0237/2017
Erfahrungsbericht zur Einführung der Festbetragsfinanzierung in der Kulturförderung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
3798 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 25.01.2017 0237/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 31.01.2017 Rechnungsprüfungsausschuss 07.02.2017 Erfahrungsbericht zur Einführung der Festbetragsfinanzierung in der Kulturförderung Der Ausschuss Kunst und Kultur hat mit Vorlage 2239/2015 die Einführung der Festbetragsfinanzie- rung beschlossen. Für das I. Quartal 2017 wurde ein Erfahrungsbericht zur Einführung der Festbetragsfinanzierung ge- fordert. Die Verwaltung legt mit dieser Mitteilung den geforderten Bericht vor. Die Festbetragsfinanzierung wurde ab der Förderperiode 2016 nur für die Projektförderung einge- führt: Zuschusshöhe des Projektes bis einschließlich 10.000 €. Kosten- und Finanzierungsplan kann aufgrund besonderer Erfahrungswerte verlässlich und nachvollziehbar begründet geschätzt werden. Ausnahmen von der Regelfinanzierungsart liegen im Ermessen der Verwaltung. Nach Ablauf eines Jahres wird im Ausschuss Kunst und Kultur über die bewilligten Finan- zierungsarten sowie über die Erfahrungen berichtet. Darüber hinaus wurde in der Begründung auch die Möglichkeit eingeräumt, von der Finanzierungsart abzuweichen. Unter diesen Voraussetzungen wurde in der Förderperiode von den insgesamt 388 Projektbewilligun- gen 327 als Festbetragsfinanzierung ausgefertigt. Dies entspricht einem Anteil von 84,3%. Abweichend von den oben genannten Kriterien wurden 21 Projektbewilligungen weiterhin als Fehlbe- darfsfinanzierung ausgefertigt. Diese Entscheidung ist überwiegend darin begründet, dass angefor- derte Unterlagen zum aktuellen Projektantrag trotz mehrfacher Aufforderung nur stark verzögert und in mäßiger Qualität geliefert wurden, so dass die im Kulturfördergesetz NRW geforderte Zuverlässig- keit nicht testiert werden konnte. Darüber hinaus wurden bei der Entscheidung zur Finanzierungsart auch die bisherigen Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit dem Zuschussnehmer herangezogen. Im Ausgleich wurden sieben Projektbewilligungen mit einer Fördersumme > 10.000 € als Festbetrags- finanzierung ausgefertigt, wenn eine langjährige verlässliche Zusammenarbeit mit den Zuschuss- nehmern besteht, immer eine sehr zuverlässige Kosten- und Finanzierungsplanung zugrunde gelegt und ein stabiles wirtschaftliches Handeln bestätigt werden kann. Im Fazit ist festzustellen, dass sich die Festbetragsfinanzierung in der Förderpraxis zu einem gut um- setzbaren Instrument der Förderung entwickelt, das den Bearbeitungsaufwand für eine Zuschussför- derung sowohl beim Förderer als auch beim Zuschussnehmer verringern kann. 2 Allerdings kann der reale Effekt auf die Prüfung der Verwendungsnachweise noch nicht mit belastba- ren Erfahrungswerten beschrieben werden, da diese überwiegend erst in 2017 vorgelegt werden müssen. Im Sinne des Kulturfördergesetzes NRW müssen die Zuschussnehmer zunächst nur eine Gesamtaufstellung der Kosten und Einnahmen beifügen. Unabhängig von der, mit dem Rechnungs- prüfungsamt noch festzulegenden Anzahl der jährlich durchzuführenden Belegprüfungen, werden bereits jetzt entsprechend der Empfehlungen des Rechnungsprüfungsamtes bei Auffälligkeiten vertie- fende Belegprüfungen durchgeführt. Dies ist grundsätzlich auch im Interesse des Kulturamtes, um aus den Ergebnissen eine verbesserte Einschätzung zu der Zuverlässigkeit der Zuschussnehmer ableiten zu können. Die Verwaltung wird nach einem Jahr einen Bericht über die dann vorliegenden Erfahrungen zum Bearbeitungsaufwand der Verwendungsnachweise vorlegen. Parallel sind erste Abstimmungen mit der Bezirksregierung zu gemeinsamen Förderungen erfolgt, mit dem Ziel weitere Vereinfachungen für alle Beteiligten zu ermöglichen. Gez. Laugwitz-Aulbach
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0237/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 25.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27