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0324/2020

Status Planumsetzung und Rahmenbedingungen Parkstadt Süd Hier: Stellungnahme der Verwaltung

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 30.01.2020

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 30.01.2020

Anlage

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage

39 Zeichen

Anlage 2
zu Beschlussvorlage 
0963/2018

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

1941 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
61/0 Thur Sa 
Vorlagen-Nummer  30.01.2020 
 0324/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 30.01.2020 
 
Status Planumsetzung und Rahmenbedingungen Parkstadt Süd 
Hier: Stellungnahme der Verwaltung 
1. Wie viele und welche Grundstücke befanden sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet 
bei der Aufhebung des Satzungsbeschlusses durch das Bundesverwaltungsgericht im Besitz 
der Stadt Köln? 
 
Antwort:  
Die zum Zeitpunkt der Aufhebung der Sanierungssatzung im Besitz der Stadt Köln befindli-
chen Grundstücke können der in der Anlage beigefügten Darstellung der Eigentumsverhältnis 
Stand April 2018 entnommen werden.  
 
 
2. Hat die Stadt bis zur Aufhebung des Satzungsbeschlusses Grundstücke im Sanierungsgebiet 
aufgekauft und dabei ihr Vorkaufsrecht ausgeübt? 
 
Antwort:  
Die bis zur Aufhebung der Sanierungssatzung durchgeführten Grundstücksankäufe erfolgten 
nicht unter Ausübung des Vorkaufsrechtes. 
 
 
3. Hat die Stadt bis zur Aufhebung des Satzungsbeschlusses bzw. der danach erlassenen städ-
tebaulichen Satzung auf ihr Vorkaufsrecht in konkreten Fällen verzichtet? 
 
Antwort:  
Ein Vorkaufsrechtsfall lag bis zur Aufhebung der Sanierungssatzung nicht vor. 
 
 
4. Welche Grundstücksver- und -ankäufe sind nach Aufhebung des Satzungsbeschlusses bis 
heute erfolgt, und in welchen Fällen war die Stadt gehindert, ihr ursprüngliches Vorkaufsrecht 
nach der Aufhebung auszuüben? 
 
Antwort:  
Nach Aufhebung der Sanierungssatzung sind keine Grundstücksankäufe erfolgt.  
 
 
5. Wie stellen sich die Eigentumsverhältnisse an den Grundstücken im Geltungsbereich des Be-
bauungsplans "Parkstadt Süd in Köln-Bayenthal/Raderberg/Zollstock/Sülz" derzeit dar? 
 
Antwort:  
Die Eigentumsverhältnisse sind seit 2018 unverändert und können der beigefügten Darstel-
lung entnommen werden.

Beratungsverlauf (1)

30.01.2020 Stadtentwicklungsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0324/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
30.01.2020
Erstellt
29.01.2020 10:37