2010/0247
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2008 Online-Verfahren für Bauanträge
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2010/0247
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 02.11.2010 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Hauptamt an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Bauaufsichtsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2010/0247 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Beschluss der Stadtveror dnetenversammlung vom 01.10.2008 Online-Verfahren für Bauanträge Vorlage vom: 22.10.201022.10.2010 Beschlussvorschlag: Der Bericht des Bauaufsichtsamtes zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2008 wird zur Kenntnis genommen. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.10.2010 Die Stadtverordnetenversammlung hat am 01.10.2008 folgendem Antrag z ugestimmt: „Der Magistrat wird beauftragt, die technischen IT-infrastrukturellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die für Bauanträge und Bauvoranfragen notwendigen Planungsunterlagen den zu- ständigen städtischen Ämtern auf elektronischem Wege zugeleitet werden können“. Das Bauaufsichtsamt berichtet dazu nach Abstimmung mit dem Hauptamt folgendes: Die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Austausch elektrischer Daten sind bei der Wissen- schaftsstadt Darmstadt bereits heute schon vorhanden. Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Bauanträgen sind dabei jedoch einige Besonderheiten zu beachten. Nach wie vor bedarf die Baugenehmigung der Schriftform, die elektronische Form ist ausgeschlos- sen (§ 64 Abs. 3 HBO). Der Landesgesetzgeber hat damit, die durch § 3 a HwVfG eröffnete Mög- lichkeit der Übermittlung elektronischer Dokumente ausgeschlossen. Begründet wird dies damit, dass eine dauerhaft überprüfbare elektronische Signatur nach dem derzeitigen Stand der Technik und des Signaturrechtes höchsten für 30 Jahre gewährleistet sei. Dem gegenüber die Baugenehmi- gung wegen ihrer hohen Beweisfunktion (und dinglichen Wirkung), aber auch wegen ihres Dauer- charakters für sehr viel längere Zeiten nachvollziehbar sein muss. Im Bauaufsichtsamt wird seit 1998 das Anwendungsverfahren OTS Bau eingesetzt. Mit dieser An- wendung werden alle bauaufsichtlichen Verfahren wie z.B. Bauanträge und Voranfragen bearbeitet. Der gesamte Prüfungs- und Genehmigungsablauf wird einschließlich der Fachstellenbeteiligung bis hin zur Bescheiderstellung und Bauüberwachung damit abgewickelt. Derzeit haben ca. 200 Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter in 14 Dienststellen der Stadt direkten Zugriff auf das Verfahren. Noch im Jahr 2010 ist, unter der Voraussetzung, dass die notwendigen Mittel frei gegeben werden, der Wechsel zur nächsten Verfahrensgeneration geplant. Das neue Verfahren ist durchgängig in der Java-Architektur realisiert, dies ermöglicht die leichte Realisierung des Internetzugriffs, den Einsatz von Open-Source-Anwendungen und ist Betriebs- systemunabhängig. 3 ... Somit wird es zukünftig möglich sein, auch externe Fachstellen und vor allem auch den Bürger in das Baugenehmigungsverfahren zu integrieren. Darmstadt, 22.10.2010 63 Neu-Eis DEZERNAT I DEZERNENT VI Hoffmann Dipl. Ing. Dieter Wenzel Oberbürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2010/0247
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 22.10.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00