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2006/0287

Erwerb von Grundstücken am S-Bahnhaltepunkt Arheilgen Eigentümer: Deutsche Bahn AG, Berlin

Magistratsvorlage 21.08.2006

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2006/0287

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-* 
Wissenschaftsst
adt 
Darmstadt 
 
Magistratsvorlage 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
24.08.2006 
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat VI 
Amt: Liegenschaftsamt 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
Magistrats-
beschlussfassung: 
  
Vorlage-Nr. 2006/0287 
 
Magistratsbeschluss-
Nr. 
 
  
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 OBW zur Befassung 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
 zur abschließenden Beschluss- 
 fassung Fachausschuss 
Internet  ja  nein 
 
Tagesordnung  I  II 
Verteiler: 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung 
Magistrat 
 
Betreff: Erwerb von Grundstücken am S-Bahnhaltepunkt Arheilgen 
Eigentümer: Deutsche Bahn AG, Berlin 
 
Vorlage vom: 21.08.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, eine Teilfläche von ca. 2.400 m² aus dem Grundstück 
Gemarkung Arheilgen Flur 11 Nr. 170/3 und die Grundstücke Gemarkung Arheilgen Flur 10 
Nr. 697/3 und Nr. 697/5 zum Kaufpreis von 
 
ca. 176.449,50 Euro, 
 
von der Deutschen Bahn AG, Berlin zu erwerben. 
 
Der Kaufpreis gliedert sich wie folgt: 
 
Teilfläche von ca.    2.400 m² x 69,50 Euro/m² =   166.800,00 Euro 
Flurstück Nr. 697/3 mit 467 m² und  
Flurstück Nr. 697/5 mit 452 m²,  
also insgesamt 919 m² x 10,23 Euro/m² =                                           9.649,50 Euro
 
insgesamt ca.                                                                         176.449,50 Euro. 
 
In dem Kaufvertrag ist eine Nachzahlungsklausel und Mehrerlösklausel aufzunehmen für 
den Fall, dass die Stadt Darmstadt den Kaufgegenstand einer höherwertigen baulichen 
Nutzung als der einer P + R-Anlage zuführt. 
Diese Nachzahlungs- und Mehrerlösklausel wird durch ein Wiederkaufsrecht im Grundbuch 
gesichert. 
Die vorgenannten Klauseln sowie das Wiederkaufsrecht sind auf die Dauer von 15 Jahren 
nach Vertragsabschluss beschränkt. 
 
Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt zu Lasten der HHSt.: 02.8800001.932000.

2 
 
Anlage: Lageplan 
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 21.08.2006 
 
Begründung: 
 
Im Bereich des S-Bahn Haltepunktes Arheilgen / Weiterstädter Straße werden seit Jahren 
Flächen der Bahn benötigt. 
Dringend benötigt wird die Fläche aus dem Flurstück Gemarkung Arheilgen Flur 11 Nr. 
170/3 für die Weiterführung der Straße Am Brombeerberg, die die verkehrliche Verbindung 
der Weiterstädter Straße zum Baugebiet Ötterstädter Weg (Blütenviertel) ermöglicht. 
Außerdem soll auch dort der dringend benötigte P + R-Platz ausgebaut werden. 
 
Das Flurstück Gemarkung Arheilgen Flur 10 Nr. 697/5 ist ein Teil des bereits fertig gestellten 
Lärmschutzwalles und das Grundstück Nr. 697/3 wird als Unterhaltungsweg für den Wall 
benötigt. 
 
Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes  
A 25.1 - S-Bahn Haltepunkt Arheilgen - und sind dort entsprechend festgesetzt. 
 
Nach langwierigen und schwierigen Verhandlungen mit der Bahn konnte im Jahre 2001 
Einigung über den Verkauf und den Kaufpreis für das Gelände erzielt werden. Ein 
Personalwechsel bei der Bahn im Jahre 2002 hatte jedoch dazu geführt, dass die Bahn die 
zuvor vereinbarten Kaufpreise nicht mehr akzeptierte und vollkommen neue 
Erwerbsverhandlungen geführt werden mussten. 
Zwischenzeitlich konnte nach weiteren schwierigen und zeitaufwendigen Verhandlungen 
nun doch Einigung über den Verkauf und einen akzeptablen Kaufpreis erzielt werden. 
 
Die Bewertung des Grundstücksteiles aus der Parzelle Nr. 170/3 basiert auf einem 
förmlichen Wertgutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte und sonstige 
Wertermittlungen für den Bereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
 
Der Kaufpreis für die Parzellen Nr. 697/3 und Nr. 697/5 ist im Hinblick auf die 
Verwendungsmöglichkeit der Flächen angemessen und wurde bereits beim Erwerb 
ähnlicher Flächen gezahlt. 
 
 
 
 
Die Bahn verlangt für den Fall, dass die Stadt Darmstadt die vorgenannten Flurstücke einer

4 
weiterveräußert, eine Nachzahlungs- und Mehrerlösklausel. 
Diese Klauseln sind auf 15 Jahre befristet und werden durch ein Wiederkaufsrecht im 
Grundbuch gesichert. 
Aus Sicht der Stadt Darmstadt bestehen gegen die geforderten Klauseln keine Bedenken, 
da keine andere als die geplante und auch im Bebauungsplan festgesetzte Nutzung als P + 
R-Anlage vorgesehen ist. 
 
Darmstadt, 21.08.2006 
23-II/4/4-37-B1-rä-ba 
 
Der Dezernent VI 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2006/0287
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.08.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00