2668/2023
Deutzer Hafen: Das Vermarktungs- und Realisierungskonzept als Leitfaden zur Baufeldentwicklung
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/611/2 Vorlagen-Nummer 11.09.2023 2668/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 28.09.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 19.10.2023 Deutzer Hafen: Das Vermarktungs- und Realisierungskonzept als Leitfaden zur Baufeldentwicklung Mit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Deutzer Hafen verfolgt die Stadt Köln das Ziel, ein urbanes Quartier für Wohnen, Arbeiten, Freizeit, Nahversorgung und Bildung mit vielfältigen städtebaulichen, ökologischen und sozialen Qualitäten zu errichten. Grund- lage für die Konversion des Deutzer Hafens ist der durch das dänische Architekturbüro Cobe erarbeitete Integrierte Plan sowie das im Nachgang hierzu veröffentlichte Quartiers- buch. Das künftige Hafenquartier unterteilt sich demnach in öffentliche Flächen und pri- vate Baufelder. Die öffentlichen Flächen, wie Straßen, Parks und Hafenbecken-Prome- nade, sowie die dazugehörige Infrastruktur, werden derzeit gemäß des ‘Teilbebauungs- plans Infrastruktur‘ im Detail geplant und anschließend hergestellt. Parallel dazu beginnt sukzessive die Entwicklung der einzelnen Baufelder. Im Zuge der Baufeldentwicklung, also dem Prozess von Planung, Vergabe, Qualifizierung und Bebau- ung der Baugrundstücke, wird sichergestellt, dass die genannten übergeordneten Ziele für das Gesamtquartier durch individuelle Nutzungs- und Architekturkonzepte erreicht wer- den. Zentrale, bereits vorhandene Vorgaben wie Nutzungsverteilung und -mischung, bau- liche Dichte und die städtebaulich-gestalterische Leitidee des Deutzer Blocks werden im Zuge der Baufeldentwicklung konkretisiert und weiterentwickelt. Das vorliegende Vermarktungs- und Realisierungskonzept (kurz VRK) beschreibt den Prozess der Baufeldentwicklung im Deutzer Hafen. Mithilfe des VRK wird allen beteiligten Akteuren ein Überblick über die Rahmenbedingungen der Planung, Bebauung und Nutzung der Grundstücke verschafft. Es wird beschrieben, nach welchen Zielen und Planungsparametern die jeweiligen Baufelder zu entwickeln und tatsächlich zu nutzen sind. Zudem wird der Prozess der Baufeldentwicklung mit den einzelnen Verfahrens- schritten von der anfänglichen Grundlagenermittlung bis hin zur architektonischen Qualifi- zierung erläutert. Das VRK wurde durch die Stadt Köln, der modernen stadt als Stadtentwicklungs-gesell- schaft und dem Stadtwerke Köln Konzern als treuhänderischer Entwicklungsträger entwi- ckelt und aufgesetzt. Es dient als online verfügbare Orientierung und beschreibender Leit- faden für diejenigen, die an der Entwicklung der Baufelder des Deutzer Hafens interessiert sind oder aktiv daran mitwirken wollen. Die Realisierung der Baufelder erfolgt schrittweise; das VRK kann bei Bedarf entsprechend weiterer Planungsstände fortgeschrieben werden. 2 Anlage Vermarktungs- und Realisierungskonzept Deutzer Hafen (Stand August 2023) Gez. Greitemann
Anlage 1- Vermarktungs- und Realisierungskonzept Deutzer Hafen Stand August 2023_
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Deutzer Hafen Köln Vermarktungs- und Realisierungskonzept Grundlagen der Baufeldentwicklung im Deutzer Hafen Köln Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Deutzer Hafen Köln August 2023 Anlage 1 1 Deutzer Hafen Köln INHAL TSVERZEICHNIS 1. Einleitung 2 1.1. D ie Planung 2 1 .2. D ie Umsetzung 2 1 .3. D as Vermarktungs- und Realisierungskonzept 4 2. Z iele und Rahmenbedingungen der Baufeldentwicklung 4 2.1. St ädtebauliche Ziele der Baufeldentwicklung 4 2 .1.1. Q uantitative Ziele 4 2 .1.2. Q ualitative Ziele 6 2 .2. Rahmenbedingungen 7 2 .2.1. E igenentwicklung und Zwischenerwerb 7 2 .2.2. Planungsrecht 7 2 .2.3. Z ügige Durchführung 7 2 .2.4. W irtschaftlichkeit 7 3. A kteure der Baufeldentwicklung 8 3.1. K ommunalpolitik und Begleitgremium DHK 8 3 .2. Stadtverwaltung 8 3 .3. Entwicklungsträger 8 3 .4. m oderne stadt 8 3 .5. Grundstückserwerber*innen 9 3 .6. D ritteigentümer*innen 9 4. P rozess der Baufeldentwicklung 9 4.1. G rundlagenermittlung und Testentwurf 1 0 4.2. Konzeptvergabe 1 0 4 .2.1. B ewerbungsphase 1 0 4 .2.2. Konzeptphase 1 1 4 .2.3. Vergabe/Kauvertragsabschluss 1 1 4 .2.4. Verfahrensarten 1 1 4 .2.5. V ergabe von gesamten Baufeldern 1 1 4 .2.6. V ergabe von Baufeldteilen 1 1 4.3. Qualifizierung 1 1 4 .3.1. Verfahren 1 1 4 .3.2. U msetzung der Wettbewerbsergebnisse 12 4 .4. Bebauungsplanverfahren 12 4 .4.1. B aufeldcluster, Ablauf und Beteiligung 12 4 .4.2. Z eitplanung, Reihenfolge und Zuständigkeit 1 2 4.5. G enehmigung und Realisierung 1 3 4.6. Q ualitätssicherung in der Nutzungsphase 1 3 Cover © Christoph Seelbach, Links © Frank Reinhold Vermarktungs- und Realisierungskonzept 2 1. E inleitung 1.1. D ie Planung Die Konversion des Deutzer Hafens in ein lebendiges Stadtquartier hat begonnen. Dort, wo jahrzehntelang Mehl und Stahl verladen wurden, wächst in den 2020er und 2030er Jahren ein gemischt genutztes Quartier für Wohnen und Arbeiten heran. Mit hohem Anspruch an Lebensqualität und Nachhaltigkeit entstehen hier viel - fältige Wohn- und Arbeitswelten für circa 6.900 Bewoh- ner*innen und rund 6.000 Arbeitsplätze sowie alles, was zu einem lebenswerten Quartier sonst noch dazu - gehört; Kitas, eine Grundschule, Gastronomie, Kultur- und Freizeitangebote, Parks, mehrere Stadtplätze, eine Promenade entlang des Hafenbeckens sowie Zugänge zum Wasser. Zwei neue Brücken über das Hafenbecken und ein ausgewogenes Verkehrskonzept ermöglichen fußgänger- und radfahrerfreundliche Mobilität. Die denkmalgeschützten Mühlengebäude werden umge - baut und bleiben dem Quartier als identitätsstiftendes architektonisches Wahrzeichen erhalten. Grundlage für die Konversion des Deutzer Hafens ist der durch das dänische Architekturbüro Cobe erarbei - tete Integrierte Plan sowie das im Nachgang hierzu ver- öffentlichte Quartiersbuch . Integrierter Plan und Quar - tiersbuch sind das Ergebnis eines intensiven kooperativen Werkstattverfahrens (2016). Sowohl das Werkstattverfahren als auch die anschließende Ausar - beitung der Plandokumente wurde durch eine umfas - sende Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet, deren Er - gebnisse in die Planung eingeflossen sind. Der Integrierte Plan wurde am 27. September 2018 durch den Rat der Stadt Köln beschlossen und wird seitdem kontinuierlich fortgeschrieben. 1.2. D ie Umsetzung Die Umsetzung des Integrierten Plans erfolgt unter anderem mittels einer Städtebaulichen Entwicklungs - maßnahme (SEM), einem Instrument des Besonderen Städtebaurechts. Die SEM sorgt vorrangig dafür, dass die Grundstücke im Deutzer Hafen neugeordnet und er- schlossen werden. Dies gewährleistet eine zügige Um - setzung gemäß der angestrebten Ziele und Zwecke. Die neugeordneten Grundstücke lassen sich grob in zwei Bereiche aufteilen; öffentliche Flächen und Baufelder. Damit öffentliche Flächen und Baufelder so bebaut bzw. begrünt und gestaltet werden können, wie es der Integrierte Plan vorsieht, muss Planungsrecht geändert bzw. geschaffen werden, was über die Bauleitplanung erfolgt. Für das Plangebiet wird zunächst der Flächen - nutzungsplan geändert. Aufgrund der hohen Komple - xität wurde das Plangebiet in Teil-Bebauungspläne unterteilt: Einen Teilplan für die öffentlichen Flächen („Teilplan Infrastruktur“) sowie mehrere Teilpläne für die Baufelder. Die Bauleitplanung behandelt unter anderem die Anforderungen des Hochwasserschutzes für den Deutzer Hafen, der sich im Überschwemmungsbereich des Rheins befindet. Diese werden sowohl auf den öf - fentlichen Flächen als auch auf den Baufeldern berück - sichtigt und jeweils in zweckmäßiger Weise umgesetzt. Die öffentlichen Flächen umfassen die Verkehrs-, Grün- und Spielflächen, das Hafenbecken und die Brü - cken, die Grundschule, sowie der für die energetische Versorgung (Strom und Wärme) des Quartiers benö - tigte EnergyHub. Mit dem Satzungsbeschluss des Be - bauungsplans Deutzer Hafen - Teilplan Infrastruktur („B-Plan Infrastruktur“) vom 9. Februar 2023, wurde die planungsrechtliche Grundlage für die Herstellung die - ser Flächen und Infrastrukturen geschaffen. Die vielen Anregungen der Kölner*innen im Rahmen der Öffent - lichkeitsbeteiligung sind in die Planung eingeflossen. Die einzelnen Teilflächen des öffentlichen Raums, wie die verkehrsberuhigte Quartiersstraße mit dazuge - hörigen Stadtbäumen, der Radverkehrsinfrastruktur und den Versorgungsleitungen, werden nun Schritt für Schritt im Detail geplant und anschließend hergestellt. Dieser Prozess wird durch die Stadtwerke Köln GmbH als treuhändischer Entwicklungsträger der Stadt Köln gesteuert, mit den Fachämtern der Verwaltung abge - stimmt und weitestgehend durch die stadteigene Ent - wicklungsgesellschaft moderne stadt umgesetzt. Parallel zur Freianlagenplanung startet die Entwick - lung der Baufelder. Unter „Baufeldentwicklung“ ist hier der gesamte Planungs- und Realisierungsprozess zu verstehen, von der Entwicklung und Fortschreibung der Nutzungskonzepte, über die Suche und Einbindung von geeigneten Partner*innen fürs Bauen, die Planung und Qualifizierung der architektonischen Entwürfe, die Schaffung der planungsrechtlichen Rahmenbedingun - gen bis hin zur Genehmigung, Realisierung und Nutzung der einzelnen Gebäude. Die Gestaltung dieses Prozes - ses ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolg - Abbildung 1 Der Integrierte Plan © Cobe „Baufeldentwicklung“ beschreibt den gesamten Prozess von der Grundlagenermittlung und der Konzeptentwicklung über die Grundstücksvergabe sowie die Qualifizierung, Planung und Genehmigung der Bauvorhaben bis hin zur Realisierung und Nutzung der einzelnen Gebäude. 3Deutzer Hafen Köln Abbildung 1b: Öffentlichkeitsbeteiligung zum Integrierten Plan © moderne stadt Abbildung 1: Der Integrierte Plan © Cobe Vermarktungs- und Realisierungskonzept 4 reiche Quartiersentwicklung. Ein gut geplanter und durchgeführter Prozess ermöglicht, dass jedes Baufeld im Deutzer Hafen seinen Beitrag zur Entstehung eines nachhaltigen, sozial gemischten und architektonisch abwechslungsreichen Quartiers leisten kann. 1.3. D as Vermarktungs- und Realisierungskonzept Das vorliegende Vermarktungs- und Realisierungs- konzept (VRK) beschreibt, wie die Baufeldentwicklung im Deutzer Hafen funktioniert. Hiermit soll allen be - teiligten Akteuren ein Überblick über die Rahmenbe - dingungen der Bebauung und Nutzung der Baufeld- Grundstücke verschafft werden. Die Baufeldentwicklung erfolgt dabei schrittweise. Erfahrungen, die bei der Entwicklung der ersten Bau - felder gemacht werden, können so im späteren Prozess mitgenommen und berücksichtigt werden. Mit diesen Erkenntnissen soll das VRK bei Bedarf fortgeschrieben und erweitert werden. Das VRK gliedert das Thema der Baufeldentwick - lung in drei Teile: Ziele und Rahmenbedingungen, Ak - teure sowie Prozess. 2. Z iele und Rahmen - bedingungen der Baufeldentwicklung Mit der Entwicklung der Baufelder im Deutzer Hafen werden gleichzeitig mehrere übergeordnete Zwecke verfolgt. Hierzu zählen die quantitativen und qualitati - ven städtebaulichen Ziele, welche sich aus dem Integ - rierten Plan und weiteren Planungsdokumenten ablei - ten lassen, sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen, welche sich aus der SEM ergeben. Diese Aspekte sollen bei der Entwicklung der Baufelder miteinander in Ein - klang gebracht werden. Hinweis: Im Folgenden werden Spezifika des Deutzer Hafens erläutert. Allgemeingültige bauplanungs- und ordnungsrechtliche Regelungen werden hier nicht auf - geführt und bleiben davon unberührt. 2.1. S tädtebauliche Ziele der Baufeldentwicklung 2.1.1. Q uantitative Ziele Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen dienen gem. § 165 Abs. 3 Nr. 2 BauGB „insbesondere der De - ckung eines erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeits - stätten“. Dass ein solch erhöhter Bedarf in Köln gegeben ist, hat die vorbereitende Untersuchung zur SEM Deut - zer Hafen gezeigt. Gemäß Integriertem Plan ergeben sich für den Deutzer Hafen folgende quantitative Ziele: » D ie Schaffung von ca. 3.000 Wohneinheiten , davon mind. 30% öffentlich gefördert gem. Kooperativem Baulandmodell. Zusätzlich werden 20% preisge - dämpfter Wohnungsbau angestrebt, im Fall jener Grundstücke, welche sich im Eigentum der moderne stadt befinden, ist dies bereits vertraglich gesichert (zur Rolle der moderne stadt siehe Kapitel 3.4). » D ie Herstellung von Gewerbefläche für ca. 6.000 Arbeitsplätze. » D ie Errichtung von sieben Kindertagesstätten , da- von vier dauerhafte und drei temporäre Kinderta - gesstätten, sowie einer Grundschule. » D ie Schaffung eines Stadtteilzentrums auf der öst - lichen Hafenseite mit Nahversorgungsfunktion (Ein - zelhandel und komplementäre Nutzungen). » D ie Schaffung von kulturellen und öffentlichen Nut - zungen. Der Integrierte Plan regelt die Verteilung dieser Nutzun- gen auf die einzelnen Baufelder. Ziel der Nutzungsver - teilung und -mischung ist ein belebtes und lebendiges Quartier mit einem stark mischgenutzten Ost-, einem gewerblich geprägtem Süd-, sowie einem vorrangig für das Wohnen genutztem Westteil. Hinzu kommen „Son - derbausteine“ wie die historischen Mühlengebäude, die umgebaut und neuen Nutzungen zugeführt werden, die Grundschule oder der EnergyHub. Daraus ergibt sich für jedes Baufeld ein „ Baufeld- steckbrief“ welcher u.a. Aussagen zu geplanten Nut - zungen und zur Bebauungsdichte enthält. Die Steck - briefe dienen bei der Durchführung der weiteren Planung als Orientierung. In diesem Planungsprozess können sich aufgrund gestalterischer, baurechtlicher oder sonstiger Erwägungen Abweichungen von dem Nutzungsprogramm ergeben, etwa indem sich das Ver- hältnis von Wohn- und Gewerbefläche verschiebt. Die - se Abweichungen werden kontinuierlich nachgehalten, so dass die Planung bei Bedarf darauf reagieren und das Nutzungsprogramm später zu entwickelnder Bau - felder entsprechend angepasst werden kann. Abbildung 2 Baufelder und Nutzungsverteilung im Deutzer Hafen (Grafik anzupassen) 5 Deutzer Hafen Köln 2.1. Städtebauliche Ziele der Baufeldentwicklung 2.1.1. Quantitative Ziele Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen dienen gem. § 165 Abs. 3 Nr. 2 BauGB „insbesondere der De - ckung eines erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeits - stätten“. Dass ein solch erhöhter Bedarf in Köln gegeben ist, hat die vorbereitende Untersuchung zur SEM Deut - zer Hafen gezeigt. Gemäß Integriertem Plan ergeben sich für den Deutzer Hafen folgende quantitative Ziele: » Die Schaffung von ca. 3.000 Wohneinheiten , davon mind. 30% öffentlich gefördert gem. Kooperativem Baulandmodell. Zusätzlich werden 20% preisge - dämpfter Wohnungsbau angestrebt, im Fall jener Grundstücke, welche sich im Eigentum der moderne stadt befinden, ist dies bereits vertraglich gesichert (zur Rolle der moderne stadt siehe Kapitel 3.4). » Die Herstellung von Gewerbefläche für ca. 6.000 Arbeitsplätze. » Die Errichtung von sieben Kindertagesstätten , da- von vier dauerhafte und drei temporäre Kinderta - gesstätten, sowie einer Grundschule. » Die Schaffung eines Stadtteilzentrums auf der öst - lichen Hafenseite mit Nahversorgungsfunktion (Ein - zelhandel und komplementäre Nutzungen). » Die Schaffung von kulturellen und öffentlichen Nut - zungen. Der Integrierte Plan regelt die Verteilung dieser Nutzun- gen auf die einzelnen Baufelder. Ziel der Nutzungsver - teilung und -mischung ist ein belebtes und lebendiges Quartier mit einem stark mischgenutzten Ost-, einem gewerblich geprägtem Süd-, sowie einem vorrangig für das Wohnen genutztem Westteil. Hinzu kommen „Son - derbausteine“ wie die historischen Mühlengebäude, die umgebaut und neuen Nutzungen zugeführt werden, die Grundschule oder der EnergyHub. Daraus ergibt sich für jedes Baufeld ein „ Baufeld- steckbrief“ welcher u.a. Aussagen zu geplanten Nut - zungen und zur Bebauungsdichte enthält. Die Steck - briefe dienen bei der Durchführung der weiteren Planung als Orientierung. In diesem Planungsprozess können sich aufgrund gestalterischer, baurechtlicher oder sonstiger Erwägungen Abweichungen von dem Nutzungsprogramm ergeben, etwa indem sich das Ver- hältnis von Wohn- und Gewerbefläche verschiebt. Die - se Abweichungen werden kontinuierlich nachgehalten, so dass die Planung bei Bedarf darauf reagieren und das Nutzungsprogramm später zu entwickelnder Bau - felder entsprechend angepasst werden kann. Abbildung 2 Baufelder und Nutzungsverteilung im Deutzer Hafen (Grafik anzupassen) Überwiegend Gewerbe Überwiegend Wohnen Hohe Durchmischung Umnutzung Bestandsgebäude Schule EnergyHub & MobilityHub Stadtteilzentrum Baufeldnummern Alfred-Schütte-Allee Hafenbecken Siegburger Straße 11 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Ost 1 Ost 2 Ost 3 Ost 4 12 Abbildung 2: Baufelder und Nutzungsverteilung im Deutzer Hafen © Cobe Vermarktungs- und Realisierungskonzept 6 2.1.2. Q ualitative Ziele Übergeordnetes Qualitätsziel ist die Schaffung eines gemischten und lebendigen Quartiers. Vielfälti - ge Nutzungen, welche sich über die einzelnen Gebäu - de sowie das gesamte Quartier verteilen, ein Mix aus unterschiedlichen Wohn- und Arbeitsformen sowie abwechslungsreiche und klimaschonende Architektur sollen eine lebendige Mischung ermöglichen. Das Quartiersbuch zum Integrierten Plan gibt den sog. „ Deutzer Block “ als Leitmotiv für die architekto- nische Gestaltung der Baufelder vor. Dessen zentrale Charakteristika wie eine belebte Erdgeschosszone, eine Variation in der Höhenentwicklung sowie eine ab - wechslungsreiche Dach- und Fassadenlandschaft sind bei der hochbaulichen Entwicklung der Baufelder zwin - gend zu berücksichtigen. Wie das Leitmotiv konkret auf dem jeweiligen Baufeld umgesetzt werden kann, soll im Wege der Qualifizierungsverfahren entwickelt werden. Zudem ist ein Gestaltungsleitfaden geplant, welcher aufzeigen soll, welche gestalterischen und baulichen Aspekte bei der Realisierung zwingend zu berücksich - tigen sind. Auch das Ziel der Entwicklung vielfältiger Wohn - formen ist im Quartiersbuch zum Integrierten Plan fest- gehalten. So wird freifinanzierter, öffentlich geförder - ter und preisgedämpfter Wohnraum in Eigentum und Miete entstehen. Durch die Einbindung von Genossen - schaften und kommunalen Wohnungsbauunternehmen soll eine langfristige Sozialbindung des Wohnraums erreicht werden. Gemeinschaftliche Wohnbauprojekte wie Baugruppen sollen zu einem lebendigen und nach - barschaftlichen Quartier beitragen. Mit Sonderwohn - formen soll auf besondere Wohnbedarfe, etwa von Se - nior*innen und pflegebedürftigen Menschen, Rücksicht genommen werden. Der Deutzer Hafen soll ein Quartier für zukunftswei - sende und innovative Arbeitsformen werden. Damit soll mittelbar auch ein Beitrag zur Weiterentwicklung und Stärkung des Kölner Wirtschaftsstandortes ge - leistet werden. Im Quartier sollen sich Unternehmen unterschiedlicher Branchen ansiedeln. Um die angren - zende Wohnbebauung nicht zu beeinträchtigen, kom - men quartiersverträgliche Gewerbeformen wie Büro, Einzelhandel und nicht-störendes Handwerk infrage. Die entstehenden Gewerbeimmobilien sollen flexibel und anpassungsfähig gestaltet werden, um langfristig den Ansprüchen einer sich stetig weiterentwickelnden Arbeitswelt zu genügen. Das Thema klimasensibles Planen und Bauen spielt im Deutzer Hafen eine herausragende Rolle. Mit den Klimaschutz-Leitlinien der Stadt Köln wird ein „Kölner Standard“ für die Umsetzung nicht-städtischer Neu - Abbildung 3: Schematische Ansicht des Deutzer Blocks mit seinen einzelnen Elementen © Cobe 7 Deutzer Hafen Köln bauvorhaben definiert. Daraus ergeben sich u.a. Vor - gaben zur Erstellung eines Energiekonzeptes sowie die Einhaltung von Gebäudeeffizienzstandards. Mit dem Handbuch Nachhaltigkeit wurde zudem ein umfassen- des Grundlagenwerk für den Deutzer Hafen geschaffen. Ziel des Handbuches ist es, Konzepte und Instrumente aufzuzeigen, mit denen sich ein gesundes, umwelt- und ressourcenschonendes Quartier realisieren lässt. Mit dem Mobilitätskonzept Deutzer Hafen wurde der Grundstein für eine nachhaltige Fortbewegung in - nerhalb des Quartiers und in die angrenzenden Veedel gelegt. Die Fortbewegung mit dem Fahrrad und zu Fuß sowie der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ste- hen im Zentrum. Weite Teile des öffentlichen Raums werden komplett autofrei und die privaten und öffentli - chen Parkplätze werden auf ein Mindestmaß reduziert. So entsteht ein vielfältiges und benutzerfreundliches Mobilitätsangebot, das mit zusätzlichen privaten Kon - zepten auf Baufeldebene unterstützt werden soll. Diese können z.B. Mobilitätsstationen in Tiefgaragen mit Sha- ring- und Ladeangeboten umfassen. Durch die Einbindung sozialer, kultureller und gas - tronomischer Nutzungen , insbesondere auf der östli - chen Seite des Hafenbeckens, soll das Quartier belebt werden. Da dies am besten durch einen Mix unter - schiedlicher, zum Ort passender Nutzungs- und Be - triebskonzepte erreicht wird, ist in den Vergabe- und Qualifizierungsverfahren ein besonderes Maß an Krea - tivität gefordert. Statt der Umsetzung strikter Vorga - ben und Quoten kommt es hier auf die Erarbeitung indi- vidueller und innovativer Konzepte an. 2.2. R ahmenbedingungen 2.2.1. E igenentwicklung und Zwischenerwerb Grundlegende Rahmenbedingung für die Baufeld - entwicklung ist die Städtebauliche Entwicklungsmaß - nahme (SEM). Für diese Maßnahmen ist nach § 166 Abs. 3 BauGB vorgesehen, dass die Eigentümer*innen im Geltungsbereich der Maßnahme ihre Grundstücke eigenständig entwickeln („Eigenentwicklung“) oder an die Gemeinde zum Zwecke der Entwicklung und an - schließenden Reprivatisierung veräußern („Zwischen - erwerb“). Auf den meisten Grundstücken im Geltungsbereich der SEM Deutzer Hafen kommt es zu einer Eigenent - wicklung. Grundlage hierfür sind städtebauliche Verträ- ge, sog. „Entwicklungs- und Abwendungsvereinbarun - gen“. Darin verpflichten sich die Eigentümer*innen dazu, ihre Grundstücke nach den Zielen und Zwecken der SEM sowie nach den Maßgaben dieses Konzeptes zu bebau- en bzw. im Fall der moderne stadt, auch an geeignete Partner*innen zu vergeben („Konzeptvergabe“). Sollten Grundstückeigentümer*innen nicht willens oder in der Lage sein, ihre Grundstücke selbst zu ent - wickeln, müssen sie die entsprechenden Flächen an die Gemeinde bzw. den Entwicklungsträger veräußern. Die Grundstücke werden anschließend, etwa im Wege einer Konzeptvergabe, an geeignete Partner*innen zur Bebauung veräußert. In diesen Fällen spricht man von einem „Zwischenerwerb“. 2.2.2. P lanungsrecht Die Konversion des Deutzer Hafens ist eine pla - nungsrechtlich herausfordernde Aufgabe. Die Heraus - forderung liegt vor allem darin, die aufzustellenden Be - bauungspläne („B-Pläne“) so zu gestalten, dass trotz der hohen baulichen Dichte, der Lärmbelastung durch die angrenzenden Verkehrswege, der allgemeinen klimatischen Rahmenbedingungen sowie der Anfor - derungen des Hochwasserschutzes, ein geschütztes und gesundes Wohnen und Arbeiten im Deutzer Hafen langfristig ermöglicht wird. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Nut - zungs- und Architekturkonzepte, die im Rahmen der Vergabe- und Qualifizierungsverfahren entwickelt wer - den, planungsrechtlich umsetzbar sind. Die planungs - rechtliche Komplexität der Konversion des Deutzer Hafens ist deswegen bei der Baufeldentwicklung stets mitzuberücksichtigen. 2.2.3. Z ügige Durchführung Gemäß § 165 Abs. 3 Nr. 4 BauGB soll mit der städte - baulichen Entwicklungsmaßnahme eine zügige Durch - führung der Entwicklung sichergestellt werden. Für die Konversion des Deutzer Hafens ist eine große Anzahl an Einzelmaßnahmen erforderlich. Dabei bestehen Ab - hängigkeiten zwischen den einzelnen Maßnahmen. So kann ein Grundstück erst bebaut werden, wenn ein Be - bauungsplan aufgestellt und die Erschließung gesichert ist. Für die zügige Umsetzung der Gesamtmaßnahme ist deswegen eine übergeordnete und aufeinander ab - gestimmte Planung der Einzelmaßnahmen („Teilpro - jekte“) entscheidend. Auch im Prozess der Baufeldent - wicklung ist, neben der Erreichung der städtebaulichen Ziele, stets auf das Erfordernis einer zügigen Durchfüh- rung der SEM zu achten. 2.2.4. W irtschaftlichkeit Die zügige Durchführung der SEM bedarf zudem wirtschaftlich vertretbarer Rahmenbedingungen für das Planen und Bauen. Bei den für die Bebaubarkeit der Grundstücke notwendigen Planungs- und Erschlie - ßungsmaßnahmen, bei der Durchführung von Verga - be- und Qualifizierungsverfahren sowie bei der Setzung von Rahmenbedingungen für das Planen und Bauen für private Akteure spielen wirtschaftliche Aspekte eine wichtige Rolle. Dies betrifft neben Grundsätzen für wirtschaftliches Handeln der Beteiligten insbesondere konjunkturelle Aspekte, so z.B. die Kostenentwicklung. Eine erfolgreiche Konversion des Deutzer Hafens erfor- Vermarktungs- und Realisierungskonzept 8 dert deswegen, dass im gesamten Prozess der Baufeld- entwicklung, neben der Erreichung der städtebaulichen Ziele, auch die Wirtschaftlichkeit der SEM mitberück - sichtigt wird. 3. A kteure der Baufeldentwicklung 3.1. K ommunalpolitik und Begleitgremium DHK Die Kommunalpolitik und ihre Organe (Rat der Stadt Köln und seine Ausschüsse) geben die Leitlinien der Quartiersentwicklung vor. So hat der Stadtrat mit seinen Beschlüssen zur Aufstellung und Fortschreibung des In- tegrierten Plans die städtebaulichen Ziele der Baufeld - entwicklung maßgeblich vorgegeben. Auch im Prozess der Baufeldentwicklung spielt die Kommunalpolitik eine entscheidende Rolle, in dem sie die weiteren Teil-Bebau- ungspläne für die Baufelder berät und beschließt. Mit Beschluss vom 2. Dezember 2021 hat der Stadt - entwicklungsausschuss (StEA) die Einrichtung eines Be- gleitgremiums für den Deutzer Hafen beschlossen. Das Begleitgremium ist mit Vertreter*innen der Kommunal- politik, der Stadtverwaltung, der moderne stadt, des Ent- wicklungsträgers sowie weiteren entwicklungsbereiten Grundstückseigentümer*innen besetzt. Es soll wichtige Sachverhalte zum Projekt, etwa zukünftige Fortschrei - bungen des Integrierten Plans, vorberaten und Empfeh- lungen zum weiteren Vorgehen aussprechen. 3.2. S tadtverwaltung Die Verwaltung ist mit ihren verschiedenen Dezer - naten und Fachämtern für die Vorbereitung und Umset- zung der politischen Beschlüsse zuständig; Das Dezer - nat für Planen und Bauen stellt sicher, dass das Projekt wie von der Kommunalpolitik beschlossen umgesetzt wird, indem es die Aktivitäten der einzelnen Fachämter koordiniert. Im Kontext der Baufeldentwicklung ist hier das Stadtplanungsamt und die Wohnungsbauleitstelle hervorzuheben. Das Stadtplanungsamt koordiniert die Aufstellung von Bebauungsplänen, ist Ansprechpart - ner für die Durchführung von Qualifizierungsverfahren und für die Betreuung des Begleitgremiums zuständig. Die Wohnungsbauleitstelle hat mit ihrem „Büro für ge - meinschaftliche Wohnbauprojekte“ und der „MitStadt - Zentrale“ in Trägerschaft des hdak (Haus der Architek - tur Köln) das gemeinsame Ziel, Rahmenbedingungen für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte zu verbessern und Ansprechpartnerin für Initiativen zu sein, die im Stadtgebiet, so auch im Deutzer Hafen, gemeinschaft - lich bauen und wohnen wollen. Sie haben eine Frage an die Stadtverwaltung? K ontakt: Deutzer-Hafen@stadt-koeln.de 3.3. E ntwicklungsträger Die Stadtwerke Köln GmbH wurde von der Stadt be- auftragt, sie bei der Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme als treuhänderischer Entwick- lungsträger zu unterstützen. In dieser Rolle übernimmt die SWK als Entwicklungsträger vielfältige Aufgaben. Im Kontext der Baufeldentwicklung ist der Entwicklungs - träger für die Aufstellung, Fortschreibung dieses VRKs sowie die Überprüfung der darin aufgestellten Regeln und Prozesse zuständig. Zudem verhandelt der Ent - wicklungsträger mit den Grundstückseigentümer*in - nen über die vertragliche Umsetzung der Grundstücks- entwicklung (Zwischenerwerb oder Eigenentwicklung). Sie haben eine Frage an den Entwicklungsträger? K ontakt: deutzerhafen@stadtwerkekoeln.de 3.4. m oderne stadt Die moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH ist eine Stadt- und Projektentwicklungsgesellschaft, die sich vollständig im Eigentum der Stadt Köln befindet. Mit Ihrer Expertise im Bereich der Stadtentwicklung unterstützt sie die Stadt Köln bei der Steuerung der Quartiersentwicklung. Zudem führt sie, im Auftrag von Stadt und Entwicklungsträger die sog. Ordnungs- und Erschließungsmaßnahmen durch. Hierzu zählt insb. die in Kapitel 1 beschriebene Planung und Errichtung der öffentlichen Flächen und Gebäude. Darüber hinaus ist die moderne stadt Grundstücks - eigentümerin von 80 % der Fläche im Deutzer Hafen. Dadurch spielt sie eine entscheidende Rolle bei der Baufeldentwicklung im Deutzer Hafen. Dies tut sie, in - dem sie die Baufelder entwickelt und anschließend mittels Konzeptvergabe an geeignete bauwillige Part - ner*innen vergibt bzw. Teile davon selbst bebaut. Sie habe eine Frage an moderne stadt? Kontakt: info@modernestadt.de Sie interessieren sich für das Anmieten oder das Kaufen einer Wohnung? Kontakt: wohnen@deutzerhafen.koeln Sie interessieren sich für das Anmieten von Gewerbeimmobilien? Kontakt: gewerbe@deutzerhafen.koeln 9 Deutzer Hafen Köln 3.5. G rundstückserwerber*innen moderne stadt sucht für die hochbauliche Entwick - lung der Baufelder Partner*innen. Vor dem Hintergrund des Ziels der Einbindung vielfältiger Nutzungen und Wohnformen kommen dabei diverse Akteure infrage. Hierzu zählen insb. private Projektentwickler*innen, kommunale Wohnungsbauunternehmen, Genossen - schaften oder gemeinschaftliche Wohnbauprojekte. Diese Akteure können sich im Rahmen der Konzept- vergabe, die in Kapitel 4 näher beschrieben wird, auf gesamte Baufelder bzw. Teile davon bewerben. Wel - ches Verfahren für ein jeweiliges Baufeld angewendet wird und welche Partner*innen hierfür infrage kommen, hängt maßgeblich von den Charakteristika des jeweili - gen Baufeldes ab. Sie möchten im Deutzer Hafen bauen? K ontakt: baufelder@deutzerhafen.koeln 3.6. D ritteigentümer*innen Entwicklungsbereite Dritteigentümer*innen bebau - en ihre Grundstücke in Abstimmung mit der Stadt Köln und dem Entwicklungsträger eigenständig. Alle Drittei - gentümer*innen verpflichten sich in Entwicklungs- und Abwendungsvereinbarungen dazu, ihre Grundstücke nach den Zielen der SEM und den Vorgaben dieses Kon- zeptes zu entwickeln. Der Entwicklungsträger fungiert als Ansprechpartner*innen für die Dritteigentümer*in - nen und begleitet sie im Baufeldentwicklungsprozess. Sie haben eine Frage zu dem Thema Dritteigentümer*innen? K ontakt: deutzerhafen@stadtwerkekoeln.de 4. P rozess der Baufeldentwicklung Die Konversion des Deutzer Hafens erfolgt schritt- weise über die Entwicklung der einzelnen Baufelder (BF). Was „Entwicklung“ in diesem Kontext konkret be- deutet und wie die einzelnen Prozessschritte ablaufen, wird im Folgenden dargestellt. Abbildung 4: Ablaufschema der Baufeldentwicklung im Deutzer Hafen Grundlagenermittlung Testentwurf Entwicklung und Abstimmung des Architektur- und Nut- zungskonzepts Qualifizierung Durchführung eines wett - bewerblichen Verfahrens zur Konkretisierung des Architekturkonzepts Planungsrechtschaffung Erstellung eines B-Plan Ent - wurfes, Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Satzungsbeschluss B-Plan Weiterentwicklung Architektur- und Nutzungskonzept Qualitätssicherung durch Planungsrecht und Verträge Genehmigung & Realisierung Erteilung einer Baugenehmigung inkl. entwicklungsrechtlicher Genehmigung Nutzungsphase Langfristige Sicherung des Nutzungskon - zepte über Planungsrecht und Verträge Konzeptvergabe ausschließlich auf BF der moderne stadt Suche und Einbindung von Partnern, Konkretisierung des Nutzungskonzepts, Vergabe von Grundstücksteilen Vermarktungs- und Realisierungskonzept 10 4.1. G rundlagenermittlung und Testentwurf Ausgangspunkt für die Entwicklung der Baufelder sind die aus dem Integrierten Plan abgeleiteten Bau - feldsteckbriefe. Sie enthalten Kennzahlen zur Bebau - ungsdichte-, Nutzungsmischung und -verteilung sowie zu weiteren städtebaulichen Zielen, die mit der Entwick- lung des jeweiligen Baufeldes verfolgt werden. Diese Rahmenbedingungen werden im Schritt der Grundlagenermittlung überprüft und fortgeschrieben. Das geschieht zunächst durch die Erstellung und Fort - schreibung von Fachgutachten. Diese präzisieren die planungs- und umweltrechtlichen Rahmenbedingun - gen, die für das jeweilige Baufeld gelten. So wird etwa die Belastung durch den Umgebungslärm untersucht, um Erkenntnisse für die Nutzbarkeit des Grundstückes ableiten zu können. Parallel zur Grundlagenermittlung erfolgt die Konkre- tisierung des Bauvorhabens. Dies geschieht in der Regel über die Erstellung von „Testentwürfen“. Testentwürfe dienen der Fortschreibung des groben Planungskonzep- tes, welches sich aus dem Baufeldsteckbrief ergibt. Testentwürfe dienen dazu, die städtebauliche Pla - nung des Integrierten Plans auf Ebene der einzelnen Baufelder zu überprüfen und zu präzisieren. Mit der Erstellung der Testentwürfe sollen zudem Hinweise über die technische, rechtliche und wirtschaftliche Umsetzbarkeit des jeweiligen Bauvorhabens gewon - nen werden. Darüber hinaus geben Testentwürfe den Grundstückseigentümer*innen die Möglichkeit, ihre Vorstellungen bzgl. der späteren Bebauung und Nut - zung ihrer Grundstücke mit dem Stadtplanungsamt frühzeitig zu erörtern. Im Rahmen der Testentwurf-Erstellung soll hier - zu schematisch aufgezeigt werden, ob und wie sich die Entwicklungsabsichten der Grundstückseigentü - mer*innen mit den städtischen Vorgaben und Empfeh - lungen vereinbaren sowie unter Wahrung der einschlä - gigen baurechtlichen Vorschriften und technischen Regelwerke umsetzen lassen. Die Erkenntnisse, welche im Rahmen des Testent - wurfes entwickelt werden, dienen zum einen der Vor - bereitung der anschließend durchzuführenden Kon - zeptqualifikation bzw. des Architektur-Wettbewerbes und zum anderen als Grundlage für die Erstellung eines B-Plan-Entwurfes. Die Anforderungen an die Testentwurfserstellung variieren von Baufeld zu Baufeld und sind deswegen zwischen Stadtplanungsamt, Entwicklungsträger und Grundstückseigentümer*innen abzustimmen. Im Rah - men der Testentwurfserstellung legen diese Beteiligten zudem fest, wie die aus Kapitel 2 resultierenden Vor - gaben, insbesondere die Verpflichtung zur Errichtung und Bindung von öffentlichen Wohnraum nach Koope - rativen Baulandmodell, für das jeweilige Baufeld umge - setzt und gesichert werden. Die Durchführung eines Testentwurfes ist nicht ver - pflichtend, wird aber aufgrund der oben beschriebenen Vorteile deutlich empfohlen. Die Erstellung bzw. Be - auftragung der Testentwürfe erfolgt durch die Grund - stückseigentümer*innen. Erfolgt keine Testentwurfser- stellung, ist das Architektur- und Nutzungskonzept auf andere geeignete Weise im Einzelfall zwischen Grund - stückseigentümer*innen, Stadt Köln und Entwicklungs- träger abzustimmen, so dass die nachfolgenden Schrit- te der Qualifizierung und Planungsrechtschaffung eingeleitet werden können. 4.2. K onzeptvergabe Hinweis: Dieser Prozessschritt erfolgt nur bei Baufel - dern, die sich im Eigentum der moderne stadt befinden. Im Anschluss an die Grundlagenermittlung sucht moderne stadt geeignete Partner*innen für die Bau - feldentwicklung. Dies erfolgt im Wege der sog. Kon - zeptqualifikation. Diese wird durch moderne stadt in eigener Verantwortung und unter Einbeziehung der Stadtverwaltung durchgeführt. Der Grundgedanke einer Konzeptvergabe ist es, jene Partner*innen für die Quartiersentwicklung zu ge - winnen, die das beste Nutzungskonzept für das jeweili - ge Baufeld entwickeln. Der gebotene Preis spielt dabei eine untergeordnete Rolle, allerdings wird die Einhal - tung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch einen „Basiskaufpreis“ sichergestellt. Der Ablauf der Konzeptvergabe lässt sich grob in die Phasen der Bewerbungs-, Konzept- und Vergabephase einteilen. Die darin zu treffenden Vergabeentscheidun - gen werden durch moderne stadt und ihre zuständigen Gremien getroffen. Entscheidungsgrundlage sind die in Kapitel 2 beschriebenen Ziele und Rahmenbedingun - gen der Baufeldentwicklung. Der Grundgedanke einer Konzept- vergabe ist es, jene Partner*innen für die Quartiersentwicklung zu gewinnen, die das beste Nut- zungskonzept für das jeweilige Baufeld entwickeln. Der gebotene Preis spielt dabei eine unterge- ordnete Rolle, allerdings wird die Einhaltung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch einen „Basiskaufpreis“ sichergestellt. 11 Deutzer Hafen Köln 4.2.1. B ewerbungsphase Im Rahmen der Bewerbungsphase werden zunächst geeignete Partner*innen für die Baufeldentwicklung identifiziert. Hierzu startet moderne stadt einen Be - werbungsaufruf, mit dem ein auf das jeweilige Baufeld passendes Spektrum an möglichen Partner*innen an - gesprochen wird (siehe Kapitel 3.5). Dabei werden auch jene Interessenten berücksichtigt, die sich initiativ über die Adresse (baufelder@deutzerhafen.de) beworben haben. Über Bewerbungsaufrufe wird auch auf der Homepage der modernen stadt berichtet (https://www. modernestadt.de/projekte/deutzer-hafen/). moderne stadt bewertet die Eignung der eingegan - genen Bewerbungen. Zentrales Bewertungskriterium ist dabei die Eignung, das jeweilige Bauprojekt planen und ausführen zu können. Dies kann etwa durch Darle - gung von geeigneten Referenzprojekten nachgewiesen werden. Nähere Informationen finden sich im jeweiligen Bewerbungsaufruf. 4.2.2. K onzeptphase Jene Interessenten, die sich in der Bewerbungspha - se als geeignet erwiesen haben, werden in der darauf - folgenden Phase aufgefordert, ein Nutzungskonzept für das jeweilige Baufeld bzw. Teile davon entsprechend einer konkretisierten Konzeptausschreibung zu entwi - ckeln. Die Konzepte werden anschließend durch mo - derne stadt unter Einbeziehung der Stadtverwaltung bewertet. Die Bewertungskriterien werden aus den in Kapitel 2 beschriebenen Zielen und Rahmenbedingun - gen abgeleitet. Sie variieren von Baufeld zu Baufeld und werden den Bewerber*innen, gemeinsam mit den for - mellen Rahmenbedingungen der Konzepterstellung, rechtzeitig bekanntgemacht. 4.2.3. V ergabe und Kauvertragsabschluss Die eigentliche Vergabe der Grundstücke erfolgt über Kaufverträge, die zwischen moderne stadt und dem bzw. den siegreich aus der Konzeptqualifikations - verfahren hervorgehenden Bewerber*innen verhandelt werden. Darin verpflichten sich die Bewerber*innen u.a. zur Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens, zur anschließenden baulichen Umsetzung des Qualifizie - rungsergebnisses sowie zur Nutzung des Grundstücks auf Grundlage des eingereichten Nutzungskonzeptes. Damit sichern die Kaufverträge, dass nur solche Bewer- ber*innen zum Zuschlag kommen, die sich langfristig zu einer Rolle als verlässliche Partner*innen der Quar - tiersentwicklung und den daraus folgenden Verpflich - tungen bekennen. 4.2.4. V erfahrensarten Bei der Konzeptvergabe kommen verschiedene Verfahrensarten zum Einsatz. Diese lassen sich danach unterscheiden, ob moderne stadt das gesamte Baufeld oder im Rahmen eigener Projektentwicklungen einzel - ne Grundstücke innerhalb des Baufeldes vergibt. Wel - ches Verfahren Anwendung findet, hängt maßgeblich von den Rahmenbedingungen des jeweiligen Baufeldes ab. Die Wahl der Verfahrensart erfolgt durch moderne stadt in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt. 4.2.5. V ergabe von gesamten Baufeldern D iese Verfahrensart soll regelmäßig bei den haupt - sächlich gewerblich genutzten sowie den Mühlenbau - feldern angewendet werden. Hier sucht moderne stadt Partner*innen für die Ent - wicklung gesamter Baufelder. Bei diesen Partner*innen kann es sich um Einzelakteure oder Zusammenschlüs - se von Akteuren handeln. moderne stadt stellt jedoch sicher, dass die Entwicklung der Baufelder gem. den beschriebenen Zielen erfolgt und ist Schnittstelle zwi - schen den Partner*innen, der Stadtverwaltung und dem Entwicklungsträger. Die Vergabeentscheidung, also die Entscheidung, welche Partner*innen einen Zuschlag erhalten, erfolgt regelmäßig auf Basis der eingereichten Nutzungs- und Nachhaltigkeitskonzepte sowie wirtschaftlicher Aspek- te, im Einzelfall auch mit ersten architektonischen Ent - würfen. 4.2.6. V ergabe von Baufeldteilen D iese Verfahrensart kann bei den hauptsächlich für das Wohnen sowie den mischgenutzten Baufeldern an - gewendet werden. Mit der Vergabe von Baufeldteilen sucht moderne stadt Partner*innen für die Bebauung einzelner Grund - stücke innerhalb eines Baufeldes. moderne stadt und die Partner*innen agieren als Konsortium („Bauherren - gemeinschaft“). Als „Konsortialführerin“ koordiniert moderne stadt die Umsetzung der Baufeldentwicklung. Dies ist insb. deswegen wichtig, da sich die einzelnen Gebäude bzw. Gebäudeteile, aus welchen sich der „Deutzer Block“ zusammensetzt, nicht losgelöst von - einander geplant und gebaut werden können. So erfor - dert etwa die unter dem Block liegende gemeinsame Tiefgarage, mit ihrer Hochwasserschutzfunktion, eine enge Koordination der darüberliegenden Hochbauvor - haben. Die Vergabeentscheidung, also die Entscheidung, welche Partner*innen einen Zuschlag erhalten, erfolgt im Wesentlichen auf Basis von Nutzungs- und Nachhal- tigkeitskonzepten sowie wirtschaftlichen Aspekten. 4.3. Q ualifizierung Der nächste Schritt der Baufeldentwicklung ist die Durchführung eines architektonischen Qualifizierungs - verfahrens. Ziel dieser Verfahren ist es, unter Wahrung der Baufeldvorgaben sowie unter Berücksichtigung der individuellen Potenziale und Herausforderungen des Baufeldes, die beste architektonische Lösung zu finden. Vermarktungs- und Realisierungskonzept 12 Qualifizierungsverfahren sind für jedes Baufeld ver - pflichtend durchzuführen und fließen in die Planungs - rechtschaffung ein. Zudem dienen sie als Grundlage für die weitere Hochbauplanung. 4.3.1. V erfahren Als Qualifizierungsverfahren gelten dabei vorzugs - weise die in § 3 der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) aufgeführten Wettbewerbsverfahren, bzw. Verfahren, die daran angelehnt sind sowie Gutachter - verfahren (wie z.B. Mehrfachbeauftragungen). Für die Vorbereitung und Durchführung der Wettbewerbsver - fahren sind geeignete Dienstleister für das wettbewerb- liche Verfahrensmanagement durch den Grundstücks - eigentümer*innen zu beauftragen. Die Einzelheiten des wettbewerblichen Verfahrens (Verfahrensart, Aufga - benstellung, einzuladende Architekturbüros, Juryzu - sammensetzung etc.) sind zwischen Grundstückse i gentümer*innen, Stadtplanungsamt und Entwick - lungsträger abzustimmen und werden durch den Ver - fahrensmanager ausgearbeitet. Für die Durchführung der Qualifizierungsverfahren sind generell die Grundstückseigentümer*innen (bzw. der die Konsortialführung) zuständig. Sie kommen für die damit verbundenen Aufwendungen auf. Die not - wendige Koordinierung zwischen Bauherrn und Stadt - verwaltung wird im Fall der mittels Konzeptvergabe verkauften Baufelder durch moderne stadt und im Fal - le der Baufelder von Dritteigentümer*innen durch den Entwicklungsträger sichergestellt. 4.3.2. U msetzung der Wettbewerbsergebnisse Um die Umsetzung zu gewährleisten, ist das sieg - reich aus dem Qualifizierungsverfahren hervorgehende Architekturbüro in der Regel mindestens für die HOAI Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung) der Objektplanung zu beauf - tragen. Die Beauftragung mit der Leitdetailplanung im Rahmen der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) wird empfohlen. Die Planungsstände sind kontinuierlich mit dem Stadtplanungsamt abzustimmen. Um zudem die pla - nungsrechtliche Umsetzbarkeit des Wettbewerbser - gebnisses zu gewährleisten, fließt es in den B-Plan-Ent- wurf ein. Die Ergebnisse der Qualifizierungsverfahren kon - kretisieren die Ziele der SEM für das jeweilige Baufeld und sind mitunter ein Prüfkriterium für die entwick - lungsrechtliche Genehmigung des Hochbaus (siehe hierzu Kapitel 4.5). Somit ist die Realisierung des Wett - bewerbsergebnisses Voraussetzung für die Erteilung einer entwicklungsrechtlichen Genehmigung. Wird im Planungsprozess nach der Durchführung des Qualifi - zierungsverfahrens ersichtlich, dass von dem Wettbe - werbsergebnis, etwa aufgrund bautechnischer Sach - zwänge, abgewichen werden muss, ist dies in jedem Fall mit der Stadt Köln abzustimmen. 4.4. B ebauungsplanverfahren Aufgrund der bauplanungsrechtlichen Komplexität der Konversion des industriellen Hafengeländes in ein hochverdichtetes, mischgenutztes Quartier, erfolgt die Planungsrechtschaffung für den Deutzer Hafen nicht über einen einzelnen „Gesamtplan“, sondern über meh- rere Teilbebauungspläne (einen Teilplan „Infrastruktur“ sowie mehrere Teilpläne für die Baufelder). Für sämt - liche Teilpläne wurden die Verfahrensschritte des Auf - stellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB, der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in einem gebündel - ten Vorgang bereits durchgeführt. Die anschließenden Verfahrensschritte der einzelnen Teilbebauungspläne erfolgen nun separat. 4.4.1. B aufeldcluster, Ablauf und Beteiligung Die Planungsrechtschaffung für die Baufelder er - folgt über Teilbebauungspläne. Dabei ist es das Ziel der Stadt Köln, B-Pläne aufzustellen, die jeweils mehrere Baufelder umfassen. Dieser Zusammenschluss („Clus - terung“) ist im Sinne einer zügigen Durchführung der SEM und hat zudem den Vorteil, dass planungsrechtli - che Abhängigkeiten zwischen den Baufeldern in einem B-Plan gelöst werden können. Darüber hinaus können Beteiligungsverfahren für mehrere Baufelder gemein - sam durchgeführt werden. Wie die Baufelder im Ein - zelnen zu Clustern zusammengefasst werden, legt das Stadtplanungsamt Köln in Rücksprache mit dem Ent - wicklungsträger und moderne stadt fest. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die dafür notwendigen Beteiligungsschritte und politi - schen Beschlüsse sind auf dieser Webseite der Stadt Köln (www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bau - en/bebauungsplaene/aufstellen-eines-bauleitplanes) beschrieben. Im Deutzer Hafen läuft der Prozess der Planungsrechtschaffung parallel zur Entwicklung der Nutzungs- und Architekturkonzepte. Diese Konzepte werden, wie beschrieben, im Wege der Grundlagen - ermittlung, Testentwurfserstellung, Konzeptvergabe und Qualifizierung schrittweise konkretisiert. Die je - weiligen Zwischenstände der Konzepte fließen in das Verfahren der B-Planaufstellung ein. Die Stellung - nahmen und Vorgaben, welche sich aus der Öffent - lichkeits- und Behördenbeteiligung sowie aus den politischen Beschlüssen ergeben, werden ihrerseits bei der Weiterentwicklung der Nutzungs- und Archi - tekturkonzepte berücksichtigt. Auf diese Weise findet eine Verzahnung zwischen Planungsrechtschaffung und Konzeptentwicklung statt (vgl. hierzu Abbildung 13 Deutzer Hafen Köln 4). Hiermit wird sichergestellt, dass die Bebauung und Nutzung der Baufelder auf Grundlage der entwickel - ten Konzepte planungsrechtlich zulässig ist und um - gesetzt wird. Jeder Teilplan wird zudem öffentlich ausgelegt. Über die Offenlagen wird sichergestellt, dass die Öffentlich - keit zu B-Plan-Entwürfen Stellung und somit Einfluss auf die Baufeldentwicklung nehmen kann. Informatio - nen zu aktuellen und anstehenden Offenlagen finden sich auf dieser Webseite der Stadt Köln (https://www. stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/bebau - ungsplaene/index.html). 4.4.2. Z eitplanung, Reihenfolge und Zuständigkeit Ausschlaggebend für die Zeitplanung der Planungs- rechtschaffung der Stadt sind zunächst städtebau - liche Erwägungen, wie die Reihenfolge der Fertigstel - lung der Erschließungsabschnitte. Gleichzeitig ist es das Ziel der Stadt, ihre Zeitplanung mit den Qualifizie - rungs-, Vermarktungs- und Realisierungsinteressen der Grundstückseigentümer*innen so weit wie möglich in Einklang zu bringen. Dabei muss jedoch flexibel auf Unwägbarkeiten, wie planungsrechtliche Abhängig - keiten oder Änderungen der Projektentwicklungsplä - ne der Grundstückseigentümer*innen reagiert werden können. Eine verbindliche Festlegung der zeitlichen Ab- folge der aufzustellenden B-Pläne kann deswegen nicht erfolgen. Die Koordinierung der Zeitplanung erfolgt im Dialog zwischen Stadtplanungsamt, Entwicklungsträ - ger und Grundstückseigentümer*innen. Die Planungsrechtschaffung ist hoheitliche Aufgabe und somit in der Zuständigkeit des Stadtplanungsam- tes. Die Stadt Köln bzw. der Entwicklungsträger kom - men für die damit verbundenen Aufwendungen auf. 4.5. G enehmigung und Realisierung Sobald der Teilplan für das jeweilige Baufeld rechts - kräftig ist, kann ein Bauantrag geprüft werden. Im Rah - men des Baugenehmigungsverfahrens wird auch die entwicklungsrechtliche Genehmigung i.S.d. § 169 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 145 BauGB erteilt. Dabei überprüft der Entwicklungsträger, ob das Vorhaben den Zielen und Zwecken der SEM entspricht. Maßgeblich ist dabei, die Einhaltung der in den Abwendungs- und Entwicklungs - vereinbarungen vereinbarten Verpflichtungen sowie der in diesem Konzept getroffenen Regelungen. Um diesbezüglich Planungssicherheit zu schaffen, steht der Entwicklungsträger über den gesamten Planungs- und Genehmigungsprozess hinweg als AnsprechPart - ner*innen zur Verfügung. Sobald eine erteilte Baugenehmigung vorliegt, ha - ben die Grundstückseigentümer*innen ihr Grundstück innerhalb einer Frist zu bebauen. Die Einzelheiten die - ser Bauverpflichtung werden in den Abwendungs- und Entwicklungsvereinbarungen festgelegt, die bei einer Veräußerung von Grundstücken auch die künftigen Er - werber*innen binden. 4.6. Q ualitätssicherung in der Nutzungsphase Über die gesamte Nutzungsphase hinweg soll ge - währleistet werden, dass das erarbeitete Nutzungskon- zept umgesetzt wird. Zunächst werden abweichende Nutzungen über entsprechende Festsetzungen in den Bebauungsplänen ausgeschlossen. Soweit erforderlich, werden zusätzlich Verträge zwischen Grundstückseigentümer*innen und Stadt Köln bzw. Dritten zum Betrieb von technischer und so - zialer Infrastruktur bzw. sonstigen quartiersdienlichen Nutzungen abgeschlossen. So sind insb. vertragliche Regelungen über die Erstellung und Bindung von öf - fentlich gefördertem Wohnraum, die Errichtung von Mobilstationen, die Energieversorgung sowie den Bau und Betrieb von Kindertagesstätten zu treffen. Für die Baufelder bzw. Baufeldteile, welche durch moderne stadt entwickelt bzw. vergeben werden, erfol - gen grundsätzlich zusätzliche zivilrechtliche Sicherun - gen der gewünschten Nutzungen. Weitere Informationen unter stadt-koeln.de/deutzer-hafen Impressum / Kontakt Stadt Köln, Dezernat für Planen und Bauen, Stadtplanungsamt deutzerhafen@stadt-koeln.de
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Alfred-Schütte-Allee
- Siegburger Straße 11
- Straße 11 2
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2668/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 11.09.2023
- Erstellt
- 18.08.2023 10:13