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4162/2019

Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nummer 73490/06- Arbeitstitel: August-Strindberg-Straße in Köln-Holweide; Anhörung der Bezirksvertretung Mülheim zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarb

Beschlussvorlage Ausschuss 18.12.2019

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 30.01.2020, TOP 14.1

Anlage 2 Teilaufhebung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 3 Abwägungstabelle

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Anlage 1 Teilaufhebung

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Anlage 5 Aushangplan

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Anlage 4 Abwägungstabelle außerhalb der Frist

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Ansehen

Anlage 2 Teilaufhebung

311 Zeichen

Teilaufhebung$XJXVW6WULQGEHUJ6WUD‰H
UHFKWVNUlIWLJHUBebauungsplan 73490/06
%HUJLVFK*ODGEDFKHU6WUD‰H
3LFFRORPLQLVWUD‰H
Anlage 2
N
StadtplanungsamtGeltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes 73490/06$XJXVW6WULQGEHUJ6WUD‰HLQ.|OQ+ROZHLGH
0D‰VWDE0 15075 300450 Meter0D‰VWDE

Beschlussvorlage Ausschuss

6271 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Tiet Sa 
Vorlagen-Nummer 
 4162/2019 
Freigabedatum 
18.12.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nummer 73490/06-  
Arbeitstitel: August-Strindberg-Straße in Köln-Holweide; 
Anhörung der Bezirksvertretung Mülheim zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung der 
Bebauungsplan-Teilaufhebung 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bauge-
setzbuch (BauGB) gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage ) zur Kenntnis; 
2. beauftragt die Verwaltung, das Verfahren weiter zu führen und dabei die Ergebnisse aus der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 BauGB) zu berücksichtigen.  
 
 
Alternative:  
beschließt, das Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nummer 73490/06 - Arbeitstitel: 
August-Strindberg-Straße in Köln-Holweide einzustellen. 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.01.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 30.01.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Der Bebauungsplan 73490/06 wurde mit der Bekanntmachung am 08.08.1994 rechtskräftig. 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Wesentlichen südlich der S-Bahn-Haltestelle 
Köln-Holweide zwischen der Bundesbahnstrecke Köln-Bergisch Gladbach und der Piccoloministraße. 
 
Der Bebauungsplan setzt im nördlichen Teil überwiegend Ausgleichsflächen sowie eine öffentliche 
Grünfläche mit Kleingärten und Kinderspielplatz parallel zur Bahnstrecke fest.  
Neben einer öffentlichen Grünfläche –Parkanlage- werden private Grünflächen mit der Zweckbestim-
mung Dauerkleingärten festgesetzt. Außerdem befinden sich im Bebauungsplan öffentliche Verkehrs-
flächen, sowie Flächen mit Geh-, Fahr-, und Leitungsrechten.  
Die Wohnbebauung ist als Allgemeines Wohngebiet, überwiegend mit einer Grundflächenzahl –GRZ- 
von 0,4 und einer Geschossflächenzahl –GFZ- von 1,0 festgesetzt. An der August-Strindbergstraße 
10-18 wurde die Festsetzung Fläche für Gemeinbedarf –Altenwohnanlage- mit einer GRZ von 0,5, 
GFZ 1,4 und einer IV geschossigen Bebauung in geschlossener Bauweise getroffen. 
 
Teilaufhebungsbereich 
 
Der Geltungsbereich der Teilaufhebung beschränkt sich auf ein Grundstück (Gemarkung 4968, Flur 
9, Flurstück 3812) erschlossen durch die August-Strindberg-Straße mit der Hausnummer 11. Auf die-
sem Grundstück steht ein II-geschossiges Gebäude in offener Bauweise. Es wurden erweiterte Bau-
grenzen und eine III-geschossige Bebauung festgesetzt, die sich sehr stark an der damaligen Be-
standsituation orientierte und die jetzt nur im begrenzten Rahmen eine neue Bebauung ermöglicht. 
Der Teilaufhebungsbereich grenzt nördlich an die Holweider Heide, östlich grenzt das Flurstück an 
die u-förmige Altenwohnanlage , südlich befinden sich Mehrfamilienhäuser, die die Straßenflucht zur 
Piccoloministraße bilden und westlich befinden sich weitere Mehrfamilienhäuser in Zeilenbauweise 
aus den 1990er Jahren. Der Teilaufhebungsbereich hat eine Größe von circa 3450 m². 
Grund der Aufhebung 
Ziel und Grund der Teilaufhebung ist es, die Festsetzungen, also die Art und das Maß der bauliche 
Nutzung, sowie weitere Festsetzungen wie beispielsweise Satteldach, GFZ 0,7 und Garagenbaufel-
der des Bebauungsplans 73490/06 in dem Geltungsbereich aufzuheben, um anschließend auf Grund-
lage des § 34 Baugesetzbuch das Grundstück entsprechend der umliegenden Bebauung einer Nut-
zung zuzuführen und eine zügige Wohnbebauung zu gewährleisten.  
 
Für das Grundstück liegen der Verwaltung bereits konkrete Entwicklungsabsichten vor. Das beste-
hende leerstehende Gebäude soll abgerissen werden. Vorgesehen ist ein Mehrgeschosswohnungs-
bau der zwischen den benachbarten Gebäuden, die in verschiedener Geschossigkeit auftreten, ver-
mittelt. Es soll ein Baukörper entstehen, der sich aus 3 Häusern zusammensetzt und mit 38 öffentlich 
geförderten Wohnungen zu den Ansprüchen eines durchmischten Quartiers beitragen wird. 
 
Verfahren 
 
Der Einleitungsbeschluss wurde im Stadtentwicklungsausschuss am 20.09.2018 gefasst. Am 
07.11.2018 wurde der Einleitungsbeschluss der Teilaufhebung des Bebauungsplans mit der Nummer 
73490/06 im Amtsblatt Köln bekannt gemacht. Gleichzeitig wurde der Beschluss gefasst, die frühzei-
tige Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 1 (Aushang im Bezirksrathaus Mülheim) durchzuführen. 
Dies erfolgte vom 08.11.2018 bis zum 21.11.2018. Stellungnahmen konnten bis zum 28.11.2018 ab-
gegeben werden. Es sind 20 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit innerhalb der Frist eingegangen 
und vier Stellungnahmen sind bis zum 03.12.2018 außerhalb der Frist eingegangen. In Anlage 3 und 
4 werden die Stellungnahmen nummeriert, aufgelistet und abgewogen.

3 
 
Bei der weiteren Ausarbeitung der Grundlagen zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes mit der Nr. 
73490/06 werden die Ergebnisse aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt. Be-
lange des Natur-, Umwelt-, und Landschaftsschutzes werden dabei geprüft und bewertet. 
Es wird darauf hingewiesen, dass nach der Teilaufhebung eine mögliche Bebauung nach § 34 Abs. 2 
BauGB zu bewerten ist. Da diese Beurteilung erst im Zusammenhang eines konkreten Baugesuches 
stattfinden kann, ist eine Bewertung der vorgetragenen Bedenken zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht. 
 
Umsetzung 
 
Die geplante Wohnbebauung kann nach erfolgreichem Satzungsbeschluss in einem separaten Bau-
genehmigungsverfahren auf Grundlage von § 34 Baugesetzbuch erfolgen. In diesem Verfahren wer-
den auch die vorgetragenen Bedenken geprüft. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Geltungsbereich 
Anlage 2 Geltungsbereich mit Ausschnitt Bebauungsplan 
Anlage 3 Abwägungstabelle frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 3.1 -NICHT ÖFFENTLICH - Entschlüsselungstabelle frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 4  Abwägungstabelle frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung außerhalb der Frist 
Anlage 4.1 -NICHT ÖFFENTLICH - Entschlüsselungstabelle frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
außerhalb der Frist 
Anlage 5 Aushang der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 3 Abwägungstabelle

6964 Zeichen

/ 2 
 
Anlage 3 
 
 
Darstellung und Bewertung zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 73479/06-01 –Arbeitstitel: „August-Strindberg-Straße in 
Köln-Holweide – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen eines Aushangs im Bürgeramt Mülheim vom 
08.11.2018 bis zum 21.11.2018 durchgeführt. Stellungnahmen konnten bis zum 28.11.2018 abgegeben werden. Es sind 24 Stellungnahmen aus der Öf-
fentlichkeit bis zum 03.12.2018 eingegangen (eine Stellungnahme mit 56 Unterschriften). Davon sind 20 Stellungnahmen fristgerecht eingegangen. Die vier 
Stellungnahmen außerhalb der Frist werden in Anlage 4 dargestellt. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden 
Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird 
auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung 
und des Stadtentwicklungsausschusses wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen in Anlage 3.1 zur Verfügung gestellt.  
 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 1,2,4,5,6,7, 12 (56 Unterschriften),13,14,17,18,20   
1.1 Geschossigkeit, Geschossflächenzahl 
Beschwerde bzgl. der Geschossigkeit und Geschossflä-
chenzahl im Vergleich zur umliegenden Bebauung.  
Kenntnisnahme. Ziel der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 73479/06-01  
ist, auf der Grundlage von § 34 Abs. 2 BauGB das Grundstück 
entsprechend durch die Umgebung vorgegebenen Parameter zu 
bebauen und eine zügige Nutzung und zeitnahe Bereitstellung 
von Wohnraum zu ermöglichen. Nach Abschluss und Bekannt-
machung des Bebauungsplanverfahrens wird ein mögliches Bau-
vorhaben nach § 34 Abs. 2 BauGB beurteilt. In diesem Zusam-
menhang erfolgt die Bewertung insbesondere nach Art (Wohnen) 
und Maß (Geschossigkeit) der baulichen Nutzung, der Bauweise 
und der überbaubaren Grundstücksfläche. Darüber hinaus wird 
geprüft, ob sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren 
Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Weitere 
Prüfkriterien sind Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeits-
verhältnisse und das eine Beeinträchtigung des Ortsbildes aus-

- 2 - 
 
/ 3 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
geschlossen ist. 
Eine Beurteilung gemäß § 34 Abs. 2 BauGB für Neubauvorhaben 
aufgrund des gegebenen Gebietscharakters ist ausreichend. 
Das Grundstück ist gut erschlossen. Überdies wird die Inan-
spruchnahme von weiteren Flächen im Außenbereich vermieden 
und das Potenzial zur Nachverdichtung ausgeschöpft.  
Es bleibt abschließend darauf hinzuweisen, dass die vom Vorha-
benträger vorgeschlagene Planung nur als eine Möglichkeit zu 
verstehen ist und nicht Teil des Verfahrens zur Teilaufhebung 
des Bebauungsplans Nr. 73479/06-01 ist. 
Sämtliche Stellungnahmen, welche im Zusammenhang des vor-
geschlagenen Baukörpers eingegangen sind werden zur Kennt-
nis genommen. Nach der Teilaufhebung ist eine mögliche Be-
bauung nach § 34 Abs. 2 BauGB zu bewerten. Da diese Beurtei-
lung erst im Zusammenhang eines konkreten Baugesuches statt-
finden kann, ist eine Bewertung der genannten Bedenken zum 
jetzigen Zeitpunkt verfrüht. 
2 1,7,12,13,14,17,18,20,   
 
2.1 Abstandsflächen, Verschattung 
Eine weitere Bebauung ist auf Grundlage der Abstands-
flächen und der entstehenden Verschattung zu vermei-
den. 
Kenntnisnahme. Siehe Stellungnahme 1.1. Sobald ein Baugesuch vorliegt, wird 
auch im Besonderen auf die Thematik Abstandsflächen und Ver-
schattung eingegangen. 
3 20   
3.1 Belüftung der Wohnumgebung 
Bei Realisierung des geplanten Bauvorhabens ist eine 
ausreichende Belüftung der Wohnumgebung nicht mehr 
gegeben.  
Kenntnisnahme. Die Bebauung ist nicht Gegenstand der Teilaufhebung des Be-
bauungsplans. Daher sind zwar allgemein im Verfahren die Aus-
wirkungen der Aufhebung auf die Belange Luft und Klima nach § 
1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB zu überprüfen, jedoch kann nicht konkret 
auf ein Bauvorhaben abgestellt werden, das einem bauordnungs-
rechtlichen Genehmigungsverfahren unterstellt ist. 
4 9,12,18,19   
4.1 Minderung der Wohnqualität 
Im Allgemeinen ist bei Realisierung der geplanten Bebau-
Kenntnisnahme. Die Bebauung ist nicht Gegenstand der Teilaufhebung des Be-
bauungsplans. Belange des Umwelt-, Natur- und Landschafts-

- 3 - 
 
/ 4 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
ung mit einer Verschlechterung der Wohnqualität zu rech-
nen. 
schutzes werden jedoch gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB im Be-
bauungsplanverfahren untersucht und bewertet. 
5 12   
5.1 Gesundheitsbeeinträchtigung 
Eine weitere Bebauung wird als gesundheitsbeeinträchti-
gend erachtet. 
Kenntnisnahme. Siehe Stellungnahme 1.1. 
6 
 
9   
6.1 Höhere Schallemission 
Auf Grund der Lage des geplanten Baukörpers und der 
geplanten Rodung ist mit einer höheren Schallemission zu 
rechnen. 
Kenntnisnahme. Siehe Stellungnahme 1.1. 
7 1,2,7,14,17,19,20   
7.1 Verlust Baumbestand, Erholungsraum und Tiere 
Mit Realisierung der Bebauung geht ein Verlust des 
Baumbestandes, Erholungsraum und Tiere einher. 
Ja Ein Umweltbericht und eine Artenschutzprüfung sind Teile des 
weiteren Verfahrens und werden bei der Offenlage gemäß 
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zur Einsichtnahme für eine bestimmte 
Dauer (vorrausichtlich 4 Wochen) ausgelegt. 
Ergänzend Siehe Stellungnahme 1.1. 
8 1,2,3,5,6,7,8,9,10,11,12,13, 14,15,16,18,20   
8.1 Verkehr 
Es ist mit einer Zunahme des Verkehrs zu rechnen, wel-
cher als weitere Folgen höhere Lärmbelastungen und Ab-
gase zur Folge hat. Darüber hinaus würde die entstehen-
de/geplante Verkehrsführung das Gefährdungsrisiko der 
Verkehrsteilnehmer erhöhen. Außerdem reichen die ge-
planten Stellplätze nicht aus, um den Bedarf zu sichern. 
Kenntnisnahme. Siehe Stellungnahme 1.1. 
9 3,8,10,15,16   
9.1 Sozialer Wohnungsbau 
Bedingt durch die vorhandenen Strukturen verträgt das 
Gebiet keinen weiteren sozialen Wohnungsbau. 
Nein Siehe Stellungnahme 1.1. 
Die Bebauung ist nicht Gegenstand der Teilaufhebung des Be-
bauungsplans. 
10 9,12,18

- 4 - 
 
 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
10.1 Zufahrten Feuerwehr, Rettungskräfte, AWB u. Bauver-
kehr 
Während der Bauzeit und darüber hinaus sind die Zufahr-
ten für Feuerwehr, Rettungskräfte, AWB und Bauverkehr 
nicht gesichert. 
Kenntnisnahme. Siehe Stellungnahme 1.1. 
11 9,18,20   
11.1 Umweltauswirkungen 
Emissionsschutz, Bauakustik, Schallemissionen, Baulärm, 
Erschütterungen und weitere Versiegelung waren nicht 
Gegenstand der Beschlussfassung 
Kenntnisnahme. Siehe Stellungnahme 1.1.

Anlage 1 Teilaufhebung

552 Zeichen

$XJXVW6WULQGEHUJ6WUD‰H
Teilaufhebung$XJXVW6WULQGEHUJ6WUD‰H
UHFKWVNUlIWLJHUBebauungsplan 73490/06
%HUJLVFK*ODGEDFKHU6WUD‰H
3LFFRORPLQLVWUD‰H
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0D‰VWDEN
StadtplanungsamtGeltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes 73490/06$XJXVW6WULQGEHUJ6WUD‰HLQ.|OQ+ROZHLGH
0 15075 300450 Meter0D‰VWDE

Anlage 5 Aushangplan

4030 Zeichen

1 Die Oberbürgermeisterin Dezernat VI 
Stadtentwicklung, Planen und Bauen • Stadtplanungsamt 
(unmaßstäblich) 
Sch�ägluftbild 
(unmaßstäbieh) 
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung 
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch 
in der Zeit vom 08.11.2018 bis 21.11.2018 
Teilaufhebung des Bebauungsplanes 73490/06 
„August-Stri ndberg-Straße" in Köln - Holweide 
1 .... 
""""'°" Geplantes Bauvorhaben 
(unmaßstäblich) 
Der Geltung$berekh des eeo.uung&pl•nes liegt Im Wesenlithen sOdich det' S-Blhrwi•.ltfftel• 
le KOln-Hofw'elde � dlf Bundesbahnstrecke Keln--Be(g'lsd'I Gladbach mcl der PlcCOIOml· 
mtraBe. 06V Bebauungsplan 73490M:>6 � Mil der SKanntmadlung am 08.08.1994 recNs.­
krMtlg. 
Der Beb-.iungspla n trifft fOr seinen gesamten Plange!Cungsberelch Im Wesenlkhen folge,nde 
ffltsetzungen: 
allgemeines: Wohngebiet (WA). 
Aäehen � G&mefnbedarf mit den Zweekbes.11nvnungen Jug4k'lelfflnchtung t.M 
-
Oltentllche GrOnMCM mh den Zweckbestimmungen -Parbnlage.. -Parutllage mit 
Blotopcl\9flllkter-. -Splelplatz-
prtvale Grlinfliche mit den z...,�ngen -OaLMCtlelnglrteo­
A.!ICM mr VenorglllgS8nlagen (GasYerteilen.tel&on). 
orrent11Cht vnttwslllet!en 
Geh-, Fel'lr- mc1 Lellungsreehte 
Auuchluu d9r aull'lllhrnsweiM ZIQssigen Nutzuf'l9&" lrn .A.llgemNMrn Wohngebiet 
H6hentest&atzungen 
ges.1a1tertsche Festsetzungen 
011tuoosbtrtlch dtc llilaufhtbung 
Det Ge!lungsbetek:h oer T&llaulhebung ..,...,aut das Gn.MStOdc A.t.gUSt•Strirdlerg•Straße 
11, Gemaitung Wlchrieim-Sct"twelnhelm. FILI' 9. R.nbkk 3812. �s Gn.ncbtOck ist durcil die 
Aitgus1-Stmdbfig-Strilße ers.chlos.san und wird begranz.1 m Norden durch M\8 G4üwM;ge. m 
Vl'fltlla durch <le H&use, Adaltlen.sttner..StraBe 4-8, und Im Os.!en durt.h die Wdlnllnlag:e des 
Erbb&LMlreins KOln •.V. 
Der G@I� derTellaufh@bung l@gl m �enAllgemefnen Wdlnge(>iet-'tNA· 
Gcund dtr Ttllaufhfbunp 
Oe< Bebauungsplan 73490.'06 setzt enCiang der �-tr&Be Bautalder fast. die eine 
urbane Bebauung mt Mehrga$Cho$$'wotY!ungsbeuten mlC ot>e� drei Gesd'lctuen 
ptanungsre<:htlld'I IBfmOglkh&n. Nur das GrundstOck A.ugUst.Sbloobefg-Straße Nr. 11 nat in 
diasarn S.,elch bisher k&lna batA:he VMind&nmg 8flfal'V9n. Grund hierfür 5lnd skneflich 
d"lt Fes.tsetzungen zum Maß de< btlU!k:hen MJlZl..lngen. die sieh eng an d.er �IM'ldsllua!lon 
0flentiaf1en U'ld kaum Erweiterw,g:Mn6glldlkeiten bieten. 
FOr dlesn Grundsioct: liegen def VecwalbJng nun kon kfe:e Entwkt:lungsabslchten "°'· 
o„V'Ofhandene.ffit l� Zeill lffrmhend-eGeWwotsotl abgtblochen""8fden. 
Vofge,tl"ten 1,t ein Mtnrgt�ung,ceu. otr mit 'ltff Gnctm,tn PM sioff�s 
zv-iKhen doe!i benac:htlwten Gebluderl mit drei. vklr und MChl Gnchouen vermittelt. Auch 
die Lagt des. gepl&Men Gftb6udes � von den Fest� dtS Seoeuung,p(ans l!llb. 
Es ls.t ein� Bau);Orper VOfg9S&hen. bestehend aus 3 Hlusem. der nach Osten 
riick.t und somit ein angemessenes Raumgal'Oge mit der benachbarten � 
Anenwohnanl&ge schtlff.en"WOrde. 
Nach den Planoogsabslchten dlf Elgentünlrin sollen h deo lnsge,samt 3 HAusem 
(ein BM.t6rp9r) 38 � errichtet werden. Es handelt lieh wn öffenIDch get6fdef1en 
WOIVU'9Sbau. Ole Hauser l\ab4tn ehtn Aut?lJg und Si'ld barrletetrel YCl'l'I Keler bh zum 
Stafrefg&Sd'IOSS. IM Untergesehoss belhfel sieh„ Tlefgar&ge mtt 30 S!itllpl.!itun. 
Fahrracl:oxen tis 64 Fahrridw. lONle Keller- und Trockefv.Wme. 
Die V0fhandene Wegel>l!'zlehung von der August-S!Mdberg-Straße zur Hotweldef Heide w1fd 
cllrch das Beuvorhaben nkhl bNl'\l:rKhligf. 
Die Telauthetlung -des Bebauw'lgsp&enes Nr. 73490/06 erfolgt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB 
m Veffatven nactl § 2 BauGB. � � Neuluf� eln$chlleBlich einer �'tflptüfUng 
und dK Erarbetb.mg ernes lMl'We!tberlchts. CMi& frOhZelllge Betellgoog der Öffentlk:N:elt ""1fd 
entspred'lencl § 3 Abs.atz. 1 Setz J Nr. 1 BeuGB clUrchg&fOl'lrt. 
Ztel der Tellaufl'lebung Ist es, auf GnnSage des§ 34 Baugesetzt>uch das GrundstOek 
entsprechend da, umlegenden a.bawng zu nuttan U'ld eine zOgiga Be� und Hitnahe 
Berelt$t ....... von Womr--,i zu erm6glk:han. 
Perspektive 
(unmaßstablich) 
Anlage 5

Anlage 4 Abwägungstabelle außerhalb der Frist

5354 Zeichen

/ 2 
 
                       Anlage 4 
 
Darstellung und Bewertung der  für die Teilaufhebung zum Bebauungsplan 73479/06-01 –Arbeitstitel: „August-Strindberg-Straße in 
Köln-Holweide - eingegangenen Stellungnahmen außerhalb der Beteiligungsverfahren nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)  
 
Außerhalb der Beteiligungsverfahren nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch sind vier Stellungnahmen bis zum 03.12.2018 aus der Öffentlichkeit eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden 
Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird 
auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung, 
des Stadtentwicklungsausschusses wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen in Anlage 4.1 zur Verfügung gestellt.  
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 
1.1 
N.N.  
Geschossigkeit, Geschossflächenzahl 
Beschwerde bzgl. der Geschossigkeit und Geschossflä-
chenzahl im Vergleich zur umliegenden Bebauung. 
Kenntnisnahme. Nach der Teilaufhebung ist eine mögliche Bebauung nach § 34 
Abs. 2 BauGB zu bewerten. Da die Beurteilung der genannten 
Themen und Problematiken erst im Zusammenhang eines kon-
kreten Baugesuches stattfinden wird, ist eine Bewertung der ge-
nannten Bedenken zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht. Es ist darauf 
hinzuweisen, dass die vom Vorhabenträger vorgeschlagene Pla-
nung als eine Möglichkeit zu verstehen ist und nicht Teil des Ver-
fahrens zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 73479/06-01 
ist. 
1.2 Abstandsflächen, Verschattung 
Eine Bebauung in direkt angrenzender Nachbarschaft ist 
auf Grundlage der Abstandsflächen und der entstehenden 
Verschattung zu vermeiden. 
Kenntnisnahme. Sobald ein Baugesuch vorliegt, wird auch im Besonderen auf die 
Thematik Abstandsflächen und Verschattung eingegangen.  
Ergänzend dazu siehe Stellungnahme 1.1. 
1.3 Belüftung der Wohnumgebung 
Bei Realisierung des geplanten Bauvorhabens ist eine 
ausreichende Belüftung der Wohnumgebung nicht mehr 
gegeben. 
Kenntnisnahme. Siehe Stellungnahme der Verwaltung 1.1

- 2 - 
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1.4 Minderung der Wohnqualität 
Im Allgemeinen ist bei Realisierung der geplanten Bebau-
ung mit einer Verschlechterung der Wohnqualität zu rech-
nen. 
Kenntnisnahme. Siehe Stellungnahme 1.1 
1.5 Verkehr 
Es ist mit einer Zunahme des Verkehrs zu rechnen, wel-
cher als weitere Folgen höhere Lärmbelastungen und Ab-
gase zur Folge hat. Darüber hinaus würde die entstehen-
de/geplante Verkehrsführung das Gefährdungsrisiko der 
Verkehrsteilnehmer erhöhen. Außerdem reichen die ge-
planten Stellplätze nicht aus, um den Bedarf zu sichern. 
Kenntnisnahme. Siehe Stellungnahme 1.1 
1.6 Klimabedingungen 
Durch den Wegfall von Grünflächen durch Versiegelung 
von Flächen verschlechtern sich die Klimabedingungen in 
der Stadt. 
Kenntnisnahme. Siehe Stellungnahme 1.1 
2 
2.1 
N.N. 
Siehe Stellungnahme 1.5 
Kenntnisnahme.  
Siehe Stellungnahme 1.5 
2.2 Zufahrten Feuerwehr, Rettungskräfte, AWB u. Bauver-
kehr 
Während der Bauzeit und darüber hinaus sind die Zufahr-
ten für Feuerwehr, Rettungskräfte, AWB und Bauverkehr 
nicht gesichert. 
Kenntnisnahme. Siehe Stellungnahme 1.1 
2.3 Siehe Stellungnahme 1.4 Kenntnisnahme. Siehe Stellungnahme 1.4 
2.4 Höhere Schallemission 
Auf Grund der Lage des geplanten Baukörpers und der 
geplanten Rodung ist mit einer höheren Schallemission zu 
rechnen. 
Kenntnisnahme. Siehe Stellungnahme 1.4 
2.5 Erforderliche Gutachten 
Es wird darauf hingewiesen, dass vor erteilter Baugeneh-
migung ein Schalltechnisch und ein bauphysikalisches 
Gutachten erstellt werden sollten. 
Kenntnisnahme. In den weiteren Verfahrensschritten werden umweltrelevante 
Gutachten und der Umweltbericht ergänzt, angefertigt und ge-
mäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch einen Monat öffentlich ausgelegt. 
Ergänzend dazu siehe Stellungnahme 1.1.

- 3 - 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
3 
3.1 
N.N. 
Siehe Stellungnahme 1.5. 
Kenntnisnahme. Siehe Stellungnahme 1.5. 
3.2 Siehe Stellungnahme 2.2. Kenntnisnahme. Siehe Stellungnahme 2.2. 
4 
4.1 
Unwirtschaftliche Bebauung 
Die Aussage, dass der aktuelle Bebauungsplan mit seinen 
textlichen Festsetzungen eine wirtschaftliche Bebauung 
nicht realisierbar macht, ist falsch. Es lässt sich vermuten, 
dass einem Investor der wirtschaftliche Nutzen einge-
räumt wird. 
Nein. Das Bedenken bezieht sich auf die bestehenden Festsetzungen 
des Bebauungsplans 73479/06-01. Dieser schreibt ein genaues 
Baufeld vor, welches eine neue Nutzung des Grundstücks er-
schwert. Ebenso werden Anzahl der Geschosse (III), ein Sattel-
dach, diverse bestehende Bäume und eine Tiefgarage festge-
setzt, die eine städtebauliche Entwicklung beeinträchtigen. 
Ergänzend dazu Siehe Stellungnahme 1.1. 
4.2 Siehe Stellungnahme 1.5. Kenntnisnahme. Siehe Stellungnahme 1.5. 
4.3 Siehe Stellungnahme 1.4. Kenntnisnahme. Siehe Stellungnahme 1.4. 
4.4 Siehe Stellungnahme 1.3. Kenntnisnahme. Siehe Stellungnahme 1.3.

Beratungsverlauf (2)

27.01.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.01.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 14.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4162/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
18.12.2019
Erstellt
28.11.2019 09:22