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2113/2023

Verteilung der Mittel zur Förderung eines neuen Interkulturellen Zentrums (Kurdisches Kultur- und Bildungszentrum Köln e.V.) für das Haushaltsjahr 2023

Beschlussvorlage Ausschuss 19.07.2023

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 15.08.2023, TOP 8.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage Information zur Förderung Kurdisches Kultur- und Bildungszentrum Köln e.V._2023

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Beschlussvorlage Ausschuss

6019 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 2113/2023 
Freigabedatum 
 19.07.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verteilung der Mittel zur Förderung eines neuen Interkulturellen Zentrums (Kurdisches 
Kultur- und Bildungszentrum Köln e.V.) für das Haushaltsjahr 2023  
Beschlussorgan 
Integrationsrat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Integrationsrat beschließt auf der Grundlage der 31. Satzung zur Änderung der Hauptsat-
zung der Stadt Köln vom 25.02.2023 und der Haushaltssatzung für das Jahr 2023/2024 über 
die Verwendung von Haushaltsmitteln im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 2.274 Euro anteilig 
für die Zeit vom 01.08. – 31.12.2023, zur Förderung des Vereins Kurdisches Kultur- und 
Bildungszentrum Köln e.V. 
Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Soziales, Seniorin-
nen und Senioren am 17.08.2023 zur Anerkennung des Vereins als neues Interkulturelles 
Zentrum (Nr.: 2095/2023) 
 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teilergebnis-
plan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504 Freiwillige Sozialleistun-
gen und Diversity, in der Teilplanzeile 15- Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2023 im 
Haushaltsplan 2023/2024 zur Verfügung.  
 
 
 
Integrationsrat 15.08.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  2.274 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Zusammenfassung in einfacher Sprache 
 
Anerkannte Interkulturellen Zentren bekommen jedes Jahr Geldmittel von der Stadt Köln. Da-
für steht im Haushalt Geld in begrenzter Höhe zur Verfügung. Das Kurdische Kultur- und 
Bildungszentrum Köln e.V. erhält nun ab dem Zeitpunkt der Anerkennung für fünf Monate in 
diesem Jahr 2.274 Euro. Wieviel ein einzelnes Zentrum erhält, hängt davon ab, ob es ein klei-
neres, mittleres oder größeres Zentrum ist. 
 
 
Begründung: 
Gemäß Hauptsatzung der Stadt Köln in der Fassung der 31. Satzung zur Änderung der 
Hauptsatzung der Stadt Köln weist der Rat dem Integrationsrat Mittel zu, über deren Vertei-
lung der Integrationsrat nach einer vom Rat beschlossenen Richtlinie 
 zur Anerkennung und Förderung der Interkulturellen Zentren und 
 zur Förderung rassismuskritischer Projekte zur Stärkung von Demokratie und Akzep-
tanz 
entscheidet.

3 
 
Der Rat hat am 26.09.2019 eine Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Interkulturel-
len Zentren beschlossen (Vorlage 1909/2019/1). Hier wurde unter Punkt 2 (Seite 2 letzter Ab-
satz) festgelegt, dass nur anerkannte Zentren eine Förderung erhalten.  
Die Anerkennung von dem Kurdischen Kultur- und Bildungszentrum Köln e.V. 
als Interkulturelles Zentrum soll am 17.08.2023 durch den Ausschuss für Soziales, Seniorin-
nen und Senioren (Nr:2095/2023https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=114589) beschlossen werden. 
 
Der Verein hat im Zuge der Anerkennung als Interkulturelles Zentrum Köln für 2023 auch ei-
nen Förderantrag gestellt. Eine Voraussetzung für die Förderung ist, dass ein Zuschussbedarf 
durch einen Kostenplan nachgewiesen wird, der alle voraussichtlichen Einnahmen und Aus-
gaben des Zentrums beinhaltet sowie einen Eigenanteil berücksichtigt.  
 
Das Kurdische Kultur- und Bildungszentrum Köln e.V. belegt den Zuschussbedarf durch sei-
nen Kostenplan und kann abhängig von seiner Einstufung in der jeweiligen Kategorie für fünf 
Monate (ab Anerkennung im August 2023), gefördert werden. Die Einstufung in die jeweilige 
Förderkategorie ist nach Gesamtbeurteilung der Ausrichtung und der Angebote der Einrich-
tung nach den festgelegten Kriterien gem. der o.g. Richtlinie erfolgt. Auch bei Erfüllung einzel-
ner Kriterien einer höheren Kategorie (Organisationsstruktur, Personal, Vernetzung) ist die 
Gesamtbeurteilung für die Einstufung maßgeblich. Die Prüfung ergab, dass das „Kurdische 
Kultur- und Bildungszentrum Köln e.V.“ als kleineres Zentrum eingestuft wird (siehe auch An-
lage). 
 
So ergibt sich für das Jahr 2023 eine weitere Verteilung der Mittel für das neu anerkannte 
Zentrum für die Zeit vom 01.08. – 31.12.2023 wie folgt:  
 
Kategorie Jährliche  
Pauschale 
pro 
Zentrum in € 
Anzahl 
der Zen-
tren 
Finanzielle Förde-
rung in € 
Kleinere Zentren 5.457,- 1 2.274,-(für 5 Monate) 
Mittlere Zentren 10.807,- 0  
Größere Zentren 24.289,- 0 
 
Gesamt   2.274,- 
 
Finanzierung 2023:  
Im Haushaltsplan 2023/2024 stehen für das Haushaltsjahr 2023 zur Förderung von anerkann-
ten Interkulturellen Zentren Mittel in Höhe von insg. 772.000 Euro im Teilergebnisplan des 
Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504, Freiwillige Sozialleistungen und 
Diversity, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen zur Verfügung.  
 
Nach Verteilung der Mittel für das Jahr 2023 in Höhe von 761.733 Euro an 43 bestehende 
Zentren per Beschluss des Integrationsrates am 17.01.2023 (Nr. 4287/2023), der Mittelbewilli-
gung für Shahrzad e.V. in Höhe von 3.638 Euro am 23.05.2023 (Nr. 1264/2023) und der Ver-
teilung der Mittel in Höhe von 2.274 Euro an den Verein „Kurdisches Kultur- und 
Bildungszentrum Köln e.V.“, verbleiben für das Haushaltsjahr 2023  insgesamt noch Mittel in 
Höhe von 4.355 Euro. 
 
 
Anlage: Informationen zur Förderung „Kurdisches Kultur- und Bildungszentrum Köln e.V.“

Anlage Information zur Förderung Kurdisches Kultur- und Bildungszentrum Köln e.V._2023

923 Zeichen

Anlage  Information zur Förderung vom Kurdischen Kultur- und Bildungszentrum Köln e.V.
  2023
Interkulturelle Zentren Köln
lfd. 
Nr.
Träger/ 
Einrichtung/
Stadtbezirk
Rechts-
form Zielgruppe Sprachen, Vernetzungen, 
Projekte, Drittmittel
Personal 
Hauptamtler
Nebenamtler
Honorarkräfte
 Ehrenamtler
Kategorie
Förder-
betrag 
in Euro
1
Kurdisches Kultur- 
und 
Bildungszentrum 
Köln e.V.
Olpener Str. 143 
51103 Köln - 
Höhenberg
Stadtbezirk 8
e.V.
Menschen aller 
Altersklassen mit 
Fluchterfahrung und 
internationaler 
Familiengeschichte
Deutsch, Türkisch, Kurdisch, 
Arabisch, 
 4 AKs,
2 Kooperationen, davon eine 
mit Vertrag 
 Drittmittel ja
2 HA,
     2 NA,
7 EA
kleineres Zentrum
2.274
2.274
Angebote in allen Bereichen mit 15 Std./Wo.,
 z.B. Elterninitiative, Musikunterricht, 
Seniorengruppe
Gesamt
Angebote wöchentlich
 Empowerment/ Muttersprachliche Angebote, 
Bildung, Integration, Kultur/Freizeit
Seite 1 von 1

Beratungsverlauf (1)

15.08.2023 Integrationsrat
TOP 8.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2113/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
19.07.2023
Erstellt
29.06.2023 13:24