2061/2025
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion aus dem Ausschuss Kunst und Kultur vom 25.03.2025 betreffend Sachstand Neuinstallation Kunstbeirat (AN/2061/2025)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VII/VII/2 Vorlagen-Nummer 26.06.2025 2061/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 02.07.2025 Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion aus dem Ausschuss Kunst und Kultur vom 25.03.2025 betreffend Sachstand Neuinstallation Kunstbeirat (AN/2061/2025) 1. Welche Gespräche hat die Verwaltung in den letzten Jahren mit dem Kunstbeirat geführt, um die kritisierten Missstände zu adressieren, und welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen, um die Arbeitsfähigkeit des Gremiums zu verbes- sern? Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung war bis zum Rücktritt des Kunstbeirates in regelmäßigem Austausch mit dem Kunstbeirat. Neben den quartalsweisen Sitzungen berief der Vorsitzende des Kunstbeirates auch verschiedene Treffen der stimmberechtigten Mitglieder ein, in die die Verwaltung einbezogen war. Darüber hinaus gab es regelmäßigen telefonischen Austausch und persönliche Treffen der Verwaltung mit dem Vorsitzenden des Kunstbeirates, Kay von Keitz. In all diesen Treffen und Gesprächen ging es in erster Linie um die gegenwärtige Verfasstheit des Kunstbeirates und dessen Bestrebungen, die Politik für die aus Sicht der stimmberechtigten Mitglieder notwendigen Veränderun- gen, u. a. die Umformung des Kunstbeirates hin zu einer Kunstkommission und eine Aufwertung der Kunst im öffentlichen Raum (KiöR), zu sensibilisieren. Der Kunstbeirat hatte hierzu aus seinem Budget ein Konzept erarbeiten lassen, dass dieser den kultur- politischen Sprecher*innen und dem Ausschuss Kunst und Kultur vorstellte. Darüber hinaus ist eine von Seiten der Kulturverwaltung über die Kulturentwicklungs- planung (KEP) erarbeitete Vorlage in verwaltungsinterner Abstimmung, die die Ergeb- nisse aus Gesprächen mit den Fraktionen aufgreifen soll und eine Konkretisierung des ursprünglichen Konzeptes anstrebt. Der Kunstbeirat hat eine Geschäftsordnung, die die Parameter der Arbeitsweise und die formalen Bedingungen seiner Tätigkeit festlegt. 2. Welche Schritte unternimmt die Verwaltung, um das durch den Rücktritt der stimmberechtigten Mitglieder entstandene Vakuum zeitnah zu füllen? Antwort der Verwaltung: Da die Mitglieder des Kunstbeirates für die Dauer der jeweiligen Legislaturperiode des 2 Rates berufen sind, wurde in Anbetracht der Neuinstallation des Kunstbeirates im Sep- tember/Oktober 2025 nach den Kommunalwahlen darauf verzichtet, die Berufung neuer sachkundiger Bürger*innen für den Kunstbeirat vorzuschlagen. 3. Gibt es bereits Überlegungen oder Pläne zur strukturellen oder inhaltlichen Neu- ausrichtung des Kunstbeirats? Antwort der Verwaltung: Siehe Beantwortung zu Frage 1. 4. Wie bewertet die Verwaltung die in der Rücktrittserklärung geäußerte Kritik? Antwort der Verwaltung: Aus Sicht der Verwaltung ist die Kritik nachvollziehbar. Die Parameter für Kunst im öf- fentlichen Raum haben sich in den letzten drei Jahrzehnten massiv verändert. Drin- gend zu novellieren sind: 1) Zuständigkeiten: Die Kunst im öffentlichen Raum teilt sich auf in Kunstwerke des Museum Ludwig, Kunstwerke, die auf Friedhöfen oder in Grünanlagen stehen (Grünflächenamt), Kunst, die auf Flächen öffentlicher Gebäude steht (z. B. Bürger- ämter, Jobcenter etc.) und weitere in der Verwaltung des Dezernates Kunst und Kultur. Hinzu kommen sämtliche Kunstwerke, die in die Denkmalliste eingetragen sind (Stadtkonservator). Für Mahnmale gibt es keine festgeschriebene Zuständigkeit (u. a. NS-DOK, Kölni- sches Stadtmuseum). Deren Kunstästhetik tritt hinter ihre sozialräumliche Bedeu- tung zurück. Vielfach sind Kunstwerke auch aus dem öffentlichen Raum heraus sichtbar, befinden sich aber im Privatbesitz. Regelungen und Zuständigkeiten für Murals (Wand- und Fassadenmalereien) fehlen. Dieser Klitterung von Zuständigkeiten könnte eine einzurichtende Kunstkommis- sion substantiell entgegenwirken. 2) Neueinbringung von Kunst: Die Stadt Köln hat, vom Naumannplatz einmal abgese- hen, seit zweieinhalb Jahrzehnten kein Kunstwerk mehr in den öffentlichen Raum eingebracht. Das letzte namhafte Kunstwerk, der Obelisk von Rita McBride, war ein Projekt der Sparda-Bank. Für Kunst im öffentlichen Raum steht ein Budget von 25.000 Euro zur Verfügung. Das reicht für ein ganzjähriges Monitoring von etwa 14 Kunstwerken, die einer be- sonderen Obacht unterzogen werden müssen. Sämtliche Versuche, Kunst im öf- fentlichen Raum im Stadtraum präsenter zu machen, scheiterten an Finanzierungs- fragen (Urbane Interventionen Köln, CUMULUS). Die Kulturentwicklungsplanung schlägt daher ein Budget vor, das sich aus einem einprozentigen Anteil an den Baukosten von Kulturbauten rekrutiert (vgl. KEP 2019 / Querschnittthema Räume, Seite 56) 3) Kunst im Spannungsfeld zwischen zeitgenössischer und profaner Kunst: Der Ge- danke, die in den Stadtraum eingebrachte Kunst solle eine vorherige Qualitätskon- trolle durch den Kunstbeirat durchlaufen, hat dazu geführt, dass Kunstwerke einer ausschließlich zeitgenössischen, künstlerisch-ästhetischen Betrachtung unterzo- gen wurden. Die insbesondere von den Bezirksvertretungen, die im Übrigen über die Einbringung von Kunst in den öffentlichen Raum final entscheiden, vertretene sozialräumliche Bewertung von Kunst blieb hier regelmäßig außer Betracht. Ein neu einzurichtender Kunstbeirat, besser eine zu bildende Kunstkommission muss 3 diese von Bürger*innen gewollte profane Kunst wieder in seine/ihre Betrachtung einbeziehen und ihr den nötigen Raum geben. 5. Welche Konsequenzen zieht die Verwaltung aus dem Rücktritt der stimmberech- tigten Mitglieder für die künftige Einbindung fachlicher Expertise im Bereich Kunst im öffentlichen Raum? Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung nimmt den Rücktritt der stimmberechtigten Mitglieder des Kunstbeira- tes sehr ernst. Eine strukturelle Veränderung der Gegebenheiten ist Angelegenheit der Politik. Diesbezüglich wird die Verwaltung (ggf. gemeinsam mit dem neu installierten Kunstbeirat) dem Ausschuss Kunst und Kultur Vorschläge unterbreiten. Gez. Charles
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2061/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 26.06.2025
- Erstellt
- 20.06.2025 08:18