0393/2022
AN 0263/2020 wilder Müll "Homarstraße" in Köln Kalk
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3245 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 AN/0263/2020 Vorlagen-Nummer 0393/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 22.03.2022 AN 0263/2020 wilder Müll "Homarstraße" in Köln Kalk Die Verwaltung wird gebeten folgende Fragen ergänzend zu beantworten: 1. In welchen Abständen bzw. an welchen Wochentagen wird der Müll an der Homarstrasse in Köln Kalk abgeholt? 2. Was war die Ursache der Umstände, die zu wilder Müllablagerung in der Homarstrasse in Köln Kalk geführt haben? Bei dem aufgefundenen Volumen müsse es sich um einen längeren Zeitraum der Ablagerungen gehandelt haben. 3. Erfolgte ein Bußgeldverfahren? Wenn ja, wird die Verwaltung aufgefordert einen entsprechen- den Nachweis zu erbringen. Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: Zu 1. Grundsätzlich erfolgt die Leerung der Müllbehälter im angesprochenen Bereich einmal pro Woche bzw. 14 tägig. Die Leerung des Abfalls erfolgt im angesprochenen Bereich wie folgt: Papiertonne (blaue Tonne) dienstags (14 tägig) Wertstofftonne (gelbe Tonne) mittwochs (14 tägig) Restmülltonne (graue Tonne) freitags (wöchentlich). Zu2. Die Abfallsatzung der Stadt Köln sieht ein vorzuhaltendes Restmüllvolumen vor, welches sich nach den gemeldeten Personen auf einem Grundstückstück errechnet. Dieses Mindestvolumen ist die grundsätzliche Untergrenze für die zu bestellenden Restmüllbehälter. Es gibt jedoch Fälle, in denen dieses Mindestvolumen nicht ausreicht und ein höheres Restmüllvolumen notwendig wird. In diesem Fall wurde auf Grund von ständigen Nebenabfällen ein Mehrbedarf seitens der AWB GmbH festgestellt und infolge dessen in der Zeit vom 03.12.2020 bis 06.01.2021 eine Mehrbedarfsprüfung vorgenommen. D.h. der betroffene Grundstückseigentümer wurde seitens der Auftragsverwaltung der AWB GmbH im Rahmen der Mehrbedarfsmeldung angeschrieben und damit zur Volumenerhöhung aufgefordert. In dieser Zeit wurden die Nebenabfälle seitens der AWB GmbH geladen. Der Grund- stückseigentümer hat nicht darauf reagiert, so dass weiterhin Abfälle auf dem Gehweg in der Homar- 2 strasse ablegt wurden. Die AWB GmbH informierte darüber die Leitstelle des Ordnungsamts der Stadt Köln und stellte die Abfuhr der angesprochenen Nebenabfällen satzungsgemäß ein. Am 06.01.2021 erfolgte seitens des Ordnungsamtes Abteilung 323/2 eine ordnungsbehördliche Kon- trolle. Dabei wurden Ablagerungen von diversen Mülltüten mit hauptsächlich organischem Abfall im angesprochenen Bereich vorgefunden. Die vor Ort eingesetzten Außendienstmitarbeitenden konnten die Telefonnummer des Eigentümers eruieren, diesen aber telefonisch nicht erreichen. Im Anschluss ihrer Kontrolle leiteten sie ihre Erkenntnisse zuständigkeitshalber ihrer Fachabteilung 322-4 weiter. Am 25.01.2021 informierte das Ordnungsamt Abteilung 322-4 die AWB GmbH und in einem weiteren Verfahren der Grundstückseigentümer aufgefordert den angesprochenen Müll zu beseitigen. Dieser Aufforderung ist der Eigentümer dann nachgekommen. Es erfolgte eine Zwangsaufstellung eines größeren Restmüllbehälters. Seitdem wurden diesbezüglich keine weiteren Missstände mehr gemeldet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0393/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 20.04.2022
- Erstellt
- 02.02.2022 12:23