Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der BV 8 vom 28.11.2024 zum Brachland auf dem Grundstück Hans-Schulten-Straße neben KiTa (AN/1595/2024)
Beantwortung einer Anfrage (BV) 3752/2024 vom 28.01.2025
Stand: Am 20.03.2025 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle VIII/57/570 Vorlagen-Nummer 3752/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 20.03.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der BV 8 vom 28.11.2024 zum Brachland auf dem Grundstück Hans-Schulten-Straße neben KiTa (AN/1595/2024) Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Ist der Eigentümer des Grundstücks Hans-Schulten Straße, in Höhe des Wendekrei- ses, nördlich des Parkdecks und östlich des Kindergartens nach der Rodung des Wäldchens vor etwa zwei Jahren zu entsprechender Neupflanzung von Bäumen ver- pflichtet worden und wenn ja, ist er dieser Verpflichtung nachgekommen? 2. Warum wurden nun erneut alle Sträucher und Pflanzen gerodet? Was ist auf dem Grundstück geplant? Antwort der Verwaltung: Die betreffende Fläche in der Hans-Schulten-Str. in Köln-Brück (Gem. Langenbrück, Flur 71, Flurst. 3958) ist aufgrund ihrer Größe und wegen des durch die Art der Bestockung vor der widerrechtlichen Rodung im August 2022 geprägten Charakters als Wald im Sinne des Lan- desforstgesetzes NRW zu klassifizieren gewesen. Die Anordnung und Prüfung von Vegetationsmaßnahmen auf dieser Fläche erfolgt daher nach forstrechtlichen Maßstäben. Zuständig hierfür ist nicht die Stadt Köln, sondern der Landesbetrieb Wald und Holz NRW - Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft, an den für weitergehende Fragen verwiesen wird. Derzeit liegen der Verwaltung keine Hinweise für Planungen auf dieser Fläche vor.
Beratungsverlauf
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20.03.2025
TOP 9.1.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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