4162/2019
Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nummer 73490/06- Arbeitstitel: August-Strindberg-Straße in Köln-Holweide; Anhörung der Bezirksvertretung Mülheim zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarb
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Anlage 2 Teilaufhebung
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Teilaufhebung$XJXVW6WULQGEHUJ6WUDH UHFKWVNUlIWLJHUBebauungsplan 73490/06 %HUJLVFK*ODGEDFKHU6WUDH 3LFFRORPLQLVWUDH Anlage 2 N StadtplanungsamtGeltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes 73490/06$XJXVW6WULQGEHUJ6WUDHLQ.|OQ+ROZHLGH 0DVWDE0 15075 300450 Meter0DVWDE
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Tiet Sa Vorlagen-Nummer 4162/2019 Freigabedatum 18.12.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nummer 73490/06- Arbeitstitel: August-Strindberg-Straße in Köln-Holweide; Anhörung der Bezirksvertretung Mülheim zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung der Bebauungsplan-Teilaufhebung Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bauge- setzbuch (BauGB) gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage ) zur Kenntnis; 2. beauftragt die Verwaltung, das Verfahren weiter zu führen und dabei die Ergebnisse aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 BauGB) zu berücksichtigen. Alternative: beschließt, das Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nummer 73490/06 - Arbeitstitel: August-Strindberg-Straße in Köln-Holweide einzustellen. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.01.2020 Stadtentwicklungsausschuss 30.01.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Bebauungsplan 73490/06 wurde mit der Bekanntmachung am 08.08.1994 rechtskräftig. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Wesentlichen südlich der S-Bahn-Haltestelle Köln-Holweide zwischen der Bundesbahnstrecke Köln-Bergisch Gladbach und der Piccoloministraße. Der Bebauungsplan setzt im nördlichen Teil überwiegend Ausgleichsflächen sowie eine öffentliche Grünfläche mit Kleingärten und Kinderspielplatz parallel zur Bahnstrecke fest. Neben einer öffentlichen Grünfläche –Parkanlage- werden private Grünflächen mit der Zweckbestim- mung Dauerkleingärten festgesetzt. Außerdem befinden sich im Bebauungsplan öffentliche Verkehrs- flächen, sowie Flächen mit Geh-, Fahr-, und Leitungsrechten. Die Wohnbebauung ist als Allgemeines Wohngebiet, überwiegend mit einer Grundflächenzahl –GRZ- von 0,4 und einer Geschossflächenzahl –GFZ- von 1,0 festgesetzt. An der August-Strindbergstraße 10-18 wurde die Festsetzung Fläche für Gemeinbedarf –Altenwohnanlage- mit einer GRZ von 0,5, GFZ 1,4 und einer IV geschossigen Bebauung in geschlossener Bauweise getroffen. Teilaufhebungsbereich Der Geltungsbereich der Teilaufhebung beschränkt sich auf ein Grundstück (Gemarkung 4968, Flur 9, Flurstück 3812) erschlossen durch die August-Strindberg-Straße mit der Hausnummer 11. Auf die- sem Grundstück steht ein II-geschossiges Gebäude in offener Bauweise. Es wurden erweiterte Bau- grenzen und eine III-geschossige Bebauung festgesetzt, die sich sehr stark an der damaligen Be- standsituation orientierte und die jetzt nur im begrenzten Rahmen eine neue Bebauung ermöglicht. Der Teilaufhebungsbereich grenzt nördlich an die Holweider Heide, östlich grenzt das Flurstück an die u-förmige Altenwohnanlage , südlich befinden sich Mehrfamilienhäuser, die die Straßenflucht zur Piccoloministraße bilden und westlich befinden sich weitere Mehrfamilienhäuser in Zeilenbauweise aus den 1990er Jahren. Der Teilaufhebungsbereich hat eine Größe von circa 3450 m². Grund der Aufhebung Ziel und Grund der Teilaufhebung ist es, die Festsetzungen, also die Art und das Maß der bauliche Nutzung, sowie weitere Festsetzungen wie beispielsweise Satteldach, GFZ 0,7 und Garagenbaufel- der des Bebauungsplans 73490/06 in dem Geltungsbereich aufzuheben, um anschließend auf Grund- lage des § 34 Baugesetzbuch das Grundstück entsprechend der umliegenden Bebauung einer Nut- zung zuzuführen und eine zügige Wohnbebauung zu gewährleisten. Für das Grundstück liegen der Verwaltung bereits konkrete Entwicklungsabsichten vor. Das beste- hende leerstehende Gebäude soll abgerissen werden. Vorgesehen ist ein Mehrgeschosswohnungs- bau der zwischen den benachbarten Gebäuden, die in verschiedener Geschossigkeit auftreten, ver- mittelt. Es soll ein Baukörper entstehen, der sich aus 3 Häusern zusammensetzt und mit 38 öffentlich geförderten Wohnungen zu den Ansprüchen eines durchmischten Quartiers beitragen wird. Verfahren Der Einleitungsbeschluss wurde im Stadtentwicklungsausschuss am 20.09.2018 gefasst. Am 07.11.2018 wurde der Einleitungsbeschluss der Teilaufhebung des Bebauungsplans mit der Nummer 73490/06 im Amtsblatt Köln bekannt gemacht. Gleichzeitig wurde der Beschluss gefasst, die frühzei- tige Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 1 (Aushang im Bezirksrathaus Mülheim) durchzuführen. Dies erfolgte vom 08.11.2018 bis zum 21.11.2018. Stellungnahmen konnten bis zum 28.11.2018 ab- gegeben werden. Es sind 20 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit innerhalb der Frist eingegangen und vier Stellungnahmen sind bis zum 03.12.2018 außerhalb der Frist eingegangen. In Anlage 3 und 4 werden die Stellungnahmen nummeriert, aufgelistet und abgewogen. 3 Bei der weiteren Ausarbeitung der Grundlagen zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes mit der Nr. 73490/06 werden die Ergebnisse aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt. Be- lange des Natur-, Umwelt-, und Landschaftsschutzes werden dabei geprüft und bewertet. Es wird darauf hingewiesen, dass nach der Teilaufhebung eine mögliche Bebauung nach § 34 Abs. 2 BauGB zu bewerten ist. Da diese Beurteilung erst im Zusammenhang eines konkreten Baugesuches stattfinden kann, ist eine Bewertung der vorgetragenen Bedenken zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht. Umsetzung Die geplante Wohnbebauung kann nach erfolgreichem Satzungsbeschluss in einem separaten Bau- genehmigungsverfahren auf Grundlage von § 34 Baugesetzbuch erfolgen. In diesem Verfahren wer- den auch die vorgetragenen Bedenken geprüft. Anlagen Anlage 1 Geltungsbereich Anlage 2 Geltungsbereich mit Ausschnitt Bebauungsplan Anlage 3 Abwägungstabelle frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 3.1 -NICHT ÖFFENTLICH - Entschlüsselungstabelle frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 4 Abwägungstabelle frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung außerhalb der Frist Anlage 4.1 -NICHT ÖFFENTLICH - Entschlüsselungstabelle frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung außerhalb der Frist Anlage 5 Aushang der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 3 Abwägungstabelle
6964 Zeichen
/ 2 Anlage 3 Darstellung und Bewertung zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 73479/06-01 –Arbeitstitel: „August-Strindberg-Straße in Köln-Holweide – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen eines Aushangs im Bürgeramt Mülheim vom 08.11.2018 bis zum 21.11.2018 durchgeführt. Stellungnahmen konnten bis zum 28.11.2018 abgegeben werden. Es sind 24 Stellungnahmen aus der Öf- fentlichkeit bis zum 03.12.2018 eingegangen (eine Stellungnahme mit 56 Unterschriften). Davon sind 20 Stellungnahmen fristgerecht eingegangen. Die vier Stellungnahmen außerhalb der Frist werden in Anlage 4 dargestellt. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung und des Stadtentwicklungsausschusses wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen in Anlage 3.1 zur Verfügung gestellt. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 1,2,4,5,6,7, 12 (56 Unterschriften),13,14,17,18,20 1.1 Geschossigkeit, Geschossflächenzahl Beschwerde bzgl. der Geschossigkeit und Geschossflä- chenzahl im Vergleich zur umliegenden Bebauung. Kenntnisnahme. Ziel der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 73479/06-01 ist, auf der Grundlage von § 34 Abs. 2 BauGB das Grundstück entsprechend durch die Umgebung vorgegebenen Parameter zu bebauen und eine zügige Nutzung und zeitnahe Bereitstellung von Wohnraum zu ermöglichen. Nach Abschluss und Bekannt- machung des Bebauungsplanverfahrens wird ein mögliches Bau- vorhaben nach § 34 Abs. 2 BauGB beurteilt. In diesem Zusam- menhang erfolgt die Bewertung insbesondere nach Art (Wohnen) und Maß (Geschossigkeit) der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche. Darüber hinaus wird geprüft, ob sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Weitere Prüfkriterien sind Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeits- verhältnisse und das eine Beeinträchtigung des Ortsbildes aus- - 2 - / 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung geschlossen ist. Eine Beurteilung gemäß § 34 Abs. 2 BauGB für Neubauvorhaben aufgrund des gegebenen Gebietscharakters ist ausreichend. Das Grundstück ist gut erschlossen. Überdies wird die Inan- spruchnahme von weiteren Flächen im Außenbereich vermieden und das Potenzial zur Nachverdichtung ausgeschöpft. Es bleibt abschließend darauf hinzuweisen, dass die vom Vorha- benträger vorgeschlagene Planung nur als eine Möglichkeit zu verstehen ist und nicht Teil des Verfahrens zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 73479/06-01 ist. Sämtliche Stellungnahmen, welche im Zusammenhang des vor- geschlagenen Baukörpers eingegangen sind werden zur Kennt- nis genommen. Nach der Teilaufhebung ist eine mögliche Be- bauung nach § 34 Abs. 2 BauGB zu bewerten. Da diese Beurtei- lung erst im Zusammenhang eines konkreten Baugesuches statt- finden kann, ist eine Bewertung der genannten Bedenken zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht. 2 1,7,12,13,14,17,18,20, 2.1 Abstandsflächen, Verschattung Eine weitere Bebauung ist auf Grundlage der Abstands- flächen und der entstehenden Verschattung zu vermei- den. Kenntnisnahme. Siehe Stellungnahme 1.1. Sobald ein Baugesuch vorliegt, wird auch im Besonderen auf die Thematik Abstandsflächen und Ver- schattung eingegangen. 3 20 3.1 Belüftung der Wohnumgebung Bei Realisierung des geplanten Bauvorhabens ist eine ausreichende Belüftung der Wohnumgebung nicht mehr gegeben. Kenntnisnahme. Die Bebauung ist nicht Gegenstand der Teilaufhebung des Be- bauungsplans. Daher sind zwar allgemein im Verfahren die Aus- wirkungen der Aufhebung auf die Belange Luft und Klima nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB zu überprüfen, jedoch kann nicht konkret auf ein Bauvorhaben abgestellt werden, das einem bauordnungs- rechtlichen Genehmigungsverfahren unterstellt ist. 4 9,12,18,19 4.1 Minderung der Wohnqualität Im Allgemeinen ist bei Realisierung der geplanten Bebau- Kenntnisnahme. Die Bebauung ist nicht Gegenstand der Teilaufhebung des Be- bauungsplans. Belange des Umwelt-, Natur- und Landschafts- - 3 - / 4 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung ung mit einer Verschlechterung der Wohnqualität zu rech- nen. schutzes werden jedoch gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB im Be- bauungsplanverfahren untersucht und bewertet. 5 12 5.1 Gesundheitsbeeinträchtigung Eine weitere Bebauung wird als gesundheitsbeeinträchti- gend erachtet. Kenntnisnahme. Siehe Stellungnahme 1.1. 6 9 6.1 Höhere Schallemission Auf Grund der Lage des geplanten Baukörpers und der geplanten Rodung ist mit einer höheren Schallemission zu rechnen. Kenntnisnahme. Siehe Stellungnahme 1.1. 7 1,2,7,14,17,19,20 7.1 Verlust Baumbestand, Erholungsraum und Tiere Mit Realisierung der Bebauung geht ein Verlust des Baumbestandes, Erholungsraum und Tiere einher. Ja Ein Umweltbericht und eine Artenschutzprüfung sind Teile des weiteren Verfahrens und werden bei der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zur Einsichtnahme für eine bestimmte Dauer (vorrausichtlich 4 Wochen) ausgelegt. Ergänzend Siehe Stellungnahme 1.1. 8 1,2,3,5,6,7,8,9,10,11,12,13, 14,15,16,18,20 8.1 Verkehr Es ist mit einer Zunahme des Verkehrs zu rechnen, wel- cher als weitere Folgen höhere Lärmbelastungen und Ab- gase zur Folge hat. Darüber hinaus würde die entstehen- de/geplante Verkehrsführung das Gefährdungsrisiko der Verkehrsteilnehmer erhöhen. Außerdem reichen die ge- planten Stellplätze nicht aus, um den Bedarf zu sichern. Kenntnisnahme. Siehe Stellungnahme 1.1. 9 3,8,10,15,16 9.1 Sozialer Wohnungsbau Bedingt durch die vorhandenen Strukturen verträgt das Gebiet keinen weiteren sozialen Wohnungsbau. Nein Siehe Stellungnahme 1.1. Die Bebauung ist nicht Gegenstand der Teilaufhebung des Be- bauungsplans. 10 9,12,18 - 4 - Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 10.1 Zufahrten Feuerwehr, Rettungskräfte, AWB u. Bauver- kehr Während der Bauzeit und darüber hinaus sind die Zufahr- ten für Feuerwehr, Rettungskräfte, AWB und Bauverkehr nicht gesichert. Kenntnisnahme. Siehe Stellungnahme 1.1. 11 9,18,20 11.1 Umweltauswirkungen Emissionsschutz, Bauakustik, Schallemissionen, Baulärm, Erschütterungen und weitere Versiegelung waren nicht Gegenstand der Beschlussfassung Kenntnisnahme. Siehe Stellungnahme 1.1.
Anlage 1 Teilaufhebung
552 Zeichen
$XJXVW6WULQGEHUJ6WUDH Teilaufhebung$XJXVW6WULQGEHUJ6WUDH UHFKWVNUlIWLJHUBebauungsplan 73490/06 %HUJLVFK*ODGEDFKHU6WUDH 3LFFRORPLQLVWUDH Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0DVWDEN StadtplanungsamtGeltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes 73490/06$XJXVW6WULQGEHUJ6WUDHLQ.|OQ+ROZHLGH 0 15075 300450 Meter0DVWDE
Anlage 5 Aushangplan
4030 Zeichen
1 Die Oberbürgermeisterin Dezernat VI Stadtentwicklung, Planen und Bauen • Stadtplanungsamt (unmaßstäblich) Sch�ägluftbild (unmaßstäbieh) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch in der Zeit vom 08.11.2018 bis 21.11.2018 Teilaufhebung des Bebauungsplanes 73490/06 „August-Stri ndberg-Straße" in Köln - Holweide 1 .... """"'°" Geplantes Bauvorhaben (unmaßstäblich) Der Geltung$berekh des eeo.uung&pl•nes liegt Im Wesenlithen sOdich det' S-Blhrwi•.ltfftel• le KOln-Hofw'elde � dlf Bundesbahnstrecke Keln--Be(g'lsd'I Gladbach mcl der PlcCOIOml· mtraBe. 06V Bebauungsplan 73490M:>6 � Mil der SKanntmadlung am 08.08.1994 recNs. krMtlg. Der Beb-.iungspla n trifft fOr seinen gesamten Plange!Cungsberelch Im Wesenlkhen folge,nde ffltsetzungen: allgemeines: Wohngebiet (WA). Aäehen � G&mefnbedarf mit den Zweekbes.11nvnungen Jug4k'lelfflnchtung t.M - Oltentllche GrOnMCM mh den Zweckbestimmungen -Parbnlage.. -Parutllage mit Blotopcl\9flllkter-. -Splelplatz- prtvale Grlinfliche mit den z...,�ngen -OaLMCtlelnglrteo A.!ICM mr VenorglllgS8nlagen (GasYerteilen.tel&on). orrent11Cht vnttwslllet!en Geh-, Fel'lr- mc1 Lellungsreehte Auuchluu d9r aull'lllhrnsweiM ZIQssigen Nutzuf'l9&" lrn .A.llgemNMrn Wohngebiet H6hentest&atzungen ges.1a1tertsche Festsetzungen 011tuoosbtrtlch dtc llilaufhtbung Det Ge!lungsbetek:h oer T&llaulhebung ..,...,aut das Gn.MStOdc A.t.gUSt•Strirdlerg•Straße 11, Gemaitung Wlchrieim-Sct"twelnhelm. FILI' 9. R.nbkk 3812. �s Gn.ncbtOck ist durcil die Aitgus1-Stmdbfig-Strilße ers.chlos.san und wird begranz.1 m Norden durch M\8 G4üwM;ge. m Vl'fltlla durch <le H&use, Adaltlen.sttner..StraBe 4-8, und Im Os.!en durt.h die Wdlnllnlag:e des Erbb&LMlreins KOln •.V. Der G@I� derTellaufh@bung l@gl m �enAllgemefnen Wdlnge(>iet-'tNA· Gcund dtr Ttllaufhfbunp Oe< Bebauungsplan 73490.'06 setzt enCiang der �-tr&Be Bautalder fast. die eine urbane Bebauung mt Mehrga$Cho$$'wotY!ungsbeuten mlC ot>e� drei Gesd'lctuen ptanungsre<:htlld'I IBfmOglkh&n. Nur das GrundstOck A.ugUst.Sbloobefg-Straße Nr. 11 nat in diasarn S.,elch bisher k&lna batA:he VMind&nmg 8flfal'V9n. Grund hierfür 5lnd skneflich d"lt Fes.tsetzungen zum Maß de< btlU!k:hen MJlZl..lngen. die sieh eng an d.er �IM'ldsllua!lon 0flentiaf1en U'ld kaum Erweiterw,g:Mn6glldlkeiten bieten. FOr dlesn Grundsioct: liegen def VecwalbJng nun kon kfe:e Entwkt:lungsabslchten "°'· o„V'Ofhandene.ffit l� Zeill lffrmhend-eGeWwotsotl abgtblochen""8fden. Vofge,tl"ten 1,t ein Mtnrgt�ung,ceu. otr mit 'ltff Gnctm,tn PM sioff�s zv-iKhen doe!i benac:htlwten Gebluderl mit drei. vklr und MChl Gnchouen vermittelt. Auch die Lagt des. gepl&Men Gftb6udes � von den Fest� dtS Seoeuung,p(ans l!llb. Es ls.t ein� Bau);Orper VOfg9S&hen. bestehend aus 3 Hlusem. der nach Osten riick.t und somit ein angemessenes Raumgal'Oge mit der benachbarten � Anenwohnanl&ge schtlff.en"WOrde. Nach den Planoogsabslchten dlf Elgentünlrin sollen h deo lnsge,samt 3 HAusem (ein BM.t6rp9r) 38 � errichtet werden. Es handelt lieh wn öffenIDch get6fdef1en WOIVU'9Sbau. Ole Hauser l\ab4tn ehtn Aut?lJg und Si'ld barrletetrel YCl'l'I Keler bh zum Stafrefg&Sd'IOSS. IM Untergesehoss belhfel sieh„ Tlefgar&ge mtt 30 S!itllpl.!itun. Fahrracl:oxen tis 64 Fahrridw. lONle Keller- und Trockefv.Wme. Die V0fhandene Wegel>l!'zlehung von der August-S!Mdberg-Straße zur Hotweldef Heide w1fd cllrch das Beuvorhaben nkhl bNl'\l:rKhligf. Die Telauthetlung -des Bebauw'lgsp&enes Nr. 73490/06 erfolgt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB m Veffatven nactl § 2 BauGB. � � Neuluf� eln$chlleBlich einer �'tflptüfUng und dK Erarbetb.mg ernes lMl'We!tberlchts. CMi& frOhZelllge Betellgoog der Öffentlk:N:elt ""1fd entspred'lencl § 3 Abs.atz. 1 Setz J Nr. 1 BeuGB clUrchg&fOl'lrt. Ztel der Tellaufl'lebung Ist es, auf GnnSage des§ 34 Baugesetzt>uch das GrundstOek entsprechend da, umlegenden a.bawng zu nuttan U'ld eine zOgiga Be� und Hitnahe Berelt$t ....... von Womr--,i zu erm6glk:han. Perspektive (unmaßstablich) Anlage 5
Anlage 4 Abwägungstabelle außerhalb der Frist
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Anlage 4
Darstellung und Bewertung der für die Teilaufhebung zum Bebauungsplan 73479/06-01 –Arbeitstitel: „August-Strindberg-Straße in
Köln-Holweide - eingegangenen Stellungnahmen außerhalb der Beteiligungsverfahren nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Außerhalb der Beteiligungsverfahren nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch sind vier Stellungnahmen bis zum 03.12.2018 aus der Öffentlichkeit eingegangen.
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden
Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird
auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung,
des Stadtentwicklungsausschusses wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen in Anlage 4.1 zur Verfügung gestellt.
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
1
1.1
N.N.
Geschossigkeit, Geschossflächenzahl
Beschwerde bzgl. der Geschossigkeit und Geschossflä-
chenzahl im Vergleich zur umliegenden Bebauung.
Kenntnisnahme. Nach der Teilaufhebung ist eine mögliche Bebauung nach § 34
Abs. 2 BauGB zu bewerten. Da die Beurteilung der genannten
Themen und Problematiken erst im Zusammenhang eines kon-
kreten Baugesuches stattfinden wird, ist eine Bewertung der ge-
nannten Bedenken zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht. Es ist darauf
hinzuweisen, dass die vom Vorhabenträger vorgeschlagene Pla-
nung als eine Möglichkeit zu verstehen ist und nicht Teil des Ver-
fahrens zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 73479/06-01
ist.
1.2 Abstandsflächen, Verschattung
Eine Bebauung in direkt angrenzender Nachbarschaft ist
auf Grundlage der Abstandsflächen und der entstehenden
Verschattung zu vermeiden.
Kenntnisnahme. Sobald ein Baugesuch vorliegt, wird auch im Besonderen auf die
Thematik Abstandsflächen und Verschattung eingegangen.
Ergänzend dazu siehe Stellungnahme 1.1.
1.3 Belüftung der Wohnumgebung
Bei Realisierung des geplanten Bauvorhabens ist eine
ausreichende Belüftung der Wohnumgebung nicht mehr
gegeben.
Kenntnisnahme. Siehe Stellungnahme der Verwaltung 1.1
- 2 -
/ 3
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
1.4 Minderung der Wohnqualität
Im Allgemeinen ist bei Realisierung der geplanten Bebau-
ung mit einer Verschlechterung der Wohnqualität zu rech-
nen.
Kenntnisnahme. Siehe Stellungnahme 1.1
1.5 Verkehr
Es ist mit einer Zunahme des Verkehrs zu rechnen, wel-
cher als weitere Folgen höhere Lärmbelastungen und Ab-
gase zur Folge hat. Darüber hinaus würde die entstehen-
de/geplante Verkehrsführung das Gefährdungsrisiko der
Verkehrsteilnehmer erhöhen. Außerdem reichen die ge-
planten Stellplätze nicht aus, um den Bedarf zu sichern.
Kenntnisnahme. Siehe Stellungnahme 1.1
1.6 Klimabedingungen
Durch den Wegfall von Grünflächen durch Versiegelung
von Flächen verschlechtern sich die Klimabedingungen in
der Stadt.
Kenntnisnahme. Siehe Stellungnahme 1.1
2
2.1
N.N.
Siehe Stellungnahme 1.5
Kenntnisnahme.
Siehe Stellungnahme 1.5
2.2 Zufahrten Feuerwehr, Rettungskräfte, AWB u. Bauver-
kehr
Während der Bauzeit und darüber hinaus sind die Zufahr-
ten für Feuerwehr, Rettungskräfte, AWB und Bauverkehr
nicht gesichert.
Kenntnisnahme. Siehe Stellungnahme 1.1
2.3 Siehe Stellungnahme 1.4 Kenntnisnahme. Siehe Stellungnahme 1.4
2.4 Höhere Schallemission
Auf Grund der Lage des geplanten Baukörpers und der
geplanten Rodung ist mit einer höheren Schallemission zu
rechnen.
Kenntnisnahme. Siehe Stellungnahme 1.4
2.5 Erforderliche Gutachten
Es wird darauf hingewiesen, dass vor erteilter Baugeneh-
migung ein Schalltechnisch und ein bauphysikalisches
Gutachten erstellt werden sollten.
Kenntnisnahme. In den weiteren Verfahrensschritten werden umweltrelevante
Gutachten und der Umweltbericht ergänzt, angefertigt und ge-
mäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch einen Monat öffentlich ausgelegt.
Ergänzend dazu siehe Stellungnahme 1.1.
- 3 -
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
3
3.1
N.N.
Siehe Stellungnahme 1.5.
Kenntnisnahme. Siehe Stellungnahme 1.5.
3.2 Siehe Stellungnahme 2.2. Kenntnisnahme. Siehe Stellungnahme 2.2.
4
4.1
Unwirtschaftliche Bebauung
Die Aussage, dass der aktuelle Bebauungsplan mit seinen
textlichen Festsetzungen eine wirtschaftliche Bebauung
nicht realisierbar macht, ist falsch. Es lässt sich vermuten,
dass einem Investor der wirtschaftliche Nutzen einge-
räumt wird.
Nein. Das Bedenken bezieht sich auf die bestehenden Festsetzungen
des Bebauungsplans 73479/06-01. Dieser schreibt ein genaues
Baufeld vor, welches eine neue Nutzung des Grundstücks er-
schwert. Ebenso werden Anzahl der Geschosse (III), ein Sattel-
dach, diverse bestehende Bäume und eine Tiefgarage festge-
setzt, die eine städtebauliche Entwicklung beeinträchtigen.
Ergänzend dazu Siehe Stellungnahme 1.1.
4.2 Siehe Stellungnahme 1.5. Kenntnisnahme. Siehe Stellungnahme 1.5.
4.3 Siehe Stellungnahme 1.4. Kenntnisnahme. Siehe Stellungnahme 1.4.
4.4 Siehe Stellungnahme 1.3. Kenntnisnahme. Siehe Stellungnahme 1.3.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4162/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 18.12.2019
- Erstellt
- 28.11.2019 09:22