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0393/2022

AN 0263/2020 wilder Müll "Homarstraße" in Köln Kalk

Beantwortung einer Anfrage (BV) 20.04.2022

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 10.05.2022

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3245 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
AN/0263/2020 
Vorlagen-Nummer 
 0393/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 22.03.2022 
 
AN 0263/2020 wilder Müll "Homarstraße" in Köln Kalk 
Die Verwaltung wird gebeten folgende Fragen ergänzend zu beantworten: 
 
 
1. In welchen Abständen bzw. an welchen Wochentagen wird der Müll an der Homarstrasse in 
Köln Kalk abgeholt? 
2. Was war die Ursache der Umstände, die zu wilder Müllablagerung in der Homarstrasse in 
Köln Kalk geführt haben? Bei dem aufgefundenen Volumen müsse es sich um einen längeren 
Zeitraum der Ablagerungen gehandelt haben. 
3. Erfolgte ein Bußgeldverfahren? Wenn ja, wird die Verwaltung aufgefordert einen entsprechen-
den Nachweis zu erbringen. 
 
 
 
 
 
 
Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: 
 
 
Zu 1. 
Grundsätzlich erfolgt die Leerung der Müllbehälter im angesprochenen Bereich einmal pro Woche 
bzw. 14 tägig. Die Leerung des Abfalls erfolgt im angesprochenen Bereich wie folgt: 
 
Papiertonne (blaue Tonne) dienstags (14 tägig) 
Wertstofftonne (gelbe Tonne) mittwochs (14 tägig) 
Restmülltonne (graue Tonne) freitags (wöchentlich). 
 
 
Zu2. 
Die Abfallsatzung der Stadt Köln sieht ein vorzuhaltendes Restmüllvolumen vor, welches sich nach 
den gemeldeten Personen auf einem Grundstückstück errechnet. Dieses Mindestvolumen ist die 
grundsätzliche Untergrenze für die zu bestellenden Restmüllbehälter. Es gibt jedoch Fälle, in denen 
dieses Mindestvolumen nicht ausreicht und ein höheres Restmüllvolumen notwendig wird. 
 
In diesem Fall wurde auf Grund von ständigen Nebenabfällen ein Mehrbedarf seitens der AWB GmbH 
festgestellt und infolge dessen in der Zeit vom 03.12.2020 bis 06.01.2021 eine Mehrbedarfsprüfung 
vorgenommen. D.h. der betroffene Grundstückseigentümer wurde seitens der Auftragsverwaltung der 
AWB GmbH im Rahmen der Mehrbedarfsmeldung angeschrieben und damit zur Volumenerhöhung 
aufgefordert. In dieser Zeit wurden die Nebenabfälle seitens der AWB GmbH geladen. Der Grund-
stückseigentümer hat nicht darauf reagiert, so dass weiterhin Abfälle auf dem Gehweg in der Homar-

2 
 
strasse ablegt wurden. Die AWB GmbH informierte darüber die Leitstelle des Ordnungsamts der 
Stadt Köln und stellte die Abfuhr der angesprochenen Nebenabfällen satzungsgemäß ein. 
 
Am 06.01.2021 erfolgte seitens des Ordnungsamtes Abteilung 323/2 eine ordnungsbehördliche Kon-
trolle. Dabei wurden Ablagerungen von diversen Mülltüten mit hauptsächlich organischem Abfall im 
angesprochenen Bereich vorgefunden. Die vor Ort eingesetzten Außendienstmitarbeitenden konnten 
die Telefonnummer des Eigentümers eruieren, diesen aber telefonisch nicht erreichen. Im Anschluss 
ihrer Kontrolle leiteten sie ihre Erkenntnisse zuständigkeitshalber ihrer Fachabteilung 322-4 weiter. 
 
Am 25.01.2021 informierte das Ordnungsamt Abteilung 322-4 die AWB GmbH und in einem weiteren 
Verfahren der Grundstückseigentümer aufgefordert den angesprochenen Müll zu beseitigen. Dieser 
Aufforderung ist der Eigentümer dann nachgekommen. 
 
 
Es erfolgte eine Zwangsaufstellung eines größeren Restmüllbehälters. Seitdem wurden diesbezüglich 
keine weiteren Missstände mehr gemeldet.

Beratungsverlauf (1)

10.05.2022 Integrationsrat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0393/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
20.04.2022
Erstellt
02.02.2022 12:23