0692/2017
Berichtswesen Integrationsrat für 2016
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Mitteilung Ausschuss
415 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5001/1 Vorlagen-Nummer 07.03.2017 0692/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 20.03.2017 Berichtswesen Integrationsrat für 2016 Die Verwaltung informiert im Rahmen des Berichtswesens an die Fachausschüsse über die Arbeit des Integrationsrates im Jahr 2016. Anlage: Jahresbericht Integrationsrat 2016 gez. Dr. Rau
Gesamtbericht IR 2016
81339 Zeichen
Berichtswesen
Integrationsrat
2016
2
Beschlussübersicht / Inhaltsverzeichnis
Integrationsrat 31.12.2016
Betreff Vorlagen-Nr. Gremium Sitzung Feder-
führung
Status der
Erledigung
Seite
Antrag: Resolution gegen Sexismus und Rassismus AN/0139/2016 Integrationsrat 18.01.2016 V/5001 mit Änderungen
umgesetzt
8
Änderungsantrag zu TOP 6.1 von Herrn Keltek AN/0156/2016 Integrationsrat 18.01.2016 V/5001 mit Änderungen
umgesetzt
9
Änderungsantrag zu TOP 6.1 der Fraktionen CDU und FDP AN/0157/2016 Integrationsrat 18.01.2016 V/5001 mit Änderungen
umgesetzt
10
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75
SGB VIII; "InterKultur e.V.
3544/2015 Integrationsrat 18.01.2016 V/51 erledigt 11
Errichtung von Systembauten zur Flüchtlingsunterbringung
Mitteilung über Kostenerhöhungen gem. § 24 Abs. 2
GemHVO i. V. m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der
Stadt Köln
2260/2015 Integrationsrat 18.01.2016 V/56 erledigt 12
Durchführung des Projektes BONVENA zur Verbesserung
der sozialen Eingliederung von neuzugewanderten
Unionsbürgern/- innen im Rahmen des Europäischen
Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen
(EHAP)
3921/2015 Integrationsrat 18.01.2016 V/5001 erledigt 13
Jugendhilfeangebote für Kinder und Jugendliche aus
Zuwanderer- Flüchtlingsfamilien im Haushaltsjahr 2016
3817/2015
Integrationsrat 29.02.2016
V/51 erledigt 15
3
Instandsetzung der Abwasserkanalanlage der
Flüchtlingsunterkunft Vorgebirgstr. 22 in 50677 Köln
Neustadt/Süd
3964/2015 Integrationsrat 29.02.2016 V/56 in Bearbeitung 16
Errichtung von Systembauten zur Flüchtlingsunterbringung
Mitteilung über Kostenerhöhungen gem. § 24 Abs. 2
GemHVO i. V. m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der
Stadt Köln
3343/2015 Integrationsrat 18.04.2016 V/56 erledigt 17
Elektronischer Versand der Sitzungsunterlagen 3516/2015 Integrationsrat 18.04.2016 OB/2-22 in Bearbeitung 18
Änderungsantrag zur Vorlage Elektronischer Versand der
Sitzungsunterlagen
AN/0737/2016 Integrationsrat 18.04.2016 V/5001 in Bearbeitung 19
Berücksichtigung der besonderen Situation von LGBTI*
sowie den Umgang mit HIV in der aktuellen Flüchtlingspolitik
der Stadt Köln
3673/2015 Integrationsrat 18.04.2016 V/56 erledigt 20
Entsendung eines Mitglieds des Integrationsrates in den
Runden Tisch für Flüchtlingsfragen
1033/2016 Integrationsrat 18.04.2016 V/5001 erledigt 21
Einrichtung einer Ombudsstelle für Flüchtlinge 1252/2016 Integrationsrat 18.04.2016 OB/6 erledigt 22
Unterbringung von Flüchtlingen - Prüfantrag AN/0982/2016 Integrationsrat 13.06.2016 V/5001 in Bearbeitung 23
Zusetzung von 1,0 Mehrstelle zur Prävention und zum
Abbau von Intoleranz, Diskriminierung und Ausgrenzung im
Rahmen von Diversity
1056/2016 Integrationsrat 13.06.2016 V/5001 in Bearbeitung 24
4
Verteilung von Restmitteln an "Jugendhilfeangebote für
Kinder und Jugendliche aus Zuwanderer- und
Flüchtlingsfamilien" im Haushaltsjahr 2016
1266/2016 Integrationsrat 13.06.2016 V/51 erledigt 25
Vergabe der Mittel für Antirassismus-Training im Jahr 2016 1727/2016 Integrationsrat 13.06.2016 V/5001 erledigt 26
Standorte zur Errichtung von temporären
Flüchtlingsunterkünften
1434/2016 Integrationsrat 13.06.2016 V/56 erledigt 27
Änderungs- bzw. Zusatzantrag zu Standorte zur Errichtung
von temporären Flüchtlingsunterkünften
AN/1085/2016 Integrationsrat 13.06.2016 V/56 erledigt 30
Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2016/2017
einschließlich der Finanzplanung bis 2020 und der sonstigen
Anlagen
1912/2016 Integrationsrat 13.06.2016 V/5001 erledigt 31
Feinkonzept zur Einrichtung und Umsetzung einer
Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln
1826/2016 Integrationsrat 13.06.2016 OB/6 erledigt 32
Erweiterung des Projektes "Auszugsmanagement" 1450/2016 Integrationsrat 13.06.2016 V/56 erledigt 33
Handlungskonzept Behindertenpolitik - "Köln überwindet
Barrieren - eine Stadt für alle"
0990/2016 Integrationsrat 13.06.2016 V/5001 erledigt 34
5
Antrag zur Berücksichtigung der ethnischen Vielfalt der
Stadt bei der Bebilderung von städtischen Publikationen
AN/1300/2016 Integrationsrat 29.08.2016 V/5001 in Bearbeitung 35
Zuschussvergabe 2016 aus Mitteln des Teilergebnisplans
0604 Kinder- und Jugendarbeit
2292/2016 Integrationsrat 29.08.2016 V/51 erledigt 36
Städtischer Zuschuss an den Träger "Christliche Sozialhilfe
Köln e.V." für die Maßnahme "Stadtteilmütter" im
Haushaltsjahr 2016
2370/2016 Integrationsrat 29.08.2016 V/51 erledigt 37
Verteilung von Haushaltsmitteln 2016 - Zuschuss an den
Arbeitskreis Ausländisches Kind e. V. Köln
3297/2015 Integrationsrat 29.08.2016 V/51 erledigt 38
Mittelverteilung 2016 an verschiedene Träger 3371/2015 Integrationsrat 29.08.2016 V/51 erledigt 39
Vergabe der Mittel für Antirassismus-Training im Jahr 2016 2680/2016 Integrationsrat 29.08.2016 V/5001 erledigt 40
Ausbau der Angebote "Integrationskurse" und
"Berufsbezogene Deutschsprachförderung" durch das vom
Bund aufgelegte neue "Gesamtprogramm Sprache (GPS)"
für Menschen mit Migrationshintergrund und Flüchtlinge
2527/2016 Integrationsrat 29.08.2016 IV/42 in Bearbeitung 41
2020: Köln l(i)ebt Vielfalt - Diversity Konzept 3068/2016 Integrationsrat 31.10.2016 V/5001 zurückgestellt 44
Vergabe der Mittel für Antirassismus-Training im Jahr 2016 3348/2016 Integrationsrat 31.10.2016 V/5001 erledigt 45
6
Sanierung des städtischen Gebäudes Blaubach 9, 50676
Köln Altstadt/Süd, zur Sicherstellung der gesetzlichen
Unterbringungsverpflichtung für Flüchtlinge
2395/2016 Integrationsrat 31.10.2016 V/56 in Bearbeitung 46
Verteilung der Mittel zur Förderung von Interkulturellen
Zentren für das Jahr 2016
3283/2016 Integrationsrat 31.10.2016 V/5001 erledigt 48
Standorte zur Errichtung von temporären
Flüchtlingsunterkünften - Baubeschluss
3114/2016 Integrationsrat 31.10.2016 V/56 in Bearbeitung 49
Änderungsantrag zur Beschlussvorlage ‚Standorte zur
Errichtung von temporären Flüchtlingsunterkünften -
Baubeschluss‘
AN/1774/2016 Integrationsrat 31.10.2016 V/5001 in Bearbeitung 51
Antrag zur beruflichen Integration von Jugendlichen mit
Fluchterfahrung
AN/1882/2016 Integrationsrat 28.11.2016 V/5001 endgültig
zurückgezogen
52
Antrag zur Verabschiedung des Positionspapieres ‚Identität
stärken - natürliche Mehrsprachigkeit fördern!‘
AN/1887/2016 Integrationsrat 28.11.2016 V/5001 zurückgestellt 53
Antrag zur Unterstützung des Allerweltshauses Köln AN/1893/2016 Integrationsrat 28.11.2016 V/5001 erledigt 54
'Integrationsbudget' - Verteilung der Finanzmittel in den
Jahren 2016/2017
3686/2016 Integrationsrat 28.11.2016 V/5001 erledigt 55
2020: Köln l(i)ebt Vielfalt - Diversity Konzept 3068/2016 Integrationsrat 28.11.2016 V/5001 in Bearbeitung 56
7
Mindeststandards für die Unterbringung und Betreuung von
Geflüchteten
0745/2016/1 Integrationsrat 28.11.2016 V/56 in Bearbeitung 58
Konferenz interkulturelles Köln 2504/2016 Integrationsrat 28.11.2016 V/5001 erledigt 60
Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes "Starke
Veedel - Starkes Köln" als Leitkonzept in der neuen
EFRE/ESF Förderphase 2014 - 2020 und zur Umsetzung
der darin enthaltenen Maßnahmen
2899/2016 Integrationsrat 28.11.2016 VI/15 in Bearbeitung 61
Erwerb von sechs Leichtbauhallen zur
Flüchtlingsunterbringung auf dem Grundstück
Hardtgenbuscher Kirchweg 104, 51107 Köln, zum
11.01.2017 gem. Totalübernehmervertrag vom 30.10.2015
3416/2016 Integrationsrat 28.11.2016 V/56 erledigt 64
Aufnahme einer neuen Schule in der Verbund Kölner
Europäischer Grundschulen
3822/2016 Integrationsrat 28.11.2016 V/5001 erledigt 66
Verteilung der verbleibenden Mittel zur Förderung von
Interkulturellen Zentren für das Jahr 2016
3809/2016 Integrationsrat 28.11.2016 V/5001 erledigt 67
8
Betreff: Antrag: Resolution gegen Sexismus und Rassismus
Gremium: Integrationsrat
Sitzungsdatum: 18.01.2016
Vorlagen-Nr. AN/0139/2016
Federführung: V/5001
Status: mit Änderungen umgesetzt
Beschluss:
Zum Antrag wurden Änderungsanträge eingebracht. Ein geänderter Resolutionstext
wurde einstimmig verabschiedet.
Sachstand:
Ein geänderter Resolutionstext wurde an die Presse weitergeleitet.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
9
Betreff: Änderungsantrag zu TOP 6.1 von Herrn Keltek
Gremium: Integrationsrat
Sitzungsdatum: 18.01.2016
Vorlagen-Nr. AN/0156/2016
Federführung: V/5001
Status: mit Änderungen umgesetzt
Beschluss:
Teile des Änderungsantrages zum Antrag auf Verabschiedung einer Resolution
gegen Sexismus und Rassismus wurden in die abschließend verabschiedete
Resolution eingearbeitet.
Ein geänderter Resolutionstext wurde einstimmig verabschiedet.
Sachstand:
Ein geänderter Resolutionstext wurde an die Presse weitergeleitet.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
10
Betreff: Änderungsantrag zu TOP 6.1 der Fraktionen CDU und FDP
Gremium: Integrationsrat
Sitzungsdatum: 18.01.2016
Vorlagen-Nr. AN/0157/2016
Federführung: V/5001
Status: mit Änderungen umgesetzt
Beschluss:
Teile des Änderungsantrages zum Antrag auf Verabschiedung einer Resolution
gegen Sexismus und Rassismus wurden in die abschließend verabschiedete
Resolution eingearbeitet.
Ein geänderter Resolutionstext wurde einstimmig verabschiedet.
Sachstand:
Ein geänderter Resolutionstext wurde an die Presse weitergeleitet.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
11
Betreff: Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB
VIII; "InterKultur e.V.
Gremium: Integrationsrat
Sitzungsdatum: 18.01.2016
Vorlagen-Nr. 3544/2015
Federführung: V/51
Status: erledigt
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt,
den „InterKultur e.V. – Erziehung – Bildung – Inklusion“, Glücksburg Str. 17, 51065
Köln als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII anzuerkennen.
Sachstand:
Der Bescheid über die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe wurde mit
Datum vom 09.12.2015 erteilt.
X Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
12
Betreff: Errichtung von Systembauten zur Flüchtlingsunterbringung
Mitteilung über Kostenerhöhungen gem. § 24 Abs. 2 GemHVO i. V.
m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln
Gremium: Integrationsrat
Sitzungsdatum: 18.01.2016
Vorlagen-Nr. 2260/2015
Federführung: V/56
Status: erledigt
Beschluss:
Der Rat nimmt die Kostenerhöhung des im Rahmen der Errichtung von
Flüchtlingsunterkünften in Systembauweise erbauten Objektes Weißdornweg, 50997
Köln-Rondorf, in Höhe von insgesamt 469.880,97 € zur Kenntnis. Die Stadt Köln ist
zur Aufnahme von Flüchtlingen gesetzlich verpflichtet, die Schaffung neuer
Unterbringungsressourcen ist unaufschiebbar zur Erfüllung dieser Aufgabe
erforderlich, daher dürfen Mittel für diese Maßnahme gem. § 82 Abs. 1 GO NRW
bereitgestellt werden.
Die Finanzierung des investiven Mehrbedarfs im Hj. 2015 im Teilfinanzplan 1004,
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzelle 09, Auszahlung für
den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 5620-1004-2-5129 wird
durch Wenigerauszahlungen in entsprechender Höhe im gleichen Teilfinanzplan,
Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5620-1004-2-
5149, Sanierung Bonner Str. (Bonotel) gedeckt.
Zur Finanzierung der konsumtiven Mehraufwendungen durch die Erhöhung der
Abschreibung im Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 68.633,07 € stehen innerhalb der
Veranschlagung des Teilergebnisplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von
Wohnraum, Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen Mittel zur Verfügung.
Sachstand:
Die Kenntnisnahme der gem. § 24 Abs. 2 GemHVO in Verbindung mit § 8 Ziffer 7 der
Haushaltssatzung der Stadt Köln anzuzeigenden Kostenerhöhung ist erfolgt.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
13
Betreff: Durchführung des Projektes BONVENA zur Verbesserung der
sozialen Eingliederung von neuzugewanderten Unionsbürgern/-
innen im Rahmen des Europäischen Hilfsfonds für die am
stärksten benachteiligten Personen (EHAP)
Gremium: Integrationsrat
Sitzungsdatum: 18.01.2016
Vorlagen-Nr. 3921/2015
Federführung: V/5001
Status: erledigt
Beschluss:
Der Rat beschließt die Projektträgerschaft der Stadt Köln für das Kölner Projekt
BONVENA zur Verbesserung der sozialen Eingliederung von neuzugewanderten
Unionsbürgern/- innen im Rahmen des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten
benachteiligten Personen (EHAP) unter dem Vorbehalt der Förderung des Projektes
aus EU-Mitteln (EHAP) sowie aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales (BMAS). Die Laufzeit des Projektes beginnt zum 01.01.2016 und endet zum
31.12.2018.
Der förmliche Projektantrag sowie der Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn sind
beim Bundesverwaltungsamt fristgerecht eingegangen und werden derzeit geprüft.
Die Verwaltung geht mit Blick auf den Projektbeginn zum 01.01.2016 davon aus,
dass in Kürze eine positive Bescheidung erfolgt.
Die Verwaltung wird im Rahmen der Projektträgerschaft (Dienststelle Diversity) mit
der Gesamtprojektkoordination, der Steuerung und Vernetzung der fünf Teilprojekte
sowie der inhaltlichen und administrativen Projektsteuerung beauftragt.
Auf dieser Basis stimmt der Rat mit o.a. Vorbehalt der Maßnahme zu und ermächtigt
die Verwaltung (als Projektträger), vorbereitendende Arbeiten zur Umsetzung des
befristeten Projektes zu tätigen.
Der Rat beschließt zur Finanzierung des Antrages BONVENA zahlungswirksamen
Mehraufwand im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Soziale Leistungen, bei Teilplan-
zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie bei Teilplanzeile 15,
Transferaufwendungen für die Haushaltsjahre 2016 bis 2018 von insgesamt
944.878,14 € (2016/2017/2018 je:314.959,38 €). Deckung erfolgt durch Mehrerträge
in Höhe von 944.878,14 (314.959,38 € p.A.) in den Haushaltsjahren 2016 bis 2018
14
im gleichen Teilergebnisplan, bei Teilplanzeile 02 - Zuwendungen und allgemeine
Umlagen, sprich durch die Zuwendungen von EHAP und BMAS.
Der von der Stadt Köln zu erbringende Eigenanteil in Höhe von 170.775 €
(2016/2017/2018 je: 56.925 €) erfolgt vor allem durch die Bereitstellung von vorhan-
denem vorrangig zu vermittelnden Personal.
Das Projekt ist auch während der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO NRW
zulässig, da die Transferaufwendungen zu 100 % refinanziert sind und durch die
Anrechnung ohnehin anfallender Personalaufwendungen der Haushalt nicht
zusätzlich belastet wird.
Zur Durchführung des Projektes beschließt der Rat für die Haushaltsjahre 2016,
2017 und 2018 (vorbehaltlich der oben angeführten Förderung) die befristete
Einrichtung von einer 0,75 Stelle in der Bewertung VGr. IV a/ III BAT bzw. A 12
ÜBesG NRW. Um die sofortige Besetzung der Stelle sicherzustellen, wird bis zum
Inkrafttreten des Haushalts 2016/2017 verwaltungsintern eine Verrechnungsstelle zur
Verfügung gestellt.
Sachstand:
Der Rat hat der Beschlussvorlage ungeändert zugestimmt.
Das Bundesverwaltungsamt hat den Projektantrag positiv beschieden.
Das Projekt läuft seit dem 01.01.2016 und endet zum 31.12.18.
Der erste Sachbericht erfolgte mit Vorlage 2751/2016. Weitere werden folgen.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt weitere Sachstandsmitteilungen
zum Projektverlauf.
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
15
Betreff: Jugendhilfeangebote für Kinder und Jugendliche aus Zuwanderer-
Flüchtlingsfamilien im Haushaltsjahr 2016
Gremium: Integrationsrat
Sitzungsdatum: 29.02.2016
Vorlagen-Nr. 3817/2015
Federführung: V/51
Status: erledigt
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt,
vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt
2016/2017, die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt
703.221,70 Euro gemäß Anlage 1 für Jugendhilfeangebote für Kinder und
Jugendliche aus Zuwanderer- und Flüchtlingsfamilien zu verteilen.
Sachstand:
Die Mittel wurden gem. Beschluss an die entsprechenden Träger ausgezahlt.
X Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
16
Betreff: Instandsetzung der Abwasserkanalanlage der
Flüchtlingsunterkunft Vorgebirgstr. 22 in 50677 Köln Neustadt/Süd
Gremium: Integrationsrat
Sitzungsdatum: 29.02.2016
Vorlagen-Nr. 3964/2015
Federführung: V/56
Status: in Bearbeitung
Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales und Senioren beschließt die Instandsetzung der
Notunterkunft für Flüchtlinge im ehemaligen Verwaltungsgebäude Vorgebirgsstr. 22,
50677 Köln Altstadt/Süd.
Die Stadt Köln ist zur Aufnahme von Flüchtlingen gesetzlich verpflichtet, die
Instandhaltung der bestehenden Unterbringungsressourcen ist unaufschiebbar zur
Erfüllung dieser Aufgabe erforderlich. Die Voraussetzungen nach § 82 GO NRW
(vorläufige Haushaltsführung) liegen vor.
Die konsumtiven Aufwendungen in Höhe von brutto 224.471,56 € sind Bestandteil
der aktuellen Planung zum Doppelhaushalt 2016/2017 im Haushaltsjahr 2016, im
Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum,
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Sachstand:
Die Maßnahme ist weitgehend abgeschlossen, es finden noch Restarbeiten an der
Erdoberfläche statt. Fertigstellung und Abnahme voraussichtlich Ende 1. Quartal
2017.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
17
Betreff: Errichtung von Systembauten zur Flüchtlingsunterbringung
Mitteilung über Kostenerhöhungen gem. § 24 Abs. 2 GemHVO i. V.
m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln
Gremium: Integrationsrat
Sitzungsdatum: 18.04.2016
Vorlagen-Nr. 3343/2015
Federführung: V/56
Status: erledigt
Beschluss:
Der Rat nimmt die Kostenerhöhung des im Rahmen der Errichtung von
Flüchtlingsunterkünften in Systembauweise
erbauten Objektes Merlinweg, 51103 Köln-Rondorf, in Höhe von insgesamt
1.863.829 € zur Kenntnis.
Die investiven Auszahlungsermächtigungen i.H. von 1.863.829 € sind Bestandteil der
aktuellen Planung zum Doppelhaushalt 2016/2017 im Haushaltsjahr 2016, im
Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile
08, Auszahlung und Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, bei der Finanzstelle
5620-1004-2-5137.
Gleiches gilt für die Finanzierung der konsumtiven Mehraufwendungen durch die
Erhöhung der Abschreibung im Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 372.765,80 € im
Teilergebnisplan 1004, Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibung.
Sachstand:
Die Kenntnisnahme der gem. § 24 Abs. 2 GemHVO in Verbindung mit § 8 Ziffer 7 der
Haushaltssatzung der Stadt Köln anzuzeigenden Kostenerhöhung ist erfolgt.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
18
Betreff: Elektronischer Versand der Sitzungsunterlagen
Gremium: Integrationsrat
Sitzungsdatum: 18.04.2016
Vorlagen-Nr. 3516/2015
Federführung: OB/2-22
Status: in Bearbeitung
Beschluss:
„Der Rat beschließt, den Ratsmitgliedern, den Mitgliedern der Bezirksvertretung, den
stimmberechtigten Sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern und den gewählten
Mitgliedern des Integrationsrates, anstelle von Papierunterlagen den digitalen Zugriff
auf die Sitzungsunterlagen mittels mobilen Endgeräten anzubieten.
Alle weiteren beratenden Mitglieder sollen die Möglichkeit erhalten, mit ihren
Privatgeräten über eine Weblösung auf die Sitzungsunterlagen zugreifen zu können.
Die vom Rat entsandten Mitglieder in den Aufsichtsräten der städt.
Beteiligungsgesellschaften sollen bei Vorliegen einer einheitlichen technischen
Zugriffsmöglichkeit nur ein mobiles Endgerät erhalten.“
Sachstand:
Der digitale Zugriff auf die Sitzungsunterlagen mittels mobilen Endgeräten wurde den
Ratsmitglieder, den Mitgliedern der Bezirksvertretung, den stimmberechtigten
sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern und den gewählten Mitgliedern des
Integrationsrates bereits angeboten.
Es wurden noch nicht alle Mandatsträger mit einem iPad ausgestattet, jedoch ist dies
in ständiger Bearbeitung.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
19
Betreff: Änderungsantrag zur Vorlage Elektronischer Versand der
Sitzungsunterlagen
Gremium: Integrationsrat
Sitzungsdatum: 18.04.2016
Vorlagen-Nr. AN/0737/2016
Federführung: V/5001
Status: in Bearbeitung
Beschluss:
„Der Rat beschließt, den Ratsmitgliedern, den Mitgliedern der Bezirksvertretung, den
stimmberechtigten Sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern und den gewählten
Mitgliedern des Integrationsrates, anstelle von Papierunterlagen den digitalen Zugriff
auf die Sitzungsunterlagen mittels mobilen Endgeräten anzubieten.
Alle weiteren beratenden Mitglieder sollen die Möglichkeit erhalten, mit ihren
Privatgeräten über eine Weblösung auf die Sitzungsunterlagen zugreifen zu können.
Die vom Rat entsandten Mitglieder in den Aufsichtsräten der städt.
Beteiligungsgesellschaften sollen bei Vorliegen einer einheitlichen technischen
Zugriffsmöglichkeit nur ein mobiles Endgerät erhalten.“
Sachstand:
Mit Stand Ende Januar 2017 sind die gewählten Mitglieder des Integrationsrates
angeschrieben und um Rückäußerung bzgl. der Ausgabe mobiler Endgeräte gebeten
worden.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
20
Betreff: Berücksichtigung der besonderen Situation von LGBTI* sowie den
Umgang mit HIV in der aktuellen Flüchtlingspolitik der Stadt Köln
Gremium: Integrationsrat
Sitzungsdatum: 18.04.2016
Vorlagen-Nr. 3673/2015
Federführung: V/56
Status: erledigt
Beschluss:
Der Ausschuss Soziales und Senioren nimmt die Empfehlungen der
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender zur Kenntnis.
Sachstand:
Die Verwaltung hat seit dem Beschluss ein erstes Wohnprojekt gezielt für Flüchtlinge
mit LGBTI*-Hintergrund mit bis zu sechs Plätzen eingerichtet. Weitere kleinere
Wohneinheiten werden zurzeit für den Bezug vorbereitet. Insgesamt werden in
absehbarer Zeit ca. 30 Plätze speziell für diesen Personenkreis zur Verfügung
stehen.
Darüber hinaus sind für die Sozialen Fachkräften beim Amt für Wohnungswesen
Fortbildungen zu dieser Gruppe von Flüchtlingen mit besonderem Schutzbedarf
geplant.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
21
Betreff: Entsendung eines Mitglieds des Integrationsrates in den Runden
Tisch für Flüchtlingsfragen
Gremium: Integrationsrat
Sitzungsdatum: 18.04.2016
Vorlagen-Nr. 1033/2016
Federführung: V/5001
Status: erledigt
Beschluss:
Der Integrationsrat beschließt
Herrn / Frau ………………………………….als Mitglied und
Herrn / Frau ………………………………….als stellvertretendes Mitglied
in den Runden Tisch für Flüchtlingsfragen zu entsenden.
Sachstand:
Der Integrationsrat hat beschlossen Herrn Eli Abeke als Mitglied und Frau Figen
Maleki als stellvertretendes Mitglied in den Runden Tisch für Flüchtlingsfragen zu
entsenden.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
22
Betreff: Einrichtung einer Ombudsstelle für Flüchtlinge
Gremium: Integrationsrat
Sitzungsdatum: 18.04.2016
Vorlagen-Nr. 1252/2016
Federführung: OB/6
Status: erledigt
Beschluss:
Der Rat beschließt die Einrichtung einer zentralen und unabhängigen Anlaufstelle
(Ombudsstelle) für Hinweise und Beschwerden zur Unterbringung und Betreuung
von Flüchtlingen außerhalb der Stadt-verwaltung und beauftragt die Verwaltung mit
der Umsetzung. Diese Ombudsstelle soll nicht nur den Flüchtlingen, sondern allen,
die Hinweise und Beschwerden haben, als Anlaufstelle und Ansprechpartner zur
Verfügung stehen.
Die Ombudsstelle soll zunächst befristet bis Ende 2017 eingerichtet werden, um
dann auf der Basis der gewonnenen Erfahrungen und der aktuellen Situation über
eine Fortführung zu entscheiden.
Besetzt werden soll die Ombudsstelle zunächst im Umfang einer Vollzeitstelle mit
Fachpersonal aus dem Bereich Soziale Arbeit / Sozialpädagogik, aufgeteilt in zwei
halbe Stellen, um die Niedrigschwelligkeit durch Geschlechterparität zu erreichen
und Vertretungsregelungen zu erleichtern. Die Besetzung erfolgt weiterhin mit einer
halben Stelle Verwaltungskraft zur Unterstützung des Geschäftsstellenbetriebes. Die
erforderlichen Kosten der Ombudsstelle von max. 128.000,- € jährlich werden in-
nerhalb des Teilergebnisplans 1004 Bereitstellung von Wohnraum, Teilplanzeile 13,
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt.
Sachstand:
Die Ombudsstelle als neutrale Beratungsstelle für Geflüchtete wurde nach
Vorberatung im Integrationsrat mit Beschluss des Rates vom 10.05.2016
eingerichtet.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
23
Betreff: Unterbringung von Flüchtlingen - Prüfantrag
Gremium: Integrationsrat
Sitzungsdatum: 13.06.2016
Vorlagen-Nr. AN/0982/2016
Federführung: V/5001
Status: in Bearbeitung
Beschluss:
Der Integrationsrat beschließt, die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, ob es
möglich ist:
a) das im Rahmen des Projektes „Wohnen für Hilfe“ bestehende Angebot der
Unterbringung junger Flüchtlinge auf Nicht-Studierende Flüchtlinge auszudehnen;
b) das im Rahmen des Projektes „Auszugsmanagement“ bestehende Angebot
der Unterbringung von alleinstehenden Flüchtlingen und Familien auf die Bildung der
Haushaltsgemeinschaften zu erweitern.
Sachstand:
Prüfantrag wurde einstimmig im Integrationsrat beschlossen.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
24
Betreff: Zusetzung von 1,0 Mehrstelle zur Prävention und zum Abbau von
Intoleranz, Diskriminierung und Ausgrenzung im Rahmen von
Diversity
Gremium: Rat
Sitzungsdatum: 28.06.2016
Vorlagen-Nr. 1056/2016
Federführung: V/5001
Status: in Bearbeitung
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens des
Haushaltsplans 2016/2017, die Einrichtung einer 1,0 Mehrstelle
Verwaltungsangestellte/r in der Bewertung VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT (vgl. BGr. A
12 ÜBesG NRW) bei der Dienststelle Diversity zum Stellenplan 2016/2017 für die
freiwillige Aufgabe „Prävention und Abbau von Intoleranz, Diskriminierung und
Ausgrenzung im Rahmen von Diversity“.
Die Verwaltung wird beauftragt, diese Stelle sehr kurzfristig nach Inkrafttreten des
Haushaltsplans 2016/2017 zu besetzen.
Die Finanzierung der erforderlichen Personalaufwendungen (Teilplanzeile 11) in
Höhe von 77.700 € im Teilergebnisplan 0504 – sonstige freiwillige soziale Leistungen
erfolgt im Rahmen der Bewirtschaftung aus dem in Teilplanzeile 15 –
Transferaufwendungen veranschlagten Integrationsbudget.
Sachstand:
Das Stellenbesetzungsverfahren läuft. Die Stelle war bis einschließlich 13.01.2017
intern ausgeschrieben, die vorliegenden Bewerbungen werden aktuell auf Zulassung
geprüft. Im Anschluss folgt das Auswahlverfahren bzw. ggf. eine weitere
Ausschreibung.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
25
Betreff: Verteilung von Restmitteln an "Jugendhilfeangebote für Kinder
und Jugendliche aus Zuwanderer- und Flüchtlingsfamilien" im
Haushaltsjahr 2016
Gremium: Integrationsrat
Sitzungsdatum: 13.06.2016
Vorlagen-Nr. 1266/2016
Federführung: V/51
Status: erledigt
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt,
vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt
2016/2017, die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt
121.778,30 Euro gemäß Anlage 1 für Jugendhilfeangebote für Kinder und
Jugendliche aus Zuwanderer- und Flüchtlingsfamilien zu verteilen.
Sachstand:
Die Mittel wurden gem. Beschluss an die entsprechenden Träger ausgezahlt.
X Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
26
Betreff: Vergabe der Mittel für Antirassismus-Training im Jahr 2016
Gremium: Integrationsrat
Sitzungsdatum: 13.06.2016
Vorlagen-Nr. 1727/2016
Federführung: V/5001
Status: erledigt
Beschluss:
"Für Maßnahmen im Rahmen des Antirassismus-Trainings im Jahr 2016 werden –
vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017 - die im Teilergeb-
nisplan 0504, Freiwillige Leistungen und interkulturelle Hilfen, unter Zeile 15,
Transferleistungen für 2016 veranschlagten Mittel in Höhe von 2.000,00 € an
Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V. für die Durchführung einer Veranstaltung zur
Präsentation und Prämierung von Beiträgen zum Wettbewerb an Kölner Schulen
„Dissen - mit mir nicht - Kreativ gegen Rassismus und Diskriminierung“ vergeben.
Die voraussichtlich verbleibenden Mittel in Höhe von 8.000 € sowie die Mittel für
Antirassismus-Training aus dem Integrationsbudget werden in weiteren Schritten
möglichst nach Genehmigung des Haushaltes 2016/2017 vergeben.
Der Beschluss des Ausschusses Soziales und Senioren erfolgt vorbehaltlich der
Zustimmung des Integrationsrates.
Sachstand:
Vom Ausschuss Soziales und Senioren am 09.06.2016 ungeändert beschlossen.
Zustimmung des Integrationsrates am 13.06.2016.
Der Betrag von 2000,- ist ausgezahlt worden.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
27
Betreff: Standorte zur Errichtung von temporären Flüchtlingsunterkünften
Gremium: Integrationsrat
Sitzungsdatum: 13.06.2016
Vorlagen-Nr. 1434/2016
Federführung: V/56
Status: erledigt
Beschluss:
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung nachfolgender Flächen zur
Eignung hinsichtlich der Errichtung von temporären Standorten zur Unterbringung
von bis zu 400 Geflüchteten je Standort sowie, bei erwiesener Eignung, mit deren
schnellstmöglicher Realisierung.
a) Auf dem städtischen Grundstück Heinrich-Rohlmann-Str. 50969 Köln-Ossendorf,
Gemarkung Müngersdorf, Flur 82, Flurstück a97.
b) Auf dem städtischen Grundstück Stöckheimer Weg, 50829 Köln-Mengenich,
Gemarkung Müngersdorf, Flur 27, Flurstück 495
c) Auf dem städtischen Grundstück Nattermannallee /Venloer Str., 50829 Köln
Mengenich, Gemarkung Müngersdorf, Flur 27, Flurstück 340
d) Auf dem städtischen Grundstück Lindweilerweg, 50739 Köln-Longerich,
Gemarkung Longerich, Flur: 9, Flurstück: 2123 Es handelt sich um die Erweiterung
eines bestehenden Standortes um einen weiteren, identischen Gebäudekörper für
max. weitere 72 Personen.
e) Auf dem städtischen Grundstück Erbacher Weg, 50767 Köln-Lindweiler,
Gemarkung Longerich, Flur 22, Flurstück 300, 299. Die Anzahl der zu schaffenden
Plätze ist auf 160 Plätze zu begrenzen, es werden zudem keine Leichtbauhallen
errichtet.
f) Auf dem städtischen Grundstück Sinnersdorfer Straße, 50769 Köln-Roggendorf,
Gemarkung Worringen, Flur 36, Flurstück a653, 628.
g) Auf dem städtischen Grundstück Pescher Str., 50765 Köln-Auweiler, Gemarkung
Esch, Flur 11, Flurstück a127, 374.
28
h) Auf dem städtischen Grundstück Nibelungenstr./Am Lindner Kreuz, 50739 Köln-
Lind, Gemarkung Lind, Flur 5 , Flurstück a281, a201.
i) Auf dem städtischen Grundstück Aloys-Boecker-Straße/Frankfurter Str., 51147
Köln-Lind, Gemarkung Lind, Flur 4, Flurstück 221/1, 22, 23, 205, 209, 213, 215
j) Auf dem städtischen Grundstück Rolshover Str./Zum Milchmädchen , 51105 Köln-
Poll, Gemarkung Poll, Flur 38, Flurstück a944/4, 934/4, 1143, 2366, 825
k) Auf dem städtischen Grundstück Loorweg, 51143 Köln-Zündorf, Gemarkung
Oberzündorf, Flur: 9, Flurstück: 107, 108 Es handelt sich um die Erweiterung eines
bestehenden Standortes um einen weiteren, identischen Gebäudekörper für max.
weitere 72 Personen.
l) Auf dem städtischen Grundstück Antoniusstraße/Am Hühnerweg, 51147 Köln
Urbach, Gemarkung Urbach, Flur 4, Flurstück 489
m) Auf dem städtischen Grundstück Rather Kirchweg, 51107 Köln-Brück,
Gemarkung Langenbrück, Flur 71, Flurstück: 4343. Es handelt sich um die
Erweiterung eines bestehenden Standortes um einen weiteren, identischen
Gebäudekörper für max. weitere 72 Personen.
n) Auf dem städtischen Grundstück Mielenforster Str./ Thurner Kamp, 51069 Köln-
Dellbrück, Gemarkung Thurn-Strunden, Flur 69, Flurstück a2676
o) Auf dem städtischen Grundstück Bensberger Marktweg, 51069 Köln-Dellbrück,
Gemarkung Thurn-Strunden, Flur 67, Flurstück 821, 1523, 1833.
p) Auf dem städtischen Grundstück Schlagbaumsweg,/ Ostmerheimer Str., 51067,
Köln-Holweide, Gemarkung Wichheim, Schweinheim, Merheim, Flur 13, 17, Flurstück
a2016, 1244, 1245, 1243, a528, a522.
q) Auf dem städtischen Grundstück Haferkamp, 51061 Köln-Flittard, Gemarkung
Stammheim-Flittard, Flur 41, Flurstück 6024
r) Auf dem städtischen Grundstück Berliner Straße / Neurather Weg, 51063 Köln
Höhenhaus, Gemarkung Dünnwald, Flur 61, Flurstück 1262 und 1699
2. Der Rat beschließt zur grundsätzlichen Prüfung auf bauliche Eignung die
Einholung der erforderlichen Gutachten, beispielsweise Lärmschutz-, Artenschutz-
sowie Bodengutachten sowie die Beauftragung des Kampfmittelräumdienstes und
die Machbarkeitsstudie durch einen Architekten. Zur Finanzierung der konsumtiven
Aufwendungen in Höhe von 30.000 € je Standort und einer maximalen Höhe von
360.000 € (12 x 30.000 €) sind im Haushaltsplanentwurf 2016/17 im Teilergebnisplan
1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13,
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Hj. 2016 entsprechende
Aufwendungen vorgesehen.
29
Sachstand:
Der Prüfauftrag mündete letztlich in die vom Hauptausschuss in seiner Sitzung vom
05.12.2016 geändert beschlossene Vorlage 4008/2016.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
30
Betreff: Änderungs- bzw. Zusatzantrag zu Standorte zur Errichtung von
temporären Flüchtlingsunterkünften
Gremium: Integrationsrat
Sitzungsdatum: 13.06.2016
Vorlagen-Nr. AN/1085/2016
Federführung: V/56
Status: erledigt
Beschluss:
Sachstand:
Im Rat am 28.06.2016 endgültig abgelehnt.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
31
Betreff: Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2016/2017 einschließlich der
Finanzplanung bis 2020 und der sonstigen Anlagen
Gremium: Integrationsrat
Sitzungsdatum: 13.06.2016
Vorlagen-Nr. 1912/2016
Federführung: V/5001
Status: erledigt
Beschluss:
Der Integrationsrat nimmt den Haushaltsplan-Entwurf 2016/17 einschließlich der
Finanzplanung bis 2020 und der sonstigen Anlagen zur Kenntnis.
Sachstand:
Der Integrationsrat hat den Haushaltsplanentwurf einschließlich Finanzplanung bis
2020 und der sonstigen Anlagen zur Kenntnis genommen.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
32
Betreff: Feinkonzept zur Einrichtung und Umsetzung einer Ombudsstelle
für Flüchtlinge in Köln
Gremium: Integrationsrat
Sitzungsdatum: 13.06.2016
Vorlagen-Nr. 1826/2016
Federführung: OB/6
Status: erledigt
Beschluss:
Der Rat beschließt das auf Basis des Ratsbeschlusses vom 10.05.2016 (1252/2016)
erstellte Feinkonzept zur Einrichtung und Umsetzung einer Ombudsstelle für
Flüchtlinge in Köln, das in der Anlage dieser Vorlage beigefügt ist.
Der Rat gewährt einen Zuschuss an den Kölner Flüchtlingsrat e.V. als Projektträger
in Höhe von 72.050 € für 2016 und 127.600 € für 2017. Der Zuschuss wird aufgrund
der anhaltenden Brisanz in der Thematik der Unterbringung und Betreuung von
Flüchtlingen und der damit verbundenen Problemlagen für die Weiterführung
notwendiger Aufgaben als unaufschiebbar im Sinne des § 82 GO (Vorläufige
Haushaltsführung) angesehen.
Sachstand:
Die Ombudsstelle wurde gemäß letztgenanntem Ratsbeschluss befristet bis Ende
2017 eingerichtet. Auf Basis der bis zu diesem Zeitpunkt gewonnenen Erfahrungen
und der dann aktuellen Situation wird über eine Fortführung entschieden.
Diesbezüglich wird die Verwaltung rechtzeitig eine neue Beschlussvorlage für den
Rat einbringen, in der eine Vorberatung durch den Integrationsrat vorgesehen wird.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
33
Betreff: Erweiterung des Projektes "Auszugsmanagement"
Gremium: Integrationsrat
Sitzungsdatum: 13.06.2016
Vorlagen-Nr. 1450/2016
Federführung: V/56
Status: erledigt
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt, das Projekt „Auszugsmanagement“ ab dem
01.08.2016 wie folgt zu erweitern:
- 1 Vollzeitstelle „Auszugsmanager/in“ bei den beteiligten Trägern ab dem
01.08.2016
Zur Finanzierung der konsumtiven Aufwendungen in Höhe von 30.417 € im
Haushaltsjahr 2016 und in Höhe von 73.000 € im Haushaltsjahr 2017 sind im
Haushaltsplanentwurf 2016/2017 im Teilplan 1004, Bereitstellung und
Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen entsprechende Aufwendungen vorgesehen.
Die Finanzierung der Folgekosten ab 2018 ff. erfolgt durch Einsparungen im
jeweiligen Haushaltsjahr innerhalb des Teilplans 1004.
Sachstand:
Die Stellenerweiterung wurde umgesetzt. Jeder Träger erhöht 1/3 Stellenanteile.
Diese wurden zu Ende des vergangenen Jahres besetzt.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
34
Betreff: Handlungskonzept Behindertenpolitik - "Köln überwindet
Barrieren - eine Stadt für alle"
Gremium: Integrationsrat
Sitzungsdatum: 13.06.2016
Vorlagen-Nr. 0990/2016
Federführung: V/5001/2
Status: erledigt
Beschluss:
Der Rat begrüßt den 2. Folgebericht zum Handlungskonzept Behindertenpolitik „Köln
überwindet Barrieren – eine Stadt für alle“ und nimmt diesen zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel Prioritäten zu setzen und die Einzelmaßnahmen – soweit erforderlich
– den zuständigen politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen. Der nächste
Folgebericht über die Umsetzung ist den politischen Gremien in 2021 vorzulegen.
Darüber hinaus sind der Ausschuss Soziales und Senioren und die
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und gegebenenfalls weitere
Fachausschüsse des Rates und die Bezirksvertretungen durch die regelmäßige
Berichterstattung der Behindertenbeauftragten über wichtige Entwicklungen und
Zwischenergebnisse zeitnah zu informieren.
Sachstand:
Der Rat hat am 20.12.2016 den 2. Folgebericht des Handlungskonzeptes
Behindertenpolitik beschlossen. Da die ergänzenden Forderungen der
stimmberechtigten Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
rechtlich unbedenklich sind, werden diese dem 2. Folgebericht als Anlage
hinzugefügt.
Die Verwaltung wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
Prioritäten setzen und die Einzelmaßnahmen – soweit erforderlich – den
Fachausschüssen sowie dem Finanzausschuss zur Entscheidung vorlegen.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
35
Betreff: Antrag zur Berücksichtigung der ethnischen Vielfalt der Stadt bei
der Bebilderung von städtischen Publikationen
Gremium: Integrationsrat
Sitzungsdatum: 29.08.2016
Vorlagen-Nr. AN/1300/2016
Federführung: V/5001
Status: in Bearbeitung
Beschluss:
„Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Köln die Verwaltung aufzufordern, bei
der Gestaltung und insbesondere der Bebilderung städtischer Publikationen (Plakate,
Flyer, Informationsbroschüren etc.) künftig konsequent auf eine angemessene
Berücksichtigung der ethnischen Vielfalt in Köln zu achten.“
Sachstand:
Am 22.09.2016 durch den Rat beschlossen. Mit der künftigen Umsetzung ist 13
betraut.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
36
Betreff: Zuschussvergabe 2016 aus Mitteln des Teilergebnisplans 0604
Kinder- und Jugendarbeit;
Gremium: Integrationsrat
Sitzungsdatum: 29.08.2016
Vorlagen-Nr. 2292/2016
Federführung: V/51
Status: erledigt
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt,
vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016, die im Haushaltsjahr
2016 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 899.150 Euro an die
Träger gemäß Anlagen 1 und 2 zur Förderung der aufgeführten Maßnahmen wie
folgt zu gewähren:
• Förderung von Familienbildungsstätten und Interkultureller Elternarbeit an die
gemäß Anlage 1 aufgeführten Träger in Höhe von insgesamt 488.700 Euro
• Förderung von Hausaufgabengruppen für bildungsbenachteiligte Kinder und
Jugendliche an die gemäß Anlage 2 aufgeführten Träger in Höhe von insgesamt
410.450 Euro.
Sachstand:
Die Mittel wurden für die Förderung von Hausaufgabengruppen an die
entsprechenden Träger ausgezahlt.
X Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
37
Betreff: Städtischer Zuschuss an den Träger "Christliche Sozialhilfe Köln
e.V." für die Maßnahme "Stadtteilmütter" im Haushaltsjahr 2016
Gremium: Integrationsrat
Sitzungsdatum: 29.08.2016
/Vorlagen-Nr. 2370/2016
Federführung: V/51
Status: erledigt
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt,
vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt
2016/2017, die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt
232.000,00 Euro für die Maßnahme „Stadtteilmütter“ an den Träger „Christliche
Sozialhilfe Köln e.V. (CSH e.V.)“ zu gewähren.
Sachstand:
Die Mittel wurden in der beschlossenen Höhe an den CSH ausgezahlt.
X Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
38
Betreff: Verteilung von Haushaltsmitteln 2016 - Zuschuss an den
Arbeitskreis Ausländisches Kind e. V. Köln
Gremium: Integrationsrat
Sitzungsdatum: 29.08.2016
Vorlagen-Nr. 3297/2015
Federführung: V/51
Status: erledigt
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt,
vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016, die im Haushaltsjahr
2016 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 99.300 Euro für den
Verein „Arbeitskreis für das ausländische Kind e. V.“ zu gewähren.
Sachstand:
Der Zuschuss wurde in der bewilligten Höhe an den Verein „Arbeitskreis für das
ausländische Kind“ ausgezahlt.
X Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
39
Betreff: Mittelverteilung 2016 an verschiedene Träger
Gremium: Integrationsrat
Sitzungsdatum: 29.08.2016
Vorlagen-Nr. 3371/2015
Federführung: V/51
Status: erledigt
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt,
vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016, die im Haushaltsjahr
2016 jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel den folgenden Trägern zu
gewähren:
„Waage Köln e.V.“ 39.500,00 Euro
„Lobby für Mädchen e.V.“ 109.300,00 Euro
„Zartbitter e.V.“ 117.000,00 Euro
„Rom e.V.“ (Projekt: Amaro Kher) 115.700,00 Euro
„Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e.V.“ 518.520,00 Euro
Sachstand:
Die Zuschüsse wurden gemäß Beschluss an die entsprechenden Träger ausgezahlt.
X Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
40
Betreff: Vergabe der Mittel für Antirassismus-Training im Jahr 2016
Gremium: Integrationsrat
Sitzungsdatum: 29.08.2016
Vorlagen-Nr. 2680/2016
Federführung: V/5001
Status: erledigt
Beschluss:
"Im Haushaltsplan 2016/2017 im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Leistungen und
interkulturelle Hilfen, unter Zeile 15, Transferleistungen sind für 2016 Mittel für
Antirassismus-Training 2016 in Höhe von 10.000 € veranschlagt. Darüber hinaus
sind Mittel aus dem „Integrationsbudget“ in Höhe von 40.000 €/Jahr für
Antirassismus-Training veranschlagt, so dass insgesamt 50.000 € für die Förderung
von Antirassismus-Projekten zur Verfügung stehen.
Der Ausschuss Soziales und Senioren in seiner Sitzung am 09.06.2016 beschlossen,
aus diesen Mitteln ein Projekt mit 2.000 € zu fördern.
Aus den verbleibenden Mitteln in Höhe von 48.000 € werden in einem zweiten Schritt
Mittel für weitere Maßnahmen im Rahmen des Antirassismus-Trainings im Jahr 2016
in einer Gesamthöhe von 6.400 € an zwei Träger gemäß Anlage 1 – unter dem
Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2016 und
2017 – vergeben.
Die voraussichtlich verbleibenden Mittel in Höhe von 41.600 € werden in weiteren
Schritten möglichst nach Genehmigung des Haushaltes 2016/2017 vergeben.
Sachstand:
Vom Ausschuss Soziales und Senioren am 01.09.2016 ungeändert beschlossen.
Der Betrag von 6.400 € ist ausgezahlt worden
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
41
Betreff: Ausbau der Angebote "Integrationskurse" und "Berufsbezogene
Deutschsprachförderung" durch das vom Bund aufgelegte neue
"Gesamtprogramm Sprache (GPS)" für Menschen mit
Migrationshintergrund und Flüchtlinge
Gremium: Integrationsrat
Sitzungsdatum: 29.08.2016
Vorlagen-Nr. 2527/2016
Federführung: IV/42
Status: in Bearbeitung
Beschluss:
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, in Fortsetzung verschiedener Ratsbeschlüsse der
vergangenen Jahre das von den Bundesministerien für Arbeit und Soziales (BMAS)
sowie des Inneren (BMI) neu entwickelte Gesamtprogramm Sprache (GPS)
umzusetzen. Das Programm um-fasst zukünftig sowohl die jetzigen Integrationskurse
als auch die berufsfördernden Deutsch-sprachkurse und stellt für die
Volkshochschule einen weiteren erheblichen Ausbau des Sprachförderangebots dar.
Das GPS startete bundesweit bereits am 01.07.2016 parallel zu dem aktuell
laufenden und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierten
Programm „Berufsbezogene Sprachförderung“. Die „Berufsbezogene
Sprachförderung“ wird ab 01.07.2018 vollständig als Regelinstrument in das GPS
integriert. Die für die ESF-Maßnahmen befristet bis 31.12.2018 bereitgestellten
Stellen werden bis zum 30.06.2018 besetzt (Stellenabsetzung erfolgt zum
Stellenplan 2019).
Der Rat beschließt unter Berücksichtigung eines erforderlichen Vorlaufs zur
Sicherstellung der Rahmenbedingungen für die Umsetzung des GPS ab 01.01.2017
die Einrichtung folgender zusätzlicher drittmittelfinanzierter Planstellen zum
Stellenplan 2018:
a) für den Bereich der Integrationskurse zusätzlich zu den vorhandenen Planstellen:
Zeitraum ab 01.01.2017 (unbefristet)
1,0 pädagogischer Mitarbeiter VGr. II, FGr. 1a BAT (EG 13 TVöD)
0,5 Stelle VA VGr. III/II, FGr. 1a BAT (EG 12 TVöD)
1,5 Stelle VA VGr. Vc, FGr. 1a BAT (EG 8 TVöD)
1,0 Stelle VA VGr. VI b, FGr. 1a BAT (EG 6 TVöD)
42
b) für den Bereich der Berufsbezogenen Sprachförderung:
ab 01.01.2017 (unbefristet zusätzlich parallel zu den ESF-Kursen)
1,0 Stellen pädagogischer Mitarbeiter, VGr. II, FGr. 1a BAT (EG 13 TVöD)
1,0 Stelle VA VGr. III/II, FGr.1a BAT (EG 12 TVöD)
1,0 Stellen Sozialarbeiter/-pädagoge (EG S 11 b TVöD)
1,0 Stelle VA VGr. V c, FGr.1a BAT (EG 8 TVöD)
1,0 Stelle VA VGr. VI b, FGr. 1a BAT (EG 6 TVöD)
Aufgaben im Rahmen der Hutträgerschaft (befristet bis 31.12.2019):
1,00 Stelle VA VGr. VI b, FGr. 1a BAT (EG 6 TVöD)
für den Bereich der Hausverwaltung ab 01.01.2018
0,5 Stelle Hilfshausmeister VA VGr. VII FGr. 1a BAT (EG 5 TVöD)
Da eine Stellenbesetzung ab 01.01.2017 erforderlich ist, werden bis zum Inkrafttreten
des Stellenplanes 2018 verwaltungsintern Verrechnungsstellen bereitgestellt. Die
Verwaltung wird beauftragt, eine umgehende Besetzung der Stellen zu ermöglichen.
Für die Dauer der Hutträgerschaft werden die entsprechenden Stellen nach Bedarf
besetzt.
ab 01.07.2018 (nach Auslaufen der ESF-Kurse) unbefristet
1,5 Stellen pädagogischer Mitarbeiter, VGr. II, FGr. 1a BAT (EG 13 TVöD)
0,5 Stelle VA VGr. III/II, FGr.1a BAT (EG 12 TVöD)
2,0 Stellen Sozialarbeiter/-pädagoge (EG S 11 b TVöD)
0,75 Stellen VA, VGr. Vc BAT, FGr. 1a BAT (EG 8 TVöD)
2,0 Stellen VA VGr. VI b, FGr. 1a BAT (EG 6 TVöD)
Aufgaben im Rahmen der Hutträgerschaft (befristet bis 31.12.2019):
0,5 Stellen VA VGr. VI b, FGr. 1a BAT (EG 6 TVöD)
Der Höchstförderbetrag richtet sich nach den Vorgaben des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge (BAMF).
In Folge der Umsetzung des GPS beschließt der Rat die überplanmäßige
Mittelbereitstellung im Teilergebnisplan 0414, Volkshochschule, in 2017 bei
Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen, von 629.350,00 €
Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen von
1.014.547,79 €
Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, von 24.998,19 €
Teilplanzeile 16 Sonstige ordentl. Aufwendungen, von 283.420,00 €
Mehrbedarf gesamt 1.952.315,98 €
Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt im selben Teilergebnisplan durch Mehrerträge
in Teilplanzeile 2, Zuwendungen und allg. Umlagen, durch Zuwendungen des
43
Bundes von 1.951.632,40 € sowie Wenigeraufwendungen bei Teilplanzeile 16,
Sonstige ordentl. Aufwendungen, von 683,58 €.
Zur Ausstattung der notwendigen Arbeitsplätze und der Seminarräume beschließt
der Rat weiterhin für 2017 die überplanmäßige Bereitstellung von investiver
Auszahlungsermächtigung im Teilfinanzplan 0414, Volkhochschule, Teilplanzeile 9,
Auszahlung für den Erwerb v. beweglichem Anlagevermögen, von 172.443,91 € bei
Finanzstelle 0000-0414-0-0001, Beschaffung bewegliches Anlagevermögen. Die
Deckung erfolgt durch Wenigerauszahlungen in entsprechender Höhe im
Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Zeile 9, Auszahlung für Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 4016-0301-0-4500, Fachraum-
einrichtung.
Die zur Fortführung des Programms benötigten Aufwendungen und Erträge bzw.
investive Auszahlungsermächtigungen werden bei der Aufstellung des
Haushaltsplans 2018 entsprechend berücksichtigt.
Sachstand:
Am 28. November 2016 ist das erste Modul der Berufsbezogenen
Deutschsprachförderung (DeuFö) im Rahmen des Gesamtprogramms Sprache
(GPS) gestartet.
Die weitere Umsetzung des Beschlusses erfolgt in 2017 ff.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
44
Betreff: 2020: Köln l(i)ebt Vielfalt - Diversity Konzept
Gremium: Integrationsrat
Sitzungsdatum: 31.10.2016
Vorlagen-Nr. 3068/2016
Federführung: V/5001
Status: zurückgestellt
Beschluss:
Dieser TOP wird auf die nächste Sitzung des Integrationsrates verschoben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt ohne Enthaltungen.
Sachstand:
Die Beschlussvorlage wurde auf die folgende Sitzung am 28.11.2016 verschoben.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
45
Betreff: Vergabe der Mittel für Antirassismus-Training im Jahr 2016
Gremium: Integrationsrat
Sitzungsdatum: 31.10.2016
Vorlagen-Nr. 3348/2016
Federführung: V/5001
Status: erledigt
Beschluss:
"Im Haushaltsplan 2016/2017 im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Leistungen und
interkulturelle Hilfen, unter Zeile 15, Transferleistungen sind für 2016 Mittel für
Antirassismus-Training 2016 in Höhe von 10.000 € veranschlagt. Darüber hinaus
sind Mittel aus dem „Integrationsbudget“ in Höhe von 40.000 €/Jahr für
Antirassismus-Training veranschlagt, so dass insgesamt 50.000 € für die Förderung
von Antirassismus-Projekten zur Verfügung stehen.
Der Ausschuss Soziales und Senioren hat in seinen Sitzungen am 09.06.2016 und
01.09.2016 beschlossen, aus diesen Mitteln Projekte mit insgesamt 8.400 € zu för-
dern. Aus den verbleibenden Mitteln in Höhe von 41.600 € werden in einem dritten
Schritt Mittel für eine weitere Maßnahme im Rahmen des Antirassismus-Trainings im
Jahr 2016 in Höhe von 1.600 € gemäß Anlage 1 – unter dem Vorbehalt des
Inkrafttretens der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 –
vergeben. Die voraussichtlich verbleibenden Mittel in Höhe von 40.000 € werden in
weiteren Schritten möglichst nach Genehmigung des Haushaltes 2016/2017
vergeben. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Integrationsrates.
Sachstand:
Vom Ausschuss Soziales und Senioren am 27.10.2016 ungeändert beschlossen.
Zustimmung des Integrationsrates am 31.10.2016.
Der Betrag von 1.600 € ist ausgezahlt worden. Die verbleibenden Mittel konnten
nach Genehmigung des Haushalts nicht mehr vergeben werden.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
46
Betreff: Sanierung des städtischen Gebäudes Blaubach 9, 50676 Köln
Altstadt/Süd, zur Sicherstellung der gesetzlichen
Unterbringungsverpflichtung für Flüchtlinge
Gremium: Integrationsrat
Sitzungsdatum: 31.10.2016
Vorlagen-Nr. 2395/2016
Federführung: V/56
Status: in Bearbeitung
Beschluss:
Der Rat beschließt im Rahmen der Gefahrenabwehr die Sanierung bzw. den Umbau,
sowie die in diesem Zusammenhang beauftragten Planungs- und Bauleistungen, des
Objektes am Standort Blaubach 9, 50676 Köln, zur Unterbringung von Flüchtlingen.
Zur Finanzierung der investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 4.327.828,29
€ wurden im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan zum
Doppelhaushalt 2016/2017 im Haushaltsjahr 2016, Teilfinanzplan 1004,
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 08,
Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5620-1004-1-5171, Sanierung
Blaubach 9, investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 1.200.000,00 €
veranschlagt.
Für die Deckung der restlichen Mittel stehen für das Haushaltsjahr 2016 im gleichen
Teilfinanzplan bei der Finanzstelle 5620-1004-0-5999, Flüchtlings-WH, Mittel in Höhe
von 3.127.828,29 € zur Verfügung. Die Mittel werden im Rahmen einer
Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004-1-5171, Sanierung Blaubach 9,
bereitgestellt.
Zur Finanzierung der investiven Auszahlungen zum Erwerb der Ausstattung wurden
im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltplan 2016/2017 im Haushalts-
jahr 2017 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum,
Teilfinanzplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen, Finanzstelle 0000-1004-0-0001 Beschaffung bewegliches
Anlagevermögen, Mittel in Höhe von 63.549,57 € veranschlagt.
Zur Finanzierung der konsumtiven Aufwendungen wurden im vom Rat am
30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan 2016/2017 im Haushaltsjahr 2016 im
Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in der
47
Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Mittel in Höhe von
2.000,00 € eingeplant. Für das Haushaltsjahr 2017 wurden im Teilergebnisplan 1004,
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in den Teilplanzeilen
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 217.016,48 €
14 – Bilanzielle Abschreibungen 57.275,33 €
16 – sonst. ordentliche Aufwendungen in Höhe von 31.949,09 €
insgesamt 306.240,90 € veranschlagt.
Die jährlichen Folgeaufwendungen müssen im Haushaltsplan 2018 berücksichtigt
werden (siehe Kostenübersicht).
Sachstand:
Das Bauvorhaben befindet sich aktuell in der Umsetzung.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
48
Betreff: Verteilung der Mittel zur Förderung von Interkulturellen Zentren für
das Jahr 2016
Gremium: Integrationsrat
Sitzungsdatum: 31.10.2016
Vorlagen-Nr. 3283/2016
Federführung: V/5001
Status: erledigt
Beschluss:
Der Rat beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017
über die Verwendung der Haushaltsmittel 2016 zur Förderung von Interkulturellen
Zentren in Höhe von 440.000 € gemäß Anlage 2.
Die im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen,
in Zeile 15, Transferleistungen anteilig für diesen Zweck veranschlagte
Aufwandsermächtigung in Höhe von 446.000 € setzt sich zusammen aus
• 396.000 € laufenden Mitteln aus der Förderung der Interkulturellen Zentren
zuzüglich
• 50.000 € aus dem „Integrationsbudget“.
Die Verwaltung wird beauftragt, bezüglich der Restmittel in Höhe von 6.000 € - auf
der Grundlage einer vertieften Prüfung vorliegender Förderanträge - für die nächsten
Sitzungen des Integrationsrates und des Ausschusses Soziales und Senioren neu
anerkannte Zentren, die den Kriterien der Förderrichtlinie in besonderem Maß
entsprechen, zur Förderung oder Anschubfinanzierung vorzuschlagen.
Sachstand:
Haushaltsmittel in Höhe von 440.000,- € wurden in 2016 an die Interkulturellen
Zentren ausgezahlt. Ein Beschluss über die Verwendung von Restmitteln in Höhe
von 6.000 € wurde vorgelegt.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
49
Betreff: Standorte zur Errichtung von temporären Flüchtlingsunterkünften
- Baubeschluss
Gremium: Integrationsrat
Sitzungsdatum: 31.10.2016
Vorlagen-Nr. 3114/2016
Federführung: V/56
Status: in Bearbeitung
Beschluss:
1. Die Standorte aus der Beschlussvorlage unter
a. Auf dem städtischen Grundstück Lindweiler Weg, 50739 Köln-Longerich,
Gemarkung Longerich, Flur: 9, Flurstück: 2123 Systembauweise – Erweiterung des
Standortes um voraussichtlich 78 Plätze auf bis zu 150 Plätze
c. Auf dem städtischen Grundstück Erbacher Weg, 50767 Köln-Lindweiler,
Gemarkung Longerich, Flur 22, Flurstück 300, 299 vorrangig Holzbauweise – bis zu
150 Plätze
f. Auf dem städtischen Grundstück Antoniusstraße/Auf dem Hühnerweg, 51147 Köln-
Urbach, Gemarkung Urbach, Flur 4, Flurstück 489 mobile Wohneinheiten – bis zu
400 Plätze
g. Auf dem städtischen Grundstück Schlagbaumsweg/Ostmerheimer Str., 51067
Köln-Holweide, Gemarkung Wichheim-Schweinheim, Merheim, Flur 13, 17, Flurstück
a2016, 1244, 1245, 1243, a528, a522 mobile Wohneinheiten – bis zu 400 Plätze
h. Auf dem städtischen Grundstück Haferkamp, 51061 Köln-Flittard, Gemarkung
Stammheim-Flittard, Flur 41, Flurstück 6024 werden beschlossen. Die Art der
Bebauung auf diesen Grundstücken bleibt jedoch offen.
Die Sozialverwaltung lädt in der nächsten Woche zu einem Fachgespräch mit den
sozialpolitischen Sprecherinnen und Sprechen, an dem auch das Bauaufsichtsamt
teilnehmen soll, ein. In diesem Gespräch soll vorgestellt werden, wie auf den
beschlossenen Grundstücken eine Holzbauweise realisiert werden kann.
3. Die Entscheidung über die Bauweise auf den beschlossenen und noch zu
prüfenden Grundstücken wird möglichst bis zur Sitzung des Hauptausschusses am
50
05.12.2016, falls dies nicht möglich ist, bis zur nächsten Sitzung des Rates am
20.12.2016 getroffen.
Sachstand:
Im Hauptausschuss 05.12.2016 wurden insgesamt 8 Standorte für eine Bebauung
mit temporären Unterbringungsformen beschlossen (4008/2016). Die Maßnahmen
befinden sich aktuell in der Planungs- bzw. Ausschreibungsphase.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
51
Betreff: Änderungsantrag zur Beschlussvorlage ‚Standorte zur Errichtung
von temporären Flüchtlingsunterkünften - Baubeschluss‘
Gremium: Integrationsrat
Sitzungsdatum: 31.10.2016
Vorlagen-Nr. AN/1774/2016
Federführung: V/5001
Status: in Bearbeitung
Beschluss:
Zu Punkt 1. der Beschlussvorlage:
Bei den Ziffern d. bis h. wird jeweils in der 3. Zeile die Bezeichnung ‚mobile
Wohneinheiten‘ ersetzt durch ‚Systembauweise – im fachlich begründeten
Ausnahmefall mobile Wohneinheiten mit einem familiengerechten Raumkonzept und
Berücksichtigung eines Höchstmaßes an Privatsphäre für die unterzubringenden
Familien und Einzelpersonen‘
Zu Punkt 2. der Beschlussvorlage:
Die Verwaltung überarbeitet die Kostenaufstellung entsprechend den Änderungen
unter Punkt. 1.
Sachstand:
Der Änderungsantrag des Integrationsrates wurde ohne Votum in die nachfolgenden
Gremien verwiesen.
Der Hauptausschuss hat am 5.12.16 u.a. beschlossen:
„Die Verwaltung wird beauftragt, die heute an vier Standorten vorgeschlagenen
mobilen Einheiten schrittweise durch Systembauten/Holzbauweise, die die beste
Bauform zur temporären Unterbringung und Integration von Flüchtlingen darstellt,
auszutauschen, sobald die notweise Unterbringung von Menschen in Turnhallen,
Leichtbauhallen und Baumärkten beendet werden konnte.“
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
52
Betreff: Antrag zur beruflichen Integration von Jugendlichen mit
Fluchterfahrung
Gremium: Integrationsrat
Sitzungsdatum: 28.11.2016
Vorlagen-Nr. AN/1882/2016
Federführung: V/5001
Status: endgültig zurückgezogen
Beschluss:
Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Köln die Verwaltung aufzufordern, ein
Projekt zur beruflichen Integration von Jugendlichen mit Fluchterfahrung in der
Stadtverwaltung zu implementieren.
Sachstand:
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
53
Betreff: Antrag zur Verabschiedung des Positionspapieres ‚Identität
stärken - natürliche Mehrsprachigkeit fördern!‘
Gremium: Integrationsrat
Sitzungsdatum: 28.11.2016
Vorlagen-Nr. AN/1887/2016
Federführung: V/5001
Status: zurückgestellt
Beschluss:
Der Integrationsrat beschließt zum Thema ‚Förderung der natürlichen
Mehrsprachigkeit‘ das beigefügte Papier ‚Identität stärken - natürliche
Mehrsprachigkeit fördern!‘ als Positionspapier zu verabschieden.
Sachstand:
Mit Stand Ende Januar 2017 wurde das Positionspapier auf einer Klausurtagung
erneut diskutiert und soll in die nächste Integrationsratssitzung zur Verabschiedung
eingebracht werden.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
54
Betreff: Antrag zur Unterstützung des Allerweltshauses Köln
Gremium: Integrationsrat
Sitzungsdatum: 28.11.2016
Vorlagen-Nr. AN/1893/2016
Federführung: V/5001
Status: erledigt
Beschluss:
„Der Integrationsrat
• erklärt seine Wertschätzung zur vielfältigen jahrzehntelangen Arbeit des Aller-
weltshauses Köln e.V. und bekundet sein Interesse am Weiterbetrieb an seinem
jetzigen Standort.
Sachstand:
Ein entsprechendes Schreiben wurde vom Vorsitzenden verfasst und an den
Vorstand des Allerweltshauses gesandt.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
55
Betreff: 'Integrationsbudget' - Verteilung der Finanzmittel in den Jahren
2016/2017
Gremium: Integrationsrat
Sitzungsdatum: 28.11.2016
Vorlagen-Nr. 3686/2016
Federführung: V/5001
Status: erledigt
Beschluss:
Der Rat beschließt, die in 2015 entschiedene Verteilung der Finanzmittel aus dem
„Integrationsbudget“ in Höhe von jährlich 915.700 € für die Jahre 2016 und 2017 –
wie in der Anlage dargestellt – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung
2016/2017 – fortzusetzen. Die Aufwendungen sind im Haushaltsplan 2016/2017,
Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Interkulturelle Hilfen bei
Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, veranschlagt.
Sachstand:
Für die Haushaltsjahre 2016/2017 ist das Integrationsbudget in Höhe von 915.700
zzgl. entsprechender Tariferhöhung eingestellt.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
56
Betreff: 2020: Köln l(i)ebt Vielfalt - Diversity Konzept
Gremium: Rat
Sitzungsdatum: 20.12.2016
Vorlagen-Nr. 3068/2016
Federführung: V/5001
Status: in Bearbeitung
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln nimmt das Diversity Konzept „2020: Köln l(i)ebt Vielfalt“ zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung:
1. das vorliegende Diversity Konzept inklusive der beschriebenen Maßnahmen
um-zusetzen, den damit verbundenen Implementierungsprozess fortzuschreiben und
somit die Strategie des Diversity Managements als Querschnittsaufgabe in und auf
allen Ebenen der Stadtverwaltung zu etablieren und den Umsetzungsprozess zu
begleiten,
2. insbesondere
• die Fragestellungen zur Erhebung der Ist-Analyse sowie ein daraus zu
entwickelndes Controlling mit entsprechenden Indikatoren zu erstellen und den
entsprechenden Ausschüssen und dem Integrationsrat sowie den einzelnen
Stadtarbeitsgemeinschaften als Mitteilung vorzulegen,
• die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema fortzuschreiben,
• die Vernetzung der betroffenen Akteure intern wie extern fortzuführen.
3. die Weiterentwicklung und Umsetzung des vorliegenden Konzeptes durch ein
Maßnahmenprogramm dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
Die Budgetierung für die Umsetzung der Maßnahmen im Haushalt 2018 und
Folgejahren ist entsprechend einzubringen.
57
Sachstand:
Erste Vorarbeiten zur Umsetzung der priorisierten Maßnahmen, das sich :
- erstes Treffen des internen Diversity AKs mit Vertreter_innen aus den StadtAGs
Behindertenpolitik, LST und dem Integrationsrat
- Terminierung der Mitarbeitenden- und Führungskräfteschulungen je zwei Mal á 2
Tage in 2017
- Fertigstellung der Broschüre „Diversity Netzwerk auf Kommunal- und Landesebene“
- Vorbereitungstreffen für den OBin Empfang zur 10jährigen Unterzeichnung der
Charta der Vielfalt im März 2017
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
58
Betreff: Mindeststandards für die Unterbringung und Betreuung von
Geflüchteten
Gremium: Integrationsrat
Sitzungsdatum: 28.11.2016
Vorlagen-Nr. 0745/2016/1
Federführung: V/56
Status: in Bearbeitung
Beschluss:
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung
a. mit der Umsetzung und Einhaltung der definierten und als Anlage beigefügten
Mindeststandards zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in Köln.
Hiervon ausgenommen sind vorerst die angestrebten Mindeststandards hinsichtlich
eines verbesserten Betreuungsschlüssels (1:60) in Unterkünften außerhalb
abgeschlossener Wohneinheiten, die Forderung nach einer Verstärkung des
Ehrenamtes (0,25 Stellen je Sozialarbeiter) und die Einrichtung von Gesundheits-
/Krankenpflegern in Einrichtungen über 200 Personen;
b. mit der Erarbeitung eines finanzierbaren Konzepts zur Stärkung des
ehrenamtlichen Engagements in der Geflüchtetenunterbringung sowie einer
punktuellen Verstärkung der sozialen und gesundheitlichen Betreuung in
Geflüchtetenunterkünften, die eine solche Stärkung erfordern;
c. mit der Evaluierung der umgesetzten Mindeststandards zum Herbst des
Jahres 2017.
2. Der Rat beschließt zur Finanzierung von unabweisbaren Mehrbedarfen, die
durch die Umsetzung der Mindeststandards im Punkt 3, einrichtungsinterne
Betreuungsangebote, entstehen, im Haushaltsjahr 2016/2017 folgende
überplanmäßigen zahlungswirksamen Aufwendungen:
2017:
59
Im Teilergebnisplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, bei
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von rd.
480.000 €,
Die Deckung erfolgt für das Haushaltsjahr 2016 durch erwartete
Minderaufwendungen im Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und
interkulturelle Hilfen bei Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen.
Die Deckung erfolgt für das Haushaltsjahr 2017 durch erwartete
Minderaufwendungen im Teilergebnisplan 0502 – Kommunale Leistungen nach dem
SGB II bei Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen (s. hierzu ebenfalls
Vorlage 2685/2016).
Der Rat bekräftigt seinen erstmals am 20.07.2004 getroffenen und vielfach
unterstrichenen Beschluss, wonach die festgelegten Kölner Leitlinien zur
Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen weiterhin Auftrag und Grundlage
städtischen Handelns darstellen. Der Rat erkennt die Notwendigkeit an, in Zeiten
großen Handlungsdrucks von den weiterhin gültigen Leitlinien abzuweichen. Es wird
allerdings die zwingende Notwendigkeit gesehen, dass die Verwaltung
schnellstmöglich zur Umsetzung der verabschiedeten Leitlinien zurückkehrt. Dieser
Ratsbeschluss stellt eine Ergänzung der im Jahr 2004 verabschiedeten Kölner
Leitlinien zur Flüchtlingsunterbringung dar. Eine über die vorgenannten Maßnahmen
hinausgehende Umsetzung der Mindeststandards bedarf einer separaten Beratung
und Beschlussfassung.
Sachstand:
Eine Arbeitsgruppe der Verwaltung, des Runden Tisches und der Freien Träger
arbeitet aktuell ein Umsetzungskonzept aus. Vorlage zur nächsten Sitzung des SoSe
am 09.03.2017.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
60
Betreff: Konferenz interkulturelles Köln
Gremium: Integrationsrat
Sitzungsdatum: 28.11.2016
Vorlagen-Nr. 2504/2016
Federführung: V/5001
Status: erledigt
Beschluss:
Der Rat beschließt in Abänderung seines Beschlusses vom 03.11.2005 ‚Einrichtung
der Kölner Integrationskonferenz‘ (Ds 1508/005) die Etablierung einer ‚Konferenz
Interkulturelles Köln‘ mit folgender Neuausrichtung und beauftragt die Verwaltung mit
deren möglichst jährlicher Durchführung:
1. Es wird eine vorbereitende Steuerungsgruppe gebildet aus den „originären
Akteuren“ in der Migrationsarbeit wie dem Integrationsrat, den Interkulturellen
Zentren der Stadt Köln, den Kölner Integrationsagenturen, dem Runden Tisch für
Integration, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Ausländerbehörde der
Stadt Köln und dem Interkulturellen Dienst der Stadt Köln.
2. Die Steuerungsgruppe verständigt sich über das Thema der folgenden
Konferenz und bildet eine Vorbereitungsgruppe, ergänzt um Fachleute zum jeweils
geplanten Themenbereich.
3. Der Teilnehmer*innenkreis der Konferenz wird für die interessierte
Fachöffentlichkeit erweitert.
4. Die Federführung liegt beim Kommunalen Integrationszentrum Köln.
Sachstand:
Der Rat hat die Etablierung einer ‚Konferenz Interkulturelles Köln‘ mit entsprechender
Neuausrichtung und jährlicher Durchführung beschlossen. Das Kommunale
Integrationszentrum plant für Mai 2017 die ‚Konferenz interkulturelles Köln‘.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
61
Betreff: Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes "Starke Veedel -
Starkes Köln" als Leitkonzept in der neuen EFRE/ESF Förderphase
2014 - 2020 und zur Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen
Gremium: Integrationsrat
Sitzungsdatum: 28.11.2016
Vorlagen-Nr. 2899/2016
Federführung: VI/15
Status: in Bearbeitung
Beschluss:
Beschluss:
1. Der Rat beschließt das Integrierte Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel -
Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter
www.starke-veedel.koeln), als zukunftsweisendes Leitkonzept zur
Sozialraumorientierten Stadtentwicklung. Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung
möglicher Förderzugänge die dargestellten Maßnahmen umzusetzen.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von
sozialraumspezifischen Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des
Integrierten Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken,
zusammenhalten, Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die
Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen:
bereits dem Land vorgelegt:
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als Fortschreibung
des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020
Meschenich und Rondorf
bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk
Bickendorf, Westend und Ossendorf
bis Mitte 2017: Bilderstöckchen
Höhenberg und Vingst
62
bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück
Bocklemünd / Mengenich
Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil.
Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt
gebietsübergreifende und –spezifische Förderanträge zu stellen.
4. Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke
Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten
Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro
vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die
erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der
investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl.
2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der
entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits
nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen
berücksichtigt.
5. Der Rat beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume
Bickendorf, Westend und Ossendorf
Bilderstöckchen
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Bocklemünd / Mengenich
Höhenberg und Vingst
Humboldt / Gremberg und Kalk
Meschenich und Rondorf
Ostheim und Neubrück
Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil
jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch
(BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im
Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.
Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat der Rat am
24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim beschlossen. Dieses
umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-
Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die Notwendigkeit zur Neufestlegung eines
„Soziale Stadt“- Gebietes.
63
Ratssitzung 20.12.2016, TOP 10.32
2899/2016
Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes "Starke Veedel - Starkes Köln" als
Leitkonzept in der neuen EFRE/ESF Förderphase 2014 - 2020 und zur Umsetzung
der darin enthaltenen Maßnahmen
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Sachstand:
Auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln, das im
November 2016 vom Land anerkannt wurde, werden im Vorgriff auf diese
Anerkennung des Landes und den Beschluss des Rates
- sukzessive seit Sommer 2016 Förderanträge im Bereich des ESF gestellt.
Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses werden im gestaffelten Verfahren
- 10 Einzel-Konzepte für die 11 Sozialräume erstellt und dem Rat zur
Beschlussfassung vorgelegt. Im Zusammenhang mit der Beratung der Vorlagen in
den Bezirksvertretungen werden Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt.
Die Einzelkonzepte sind Voraussetzung für Förderanträge im Bereich der
Städtebauförderung.
Die politischen Gremien werden regelmäßig über Antragstellungen und
Bewilligungen informiert.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
64
Betreff: Erwerb von sechs Leichtbauhallen zur Flüchtlingsunterbringung
auf dem Grundstück Hardtgenbuscher Kirchweg 104, 51107 Köln,
zum 11.01.2017 gem. Totalübernehmervertrag vom 30.10.2015
Gremium: Integrationsrat
Sitzungsdatum: 28.11.2016
Vorlagen-Nr. 3416/2016
Federführung: V/56
Status: erledigt
Beschluss:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Wahrnehmung der Kaufoption
gemäß Totalübernehmervertrag vom 30.10.2015 sechs Leichtbauhallen zur
Flüchtlingsunterbringung am Standort Hardtgenbuscher Kirchweg 104 zu einem
Kaufpreis von 3.905.498,00 € zu erwerben. Für die verbleibende Betriebsdauer von
voraussichtlich sieben Jahren reduziert sich damit die mit dieser Flüchtlingsunterkunft
verbundene Haushaltsbelastung um jährlich rd. 989.917,86 €.
Zur Finanzierung der Bedarfe stehen Restmittel aus dem ursprünglichen Planungs-
und Baubeschluss Nr. 3519/2015 vom 15.12.2015, im Teilfinanzplan 1004 -
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 08 -
Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5620-1004-8-5176 –
Hardtgenbuscher Kirchweg, investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von
264.312,83 € für den Kauf zur Verfügung.
Für die Deckung des verbleibenden Bedarfes in Höhe von 3.641.185,17 € stehen in
dem vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan 2016/2017 im
Haushaltsjahr 2016, Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von
Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle
5620-1004-0-5999 - Flüchtlings-WH, investive Auszahlungsermächtigungen in
entsprechender Höhe zur Verfügung. Diese Mittel werden im Rahmen einer
Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004-8-5176 – Hardtgenbuscher
Kirchweg, bereitgestellt. Für den konsumtiven Mehrbedarf durch Erhöhung der
Abschreibung in Höhe von 511.434,27 € sind in dem vom Rat am 30.06.2016
verabschiedeten Haushaltsplan 2016/2017 im Haushaltsjahr 2017, Teilergebnisplan
1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in der Teilplanzeile 14 -
Bilanzielle Abschreibungen, Mittel in entsprechender Höhe eingeplant.
65
Sachstand:
Die Kaufoption wurde mit Schreiben vom 21.12.2016 gezogen, der Kaufpreis ist
bezahlt.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
66
Betreff: Aufnahme einer neuen Schule in den Verbund Kölner
Europäischer Grundschulen
Gremium: Integrationsrat
Sitzungsdatum: 28.11.2016
Vorlagen-Nr. 3822/2016
Federführung: V/5001
Status: erledigt
Beschluss:
Der Rat beschließt in Anlehnung an seine Beschlüsse vom 14.11.2006, 10.09.2009
und 15.12.2015 den Titel „Kölner Europäische Grundschule“ an die GGS
Halfengasse zu verleihen und sie in den Verbund Kölner Europäischer Grundschulen
aufzunehmen.
Sachstand:
Nach Vorberatungen im Integrationsrat am 28.11.2016 und im Ausschuss für Schule
und Weiterbildung am 28.11.2016 vom Rat am 20.12.2016 ungeändert beschlossen.
Die GGS Halfengasse wurde am 24.01.2017 in den Verbund Kölner Europäischer
Grundschulen aufgenommen.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
67
Betreff: Verteilung der verbleibenden Mittel zur Förderung von
Interkulturellen Zentren für das Jahr 2016
Gremium: Integrationsrat
Sitzungsdatum: 28.11.2016
Vorlagen-Nr. 3809/2016
Federführung: V/5001
Status: erledigt
Beschluss:
Der Rat beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für die
Jahre 2016/2017 über die Verwendung der noch nicht verfügten Haushaltsmittel
2016 in Höhe von 6.000 € gemäß Anlage 1.
Der im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen,
in Zeile 15, Transferleistungen veranschlagte Aufwandsbetrag in Höhe von
insgesamt 446.000 € setzt sich zusammen aus
• 396.000 € laufende Mittel aus der laufenden Förderung der Interkulturellen Zentren
• zuzüglich 50.000 € aus dem in 2015 eingerichteten „Integrationsbudget“ (Vorlage
Nr. 2288/2015)
und ist in voller Höhe für die Förderung der Interkulturellen Zentren vorgesehen.
Damit wird die Förderung von 37 Interkulturellen Zentren in 2016 wie in
Beschlussvorlage 3282/2016 dargestellt fortgeführt. Darin wird die Verwaltung
beauftragt, bezüglich der derzeit noch nicht zur Förderung vorgesehenen Restmittel
in Höhe von 6.000 € - auf der Grundlage einer vertieften Prüfung vorliegender
Förderanträge - für die nächste Sitzung des Rates neu anerkannte Zentren, die den
Kriterien der Förderrichtlinie in besonderem Maß entsprechen, zur Förderung oder
Anschubfinanzierung vorzuschlagen.
Neben den in der Beschlussvorlage 3282/2016 Anlage 2 aufgeführten Zentren
besteht für 3 weitere Zentren eine Anerkennung. Diese werden aus den
verbleibenden Mitteln zu gleichen Teilen mit je 2.000 € als einmaliger Zuschuss
gefördert.
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Sachstand:
Den drei in der Beschlussvorlage genannten Interkulturellen Zentren wurde ein
anteiliger Betrag von je 2.000,- € als einmaliger Zuschuss zur Verfügung gestellt.
Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung
(Ankreuzen, wenn zutreffend)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0692/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 21.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27