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AN/1589/2019

Schutz von Vorgärten durch Bebauungsplanfestsetzungen

Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) 21.11.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 05.12.2019, TOP 8.1.6

Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

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Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

2141 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
 
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister 
Bernd Schößler 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 21.11.2019 
AN/1589/2019 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Schutz von Vorgärten durch Bebauungsplanfestsetzungen 
- Antrag der Grünen - 
 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen:  
 
Die Verwaltung wird gebeten, umgehend für die folgenden Straßen Bebauungspläne aufzu-
stellen, mit dem Ziel, die noch vorhandenen Vorgärten zu schützen: 
 
 Longerich: Graseggerstraße  
 
und 
 
 Nippes: Gellertstraße (zwischen Neusser Straße und Eichstraße) 
 
Ergänzend sollen für diese Verfahren kurzfristig Veränderungssperren erlassen werden. 
 
Begründung: 
 
Das Bundesverwaltungsgericht hat 2005 den Kommunen ausdrücklich nahegelegt, Vorgär-
ten in einzelnen Straßenzügen per Bebauungsplan vor unerwünschten Änderungen zu 
schützen. 
 
Versiegelung von Vorgärten schaden der Tierwelt, verschlechtern das Mikroklima in der 
  Bezirksvertretung Nippes 
Neusser Str. 450 
50733 Köln-Nippes 
Tel.: 0221 221 95309 
Fax.: 0221 221 95394 
E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de

Stadt und vergrößern die Gefahren von volllaufenden Kellern bei Starkregen. 
 
Vegetationsreiche Vorgärten sind angesichts des Klimawandels mit hochsommerlichen Ext-
remtemperaturen von wachsender Bedeutung.  
 
Begrünte Vorgärten bieten außerdem Insekten und Vögeln ein Refugium.  
 
Sie prägen aber auch das Erscheinungsbild ganzer Wohnviertel und gehören damit zum 
Aushängeschild einer Stadt.  
 
Ein Widerspruch zum Privateigentum besteht nicht, denn zum einen verpflichtet Eigentum, 
es dient dem Wohle der Allgemeinheit, zum anderen sind Vorgärten ein halböffentlicher 
Raum, den die Kommunen über die Gestaltungssatzung regeln dürfen. Selbst bei Fassaden-
farben und Klinker dürfen Städte mitreden. 
 
Darüber hinaus wurde der Wunsch in Longerich von Anwohnern an uns herangetragen. 
 
 
 
gez. Helmut Metten                         gez. Regina Bechberger

Sachstandsbericht BV

1106 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1589/2019
Stand: 18.06.2024 
Sachstandsbericht  
Schutz von Vorgärten durch Bebauungsplanfestsetzungen 
- Antrag der Grünen - 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, umgehend für die folgenden Straßen Bebauungspläne aufzu-
stellen, mit dem Ziel, die noch vorhandenen Vorgärten zu schützen: 
 
 Longerich: Graseggerstraße  
 Nippes: Gellertstraße (zwischen Neusser Straße und Eichstraße) 
 
Ergänzend sollen für diese Verfahren kurzfristig Veränderungssperren erlassen werden. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Die Aufnahme der beantragten Bebauungspläne in die Prioritätenliste des Stadtpla-
nungsamtes ist erfolgt, ein Zeitpunkt zur Übernahme in das Arbeitsprogramm kann je-
doch aufgrund der hohen Arbeitsauslastung und einer Priorisierung anderer Vorhaben 
wie Wohnbauentwicklungen, Schul- und Gewerbebau nicht benannt werden. 
 
Nächste Schritte: 
Einleitung der Verfahren Zeitpunkt nicht absehbar) 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Juni 2025

2

Beratungsverlauf (1)

05.12.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1589/2019
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
Datum
21.11.2019
Erstellt
21.11.2019 11:21