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Berichtswesen Integrationsrat für 2016

Mitteilung Ausschuss 0692/2017 vom 21.03.2017

Stand: Am 25.04.2017 im Integrationsrat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Mitteilung Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5001/1 Vorlagen-Nummer 07.03.2017 0692/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 20.03.2017 Berichtswesen Integrationsrat für 2016 Die Verwaltung informiert im Rahmen des Berichtswesens an die Fachausschüsse über die Arbeit des Integrationsrates im Jahr 2016. Anlage: Jahresbericht Integrationsrat 2016 gez. Dr. Rau
  • Gesamtbericht IR 2016

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    Berichtswesen Integrationsrat 2016 2 Beschlussübersicht / Inhaltsverzeichnis Integrationsrat 31.12.2016 Betreff Vorlagen-Nr. Gremium Sitzung Feder- führung Status der Erledigung Seite Antrag: Resolution gegen Sexismus und Rassismus AN/0139/2016 Integrationsrat 18.01.2016 V/5001 mit Änderungen umgesetzt 8 Änderungsantrag zu TOP 6.1 von Herrn Keltek AN/0156/2016 Integrationsrat 18.01.2016 V/5001 mit Änderungen umgesetzt 9 Änderungsantrag zu TOP 6.1 der Fraktionen CDU und FDP AN/0157/2016 Integrationsrat 18.01.2016 V/5001 mit Änderungen umgesetzt 10 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; "InterKultur e.V. 3544/2015 Integrationsrat 18.01.2016 V/51 erledigt 11 Errichtung von Systembauten zur Flüchtlingsunterbringung Mitteilung über Kostenerhöhungen gem. § 24 Abs. 2 GemHVO i. V. m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln 2260/2015 Integrationsrat 18.01.2016 V/56 erledigt 12 Durchführung des Projektes BONVENA zur Verbesserung der sozialen Eingliederung von neuzugewanderten Unionsbürgern/- innen im Rahmen des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) 3921/2015 Integrationsrat 18.01.2016 V/5001 erledigt 13 Jugendhilfeangebote für Kinder und Jugendliche aus Zuwanderer- Flüchtlingsfamilien im Haushaltsjahr 2016 3817/2015 Integrationsrat 29.02.2016 V/51 erledigt 15 3 Instandsetzung der Abwasserkanalanlage der Flüchtlingsunterkunft Vorgebirgstr. 22 in 50677 Köln Neustadt/Süd 3964/2015 Integrationsrat 29.02.2016 V/56 in Bearbeitung 16 Errichtung von Systembauten zur Flüchtlingsunterbringung Mitteilung über Kostenerhöhungen gem. § 24 Abs. 2 GemHVO i. V. m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln 3343/2015 Integrationsrat 18.04.2016 V/56 erledigt 17 Elektronischer Versand der Sitzungsunterlagen 3516/2015 Integrationsrat 18.04.2016 OB/2-22 in Bearbeitung 18 Änderungsantrag zur Vorlage Elektronischer Versand der Sitzungsunterlagen AN/0737/2016 Integrationsrat 18.04.2016 V/5001 in Bearbeitung 19 Berücksichtigung der besonderen Situation von LGBTI* sowie den Umgang mit HIV in der aktuellen Flüchtlingspolitik der Stadt Köln 3673/2015 Integrationsrat 18.04.2016 V/56 erledigt 20 Entsendung eines Mitglieds des Integrationsrates in den Runden Tisch für Flüchtlingsfragen 1033/2016 Integrationsrat 18.04.2016 V/5001 erledigt 21 Einrichtung einer Ombudsstelle für Flüchtlinge 1252/2016 Integrationsrat 18.04.2016 OB/6 erledigt 22 Unterbringung von Flüchtlingen - Prüfantrag AN/0982/2016 Integrationsrat 13.06.2016 V/5001 in Bearbeitung 23 Zusetzung von 1,0 Mehrstelle zur Prävention und zum Abbau von Intoleranz, Diskriminierung und Ausgrenzung im Rahmen von Diversity 1056/2016 Integrationsrat 13.06.2016 V/5001 in Bearbeitung 24 4 Verteilung von Restmitteln an "Jugendhilfeangebote für Kinder und Jugendliche aus Zuwanderer- und Flüchtlingsfamilien" im Haushaltsjahr 2016 1266/2016 Integrationsrat 13.06.2016 V/51 erledigt 25 Vergabe der Mittel für Antirassismus-Training im Jahr 2016 1727/2016 Integrationsrat 13.06.2016 V/5001 erledigt 26 Standorte zur Errichtung von temporären Flüchtlingsunterkünften 1434/2016 Integrationsrat 13.06.2016 V/56 erledigt 27 Änderungs- bzw. Zusatzantrag zu Standorte zur Errichtung von temporären Flüchtlingsunterkünften AN/1085/2016 Integrationsrat 13.06.2016 V/56 erledigt 30 Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2016/2017 einschließlich der Finanzplanung bis 2020 und der sonstigen Anlagen 1912/2016 Integrationsrat 13.06.2016 V/5001 erledigt 31 Feinkonzept zur Einrichtung und Umsetzung einer Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 1826/2016 Integrationsrat 13.06.2016 OB/6 erledigt 32 Erweiterung des Projektes "Auszugsmanagement" 1450/2016 Integrationsrat 13.06.2016 V/56 erledigt 33 Handlungskonzept Behindertenpolitik - "Köln überwindet Barrieren - eine Stadt für alle" 0990/2016 Integrationsrat 13.06.2016 V/5001 erledigt 34 5 Antrag zur Berücksichtigung der ethnischen Vielfalt der Stadt bei der Bebilderung von städtischen Publikationen AN/1300/2016 Integrationsrat 29.08.2016 V/5001 in Bearbeitung 35 Zuschussvergabe 2016 aus Mitteln des Teilergebnisplans 0604 Kinder- und Jugendarbeit 2292/2016 Integrationsrat 29.08.2016 V/51 erledigt 36 Städtischer Zuschuss an den Träger "Christliche Sozialhilfe Köln e.V." für die Maßnahme "Stadtteilmütter" im Haushaltsjahr 2016 2370/2016 Integrationsrat 29.08.2016 V/51 erledigt 37 Verteilung von Haushaltsmitteln 2016 - Zuschuss an den Arbeitskreis Ausländisches Kind e. V. Köln 3297/2015 Integrationsrat 29.08.2016 V/51 erledigt 38 Mittelverteilung 2016 an verschiedene Träger 3371/2015 Integrationsrat 29.08.2016 V/51 erledigt 39 Vergabe der Mittel für Antirassismus-Training im Jahr 2016 2680/2016 Integrationsrat 29.08.2016 V/5001 erledigt 40 Ausbau der Angebote "Integrationskurse" und "Berufsbezogene Deutschsprachförderung" durch das vom Bund aufgelegte neue "Gesamtprogramm Sprache (GPS)" für Menschen mit Migrationshintergrund und Flüchtlinge 2527/2016 Integrationsrat 29.08.2016 IV/42 in Bearbeitung 41 2020: Köln l(i)ebt Vielfalt - Diversity Konzept 3068/2016 Integrationsrat 31.10.2016 V/5001 zurückgestellt 44 Vergabe der Mittel für Antirassismus-Training im Jahr 2016 3348/2016 Integrationsrat 31.10.2016 V/5001 erledigt 45 6 Sanierung des städtischen Gebäudes Blaubach 9, 50676 Köln Altstadt/Süd, zur Sicherstellung der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung für Flüchtlinge 2395/2016 Integrationsrat 31.10.2016 V/56 in Bearbeitung 46 Verteilung der Mittel zur Förderung von Interkulturellen Zentren für das Jahr 2016 3283/2016 Integrationsrat 31.10.2016 V/5001 erledigt 48 Standorte zur Errichtung von temporären Flüchtlingsunterkünften - Baubeschluss 3114/2016 Integrationsrat 31.10.2016 V/56 in Bearbeitung 49 Änderungsantrag zur Beschlussvorlage ‚Standorte zur Errichtung von temporären Flüchtlingsunterkünften - Baubeschluss‘ AN/1774/2016 Integrationsrat 31.10.2016 V/5001 in Bearbeitung 51 Antrag zur beruflichen Integration von Jugendlichen mit Fluchterfahrung AN/1882/2016 Integrationsrat 28.11.2016 V/5001 endgültig zurückgezogen 52 Antrag zur Verabschiedung des Positionspapieres ‚Identität stärken - natürliche Mehrsprachigkeit fördern!‘ AN/1887/2016 Integrationsrat 28.11.2016 V/5001 zurückgestellt 53 Antrag zur Unterstützung des Allerweltshauses Köln AN/1893/2016 Integrationsrat 28.11.2016 V/5001 erledigt 54 'Integrationsbudget' - Verteilung der Finanzmittel in den Jahren 2016/2017 3686/2016 Integrationsrat 28.11.2016 V/5001 erledigt 55 2020: Köln l(i)ebt Vielfalt - Diversity Konzept 3068/2016 Integrationsrat 28.11.2016 V/5001 in Bearbeitung 56 7 Mindeststandards für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten 0745/2016/1 Integrationsrat 28.11.2016 V/56 in Bearbeitung 58 Konferenz interkulturelles Köln 2504/2016 Integrationsrat 28.11.2016 V/5001 erledigt 60 Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes "Starke Veedel - Starkes Köln" als Leitkonzept in der neuen EFRE/ESF Förderphase 2014 - 2020 und zur Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen 2899/2016 Integrationsrat 28.11.2016 VI/15 in Bearbeitung 61 Erwerb von sechs Leichtbauhallen zur Flüchtlingsunterbringung auf dem Grundstück Hardtgenbuscher Kirchweg 104, 51107 Köln, zum 11.01.2017 gem. Totalübernehmervertrag vom 30.10.2015 3416/2016 Integrationsrat 28.11.2016 V/56 erledigt 64 Aufnahme einer neuen Schule in der Verbund Kölner Europäischer Grundschulen 3822/2016 Integrationsrat 28.11.2016 V/5001 erledigt 66 Verteilung der verbleibenden Mittel zur Förderung von Interkulturellen Zentren für das Jahr 2016 3809/2016 Integrationsrat 28.11.2016 V/5001 erledigt 67 8 Betreff: Antrag: Resolution gegen Sexismus und Rassismus Gremium: Integrationsrat Sitzungsdatum: 18.01.2016 Vorlagen-Nr. AN/0139/2016 Federführung: V/5001 Status: mit Änderungen umgesetzt Beschluss: Zum Antrag wurden Änderungsanträge eingebracht. Ein geänderter Resolutionstext wurde einstimmig verabschiedet. Sachstand: Ein geänderter Resolutionstext wurde an die Presse weitergeleitet. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 9 Betreff: Änderungsantrag zu TOP 6.1 von Herrn Keltek Gremium: Integrationsrat Sitzungsdatum: 18.01.2016 Vorlagen-Nr. AN/0156/2016 Federführung: V/5001 Status: mit Änderungen umgesetzt Beschluss: Teile des Änderungsantrages zum Antrag auf Verabschiedung einer Resolution gegen Sexismus und Rassismus wurden in die abschließend verabschiedete Resolution eingearbeitet. Ein geänderter Resolutionstext wurde einstimmig verabschiedet. Sachstand: Ein geänderter Resolutionstext wurde an die Presse weitergeleitet. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 10 Betreff: Änderungsantrag zu TOP 6.1 der Fraktionen CDU und FDP Gremium: Integrationsrat Sitzungsdatum: 18.01.2016 Vorlagen-Nr. AN/0157/2016 Federführung: V/5001 Status: mit Änderungen umgesetzt Beschluss: Teile des Änderungsantrages zum Antrag auf Verabschiedung einer Resolution gegen Sexismus und Rassismus wurden in die abschließend verabschiedete Resolution eingearbeitet. Ein geänderter Resolutionstext wurde einstimmig verabschiedet. Sachstand: Ein geänderter Resolutionstext wurde an die Presse weitergeleitet. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 11 Betreff: Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; "InterKultur e.V. Gremium: Integrationsrat Sitzungsdatum: 18.01.2016 Vorlagen-Nr. 3544/2015 Federführung: V/51 Status: erledigt Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den „InterKultur e.V. – Erziehung – Bildung – Inklusion“, Glücksburg Str. 17, 51065 Köln als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII anzuerkennen. Sachstand: Der Bescheid über die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe wurde mit Datum vom 09.12.2015 erteilt. X Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 12 Betreff: Errichtung von Systembauten zur Flüchtlingsunterbringung Mitteilung über Kostenerhöhungen gem. § 24 Abs. 2 GemHVO i. V. m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln Gremium: Integrationsrat Sitzungsdatum: 18.01.2016 Vorlagen-Nr. 2260/2015 Federführung: V/56 Status: erledigt Beschluss: Der Rat nimmt die Kostenerhöhung des im Rahmen der Errichtung von Flüchtlingsunterkünften in Systembauweise erbauten Objektes Weißdornweg, 50997 Köln-Rondorf, in Höhe von insgesamt 469.880,97 € zur Kenntnis. Die Stadt Köln ist zur Aufnahme von Flüchtlingen gesetzlich verpflichtet, die Schaffung neuer Unterbringungsressourcen ist unaufschiebbar zur Erfüllung dieser Aufgabe erforderlich, daher dürfen Mittel für diese Maßnahme gem. § 82 Abs. 1 GO NRW bereitgestellt werden. Die Finanzierung des investiven Mehrbedarfs im Hj. 2015 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzelle 09, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 5620-1004-2-5129 wird durch Wenigerauszahlungen in entsprechender Höhe im gleichen Teilfinanzplan, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5620-1004-2- 5149, Sanierung Bonner Str. (Bonotel) gedeckt. Zur Finanzierung der konsumtiven Mehraufwendungen durch die Erhöhung der Abschreibung im Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 68.633,07 € stehen innerhalb der Veranschlagung des Teilergebnisplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen Mittel zur Verfügung. Sachstand: Die Kenntnisnahme der gem. § 24 Abs. 2 GemHVO in Verbindung mit § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln anzuzeigenden Kostenerhöhung ist erfolgt. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 13 Betreff: Durchführung des Projektes BONVENA zur Verbesserung der sozialen Eingliederung von neuzugewanderten Unionsbürgern/- innen im Rahmen des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) Gremium: Integrationsrat Sitzungsdatum: 18.01.2016 Vorlagen-Nr. 3921/2015 Federführung: V/5001 Status: erledigt Beschluss: Der Rat beschließt die Projektträgerschaft der Stadt Köln für das Kölner Projekt BONVENA zur Verbesserung der sozialen Eingliederung von neuzugewanderten Unionsbürgern/- innen im Rahmen des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) unter dem Vorbehalt der Förderung des Projektes aus EU-Mitteln (EHAP) sowie aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Die Laufzeit des Projektes beginnt zum 01.01.2016 und endet zum 31.12.2018. Der förmliche Projektantrag sowie der Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn sind beim Bundesverwaltungsamt fristgerecht eingegangen und werden derzeit geprüft. Die Verwaltung geht mit Blick auf den Projektbeginn zum 01.01.2016 davon aus, dass in Kürze eine positive Bescheidung erfolgt. Die Verwaltung wird im Rahmen der Projektträgerschaft (Dienststelle Diversity) mit der Gesamtprojektkoordination, der Steuerung und Vernetzung der fünf Teilprojekte sowie der inhaltlichen und administrativen Projektsteuerung beauftragt. Auf dieser Basis stimmt der Rat mit o.a. Vorbehalt der Maßnahme zu und ermächtigt die Verwaltung (als Projektträger), vorbereitendende Arbeiten zur Umsetzung des befristeten Projektes zu tätigen. Der Rat beschließt zur Finanzierung des Antrages BONVENA zahlungswirksamen Mehraufwand im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Soziale Leistungen, bei Teilplan- zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie bei Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen für die Haushaltsjahre 2016 bis 2018 von insgesamt 944.878,14 € (2016/2017/2018 je:314.959,38 €). Deckung erfolgt durch Mehrerträge in Höhe von 944.878,14 (314.959,38 € p.A.) in den Haushaltsjahren 2016 bis 2018 14 im gleichen Teilergebnisplan, bei Teilplanzeile 02 - Zuwendungen und allgemeine Umlagen, sprich durch die Zuwendungen von EHAP und BMAS. Der von der Stadt Köln zu erbringende Eigenanteil in Höhe von 170.775 € (2016/2017/2018 je: 56.925 €) erfolgt vor allem durch die Bereitstellung von vorhan- denem vorrangig zu vermittelnden Personal. Das Projekt ist auch während der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO NRW zulässig, da die Transferaufwendungen zu 100 % refinanziert sind und durch die Anrechnung ohnehin anfallender Personalaufwendungen der Haushalt nicht zusätzlich belastet wird. Zur Durchführung des Projektes beschließt der Rat für die Haushaltsjahre 2016, 2017 und 2018 (vorbehaltlich der oben angeführten Förderung) die befristete Einrichtung von einer 0,75 Stelle in der Bewertung VGr. IV a/ III BAT bzw. A 12 ÜBesG NRW. Um die sofortige Besetzung der Stelle sicherzustellen, wird bis zum Inkrafttreten des Haushalts 2016/2017 verwaltungsintern eine Verrechnungsstelle zur Verfügung gestellt. Sachstand: Der Rat hat der Beschlussvorlage ungeändert zugestimmt. Das Bundesverwaltungsamt hat den Projektantrag positiv beschieden. Das Projekt läuft seit dem 01.01.2016 und endet zum 31.12.18. Der erste Sachbericht erfolgte mit Vorlage 2751/2016. Weitere werden folgen. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt weitere Sachstandsmitteilungen zum Projektverlauf. (Ankreuzen, wenn zutreffend) 15 Betreff: Jugendhilfeangebote für Kinder und Jugendliche aus Zuwanderer- Flüchtlingsfamilien im Haushaltsjahr 2016 Gremium: Integrationsrat Sitzungsdatum: 29.02.2016 Vorlagen-Nr. 3817/2015 Federführung: V/51 Status: erledigt Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2016/2017, die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 703.221,70 Euro gemäß Anlage 1 für Jugendhilfeangebote für Kinder und Jugendliche aus Zuwanderer- und Flüchtlingsfamilien zu verteilen. Sachstand: Die Mittel wurden gem. Beschluss an die entsprechenden Träger ausgezahlt. X Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 16 Betreff: Instandsetzung der Abwasserkanalanlage der Flüchtlingsunterkunft Vorgebirgstr. 22 in 50677 Köln Neustadt/Süd Gremium: Integrationsrat Sitzungsdatum: 29.02.2016 Vorlagen-Nr. 3964/2015 Federführung: V/56 Status: in Bearbeitung Beschluss: Der Ausschuss für Soziales und Senioren beschließt die Instandsetzung der Notunterkunft für Flüchtlinge im ehemaligen Verwaltungsgebäude Vorgebirgsstr. 22, 50677 Köln Altstadt/Süd. Die Stadt Köln ist zur Aufnahme von Flüchtlingen gesetzlich verpflichtet, die Instandhaltung der bestehenden Unterbringungsressourcen ist unaufschiebbar zur Erfüllung dieser Aufgabe erforderlich. Die Voraussetzungen nach § 82 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung) liegen vor. Die konsumtiven Aufwendungen in Höhe von brutto 224.471,56 € sind Bestandteil der aktuellen Planung zum Doppelhaushalt 2016/2017 im Haushaltsjahr 2016, im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Sachstand: Die Maßnahme ist weitgehend abgeschlossen, es finden noch Restarbeiten an der Erdoberfläche statt. Fertigstellung und Abnahme voraussichtlich Ende 1. Quartal 2017. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 17 Betreff: Errichtung von Systembauten zur Flüchtlingsunterbringung Mitteilung über Kostenerhöhungen gem. § 24 Abs. 2 GemHVO i. V. m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln Gremium: Integrationsrat Sitzungsdatum: 18.04.2016 Vorlagen-Nr. 3343/2015 Federführung: V/56 Status: erledigt Beschluss: Der Rat nimmt die Kostenerhöhung des im Rahmen der Errichtung von Flüchtlingsunterkünften in Systembauweise erbauten Objektes Merlinweg, 51103 Köln-Rondorf, in Höhe von insgesamt 1.863.829 € zur Kenntnis. Die investiven Auszahlungsermächtigungen i.H. von 1.863.829 € sind Bestandteil der aktuellen Planung zum Doppelhaushalt 2016/2017 im Haushaltsjahr 2016, im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08, Auszahlung und Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, bei der Finanzstelle 5620-1004-2-5137. Gleiches gilt für die Finanzierung der konsumtiven Mehraufwendungen durch die Erhöhung der Abschreibung im Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 372.765,80 € im Teilergebnisplan 1004, Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibung. Sachstand: Die Kenntnisnahme der gem. § 24 Abs. 2 GemHVO in Verbindung mit § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln anzuzeigenden Kostenerhöhung ist erfolgt. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 18 Betreff: Elektronischer Versand der Sitzungsunterlagen Gremium: Integrationsrat Sitzungsdatum: 18.04.2016 Vorlagen-Nr. 3516/2015 Federführung: OB/2-22 Status: in Bearbeitung Beschluss: „Der Rat beschließt, den Ratsmitgliedern, den Mitgliedern der Bezirksvertretung, den stimmberechtigten Sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern und den gewählten Mitgliedern des Integrationsrates, anstelle von Papierunterlagen den digitalen Zugriff auf die Sitzungsunterlagen mittels mobilen Endgeräten anzubieten. Alle weiteren beratenden Mitglieder sollen die Möglichkeit erhalten, mit ihren Privatgeräten über eine Weblösung auf die Sitzungsunterlagen zugreifen zu können. Die vom Rat entsandten Mitglieder in den Aufsichtsräten der städt. Beteiligungsgesellschaften sollen bei Vorliegen einer einheitlichen technischen Zugriffsmöglichkeit nur ein mobiles Endgerät erhalten.“ Sachstand: Der digitale Zugriff auf die Sitzungsunterlagen mittels mobilen Endgeräten wurde den Ratsmitglieder, den Mitgliedern der Bezirksvertretung, den stimmberechtigten sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern und den gewählten Mitgliedern des Integrationsrates bereits angeboten. Es wurden noch nicht alle Mandatsträger mit einem iPad ausgestattet, jedoch ist dies in ständiger Bearbeitung. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 19 Betreff: Änderungsantrag zur Vorlage Elektronischer Versand der Sitzungsunterlagen Gremium: Integrationsrat Sitzungsdatum: 18.04.2016 Vorlagen-Nr. AN/0737/2016 Federführung: V/5001 Status: in Bearbeitung Beschluss: „Der Rat beschließt, den Ratsmitgliedern, den Mitgliedern der Bezirksvertretung, den stimmberechtigten Sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern und den gewählten Mitgliedern des Integrationsrates, anstelle von Papierunterlagen den digitalen Zugriff auf die Sitzungsunterlagen mittels mobilen Endgeräten anzubieten. Alle weiteren beratenden Mitglieder sollen die Möglichkeit erhalten, mit ihren Privatgeräten über eine Weblösung auf die Sitzungsunterlagen zugreifen zu können. Die vom Rat entsandten Mitglieder in den Aufsichtsräten der städt. Beteiligungsgesellschaften sollen bei Vorliegen einer einheitlichen technischen Zugriffsmöglichkeit nur ein mobiles Endgerät erhalten.“ Sachstand: Mit Stand Ende Januar 2017 sind die gewählten Mitglieder des Integrationsrates angeschrieben und um Rückäußerung bzgl. der Ausgabe mobiler Endgeräte gebeten worden. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 20 Betreff: Berücksichtigung der besonderen Situation von LGBTI* sowie den Umgang mit HIV in der aktuellen Flüchtlingspolitik der Stadt Köln Gremium: Integrationsrat Sitzungsdatum: 18.04.2016 Vorlagen-Nr. 3673/2015 Federführung: V/56 Status: erledigt Beschluss: Der Ausschuss Soziales und Senioren nimmt die Empfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender zur Kenntnis. Sachstand: Die Verwaltung hat seit dem Beschluss ein erstes Wohnprojekt gezielt für Flüchtlinge mit LGBTI*-Hintergrund mit bis zu sechs Plätzen eingerichtet. Weitere kleinere Wohneinheiten werden zurzeit für den Bezug vorbereitet. Insgesamt werden in absehbarer Zeit ca. 30 Plätze speziell für diesen Personenkreis zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sind für die Sozialen Fachkräften beim Amt für Wohnungswesen Fortbildungen zu dieser Gruppe von Flüchtlingen mit besonderem Schutzbedarf geplant. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 21 Betreff: Entsendung eines Mitglieds des Integrationsrates in den Runden Tisch für Flüchtlingsfragen Gremium: Integrationsrat Sitzungsdatum: 18.04.2016 Vorlagen-Nr. 1033/2016 Federführung: V/5001 Status: erledigt Beschluss: Der Integrationsrat beschließt Herrn / Frau ………………………………….als Mitglied und Herrn / Frau ………………………………….als stellvertretendes Mitglied in den Runden Tisch für Flüchtlingsfragen zu entsenden. Sachstand: Der Integrationsrat hat beschlossen Herrn Eli Abeke als Mitglied und Frau Figen Maleki als stellvertretendes Mitglied in den Runden Tisch für Flüchtlingsfragen zu entsenden. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 22 Betreff: Einrichtung einer Ombudsstelle für Flüchtlinge Gremium: Integrationsrat Sitzungsdatum: 18.04.2016 Vorlagen-Nr. 1252/2016 Federführung: OB/6 Status: erledigt Beschluss: Der Rat beschließt die Einrichtung einer zentralen und unabhängigen Anlaufstelle (Ombudsstelle) für Hinweise und Beschwerden zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen außerhalb der Stadt-verwaltung und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Diese Ombudsstelle soll nicht nur den Flüchtlingen, sondern allen, die Hinweise und Beschwerden haben, als Anlaufstelle und Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Die Ombudsstelle soll zunächst befristet bis Ende 2017 eingerichtet werden, um dann auf der Basis der gewonnenen Erfahrungen und der aktuellen Situation über eine Fortführung zu entscheiden. Besetzt werden soll die Ombudsstelle zunächst im Umfang einer Vollzeitstelle mit Fachpersonal aus dem Bereich Soziale Arbeit / Sozialpädagogik, aufgeteilt in zwei halbe Stellen, um die Niedrigschwelligkeit durch Geschlechterparität zu erreichen und Vertretungsregelungen zu erleichtern. Die Besetzung erfolgt weiterhin mit einer halben Stelle Verwaltungskraft zur Unterstützung des Geschäftsstellenbetriebes. Die erforderlichen Kosten der Ombudsstelle von max. 128.000,- € jährlich werden in- nerhalb des Teilergebnisplans 1004 Bereitstellung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt. Sachstand: Die Ombudsstelle als neutrale Beratungsstelle für Geflüchtete wurde nach Vorberatung im Integrationsrat mit Beschluss des Rates vom 10.05.2016 eingerichtet. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 23 Betreff: Unterbringung von Flüchtlingen - Prüfantrag Gremium: Integrationsrat Sitzungsdatum: 13.06.2016 Vorlagen-Nr. AN/0982/2016 Federführung: V/5001 Status: in Bearbeitung Beschluss: Der Integrationsrat beschließt, die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, ob es möglich ist: a) das im Rahmen des Projektes „Wohnen für Hilfe“ bestehende Angebot der Unterbringung junger Flüchtlinge auf Nicht-Studierende Flüchtlinge auszudehnen; b) das im Rahmen des Projektes „Auszugsmanagement“ bestehende Angebot der Unterbringung von alleinstehenden Flüchtlingen und Familien auf die Bildung der Haushaltsgemeinschaften zu erweitern. Sachstand: Prüfantrag wurde einstimmig im Integrationsrat beschlossen. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 24 Betreff: Zusetzung von 1,0 Mehrstelle zur Prävention und zum Abbau von Intoleranz, Diskriminierung und Ausgrenzung im Rahmen von Diversity Gremium: Rat Sitzungsdatum: 28.06.2016 Vorlagen-Nr. 1056/2016 Federführung: V/5001 Status: in Bearbeitung Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Haushaltsplans 2016/2017, die Einrichtung einer 1,0 Mehrstelle Verwaltungsangestellte/r in der Bewertung VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT (vgl. BGr. A 12 ÜBesG NRW) bei der Dienststelle Diversity zum Stellenplan 2016/2017 für die freiwillige Aufgabe „Prävention und Abbau von Intoleranz, Diskriminierung und Ausgrenzung im Rahmen von Diversity“. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Stelle sehr kurzfristig nach Inkrafttreten des Haushaltsplans 2016/2017 zu besetzen. Die Finanzierung der erforderlichen Personalaufwendungen (Teilplanzeile 11) in Höhe von 77.700 € im Teilergebnisplan 0504 – sonstige freiwillige soziale Leistungen erfolgt im Rahmen der Bewirtschaftung aus dem in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen veranschlagten Integrationsbudget. Sachstand: Das Stellenbesetzungsverfahren läuft. Die Stelle war bis einschließlich 13.01.2017 intern ausgeschrieben, die vorliegenden Bewerbungen werden aktuell auf Zulassung geprüft. Im Anschluss folgt das Auswahlverfahren bzw. ggf. eine weitere Ausschreibung. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 25 Betreff: Verteilung von Restmitteln an "Jugendhilfeangebote für Kinder und Jugendliche aus Zuwanderer- und Flüchtlingsfamilien" im Haushaltsjahr 2016 Gremium: Integrationsrat Sitzungsdatum: 13.06.2016 Vorlagen-Nr. 1266/2016 Federführung: V/51 Status: erledigt Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2016/2017, die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 121.778,30 Euro gemäß Anlage 1 für Jugendhilfeangebote für Kinder und Jugendliche aus Zuwanderer- und Flüchtlingsfamilien zu verteilen. Sachstand: Die Mittel wurden gem. Beschluss an die entsprechenden Träger ausgezahlt. X Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 26 Betreff: Vergabe der Mittel für Antirassismus-Training im Jahr 2016 Gremium: Integrationsrat Sitzungsdatum: 13.06.2016 Vorlagen-Nr. 1727/2016 Federführung: V/5001 Status: erledigt Beschluss: "Für Maßnahmen im Rahmen des Antirassismus-Trainings im Jahr 2016 werden – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017 - die im Teilergeb- nisplan 0504, Freiwillige Leistungen und interkulturelle Hilfen, unter Zeile 15, Transferleistungen für 2016 veranschlagten Mittel in Höhe von 2.000,00 € an Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V. für die Durchführung einer Veranstaltung zur Präsentation und Prämierung von Beiträgen zum Wettbewerb an Kölner Schulen „Dissen - mit mir nicht - Kreativ gegen Rassismus und Diskriminierung“ vergeben. Die voraussichtlich verbleibenden Mittel in Höhe von 8.000 € sowie die Mittel für Antirassismus-Training aus dem Integrationsbudget werden in weiteren Schritten möglichst nach Genehmigung des Haushaltes 2016/2017 vergeben. Der Beschluss des Ausschusses Soziales und Senioren erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Integrationsrates. Sachstand: Vom Ausschuss Soziales und Senioren am 09.06.2016 ungeändert beschlossen. Zustimmung des Integrationsrates am 13.06.2016. Der Betrag von 2000,- ist ausgezahlt worden. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 27 Betreff: Standorte zur Errichtung von temporären Flüchtlingsunterkünften Gremium: Integrationsrat Sitzungsdatum: 13.06.2016 Vorlagen-Nr. 1434/2016 Federführung: V/56 Status: erledigt Beschluss: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung nachfolgender Flächen zur Eignung hinsichtlich der Errichtung von temporären Standorten zur Unterbringung von bis zu 400 Geflüchteten je Standort sowie, bei erwiesener Eignung, mit deren schnellstmöglicher Realisierung. a) Auf dem städtischen Grundstück Heinrich-Rohlmann-Str. 50969 Köln-Ossendorf, Gemarkung Müngersdorf, Flur 82, Flurstück a97. b) Auf dem städtischen Grundstück Stöckheimer Weg, 50829 Köln-Mengenich, Gemarkung Müngersdorf, Flur 27, Flurstück 495 c) Auf dem städtischen Grundstück Nattermannallee /Venloer Str., 50829 Köln Mengenich, Gemarkung Müngersdorf, Flur 27, Flurstück 340 d) Auf dem städtischen Grundstück Lindweilerweg, 50739 Köln-Longerich, Gemarkung Longerich, Flur: 9, Flurstück: 2123 Es handelt sich um die Erweiterung eines bestehenden Standortes um einen weiteren, identischen Gebäudekörper für max. weitere 72 Personen. e) Auf dem städtischen Grundstück Erbacher Weg, 50767 Köln-Lindweiler, Gemarkung Longerich, Flur 22, Flurstück 300, 299. Die Anzahl der zu schaffenden Plätze ist auf 160 Plätze zu begrenzen, es werden zudem keine Leichtbauhallen errichtet. f) Auf dem städtischen Grundstück Sinnersdorfer Straße, 50769 Köln-Roggendorf, Gemarkung Worringen, Flur 36, Flurstück a653, 628. g) Auf dem städtischen Grundstück Pescher Str., 50765 Köln-Auweiler, Gemarkung Esch, Flur 11, Flurstück a127, 374. 28 h) Auf dem städtischen Grundstück Nibelungenstr./Am Lindner Kreuz, 50739 Köln- Lind, Gemarkung Lind, Flur 5 , Flurstück a281, a201. i) Auf dem städtischen Grundstück Aloys-Boecker-Straße/Frankfurter Str., 51147 Köln-Lind, Gemarkung Lind, Flur 4, Flurstück 221/1, 22, 23, 205, 209, 213, 215 j) Auf dem städtischen Grundstück Rolshover Str./Zum Milchmädchen , 51105 Köln- Poll, Gemarkung Poll, Flur 38, Flurstück a944/4, 934/4, 1143, 2366, 825 k) Auf dem städtischen Grundstück Loorweg, 51143 Köln-Zündorf, Gemarkung Oberzündorf, Flur: 9, Flurstück: 107, 108 Es handelt sich um die Erweiterung eines bestehenden Standortes um einen weiteren, identischen Gebäudekörper für max. weitere 72 Personen. l) Auf dem städtischen Grundstück Antoniusstraße/Am Hühnerweg, 51147 Köln Urbach, Gemarkung Urbach, Flur 4, Flurstück 489 m) Auf dem städtischen Grundstück Rather Kirchweg, 51107 Köln-Brück, Gemarkung Langenbrück, Flur 71, Flurstück: 4343. Es handelt sich um die Erweiterung eines bestehenden Standortes um einen weiteren, identischen Gebäudekörper für max. weitere 72 Personen. n) Auf dem städtischen Grundstück Mielenforster Str./ Thurner Kamp, 51069 Köln- Dellbrück, Gemarkung Thurn-Strunden, Flur 69, Flurstück a2676 o) Auf dem städtischen Grundstück Bensberger Marktweg, 51069 Köln-Dellbrück, Gemarkung Thurn-Strunden, Flur 67, Flurstück 821, 1523, 1833. p) Auf dem städtischen Grundstück Schlagbaumsweg,/ Ostmerheimer Str., 51067, Köln-Holweide, Gemarkung Wichheim, Schweinheim, Merheim, Flur 13, 17, Flurstück a2016, 1244, 1245, 1243, a528, a522. q) Auf dem städtischen Grundstück Haferkamp, 51061 Köln-Flittard, Gemarkung Stammheim-Flittard, Flur 41, Flurstück 6024 r) Auf dem städtischen Grundstück Berliner Straße / Neurather Weg, 51063 Köln Höhenhaus, Gemarkung Dünnwald, Flur 61, Flurstück 1262 und 1699 2. Der Rat beschließt zur grundsätzlichen Prüfung auf bauliche Eignung die Einholung der erforderlichen Gutachten, beispielsweise Lärmschutz-, Artenschutz- sowie Bodengutachten sowie die Beauftragung des Kampfmittelräumdienstes und die Machbarkeitsstudie durch einen Architekten. Zur Finanzierung der konsumtiven Aufwendungen in Höhe von 30.000 € je Standort und einer maximalen Höhe von 360.000 € (12 x 30.000 €) sind im Haushaltsplanentwurf 2016/17 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Hj. 2016 entsprechende Aufwendungen vorgesehen. 29 Sachstand: Der Prüfauftrag mündete letztlich in die vom Hauptausschuss in seiner Sitzung vom 05.12.2016 geändert beschlossene Vorlage 4008/2016. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 30 Betreff: Änderungs- bzw. Zusatzantrag zu Standorte zur Errichtung von temporären Flüchtlingsunterkünften Gremium: Integrationsrat Sitzungsdatum: 13.06.2016 Vorlagen-Nr. AN/1085/2016 Federführung: V/56 Status: erledigt Beschluss: Sachstand: Im Rat am 28.06.2016 endgültig abgelehnt. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 31 Betreff: Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2016/2017 einschließlich der Finanzplanung bis 2020 und der sonstigen Anlagen Gremium: Integrationsrat Sitzungsdatum: 13.06.2016 Vorlagen-Nr. 1912/2016 Federführung: V/5001 Status: erledigt Beschluss: Der Integrationsrat nimmt den Haushaltsplan-Entwurf 2016/17 einschließlich der Finanzplanung bis 2020 und der sonstigen Anlagen zur Kenntnis. Sachstand: Der Integrationsrat hat den Haushaltsplanentwurf einschließlich Finanzplanung bis 2020 und der sonstigen Anlagen zur Kenntnis genommen. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 32 Betreff: Feinkonzept zur Einrichtung und Umsetzung einer Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln Gremium: Integrationsrat Sitzungsdatum: 13.06.2016 Vorlagen-Nr. 1826/2016 Federführung: OB/6 Status: erledigt Beschluss: Der Rat beschließt das auf Basis des Ratsbeschlusses vom 10.05.2016 (1252/2016) erstellte Feinkonzept zur Einrichtung und Umsetzung einer Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln, das in der Anlage dieser Vorlage beigefügt ist. Der Rat gewährt einen Zuschuss an den Kölner Flüchtlingsrat e.V. als Projektträger in Höhe von 72.050 € für 2016 und 127.600 € für 2017. Der Zuschuss wird aufgrund der anhaltenden Brisanz in der Thematik der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen und der damit verbundenen Problemlagen für die Weiterführung notwendiger Aufgaben als unaufschiebbar im Sinne des § 82 GO (Vorläufige Haushaltsführung) angesehen. Sachstand: Die Ombudsstelle wurde gemäß letztgenanntem Ratsbeschluss befristet bis Ende 2017 eingerichtet. Auf Basis der bis zu diesem Zeitpunkt gewonnenen Erfahrungen und der dann aktuellen Situation wird über eine Fortführung entschieden. Diesbezüglich wird die Verwaltung rechtzeitig eine neue Beschlussvorlage für den Rat einbringen, in der eine Vorberatung durch den Integrationsrat vorgesehen wird. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 33 Betreff: Erweiterung des Projektes "Auszugsmanagement" Gremium: Integrationsrat Sitzungsdatum: 13.06.2016 Vorlagen-Nr. 1450/2016 Federführung: V/56 Status: erledigt Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, das Projekt „Auszugsmanagement“ ab dem 01.08.2016 wie folgt zu erweitern: - 1 Vollzeitstelle „Auszugsmanager/in“ bei den beteiligten Trägern ab dem 01.08.2016 Zur Finanzierung der konsumtiven Aufwendungen in Höhe von 30.417 € im Haushaltsjahr 2016 und in Höhe von 73.000 € im Haushaltsjahr 2017 sind im Haushaltsplanentwurf 2016/2017 im Teilplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen entsprechende Aufwendungen vorgesehen. Die Finanzierung der Folgekosten ab 2018 ff. erfolgt durch Einsparungen im jeweiligen Haushaltsjahr innerhalb des Teilplans 1004. Sachstand: Die Stellenerweiterung wurde umgesetzt. Jeder Träger erhöht 1/3 Stellenanteile. Diese wurden zu Ende des vergangenen Jahres besetzt. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 34 Betreff: Handlungskonzept Behindertenpolitik - "Köln überwindet Barrieren - eine Stadt für alle" Gremium: Integrationsrat Sitzungsdatum: 13.06.2016 Vorlagen-Nr. 0990/2016 Federführung: V/5001/2 Status: erledigt Beschluss: Der Rat begrüßt den 2. Folgebericht zum Handlungskonzept Behindertenpolitik „Köln überwindet Barrieren – eine Stadt für alle“ und nimmt diesen zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Prioritäten zu setzen und die Einzelmaßnahmen – soweit erforderlich – den zuständigen politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen. Der nächste Folgebericht über die Umsetzung ist den politischen Gremien in 2021 vorzulegen. Darüber hinaus sind der Ausschuss Soziales und Senioren und die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und gegebenenfalls weitere Fachausschüsse des Rates und die Bezirksvertretungen durch die regelmäßige Berichterstattung der Behindertenbeauftragten über wichtige Entwicklungen und Zwischenergebnisse zeitnah zu informieren. Sachstand: Der Rat hat am 20.12.2016 den 2. Folgebericht des Handlungskonzeptes Behindertenpolitik beschlossen. Da die ergänzenden Forderungen der stimmberechtigten Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik rechtlich unbedenklich sind, werden diese dem 2. Folgebericht als Anlage hinzugefügt. Die Verwaltung wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Prioritäten setzen und die Einzelmaßnahmen – soweit erforderlich – den Fachausschüssen sowie dem Finanzausschuss zur Entscheidung vorlegen. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 35 Betreff: Antrag zur Berücksichtigung der ethnischen Vielfalt der Stadt bei der Bebilderung von städtischen Publikationen Gremium: Integrationsrat Sitzungsdatum: 29.08.2016 Vorlagen-Nr. AN/1300/2016 Federführung: V/5001 Status: in Bearbeitung Beschluss: „Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Köln die Verwaltung aufzufordern, bei der Gestaltung und insbesondere der Bebilderung städtischer Publikationen (Plakate, Flyer, Informationsbroschüren etc.) künftig konsequent auf eine angemessene Berücksichtigung der ethnischen Vielfalt in Köln zu achten.“ Sachstand: Am 22.09.2016 durch den Rat beschlossen. Mit der künftigen Umsetzung ist 13 betraut. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 36 Betreff: Zuschussvergabe 2016 aus Mitteln des Teilergebnisplans 0604 Kinder- und Jugendarbeit; Gremium: Integrationsrat Sitzungsdatum: 29.08.2016 Vorlagen-Nr. 2292/2016 Federführung: V/51 Status: erledigt Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016, die im Haushaltsjahr 2016 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 899.150 Euro an die Träger gemäß Anlagen 1 und 2 zur Förderung der aufgeführten Maßnahmen wie folgt zu gewähren: • Förderung von Familienbildungsstätten und Interkultureller Elternarbeit an die gemäß Anlage 1 aufgeführten Träger in Höhe von insgesamt 488.700 Euro • Förderung von Hausaufgabengruppen für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche an die gemäß Anlage 2 aufgeführten Träger in Höhe von insgesamt 410.450 Euro. Sachstand: Die Mittel wurden für die Förderung von Hausaufgabengruppen an die entsprechenden Träger ausgezahlt. X Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 37 Betreff: Städtischer Zuschuss an den Träger "Christliche Sozialhilfe Köln e.V." für die Maßnahme "Stadtteilmütter" im Haushaltsjahr 2016 Gremium: Integrationsrat Sitzungsdatum: 29.08.2016 /Vorlagen-Nr. 2370/2016 Federführung: V/51 Status: erledigt Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2016/2017, die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 232.000,00 Euro für die Maßnahme „Stadtteilmütter“ an den Träger „Christliche Sozialhilfe Köln e.V. (CSH e.V.)“ zu gewähren. Sachstand: Die Mittel wurden in der beschlossenen Höhe an den CSH ausgezahlt. X Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 38 Betreff: Verteilung von Haushaltsmitteln 2016 - Zuschuss an den Arbeitskreis Ausländisches Kind e. V. Köln Gremium: Integrationsrat Sitzungsdatum: 29.08.2016 Vorlagen-Nr. 3297/2015 Federführung: V/51 Status: erledigt Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016, die im Haushaltsjahr 2016 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 99.300 Euro für den Verein „Arbeitskreis für das ausländische Kind e. V.“ zu gewähren. Sachstand: Der Zuschuss wurde in der bewilligten Höhe an den Verein „Arbeitskreis für das ausländische Kind“ ausgezahlt. X Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 39 Betreff: Mittelverteilung 2016 an verschiedene Träger Gremium: Integrationsrat Sitzungsdatum: 29.08.2016 Vorlagen-Nr. 3371/2015 Federführung: V/51 Status: erledigt Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016, die im Haushaltsjahr 2016 jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel den folgenden Trägern zu gewähren: „Waage Köln e.V.“ 39.500,00 Euro „Lobby für Mädchen e.V.“ 109.300,00 Euro „Zartbitter e.V.“ 117.000,00 Euro „Rom e.V.“ (Projekt: Amaro Kher) 115.700,00 Euro „Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e.V.“ 518.520,00 Euro Sachstand: Die Zuschüsse wurden gemäß Beschluss an die entsprechenden Träger ausgezahlt. X Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 40 Betreff: Vergabe der Mittel für Antirassismus-Training im Jahr 2016 Gremium: Integrationsrat Sitzungsdatum: 29.08.2016 Vorlagen-Nr. 2680/2016 Federführung: V/5001 Status: erledigt Beschluss: "Im Haushaltsplan 2016/2017 im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Leistungen und interkulturelle Hilfen, unter Zeile 15, Transferleistungen sind für 2016 Mittel für Antirassismus-Training 2016 in Höhe von 10.000 € veranschlagt. Darüber hinaus sind Mittel aus dem „Integrationsbudget“ in Höhe von 40.000 €/Jahr für Antirassismus-Training veranschlagt, so dass insgesamt 50.000 € für die Förderung von Antirassismus-Projekten zur Verfügung stehen. Der Ausschuss Soziales und Senioren in seiner Sitzung am 09.06.2016 beschlossen, aus diesen Mitteln ein Projekt mit 2.000 € zu fördern. Aus den verbleibenden Mitteln in Höhe von 48.000 € werden in einem zweiten Schritt Mittel für weitere Maßnahmen im Rahmen des Antirassismus-Trainings im Jahr 2016 in einer Gesamthöhe von 6.400 € an zwei Träger gemäß Anlage 1 – unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 – vergeben. Die voraussichtlich verbleibenden Mittel in Höhe von 41.600 € werden in weiteren Schritten möglichst nach Genehmigung des Haushaltes 2016/2017 vergeben. Sachstand: Vom Ausschuss Soziales und Senioren am 01.09.2016 ungeändert beschlossen. Der Betrag von 6.400 € ist ausgezahlt worden Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 41 Betreff: Ausbau der Angebote "Integrationskurse" und "Berufsbezogene Deutschsprachförderung" durch das vom Bund aufgelegte neue "Gesamtprogramm Sprache (GPS)" für Menschen mit Migrationshintergrund und Flüchtlinge Gremium: Integrationsrat Sitzungsdatum: 29.08.2016 Vorlagen-Nr. 2527/2016 Federführung: IV/42 Status: in Bearbeitung Beschluss: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, in Fortsetzung verschiedener Ratsbeschlüsse der vergangenen Jahre das von den Bundesministerien für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie des Inneren (BMI) neu entwickelte Gesamtprogramm Sprache (GPS) umzusetzen. Das Programm um-fasst zukünftig sowohl die jetzigen Integrationskurse als auch die berufsfördernden Deutsch-sprachkurse und stellt für die Volkshochschule einen weiteren erheblichen Ausbau des Sprachförderangebots dar. Das GPS startete bundesweit bereits am 01.07.2016 parallel zu dem aktuell laufenden und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierten Programm „Berufsbezogene Sprachförderung“. Die „Berufsbezogene Sprachförderung“ wird ab 01.07.2018 vollständig als Regelinstrument in das GPS integriert. Die für die ESF-Maßnahmen befristet bis 31.12.2018 bereitgestellten Stellen werden bis zum 30.06.2018 besetzt (Stellenabsetzung erfolgt zum Stellenplan 2019). Der Rat beschließt unter Berücksichtigung eines erforderlichen Vorlaufs zur Sicherstellung der Rahmenbedingungen für die Umsetzung des GPS ab 01.01.2017 die Einrichtung folgender zusätzlicher drittmittelfinanzierter Planstellen zum Stellenplan 2018: a) für den Bereich der Integrationskurse zusätzlich zu den vorhandenen Planstellen: Zeitraum ab 01.01.2017 (unbefristet) 1,0 pädagogischer Mitarbeiter VGr. II, FGr. 1a BAT (EG 13 TVöD) 0,5 Stelle VA VGr. III/II, FGr. 1a BAT (EG 12 TVöD) 1,5 Stelle VA VGr. Vc, FGr. 1a BAT (EG 8 TVöD) 1,0 Stelle VA VGr. VI b, FGr. 1a BAT (EG 6 TVöD) 42 b) für den Bereich der Berufsbezogenen Sprachförderung: ab 01.01.2017 (unbefristet zusätzlich parallel zu den ESF-Kursen) 1,0 Stellen pädagogischer Mitarbeiter, VGr. II, FGr. 1a BAT (EG 13 TVöD) 1,0 Stelle VA VGr. III/II, FGr.1a BAT (EG 12 TVöD) 1,0 Stellen Sozialarbeiter/-pädagoge (EG S 11 b TVöD) 1,0 Stelle VA VGr. V c, FGr.1a BAT (EG 8 TVöD) 1,0 Stelle VA VGr. VI b, FGr. 1a BAT (EG 6 TVöD) Aufgaben im Rahmen der Hutträgerschaft (befristet bis 31.12.2019): 1,00 Stelle VA VGr. VI b, FGr. 1a BAT (EG 6 TVöD) für den Bereich der Hausverwaltung ab 01.01.2018 0,5 Stelle Hilfshausmeister VA VGr. VII FGr. 1a BAT (EG 5 TVöD) Da eine Stellenbesetzung ab 01.01.2017 erforderlich ist, werden bis zum Inkrafttreten des Stellenplanes 2018 verwaltungsintern Verrechnungsstellen bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine umgehende Besetzung der Stellen zu ermöglichen. Für die Dauer der Hutträgerschaft werden die entsprechenden Stellen nach Bedarf besetzt. ab 01.07.2018 (nach Auslaufen der ESF-Kurse) unbefristet 1,5 Stellen pädagogischer Mitarbeiter, VGr. II, FGr. 1a BAT (EG 13 TVöD) 0,5 Stelle VA VGr. III/II, FGr.1a BAT (EG 12 TVöD) 2,0 Stellen Sozialarbeiter/-pädagoge (EG S 11 b TVöD) 0,75 Stellen VA, VGr. Vc BAT, FGr. 1a BAT (EG 8 TVöD) 2,0 Stellen VA VGr. VI b, FGr. 1a BAT (EG 6 TVöD) Aufgaben im Rahmen der Hutträgerschaft (befristet bis 31.12.2019): 0,5 Stellen VA VGr. VI b, FGr. 1a BAT (EG 6 TVöD) Der Höchstförderbetrag richtet sich nach den Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). In Folge der Umsetzung des GPS beschließt der Rat die überplanmäßige Mittelbereitstellung im Teilergebnisplan 0414, Volkshochschule, in 2017 bei Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen, von 629.350,00 € Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen von 1.014.547,79 € Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, von 24.998,19 € Teilplanzeile 16 Sonstige ordentl. Aufwendungen, von 283.420,00 € Mehrbedarf gesamt 1.952.315,98 € Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt im selben Teilergebnisplan durch Mehrerträge in Teilplanzeile 2, Zuwendungen und allg. Umlagen, durch Zuwendungen des 43 Bundes von 1.951.632,40 € sowie Wenigeraufwendungen bei Teilplanzeile 16, Sonstige ordentl. Aufwendungen, von 683,58 €. Zur Ausstattung der notwendigen Arbeitsplätze und der Seminarräume beschließt der Rat weiterhin für 2017 die überplanmäßige Bereitstellung von investiver Auszahlungsermächtigung im Teilfinanzplan 0414, Volkhochschule, Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb v. beweglichem Anlagevermögen, von 172.443,91 € bei Finanzstelle 0000-0414-0-0001, Beschaffung bewegliches Anlagevermögen. Die Deckung erfolgt durch Wenigerauszahlungen in entsprechender Höhe im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Zeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 4016-0301-0-4500, Fachraum- einrichtung. Die zur Fortführung des Programms benötigten Aufwendungen und Erträge bzw. investive Auszahlungsermächtigungen werden bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2018 entsprechend berücksichtigt. Sachstand: Am 28. November 2016 ist das erste Modul der Berufsbezogenen Deutschsprachförderung (DeuFö) im Rahmen des Gesamtprogramms Sprache (GPS) gestartet. Die weitere Umsetzung des Beschlusses erfolgt in 2017 ff. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 44 Betreff: 2020: Köln l(i)ebt Vielfalt - Diversity Konzept Gremium: Integrationsrat Sitzungsdatum: 31.10.2016 Vorlagen-Nr. 3068/2016 Federführung: V/5001 Status: zurückgestellt Beschluss: Dieser TOP wird auf die nächste Sitzung des Integrationsrates verschoben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt ohne Enthaltungen. Sachstand: Die Beschlussvorlage wurde auf die folgende Sitzung am 28.11.2016 verschoben. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 45 Betreff: Vergabe der Mittel für Antirassismus-Training im Jahr 2016 Gremium: Integrationsrat Sitzungsdatum: 31.10.2016 Vorlagen-Nr. 3348/2016 Federführung: V/5001 Status: erledigt Beschluss: "Im Haushaltsplan 2016/2017 im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Leistungen und interkulturelle Hilfen, unter Zeile 15, Transferleistungen sind für 2016 Mittel für Antirassismus-Training 2016 in Höhe von 10.000 € veranschlagt. Darüber hinaus sind Mittel aus dem „Integrationsbudget“ in Höhe von 40.000 €/Jahr für Antirassismus-Training veranschlagt, so dass insgesamt 50.000 € für die Förderung von Antirassismus-Projekten zur Verfügung stehen. Der Ausschuss Soziales und Senioren hat in seinen Sitzungen am 09.06.2016 und 01.09.2016 beschlossen, aus diesen Mitteln Projekte mit insgesamt 8.400 € zu för- dern. Aus den verbleibenden Mitteln in Höhe von 41.600 € werden in einem dritten Schritt Mittel für eine weitere Maßnahme im Rahmen des Antirassismus-Trainings im Jahr 2016 in Höhe von 1.600 € gemäß Anlage 1 – unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 – vergeben. Die voraussichtlich verbleibenden Mittel in Höhe von 40.000 € werden in weiteren Schritten möglichst nach Genehmigung des Haushaltes 2016/2017 vergeben. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Integrationsrates. Sachstand: Vom Ausschuss Soziales und Senioren am 27.10.2016 ungeändert beschlossen. Zustimmung des Integrationsrates am 31.10.2016. Der Betrag von 1.600 € ist ausgezahlt worden. Die verbleibenden Mittel konnten nach Genehmigung des Haushalts nicht mehr vergeben werden. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 46 Betreff: Sanierung des städtischen Gebäudes Blaubach 9, 50676 Köln Altstadt/Süd, zur Sicherstellung der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung für Flüchtlinge Gremium: Integrationsrat Sitzungsdatum: 31.10.2016 Vorlagen-Nr. 2395/2016 Federführung: V/56 Status: in Bearbeitung Beschluss: Der Rat beschließt im Rahmen der Gefahrenabwehr die Sanierung bzw. den Umbau, sowie die in diesem Zusammenhang beauftragten Planungs- und Bauleistungen, des Objektes am Standort Blaubach 9, 50676 Köln, zur Unterbringung von Flüchtlingen. Zur Finanzierung der investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 4.327.828,29 € wurden im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan zum Doppelhaushalt 2016/2017 im Haushaltsjahr 2016, Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5620-1004-1-5171, Sanierung Blaubach 9, investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 1.200.000,00 € veranschlagt. Für die Deckung der restlichen Mittel stehen für das Haushaltsjahr 2016 im gleichen Teilfinanzplan bei der Finanzstelle 5620-1004-0-5999, Flüchtlings-WH, Mittel in Höhe von 3.127.828,29 € zur Verfügung. Die Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004-1-5171, Sanierung Blaubach 9, bereitgestellt. Zur Finanzierung der investiven Auszahlungen zum Erwerb der Ausstattung wurden im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltplan 2016/2017 im Haushalts- jahr 2017 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 0000-1004-0-0001 Beschaffung bewegliches Anlagevermögen, Mittel in Höhe von 63.549,57 € veranschlagt. Zur Finanzierung der konsumtiven Aufwendungen wurden im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan 2016/2017 im Haushaltsjahr 2016 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in der 47 Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Mittel in Höhe von 2.000,00 € eingeplant. Für das Haushaltsjahr 2017 wurden im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in den Teilplanzeilen 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 217.016,48 € 14 – Bilanzielle Abschreibungen 57.275,33 € 16 – sonst. ordentliche Aufwendungen in Höhe von 31.949,09 € insgesamt 306.240,90 € veranschlagt. Die jährlichen Folgeaufwendungen müssen im Haushaltsplan 2018 berücksichtigt werden (siehe Kostenübersicht). Sachstand: Das Bauvorhaben befindet sich aktuell in der Umsetzung. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 48 Betreff: Verteilung der Mittel zur Förderung von Interkulturellen Zentren für das Jahr 2016 Gremium: Integrationsrat Sitzungsdatum: 31.10.2016 Vorlagen-Nr. 3283/2016 Federführung: V/5001 Status: erledigt Beschluss: Der Rat beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017 über die Verwendung der Haushaltsmittel 2016 zur Förderung von Interkulturellen Zentren in Höhe von 440.000 € gemäß Anlage 2. Die im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, in Zeile 15, Transferleistungen anteilig für diesen Zweck veranschlagte Aufwandsermächtigung in Höhe von 446.000 € setzt sich zusammen aus • 396.000 € laufenden Mitteln aus der Förderung der Interkulturellen Zentren zuzüglich • 50.000 € aus dem „Integrationsbudget“. Die Verwaltung wird beauftragt, bezüglich der Restmittel in Höhe von 6.000 € - auf der Grundlage einer vertieften Prüfung vorliegender Förderanträge - für die nächsten Sitzungen des Integrationsrates und des Ausschusses Soziales und Senioren neu anerkannte Zentren, die den Kriterien der Förderrichtlinie in besonderem Maß entsprechen, zur Förderung oder Anschubfinanzierung vorzuschlagen. Sachstand: Haushaltsmittel in Höhe von 440.000,- € wurden in 2016 an die Interkulturellen Zentren ausgezahlt. Ein Beschluss über die Verwendung von Restmitteln in Höhe von 6.000 € wurde vorgelegt. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 49 Betreff: Standorte zur Errichtung von temporären Flüchtlingsunterkünften - Baubeschluss Gremium: Integrationsrat Sitzungsdatum: 31.10.2016 Vorlagen-Nr. 3114/2016 Federführung: V/56 Status: in Bearbeitung Beschluss: 1. Die Standorte aus der Beschlussvorlage unter a. Auf dem städtischen Grundstück Lindweiler Weg, 50739 Köln-Longerich, Gemarkung Longerich, Flur: 9, Flurstück: 2123 Systembauweise – Erweiterung des Standortes um voraussichtlich 78 Plätze auf bis zu 150 Plätze c. Auf dem städtischen Grundstück Erbacher Weg, 50767 Köln-Lindweiler, Gemarkung Longerich, Flur 22, Flurstück 300, 299 vorrangig Holzbauweise – bis zu 150 Plätze f. Auf dem städtischen Grundstück Antoniusstraße/Auf dem Hühnerweg, 51147 Köln- Urbach, Gemarkung Urbach, Flur 4, Flurstück 489 mobile Wohneinheiten – bis zu 400 Plätze g. Auf dem städtischen Grundstück Schlagbaumsweg/Ostmerheimer Str., 51067 Köln-Holweide, Gemarkung Wichheim-Schweinheim, Merheim, Flur 13, 17, Flurstück a2016, 1244, 1245, 1243, a528, a522 mobile Wohneinheiten – bis zu 400 Plätze h. Auf dem städtischen Grundstück Haferkamp, 51061 Köln-Flittard, Gemarkung Stammheim-Flittard, Flur 41, Flurstück 6024 werden beschlossen. Die Art der Bebauung auf diesen Grundstücken bleibt jedoch offen. Die Sozialverwaltung lädt in der nächsten Woche zu einem Fachgespräch mit den sozialpolitischen Sprecherinnen und Sprechen, an dem auch das Bauaufsichtsamt teilnehmen soll, ein. In diesem Gespräch soll vorgestellt werden, wie auf den beschlossenen Grundstücken eine Holzbauweise realisiert werden kann. 3. Die Entscheidung über die Bauweise auf den beschlossenen und noch zu prüfenden Grundstücken wird möglichst bis zur Sitzung des Hauptausschusses am 50 05.12.2016, falls dies nicht möglich ist, bis zur nächsten Sitzung des Rates am 20.12.2016 getroffen. Sachstand: Im Hauptausschuss 05.12.2016 wurden insgesamt 8 Standorte für eine Bebauung mit temporären Unterbringungsformen beschlossen (4008/2016). Die Maßnahmen befinden sich aktuell in der Planungs- bzw. Ausschreibungsphase. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 51 Betreff: Änderungsantrag zur Beschlussvorlage ‚Standorte zur Errichtung von temporären Flüchtlingsunterkünften - Baubeschluss‘ Gremium: Integrationsrat Sitzungsdatum: 31.10.2016 Vorlagen-Nr. AN/1774/2016 Federführung: V/5001 Status: in Bearbeitung Beschluss: Zu Punkt 1. der Beschlussvorlage: Bei den Ziffern d. bis h. wird jeweils in der 3. Zeile die Bezeichnung ‚mobile Wohneinheiten‘ ersetzt durch ‚Systembauweise – im fachlich begründeten Ausnahmefall mobile Wohneinheiten mit einem familiengerechten Raumkonzept und Berücksichtigung eines Höchstmaßes an Privatsphäre für die unterzubringenden Familien und Einzelpersonen‘ Zu Punkt 2. der Beschlussvorlage: Die Verwaltung überarbeitet die Kostenaufstellung entsprechend den Änderungen unter Punkt. 1. Sachstand: Der Änderungsantrag des Integrationsrates wurde ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen. Der Hauptausschuss hat am 5.12.16 u.a. beschlossen: „Die Verwaltung wird beauftragt, die heute an vier Standorten vorgeschlagenen mobilen Einheiten schrittweise durch Systembauten/Holzbauweise, die die beste Bauform zur temporären Unterbringung und Integration von Flüchtlingen darstellt, auszutauschen, sobald die notweise Unterbringung von Menschen in Turnhallen, Leichtbauhallen und Baumärkten beendet werden konnte.“ Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 52 Betreff: Antrag zur beruflichen Integration von Jugendlichen mit Fluchterfahrung Gremium: Integrationsrat Sitzungsdatum: 28.11.2016 Vorlagen-Nr. AN/1882/2016 Federführung: V/5001 Status: endgültig zurückgezogen Beschluss: Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Köln die Verwaltung aufzufordern, ein Projekt zur beruflichen Integration von Jugendlichen mit Fluchterfahrung in der Stadtverwaltung zu implementieren. Sachstand: Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 53 Betreff: Antrag zur Verabschiedung des Positionspapieres ‚Identität stärken - natürliche Mehrsprachigkeit fördern!‘ Gremium: Integrationsrat Sitzungsdatum: 28.11.2016 Vorlagen-Nr. AN/1887/2016 Federführung: V/5001 Status: zurückgestellt Beschluss: Der Integrationsrat beschließt zum Thema ‚Förderung der natürlichen Mehrsprachigkeit‘ das beigefügte Papier ‚Identität stärken - natürliche Mehrsprachigkeit fördern!‘ als Positionspapier zu verabschieden. Sachstand: Mit Stand Ende Januar 2017 wurde das Positionspapier auf einer Klausurtagung erneut diskutiert und soll in die nächste Integrationsratssitzung zur Verabschiedung eingebracht werden. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 54 Betreff: Antrag zur Unterstützung des Allerweltshauses Köln Gremium: Integrationsrat Sitzungsdatum: 28.11.2016 Vorlagen-Nr. AN/1893/2016 Federführung: V/5001 Status: erledigt Beschluss: „Der Integrationsrat • erklärt seine Wertschätzung zur vielfältigen jahrzehntelangen Arbeit des Aller- weltshauses Köln e.V. und bekundet sein Interesse am Weiterbetrieb an seinem jetzigen Standort. Sachstand: Ein entsprechendes Schreiben wurde vom Vorsitzenden verfasst und an den Vorstand des Allerweltshauses gesandt. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 55 Betreff: 'Integrationsbudget' - Verteilung der Finanzmittel in den Jahren 2016/2017 Gremium: Integrationsrat Sitzungsdatum: 28.11.2016 Vorlagen-Nr. 3686/2016 Federführung: V/5001 Status: erledigt Beschluss: Der Rat beschließt, die in 2015 entschiedene Verteilung der Finanzmittel aus dem „Integrationsbudget“ in Höhe von jährlich 915.700 € für die Jahre 2016 und 2017 – wie in der Anlage dargestellt – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017 – fortzusetzen. Die Aufwendungen sind im Haushaltsplan 2016/2017, Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Interkulturelle Hilfen bei Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, veranschlagt. Sachstand: Für die Haushaltsjahre 2016/2017 ist das Integrationsbudget in Höhe von 915.700 zzgl. entsprechender Tariferhöhung eingestellt. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 56 Betreff: 2020: Köln l(i)ebt Vielfalt - Diversity Konzept Gremium: Rat Sitzungsdatum: 20.12.2016 Vorlagen-Nr. 3068/2016 Federführung: V/5001 Status: in Bearbeitung Beschluss: Der Rat der Stadt Köln nimmt das Diversity Konzept „2020: Köln l(i)ebt Vielfalt“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung: 1. das vorliegende Diversity Konzept inklusive der beschriebenen Maßnahmen um-zusetzen, den damit verbundenen Implementierungsprozess fortzuschreiben und somit die Strategie des Diversity Managements als Querschnittsaufgabe in und auf allen Ebenen der Stadtverwaltung zu etablieren und den Umsetzungsprozess zu begleiten, 2. insbesondere • die Fragestellungen zur Erhebung der Ist-Analyse sowie ein daraus zu entwickelndes Controlling mit entsprechenden Indikatoren zu erstellen und den entsprechenden Ausschüssen und dem Integrationsrat sowie den einzelnen Stadtarbeitsgemeinschaften als Mitteilung vorzulegen, • die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema fortzuschreiben, • die Vernetzung der betroffenen Akteure intern wie extern fortzuführen. 3. die Weiterentwicklung und Umsetzung des vorliegenden Konzeptes durch ein Maßnahmenprogramm dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Die Budgetierung für die Umsetzung der Maßnahmen im Haushalt 2018 und Folgejahren ist entsprechend einzubringen. 57 Sachstand: Erste Vorarbeiten zur Umsetzung der priorisierten Maßnahmen, das sich : - erstes Treffen des internen Diversity AKs mit Vertreter_innen aus den StadtAGs Behindertenpolitik, LST und dem Integrationsrat - Terminierung der Mitarbeitenden- und Führungskräfteschulungen je zwei Mal á 2 Tage in 2017 - Fertigstellung der Broschüre „Diversity Netzwerk auf Kommunal- und Landesebene“ - Vorbereitungstreffen für den OBin Empfang zur 10jährigen Unterzeichnung der Charta der Vielfalt im März 2017 Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 58 Betreff: Mindeststandards für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten Gremium: Integrationsrat Sitzungsdatum: 28.11.2016 Vorlagen-Nr. 0745/2016/1 Federführung: V/56 Status: in Bearbeitung Beschluss: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung a. mit der Umsetzung und Einhaltung der definierten und als Anlage beigefügten Mindeststandards zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in Köln. Hiervon ausgenommen sind vorerst die angestrebten Mindeststandards hinsichtlich eines verbesserten Betreuungsschlüssels (1:60) in Unterkünften außerhalb abgeschlossener Wohneinheiten, die Forderung nach einer Verstärkung des Ehrenamtes (0,25 Stellen je Sozialarbeiter) und die Einrichtung von Gesundheits- /Krankenpflegern in Einrichtungen über 200 Personen; b. mit der Erarbeitung eines finanzierbaren Konzepts zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in der Geflüchtetenunterbringung sowie einer punktuellen Verstärkung der sozialen und gesundheitlichen Betreuung in Geflüchtetenunterkünften, die eine solche Stärkung erfordern; c. mit der Evaluierung der umgesetzten Mindeststandards zum Herbst des Jahres 2017. 2. Der Rat beschließt zur Finanzierung von unabweisbaren Mehrbedarfen, die durch die Umsetzung der Mindeststandards im Punkt 3, einrichtungsinterne Betreuungsangebote, entstehen, im Haushaltsjahr 2016/2017 folgende überplanmäßigen zahlungswirksamen Aufwendungen: 2017: 59 Im Teilergebnisplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, bei Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von rd. 480.000 €, Die Deckung erfolgt für das Haushaltsjahr 2016 durch erwartete Minderaufwendungen im Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen bei Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. Die Deckung erfolgt für das Haushaltsjahr 2017 durch erwartete Minderaufwendungen im Teilergebnisplan 0502 – Kommunale Leistungen nach dem SGB II bei Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen (s. hierzu ebenfalls Vorlage 2685/2016). Der Rat bekräftigt seinen erstmals am 20.07.2004 getroffenen und vielfach unterstrichenen Beschluss, wonach die festgelegten Kölner Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen weiterhin Auftrag und Grundlage städtischen Handelns darstellen. Der Rat erkennt die Notwendigkeit an, in Zeiten großen Handlungsdrucks von den weiterhin gültigen Leitlinien abzuweichen. Es wird allerdings die zwingende Notwendigkeit gesehen, dass die Verwaltung schnellstmöglich zur Umsetzung der verabschiedeten Leitlinien zurückkehrt. Dieser Ratsbeschluss stellt eine Ergänzung der im Jahr 2004 verabschiedeten Kölner Leitlinien zur Flüchtlingsunterbringung dar. Eine über die vorgenannten Maßnahmen hinausgehende Umsetzung der Mindeststandards bedarf einer separaten Beratung und Beschlussfassung. Sachstand: Eine Arbeitsgruppe der Verwaltung, des Runden Tisches und der Freien Träger arbeitet aktuell ein Umsetzungskonzept aus. Vorlage zur nächsten Sitzung des SoSe am 09.03.2017. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 60 Betreff: Konferenz interkulturelles Köln Gremium: Integrationsrat Sitzungsdatum: 28.11.2016 Vorlagen-Nr. 2504/2016 Federführung: V/5001 Status: erledigt Beschluss: Der Rat beschließt in Abänderung seines Beschlusses vom 03.11.2005 ‚Einrichtung der Kölner Integrationskonferenz‘ (Ds 1508/005) die Etablierung einer ‚Konferenz Interkulturelles Köln‘ mit folgender Neuausrichtung und beauftragt die Verwaltung mit deren möglichst jährlicher Durchführung: 1. Es wird eine vorbereitende Steuerungsgruppe gebildet aus den „originären Akteuren“ in der Migrationsarbeit wie dem Integrationsrat, den Interkulturellen Zentren der Stadt Köln, den Kölner Integrationsagenturen, dem Runden Tisch für Integration, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Ausländerbehörde der Stadt Köln und dem Interkulturellen Dienst der Stadt Köln. 2. Die Steuerungsgruppe verständigt sich über das Thema der folgenden Konferenz und bildet eine Vorbereitungsgruppe, ergänzt um Fachleute zum jeweils geplanten Themenbereich. 3. Der Teilnehmer*innenkreis der Konferenz wird für die interessierte Fachöffentlichkeit erweitert. 4. Die Federführung liegt beim Kommunalen Integrationszentrum Köln. Sachstand: Der Rat hat die Etablierung einer ‚Konferenz Interkulturelles Köln‘ mit entsprechender Neuausrichtung und jährlicher Durchführung beschlossen. Das Kommunale Integrationszentrum plant für Mai 2017 die ‚Konferenz interkulturelles Köln‘. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 61 Betreff: Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes "Starke Veedel - Starkes Köln" als Leitkonzept in der neuen EFRE/ESF Förderphase 2014 - 2020 und zur Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen Gremium: Integrationsrat Sitzungsdatum: 28.11.2016 Vorlagen-Nr. 2899/2016 Federführung: VI/15 Status: in Bearbeitung Beschluss: Beschluss: 1. Der Rat beschließt das Integrierte Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln), als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung. Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die dargestellten Maßnahmen umzusetzen. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen: bereits dem Land vorgelegt: Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020 Meschenich und Rondorf bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk Bickendorf, Westend und Ossendorf bis Mitte 2017: Bilderstöckchen Höhenberg und Vingst 62 bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück Bocklemünd / Mengenich Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil. Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende und –spezifische Förderanträge zu stellen. 4. Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt. 5. Der Rat beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume Bickendorf, Westend und Ossendorf Bilderstöckchen Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Bocklemünd / Mengenich Höhenberg und Vingst Humboldt / Gremberg und Kalk Meschenich und Rondorf Ostheim und Neubrück Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen. Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und Buchforst sowie Mülheim- Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes. 63 Ratssitzung 20.12.2016, TOP 10.32 2899/2016 Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes "Starke Veedel - Starkes Köln" als Leitkonzept in der neuen EFRE/ESF Förderphase 2014 - 2020 und zur Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Sachstand: Auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln, das im November 2016 vom Land anerkannt wurde, werden im Vorgriff auf diese Anerkennung des Landes und den Beschluss des Rates - sukzessive seit Sommer 2016 Förderanträge im Bereich des ESF gestellt. Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses werden im gestaffelten Verfahren - 10 Einzel-Konzepte für die 11 Sozialräume erstellt und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Zusammenhang mit der Beratung der Vorlagen in den Bezirksvertretungen werden Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt. Die Einzelkonzepte sind Voraussetzung für Förderanträge im Bereich der Städtebauförderung. Die politischen Gremien werden regelmäßig über Antragstellungen und Bewilligungen informiert. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 64 Betreff: Erwerb von sechs Leichtbauhallen zur Flüchtlingsunterbringung auf dem Grundstück Hardtgenbuscher Kirchweg 104, 51107 Köln, zum 11.01.2017 gem. Totalübernehmervertrag vom 30.10.2015 Gremium: Integrationsrat Sitzungsdatum: 28.11.2016 Vorlagen-Nr. 3416/2016 Federführung: V/56 Status: erledigt Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Wahrnehmung der Kaufoption gemäß Totalübernehmervertrag vom 30.10.2015 sechs Leichtbauhallen zur Flüchtlingsunterbringung am Standort Hardtgenbuscher Kirchweg 104 zu einem Kaufpreis von 3.905.498,00 € zu erwerben. Für die verbleibende Betriebsdauer von voraussichtlich sieben Jahren reduziert sich damit die mit dieser Flüchtlingsunterkunft verbundene Haushaltsbelastung um jährlich rd. 989.917,86 €. Zur Finanzierung der Bedarfe stehen Restmittel aus dem ursprünglichen Planungs- und Baubeschluss Nr. 3519/2015 vom 15.12.2015, im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5620-1004-8-5176 – Hardtgenbuscher Kirchweg, investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 264.312,83 € für den Kauf zur Verfügung. Für die Deckung des verbleibenden Bedarfes in Höhe von 3.641.185,17 € stehen in dem vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan 2016/2017 im Haushaltsjahr 2016, Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 5620-1004-0-5999 - Flüchtlings-WH, investive Auszahlungsermächtigungen in entsprechender Höhe zur Verfügung. Diese Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004-8-5176 – Hardtgenbuscher Kirchweg, bereitgestellt. Für den konsumtiven Mehrbedarf durch Erhöhung der Abschreibung in Höhe von 511.434,27 € sind in dem vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan 2016/2017 im Haushaltsjahr 2017, Teilergebnisplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in der Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen, Mittel in entsprechender Höhe eingeplant. 65 Sachstand: Die Kaufoption wurde mit Schreiben vom 21.12.2016 gezogen, der Kaufpreis ist bezahlt. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 66 Betreff: Aufnahme einer neuen Schule in den Verbund Kölner Europäischer Grundschulen Gremium: Integrationsrat Sitzungsdatum: 28.11.2016 Vorlagen-Nr. 3822/2016 Federführung: V/5001 Status: erledigt Beschluss: Der Rat beschließt in Anlehnung an seine Beschlüsse vom 14.11.2006, 10.09.2009 und 15.12.2015 den Titel „Kölner Europäische Grundschule“ an die GGS Halfengasse zu verleihen und sie in den Verbund Kölner Europäischer Grundschulen aufzunehmen. Sachstand: Nach Vorberatungen im Integrationsrat am 28.11.2016 und im Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 28.11.2016 vom Rat am 20.12.2016 ungeändert beschlossen. Die GGS Halfengasse wurde am 24.01.2017 in den Verbund Kölner Europäischer Grundschulen aufgenommen. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend) 67 Betreff: Verteilung der verbleibenden Mittel zur Förderung von Interkulturellen Zentren für das Jahr 2016 Gremium: Integrationsrat Sitzungsdatum: 28.11.2016 Vorlagen-Nr. 3809/2016 Federführung: V/5001 Status: erledigt Beschluss: Der Rat beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für die Jahre 2016/2017 über die Verwendung der noch nicht verfügten Haushaltsmittel 2016 in Höhe von 6.000 € gemäß Anlage 1. Der im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, in Zeile 15, Transferleistungen veranschlagte Aufwandsbetrag in Höhe von insgesamt 446.000 € setzt sich zusammen aus • 396.000 € laufende Mittel aus der laufenden Förderung der Interkulturellen Zentren • zuzüglich 50.000 € aus dem in 2015 eingerichteten „Integrationsbudget“ (Vorlage Nr. 2288/2015) und ist in voller Höhe für die Förderung der Interkulturellen Zentren vorgesehen. Damit wird die Förderung von 37 Interkulturellen Zentren in 2016 wie in Beschlussvorlage 3282/2016 dargestellt fortgeführt. Darin wird die Verwaltung beauftragt, bezüglich der derzeit noch nicht zur Förderung vorgesehenen Restmittel in Höhe von 6.000 € - auf der Grundlage einer vertieften Prüfung vorliegender Förderanträge - für die nächste Sitzung des Rates neu anerkannte Zentren, die den Kriterien der Förderrichtlinie in besonderem Maß entsprechen, zur Förderung oder Anschubfinanzierung vorzuschlagen. Neben den in der Beschlussvorlage 3282/2016 Anlage 2 aufgeführten Zentren besteht für 3 weitere Zentren eine Anerkennung. Diese werden aus den verbleibenden Mitteln zu gleichen Teilen mit je 2.000 € als einmaliger Zuschuss gefördert. 68 Sachstand: Den drei in der Beschlussvorlage genannten Interkulturellen Zentren wurde ein anteiliger Betrag von je 2.000,- € als einmaliger Zuschuss zur Verfügung gestellt. Der Beschluss ist damit umgesetzt. Es erfolgt keine weitere Berichterstattung (Ankreuzen, wenn zutreffend)

Beratungsverlauf

  1. 25.04.2017

    Integrationsrat

    TOP 5.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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