V/1041/2006/2
Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan 2007 bis 2009 - Teil 2: Förderung der Einrichtungen
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Hauptvorlage V/1041/2006 inkl. Anlagen
30652 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER STADT |, MEINES:
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien :
Vorlagen-Nr.:
V/1041/2006
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt:
Herr Paschert
Herr Fuchs
Ruf:
492 58 90
492 58 94
E-Mail:
Paschert@stadt-muenster.de
FuchsT@stadt-muenster.de
Datum:
06.02.2007
Betrifft
Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan 2007 bis 2009 - Teil 2: Förderung der Einrichtungen
der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit in Münster
Beratungsfolge
20.02.2007 Ausländerbeirat Anhörung
01.03.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
08.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
08.03.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
14.03.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
15.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
20.03.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
21.03.2007 Hauptausschuss Vorberatung
28.03.2007 Rat Entscheidung |
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1.
Den beschriebenen Leistungen, Standards und Verfahrensvorschlägen für die Förderung
der Einrichtungen der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit in Münster wird zuge-
stimmt. Damit werden die mit Vorlage 797/99 gefassten Beschlüsse und die Ratsentschei-
dungen im Einzelfall aufgehoben und vereinheitlicht.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage einzelne Leistungsverträge mit den
betroffenen Trägern anzupassen.
Die „Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger
in Münster“ werden entsprechend der Anlage 3 angepasst.
Zur Grundsicherung der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit wird der im Rah-
men der Einfrierung der Personalkostenzuschüsse für die Träger verminderte Zuschuss für
die in der Anlage aufgeführten Einrichtungen auf 80 % bzw. 90 % der anerkennungsfähigen
Personalkosten (gem. Richtlinien) im Jahr 2007 angehoben. Dieser Zuschuss wird für die
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Dauer der Gültigkeit des kommunalen Jugendförderplanes vorbehaltlich entsprechender
Landesmittel festgeschrieben.
5. Die Zuschussminderung aufgrund von Landeskürzungen wird nicht kompensiert.
6. Die Förderung auf der dargestellten Grundlage ist analog zum kommunalen Kinder- und
Jugendförderplan gültig bis zum Jahr 2009. Bezüglich der Finanzierung geschieht dies vor-
behaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel für die Haushaltsjahre 2008
und 2009.
Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Anhebung der Personalkostenzuschüsse auf 80 %
bzw. 90 %, Stand 2007 Mehrkosten in Höhe von 86.000 Euro pro Jahr entstehen.
Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die 0. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Ausgaben
Haush.- Bezeichnung Haush.- Betrag Bemerkung
stelle jahr €
4601.718.0130.4 | Zusch. Einr. offene/mobile Kin- |. 2007 ff. Neu: (+ 86.000 €)
der- und Jugendarbeit 1.324.830
Mehrausgaben zum HHPL Entwurf 2007 + 86.000 €
Haush.- Bezeichnung Haush.- Betrag Bemerkung
stelle jahr €
4601.718.0140.0 | Überbrückungsfonds offene | 2007 ff. Neu: (- 46.500 €)
Kinder- und Jugendarbeit 0
4522.718.8100.6 | Reg.-Stelle Frauen und Beruf | 2007 ff. Neu: (- 19.500 €)
46.580
4601.988.0000.2 | Investive Förderung von Ju- | 2007 ff. Neu: (- 20.000 €)
gendeinrichtungen* 50.000
Minderausgaben zum HHPL Entwurf 2007 - 86.000 €
* Die Anzahl der eingegangenen Anträge mit Bezug zu dieser HHST war in den letzten Jahren
rückläufig, der Haushaltsansatz wurde regelmäßig nicht ausgeschöpft.
Begründung:
Ausgangslage
Mit dem gesetzlichen Auftrag, einen kommunalen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen, ist
auch die zur Umsetzung der inhaltlichen Zielsetzungen (formuliert in der Vorlage 1040/2006) not-
wendige Förderung der Einrichtungen der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit festzu-
schreiben. Die Förderung der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit wird bisher durch den
Beschluss der Vorlage 797/99 bzw. durch Beschlussfassungen bzgl. einzelner Einrichtungen ge-
regelt.
Um die Förderungskriterien und notwendigen Verfahren zu vereinheitlichen und den aktuellen
Entwicklungen anzupassen, sind die hier benannten Kriterien, Standards und Verfahrensschritte
im Rahmen der Diskussion des kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes überarbeitet wor-
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den. Die zentralen Aussagen sind angelehnt an die geltenden Standards, die sich in der offenen
und mobilen Kinder- und Jugendarbeit bewährt haben. Lediglich an den Stellen, an denen Entwick-
lungen der letzten Jahre auf Landesebene und kommunaler Ebene Veränderungen notwendig
machen, bzw. Aussagen des kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes zu einer Anpassung
der Förderstruktur führen, sind diese als neue Regelungen aufgegriffen worden.
Die hier dargestellten Regelungen sind analog zu den Ausführungen im kommunalen Kinder- und
Jugendförderplan mit den in der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit tätigen freien Trä-
gern abgestimmt worden. Dies ist im Rahmen der Beratungen der Arbeitsgemeinschaft nach $ 78
SGB VIII „Kinder- und Jugendarbeit‘ und der Begleitgruppe zum Kinder- und Jugendförderplan
geschehen. Des Weiteren haben Gespräche mit den Trägern der Einrichtungen zu dieser Thema-
tik stattgefunden.
Förderstruktur offene und mobile Kinder- und Jugendarbeit
Die Förderstruktur der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit umfasst die in der Anlage 1
aufgeführten Einrichtungen. Dabei wird die Förderstruktur in die zwei thematischen Bereiche „Of-
fene Kinder- und Jugendarbeit“ und „mobile und aufsuchende Angebote“ unterteilt. Dies ermöglicht
eine Festlegung der Kriterien für die inhaltlich unterschiedlichen Standards der beiden Bereiche.
Die Förderung der Einrichtungen aus dem Bereich „Offene Kinder- und Jugendarbeit“ wird aus den
zur Verfügung stehenden Landesmitteln und den kommunalen Mitteln vorgenommen. Damit parti-
zipieren alle Einrichtungen aus diesem Bereich an einer möglichen Veränderung im Rahmen der
Landesförderung. Eine Gleichbehandlung ist dadurch durchgängig gegeben. Die Förderung der
Einrichtungen aus dem Bereich der „mobilen und aufsuchenden Angebote“ wird durch kommunale
Mittel vorgenommen.
Mit der Wiederherstellung der kommunalen Zuschusshöhe von 80 % bzw. 90 % der Personalkos-
ten im Jahr 2007 wird den gesteigerten Anforderungen an die offene und mobile Kinder- und Ju-
gendarbeit Rechnung getragen. Weiterhin wird dadurch die Ungleichbehandlung von Trägern auf-
gehoben. Bereits lange bestehende Einrichtungen haben durch mehrere Zuschusskürzungen ei-
nen ungleich höheren Eigenanteil aufzubringen als Einrichtungen, die in den letzen Jahren mit
einer neu festegelegten Finanzierung den Betrieb aufgenommen haben. Die Ungleichbehandlung
hat bei einzelnen Trägern und Einrichtungen zu einem erhöhten Trägeranteil von bis zu 35 % ge-
führt. Die beschriebene Anhebung führt somit zu einer Grundsicherung von bestehenden Einrich-
tungen, deren Fortbestand ansonsten aufgrund hoher Trägerbelastungen nicht gesichert wäre. Die
durch geringere Landeszuweisungen entstandenen Zuschussminderungen haben weiterhin Be-
stand.
Die finanzielle Förderung besteht aus den drei Grundparametern „Personalkostenförderung‘, „Be-
triebskostenförderung“ und „Programmförderung“. Diese Form der Förderung sichert die qualifi-
zierte Arbeit durch hauptamtliches Personal, den Betrieb der Einrichtungen und das allgemeine
offene Programm. Näheres regeln die „Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und
Jugendarbeit freier Träger in Münster“. Die jeweilige Förderhöhe ist in der Anlage 2 aufgeführt. Der
modifizierte Teil der Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit frei-
er Träger in Münster ist als Anlage 3 beigefügt.
Leistungen
Die Leistungen sind von den Einrichtungen auf der Grundlage des kommunalen Kinder- und Ju-
gendförderplanes zu erbringen. Folgende Leistungen und Standards sind mit den Einrichtungen zu
vereinbaren:
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- Öffnungszeiten (bestehend aus Öffnungswochen pro Jahr und Öffnungsstunden pro Wo-
che)
- Angebotsstunden pro Woche
- Bereitschaft, in der Regel kinderpädagogische Angebote und Angebote der Jugendarbeit
durchzuführen (einrichtungsspezifische Regelungen können Ausnahmen zulassen)
- Offenheit des Angebotes
- Sicherstellung einer Vielfalt des Angebotes
- Übernahme von Mitverantwortung für den Sozialraum
- Teilnahme des hauptberuflichen Personals am Qualitätszirkel „Offene und mobile Kinder-
und Jugendarbeit"
- Konzeptfortschreibung und Berichtswesen
- Jahresgespräch mit der Fachstelle „Jugendförderung / Jugendsozialarbeit“
- Vernetzung im Sozialraum
Die personellen Standards, Beschaffenheit und Ausgestaltung der Räume und Einhaltung der fi-
nanziellen Vereinbarungen stellen die weiteren Grundkriterien der Förderung dar. Eine detaillierte
Auflistung über die konkrete Ausgestaltung und die Höhe der zu erbringenden Leistungen und der
Standards ist der Anlage 4 zu entnehmen.
Die Leistungen gelten für alle bestehenden Angebote der offenen und mobilen Kinder-.und Ju-
gendarbeit der freien und des öffentlichen Trägers in Münster. Inhaltliche Spezifizierungen beson-
ders der mobilen Angebote werden in den jeweiligen Leistungsvereinbarungen mit den Trägern
festgelegt.
Vereinbarungen
Die dargestellten Standards und Leistungen sind als Rahmenbedingung für die Förderung der of-
fenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit in Münster zu verstehen. Auf dieser Grundlage wer-
den die bestehenden Leistungsvereinbarungen angepasst. Dabei werden jeweils die Gegebenhei-
ten und Notwendigkeiten vor Ort mit einbezogen.
Laufzeit
Die Förderung auf der dargestellten Grundlage ist analog zum kommunalen Kinder- und Jugend-
förderplan gültig bis zum Jahr 2009. Bezüglich der Finanzierung geschieht dies vorbehaltlich der
Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel für die Haushaltsjahre 2008 und 2009. Im Jahr 2009
ist die Fortschreibung der inhaltlichen Schwerpunkte und der Rahmenbedingungen der Förderung
vorzunehmen. Dabei sind die Einrichtungen und Träger der offenen und mobilen Kinder- und Ju-
gendarbeit weiterhin mit einzubeziehen.
IV.
gez.
Dr. Andrea Hanke
Beigeordnete
Anlagen:
Anlage 1: Einrichtungen der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit
Anlage 2: Förderhöhe der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger
Anlage 3: Änderung der Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit
freier Träger in Münster
Anlage 4: Standards und Umfang der zu erbringenden Leistungen
11041/2006
Anlage 1
Vorlage V/1041/2006
Einrichtungen der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Bezirk Hiltrup
Einrichtung
Adresse
Jugendzentrum Black Bull
Zum Häpper 5, 48163 Münster-Amelsbüren
37 Grad Jugend- und Begegnungshaus
Rilkeweg 41, 48165 Münster
Jugendheim St. Clemens
Patronatsstraße 2, 48165 Münster
Ev. Jugendzentrum Hiltrup
An der Gräfte 1, 48165 Münster
Stadtteileinrichtung Lorenz Süd
Bezirk Mitte
Am Berg Fidel 53, 48151 Münster
Einrichtung
Adresse
Janosch Jugendcafe
Beckstraße 23, 48151 Münster
TEO Kinder- und Jugendtreff HI. Geist
Metzer Straße 41, 48151 Münster
ABI Südpark
Dahlweg 3, 48153 Münster
Jugendinformations- und beratungszentrum
Hafenstraße 34, 48153 Münster
Pfarrer-Eltrop-Heim
Wolbecker Straße 119, 48155 Münster
Paul-Gerhardt-Haus
Friedrichstraße 10, 48143 Münster
Kinder- und Jugendtreff St. Mauritz
Sankt-Mauritz-Freiheit 12, 48145 Münster
Dietrich-Bonhoeffer-Haus
An der Apostelkirche 5, 48143 Münster
| Jugendtreff Überwasser Katthagen 2, 48143 Münster
Cafe Lenz Martinikirchhof 12, 48143 Münster
Jugendheim Heilig Kreuz Kinderhauser Straße 82 a, 43147 Münster
Jugendtreff AWO Nienkamp 25, 48147 Münster
Bezirk Nord
Einrichtung Adresse
Jugendsalon im Begegnungszentrum
Sprickmannplatz 3, 48159 Münster
Feez
Feldstiegenkamp 14, 48159 Münster
Kinder- und Jugendeinrichtung Wuddi
Idenbrockplatz 8, 48159 Münster
Jugendheim „Die Hütte“
Wangeroogeweg 18, 48159 Münster
HOT Coerde Breslauer Straße 152, 48157 Münster
DRK Coerde Hamannplatz 38, 48157 Münster
Bezirk Ost
Einrichtung Adresse
Jugendanlaufstelle Dorbaum
Am Juffernbach 27, 48157 Münster
Kinder- und Jugendarbeit St. Petronilla
Sudmühlenstraße 208, 48157 Münster
Kinder- und Jugendtreff St. Konrad
An der Konradkirche 3, 48155 Münster
Johannes-Busch-Haus
Merschkamp 20/22, 48155 Münster
Anlage 1
Vorlage V/1041/2006
Bezirk Südost
Einrichtung
Adresse
Kinder- und Jugendtreff St. Ida
Anton-Knubel-Weg 45, 48167 Münster
Jugendzentrum „Mobile“
Am Schütthook 85 a, 48167 Münster
Bahnhof Wolbeck Am Steintor 58, 48167 Münster
Bezirk West
Einrichtung Adresse
Kinder- und Jugendtreff St. Sebastian
Sebastianstraße 5 c, 48161 Münster
Stadtteileinrichtung Fachwerk Gievenbeck
Arnheimweg 42, 48161 Münster
La Vie
Dieckmannstraße 127, 48161 Münster
Kinder- und Jugendarbeit St. Theresia
Waldeyerstraße 41, 48149 Münster
Anne-Jakobi-Haus Roxel
Im Seihof 16 — 20, 48163 Münster
Albatros
Rottkamp 51, 48163 Münster
Offene Kinder- und Jugendarbeit Albachten
e.V.
Rottkamp 51, 48163 Münster
Kinder- und Jugendzentrum St. Anna
Brockmannstraße 164, 48163 Münster
Mobile Kinder und Jugendeinrichtung
Am Hof Schultmann 77, 48163 Münster
Mobile und aufsuchende Angebote
Bezirk Hiltrup
Einrichtung
Adresse
VSE - Verbund sozialtherapeutischer
Einrichtungen
Am Klosterwald 1, 48165 Münster
Bezirk Mitte
Einrichtung Adresse
Streetwork im Südviertel Dahlweg 72, 48153 Münster
Bezirk Nord
Einrichtung Adresse
Aufsuchende Arbeit HOT Coerde
Waldspielplatz am Nerzweg, 48157 Münster
Bezirk Südost
Einrichtung
Adresse
Jugendzentrum „Mobile“ aufsuchende Arbeit
Am Schütthook 85 a, 48167 Münster
Anlage 1
Vorlage V/1041/2006
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3. Offene und mobile Angebote
24
Einrichtungen und Angebote der offenen und mobilen Kinder
nd Jugendarbeit — Personalkosten
Personalkosten für hauptamtliche Fachkräfte in der offenen und mobilen Kinder- und
Jugendarbeit.
Die Förderung der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit regelt - ergänzend
hierzu - die Ratsvorlage #797/994-1041/2006
Anerkannte Träger der Jugendhilfe in Münster, die Angebote der offenen und mobi-
len Kinder - und Jugendarbeit vorhalten.
Personalkosten für hauptamtliche Fachkräfte in der Kinder - und Jugendarbeit (Voll-
oder Teilzeitkräfte mit mindestens 49;28-Wechenstunden) der Hälfte der regelmäßi-
gen Arbeitszeit eine/r Vollbeschäftigten
Sachkosten, die sich aus Neuanstellungen ergeben, bezuschussen wir nicht.
bis zu 90 % der Bruttopersonalkosten, berechnet auf Srundiage-des BAT{GSemeir-
den-maximal-BAT-Mb--Fallgruppe-17) Grundlage der Bestimmungen des Tarifvertra-
ges für den öffentlichen Dienst - Gemeinden (TVöD-G) in der jeweils gültigen Fassung.
Für Bestandskräfte gilt zusätzlich der „Tarifvertrag Überleitung“ (vom BAT zum TVöD),
sowie die Eingruppierungsregelungen des bisher gültigen BAT für Angestellte im Sozial-
und Erziehungsdienst (höchstens IVb Fallgr.17) bis zur Gültigkeit einer neuen Entgeltord-
nung. Die $$ 17 Absatz 2 und 18 des TVöD-G sind nicht anwendbar.
Zu den Bruttopersonalkosten gehören auch gesetzliche (Pflicht-) Sozialversiche-
rungsbeiträge des Arbeitgebers, sowie Umlagekosten zu einer Zusatzversorgungs-
kasse (gemäß $ 25 TVÖD-G bzw. Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge
der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes-ATV-K-‚ohne Anwendung des $ 26 Ab-
satz 5 ATV-K)) Weitere Kosten die sich aus der Anstellung und der Tätigkeit erge-
ben, werden nicht berücksichtigt.
Die Förderung muss vom Rat der Stadt Münster nach vorhergehenden Beratungen
im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien beschlossen werden.
Die hauptamtlichen Fachkräfte sollen folgende Aufgaben wahrnehmen:
® Initiierung und Koordinierung von Angeboten der Kinder - und Jugendarbeit,
" Durchführung von innovativen Projekten,
" Erschließung von neuen Lern- und Experimentierfeldern in der Kinder - und Jugend-
arbeit,
" Intensivierung der Kinder - Jugendarbeit in Einrichtungen und Jugendverbänden
» «Gewinnung, Schulung und Betreuung von ehren- und nebenamtlichen Mitarbeitern
Anlage 3
Vorlage V/1041/2006
Anlage 3
Vorlage V/1041/2006
Seite 1von2
und Mitarbeiterinnen in der Kinder- und Jugendarbeit.
Grundsätzlich werden als Fachkräfte staatlich anerkannte Dipl.-
Sozialpädagogeninnen oder Dipl.-SozialarbeiterInnen anerkannt. Ausnahmsweise
kann ein/e Dipl.-Pädagogel/in oder ein/e staatlich anerkannte/r Erzieher/in auf Be-
schluss des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien gefördert werden.
Wird eine geförderte Stelle frei, so teilen sie dies bitte umgehend dem Amt für Kin-
der, Jugendliche und Familien mit, und beantragen Sie formlos die Neubesetzung.
Damit wir die Neubesetzung prüfen können, fügen Sie dem _Antrag folgende Unterla-
gen bei:
= Lebenslauf,
"= Nachweis der beruflichen Qualifikation,
= Nachweis der bisherigen Tätigkeiten, -
s Arbeitsvertrag,
® _Vergütungsgruppe und voraussichtliche Jahres-Brutto-Personalkosten,
" Information über Zuschüsse Dritter.
Bitte legen Sie die Unterlagen in jedem Falle früh genug vor, so dass der Ausschuss
ür Kinder, Jugendliche und Familien vor Abschluss eines Anstellungsvertrages über
die Förderung beraten und beschließen kann.
Personalkosten werden nicht rückwirkend gefördert.
Über die Weiterführung der Förderung bei Neueinstellungen entscheidet in der Regel
die Verwaltung; sind Ausnahmeregelungen erforderlich, der Ausschuss für Kinder,
Jugendliche und Familien.
Die städtischen Zuschüsse werden lediglich für das laufende Haushaltsjahr bewilligt.
Ein weitergehender Rechtsanspruch auf Förderung besteht nur, wenn ein längerer
Anspruch durch eine Leistungsvereinbarung geregelt wurde.
Die Jahres-Brutto-Personalkosten sind stets bis zum 15. März des Folgejahres nachzu-
weisen.
Anlage 3
Vorlage V/1041/2006
Seite 2 von 2
Standards und Umfang der zu erbringenden Leistungen
1. Offene Einrichtungen
1.1 Öffnungsstunden
Einrichtungen ohne hauptberufliche Fachkraft
Einrichtungen mit einer halben hauptberuflichen Fachkraft
Einrichtungen mit einer hauptberuflichen Fachkraft
Einrichtungen mit 1,5 hauptberuflichen Fachkräften
Einrichtungen mit 2 hauptberuflichen Fachkräften
Einrichtungen mit 2,5 hauptberuflichen Fachkräften
Einrichtungen mit drei hauptberuflichen Fachkräften
1.2 Öffnungswochen
Einrichtungen ohne hauptberufliche Fachkraft
Einrichtungen mit einer halben hauptberuflichen Fachkraft
Einrichtungen mit einer hauptberuflichen Fachkraft
Einrichtungen mit 1,5 hauptberuflichen Fachkräften
Einrichtungen mit 2 hauptberuflichen Fachkräften
Einrichtungen mit 2,5 hauptberuflichen Fachkräften
Einrichtungen mit drei hauptberuflichen Fachkräften
1.3 Angebotsstunden
Einrichtungen ohne hauptberufliche Fachkraft
Einrichtungen mit einer halben hauptberuflichen Fachkraft
Einrichtungen mit einer hauptberuflichen Fachkraft
Einrichtungen mit 1,5 hauptberuflichen Fachkräften
Einrichtungen mit 2 hauptberuflichen Fachkräften
Einrichtungen mit 2,5 hauptberuflichen Fachkräften
Einrichtungen mit drei hauptberuflichen Fachkräften
2. mobile Einrichtungen
Anlage 4
Vorlage V/1041/2006
6 Stunden/Woche
10 Stunden/Woche
15 Stunden/Woche
20 Stunden/Woche
25 Stunden/Woche
30 Stunden/Woche
35 Stunden/Woche
40 Wochen/Jahr
44 Wochen/Jahr
44 Wochen/Jahr
44 Wochen/Jahr
44 Wochen/Jahr
48 Wochen/Jahr
48 Wochen/Jahr
9 Stunden/Woche
15 Stunden/Woche
22,5 Stunden/Woche
30 Stunden/Woche
37,5 Stunden/Woche
45 Stunden/Woche
52,5 Stunden/Woche
Die Angebote der mobilen Einrichtungen werden nach den Gegebenheiten in den
Sozialräumen mit den Trägern abgestimmt. Die Anzahl der Mindestangebote wird
dabei angelehnt an die Regelungen der offenen Einrichtungen. Eine Festlegung
erfolgt in einem weiteren Schritt in Absprache mit den Trägern. Eine Aufteilung in
Präsenzzeiten im Sozialraum und Angebotsstunden wird angestrebt.
3. Fachliche Standards
3.1 Öffnungsstunden
Allgemeine Verfügbarkeit der Einrichtung für alle Kinder und Jugendlichen, Nutzung
der Ressourcen für offene Kinder- und Jugendarbeit. Keine separierte, exklusive
Nutzung des Hauses durch Einzelpersonen oder Gruppen.
3.2 Offenheit des Angebotes
Das Angebotsfeld „Begegnung und Kommunikation“ stellt in allen Einrichtungen den
Schwerpunkt der Angebote dar.
3.3 Vielfalt des Angebotes
Anlage 4
Vorlage V 1041/2006
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Befindet sich eine Einrichtung in einem Sozialraum, so sind neben dem Angebotsfeld
„Begegnung und Kommunikation“ mindestens fünf der weiteren neun Kernaufgaben
im Jahresverlauf bedarfsgerecht abzudecken. Befinden sich mehrere Einrichtungen in
einem Sozialraum, sind alle Kernaufgaben bedarfsgerecht abzudecken.
Der Umfang der einzelnen Kernaufgaben wird nach den Erfordernissen der
Zielgruppe ausgerichtet.
3.4 Verantwortung für den Sozialraum
Hauptberufliche Fachkräfte aus den Einrichtungen der offenen Kinder- und
Jugendarbeit sind 0,5 Stunden pro Woche im jeweiligen Sozialraum präsent und
sprechen sich dort aufhaltende Kinder und Jugendliche an und übernehmen somit
Verantwortung für den Sozialraum. Diese 0,5/Woche Stunden gelten als Öffnungszeit
der Einrichtung.
3.5 Qualitätsentwicklung
Hauptberufliche Fachkräfte sind verpflichtet, am Qualitätszirkel „Offene und mobile
Kinder- und Jugendarbeit“ teilzunehmen. Die Einrichtungen ohne hauptberufliche
Fachkräfte werden nicht personell verpflichtet erhalten jedoch alle relevanten
Informationen.
3.6 Konzeptfortschreibung und Berichtswesen
Das Berichtswesen bestehend aus inhaltlichem und finanziellem Teil wird fortgeführt.
Die Einrichtungen haben eine regelmäßige Prüfung des Konzeptes und ggfls. eine
Konzeptfortschreibung sicherzustellen. Dabei haben sie die Möglichkeit
Unterstützung durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zu erhalten.
3.7 Jahresgespräch mit der Fachstelle Jugendförderung/Jugendsozialarbeit
Das Jahresgespräch mit der Fachstelle Jugendförderung/Jugendsozialarbeit wird
verbindliches Abstimmungsinstrument. Inhalt des Jahresgespräches ist die
Auswertung der durchgeführten Maßnahmen und die Planung weiterer Angebote
sowie Schwerpunkte.
3.8 Vernetzung im Sozialraum
Die Einrichtungen sind verpflichtet, sich mit anderen Institutionen im Sozialraum zu
vernetzen, Angebote abzustimmen und Absprachen über die Zielgruppe zu treffen.
Weitere Grundkriterien der Bezuschussung
4.1 Betriebskostenförderung
Die Modalitäten bzgl. der Betriebskostenförderung (z.B. anerkennungsfähige Kosten,
Eigenanteil) richten sich nach dem entsprechenden Punkt in den vg. Richtlinien zur
Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die Höhe des Zuschusses ist dem
jeweiligen Leistungsvertrag („Individueller Teil“) zu entnehmen.
4.2 Programmkostenförderung
Der Zuschuss ist für Honorarkosten pädagogischer Kräfte und Verbrauchsmaterialien
und entsprechende Aufwendungen für Angebote vor Ort zu verwenden, sofern die
Angebote nicht durch die vg. Richtlinien oder sonstige Zuschüsse gefördert wurden.
20% des Zuschussbetrages für Programmkosten können durch entstandene und im
Verwendungsnachweis aufgeführte Betriebskosten nachgewiesen werden, sofern
nach Berücksichtigung der Eigenleistung Restbeträge dafür noch verwendbar sind;
bei Einrichtungen die keinen Betriebskostenzuschuss erhalten sind 40% des
Programmkostenzuschusses auf diese Weise nachweisbar.
Anlage 4
Vorlage V 1041/2006
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4.3 Beschaffung von Materialien (keine Verbrauchsmaterialien und
Einrichtungsgegenstände)
Wenn die in den Richtlinien diesbezüglich aufgeführten Höchstfördersätze
ausgeschöpft wurden, können pro Kalenderjahr weitere Beschaffungen bis zu einem
Wert von 410,00 € als verbrauchte Programmkosten angegeben werden.
4.4 Cafeeinnahmen -
Cafeeinnahmen werden mit den entsprechenden Ausgaben verrechnet. Sind die
Ausgaben höher, handelt es sich bei dem Differenzbetrag um verausgabte
Programmkosten. .
4.5 Weitere Förderung nach den Richtlinien
Da mit der Programmkostenförderung Zuschüsse pauschaliert wurden, ist für die von
dieser Vorlage betroffenen Einrichtungen und Angebote eine Förderung durch die
Punkte „Kurse und Workshops“, „Informationsmaterial“ und „Offene Kinder- und
Jugendveranstaltungen“ der Richtlinien nicht möglich. Der Hinweis in den Richtlinien
wird aktualisiert.
4.6 Investive Maßnahmen
Renovierungen, bauliche Veränderungen, Ausstattung mit Möbeln etc. richten sich
ebenfalls nach dem entsprechenden Punkt der Förderrichtlinien.
4.7 Rücklagen
Falls sich höhere Einnahmen als Ausgaben (Darlegung der Gesamtfinanzierung der
Einrichtung im Verwendungsnachweis) ergeben sollten, wird die Rücklagenbildung
akzeptiert. Sie ist nachzuweisen und für zukünftige Zwecke der Einrichtung
vorzuhalten (z.B. Umbaumaßnahmen und sonstige Investitionen, Ausgleich
defizitärer Jahrgänge, Personalkostensteigerungen). Das schließt aber nicht die
Rückforderung nicht verbrauchter Zuschüsse oder nicht erbrachter Eigenanteile aus.
4.8 Beantragung
Anträge auf Fortführung der Förderung mit einer Erklärung über die Aufrechterhaltung
des Angebotes sind für das folgende Kalenderjahr zum Ende des Vorjahres (31.12)
zu stellen.
Die voraussichtlichern Bruttopersonalkosten sind anzugeben. Wenn der der betr.
Leistungsvereinbarung bzw. dieser Vorlage konforme Antrag nicht rechtzeitig gestellt
wird, verzögert sich die Auszahlung des/der Zuschussteilbeträge (s.u.) bzw. wird u.U.
kein Zuschuss gezahlt.
4.9 Auszahlung des Zuschusses
Die Auszahlung erfolgt in ca. %-Jahresteilbeträgen zum 15.02. bzw. 15.05. eines
Jahres auf Basis der Vorjahresgesamtförderung; die Raten zum 15.08. und 15.11.
berücksichtigen den geprüften Verwendungsnachweis des Vorjahreszeitraums und
evt. Rückforderungen oder Nachzahlungen bzgl. des Vorjahres und Änderungen bzgl.
des Ifd. Jahres.
Verwendungsnachweisführung
Der Verwendungsnachweis besteht aus einem inhaltlichen Teil (Angebote der Kinder-
und Jugendarbeit) und aus einem finanziellen Teil (Darlegung der entstandenen
Aufwendungen, Kosten, Einnahmen, Rücklagenentnahme- und Zuführung,
Gesamtfinanzierung), sowie aus dem Jahresbericht. s
Anlage 4
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Das entsprechende Formular wird den Trägern rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Belege müssen nicht eingereicht, aber für fünf Jahre zwecks Prüfungsmöglichkeit
vorgehalten werden. Die Kosten, Aufwendungen und Einnahmen sind aber
listenmäßig (getrennt nach Einnahme- bzw. Ausgabeart und Empfänger; auf
Beiblättern) aufzuführen und die Summen in das Formular einzutragen. Sollte eine
Prüfung der Belege von der Stadt verlangt werden, gehört die Vorlage der Belege zur
Verwendungsnachweisführungsverpflichtung. Gegebenenfalls ist der Stadt Münster
oder einem von ihr beauftragten Wirtschaftprüfungsinstitut der Zugang zu den
Unterlagen zu geben.
Der inhaltliche Teil ist zum 15.02. des Folgejahres, der finanzielle Teil und der
Jahresbericht zum 15.03. des Folgejahres einzureichen. Die Nichtvorlage kann zur
Zuschussversagung führen; die verspätete Vorlage die Auszahlung der Raten
verschieben.
Die personalen Standards, Beschaffenheit und Ausgestaltung der Räume und
Einhaltung der finanziellen Vereinbarungen stellen die weiteren Grundkriterien der
Förderung dar.
Anlage 4
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1. Ergänzungsvorlage V/1041/2007/1
4112 Zeichen
V/1041/2006/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan 2007 bis 2009 - Teil 2: Förderung der Einrichtungen der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit in Münster Beratungsfolge 01.03.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 08.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 08.03.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 14.03.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 15.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 20.03.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 21.03.2007 Hauptausschuss Vorberatung 28.03.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Den beschriebenen Leistungen, Standards und Verfahrensvorschlägen für die Förderung der Einrichtungen der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit in Münster wird zuge- stimmt. Damit werden die mit Vorlage 797/99 gefassten Beschlüsse und die Ratsentschei- dungen im Einzelfall aufgehoben und vereinheitlicht. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage einzelne Leistungsverträge mit den betroffenen Trägern anzupassen. 3. Die „Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger in Münster“ werden entsprechend der Anlage 3 angepasst. 4. Zur Grundsicherung der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit wird der im Rah- men der Einfrierung der Personalkostenzuschüsse für die Träger verminderte Zuschuss für die in der Anlage aufgeführten Einrichtungen auf 80 % bzw. 90 % der anerkennungsfähigen Personalkosten (gem. Richtlinien) im Jahr 2007 angehoben. Dieser Zuschuss wird für die Dauer der Gültigkeit des kommunalen Jugendförderplanes vorbehaltlich entsprechender Landesmittel festgeschrieben. 5. Die Zuschussminderung aufgrund von Landeskürzungen wird nicht kompensiert. Vorlagen-Nr.: V/1041/2006/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Fuchs Ruf: 492 58 94 E-Mail: FuchsT@stadt-muenster.de Datum: 01.03.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1041/2006/1 6. Die Förderung auf der dargestellten Grundlage ist analog zum kommunalen Kinder- und Jugendförderplan gültig bis zum Jahr 2009. Bezüglich der Finanzierung geschieht dies vor- behaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel für die Haushaltsjahre 2008 und 2009. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Anhebung der Personalkostenzuschüsse auf 80 % bzw. 90 %, Stand 2007 Mehrkosten in Höhe von 86.000 Euro pro Jahr entstehen. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Ausgaben Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung 4601.718.0130.4 Zusch. Einr. offene/mobile Kin- der- und Jugendarbeit 2007 ff. Neu: 1.324.830 (+ 86.000 €) Mehrausgaben zum HHPL Entwurf 2007 + 86.000 € Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung 4601.718.0140.0 Überbrückungsfonds offene Kinder- und Jugendarbeit 2007 ff. Neu: 0 (- 46.500 €) 4522.718.8100.6 Reg.-Stelle Frauen und Beruf 2007 ff. Neu: 56.080 (- 10.000 €) 4601.988.0000.2 Investive Förderung von Ju- gendeinrichtungen* 2007 ff. Neu: 40.500 (- 29.500 €) Minderausgaben zum HHPL Entwurf 2007 - 86.000 € * Die Anzahl der eingegangenen Anträge mit Bezug zu dieser HHST war in den letzten Jahren rückläufig, der Haushaltsansatz wurde regelmäßig nicht ausgeschöpft. Begründung: wie Vorlage V/1041/2006. Die Veränderungen der Finanzierung haben Auswirkungen auf die Zuschusshöhe der Regional- stelle Frauen und Beruf, deren Zuschuss lediglich um den mit dem Träger vereinbarten Betrag abgesenkt wird. Die weitere Absenkung der Mittel für die investive Förderung der Jugendeinrich- tungen ist aufgrund der Antragslage zu vertreten. I.V. - 3 - V/1041/2006/1 Dr. Andrea Hank Beigeordnete
Ergänzungsvorlage Beschluss
3981 Zeichen
V/1041/2006/2
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Betrifft
Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan 2007 bis 2009 - Teil 2: Förderung der Einrichtungen
der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit in Münster
Beratungsfolge
08.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
08.03.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
14.03.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
15.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
20.03.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
21.03.2007 Hauptausschuss Vorberatung
28.03.2007 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Den beschriebenen Leistungen, Standards und Verfahrensvorschlägen für die Förderung
der Einrichtungen der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit in Münster wird zuge-
stimmt. Damit werden die mit der Vorlage 797/99 gefassten Beschlüsse und die Ratsent-
scheidungen im Einzelfall aufgehoben und vereinheitlicht.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage einzelne Leistungsverträge mit den
betroffenen Trägern anzupassen.
3. Die „Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger
in Münster“ werden entsprechend der Anlage 3 angepasst.
4. Zur Grundsicherung der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit wird der im Rah-
men der Einfrierung der Personalkostenzuschüsse für die Träger verminderte Zuschuss für
die in der Anlage aufgeführten Einrichtungen auf 80 % bzw. 90 % der anerkennungsfähigen
Personalkosten (gem. Richtlinien) im Jahr 2007 angehoben. Dieser Zuschuss wird für die
Dauer der Gültigkeit des kommunalen Jugendförderplanes vorbehaltlich entsprechender
Landesmittel festgeschrieben.
5. Die Zuschussminderung aufgrund von Landeskürzungen wird nicht kompensiert.
Vorlagen-Nr.:
V/1041/2006/2. Erg.
Auskunft erteilt:
Herr Fuchs
Ruf:
492 58 94
E-Mail:
FuchsT@stadt-muenster.de
Datum:
05.03.2007
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/1041/2006/2
6. Die Förderung auf der dargestellten Grundlage ist analog zum kommunalen Kinder- und
Jugendförderplan gültig bis zum Jahr 2009. Bezüglich der Finanzierung geschieht dies vor-
behaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel für die Haushaltsjahre 2008
und 2009.
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Anhebung der Personalkostenzuschüsse auf 80 %
bzw. 90 %, Stand 2007 Mehrkosten in Höhe von 86.000 Euro pro Jahr entstehen.
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Ausgaben
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
4601.718.0130.4 Zusch. Einr. offene/mobile Kin-
der- und Jugendarbeit
2007 ff. Neu:
1.324.830
(+ 86.000 €)
Mehrausgaben zum HHPL Entwurf 2007 + 86.000 €
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
4601.718.0140.0 Überbrückungsfonds offene
Kinder- und Jugendarbeit
2007 ff. Neu:
36.500
(- 10.000 €)
4522.718.8100.6 Reg.-Stelle Frauen und Beruf 2007 ff. Neu:
56.080
(- 10.000 €)
4601.988.0000.2 Investive Förderung von Ju-
gendeinrichtungen*
2007 ff. Neu:
40.500
(- 29.500 €)
Minderausgaben zum HHPL Entwurf 2007 ff. - 49.500 €
Zusätzliche städtische Mittel 2007 ff. 36.500 €
Begründung:
Wie Vorlagen V/1041/2006 und V/1041/2006/1. Erg. .
Nach Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien vom 01.03.2007 wird der
Überbrückungsfonds offene Kinder- und Jugendarbeit um 10.000 Euro abgesenkt. Die darüber
hinaus benötigten Mittel in Höhe von 36.500 Euro werden im allgemeinen städtischen Haushalt
bereitgestellt.
I.V.
Dr. Andrea Hanke
Beigeordnete
- 3 -
V/1041/2006/2
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (39)
- Patronatsstraße 2
- Beckstraße 23
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1041/2006/2
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.03.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37