Neue Verkehrsführung im Bereich der Severinstraße
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1825/2021 vom 08.06.2021
Stand: Am 10.06.2021 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.
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Anlage 1 Übersichtsplan mit Maßnahmen
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Anlage 1Südliches Severinsviertel Verkehrliche Maßnahmen Parkregelungen Chlodwigpl. Bereits umgesetzte Fahrradstraße Einrichtung einer Fahrradstraße Autofreier Bereich Fußgängerquerung vor Post verbessern Verlegung Behinderten- parkplätze Fußgängerquerung vor Post verbessern = Umwandlung in reines Bewohnerparken Einseitiger Stellplatzentfall, zwischen Torburg und Brunostraße, Gehwege freiräumen zur Verbesserung der Barrierefreiheit, Erweiterung Fahrradparken Kartäuserwall Verbesserung der Querung für Fußgänger Entfall aller Stellplätze, Erweiterung und Neuordnung Fahrradparken, Flächen für Bike-Sharing, E-Scooter, Lastenräder, Baumkübel und Bänke -
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/3 Vorlagen-Nummer 1825/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neue Verkehrsführung im Bereich der Severinstraße Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt nimmt das von der Verwaltung skizzierte Maßnahmenpaket im Be- reich der Severinstraße und des Kartäuserwalls zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diese Ideen im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung vorzustellen und mit den Bürger*innen zu disku- tieren. Die Anregungen aus der Öffentlichkeitsveranstaltung sind zu prüfen und der Bezirksvertretung im Rahmen einer abschließenden Beschlussvorlage zur neuen Verkehrsführung im Bereich Severin- straße vorzulegen. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 5.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Analog zum Verkehrsführungskonzept Altstadt, dem Eigelstein und dem Apostelnviertel (Ehrenstra- ße/Breitestraße) soll auch die Severinstraße als innerstädtischer Lupenraum für die Ausweisung von autofreien Bereichen und einer Aufwertung des öffentlichen Raums betrachtet werden. Dies bekräftigte die Bezirksvertretung Innenstadt mit ihrem Beschluss vom 11.03.2021 auf Basis des Antrags Nr. AN/0016/2021. Der Beschluss sieht vor, auch im Bereich der Severinstraße eine neue, möglichst weitgehend autofreie Verkehrsführung umzusetzen. Hierfür wird die Verwaltung aufgefordert, eine Planung zu erstellen bzw. ihre bestehenden Pläne zur Diskussion vorzulegen, welche Straßenabschnitte der Severinstraße auch kurzfristig vom Autover- kehr befreit werden können. Dabei sind die Erschließung der Seitenstraßen sowie die Abwicklung der Lieferverkehre sicherzustellen. Zusätzlich soll dargestellt werden, ob und wie die für den Eigelstein entwickelten Gestaltungselemente (Pflanzkübel/Sitzmöbel) für den Bereich der Severinstraße umge- setzt werden können. Für die Regelungen im Bereich der existierenden, asphaltierten Fahrbahn soll sowohl eine Variante "Fußgängerzone Fahrrad frei" als auch die Option "Fahrradstraße" dargestellt und bewertet werden, insbesondere auch zu den erwartenden Konflikten im Fuß-/Radverkehr. Der 3 Beschluss sieht zudem vor, die Optionen der Öffentlichkeit in geeigneter Weise vorzustellen. Die an- liegenden Interessensgemeinschaften sind frühzeitig in Form eines "Runden Tisches" zu beteiligen. Für eine erste Umsetzungsstufe schlägt die Verwaltung vor, den südlichen Bereich der Severinstraße zwischen Kartäuserhof und Severinstorburg verkehrlich zu optimieren, inklusive eines autofreien Ab- schnitts zwischen dem Kartäuserhof und dem Severinskirchplatz. Mit dem Fokus auf diesen Bereich kann eine kurzfristige Verbesserung erzielt werden, die mit wenig Aufwand realisierbar ist und nur geringe Auswirkungen auf das restliche Severinsviertel zur Folge hat. Der Raum knüpft an den Chlodwigplatz an, umfasst den Severinskirchplatz sowie den Abschnitt mit der geringsten Straßen- raumbreite der gesamten Severinstraße. Darüber hinaus enthält das Maßnahmenpaket die Einrich- tung einer Fahrradstraße sowie weiterer begleitender Maßnahmen im Kartäuserwall zwischen Sever- instorburg und Ulrichgasse, die sich ebenfalls positiv auf die Severinstraße auswirken. Zielsetzung Für das Maßnahmenpaket stand das Ziel der Aufwertung des öffentlichen Raums, der Förderung der Nahmobilität sowie weiterer Verkehrsberuhigung an oberster Stelle. Die Zielsetzungen im Einzelnen sind: Erhöhung der Aufenthaltsqualität, Verbesserung der Situation für den Rad- und Fußverkehr, Erhaltung der Erschließung für Kfz-Anlieger- und Lieferverkehre, Reduzierung des Kfz-Verkehrsaufkommens, Städtebauliche Aufwertung, Aufhebung aller bewirtschafteten Kurzzeitparkplätze, Optimierung des Bewohnerparkens. Ausgangslage Die Severinstraße wurde im Zuge des Baus der Nord-Süd-Stadtbahn im Jahr 2010 von Grund auf umgestaltet. Dabei wurde bereits das Parken (Kurzzeitparken ohne Roten Punkt) auf eine Straßen- seite beschränkt. Dennoch sind die Platzverhältnisse in dieser Geschäftsstraße aufgrund des schma- len Straßenquerschnitts und des hohen Aufkommens von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen eng. Des Weiteren wird sie gelegentlich durch regelwidrig haltende Kraftfahrzeuge sowie Ladetätig- keiten weiter eingeengt. Der Radverkehr überwiegt gegenüber dem Kfz-Verkehr deutlich. Zwischen Jakobstraße und Kartäuserhof wurden im November 2020 etwa 1.720 Kfz in 24 h gezählt, gleichzeitig 4.050 Radfahrende. Auch im Kartäuserwall kann die Situation für zu Fuß Gehende und Radfahrende verbessert werden. In der Straße wird beidseitig geparkt, auf einer Straßenseite ist halbseitiges Gehwegparken ausge- wiesen. Hier ist Kurzzeitparken mit Rotem Punkt angeordnet. Dies führt dazu, dass die nutzbare Gehwegbreite über weite Teile lediglich 1,20 m und damit unzureichend und nicht barrierefrei ist. Eine Zählung aus Juni 2018 zwischen Severinstorburg und Brunostraße hat ergeben, dass der Radverkehr im Kartäuserwall bereits bei weitem dominiert. Das Verhältnis liegt bei 2.350 Radfahrende in 24 h gegenüber 1.500 Kfz in 24 h. Die Straße ist im Radverkehrskonzept Innenstadt Teil des Fahrradstra- ßennetzes. Mit den Maßnahmen sollen die Strecken für Radfahrende und zu Fuß Gehende attraktiver gestaltet werden wodurch auch der Kfz-Verkehr weiter abnehmen wird. Maßnahmen in der Severinstraße 4 Die Verwaltung hat die Severinstraße zwischen An St. Katharinen und Chlodwigplatz im Hinblick auf eine möglichst kurzfristig umsetzbare autofreie Verkehrsführung untersucht. Dabei wurden insbeson- dere die Auswirkungen auf die Erschließung für den Kfz-Verkehr und Lieferverkehre sowie städtebau- liche Gesichtspunkte der einzelnen Abschnitte betrachtet. Die Verwaltung schlägt vor, in einer ersten, kurzfristigen Umsetzungsstufe den Abschnitt zwischen Kartäuserhof und Chlodwigplatz verkehrlich zu optimieren. Dieser Abschnitt hat die geringsten Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz, ins- besondere sind keine Anpassungen der umliegenden Einbahnstraßen erforderlich. So lässt sich die Maßnahme mit wenig Aufwand bei gleichzeitiger Beibehaltung des Erschließungssystems umsetzen. Die Verwaltung schlägt vor, die Straße im Abschnitt zwischen Kartäuserhof und An St. Magdalenen für den Kfz-Verkehr zu sperren. Dort ist die verfügbare Straßenraumbreite im Verlauf der gesamten Severinstraße mit 8,5 Metern (Hauskante zu Hauskante) am schmalsten. Aus diesem Grund befinden sich dort auch heute schon keine PKW-Stellplätze. Das Laden und Liefern ist dort heute durch die herausnehmbare Poller gewährleistet. Die Straße könnte, analog zu anderen Fußgängerzonen in der Innenstadt, im Planfall zwischen 6 und 11 Uhr für den Lieferverkehr freigegeben werden. Für die Kfz Erschließung des Quartiers ist die Straße entbehrlich, da über den Kartäuserhof und An St. Magda- lenen eine direkte Alternativroute besteht. Der Abschnitt zwischen An St. Magdalenen und Kartäuserwall kann nicht für den Kfz-Verkehr ge- sperrt werden. Grund ist die notwendige Erschließung für folgende Verkehre: Lieferverkehr ALDI und Alnatura aus An St. Magdalenen, Ausfahrt aus der Straße Severinskirchplatz (Südseite des Platzes), Einfahrt in den Kartäuserwall, wo sich zahlreiche Tief- und Einzelgaragen befinden. Für diesen Abschnitt schlägt die Verwaltung vor, den bestehenden Multifunktionsstreifen auf der westlichen Fahrbahnseite von PKW-Parkplätzen zu befreien. Durch die Umnutzung der Flächen wer- den die Severinstraße und der Severinskirchplatz aufgewertet. Auch dies geschieht analog zur Pla- nung am Eigelstein. Im Einzelnen werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen: Entfernung der verbliebenen drei Senkrechtparkstände auf dem Severinskirchplatz, Schaffung einer Durchgangsmöglichkeit vom Gehweg auf den Platz auf Höhe des südlichsten der drei Stellplätze, Entfernung der PKW-Parkstände in der Severinstraße zwischen Severinskirchplatz und Kar- täuserwall, Neuordnung des Fahrradparkens; Entfernung der Fahrradnadeln an Bäumen, Erweiterung des Fahrradparkens im gesamten Abschnitt, Einrichtung von Flächen für Lastenräder, Leihräder und E-Scooter, Positionierung von Baum- und Beetkübeln, Schaffung von weiteren öffentlichen Sitzmöglichkeiten (Bänke). Das für den Eigelstein entwickelte Konzept für Baum- und Beetkübel sowie darauf abgestimmte Bän- ke ist auch für die Severinstraße geeignet. Des Weiteren sind bereits in der nördlichen Severinstraße Baumkübel durch die ISG (Immobilien Standort Gemeinschaft) Severinsviertel aufgestellt worden. Die Verwaltung schlägt vor, weitere Kübel auf Grundlage dieses Modells auch in der südlichen Severin- straße aufzustellen und die genauen Standorte mit den Anlieger*innen und der ISG Severinsviertel abzustimmen. Maßnahmen im Kartäuserwall Die Verwaltung schlägt vor, im Zuge des Maßnahmenpakets im Severinsviertel auch die im RVKI beschlossene Fahrradstraße im Kartäuserwall umzusetzen. Dabei soll der Streckenabschnitt zwi- schen der Severinstorburg und der Ulrichgasse umgeplant werden. Die Strecke würde an die kürzlich eingerichtete Fahrradstraße auf den Wällen zwischen Ulrichgasse und Am Trutzenberg anknüpfen. 5 Um eine ausreichende Fahrbahnbreite für den Radverkehr sowie den Kfz-Verkehr in eine Fahrtrich- tung und gleichzeitig barrierefreie und komfortable Gehwegbreiten zu ermöglichen, muss das Parken zwischen Severinstorburg und Brunostraße auf einer Straßenseite entfallen (ca. 17 Stellplätze). Nach dem Vorbild der Fahrradstraße im Friesenwall soll stattdessen ein 1 Meter breiter Multifunktionsstrei- fen längs zur Fahrbahn umgesetzt werden, der unter anderem Fahrradständer, Sitzbänke und weitere Einbauten von Gehwegen, wie Schilderpfoten, umfasst. Darüber hinaus wird auf Höhe der Post (Kartäuserwall 7-17) eine Fußgängerquerung berücksichtigt, indem dort auf einigen Metern das Parken unterbunden wird. Dies ist ein Vorschlag aus der Bürger- beteiligung zum Fußverkehrskonzept Severinsviertel, die für den Planungsbereich des Maßnahmen- pakets ebenfalls ausgewertet wurde. Parkregelungen im Quartier Um die Kfz-Verkehrsmengen weiter zu reduzieren und den Entfall von PKW-Stellplätzen zu kompen- sieren, sind Parkregelungen ein geeignetes Steuerungsinstrument. Die Verwaltung schlägt vor, die Parkplätze im Kartäuserwall zwischen Severinstraße und Kartäuserhof, der Straße Severinskloster und der Brunosstraße in reines Bewohnerparken umzuwandeln. In der Straße An St. Magdalenen befinden sich bereits heute keine Stellplätze. Dadurch würde in dem gesamten Bereich rund um den südlichen Bereich der Severinstraße das bewirtschaftete Kurzzeitparken unterbunden. Dies zielt da- rauf ab, den Parksuchverkehr durch Kunden in den für die Verkehrsberuhigung geplanten Straßen zu minimieren. Gleichzeitig werden damit die auf dem Kartäuserwall entfallenden Stellplätze für Bewoh- nende kompensiert. Die beiden Behindertenparkstände im Süden der Severinstraße sollen an einen geeigneten Standort verlegt werden. Auf dem Kartäuserwall entfallen etwa die Hälfte der 34 Kurzzeitparkstände mit Rotem Punkt. Weitere zehn Kurzzeitparkstände ohne Roten Punkt fallen auf der Severinstraße weg. Im Gegenzug werden ebenfalls 34 Parkstände, die heute Kurzzeitparkstände mit Rotem Punkt sind, in reine Bewohner- parkplätze umgewandelt. Weitere fünf Stellplätze in Ladezonen können nachts für Bewohnende frei- gegeben werden. Des Weiteren wurden mit der im Februar 2019 neu eingerichteten Radverkehrsfüh- rung auf dem Sachsenring sieben neue Stellplätze eingerichtet, die den für die Fahrradstraße not- wendigen Stellplatzentfall teilweise kompensieren. Die Parkscheinautomaten in Straßen, in denen alle Stellplätze entfallen oder zu reserviertem Bewoh- nerparken umgewidmet werden, werden abgebaut. Rad- und Fußverkehr in den Kfz-freien Bereichen Im Radverkehrskonzept Innenstadt ist die Severinstraße auf der Achse Innenstadt – Hohe Pforte – Severinstraße – Bonner Straße als Teil einer Radhauptroute festgeschrieben. Die Radverkehrsmen- gen sind mit ca. 4.000 Radfahrenden pro Tag hoch. Grundsätzlich stellt eine Fußgängerzone in der Severinstraße einen Zielkonflikt mit dem Radver- kehrskonzept Innenstadt dar, ähnlich wie am Eigelstein. Durch die radverkehrsfreundliche Gestaltung der Ulrichgasse (Radfahrstreifen) und der Fortführung auf die Tel-Aviv-Straße entsteht derzeit jedoch eine attraktive Alternative zu Severinstraße für den durchgehenden Radverkehr. Darüber hinaus be- stehen auch östlich der Severinstraße auf den Achsen Achterstraße/Im Ferkulum und Annostraße/Im Sionstal Alternativrouten, während im Eigelstein für einige Fahrbeziehungen keine sinnvollen Alterna- tivstrecken existierten. Untersuchungen zeigen eine anteilige Verlagerung von Radverkehr auf die neue Hauptroute Ulrichgasse. Dies führt jedoch nicht zu einer deutlichen Abnahme, sondern lediglich zu einer Stagnation der Radverkehrsmengen auf der Severinstraße. Es ist zu erwarten, dass die Radverkehrsmenge in der Severinstraße weiter hoch bleibt. 6 Die Verwaltung ist beauftragt, für die autofreien Abschnitte die Optionen „Fußgängerzone mit Radfah- rer frei“ (a) sowie Fahrradstraße (b) darzustellen und zu bewerten, insbesondere auch zu den erwar- tenden Konflikten im Fuß-/Radverkehr. a) Mit einer Fußgängerzone entsteht eine verkehrsrechtlich einheitliche Regelung „von Haus- wand zu Hauswand“. Die zu Fuß Gehenden dürfen die gesamte Fläche, also auch die Fläche der heutigen Fahrbahn und Kfz-Parkstände, nutzen. Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung einer Fußgängerzone für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerver- kehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren (vgl. StVO, Anlage 3, zu Verkehrszeichen 242.1 Nr. 2). Ob die Schrittgeschwindigkeit auf einer Hauptachse des Radverkehrs eingehalten wird, ist fraglich, jedoch würden die (bei einer Fuß- gängerzone zulässigerweise) auf der gesamten Fahrbahnbreite zu Fuß Gehenden den Rad- verkehr zu langsameren Geschwindigkeiten zwingen. Dies wäre auch für die Sicherheit der Blinden und Sehbehinderten von Vorteil. Die Fußgänger*innen werden also priorisiert und die Geschwindigkeit des Radverkehrs reduziert. Letzteres stellt einen Zielkonflikt mit dem RVKI dar, jedoch bestehen für den Durchgangsradverkehr auch alternative Strecken. b) Mit einer Fahrradstraße bliebe die verkehrsrechtliche Trennung zwischen der ausgebildeten Fahrbahn und den Gehbereichen bestehen. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwin- digkeit von 30 km/h. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt. Eine Senkung der Geschwindigkeit durch weitere Verkehrszeichen ist in Fahrradstraßen nach der StVO nicht zu- lässig. Damit würde die Fahrgeschwindigkeit gegenüber der heutigen Tempo-20-Zone erhöht. Mit einer Fahrradstraße hat der Radverkehr auf der Fahrbahn vollen Vorrang. Dies steht auf- grund der häufigen Querungen, die es typischerweise in Geschäftsstraßen wie der Severin- straße gibt, im Konflikt mit den zu Fuß Gehenden. Daher sieht das Radverkehrskonzept In- nenstadt in Geschäftsstraßen explizit keine Fahrradstraßen vor. In dem vorgesehenen ersten autofreien Abschnitt zwischen Kartäuserhof und An St. Magdalenen würde bei einer Fahr- radstraße keine Verbesserung für den Fußverkehr erreicht werden, da die Gehbereiche un- verändert blieben, die dort teilweise lediglich 1,60 Meter breit sind (Gebäudefassade bis Pol- ler). Es könnten maximal die Poller entfernt werden, was bei einer Fahrradstraße jedoch mög- licherweise die Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr aufgrund der schwächeren Trennung erhöht. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile für die einzelnen Verkehrsträger empfiehlt die Verwaltung die Einrichtung einer Fußgängerzone mit Zusatzzeichen „Radfahrer frei“. Hierdurch kann für den Fußver- kehr eine Verbesserung erzielt werden. In Anbetracht der häufigen Querungen der Straßenseite, wie sie typischerweise in Geschäftsstraßen vorkommen, sowie des allgemein hohen Fußgän- ger*innenaufkommens, ist eine geringere Fahrgeschwindigkeit des Radverkehrs angemessener. Fazit Die neue Verkehrsführung in der Severinstraße bietet folgende Vor- und Nachteile: Zu Fuß Gehende / Aufenthalt / Städ- tebau + mehr Raum und Aufenthaltsflächen in der Severinstraße + höhere Aufenthaltsqualität durch weniger Kfz-Verkehr und Parken + mehr Flächen und Möglichkeiten für Straßenmöblierung + aufgeräumteres Stadtbild am Severinskirchplatz durch Neuordnung des Fahrradparkens + Verbesserung der Querungen für zu Fuß Gehende auf der Severinstraße (insbesondere bei Fußgängerzone) + Gehweg im Kartäuserwall breiter und barrierefrei (Wegfall halbseitiges Gehwegparken) Radverkehr + bedarfsgerechte Anzahl und Platzierung Fahrradabstellplätze + Stellplätze für Lastenräder, Bikesharing und E-Scooter + Fahrbahn nicht durch parkende Autos eingeengt + weniger Konflikte mit PKW 7 - Schrittgeschwindigkeit in der Fußgängerzone - Vorrang für zu Fuß Gehende → Zielkonflikt mit Radverkehrskonzept Innenstadt bei Einrichtung einer Fußgängerzone Erschließung Kfz- Verkehr + geringere Verkehrsmengen in sensiblen Bereichen o Erschließung für notwendigen Kfz-Verkehr gesichert - teilweise geringfügige Umwegfahrten für den Kfz-Verkehr (max. 280 Meter) durch die neue Verkehrsführung Laden und Liefern o Flächen für Laden und Liefern gesichert - Beschränkung des Laden/Lieferns in der Fußgängerzone auf 6-11 Uhr Kurzzeitparken - insgesamt weniger Kurzzeitparkstände - Wegfall Einnahmen aus Parkraumbewirtschaftung bei Einrichtung des Bewohnerparkens und Umnutzung einiger Stellplätze Bewohnerparken + neu eingerichtete, reservierte Bewohnerparkstände - insgesamt weniger von Bewohnenden des Bewohnerparkgebiets nutzbare Parkstände im Quartier Mit dem vorgestellten Maßnahmenpaket wird die Situation für Fußgänger*innen weiter verbessert. Die Aufenthalts- und stadtgestalterische Qualität wird gesteigert. Das Fahrradparken wird optimiert, bedarfsgerecht erweitert und die neuen Mobilitätsformen (z. B. Lastenräder, E-Scooter) angepasst. Der Parksuchverkehr wird durch den Wegfall von Kurzzeitparkständen in dem Bereich minimiert. Für Bewohnende wird durch die Ausweisung von reinen Bewohnerparkständen eine Kompensation für wegfallende Parkstände geschaffen. Gleichzeitig bleiben die notwendigen Kfz-Verkehre (Laden und Liefern, Grundstückszufahrten, etc.) weiterhin möglich. Kosten Die Kosten für die Bürgerinformationsveranstaltung einschließlich der Verteilung von Infoblättern be- laufen sich auf 5.000 €. Die Mittel stehen im Hpl. 2020/2021 im Teilergebnisplan 1201, Straßen, We- ge, Plätze in der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen zur Verfügung. Des Weiteren fallen bei Umsetzung der Maßnahme Einnahmen aus Parkgebühren weg. Diese belie- fen sich im Jahr 2019 auf insgesamt 28.200 €. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme trägt dazu bei die Attraktivität des motorisierten Individualverkehrs zu reduzieren. Gleichzeitig wird der Umweltverbund im Bereich Rad- und Fußverkehr gestärkt und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des pri- vaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Dringlichkeitsbegründung Die Abstimmung über die Inhalte der Vorlage ließ eine fristgerechte Einbringung nicht zu. Um den Umsetzungszeitraum für die Maßnahme wegen der Sommerpause nicht um drei Monate zu verzö- gern und die Verwaltung mit der Einleitung der für die Umsetzung erforderlichen Schritte beauftragen zu können, sollte eine Beschlussfassung in der letzten Sitzung vor der Sommerpause erfolgen. Anlagen 8 Übersichtsplan mit Maßnahmen
Beratungsverlauf
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10.06.2021
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.15, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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