2113/2023
Verteilung der Mittel zur Förderung eines neuen Interkulturellen Zentrums (Kurdisches Kultur- und Bildungszentrum Köln e.V.) für das Haushaltsjahr 2023
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle OB/16/162/4 Vorlagen-Nummer 2113/2023 Freigabedatum 19.07.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verteilung der Mittel zur Förderung eines neuen Interkulturellen Zentrums (Kurdisches Kultur- und Bildungszentrum Köln e.V.) für das Haushaltsjahr 2023 Beschlussorgan Integrationsrat Gremium Datum Beschluss: Der Integrationsrat beschließt auf der Grundlage der 31. Satzung zur Änderung der Hauptsat- zung der Stadt Köln vom 25.02.2023 und der Haushaltssatzung für das Jahr 2023/2024 über die Verwendung von Haushaltsmitteln im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 2.274 Euro anteilig für die Zeit vom 01.08. – 31.12.2023, zur Förderung des Vereins Kurdisches Kultur- und Bildungszentrum Köln e.V. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Soziales, Seniorin- nen und Senioren am 17.08.2023 zur Anerkennung des Vereins als neues Interkulturelles Zentrum (Nr.: 2095/2023) Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teilergebnis- plan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504 Freiwillige Sozialleistun- gen und Diversity, in der Teilplanzeile 15- Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2023 im Haushaltsplan 2023/2024 zur Verfügung. Integrationsrat 15.08.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2.274 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Zusammenfassung in einfacher Sprache Anerkannte Interkulturellen Zentren bekommen jedes Jahr Geldmittel von der Stadt Köln. Da- für steht im Haushalt Geld in begrenzter Höhe zur Verfügung. Das Kurdische Kultur- und Bildungszentrum Köln e.V. erhält nun ab dem Zeitpunkt der Anerkennung für fünf Monate in diesem Jahr 2.274 Euro. Wieviel ein einzelnes Zentrum erhält, hängt davon ab, ob es ein klei- neres, mittleres oder größeres Zentrum ist. Begründung: Gemäß Hauptsatzung der Stadt Köln in der Fassung der 31. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln weist der Rat dem Integrationsrat Mittel zu, über deren Vertei- lung der Integrationsrat nach einer vom Rat beschlossenen Richtlinie zur Anerkennung und Förderung der Interkulturellen Zentren und zur Förderung rassismuskritischer Projekte zur Stärkung von Demokratie und Akzep- tanz entscheidet. 3 Der Rat hat am 26.09.2019 eine Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Interkulturel- len Zentren beschlossen (Vorlage 1909/2019/1). Hier wurde unter Punkt 2 (Seite 2 letzter Ab- satz) festgelegt, dass nur anerkannte Zentren eine Förderung erhalten. Die Anerkennung von dem Kurdischen Kultur- und Bildungszentrum Köln e.V. als Interkulturelles Zentrum soll am 17.08.2023 durch den Ausschuss für Soziales, Seniorin- nen und Senioren (Nr:2095/2023https://ratsinformation.stadt- koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=114589) beschlossen werden. Der Verein hat im Zuge der Anerkennung als Interkulturelles Zentrum Köln für 2023 auch ei- nen Förderantrag gestellt. Eine Voraussetzung für die Förderung ist, dass ein Zuschussbedarf durch einen Kostenplan nachgewiesen wird, der alle voraussichtlichen Einnahmen und Aus- gaben des Zentrums beinhaltet sowie einen Eigenanteil berücksichtigt. Das Kurdische Kultur- und Bildungszentrum Köln e.V. belegt den Zuschussbedarf durch sei- nen Kostenplan und kann abhängig von seiner Einstufung in der jeweiligen Kategorie für fünf Monate (ab Anerkennung im August 2023), gefördert werden. Die Einstufung in die jeweilige Förderkategorie ist nach Gesamtbeurteilung der Ausrichtung und der Angebote der Einrich- tung nach den festgelegten Kriterien gem. der o.g. Richtlinie erfolgt. Auch bei Erfüllung einzel- ner Kriterien einer höheren Kategorie (Organisationsstruktur, Personal, Vernetzung) ist die Gesamtbeurteilung für die Einstufung maßgeblich. Die Prüfung ergab, dass das „Kurdische Kultur- und Bildungszentrum Köln e.V.“ als kleineres Zentrum eingestuft wird (siehe auch An- lage). So ergibt sich für das Jahr 2023 eine weitere Verteilung der Mittel für das neu anerkannte Zentrum für die Zeit vom 01.08. – 31.12.2023 wie folgt: Kategorie Jährliche Pauschale pro Zentrum in € Anzahl der Zen- tren Finanzielle Förde- rung in € Kleinere Zentren 5.457,- 1 2.274,-(für 5 Monate) Mittlere Zentren 10.807,- 0 Größere Zentren 24.289,- 0 Gesamt 2.274,- Finanzierung 2023: Im Haushaltsplan 2023/2024 stehen für das Haushaltsjahr 2023 zur Förderung von anerkann- ten Interkulturellen Zentren Mittel in Höhe von insg. 772.000 Euro im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen zur Verfügung. Nach Verteilung der Mittel für das Jahr 2023 in Höhe von 761.733 Euro an 43 bestehende Zentren per Beschluss des Integrationsrates am 17.01.2023 (Nr. 4287/2023), der Mittelbewilli- gung für Shahrzad e.V. in Höhe von 3.638 Euro am 23.05.2023 (Nr. 1264/2023) und der Ver- teilung der Mittel in Höhe von 2.274 Euro an den Verein „Kurdisches Kultur- und Bildungszentrum Köln e.V.“, verbleiben für das Haushaltsjahr 2023 insgesamt noch Mittel in Höhe von 4.355 Euro. Anlage: Informationen zur Förderung „Kurdisches Kultur- und Bildungszentrum Köln e.V.“
Anlage Information zur Förderung Kurdisches Kultur- und Bildungszentrum Köln e.V._2023
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Anlage Information zur Förderung vom Kurdischen Kultur- und Bildungszentrum Köln e.V.
2023
Interkulturelle Zentren Köln
lfd.
Nr.
Träger/
Einrichtung/
Stadtbezirk
Rechts-
form Zielgruppe Sprachen, Vernetzungen,
Projekte, Drittmittel
Personal
Hauptamtler
Nebenamtler
Honorarkräfte
Ehrenamtler
Kategorie
Förder-
betrag
in Euro
1
Kurdisches Kultur-
und
Bildungszentrum
Köln e.V.
Olpener Str. 143
51103 Köln -
Höhenberg
Stadtbezirk 8
e.V.
Menschen aller
Altersklassen mit
Fluchterfahrung und
internationaler
Familiengeschichte
Deutsch, Türkisch, Kurdisch,
Arabisch,
4 AKs,
2 Kooperationen, davon eine
mit Vertrag
Drittmittel ja
2 HA,
2 NA,
7 EA
kleineres Zentrum
2.274
2.274
Angebote in allen Bereichen mit 15 Std./Wo.,
z.B. Elterninitiative, Musikunterricht,
Seniorengruppe
Gesamt
Angebote wöchentlich
Empowerment/ Muttersprachliche Angebote,
Bildung, Integration, Kultur/Freizeit
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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2113/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 19.07.2023
- Erstellt
- 29.06.2023 13:24