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2061/2025

Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion aus dem Ausschuss Kunst und Kultur vom 25.03.2025 betreffend Sachstand Neuinstallation Kunstbeirat (AN/2061/2025)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 26.06.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 02.07.2025

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6156 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/VII/2 
 
Vorlagen-Nummer 26.06.2025 
 2061/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 02.07.2025 
 
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion aus dem Ausschuss Kunst und Kultur 
vom 25.03.2025 betreffend Sachstand Neuinstallation Kunstbeirat (AN/2061/2025) 
 
1. Welche Gespräche hat die Verwaltung in den letzten Jahren mit dem Kunstbeirat 
geführt, um die kritisierten Missstände zu adressieren, und welche konkreten 
Maßnahmen wurden ergriffen, um die Arbeitsfähigkeit des Gremiums zu verbes-
sern? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung war bis zum Rücktritt des Kunstbeirates in regelmäßigem Austausch 
mit dem Kunstbeirat. Neben den quartalsweisen Sitzungen berief der Vorsitzende des 
Kunstbeirates auch verschiedene Treffen der stimmberechtigten Mitglieder ein, in die 
die Verwaltung einbezogen war. Darüber hinaus gab es regelmäßigen telefonischen 
Austausch und persönliche Treffen der Verwaltung mit dem Vorsitzenden des 
Kunstbeirates, Kay von Keitz. In all diesen Treffen und Gesprächen ging es in erster 
Linie um die gegenwärtige Verfasstheit des Kunstbeirates und dessen Bestrebungen, 
die Politik für die aus Sicht der stimmberechtigten Mitglieder notwendigen Veränderun-
gen, u. a. die Umformung des Kunstbeirates hin zu einer Kunstkommission und eine 
Aufwertung der Kunst im öffentlichen Raum (KiöR), zu sensibilisieren. Der Kunstbeirat 
hatte hierzu aus seinem Budget ein Konzept erarbeiten lassen, dass dieser den kultur-
politischen Sprecher*innen und dem Ausschuss Kunst und Kultur vorstellte. 
 
Darüber hinaus ist eine von Seiten der Kulturverwaltung über die Kulturentwicklungs-
planung (KEP) erarbeitete Vorlage in verwaltungsinterner Abstimmung, die die Ergeb-
nisse aus Gesprächen mit den Fraktionen aufgreifen soll und eine Konkretisierung des 
ursprünglichen Konzeptes anstrebt. 
 
Der Kunstbeirat hat eine Geschäftsordnung, die die Parameter der Arbeitsweise und 
die formalen Bedingungen seiner Tätigkeit festlegt. 
 
 
2. Welche Schritte unternimmt die Verwaltung, um das durch den Rücktritt der 
stimmberechtigten Mitglieder entstandene Vakuum zeitnah zu füllen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Da die Mitglieder des Kunstbeirates für die Dauer der jeweiligen Legislaturperiode des

2 
 
Rates berufen sind, wurde in Anbetracht der Neuinstallation des Kunstbeirates im Sep-
tember/Oktober 2025 nach den Kommunalwahlen darauf verzichtet, die Berufung 
neuer sachkundiger Bürger*innen für den Kunstbeirat vorzuschlagen. 
 
 
3. Gibt es bereits Überlegungen oder Pläne zur strukturellen oder inhaltlichen Neu-
ausrichtung des Kunstbeirats? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Siehe Beantwortung zu Frage 1. 
 
 
4. Wie bewertet die Verwaltung die in der Rücktrittserklärung geäußerte Kritik? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Aus Sicht der Verwaltung ist die Kritik nachvollziehbar. Die Parameter für Kunst im öf-
fentlichen Raum haben sich in den letzten drei Jahrzehnten massiv verändert. Drin-
gend zu novellieren sind: 
 
1) Zuständigkeiten: Die Kunst im öffentlichen Raum teilt sich auf in Kunstwerke des 
Museum Ludwig, Kunstwerke, die auf Friedhöfen oder in Grünanlagen stehen 
(Grünflächenamt), Kunst, die auf Flächen öffentlicher Gebäude steht (z. B. Bürger-
ämter, Jobcenter etc.) und weitere in der Verwaltung des Dezernates Kunst und 
Kultur. Hinzu kommen sämtliche Kunstwerke, die in die Denkmalliste eingetragen 
sind (Stadtkonservator). 
 
Für Mahnmale gibt es keine festgeschriebene Zuständigkeit (u. a. NS-DOK, Kölni-
sches Stadtmuseum). Deren Kunstästhetik tritt hinter ihre sozialräumliche Bedeu-
tung zurück. Vielfach sind Kunstwerke auch aus dem öffentlichen Raum heraus 
sichtbar, befinden sich aber im Privatbesitz. Regelungen und Zuständigkeiten für 
Murals (Wand- und Fassadenmalereien) fehlen. 
 
Dieser Klitterung von Zuständigkeiten könnte eine einzurichtende Kunstkommis-
sion substantiell entgegenwirken. 
 
2) Neueinbringung von Kunst: Die Stadt Köln hat, vom Naumannplatz einmal abgese-
hen, seit zweieinhalb Jahrzehnten kein Kunstwerk mehr in den öffentlichen Raum 
eingebracht. Das letzte namhafte Kunstwerk, der Obelisk von Rita McBride, war 
ein Projekt der Sparda-Bank.  
 
Für Kunst im öffentlichen Raum steht ein Budget von 25.000 Euro zur Verfügung. 
Das reicht für ein ganzjähriges Monitoring von etwa 14 Kunstwerken, die einer be-
sonderen Obacht unterzogen werden müssen. Sämtliche Versuche, Kunst im öf-
fentlichen Raum im Stadtraum präsenter zu machen, scheiterten an Finanzierungs-
fragen (Urbane Interventionen Köln, CUMULUS). 
 
Die Kulturentwicklungsplanung schlägt daher ein Budget vor, das sich aus einem 
einprozentigen Anteil an den Baukosten von Kulturbauten rekrutiert (vgl. KEP 2019 
/ Querschnittthema Räume, Seite 56) 
 
3) Kunst im Spannungsfeld zwischen zeitgenössischer und profaner Kunst: Der Ge-
danke, die in den Stadtraum eingebrachte Kunst solle eine vorherige Qualitätskon-
trolle durch den Kunstbeirat durchlaufen, hat dazu geführt, dass Kunstwerke einer 
ausschließlich zeitgenössischen, künstlerisch-ästhetischen Betrachtung unterzo-
gen wurden. Die insbesondere von den Bezirksvertretungen, die im Übrigen über 
die Einbringung von Kunst in den öffentlichen Raum final entscheiden, vertretene 
sozialräumliche Bewertung von Kunst blieb hier regelmäßig außer Betracht. Ein 
neu einzurichtender Kunstbeirat, besser eine zu bildende Kunstkommission muss

3 
 
diese von Bürger*innen gewollte profane Kunst wieder in seine/ihre Betrachtung 
einbeziehen und ihr den nötigen Raum geben. 
 
 
5. Welche Konsequenzen zieht die Verwaltung aus dem Rücktritt der stimmberech-
tigten Mitglieder für die künftige Einbindung fachlicher Expertise im Bereich 
Kunst im öffentlichen Raum? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung nimmt den Rücktritt der stimmberechtigten Mitglieder des Kunstbeira-
tes sehr ernst. Eine strukturelle Veränderung der Gegebenheiten ist Angelegenheit der 
Politik. Diesbezüglich wird die Verwaltung (ggf. gemeinsam mit dem neu installierten 
Kunstbeirat) dem Ausschuss Kunst und Kultur Vorschläge unterbreiten. 
 
Gez. Charles

Beratungsverlauf (1)

02.07.2025 Ausschuss Kunst und Kultur
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2061/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
26.06.2025
Erstellt
20.06.2025 08:18