AN/1646/2018
Einwohnerbefragung zur Ost-West-Achse
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GUT Antrag nach § 3
3884 Zeichen
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 05.12.2018 AN/1646/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 18.12.2018 Einwohnerbefragung zur Ost-West-Achse Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 18.12.2018 zu setzen. Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung bis zur Sitzung des Rates am 14. Februar 2019 fristgerecht eine Beschlussvorla- ge zu einer Einwohnerbefragung zu erarbeiten. Folgende Maßgaben sind dabei zu beachten: 1. Der Rat beschließt die Durchführung einer Befragung der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Köln zur Verstärkung der Ost-West-Achse der Kölner Stadtbahn. 2. Nach der Befragung wird sich der Rat umgehend mit dem Ergebnis der Befragung und mit der Thematik Ver- stärkung der Ost-West-Achse der Kölner Stadtbahn befassen. 3. Der Rat wird sich im Sinne einer freiwilligen Selbstverpflichtung das Ergebnis der Einwohnerbefragung bei künftigen Entscheidungen zu Eigen machen, auf ein Quorum wird verzichtet. 4. Die an die Einwohnerinnen und Einwohner zu richtende Frage soll lauten: „Wünschen Sie zur Verstärkung der Ost-West-Achse zwischen Heumarkt bis Moltkestraße/Eisenbahnring * O Eine Tunnellösung O Eine oberirdische Lösung Bitte EINE Antwort ankreuzen *gemäß beschlossenem Text der Vorlage 3211/2018 der Verwaltung“ Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, Köln Tobias Scholz, MdR Thor Zimmermann, MdR Referent*innen: Aline Damaske Thomas Schmeckpeper Thomas Geffe Laurenzplatz 1-3, Zi. 512 50667 Köln Tel.: 0221/221-22176 gut@stadt-koeln.de www.dieguten.koeln - 2 - 5. Die Befragung findet am Sonntag, den 26. Mai 2019 zeitgleich zur Europawahl in den Befragungslokalen statt. Kölns Einwohner*innen sollen ebenfalls die Möglichkeit erhalten, ihre Antwort per Brief oder in einem der Kundenzentren/Bürgerämtern abzugeben. 6. Das Verfahren der Einwohnerbefragung wird sich nach den in einer von der Verwaltung zu erarbeitenden Anlage formulierten Vorgaben richten. Im Übrigen gelten entsprechend die Regelungen der Satzung der Stadt Köln über die Durchführung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden, sowie die Kommunalwahlordnung. 7. Teilnahmeberechtigt sind Kölns Einwohner*innen ab 16 Jahren. Die Teilnahmeberechtigten werden fristge- recht eingeladen. 8. Parallel erhalten die Kölner Haushalte eine Informationsschrift zum Verfahren der Einwohnerbefragung und über die unterschiedlichen Auffassungen zum Thema Verstärkung der Ost-West-Achse. Außerdem wird diese Informationsschrift in allen gängigen medialen Vermittlungsformen abrufbar und abholbar zur Verfügung ge- stellt. Wer in welchem Umfang Beiträge zur Informationsschrift liefern kann, wird in einer von der Verwaltung zu erarbeitenden Anlage bestimmt. 9. Die Verwaltung erarbeitet bis zur Beschlussfassung über die Einwohnerbefragung am 14.02.2019 einen Finan- zierungsvorschlag. Mögliche Einspareffekte durch die zeitgleich zur Einwohnerbefragung stattfindende Euro- pawahl sind auszuschöpfen. Begründung: - Diese wichtige Zukunfts-Frage sollte von Kölns Einwohner*innen entschieden werden, und nicht nur das Ergeb- nis von Verhandlungen zwischen Ratsparteien sein. - ernst gemeinte „Bürgerbeteiligung“ - Ergebnisoffen, aber anschließend hohe Legitimation. - keine weiteren, bislang unbekannte Varianten durch Verhandlungen zwischen den Fraktionen im Rat. Die Vorla- ge der Verwaltung sollte die fachlich am besten fundierte sein. -Zeitpunkt Europawahl. Spart Kosten! Sorgt für eine hohe Wahlbeteiligung, bei Einwohnerbefragung und Europa- wahl. - Erläuterungen erfolgen wie bei der Befragung zum Godorfer Hafen unter anderem in einer Broschüre Eine weitere Begründung erfolgt mündlich. gez. Thor Zimmermann und Tobias Scholz
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungOrte (3)
- Moltkestraße
- Laurenzplatz 1
- Heumarkt
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1646/2018
- Typ
- GUT Antrag nach § 3
- Datum
- 05.12.2018
- Erstellt
- 19.11.2018 15:54