Schutz von Vorgärten durch Bebauungsplanfestsetzungen
Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) AN/1589/2019 vom 21.11.2019
Stand: Am 05.12.2019 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.
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Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle / Vorlagen-Nummer AN/1589/2019 Stand: 18.06.2024 Sachstandsbericht Schutz von Vorgärten durch Bebauungsplanfestsetzungen - Antrag der Grünen - Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, umgehend für die folgenden Straßen Bebauungspläne aufzu- stellen, mit dem Ziel, die noch vorhandenen Vorgärten zu schützen: Longerich: Graseggerstraße Nippes: Gellertstraße (zwischen Neusser Straße und Eichstraße) Ergänzend sollen für diese Verfahren kurzfristig Veränderungssperren erlassen werden. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Stellungnahme der Verwaltung Die Aufnahme der beantragten Bebauungspläne in die Prioritätenliste des Stadtpla- nungsamtes ist erfolgt, ein Zeitpunkt zur Übernahme in das Arbeitsprogramm kann je- doch aufgrund der hohen Arbeitsauslastung und einer Priorisierung anderer Vorhaben wie Wohnbauentwicklungen, Schul- und Gewerbebau nicht benannt werden. Nächste Schritte: Einleitung der Verfahren Zeitpunkt nicht absehbar) Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Juni 2025 2 -
Antrag nach § 3 (Grüne BV5)
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www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 21.11.2019 AN/1589/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Schutz von Vorgärten durch Bebauungsplanfestsetzungen - Antrag der Grünen - Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, umgehend für die folgenden Straßen Bebauungspläne aufzu- stellen, mit dem Ziel, die noch vorhandenen Vorgärten zu schützen: Longerich: Graseggerstraße und Nippes: Gellertstraße (zwischen Neusser Straße und Eichstraße) Ergänzend sollen für diese Verfahren kurzfristig Veränderungssperren erlassen werden. Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat 2005 den Kommunen ausdrücklich nahegelegt, Vorgär- ten in einzelnen Straßenzügen per Bebauungsplan vor unerwünschten Änderungen zu schützen. Versiegelung von Vorgärten schaden der Tierwelt, verschlechtern das Mikroklima in der Bezirksvertretung Nippes Neusser Str. 450 50733 Köln-Nippes Tel.: 0221 221 95309 Fax.: 0221 221 95394 E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de Stadt und vergrößern die Gefahren von volllaufenden Kellern bei Starkregen. Vegetationsreiche Vorgärten sind angesichts des Klimawandels mit hochsommerlichen Ext- remtemperaturen von wachsender Bedeutung. Begrünte Vorgärten bieten außerdem Insekten und Vögeln ein Refugium. Sie prägen aber auch das Erscheinungsbild ganzer Wohnviertel und gehören damit zum Aushängeschild einer Stadt. Ein Widerspruch zum Privateigentum besteht nicht, denn zum einen verpflichtet Eigentum, es dient dem Wohle der Allgemeinheit, zum anderen sind Vorgärten ein halböffentlicher Raum, den die Kommunen über die Gestaltungssatzung regeln dürfen. Selbst bei Fassaden- farben und Klinker dürfen Städte mitreden. Darüber hinaus wurde der Wunsch in Longerich von Anwohnern an uns herangetragen. gez. Helmut Metten gez. Regina Bechberger
Beratungsverlauf
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