V/1044/2005
Höhere Verkehrssicherheit in der Ortsmitte Gievenbeck
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Anlage 1
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Anlage 1 nn nm die Stadtwerke Münster GmbH. Es entstehen für die Stadt Munster keine Kosten und.keine Fol- gekosten. Punkt 7.3 der Tagesordnung Höhere Verkehrssicherheit in der Ortsmitte von V10373/2005 ee Gievenbeck Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirkswirtretung Münster-West vom 05.01.2005, Ifd. Nr. A- W/0004/2005 . Wiederholungsantrag der CDU-Fraktion in der Be- ' zirksvertretung Münster-West vom 14.04.2005 Herr Maager (CDU) beantragte dem Änderungsantrag zur Vorlage aus der BV-West zu folgen. Jedoch sollten nicht wie im Antrag formuliert „Tempo-30-Zonen-Schilder“ sondern lediglich Tempo-30 Schilder aufgestellt werden. Herr Fastermann (SPD) wollte die Funktion des Arnheimweges hinsichtlich dessen Einstufung in das Vorbehaltsnetz überprüft haben. Herr Böhme erläuterte, dass nur unter ganz bestimmten Rahmenbedingungen die Regelge- schwindigkeit innerhalb geschlossener Orsschaft von Tempo 50 auf Tempo 30 reduziert werden darf (z.B. Schulwegsicherung). Herr Scholz (Büncnis 90/Die Grünen’/GAL) sieht in der bestehenden Situation eine Gefahrensı- tuation und schließt sich dem Vorschlag der CDU an. ' Der Ausschuss beschloss einstimmig: Die Verwaltung überprüft die Möglichkeiten der Aufstellung von Tempo 30 Schildern. Die Funk- tion der Straßen Arnheimweg, Enschedeweg und Von Esmarch-Straße im so genannten Vor- behaltsnetz für Straßen der Stadt Münster ist zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Ansonsten beschloss der Ausschuss die Vorlage einstimmig. Sachentscheicung: 4. In der Ortsmitte von Gievenbeck werden im Zuge der Wegeverbindung Von-Esmarch- Straße/Enschedeweg weder eine Tempc 30-Zonenregelung noch punktuelle Verkehrsberuhi- gungsmaßßnahmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt befürwortet. 2. Die Verwaltung wird beauftragt Vorschläge zur Verbesserung Jer Verkehrssituation auf dem Arnheimweg zu unterbreiten, nachdem der Lidl-Markt seinen Geschäftsbetrieb aufgenommen hat und sich die Verkehrsverhältrisse nach einer Normalisierungsphase sachgerecht analysie- ren lassen. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass weder Kosten noch Folgekosten entstehen. "Punkt 7 A “ "Dorbaumstraße - Einrichtung eines Fußgänger- y1220052 2.22.0020 überweges zwischen ‚den ‚Straßen Disse eede E 20022000 und Middelfeld 5 Be. S Der Ausschuss beschloss einstimmig: Sachentscheidung: Ausschuss für Stadtplanung. Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft | 16.06 2005 öffentlich
Beschlussvorlage
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V/1044/2005 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Höhere Verkehrssicherheit in der Ortsmitte Gievenbeck Beschluss (Prüfauftrag) des ASSVW vom 16.06.2005 zur Beschlussvorlage Nr. V/0373/2005, Punkt 7.3 der Tagesordnung (s. Anlage 1) Beratungsfolge 19.01.2006 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 09.02.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der ASSVW nimmt zur Kenntnis, dass aus verkehrsrechtlichen Gründen eine Geschwin- digkeitsreduzierung auf max. 30 Km/h (Z. 274-53 StVO – Streckenverbot) für den Bereich Von-Esmarch-Straße – Enschedeweg ebenso wenig zulässig ist, wie die Ausweisung einer Tempo 30-Zone im vorhandenen Ausbauzustand. 2. Der Arnheimweg wird aus dem (erweiterten) Vorbehaltsnetz entlassen. Kosten/Folgekosten Es entstehen weder Kosten noch Folgekosten. Begründung: Seitens der Verwaltung wurden nachfolgende Sachverhalte geprüft: 1. Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 Km/h (Z. 274-53 StVO – Streckenver- bot/Verkehrsbeschränkung) für den Bereich Von-Esmarch-Straße – Enschedeweg 2. Funktion der Straßen Arnheimweg, Enschedeweg und Von-Esmarch-Straße im so genann- ten (erweiterten) Vorbehaltsnetz Zu 1. Eine Geschwindigkeitsreduzierung in der Ortsmitte von Gievenbeck auf 30 Km/h (Z. 274-53 StVO) im Bereich der Von-Esmarch-Straße – Enschedeweg ist verkehrsrechtlich unzulässig. Das Unfalllagebild erlaubt keine Rückschlüsse auf Unfälle, die sich aufgrund zu hoher Geschwindigkei- ten ereignet haben. Ebenso liegt keine Grundschul e in unmittelbarer Nähe, deren Schulweg gesi- chert werden müsste. Die beidseits der Straße vorhandenen Nebenanlagen sowie zwei Fußgän- gerlichtzeichenanlagen gewährleisten den nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern eine verkehrs- Vorlagen-Nr.: V/1044/2005 Auskunft erteilt: Herr Witt Ruf: 492 61 57 E-Mail: WittG@stadt-muenster.de Datum: 29.12.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1044/2005 sichere Zuwegung zu den wechselseitig anliegenden öffentlichen Einrichtungen und sonstigen Geschäften. Darüber hinaus wurden in Anlage 3 noch einmal die Kriterien zusammengestellt, die einer Auswei- sung dieses Straßenstückes als Tempo 30-Zone im gegenwärtigen Ausbauzustand entgegenste- hen. Wenn es gelänge, den Anteil des Durchgangsverkehrs durch verkehrsregelnde Maßnahmen auf ca. 30 % zu drücken, so müssten die separaten Radwege aufgehoben und die Lichtzeichenan- lagen abgebaut werden. Diese Vorgabe des Gesetzgebers ist auch nachvollziehbar, weil in einer Tempo 30-Zone von einem verkehrssicheren Miteinander überwiegend örtlicher Verkehre auszu- gehen ist. Die Problematik, die dem Wunsch nach Verkehrsberuhigung in der Ortsmitte Gieven- beck entgegensteht, besteht darin, dass trotz Existenz des Gievenbecker Ringes der innerörtliche Verkehr nicht eingeschränkt werden soll. Eine wirksame Verkehrsberuhigung wird nur eintreten, wenn bauliche Maßnahmen ergriffen werden, von denen jedoch der Busverkehr nicht beeinträch- tigt werden darf. Zu 2. Die Anordnung von Tempo 30-Zonen setzt eine flächenhafte Verkehrsplanung voraus, in der nicht nur die verkehrsberuhigten Bereiche und Zonen, sondern insbesondere auch das innerörtli- che Hauptverkehrs- und Vorfahrtstraßennetz (Vorbehaltsnetz) festgelegt werden. In der Regel handelt es sich hierbei um klassifizierte Straßen (Kreis-, Land- und Bundesstraßen) und nicht klas- sifizierte Vorfahrtstraßen. Die Belange des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), der Ret- tungsdienste und des Wirtschaftsverkehrs sind in ausreichendem Maße zu berücksichtigen und durch eine entsprechende Netzstruktur sicherzustellen. Im Zuge der Einrichtung von Tempo 30-Zonen wurde zugleich ein so genanntes erweitertes Vor- behaltsnetz definiert (s. a. Vorlage Nr. 70/91 Bau und Nr. 151/90 Bau). Diesem erweiterten Vorbe- haltsnetz sind Straßen zugeordnet, die Tempo 30-Zonen voneinander trennen und auf denen die Geschwindigkeit regelmäßig max. 50 km/h beträgt. Ein leistungsfähiges Vorbehaltsnetz soll dazu beitragen, dass Fremdverkehr aus den Wohngebieten weitestgehend ferngehalten wird. Beim Arnheimweg besteht aufgrund seiner untergeordneten Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz die Möglichkeit, diesen in die Tempo 30-Zone West 7 einzugliedern. Die Notwendig- keit, den Arnheimweg im (erweiterten) Vorbehaltsnetz zu belassen, wird aus verkehrsplanerischer Sicht heraus als nicht erforderlich angesehen. i. V. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Auszug aus der Niederschrift zur 53. Sitzung des ASSVW vom 16.06.2005 2. Stadtplanausschnitt 3. Vergleich der Anforderungsprofile zur Einrichtung von Tempo 30-Zonen bzw. Tempo 30 auf der freien Strecke
Anlage 3
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Anlage 3 Nachfolgend noch einmal im Zusammenhang die Vorauss etzungen zur Einrichtung einer Tempo 30-Zone (Z. 274.1 StVO) bzw. Tempo 30 (Z. 274 -53 StVO) auf der freien Strecke im Bereich der Ortsmitte Gievenbeck – Von-Esmarch-Straße. Voraussetzungen liegen vor Voraussetzungen liegen nicht vor Sonstige Erfordernisse und Hin- weise Tempo 30 gem. Z. 274-53 StVO - verkehrsrechtlich unzulässig, da - keine Unfalllage aufgrund zu hoher Geschwindigkeiten festgestellt wurde, - keine Grundschule in unmittelbarer Nähe, deren Schulweg ge sichert werden müsste Tempo 30-Zone gem. Z. 274.1 StVO - Durchgangsverkehr muss von geringer Bedeutung sein, 30 % sollten hierbei als Obergrenze ange- sehen werden, vor- handen ca. 50 % - Rechts-vor-links- Regelung obligatorisch , wegen der Buslinienfüh- rung jedoch nicht vertret- bar, - FG-LZA sind vom Grund- satz her innerhalb von Tempo 30-Zonen ent- behrlich, Polizei fordert Rückbau einer FG-LZA , - Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt, ggf. Rückbau vorhandener Radwege, - Fahrbahneinengungen wegen Busverkehr nicht möglich, - auf der ÖPNV- Achse Von-Esmarch-Straße werden werktäglich ca. 6000 Fahrgäste im 10 Mi- nutentakt befördert
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungOrte (5)
- Von-Esmarch-Straße
- Dorbaumstraße
- Enschedeweg 2
- Arnheimweg
- Middelfeld 5
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1044/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 20.12.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37