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0582/2026

Protokoll über die Vorbesprechung am 23.02.2026

Mitteilung BV 27.02.2026

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 16.03.2026, TOP 1.1

Mitteilung BV

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Anlage 1 Niederschrift Vorbesprechung 23-02-2026

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Mitteilung BV

480 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 0582/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 16.03.2026 
 
Protokoll über die Vorbesprechung am 23.02.2026 
Anbei die Niederschrift zur Vorbesprechung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Natur-
schutzbehörde am 23.02.2026, mit der Bitte um Kenntnisnahme.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Niederschrift zur Vorbesprechung am 23.02.2026

Anlage 1 Niederschrift Vorbesprechung 23-02-2026

13255 Zeichen

Vorbesprechung des Beirates bei der UNB der Stadt Köln am 23.02.2026  
 
Teilnehmer/innen: 
 
Beirat:             
Harald von der Stein 
Hr. Dr. Bauer 
Herr Jösting 
 
Verwaltung:            
Hr. Distelrath 
Fr. Weil 
Hr. Dill 
Hr. Wilkens 
Hr. Hölzer 
Fr. Krumpen (Ausbildung) 
Fr. Ongaro (Praktikum) 
 
 
Anträge auf Befreiungen von den Gebots-/Verbotsvorschriften des 
Landschaftsplans gem. Bundesnaturschutzgesetz  
 
1. Umgestaltung des Rheinboulevards in Köln‐Porz im Rahmen des 
integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz ‐Mitte. Nachträgliche 
Änderung der Planung 
Gemarkung Porz, Flur 1, Flurstück 1696, Bezirk 7, LSG L21 „Rhein, 
Rheinauen und Uferbereiche von Rodenkirchen bis Langel rrh.“, Ez. 1 
 
Beschreibung der Maßnahmen: 
Die Stadt Köln plant im Rahmen des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz‐
Mitte die Umgestaltung des Rheinboulevards in Köln‐Porz. Hierbei sollen auf einer 
Breite von 30 Metern und einer Länge von 510 Metern entlang des bestehenden 
Leinpfads am Rhein unterschiedliche Maßnahmen umgesetzt werden, um die 
Aufenthaltsqualität der Fläche für die Kölner Bürger dauerhaft zu verbessern.  
Im Zuge der Umgestaltungsmaßnahmen sind die Erstellung eines west‐ost 
orientierten Verbindungsweges, die Verbreiterung des Radweges durch 
Zurückverlagerung der Böschung zum parallel verlaufenden Friedrich‐Ebert‐Ufer, die

Aufweitung und Neuanlage von Plätzen, die Neuanlage von Treppen und Rampen 
sowie die Anlage von in die Böschung eingebauten Sitzstufen geplant. 
Darüber hinaus soll der westseitige an der Ufermauer entlangführende gepflasterte 
Fußweg um eine 1,5 m breite Wegerweiterung mit wassergebundener Decke ergänzt 
werden. Der Leinpfad, welcher in Zukunft als reiner Radweg genutzt werden soll, 
wird auf insgesamt 4 Meter verbreitert. Hierzu wird die ostseitig angrenzende 
Böschung zurückversetzt. 
Das überplante Gebiet umfasst eine Fläche von 15.000 m². Im Zuge des Vorhabens 
kommt es zur dauerhaften Versiegelung von Grünflächen sowie zu Rück-schnitten 
und Gehölzentnahmen in baumheckenartig bestandene Böschungsflächen. 
Insgesamt werden durch das Vorhaben 19 Bäume gefällt.  
Das Vorhaben wurde in der Sitzung vom 07.07.2025 dem Naturschutzbeirat 
vorgelegt und dieser hat der Erteilung einer Befreiung nach § 67 BNatSchG 
zugestimmt. Die Befreiung wurde am 10.07.2025 durch die Untere 
Naturschutzbehörde erteilt.  
Im Nachgang zur erteilten Befreiung wurden nun im Zuge eines Ortstermins des 
Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen konkrete Maßnahmen zum Schutz der 
Bestandsbäume vor Ort besprochen. Hieraus resultierte die Erkenntnis, dass die 
Fällung weiterer Bäume notwendig sei, bei denen größere Eingriffe durch die 
Baumaßnahme nicht vermieden werden können.  
Es handelt sich dabei um die in den Unterlagen festgesetzten Bäume Nummer 20-
24. Nach genauer Nachmessung wurde außerdem festgestellt, dass der zuvor 
bereits angezeigte Baum Nummer 6 nicht der Baumschutzsatzung unterliegt. Zudem 
besteht die Möglichkeit, dass die Bäume Nummer 10 und 21 abhängig vom 
Wurzelverlauf nicht zwingend durch den Eingriff gefällt werden müssen. Diese 
Entscheidung kann erst nach Sichtung im Bauverlauf getroffen werden. 
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass durch die städtische Baumschutz-
fachliche Baubegleitung 5 neue Bäume zur Fällung festgelegt wurden. Durch den 
Entfall von Baum Nummer 6 sind es noch 4 Bäume mehr als dem Naturschutzbeirat 
ursprünglich angezeigt wurden. Gelingt außerdem der Erhalt von Baum 10 und 21 
müssten nur 2 Bäume mehr gefällt werden als angezeigt. 
 
Eingriff / Kompensation: 
Das Plangebiet wird von insgesamt drei rechtskräftigen, qualifizierten 
Bebauungsplänen überlagert (BP ‐Nr. 74391‐04, BP‐Nr. 74393‐02 und BP‐Nr. 74395‐
04).  
Die baurechtliche Beurteilung des Vorhabens erfolgt aufgrund dessen nach § 30 
BauGB. 
Aufgrund der bauplanungsrechtlichen Beurteilung nach § 30 BauGB wird die 
Eingriffsregelung für das vorliegende Vorhaben durch das Amt für Landschaftspflege

und Grünflächen abgearbeitet. 
 
 
Artenschutz: 
Der Unteren Naturschutzbehörde wurde zur ursprünglichen Planung ein 
Landschaftspflegerischer Begleitplan mit integrierter Ansprache des Artenschutzes 
und FFH-Verträglichkeitsvorprüfung zur Prüfung vorgelegt. Es handelt sich um den 
Fachbeitrag des Planungsbüros Rietmann Beratende Ingenieure 
Partnerschaftsgesellschaft mbB, Stand 15.05.2025. Die Unterlage hat das damalige 
vom Vorhaben ausgehende Konfliktpotential in angemessener Form bewertet. 
Nach Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde – Freilandartenschutz, haben 
am 28.01.2026 Mitarbeiter des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen die 4 
zusätzlich zu fällenden Bäume auf das Vorhabensein von Fortpflanzungs- und 
Ruhestätten von planungsrelevanten Arten untersucht. Es wurden keine Nester, 
Höhlen oder Spalten verzeichnet werden. Diese Untersuchung fand zusätzlich zu 
dem o. g. Fachbeitrag der Rietmann Beratende IngenieurePartnerG mbH statt, wobei 
auch der Fachbeitrag den Wirkraum des Vorhabens betrachtet und nicht nur den 
direkten Eingriff. Somit kann aus artenschutzrechtlicher Sicht der Fällung von den 4 
zusätzlichen Bäumen unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen ASP-V1 
bis ASP-V6 aus dem LBP vom 11.04.2025 zugestimmt werden.  
 
Befreiungsvoraussetzungen: 
Die Mobilitätswende stellt einen wichtigen und notwendigen Schritt im Rahmen einer 
zukunftsfähigen und nachhaltigen Stadtentwicklung dar. Mit der Umgestaltung des 
Rheinboulevards werden vor diesem Hintergrund mehrere Punkte im Sinne des 
öffentlichen Interesses optimiert.  
Ein Durchbruch der stark Nord‐Süd orientierten Strukturierung des Geländes durch 
die Anlage neuer und verbreiterter Zugänge und Platzflächen macht den 
Rheinboulevard in seiner Gesamtheit nutzbar. Eine Aufwertung der 
Aufenthaltsqualität wird durch die geplanten Platzflächen mitsamt der Rheinbogen-
Bänke und Sitzstufenanlagen erzielt. Zudem wird durch die Umsetzung einer 
barrierefreien Rampe zwischen Friedrich-Ebert-Ufer und Rheinboulevard erstmalig 
ein barrierefreier Zugang geschaffen und somit die Nutzung des Rheinboulevards für 
mehr Menschen ermöglicht. 
Dem gegenüber stehen die Schutzgüter Naturschutz und Biodiversität. Zwar werden 
durch das Bauvorhaben mehrere Bäume gefällt, diese werden jedoch vollumfänglich 
in der Fläche kompensiert. Darüber hinaus ist die Fläche bereits jetzt durch einen 
hohen Nutzungsdruck gekennzeichnet. Die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet 
stellt an dieser Stellt die Erholungsnutzung der Kölner Bürger in den Vordergrund. 
Durch das geplante Vorhaben wird diese Erholungsnutzung nicht nachteilig 
beeinflusst, sondern durch die verschiedenen Maßnahmen verbessert.

Durch die sorgfältige Abwägung zwischen den Belangen des Naturschutzes und 
denen des öffentlichen Interesses wird ersichtlich, dass das geplante Vorhaben einen 
hohen Nutzen für die Allgemeinheit aufweist und infolgedessen das öffentliche 
Interesse den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege überwiegt.   
Die zusätzlich zur Fällung angezeigten Bäume (insgesamt 5, wobei im optimalen Fall 
hiervon lediglich 2 gefällt werden müssen) stellt vor dem Hintergrund der 
Gesamtplanung des Projektes keinen zusätzlichen Eingriff dar.  
Es liegen somit die Voraussetzungen für eine Befreiung von den Verboten des 
Landschaftsplans aus überwiegenden öffentlichen Interesse vor. 
 
Entscheidung:  
Herr von der Stein stimmt dem Vorhaben per Eilentscheidung zu.  
 
Sonstiges: 
1. Interimsbau Heerstr. 7 (Bezirk 7 Porz) 
Fr. Weil berichtet, dass die bereits erfolgten Baumfällungen im Bebauungsplangebiet 
liegen. 
Der geplante Interimsbau liegt im Landschaftsschutzgebiet. Mit aktuellem Bauantrag 
wurde das Vorhaben nach §  34 BauGB eingestuft. Diese planungsrechtliche 
Einstufung wird seitens der Unteren Naturschutzbehörde in Frage gestellt und läuft 
den über die letzt en Jahre stattfindenden Abstimmungsprozessen zwischen der 
Gebäudewirtschaft, dem Bauaufsichtsamt, dem Liegenschaftsamt und der Unteren 
Naturschutzbehörde entgegen. 
Hr. von der Stein erklärt: Es gab anderslautende Absprachen auf Amtsleiter-Ebene mit 
dem Beiratsvorsitzenden in gegenseitigem Vertrauen und diese Absprachen müssen 
nachhaltig sein. Die Absprache lautete auf Interimsbauten im Außenbereich mit 
temporärer Befreiung bei Zusage einer ortsnahen Kompensationsparkfläche. Eine 
Bewertung der für das Interi m vorgesehenen Fläche nach § 34 BauGB ist nicht 
vorstellbar. 
Fr. Weil schlägt eine mögliche Vorgehensweise vor. Eine Beurteilung nach § 35 Abs. 
2 wäre aus Sicht der UNB möglich. 
Hr. Dill wird eine nichtabschließende Stellungnahme mit der Bitte um Prüfung d es 
Vorschlages an Amt 63 übermitteln.  
 
2. Schulinterimsbauten allgemein 
Fr. Weil und Hr. von der Stein tauschen sich zu dem aktuellen Stand der Schul-
Interimsbauten aus. Fr. Weil gibt an, dass nach damaliger Absprache mit dem 
Naturschutzbeirat folgende Bedingung mit in den Bescheid aufgenommen wurde:

Weil: [„Bedingung 2.2 
Der Bescheid w ird nicht über den gesamten Zeitraum erteilt, sondern jedes Jahr 
erneut verlängert, sofern am Ende des 1. Quartals eines jeden Jahres der Value of 
Work done aller Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an Schulgebäuden 
(Einzelmaßnahmen und Projektanteile) zum Jahresanfang dem Naturschutzbeirat 
überprüfbar vorgelegt w ird.“] 
Hr. von der Stein gibt an, dass die erbrachten Rückmeldungen zu 
Sanierungsmaßnahmen nur bis Ende 2022 zu gebrauchen waren. Ab 2023 wurden 
Nachweise über konkrete Sommerferien-Maßnahmen an 3 Schulen pro Stadtbezirk 
erfolglos gefordert. In den Jahren 2024-2026 gab es keine Rückmeldungen. Die 
Verwaltung (hier Gebäudewirtschaft) muss Zusagen einhalten.  
Hr. von der Stein hatte zuletzt im Frühjahr 2025 mit den Beigeordneten Hr. 
Greitemann, Dezernat VI Planen und Bauen, und Hr. Voigtsberger, Dezernat IV 
Bildung, Jugend und Sport, sowie Hr. Peschen, Amtsleiter Umwelt- und 
Verbraucherschutzamt, zusammengesessen und es wurde von Hr. Greitemann 
zugesichert, dass die Maßnahmenkataloge eingereicht werden. Zuletzt war Hr. 
Greitemann am 10.02.2026 in einer E-Mail an die Stadtschulpflegschaft Köln hierzu 
im CC. 
Entscheidung: 
Hr. von der Stein stellt die Frage, in welcher Form die Verlängerung der Befreiung dem 
Beirat vorgestellt wird?  
Mit der Niederschrift der heutigen Vorbesprechung wird die Kritik an dem Verfahren 
auch in die Sitzung des nächsten Naturschutzbeirates gegeben. Die Untere 
Naturschutzbehörde wird den Beigeordneten Hr. Greitemann zur nächsten Sitzung 
einladen.  
Nachtrag 25.02.2026: Für die Interimsbauten im Bürgerpark Nord wurde der erste 
Ausgleich 2024 in Form einer Entsiegelung umgesetzt. 
 
3. MSC Hockeyplatz Terminabsprache 
Fr. Rusche erläutert, dass eine T erminabstimmung zwischen Verein und AG schwierig 
war. Sie schlägt vor, dass die KuMi -AG ihr T erminvorschläge zusenden soll. In dem 
T ermin soll der Monitoringbericht abgestimmt werden,  
Hr. von der Stein erläutert, dass es bei dem Monitoring nicht nur im wasserlösliche 
Stoffe geht, sondern auch die Verwehung des Abriebs ein großes Problem für das 
umgebende LSG darstellt.  
 
Entscheidung 
Herr von der Stein: wird Herrn Sanden bitten, T erminvorschläge zu machen.

4. RheinEnergie Leitung Weißer Bogen 
Hr. von der Stein stellte vor der Vorbesprechung per Mail die Frage, inwieweit die 
zusätzlichen Baustelleneinrichtungsflächen und Änderungen im Zuge der Verfahrens 
der Wasserrohrleitung der RheinEnergie erneut dem Beirat vorgestellt werden. 
Fr. Rusche erläutert, dass ihr nun die Unterlagen vorliegen und sie diese dann in der 
nächsten Beirats-Vorbesprechung (VB) vorstellen wird. Es wird sich darauf geeinigt, 
dass die Änderungen dann in der nächsten VB m.d.B. um Eilentscheidung 
eingebracht werden.  
 
5. Stadtgarten Venloerstr. Geschützter Landschaftsbestandteil Bezirk 1 
Fr. Weil: berichtet, dass der Betreiber 2023 unter Beteiligung des Naturschutzbeirates 
und der Verbände eine Befreiung für Zaunsetzung und Wegeplanung bekommen hat. 
Der Betreiber hat eine Erweiterung mit vorigen Abriss für das Gebäude  als 
Jazzzentrum geplant. Im Zuge der Planung wurde die Untere Naturschutzbehörde 
sehr spät  beteiligt und hat nach Prüfung ke ine Genehmigungsfähigkeit feststellen 
können. Die Bezirksregierung Köln (HNB) hat diese Einschätzung bestätigt. Es soll 
seitens der Stadt geprüft werden, ob über eine Bauleitplanung das Vorhaben möglich 
ist.  
6. Bahnhof Belvedere 
Hr. Distelrath berichtet: Der  Genehmigungsbescheid zur Fällung der Platane wird 
zurückgenommen. Da die Aussage des Gerichts zu den fehlenden 
Genehmigungsvoraussetzungen deutlich war, greift die Stadt dem Urteil vor. Der 
Naturschutzbeirat wird über diese Entscheidung in der nächsten Si tzung mündlich 
informiert. 
 
7. Arbeitsgemeinschaften des Naturschutzbeirates  
 
Die Arbeitsgemeinschaften sollen in der Naturschutzbeiratssitzung am 16.03.2026 
gegründet werden. Kleinere organisatorische Fragen werden dabei im Beirat diskutiert. 
Ein Problem könnte entstehen, wenn ein Verband in einer AG mehr Stimmen hat als 
im Beirat. Für die AG Fortschreibung Landschaftsplan gibt es derzeit zu viele 
Interessent*innen, für die AG zu den Naturdenkmälern am Bahnhof Belvedere wurde 
dafür kaum Interesse rückgemeldet.

Beratungsverlauf (1)

16.03.2026 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0582/2026
Typ
Mitteilung BV
Datum
27.02.2026
Erstellt
26.02.2026 16:54