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V/1044/2005

Höhere Verkehrssicherheit in der Ortsmitte Gievenbeck

Vorlage 20.12.2005

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 02.03.2006, TOP 9.3

Anlage 1

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Beschlussvorlage

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Anlage 3

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Anlage 2

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Ansehen

Anlage 1

2413 Zeichen

Anlage 1

nn
nm

die Stadtwerke Münster GmbH. Es entstehen für die Stadt Munster keine Kosten und.keine Fol-
gekosten.

Punkt 7.3 der Tagesordnung Höhere Verkehrssicherheit in der Ortsmitte von
V10373/2005 ee Gievenbeck
Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirkswirtretung
Münster-West vom 05.01.2005, Ifd. Nr. A-
W/0004/2005
.  Wiederholungsantrag der CDU-Fraktion in der Be-
' zirksvertretung Münster-West vom 14.04.2005

Herr Maager (CDU) beantragte dem Änderungsantrag zur Vorlage aus der BV-West zu folgen.
Jedoch sollten nicht wie im Antrag formuliert „Tempo-30-Zonen-Schilder“ sondern lediglich
Tempo-30 Schilder aufgestellt werden.

Herr Fastermann (SPD) wollte die Funktion des Arnheimweges hinsichtlich dessen Einstufung
in das Vorbehaltsnetz überprüft haben.

Herr Böhme erläuterte, dass nur unter ganz bestimmten Rahmenbedingungen die Regelge-
schwindigkeit innerhalb geschlossener Orsschaft von Tempo 50 auf Tempo 30 reduziert werden
darf (z.B. Schulwegsicherung).

Herr Scholz (Büncnis 90/Die Grünen’/GAL) sieht in der bestehenden Situation eine Gefahrensı-
tuation und schließt sich dem Vorschlag der CDU an.

' Der Ausschuss beschloss einstimmig:
Die Verwaltung überprüft die Möglichkeiten der Aufstellung von Tempo 30 Schildern. Die Funk-
tion der Straßen Arnheimweg, Enschedeweg und Von Esmarch-Straße im so genannten Vor-
behaltsnetz für Straßen der Stadt Münster ist zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.

Ansonsten beschloss der Ausschuss die Vorlage einstimmig.
Sachentscheicung:

4. In der Ortsmitte von Gievenbeck werden im Zuge der Wegeverbindung Von-Esmarch-
Straße/Enschedeweg weder eine Tempc 30-Zonenregelung noch punktuelle Verkehrsberuhi-
gungsmaßßnahmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt befürwortet.

2. Die Verwaltung wird beauftragt Vorschläge zur Verbesserung Jer Verkehrssituation auf dem
Arnheimweg zu unterbreiten, nachdem der Lidl-Markt seinen Geschäftsbetrieb aufgenommen
hat und sich die Verkehrsverhältrisse nach einer Normalisierungsphase sachgerecht analysie-
ren lassen.

Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass weder Kosten noch Folgekosten entstehen.
"Punkt 7 A “ "Dorbaumstraße - Einrichtung eines Fußgänger-

y1220052 2.22.0020 überweges zwischen ‚den ‚Straßen Disse eede
E 20022000 und Middelfeld 5 Be. S

Der Ausschuss beschloss einstimmig:

Sachentscheidung:

Ausschuss für Stadtplanung. Stadtentwicklung,
Verkehr und Wirtschaft |

16.06 2005

öffentlich

Beschlussvorlage

4833 Zeichen

V/1044/2005 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Höhere Verkehrssicherheit in der Ortsmitte Gievenbeck 
Beschluss (Prüfauftrag) des ASSVW vom 16.06.2005 zur Beschlussvorlage Nr. V/0373/2005, 
Punkt 7.3 der Tagesordnung (s. Anlage 1) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.01.2006 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
09.02.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
1. Der ASSVW nimmt zur Kenntnis, dass aus verkehrsrechtlichen Gründen eine Geschwin-
digkeitsreduzierung auf max. 30 Km/h (Z. 274-53 StVO – Streckenverbot) für den Bereich 
Von-Esmarch-Straße – Enschedeweg ebenso wenig zulässig ist, wie die Ausweisung einer 
Tempo 30-Zone im vorhandenen Ausbauzustand. 
2. Der Arnheimweg wird aus dem (erweiterten) Vorbehaltsnetz entlassen.   
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es entstehen weder Kosten noch Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
Seitens der Verwaltung wurden nachfolgende Sachverhalte geprüft: 
 
1. Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 Km/h (Z. 274-53 StVO – Streckenver-
bot/Verkehrsbeschränkung) für den Bereich Von-Esmarch-Straße – Enschedeweg  
2. Funktion der Straßen Arnheimweg, Enschedeweg und Von-Esmarch-Straße im so genann-
ten (erweiterten) Vorbehaltsnetz 
 
Zu 1. Eine Geschwindigkeitsreduzierung in der Ortsmitte von Gievenbeck auf  30 Km/h (Z. 274-53 
StVO) im Bereich der Von-Esmarch-Straße – Enschedeweg ist verkehrsrechtlich unzulässig. Das 
Unfalllagebild erlaubt keine Rückschlüsse auf Unfälle, die sich aufgrund zu hoher Geschwindigkei-
ten ereignet haben. Ebenso liegt keine  Grundschul e in unmittelbarer Nähe,  deren Schulweg gesi-
chert werden müsste. Die beidseits der Straße vorhandenen Nebenanlagen sowie zwei Fußgän-
gerlichtzeichenanlagen gewährleisten den nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern eine verkehrs-
Vorlagen-Nr.: 
V/1044/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Witt 
Ruf: 
492 61 57 
E-Mail: 
WittG@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.12.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1044/2005 
sichere Zuwegung zu den wechselseitig anliegenden öffentlichen Einrichtungen und sonstigen 
Geschäften.  
 
Darüber hinaus wurden in Anlage 3 noch einmal die Kriterien zusammengestellt, die einer Auswei-
sung dieses Straßenstückes als Tempo 30-Zone im gegenwärtigen Ausbauzustand entgegenste-
hen. Wenn es gelänge, den Anteil des Durchgangsverkehrs durch verkehrsregelnde Maßnahmen 
auf ca. 30 % zu drücken, so müssten die separaten Radwege aufgehoben und die Lichtzeichenan-
lagen abgebaut werden. Diese Vorgabe des Gesetzgebers ist auch nachvollziehbar, weil in einer 
Tempo 30-Zone von einem verkehrssicheren Miteinander überwiegend örtlicher Verkehre auszu-
gehen ist. Die Problematik, die dem Wunsch nach Verkehrsberuhigung in der Ortsmitte Gieven-
beck entgegensteht, besteht darin, dass trotz Existenz des Gievenbecker Ringes der innerörtliche 
Verkehr nicht eingeschränkt werden soll. Eine wirksame Verkehrsberuhigung wird nur eintreten, 
wenn bauliche Maßnahmen ergriffen werden, von denen jedoch der Busverkehr nicht beeinträch-
tigt werden darf.    
 
Zu 2. Die Anordnung von Tempo 30-Zonen setzt eine flächenhafte Verkehrsplanung voraus, in der 
nicht nur die verkehrsberuhigten Bereiche und Zonen, sondern insbesondere auch das innerörtli-
che Hauptverkehrs- und  Vorfahrtstraßennetz (Vorbehaltsnetz) festgelegt werden. In der Regel 
handelt es sich hierbei um klassifizierte Straßen (Kreis-, Land- und Bundesstraßen) und nicht klas-
sifizierte Vorfahrtstraßen. Die Belange des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), der Ret-
tungsdienste und des Wirtschaftsverkehrs sind in ausreichendem Maße zu berücksichtigen und 
durch eine entsprechende Netzstruktur sicherzustellen.   
 
Im Zuge der Einrichtung von Tempo 30-Zonen wurde zugleich ein so genanntes erweitertes Vor-
behaltsnetz definiert (s. a. Vorlage Nr. 70/91 Bau und Nr. 151/90 Bau). Diesem erweiterten Vorbe-
haltsnetz sind Straßen zugeordnet,  die Tempo 30-Zonen voneinander trennen und auf denen die 
Geschwindigkeit regelmäßig max. 50 km/h beträgt. Ein leistungsfähiges Vorbehaltsnetz soll dazu 
beitragen, dass Fremdverkehr aus den Wohngebieten weitestgehend ferngehalten wird.  
 
Beim Arnheimweg besteht aufgrund seiner untergeordneten Verkehrsbedeutung und Lage im 
Straßennetz die Möglichkeit, diesen in die Tempo 30-Zone West 7 einzugliedern. Die Notwendig-
keit, den Arnheimweg im (erweiterten) Vorbehaltsnetz zu belassen, wird aus verkehrsplanerischer 
Sicht heraus als nicht erforderlich angesehen.  
 
i. V. 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
1. Auszug aus der Niederschrift zur 53. Sitzung des ASSVW vom 16.06.2005 
2. Stadtplanausschnitt 
3. Vergleich der Anforderungsprofile zur Einrichtung von Tempo 30-Zonen bzw. Tempo 30 auf 
der freien Strecke

Anlage 3

1273 Zeichen

Anlage 3 
 
Nachfolgend noch einmal im Zusammenhang die Vorauss etzungen zur Einrichtung einer 
Tempo 30-Zone (Z. 274.1 StVO) bzw. Tempo 30 (Z. 274 -53 StVO) auf der freien Strecke im 
Bereich der Ortsmitte Gievenbeck – Von-Esmarch-Straße. 
 
 
 
 
Voraussetzungen 
 
liegen vor   
 
Voraussetzungen 
liegen nicht vor  
Sonstige Erfordernisse und Hin- 
weise 
Tempo 30 
gem. Z. 
274-53 
StVO 
 - verkehrsrechtlich 
unzulässig, da  
- 
keine Unfalllage 
aufgrund zu hoher 
Geschwindigkeiten 
festgestellt wurde,  
- 
keine Grundschule 
in unmittelbarer 
Nähe, deren  
Schulweg ge sichert 
werden müsste 
 
 
Tempo 
30-Zone 
gem. Z. 
274.1 
StVO 
 - Durchgangsverkehr 
muss von geringer 
 
Bedeutung sein, 30 
% sollten hierbei als 
Obergrenze ange- 
sehen werden, vor- 
handen ca. 50 % 
  
- Rechts-vor-links-
Regelung obligatorisch 
, 
wegen der Buslinienfüh- 
rung jedoch nicht vertret- 
bar, 
- FG-LZA sind vom Grund- 
satz her 
innerhalb von 
Tempo 30-Zonen ent- 
behrlich, 
 Polizei fordert 
Rückbau einer FG-LZA , 
- Radverkehr wird auf der 
Fahrbahn  geführt, ggf. 
Rückbau vorhandener 
Radwege, 
- Fahrbahneinengungen 
wegen Busverkehr nicht 
möglich,  
- auf der ÖPNV- Achse 
Von-Esmarch-Straße 
werden werktäglich ca. 
6000 Fahrgäste im 10 Mi- 
nutentakt befördert

Beratungsverlauf (2)

19.01.2006 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
02.03.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 9.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Von-Esmarch-Straße
  • Dorbaumstraße
  • Enschedeweg 2
  • Arnheimweg
  • Middelfeld 5

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Details

Vorlagen-Nr.
V/1044/2005
Typ
Vorlage
Datum
20.12.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37