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0982/2022

Sachstand B 51n - Ortsumgehung Meschenich

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 23.03.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 02.05.2022, TOP 7.1.3

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Ansehen

Anlage - Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der B 51n - OU Meschenich

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

2536 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/2 
664 
Vorlagen-Nummer 
 0982/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.05.2022 
 
Sachstand B 51n - Ortsumgehung Meschenich 
hier: mündl. Nachfragen der CDU-Fraktion in der Sitzung am 07.03.2022, TOP 7.1.1 
Die CDU-Fraktion hat zu der durch die Verwaltung erstellten Beantwortung der Anfrage in der Sitzung 
am 07.03.2022, TOP 7.1.1 folgende Nachfragen zur Beantwortung der Frage 3: 
 
Nachfrage 1: 
„Welche „Kompensationsverpflichtungen vor, während und nach der Bauumsetzung“ werden seitens 
der Verwaltung konkret angesprochen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Planfeststellungsunterlagen enthalten umfangreiche Fachgutachten und Angaben (Pläne, Texte, 
Tabellen) in der Unterlage „Landschaftspflegerischer Begleitplan“. Für eine komprimierte Beantwor-
tung verweist der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen auf die Zusammenstellung der 
Planfeststellungsbehörde im Planfeststellungsbeschluss unter Ziffer 6.1.9 (s. Anlage Seiten 1 bis 4 
und 28 bis 34). 
 
 
Nachfrage 2: 
„Wäre eine unzureichende Güte der „Ausführungsunterlagen in der Reihenfolge von mehreren Bau-
abschnitten„ sowie die „Bauwerksentwurfsunterlagen“, die in der Beantwortung der Verwaltung er-
wähnt werden, ggf. ein Grund, die Reihenfolge der zu erstellenden Bauwerke verändern zu müssen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Für die Erstellung (Eigenbearbeitung; Erstellung durch beauftragte Ingenieurbüros) der Ausführungs-
planung (Verkehrsplanung, Konstruktive Ingenieurbauwerke) in der erforderlichen Qualität werden 
beim Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen interne Regelwerke der Straßenbauverwaltung 
angewendet. 
 
 
Nachfrage 3: 
„Ist der Grunderwerb noch nicht in Gänze erfolgt oder werden sogenannte „Entschädigungsfeststel-
lungen“ im Regelfall erst im Laufe des Baufortschritts bemessen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Im Planfeststellungsverfahren ist den betroffenen Grundstückseigentümern bereits mitgeteilt worden, 
dass die mit dem Bauvorhaben einhergehende Flächeninanspruchnahme über ein Flurbereinigungs-
verfahren nach § 87 Flurbereinigungsgesetz geregelt wird. Das Dezernat 33 der Bezirksregierung 
Köln ist Verfahrensträger. Entsprechend dem vorgesehenen Bauablauf wird für den Landesbetrieb 
Straßenbau Nordrhein-Westfalen die Verfügbarkeit der Bauflächen (dauerhafte bzw. vorübergehende 
Flächeninanspruchnahme) geregelt.

2 
 
Anlage 
Planfeststellungsbeschluss

Anlage - Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der B 51n - OU Meschenich

6 Zeichen

Anlage

Beratungsverlauf (1)

02.05.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0982/2022
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
23.03.2022
Erstellt
21.03.2022 14:46