Bericht des Jobcenter Köln
Mitteilung Ausschuss 1440/2019 vom 23.04.2019
Stand: Am 02.05.2019 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5000 JC Vorlagen-Nummer 23.04.2019 1440/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 02.05.2019 Bericht des Jobcenter Köln Bericht des Jobcenter Köln Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Soziales und Senioren auf Wunsch des Jobcenter Köln den folgenden Bericht vor. Anlagen: Bericht des Jobcenter Köln Anlage 1: Ergebnismonitoring März 2019 gez. Dr. Rau -
TOP 8.1 Bericht des Jobcenter Köln
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1 Bericht des Jobcenter Köln 1. Aktueller Sachstand zum Teilhabechancengesetz und zur Umsetzung im Jobcenter Köln Mit Stand 15.04.2019 konnten bereits 278 Beschäftigungsverhältnisse über §16i SGB II gefördert werden. Aktuell wurden bereits 300 weitere konkrete Beschäftigungsmöglichkeiten gemeldet und für weitere geplante Stellen wurden erste Gespräche mit Arbeitgebern geführt. Wie bereits im Sozialausschuss am 14.03.2019 berichtet, wurde das Team MitArbeit verstärkt. Vom 06.03.2019 bis zum 30.04.2019 werden insgesamt 7 Integrationsfachkräfte aus den Geschäftsbereichen diesen Bereich temporär bei der Stellenbesetzung und der Antragsbearbeitung unterstützen, um der großen Anzahl an konkreten aber auch bislang nur angedachten Beschäftigungsmöglichkeiten über §16i SGB II schnellstmöglich Rechnung tragen zu können. Das zweite Team zur Durchführung de s ganzheitlichen beschäftigungs begleitenden Coachings hatte am 21.01.2019 seine Arbeit mit 2 Mitarbeitenden aufgenommen. Um alle (15) freien Stellen für die beschäftigungsbegleitenden Coaches zu besetzen, wurden die Suchmöglichkeiten ausgeweitet. Diesen Monat finden interne und externe Auswahlrunden statt. Für die Vergabemaßnahme über den §45 SGB III ist als Starttermin nach erfolgtem Zuschlag der 17.06.2019 geplant. Bis zum Start der Maßnahme wird über den AVGS 05 – Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme – gearbeitet, um den Kund*innen ein Coaching anbieten zu können. Auf diese Weise soll die aufgenommene Beschäftigung nachhaltig stabilisiert werden. Überblick über den Passiv-Aktiv-Transfer (PAT): Das Jobcenter Köln hat sich zur Aufgabe gesetzt, in allen Förderfällen den PAT -Anteil zu nutzen, um somit weitere Fördermöglichkeiten über den §16i SGBII zu schaffen. Deutschlandweit liegt das Jobcenter Köln von Beginn an mit der Nutzung des PAT an erster Stelle. 2. Leichte Sprache Wie bereits im Sozialausschuss am 06.09.2018 berichtet, hat die Leichte Sprache seit Oktober 2018 ihren Einzug in das Jobcenter Köln gehalten. Pünktlich zum 1. Oktober 2018 konnten die ersten Texte auf unserer Homepage veröffentlicht werden. Anlage zur Mitteilung „Bericht des Jobcenter Köln“ zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 02.05.2019 2 Entsprechend der vorher erstellten Prioritätenliste sind nun verschiedene, in Leichte Sprache übersetzte Texte auf der Homepage des Jobcenter Köln zu finden. Mit dem Siegel der Leichten Sprache, we lches sich auf der Homepage -Seite oben rechts befindet, kann man zwischen Texten in Leichter Sprache und denen in Alltagssprache wechseln. Unter der Rubrik „Wir über uns“, findet sich bereits das „Wörterbuch“ sowie „Häufig gestellte Fragen“ und „Hilfe bei Problemen“ (hier wird das Kundenreaktionsmanagement vorgestellt). Unter der Rubrik „Geldleistungen“ finden sich übersetzte Texte zum Thema „Regelleistung“ und „Kosten der Unterkunft“. Damit war der Start für das Thema „Leichte Sprache“ im Jobcenter K öln gesetzt. Zusätzlich gab es für die Mitarbeitenden einen Videoblog. Für weitere Übersetzungen war eine Ausschreibung erforderlich, den Zuschlag erhielt das „Atelier für Leichte Sprache“. Mitte bis Ende Mai 2019 sind weitere übersetzte Texte auf der Homepage zu erwarten. 3. Gleichstellungsplan im Jobcenter Köln Die Gleichstellung der Geschlechter im Jobcenter Köln beginnt und endet nicht mit der beruflichen Förderung von Frauen. Der Prozess der Gleichstellung von Geschlechtern im Hinblick auf ihr berufliches Potential ist Ausdruck sozialer Gerechtigkeit, ist Ausdruck der Kultur eines Unternehmens und ist eine Botschaft an die Mitarbeitenden bzw. an die zukünftigen Mitarbeitenden des Hauses. Männer und Frauen sollen unabhängig von ihren jeweils individuellen Lebensbedingungen die gleichen Chancen zur Entfaltung ihrer Kompetenzen bekommen. Im Werben um die Besten wird es für Arbeitgeber immer wichtiger, die in einem Unternehmen herrschende Stimmung und Haltung transparent nach außen zu tragen, um potentiell neuen Mitarbeitenden die Möglichkeit zu eröffnen, sich früh zeitig mit der Frage zu befassen: Passe ich zum Arbeitgeber? Diese Transparenz will das Jobcenter Köln mit seinem zweiten Gleichstellungsplan schaffen. Er ist Dokumentation und Ausblick, Benchmark und Vision, sein Inhalt ist Ausdruck unserer Haltung. Auf den ersten Blick ist das Jobcenter Köln sowohl im Hinblick auf die Gleichstellung von Frauen und Männern als auch im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gut aufgestellt. Bei näherer Betrachtung der vorhandenen Daten verschiebt sich dieses Bild. Beispielsweise findet sich der Frauenanteil von 68% nicht auf allen Hierarchieebenen wieder. Ferner entspricht der Anteil der Teilzeitkräfte, deren Löwenanteil immer noch die Frauen stellen, unter den Führungskräften nicht ihrem Anteil am Gesamtpersonalkörper. Diesen Handlungsfeldern begegnet der Gleichstellungsplan mit entsprechenden Zielen, die eng miteinander verwoben sind: 3 Der 68% -ige Frauenanteil soll sich zukünftig auf allen Ebenen gleichermaßen wiederfinden. Es ist augenscheinlich, dass dies nur gelingen kann, wenn die Übernahme von Führungsaufgaben für Teilzeitkräfte erleichtert und attraktiver gemacht wird. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist dabei ein wesentlicher Aspekt. Hier hat das Jobcenter Köln neben der Pflicht (Statistik, einzuha ltende gesetzliche Rahmenbedingungen z.B. Elternzeit) eine Kür ausgeführt, indem 2017 die Auditierung „berufundfamilie“ angestrebt und die Zertifizierung erlangt wurde. Diese soll als ein weiteres Ziel des Gleichstellungsplan auch in Zukunft aufrecht gehal ten werden. In diesem Rahmen können die vorhandenen Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ausgebaut und verfeinert werden. 4. Azubi-Speed-Dating Angehende Auszubildende und ausbildende Unternehmen finden oft nur durch einen zeitraubenden Bewerbungsprozess zueinander. Erstmals hat das Jobcenter Köln gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Köln mit dem Azubi-Speed-Dating 2019 am 20.02.2019 eine Möglichkeit geschaffen, junge Nachwuchskräfte unkompliziert mit Personalentscheidern namhafter Unternehmen zusammenzubringen. Die Veranstaltung wurde vom TÜV NORD Bildung im KOMED, im Kölner Mediapark, durchgeführt. Die potentiellen Azubis haben sich mit Coachings auf die Bewerbungssituationen vorbereitet. Der Träger vereinbarte in einem aufwendigen Matchingprozess die Termine zwischen den Ausbildungsinteressierten und den Arbeitgebern. Im Sinne eines Speed- Datings, hatten die Beteiligten am Tag des Events in einem festen Zeitkorridor die Chance, gegenseitig zu prüfen, ob die „Chemie stimmt". Die Resonanz war größer als geplant. Insgesamt 70 Unternehmen stellten sich vor. 955 interessierte junge Menschen wurden auf das Event vorbereitet. 438 Interessierte über beide Rechtskreise (SGB II und SGB III) haben das Azubi-Speed-Dating 2019 letztendlich besucht und neben weiteren Gesprächsvereinbarungen erste Ausbildungszusagen bekommen. Trotz des knappen Zeitkorridors zur Vorbereitung des Events nahmen mehr Menschen an dem Event teil, als erwartet. Die Rückmeldungen der Auftraggeber und Jobcoaches zeigen viele positive Feedbacks der Teilnehmenden. Die Workshops, die sehr gute individuelle Betreuung, die Möglichkeit für spontane Kurzbewerbungsgespräche sowie die Professionalität wurden hervorgehoben. Die Teilnehmenden waren sehr motiviert. Konkrete Erfolge des Azubi- Speed-Datings können erstmals drei Monate nach der Veranstaltung überprüft werden. 5. Update AMIP 2019 Was ist neu in 2019? Mit dem AMIP 2018/19 hat das Jobcenter Köln erstmals ein zweijähriges AMIP aufgelegt. Damit wurde dem langfristigen Ansatz des Jobcenters Rechnung getragen. Unsere Strategien haben sich bewährt und sind deshalb auch mehrjährig aktuell. Dennoch lassen wir es uns natürlich nicht nehmen, in 2019 ein kurzes Update vorzunehmen. Der Fokus auf die Soziale Teilhabe von Menschen, die durch verschiedene, teils schwerwiegende Problemlagen ins Abseits der Gesellschaft gerückt sind, ist in unserer 4 Arbeit nicht mehr wegzudenken. Häufig ist die Aufnahme einer regulären Erwerbstätigkeit zumindest mittelfristig für diese Menschen nicht erreichbar. Eine soziale Stadt steht aus unserer Sicht in der Verantwortung, insbesondere auf benachteiligte Bürgerinnen und Bürger aktiv zuzugehen und ihnen ein möglichst selbstbestimmtes und soziales Leben zu ermöglichen. Bereits seit mehreren Jahren ist das Jobcenter Köln deshalb mit Angeboten aktiv sowie verlässlicher Kooperationspartner verschiedener Initiativen in der Kölner Stadtgesellschaft. Die Verabschiedung des neuen Teilhabechancengesetzes bestätigt, dass wir damit arbeitsmarkt - und sozialpolitisch „den Nerv der Zeit“ getroffen haben. Seit Januar 2019 stehen uns mit dem neuen §16i SGB II sowie der Neufassung des §16e SGB II Förderinstrumente zur Verfügung, die unser Angebotsportfolio maßgeblich wei tern. Die beiden neuen Instrumente ergänzen unseren Handlungsschwerpunkt "Gesellschaft und Migration". Insbesondere der §16i SGB II bietet neue Möglichkeiten, Personen im Langzeitleistungsbezug durch eine zugeschnittene Beschäftigung schrittweise wieder in die Mitte der Gesellschaft zu bringen. Der neue §16i SGB II in Köln Das neue Arbeitsmarktinstrument bietet Personen mit erheblicher Distanz zum Arbeitsmarkt, eine Chance auf eine geförderte Beschäftigung, wenn… diese in den letzten 7 Jahren mindestens 6 Jahre Arbeitslosengeld II bezogen haben und nicht oder nur kurz erwerbstätig waren. sie aufgrund von Vermittlungshemmnissen derzeit keine Chancen auf eine reguläre Beschäftigung haben. Wir sind aktiv und… haben ein Sonderteam „MitArbeit“ eingerichtet, das Stellen akquiriert, Kundinnen und Kunden auf ihrem Weg in die geförderte Beschäftigung begleitet und ihnen auch nach Aufnahme der Tätigkeit unterstützend zur Seite steht. konnten mit Stand April 2019 bereits über 278 Menschen mit diesem Instrument beruflich eingliedern. nutzen unsere Erfahrungen aus den Projekten Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt sowie dem ESF-LZA-Projekt, um gezielt Stellen zu akquirieren, die den Bedürfnissen unserer Kundinnen und Kunden entsprechen. bereiten potentielle Teilnehmend e mit einem vorbereitenden Coaching auf ihre geförderte Beschäftigung vor. Anpassung des §16e SGB II: Den positiven Erkenntnissen aus dem ESF -LZA-Projekt wurde durch die Modifizierung des §16e SGBII, Rechnung getragen. So können langzeitarbeitslose SGB II Kundinnen und Kunden weiterhin gefördert, wenn... sie seit mindestens 2 Jahren arbeitslos sind. ein mindestens 2 -jähriges versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis abgeschlossen wird. 5 Zahlen, Daten und Fakten in 2019 Eingliederungstitel: Der Bund stellt dem Jobcenter Köln im Jahr 2019 für die Erbringung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit Bundesmittel in Höhe von rd. 92,5 Mio. EUR für den Eingliederungstitel (EGT) zur Verfügung sowie zusätzlich rund 1,25 Mio. EUR zur Finanzierung des B eschäftigungszuschusses (BEZ). Darüber hinaus erfolgt eine Sonderzuteilung für Menschen mit Fluchterfahrung in Höhe von rd. 3,24 Mio. EUR. Nach Abzug der erforderlichen Umschichtung in das Verwaltungskostenbudget (VKB) in Höhe von rd. 13,45 Mio. EUR stehen voraussichtlich Ausgabemittel in Höhe von rd. 83,53 Mio. EUR für Eingliederungsleistungen zur Verfügung. Die Umschichtung in das VKB fällt gegenüber dem Vorjahr um rd. 5,3 Mio. EUR niedriger aus. Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung des EGT seit 2014 (inkl. BEZ und Sonderzuteilungen). 50,36 51,70 59,24 57,09 61,42 83,52 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Eingliederungstitel nach Umschichtung (in Mio. EUR) 6 Vergleich 2018 und 2019 (geplante Ausgaben): 2018 2019 I. Vermittlung, Aktivierung, berufliche Eingliederung 19.978.470,00 30.629.000,00 Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt 3.400.000,00 4.304.000,00 Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen 3.380.000,00 4.273.000,00 Vermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung 7.159.000,00 7.732.000,00 Heranführen an selbständige Tätigkeit 120.000,00 187.000,00 Maßnahmenkombinationen 2.700.000,00 3.412.000,00 Vermittlungsbudget 1.000.000,00 1.100.000,00 Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 105.000,00 79.000,00 Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein 2.054.470,00 9.542.000,00 davon Vermittlung (ehem. Vermittlungsgutschein) 150.000,00 110.000,00 davon Aktivierung/Qualifizierung 1.904.470,00 9.432.000,00 II. Qualifizierung 12.300.000,00 13.809.000,00 Förderung der beruflichen Weiterbildung 12.300.000,00 13.809.000,00 III. Beschäftigung begleitende Maßnahmen 3.800.000,00 15.376.000,00 Förderung von Arbeitsverhältnissen/ Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (ab 01.01.2019) 550.000,00 3.234.000,00 Eingliederungszuschuss 2.300.000,00 1.437.000,00 Einstiegsgeld 500.000,00 700.000,00 Selbständigenförderung (§ 16 c SGB II) 450.000,00 471.000,00 TaAM (Teilhabe am Arbeitsmarkt) 9.534.000,00 IV. Maßnahmen für Jüngere 6.002.000,00 9.238.000,00 Stand.-Module für Jüngere (Vermittlung, Aktivierung, berufliche Eingliederung) 4.900.000,00 6.125.000,00 Spezielle Maßnahmen für Jüngere (Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen, Einstiegsqualifizierung, ausbildungsbegleitende Hilfen) 1.102.000,00 3.113.000,00 V. Leistungen für Menschen mit Behinderung 4.100.000,00 4.100.000,00 VI. Beschäftigung schaffende Maßnahmen 5.757.000,00 6.048.000,00 Arbeitsgelegenheiten 5.757.000,00 6.048.000,00 VII. Freie Förderung (§ 16f SGB II) 2.200.000,00 3.105.000,00 Freie Förderung 2.200.000,00 3.105.000,00 VIII. Beschäftigungszuschuss 1.482.530,00 1.215.000,00 Summe 55.620.000,00 83.520.000,00 7 6. Ergebnismonitoring zu den vereinbarten Zielen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Bundesziele) und der Stadt Köln (Kommunale Ziele) – Stand März 2019 Das Jobcenter Köln geht in dem Ergebnismonitoring-Bericht für den Monat März 2019 (Anlage 1) auf die Zielerreichung bezüglich der mit dem Bund und mit der Stadt Köln vereinbarten Ziele für das Jahr 2019 ein. gez. Jung Anlagen: 1. Ergebnismonitoring März 2019 -
Anlage 1 zum Bericht des JC Köln Ergebnismonitoring März2019
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Anlage 1 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 02.05.2019 Zielvereinbarung Jobcenter Köln 2010 Zielvereinbarung Jobcenter Köln 2019 Ergebnismonitoring März 2019 N:\Ablagen\D35702-JC-Koeln-F-C\Controlling\00_Controlling JC\2019\07_Monitoring\2019-03\2019-03 Monitoring.xlsx ErwartungswertPrognose Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt in Tausend EUR - 78.628 78.308 -320 -0,4% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2019 26.609,5 53.007,4 78.627,8 105.313,3 132.137,2 158.746,7 185.274,0 211.581,0 237.633,0 263.684,1 289.677,4 315.608,8 Ist 2019 26.437,2 52.761,2 78.307,9 - - - - - - - - - Ist 2018 26.513,4 53.049,4 79.650,4 106.164,4 132.558,4 158.953,7 185.253,7 211.441,7 237.487,9 263.373,5 288.960,9 313.726,4 Zielmonitoring Jobcenter Köln Verringerung der Hilfebedürftigkeit März 2019 - 50.000,0 100.000,0 150.000,0 200.000,0 250.000,0 300.000,0 350.000,0 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne LUH ) in T EUR Ist 2019 Ist 2018 Soll 2019 Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit Seite 2 Erwartungswert Soll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % Integrationsquote 0,0% 4,3% 3,9% -0,35%-Pkte -8,2% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2019 1,5% 3,1% 4,3% 6,3% 8,1% 10,3% 12,4% 14,7% 17,8% 20,3% 22,3% 24,7% Ist 2019 1,5% 2,9% 3,9% Ist 2018 1,7% 3,6% 5,6% 7,5% 9,5% 11,4% 13,4% 16,1% 19,1% 21,4% 23,2% 24,3% Anzahl der Integrationen (Jahresfortschrittswert) Ist 2019 1.238 2.351 3.156 - - - - - - - - - Ist 2018 1.433 3.014 4.652 6.268 7.902 9.461 11.173 13.372 15.861 17.798 19.205 20.021 Zielmonitoring Jobcenter Köln Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit März 2019 0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0% 30,0% Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Integrationsquote Ist 2019 Ist 2018 Soll 2019 Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit Seite 3 ErwartungswertSoll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % Bestand an Langzeitleistungsbeziehern - 58.614 58.718 104 0,2% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2019 58.816 58.834 58.614 58.730 58.891 58.994 59.067 59.109 59.152 59.223 59.314 59.408 Ist 2019 58.808 58.851 58.718 - - - - - - - - - Ist 2018 57.101 57.177 57.207 57.228 57.291 57.357 57.420 57.454 57.511 57.579 57.649 57.678 März 2019Zielmonitoring Jobcenter Köln Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug 55.500 56.000 56.500 57.000 57.500 58.000 58.500 59.000 59.500 60.000 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Bestand an Langzeitleistungsbeziehern - JDW Ist 2019 Ist 2018 Soll 2019 Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit Seite 4 Erwartungswert Soll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % Kosten der Unterkunft (kumuliert, in Tausend EUR) 88.469,98 89.284,85 814,9 0,9% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2019 29.343,5 58.444,1 88.470,0 118.858,0 149.015,2 179.730,0 209.968,1 240.213,1 270.101,1 300.699,4 331.543,8 361.983,5 Ist 2019 29.659,5 59.793,6 89.284,9 - - - - - - - - - Ist 2018 28.346,5 56.458,3 85.464,0 114.819,6 143.952,2 173.623,3 202.834,1 232.051,4 260.923,9 290.482,6 320.279,0 349.684,4 Zielmonitoring Jobcenter Köln Kosten der Unterkunft März 2019 - 50.000,0 100.000,0 150.000,0 200.000,0 250.000,0 300.000,0 350.000,0 400.000,0 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Kosten der Unterkunft (kumuliert, in Tausend EUR) Ist 2019 Ist 2018 Soll 2019 Datenquelle: ERP Seite 5 Mitteilung zur Sitzung des Sozialausschusses am 26.01.2017 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Ist 2019 149 314 496 - - - - - - - - - Ist 2018 161 355 554 774 971 1.173 1.384 1.589 1.845 2.079 2.287 2.444 Zielmonitoring Jobcenter Köln JOB-Offensive KÖLN März 2019 - 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Integrationen (Jahresfortschrittswert) der JOB-Offensive KÖLN Ist 2019 Ist 2018 Datenquelle: eigene Auswertung Seite 6 Erwartungswert Soll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % 128 85 43 - -33,6% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2019 35 83 128 167 204 237 279 338 388 431 468 492 Ist 2019 24 55 85 - - - - - - - - - Ist 2018 34 82 126 164 201 233 275 333 382 424 461 484 Zielmonitoring Jobcenter Köln Integration schwerbehinderter Menschen März 2019 Integration von schwerbehinderten Menschen - 50.000,0 100.000,0 150.000,0 200.000,0 250.000,0 300.000,0 350.000,0 400.000,0 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Integration von schwerbehinderten Menschen Ist 2019 Ist 2018 Soll 2019 Datenquelle: S2S - Cockpit Seite 7 81596 Zielmonitoring Jobcenter Köln Hinweise zu Integration schwerbehinderter Menschen März 2019 Ziele des Jobcenter Köln - Integration schwerbehinderter Menschen Hier: Änderung der Messgröße Stand 12.02.2019 Seit dem Jahr 2017 ist die Integration schwerbehinderter Menschen jährlicher Bestandteil der Zielvereinbarung des Jobcenter Köln mit seinen Trägern. Änderung der Messgröße in 2019 Bei diesen Integrationen handelt es sich nach der bisherigen Messung um - Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung) und - Integrationen in Selbstständigkeit. Für das Jahr 2019 steht eine verbesserte Messung zur Verfügung. Damit können nicht nur die og. Integrationen abgebildet werden, sondern zusätzlich auch die Integrationen in voll qualifizierende berufliche Ausbildung. Allerdings ist eine Differenzierung zwischen den einzelnen Bestandteilen leider nicht möglich. Das Jobcenter Köln wird die geänderte Messgröße ab dem Jahr 2019 in allen relevanten Berichten berücksichtigen. Hierbei muss beachtet werden, dass dadurch keine unmittelbare Vergleichbarkeit mehr mit bisherigen Berichtsexemplaren aus Vorjahren vorhanden ist. Die Ergebnisse / Zeitreihen aus den Vorjahren werden aber in den kommenden Berichten auf die neue Messlogik angepasst. Auswirkungen der Änderung am Beispiel 2018 Bisherige Darstellung: Integrationen schwerbehinderter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt und in Selbstständigkeit 318 Darstellung ab 2019: Integrationen schwerbehinderter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt, in Selbstständigkeit und in voll qualifizierende berufliche Ausbildung 484 Seite 8 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Hochrechnung Anzahl Bedarfsgemeinschaften zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit Ist 2019 59.482 59.564 59.696 Ist 2018 60.977 60.941 60.967 60.876 60.788 60.647 60.474 60.230 60.021 59.837 59.509 59.343 Anzahl Personen in Bedarfsgemeinschaften zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport Ist 2019 Ist 2018 120.697 120.780 120.820 120.664 120.536 120.417 120.135 119.624 119.234 118.982 118.405 118.147 Anzahl Regelleistungsberechtigte zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit Ist 2019 114.461 114.535 114.809 Ist 2018 116.771 116.819 116.909 116.726 116.620 116.548 116.202 115.583 115.246 114.975 114.400 114.203 Anzahl erwerbsfähige Leistungsberechtigte zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit Ist 2019 81.464 81.558 81.709 Ist 2018 83.287 83.303 83.456 83.341 83.250 83.152 82.932 82.430 82.094 81.799 81.349 81.166 Quote der Leistungsberechtigten nach dem zweiten Sozialgesetzbuch* Datenquelle: Kreisreport, Daten mit Wartezeit von 3 Monaten Ist 2019 Ist 2018 13,1% 13,1% 13,1% 13,1% 13,1% 13,1% 13,0% 12,9% 12,9% 12,9% 12,9% Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Anzahl Arbeitslose nach dem zweiten Sozialgesetzbuch gesamt Datenquelle: Arbeitsmarktreport Ist 2019 32.398 32.308 32.543 Ist 2018 34.786 34.552 34.092 34.119 33.738 33.382 33.076 33.372 32.228 31.559 31.985 31.648 Kosten der Unterkunft Kosten der Unterkunft - Veränderungsquote zum kumulierten Vorjahreswert Datenquelle: Finanzen Jobcenter Köln Ist 2019 29.659,47 59.793,63 89.284,85 - - - - - - - - - Ist 2018 28.346,52 56.458,31 85.464,04 114.819,58 143.952,16 173.623,30 202.834,08 232.051,39 260.923,91 290.482,59 320.279,01 349.684,42 Ist / Ist-Vergleich 4,6% 5,9% 4,5% - - - - - - - - - März 2019Zielmonitoring Jobcenter Köln Indikatoren * Zähler = Leistungsberechtigte nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (erwerbsfähigeLeistungsberechtigte, nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, sonstige Leistungsberechtigte [z.B. Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II]) / Nenner = Bevölkerung unter 65 Jahre Seite 9 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez März 2019Zielmonitoring Jobcenter Köln Indikatoren Seite 10
Beratungsverlauf
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02.05.2019
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 8.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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