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2010/0247

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2008 Online-Verfahren für Bauanträge

Magistratsvorlage 22.10.2010

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2010/0247

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2010/0247

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
02.11.2010 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
 
Dezernat VI Hauptamt an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Bauaufsichtsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2010/0247 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Beschluss der Stadtveror dnetenversammlung vom 01.10.2008 
Online-Verfahren für Bauanträge 
 
Vorlage vom: 22.10.201022.10.2010 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Bericht des Bauaufsichtsamtes zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2008 
wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.10.2010  
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 01.10.2008 folgendem Antrag z ugestimmt: 
 
„Der Magistrat wird beauftragt, die technischen IT-infrastrukturellen Voraussetzungen dafür zu 
schaffen, dass die für Bauanträge und Bauvoranfragen notwendigen Planungsunterlagen den zu-
ständigen städtischen Ämtern auf elektronischem Wege zugeleitet werden können“. 
 
Das Bauaufsichtsamt berichtet dazu nach Abstimmung mit dem Hauptamt folgendes: 
 
Die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Austausch elektrischer Daten sind bei der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt bereits heute schon vorhanden. 
 
Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Bauanträgen sind dabei jedoch einige Besonderheiten 
zu beachten. 
 
Nach wie vor bedarf die Baugenehmigung der Schriftform, die elektronische Form ist ausgeschlos-
sen (§ 64 Abs. 3 HBO). Der Landesgesetzgeber hat damit, die durch § 3 a HwVfG eröffnete Mög-
lichkeit der Übermittlung elektronischer Dokumente ausgeschlossen. Begründet wird dies damit, 
dass eine dauerhaft überprüfbare elektronische Signatur nach dem derzeitigen Stand der Technik 
und des Signaturrechtes höchsten für 30 Jahre gewährleistet sei. Dem gegenüber die Baugenehmi-
gung wegen ihrer hohen Beweisfunktion (und dinglichen Wirkung), aber auch wegen ihres Dauer-
charakters für sehr viel längere Zeiten nachvollziehbar sein muss. 
 
Im Bauaufsichtsamt wird seit 1998 das Anwendungsverfahren OTS Bau eingesetzt. Mit dieser An-
wendung werden alle bauaufsichtlichen Verfahren wie z.B. Bauanträge und Voranfragen bearbeitet. 
Der gesamte Prüfungs- und Genehmigungsablauf wird einschließlich der Fachstellenbeteiligung bis 
hin zur Bescheiderstellung und Bauüberwachung damit abgewickelt. Derzeit haben ca. 200 Mitar-
beiterinnen und Mitarbeiter in 14 Dienststellen der Stadt direkten Zugriff auf das Verfahren. 
 
Noch im Jahr 2010 ist, unter der Voraussetzung, dass die notwendigen Mittel frei gegeben werden, 
der Wechsel zur nächsten Verfahrensgeneration geplant. 
 
Das neue Verfahren ist durchgängig in der Java-Architektur realisiert, dies ermöglicht die leichte 
Realisierung des Internetzugriffs, den Einsatz von Open-Source-Anwendungen und ist Betriebs-
systemunabhängig.

3 
... 
 
Somit wird es zukünftig möglich sein, auch externe Fachstellen und vor allem auch den Bürger in 
das Baugenehmigungsverfahren zu integrieren. 
 
 
 
 
Darmstadt, 22.10.2010 
63 Neu-Eis 
 
 
 
DEZERNAT I       DEZERNENT VI 
 
 
 
 
Hoffmann       Dipl. Ing. Dieter Wenzel 
Oberbürgermeister      Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2010/0247
Typ
Magistratsvorlage
Datum
22.10.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00