0582/2026
Protokoll über die Vorbesprechung am 23.02.2026
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 Vorlagen-Nummer 0582/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 16.03.2026 Protokoll über die Vorbesprechung am 23.02.2026 Anbei die Niederschrift zur Vorbesprechung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Natur- schutzbehörde am 23.02.2026, mit der Bitte um Kenntnisnahme. Anlagen Anlage 1 Niederschrift zur Vorbesprechung am 23.02.2026
Anlage 1 Niederschrift Vorbesprechung 23-02-2026
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Vorbesprechung des Beirates bei der UNB der Stadt Köln am 23.02.2026 Teilnehmer/innen: Beirat: Harald von der Stein Hr. Dr. Bauer Herr Jösting Verwaltung: Hr. Distelrath Fr. Weil Hr. Dill Hr. Wilkens Hr. Hölzer Fr. Krumpen (Ausbildung) Fr. Ongaro (Praktikum) Anträge auf Befreiungen von den Gebots-/Verbotsvorschriften des Landschaftsplans gem. Bundesnaturschutzgesetz 1. Umgestaltung des Rheinboulevards in Köln‐Porz im Rahmen des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz ‐Mitte. Nachträgliche Änderung der Planung Gemarkung Porz, Flur 1, Flurstück 1696, Bezirk 7, LSG L21 „Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Rodenkirchen bis Langel rrh.“, Ez. 1 Beschreibung der Maßnahmen: Die Stadt Köln plant im Rahmen des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz‐ Mitte die Umgestaltung des Rheinboulevards in Köln‐Porz. Hierbei sollen auf einer Breite von 30 Metern und einer Länge von 510 Metern entlang des bestehenden Leinpfads am Rhein unterschiedliche Maßnahmen umgesetzt werden, um die Aufenthaltsqualität der Fläche für die Kölner Bürger dauerhaft zu verbessern. Im Zuge der Umgestaltungsmaßnahmen sind die Erstellung eines west‐ost orientierten Verbindungsweges, die Verbreiterung des Radweges durch Zurückverlagerung der Böschung zum parallel verlaufenden Friedrich‐Ebert‐Ufer, die Aufweitung und Neuanlage von Plätzen, die Neuanlage von Treppen und Rampen sowie die Anlage von in die Böschung eingebauten Sitzstufen geplant. Darüber hinaus soll der westseitige an der Ufermauer entlangführende gepflasterte Fußweg um eine 1,5 m breite Wegerweiterung mit wassergebundener Decke ergänzt werden. Der Leinpfad, welcher in Zukunft als reiner Radweg genutzt werden soll, wird auf insgesamt 4 Meter verbreitert. Hierzu wird die ostseitig angrenzende Böschung zurückversetzt. Das überplante Gebiet umfasst eine Fläche von 15.000 m². Im Zuge des Vorhabens kommt es zur dauerhaften Versiegelung von Grünflächen sowie zu Rück-schnitten und Gehölzentnahmen in baumheckenartig bestandene Böschungsflächen. Insgesamt werden durch das Vorhaben 19 Bäume gefällt. Das Vorhaben wurde in der Sitzung vom 07.07.2025 dem Naturschutzbeirat vorgelegt und dieser hat der Erteilung einer Befreiung nach § 67 BNatSchG zugestimmt. Die Befreiung wurde am 10.07.2025 durch die Untere Naturschutzbehörde erteilt. Im Nachgang zur erteilten Befreiung wurden nun im Zuge eines Ortstermins des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen konkrete Maßnahmen zum Schutz der Bestandsbäume vor Ort besprochen. Hieraus resultierte die Erkenntnis, dass die Fällung weiterer Bäume notwendig sei, bei denen größere Eingriffe durch die Baumaßnahme nicht vermieden werden können. Es handelt sich dabei um die in den Unterlagen festgesetzten Bäume Nummer 20- 24. Nach genauer Nachmessung wurde außerdem festgestellt, dass der zuvor bereits angezeigte Baum Nummer 6 nicht der Baumschutzsatzung unterliegt. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die Bäume Nummer 10 und 21 abhängig vom Wurzelverlauf nicht zwingend durch den Eingriff gefällt werden müssen. Diese Entscheidung kann erst nach Sichtung im Bauverlauf getroffen werden. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass durch die städtische Baumschutz- fachliche Baubegleitung 5 neue Bäume zur Fällung festgelegt wurden. Durch den Entfall von Baum Nummer 6 sind es noch 4 Bäume mehr als dem Naturschutzbeirat ursprünglich angezeigt wurden. Gelingt außerdem der Erhalt von Baum 10 und 21 müssten nur 2 Bäume mehr gefällt werden als angezeigt. Eingriff / Kompensation: Das Plangebiet wird von insgesamt drei rechtskräftigen, qualifizierten Bebauungsplänen überlagert (BP ‐Nr. 74391‐04, BP‐Nr. 74393‐02 und BP‐Nr. 74395‐ 04). Die baurechtliche Beurteilung des Vorhabens erfolgt aufgrund dessen nach § 30 BauGB. Aufgrund der bauplanungsrechtlichen Beurteilung nach § 30 BauGB wird die Eingriffsregelung für das vorliegende Vorhaben durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen abgearbeitet. Artenschutz: Der Unteren Naturschutzbehörde wurde zur ursprünglichen Planung ein Landschaftspflegerischer Begleitplan mit integrierter Ansprache des Artenschutzes und FFH-Verträglichkeitsvorprüfung zur Prüfung vorgelegt. Es handelt sich um den Fachbeitrag des Planungsbüros Rietmann Beratende Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft mbB, Stand 15.05.2025. Die Unterlage hat das damalige vom Vorhaben ausgehende Konfliktpotential in angemessener Form bewertet. Nach Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde – Freilandartenschutz, haben am 28.01.2026 Mitarbeiter des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen die 4 zusätzlich zu fällenden Bäume auf das Vorhabensein von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von planungsrelevanten Arten untersucht. Es wurden keine Nester, Höhlen oder Spalten verzeichnet werden. Diese Untersuchung fand zusätzlich zu dem o. g. Fachbeitrag der Rietmann Beratende IngenieurePartnerG mbH statt, wobei auch der Fachbeitrag den Wirkraum des Vorhabens betrachtet und nicht nur den direkten Eingriff. Somit kann aus artenschutzrechtlicher Sicht der Fällung von den 4 zusätzlichen Bäumen unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen ASP-V1 bis ASP-V6 aus dem LBP vom 11.04.2025 zugestimmt werden. Befreiungsvoraussetzungen: Die Mobilitätswende stellt einen wichtigen und notwendigen Schritt im Rahmen einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Stadtentwicklung dar. Mit der Umgestaltung des Rheinboulevards werden vor diesem Hintergrund mehrere Punkte im Sinne des öffentlichen Interesses optimiert. Ein Durchbruch der stark Nord‐Süd orientierten Strukturierung des Geländes durch die Anlage neuer und verbreiterter Zugänge und Platzflächen macht den Rheinboulevard in seiner Gesamtheit nutzbar. Eine Aufwertung der Aufenthaltsqualität wird durch die geplanten Platzflächen mitsamt der Rheinbogen- Bänke und Sitzstufenanlagen erzielt. Zudem wird durch die Umsetzung einer barrierefreien Rampe zwischen Friedrich-Ebert-Ufer und Rheinboulevard erstmalig ein barrierefreier Zugang geschaffen und somit die Nutzung des Rheinboulevards für mehr Menschen ermöglicht. Dem gegenüber stehen die Schutzgüter Naturschutz und Biodiversität. Zwar werden durch das Bauvorhaben mehrere Bäume gefällt, diese werden jedoch vollumfänglich in der Fläche kompensiert. Darüber hinaus ist die Fläche bereits jetzt durch einen hohen Nutzungsdruck gekennzeichnet. Die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet stellt an dieser Stellt die Erholungsnutzung der Kölner Bürger in den Vordergrund. Durch das geplante Vorhaben wird diese Erholungsnutzung nicht nachteilig beeinflusst, sondern durch die verschiedenen Maßnahmen verbessert. Durch die sorgfältige Abwägung zwischen den Belangen des Naturschutzes und denen des öffentlichen Interesses wird ersichtlich, dass das geplante Vorhaben einen hohen Nutzen für die Allgemeinheit aufweist und infolgedessen das öffentliche Interesse den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege überwiegt. Die zusätzlich zur Fällung angezeigten Bäume (insgesamt 5, wobei im optimalen Fall hiervon lediglich 2 gefällt werden müssen) stellt vor dem Hintergrund der Gesamtplanung des Projektes keinen zusätzlichen Eingriff dar. Es liegen somit die Voraussetzungen für eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans aus überwiegenden öffentlichen Interesse vor. Entscheidung: Herr von der Stein stimmt dem Vorhaben per Eilentscheidung zu. Sonstiges: 1. Interimsbau Heerstr. 7 (Bezirk 7 Porz) Fr. Weil berichtet, dass die bereits erfolgten Baumfällungen im Bebauungsplangebiet liegen. Der geplante Interimsbau liegt im Landschaftsschutzgebiet. Mit aktuellem Bauantrag wurde das Vorhaben nach § 34 BauGB eingestuft. Diese planungsrechtliche Einstufung wird seitens der Unteren Naturschutzbehörde in Frage gestellt und läuft den über die letzt en Jahre stattfindenden Abstimmungsprozessen zwischen der Gebäudewirtschaft, dem Bauaufsichtsamt, dem Liegenschaftsamt und der Unteren Naturschutzbehörde entgegen. Hr. von der Stein erklärt: Es gab anderslautende Absprachen auf Amtsleiter-Ebene mit dem Beiratsvorsitzenden in gegenseitigem Vertrauen und diese Absprachen müssen nachhaltig sein. Die Absprache lautete auf Interimsbauten im Außenbereich mit temporärer Befreiung bei Zusage einer ortsnahen Kompensationsparkfläche. Eine Bewertung der für das Interi m vorgesehenen Fläche nach § 34 BauGB ist nicht vorstellbar. Fr. Weil schlägt eine mögliche Vorgehensweise vor. Eine Beurteilung nach § 35 Abs. 2 wäre aus Sicht der UNB möglich. Hr. Dill wird eine nichtabschließende Stellungnahme mit der Bitte um Prüfung d es Vorschlages an Amt 63 übermitteln. 2. Schulinterimsbauten allgemein Fr. Weil und Hr. von der Stein tauschen sich zu dem aktuellen Stand der Schul- Interimsbauten aus. Fr. Weil gibt an, dass nach damaliger Absprache mit dem Naturschutzbeirat folgende Bedingung mit in den Bescheid aufgenommen wurde: Weil: [„Bedingung 2.2 Der Bescheid w ird nicht über den gesamten Zeitraum erteilt, sondern jedes Jahr erneut verlängert, sofern am Ende des 1. Quartals eines jeden Jahres der Value of Work done aller Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an Schulgebäuden (Einzelmaßnahmen und Projektanteile) zum Jahresanfang dem Naturschutzbeirat überprüfbar vorgelegt w ird.“] Hr. von der Stein gibt an, dass die erbrachten Rückmeldungen zu Sanierungsmaßnahmen nur bis Ende 2022 zu gebrauchen waren. Ab 2023 wurden Nachweise über konkrete Sommerferien-Maßnahmen an 3 Schulen pro Stadtbezirk erfolglos gefordert. In den Jahren 2024-2026 gab es keine Rückmeldungen. Die Verwaltung (hier Gebäudewirtschaft) muss Zusagen einhalten. Hr. von der Stein hatte zuletzt im Frühjahr 2025 mit den Beigeordneten Hr. Greitemann, Dezernat VI Planen und Bauen, und Hr. Voigtsberger, Dezernat IV Bildung, Jugend und Sport, sowie Hr. Peschen, Amtsleiter Umwelt- und Verbraucherschutzamt, zusammengesessen und es wurde von Hr. Greitemann zugesichert, dass die Maßnahmenkataloge eingereicht werden. Zuletzt war Hr. Greitemann am 10.02.2026 in einer E-Mail an die Stadtschulpflegschaft Köln hierzu im CC. Entscheidung: Hr. von der Stein stellt die Frage, in welcher Form die Verlängerung der Befreiung dem Beirat vorgestellt wird? Mit der Niederschrift der heutigen Vorbesprechung wird die Kritik an dem Verfahren auch in die Sitzung des nächsten Naturschutzbeirates gegeben. Die Untere Naturschutzbehörde wird den Beigeordneten Hr. Greitemann zur nächsten Sitzung einladen. Nachtrag 25.02.2026: Für die Interimsbauten im Bürgerpark Nord wurde der erste Ausgleich 2024 in Form einer Entsiegelung umgesetzt. 3. MSC Hockeyplatz Terminabsprache Fr. Rusche erläutert, dass eine T erminabstimmung zwischen Verein und AG schwierig war. Sie schlägt vor, dass die KuMi -AG ihr T erminvorschläge zusenden soll. In dem T ermin soll der Monitoringbericht abgestimmt werden, Hr. von der Stein erläutert, dass es bei dem Monitoring nicht nur im wasserlösliche Stoffe geht, sondern auch die Verwehung des Abriebs ein großes Problem für das umgebende LSG darstellt. Entscheidung Herr von der Stein: wird Herrn Sanden bitten, T erminvorschläge zu machen. 4. RheinEnergie Leitung Weißer Bogen Hr. von der Stein stellte vor der Vorbesprechung per Mail die Frage, inwieweit die zusätzlichen Baustelleneinrichtungsflächen und Änderungen im Zuge der Verfahrens der Wasserrohrleitung der RheinEnergie erneut dem Beirat vorgestellt werden. Fr. Rusche erläutert, dass ihr nun die Unterlagen vorliegen und sie diese dann in der nächsten Beirats-Vorbesprechung (VB) vorstellen wird. Es wird sich darauf geeinigt, dass die Änderungen dann in der nächsten VB m.d.B. um Eilentscheidung eingebracht werden. 5. Stadtgarten Venloerstr. Geschützter Landschaftsbestandteil Bezirk 1 Fr. Weil: berichtet, dass der Betreiber 2023 unter Beteiligung des Naturschutzbeirates und der Verbände eine Befreiung für Zaunsetzung und Wegeplanung bekommen hat. Der Betreiber hat eine Erweiterung mit vorigen Abriss für das Gebäude als Jazzzentrum geplant. Im Zuge der Planung wurde die Untere Naturschutzbehörde sehr spät beteiligt und hat nach Prüfung ke ine Genehmigungsfähigkeit feststellen können. Die Bezirksregierung Köln (HNB) hat diese Einschätzung bestätigt. Es soll seitens der Stadt geprüft werden, ob über eine Bauleitplanung das Vorhaben möglich ist. 6. Bahnhof Belvedere Hr. Distelrath berichtet: Der Genehmigungsbescheid zur Fällung der Platane wird zurückgenommen. Da die Aussage des Gerichts zu den fehlenden Genehmigungsvoraussetzungen deutlich war, greift die Stadt dem Urteil vor. Der Naturschutzbeirat wird über diese Entscheidung in der nächsten Si tzung mündlich informiert. 7. Arbeitsgemeinschaften des Naturschutzbeirates Die Arbeitsgemeinschaften sollen in der Naturschutzbeiratssitzung am 16.03.2026 gegründet werden. Kleinere organisatorische Fragen werden dabei im Beirat diskutiert. Ein Problem könnte entstehen, wenn ein Verband in einer AG mehr Stimmen hat als im Beirat. Für die AG Fortschreibung Landschaftsplan gibt es derzeit zu viele Interessent*innen, für die AG zu den Naturdenkmälern am Bahnhof Belvedere wurde dafür kaum Interesse rückgemeldet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0582/2026
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 27.02.2026
- Erstellt
- 26.02.2026 16:54