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V/0449/2017

Gewährung eines pauschalen Auslagenersatzes

Vorlagen 16.05.2017

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 14.06.2017, TOP 3.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2183 Zeichen

V/0449/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle 
Angelegenheiten 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung eines pauschalen Auslagenersatzes 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.06.2017 Integrationsrat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Dem Vorsitzenden des Integrationsrates wird zum Ausgleich der Auslagen, die ihm be i der Au s-
übung seiner Tätigkeit im Verlauf des Jahres entstehen, für das Jahr 2017 eine Pauschale in Höhe 
von 3.000 Euro zur Verfügung gestellt. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 3.000 Euro entstehen. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0116 Migrations-und Integrationsm a-
nagement 
2017 3.000  
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwe n-
dungen 
 
 
 
Begründung: 
 
Dem Vorsitzenden des Integrationsrates entstehen im Rahmen der Ausübung seiner Tätigkeit g e-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0449/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Rischer 
Ruf: 
492-7056 
E-Mail: 
Rischer@stadt-muenster.de  
Datum: 
31.05.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0449/2017 
rade im Hinblick auf die vielfältigen Veranstaltungen des Integrationsrates sowie die Interkulturelle 
Woche regelmäßig Auslagen. 
 
Gemäß § 27 Abs. 7 S.1 i.V.m. §  33 der Gemeindeordnung Nordrhein -Westfalens (GO NRW) hat 
der zu ehrenamtlicher Tätigkeit oder in ein Ehrenamt Berufene Anspruch auf Ersatz seiner Ausl a-
gen. 
 
Entsprechend der z wischenzeitlich durch das Ministerium für Inneres und Kommunales des La n-
des Nordrhein-Westfalen veröffentlichten Handlungsempfehlungen für die Arbeit der Integration s-
räte können die zu erstat tenden Auslagen auch pauschal unter der Voraussetzung erstattet we r-
den, dass die Pauschale die tatsächlich entstandenen Kosten nicht übersteigt. 
 
Zum Ausgleich dieser Auslagen wird dem Vorsitzenden des Integrationsrates, Herrn Dr. Ömer Lüt-
fü Yavuz, für das Jahr 2017 eine Pauschale in Höhe von 3.000 Euro zur Verfügung gestellt. 
 
 
 
 
 
I.V. 
gez. 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (1)

14.06.2017 Integrationsrat
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0449/2017
Typ
Vorlagen
Datum
16.05.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37