Status Planumsetzung und Rahmenbedingungen Parkstadt Süd Hier: Stellungnahme der Verwaltung
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0324/2020 vom 30.01.2020
Stand: Am 30.01.2020 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anlage 2 zu Beschlussvorlage 0963/2018 -
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 61/0 Thur Sa Vorlagen-Nummer 30.01.2020 0324/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 30.01.2020 Status Planumsetzung und Rahmenbedingungen Parkstadt Süd Hier: Stellungnahme der Verwaltung 1. Wie viele und welche Grundstücke befanden sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bei der Aufhebung des Satzungsbeschlusses durch das Bundesverwaltungsgericht im Besitz der Stadt Köln? Antwort: Die zum Zeitpunkt der Aufhebung der Sanierungssatzung im Besitz der Stadt Köln befindli- chen Grundstücke können der in der Anlage beigefügten Darstellung der Eigentumsverhältnis Stand April 2018 entnommen werden. 2. Hat die Stadt bis zur Aufhebung des Satzungsbeschlusses Grundstücke im Sanierungsgebiet aufgekauft und dabei ihr Vorkaufsrecht ausgeübt? Antwort: Die bis zur Aufhebung der Sanierungssatzung durchgeführten Grundstücksankäufe erfolgten nicht unter Ausübung des Vorkaufsrechtes. 3. Hat die Stadt bis zur Aufhebung des Satzungsbeschlusses bzw. der danach erlassenen städ- tebaulichen Satzung auf ihr Vorkaufsrecht in konkreten Fällen verzichtet? Antwort: Ein Vorkaufsrechtsfall lag bis zur Aufhebung der Sanierungssatzung nicht vor. 4. Welche Grundstücksver- und -ankäufe sind nach Aufhebung des Satzungsbeschlusses bis heute erfolgt, und in welchen Fällen war die Stadt gehindert, ihr ursprüngliches Vorkaufsrecht nach der Aufhebung auszuüben? Antwort: Nach Aufhebung der Sanierungssatzung sind keine Grundstücksankäufe erfolgt. 5. Wie stellen sich die Eigentumsverhältnisse an den Grundstücken im Geltungsbereich des Be- bauungsplans "Parkstadt Süd in Köln-Bayenthal/Raderberg/Zollstock/Sülz" derzeit dar? Antwort: Die Eigentumsverhältnisse sind seit 2018 unverändert und können der beigefügten Darstel- lung entnommen werden.
Beratungsverlauf
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