V/0315/2019
Fahrradnutzung bei Beschäftigten steigern - mit dem Dienstfahrrad zur Arbeit
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Anlage A
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Anlage A zur V/0315/2019
Kurzüberblick
Die Verwaltung gibt einen Überblick über die umgesetzten Maßnahmen zur Steigerung der Fahr-
radnutzung sowie über weitere Möglichkeiten des Einsatzes von Fahrrädern unter Benennung
exemplarischer Kostenmodelle. Die Verwaltung wird unter Einbeziehung der Beschäftigten weitere
Bedarfe erheben und bewerten.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Ziel des Ratsantrages ist die Steigerung der Fahrradnutzung durch die Beschäftigten der Stadt
Münster.
Finanzierung
Produktgruppe: Nr. der PG 0113 Bezeichnung der PG Zentrale Dienste
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja x Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja x Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Bereits veranschlagt? Ja x Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
x vollständig frei-
willig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Mit der Förderung der Fahrradnutzung leistet die Stadt Münster einen Beitrag zum Klimaschutz.
Ratsantrag
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Antrag an den Rat Nr.: A-R/0055/2018 Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 21. August 2018 Antrag für den Rat Fahrradnutzung bei Beschäftigten steigern - mit dem Dienstfahrrad zur Arbeit Der Rat möge beschließen: 1. Ziel der Stadt Münster ist es, die Beschäftigten zu motivieren noch mehr als bisher, das Fahrrad für die Anfahrt zur Arbeit und die Heimfahrt zu nutzen. 2. Die Verwaltung wird ein Konzept erstellen, wie d en Beschäftigen (Angestellten und Beamten) im Konzern der Stadt Münster die Möglichkeit der Nutzung eines Dienstrades für die Fahrt zur Arbeit und nach Hause ermöglicht werden kann. Dabei sind die steuer- und arbeitsrechtlichen Fragen mit ihren Auswirkungen auf die Beschäftigten darzustellen. 3. Die Verwaltung der Stadt Münster wird eine Inter essenbekundungsabfrage bei möglichen Leasing-Rahmenvertragspartner/inne/n durchführen. 4. Die Stadt Münster wird beauftragt, für das poten tielle Angebot des Dienstfahrrades für die Beschäftigten eine Kosten/Nutzen-Schätzung zu erstellen. Begründung: Mit der Dienstrad-Idee erhalten die Beschäftigten i m Konzern der Stadt Münster die Möglichkeit, über ihren Arbeitgeber ein Wunschrad z u beziehen und dieses bequem per monatlicher Gehaltsabrechnung zu bezahlen. Seit dem Jahr 2012 werden Fahrräder, Pedelecs und E -Bikes wie ein Dienstwagen steuerlich nach § 8 Abs. 2 EStG behandelt. Damit ha ben öffentliche Verwaltung ebenso wie Unternehmen die Möglichkeit ihren Beschäftigten Dienstfahrräder zur Verfügung zu stellen. Die Stadt Münster würde mit diesem Angebot das vorh andene Betriebliche Mobilitätsmanagement weiterentwickeln und ihre Vorbildunktion ausbauen. Das Ziel der Steigerung der Nutzung des Fahrrads ko mmt zudem der Mitarbeitergesundheit zu Gute. Der Fachhandel bietet mittlerweile an vielfältiges Angebot ab, so dass mit einer Interessenbekundungsabfrage ermittelt werden kann, wie die Angebote konkret aussehen. Einzelne Fachhändler geben als Referenz an, dass si e bereits Rahmenverträge mit einer sehr großen Anzahl von Arbeitgebern in ganz Deutsch land abgeschlossen haben, vom kleinen Handwerksmeister über Mittelständler bis zu Großkonzernen. gez. Stefan Weber gez. Otto Reiners und Fraktion und Fraktion
Beschlussvorlage
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V/0315/2019
V/0315/2019
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Fahrradnutzung bei Beschäftigten steigern - mit dem Dienstfahrrad zur Arbeit
Ratsantrag A-R/0055/2018
Beratungsfolge
08.10.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und
E-Government
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung
1. Der Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government nimmt den
nachfolgenden Bericht zu den bisherigen Maßnahmen zur Steigerung der Fahrradnutzung
durch die Beschäftigten der Stadt Münster sowie zu weiteren Möglichkeiten zur Nutzung eines
Fahrrades für die Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz zur Kenntnis.
2. Der Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government nimmt zur
Kenntnis, dass ein Fahrrad -Leasingmodell für die Stadt Münster aus tarif - und besoldungs-
rechtlichen Gründen derzeit nicht möglich ist.
3. Der Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government beauftragt
die Verwaltung, den Bedarf der Beschäftigten nach weiteren Maßnahmen zur Förderung der
Fahrradnutzung im Rahmen einer verwaltungsweiten Mitarbeiterbefragung zu erhebe n. Unter
Berücksichtigung der entsprechenden Rückmeldungen und der bereits in diesem Bericht b e-
nannten Kostenschätzungen möglicher Maßnahmen wird die Verwaltung dem Rat im Sommer
2020 Vorschläge zum Beschluss vorlegen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Durch den vorgenannten Verfahrensvorschlag entstehen keine zusätzlichen Aufwendungen.
Personal- und
Organisationsamt
25.09.2019
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Gehrken
Telefon: 492-1110
Gehrken@stadt-muenster.de
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Begründung:
Mit dem gemeinsamen Antrag verfolgen die CDU -Fraktion sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Gr ü-
nen/GAL das Ziel, die Beschäftigten der Stadt Münster zu motivieren und zu unterstützen, noch mehr
als bisher das Fahrrad für die Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz zu nutzen.
Der nachfolgende Bericht gibt einen Überblick über die aktuellen Maßnahmen und die bereits best e-
henden Möglichkeiten des Einsatzes von Fahrrädern für eine ökologische Mobilität der Beschäftigten.
Darüber hinaus werden weitere Förderungsmöglichkeiten unter Einbeziehung einer überschlägigen
Kosteneinschätzung dargestellt.
A Umgesetzte Maßnahmen zur Steigerung der Fahrradnutzung durch die Be schäftigten
der Stadt Münster
Die Stadt Münster verfolgt das Ziel, als fahrradfreundliche Stadt ihr Verwaltungshandeln umwelt - und
ressourcenbewusst zu gestalten. Bereits im Jahr 1999 entwickelte sie dazu Ansätze für ein nachhalt i-
ges Mobilitätsangebot, welches stetig den aktuellen Herausforderungen angepasst und weiterentw i-
ckelt wird.
Die Beschäftigten der Stadt Münster nutzen in einer großen Zahl täglich das eigene Fahrrad für die
Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle. Ohne dass darüber genauere Za hlen vorliegen, ist d a-
von auszugehen, dass dies in erster Linie Beschäftigte mit Wohnort Münster sind. Nur in vereinzelten
Fällen ist bekannt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch aus benachbarten Gemeinden den
Weg zur Dienststelle mit dem Fahrrad zu rücklegen. Rund 64% der Beschäftigten haben ihren Woh n-
sitz in Münster; die überwiegende Zahl der auswärtigen Beschäftigten wird den ÖPNV nutzen. Der
Weg vom Bahnhof zu den verschiedenen Dienststellen wird dann teilweise wieder mit Fahrrädern
zurückgelegt.
Neben der Förderung des Fahrradverkehrs wurde parallel seit 2013 der PKW -Verkehr durch die B e-
schränkung von Parkmöglichkeiten in der Innenstadt unattraktiver gestaltet. Kostenlose Parkplätze
werden für Beschäftigte nur noch in sehr eingeschränktem Maße be reitgestellt (z.B. für schwer gebe-
hinderte Beschäftigte). Des Weiteren wurde der städtische Fuhrpark deutlich reduziert. Als Alternative
stehen den Beschäftigten der Stadtverwaltung für Dienstfahrten die Nutzung von Car -Sharing sowie
E-Tickets für den ÖPNV und Diensträder zur Verfügung. Darüber hinaus nutzen rund 800 Beschäftig-
te das Angebot des Jobtickets.
A.1 Gehaltsvorschuss für die Anschaffung von Fahrrädern (E-Bike)
Um die Beschäftigten der Stadt Münster bei der Finanzierung eines E -Bikes zu unterstützen, gewährt
die Stadt Münster auf Antrag einen einmaligen Gehaltsvorschuss von bis zu 2.560 Euro. Seit der Ei n-
führung im Jahr 2018 wurden 22 Anträge auf Gewährung eines Gehaltsvorschusses genehmigt. Das
Vorschussvolumen beläuft sich bislang auf rund 53.800 Euro.
A.2 Einsatz eines privaten Fahrrades für dienstliche Zwecke
Das private Fahrrad kann für dienstliche Zwecke eingesetzt werden. Mit Zustimmung des Dienstvo r-
gesetzten sowie nach Vorlage eines regelmäßigen Nachweises der dienstlich gefahrenen Kilo meter
wird die dienstliche Nutzung ab einer monatlichen dienstlichen Fahrleistung von 85 Kilometern über
eine Entschädigungspauschale abgegolten.
Für tariflich Beschäftigte gibt der Tarifvertrag eine monatliche Pauschale von 10,23 Euro vor. Für B e-
amte beträgt die Pauschale nach Regelung aus dem Landesreisekostengesetz 5,11 Euro pro Monat.
Passionierte Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer haben ihre Räder auch nach individuellen G e-
sichtspunkten (z.B. Ergonomie) ausgesucht und nutzen diese sowohl für Privatfa hrten, Fahrten zum
Dienst und Dienstfahrten.
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Die Anmeldungen privater Fahrräder für dienstliche Zwecke sind steigend. Aktuell nutzen 83 Beschäf-
tigte der Stadt Münster diese Möglichkeit.
A.3 Wettergeschützte Stellplätze
Die Stadt Münster hat an ihren Dienstgebäuden seit Jahrzehnten großzügige Abstellmöglichkeiten für
Fahrräder geschaffen. Dazu gehören z.B. der große Fahrradkeller am Stadthaus 1 und eine große
Zahl von überdachten Plätzen am Stadthaus 3. Auch bei angemieteten Dienstgebäuden werden A b-
stellmöglichkeiten berücksichtigt. In einzelnen Gebäuden besteht für die Beschäftigten eine
Duschmöglichkeit; bei Neu - und Umbauten werden diese in der Regel neu geschaffen. Gleichwohl
gibt es nicht überall eine ausreichende Zahl von geschützten Stellplätzen für Fahrräder der Beschäf-
tigten (z.B. Stadthaus 2).
A.4 Nutzung von Dienstfahrrädern
Die Fachämter stellen den Beschäftigten für Dienstfahrten Fahrräder zur Verfügung. Hierbei handelt
es sich zum einen um einfache, verkehrssichere Räder, die aus dem Pool der Fundfahrräder unent-
geltlich entnommen werden.
Momentan sind ca. 250 dieser Fahrräder verwaltungsweit im Einsatz.
Für Beschäftigte, die häufig im Außendienst tätig sind, stehen unter Berücksichtigung der Bedarfe der
Nutzerinnen und Nutzer höherwertige Fa hrräder, zum Teil E -Bikes wie z.B. beim Ordnungsamt im
Bereich Kommunaler Ordnungsdienst, zur Verfügung.
Momentan sind ca. 180 dieser Fahrräder im Einsatz.
A.5 Nutzung von Lastenrädern
Die städtischen Beschäftigten können, soweit sie Bürgerinnen und Bürger der Stadt Münster sind, am
kommunalen Förderprogramm zur Förderung von Lastenfahrrädern (Beschluss des Rates
V/0019/2019 vom 13.02.2019) teilhaben.
B Weitere Möglichkeiten zur Steigerung der Nutzung von Fahrrädern auf dem Weg zw i-
schen Wohnort und Arbeitsplatz
B.1 Individuelle Förderung der Fahrradnutzung
Neben den geschilderten allgemeinen Maßnahmen wie z.B. den Abstellmöglichkeiten für die Fahrr ä-
der, die Schutz vor Witterungseinflüssen und teilweise auch vor Diebstahl bieten, sind darüberhi n-
ausgehende Förderungen im öffentlichen Dienst aus rechtlichen Gründen nur sehr eingeschränkt
möglich.
B.1.1 Fahrrad-Leasingmodell
Private Arbeitgeber bieten ihren Beschäftigten immer öfter die Möglichkeit, Dienstfahrräder über ein
Leasingmodell zu erwerben. Der Arbeitgeber least das Fahrrad und überlässt es seinen Beschäfti g-
ten zur freien beruflichen und privaten Nutzung. Im Gegenzug behält er einen kleinen Teil des Brutt o-
gehalts ein und bedient damit die Leasingrate. Diese Umwandlung von Barlohn in Sachlohn ver-
schafft den Beschäftigten finanzielle Vorteile bei der Lohnsteuer und bei den Sozialversicherungsb e-
trägen.
Dieses Leasingmodell ist für die Stadt Münster jedoch nicht nutzbar. Grund ist das Fehlen einer Öf f-
nungsklausel im Tarifvertrag sowie einer Rechtsgrundlage zur Gewährung im Beamtenbereich für das
Land NRW. Weder die Gewerkschaften, noch der Landesgesetzgeber für die Beamtinnen und Beam-
ten haben bislang einer dafür notwendigen Änderung der maßgeblichen tariflichen und rechtlichen
Vorschriften zugestimmt. Der Oberbürgermeister sowie die Landräte der Münsterlandkreise und der
LWL-Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen -Lippe haben sich sowohl bei den Tarifparteien
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als auch beim Landesgesetzgeber dafür eingesetzt, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen,
den Beschäftigten ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten. Die Bemühungen sind insbesondere
am Widerstand der Gewerkschaften im Rahmen der Tarifverhandlungen gescheitert.
B.1.2 Lademöglichkeiten für E-Bikes
Die Akkus von dienstlichen E -Bikes können über die in den Dienstgebäuden vorhandene 230 Volt -
Versorgung aufgeladen werden. Ob diese Möglichkeit im Kontext der gewünschten Ausweitung der
Fahrradnutzung und der zunehmenden Nutzung von E -Bikes den Beschäftigten dauerhaft auch für
die private Nutzung eingeräumt werden soll, soll im Rahmen der Bedarfserhebung und der weiteren
Berichterstattung an den Rat geprüft werden.
B.2 Neue Anreize für eine verstärkte Nutzung von Fahrrädern für die städtischen Beschäftigten
Sofern die Nutzung eines Dienstfahrrades auch privat erlaubt ist – dazu gehört der Weg von der A r-
beit nach Hause - entsteht ein geldwerter Vorteil, der grundsätzlich zu versteuern ist. Seit dem Jahr
2019 ist jedoch eine Steuerbefreiung im § 3 Nr. 37 EStG (befristet bis 31.12.2021) geregelt. Diese soll
das umweltfreundliche Engagement der Nutzer von Fahrrädern und deren Arbeitgeber honorieren,
die die private Nutzung, die Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und
für Familienheimfahrten für ihre Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt ermöglichen.
Eine zusätzliche Motivation zur Fahrradnutzung durch die Beschäftigten der Stadtverwaltung Münster
könnte mit einem der folgenden Vorschläge erreicht werden. Die Nachfrage kann im Moment nur g e-
schätzt werden, insofern basiert die Kosten -Nutzen-Schätzung jeweils auf einer Bereitstellung von
300 zusätzlichen Dienstfahrrädern und beinhaltet noch keine Darstellung der teilweise recht hohen
verwaltungsinternen Bearbeitungskosten.
B.2.1 Fahrradmiete
Verschiedene Unternehmen bieten ein Miet-Modell für relativ einfach gehaltene Fahrräder an.
Der monatliche Mietpreis für ein Fahrrad beträgt in der Regel ca. 20,00 Euro, für ein E -Bike in
der Regel ca. 75,00 Euro. Reparaturkosten sind darin enthalten.
Geschätzte Kosten:
20 Euro x 12 Monate x 300 Fahrräder 72.000 Euro pro Jahr
75 Euro x 12 Monate x 300 E-Bikes 270.000 Euro pro Jahr
B.2.2 Kauf weiterer höherwertiger Dienstfahrräder
Für eine mittlere Ausstattung mit 8 -Gang Schaltung sind rund 750 Euro pro Fahrrad zu rech-
nen. Die übliche Nutzungsdauer für Fahrräder beträgt 7 Jahre. Es wird eine jährliche Wa r-
tungs- und Reparaturpauschale von 50,00 Euro pro Fahrrad angesetzt.
Geschätzte Kosten:
Investition: 750,00 Euro x 300 Fahrräder 225.000 Euro für 7 Jahre
Laufend: 50,00 Euro x 300 Fahrräder 15.000 Euro pro Jahr
B.2.3 Weitere denkbare Modelle
Gewährung eines Zuschusses zum Kauf eines Fahrrades
Die Stadt Münster gewährt für den Kauf eines Fahrrades einen einmaligen Zuschuss von bei-
spielhaft 300,00 Euro pro Beschäftigtem. Damit ist der Kauf eines individuell konfigurierten
Fahrrades möglich. Die Einzelheiten einer Zuschussgewährung müssten definiert werden.
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Kosten:
300,00 Euro x 300 Fahrräder 90.000 Euro pro Jahr
(Teilweise) Übernahme der Gebühr für Stellplätze in den Fahrradparkhäusern
Denkbar ist ebenfalls die Anmietung von Fahrradstellplätzen in den vorhandenen Radstati o-
nen und Radlagern im Stadtgebiet.
Die Kosten betragen pro Kalenderjahr und Stellplatz 100,00 Euro
Geschätzte Kosten bei angenommenen 150 Plätzen:
100,00 Euro x 150 Plätze 15.000,00 Euro pro Jahr
C Fazit
Dieser Bericht ist als Zwischenbericht zu verstehen. Um valide Aussagen über die Wünsche der B e-
schäftigten und die damit verbundenen Kosten zu bekom men, wird die Verwaltung eine Abfr a-
ge/Umfrage unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchführen. Das Ergebnis soll als Grundl a-
ge zur Weiterentwicklung des Mobilitätsangebotes für die Beschäftigten der Stadt Münster heran g e-
zogen werden. Die Ausweitun g der Fahrradnutzung ist dabei ein Baustein; das betriebliche Mobil i-
tätsmanagement sollte darüber hinaus ganzheitlich den gestiegenen ökologischen Anforderungen
angepasst werden.
Die möglicherweise greifenden vergabe - und steuerrechtlichen Anforderungen d er hier aufgeführten
weiteren Möglichkeiten zur Steigerung der Fahrradnutzung durch die Beschäftigten der Stadt Münster
müssen bei der Bewertung der Umfrageergebnisse berücksichtigt werden.
Die Verwaltung wird dem Rat im kommenden Jahr dazu berichten.
In Vertretung
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlage:
Ratsantrag A-R/0055/2018
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0315/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.09.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37