Archiv (Investitionszuschuss) 83,577 Mio. € KVB AG (teilweise Rückstellung) 67,983 Mio. € Regress Provinzial Rheinland AG (bereits beglichene Verbindlichkeit) 66,83 Mio. € Prozesskosten (Rückstellung) 15,673 Mio. € RheinEnergie AG (bereits beglichene Verbindlichkeit) 3,08 Mio. € Entlastung durch Rückführung Wertminderung (Ertrag) - 125,7 Mio € Summe 561,872 Mio. € Der verbleibende Betrag in Höhe von 38,128 Mio. € würde sich nach derzeitigen Stand somit ergeb- nisverbessernd im Jahresabschluss 2020 niederschlagen. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass aktuell Gespräche hinsichtlich der vom Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds eingebrachten Archivalien geführt werden, die noch nicht abgeschlossen sind. Auch hier wird eine konstruktive Lösung im Verhandlungswege angestrebt. Ergebnisändernde Effekte können sich schließlich durch die derzeit geführten Gespräche über den Ausbau des Ausstellungs- und Veranstaltungsraum K³ ergeben. Es wird geprüft, ob vergleichbar der Vorgehensweise beim Stadtarchiv die Mittel für den Ausbau des K³ mittels eines Investitionszuschus- ses an die Gebäudewirtschaft dort in einem Sonderposten abgegrenzt werden können und welcher Bedarf hierbei zugrunde zu legen ist. Ggf. kann in der Sitzung über das Prüfungsergebnis mündlich berichtet werden. Eine entsprechende Vorgehensweise würde auch hier eine überplanmäßige Bewil- ligung noch in diesem Jahr – ggf. im Wege eines Dringlichkeitsbeschlusses – erforderlich machen. gez. Reker
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3296/2020
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 04.12.2020
- Erstellt
- 12.11.2020 13:34