3866/2023
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage von Ralph Hengstenberg (AfD) vom 01.11.2023 (AN/1925/2023) betreffend "Luzerner Weg 70a"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3924 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 3866/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.11.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage von Ralph Hengstenberg (AfD) vom 01.11.2023 (AN/1925/2023) betreffend "Luzerner Weg 70a" Ralph Hengstenberg (AfD) bittet mit der Anfrage AN/1925/2023 „Luzerner Weg 70a“ um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie viele Erwachsene und wie viele Minderjährige sind dort untergebracht worden und wie lange schon? 2. Wie viele Menschen bewohnen die Anlage als Familie, wie lange bleiben Familien im Durchschnitt? 3. Aus welchen Herkunftsländern sind die Bewohner der Anlage gekommen und welchen Bleibe-Status haben diese? (aufgegliedert in: Asylberechtigt, Kriegsflüchtling, wartend auf Bescheide) 4. Wie ist üblicherweise der Routineablauf am Tag in der Wohnanlage? (Essensausgabe, Körperpflege, Kurse, Nachtruhe, etc.) 5. Auf welchen Zeitraum soll die Sammelunterkunft weiterhin genutzt werden und für wie viele Menschen maximal ist diese ausgelegt? Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1 Im Luzerner Weg leben insgesamt 250 Personen, davon sind 135 Minderjährige. Die Dauer der Unterbringung ist sehr unterschiedlich und kann hier nicht für sämtliche untergebrachten Personen einzeln aufgelistet werden. Die Dauer beträgt in der Regel mehrere Wochen bis Mo- nate, abhängig von der aufenthaltsrechtlichen Verfahrensdauer. Zu Frage 2 In der Unterkunft sind 250 Personen (Stand 15.11.2023) untergebracht, ganz überwiegend Familien. Aufgrund der individuell unterschiedlichen aufenthaltsrechtlichen Verfahren, die im Rahmen der reinen Unterbringung nicht erfasst werden, kann kein Durchschnittsaufenthalt be- nannt werden. Zu Frage 3 Die im Luzerner Weg untergebrachten Personen kommen ganz überwiegend aus den West- balkanstaaten mit einem klaren Schwerpunkt auf Albanien und Nordmazedonien. Ansonsten stammen die Bewohner*innen aus Serbien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo und Montenegro. 2 Vereinzelte Personen kommen aus dem Nahen Osten (Afghanistan, Türkei) und aus verschie- denen afrikanischen Staaten. Geflüchtete werden von der Stadt Köln aufgrund § 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW nach Registrierung durch die Ausländerbehörde ohne Rücksicht auf ihren konkreten Aufenthaltssta- tus untergebracht. Ob jemand als asylberechtigt anerkannt oder einen Schutzstatus zugespro- chen bekommt, ist das Ergebnis des aufenthaltsrechtlichen Verfahrens, welches zum Zeit- punkt der Unterbringung noch nicht abgeschlossen ist. Zu Frage 4 Es werden täglich drei Mahlzeiten angeboten. Kinder gehen in die Kita oder Schule und besu- chen pädagogische Angebote vor Ort, Erwachsene gestalten ihren Tagesablauf selbstbe- stimmt. Nachtruhe innerhalb der Wohnhallen ist ab 22 Uhr einzuhalten. Zu Frage 5 Da die Unterbringungskapazitäten der Stadt Köln nahezu erschöpft sind und aktuell keine wei- teren Alternativen zur Unterbringung zu Verfügung stehen, kann kein verlässlicher Zeitraum benannt werden, wie lange der Standort Luzerner Weg noch genutzt wird. Die fünf Leichtbau- hallen sind grundsätzlich für maximal 380 Personen ausgelegt. Abschließend weist die Verwaltung nachdrücklich darauf hin, dass der Fragesteller nicht zum eigenmächtigen Betreten einer städtischen Unterkunft für Geflüchtete ohne vorherige Erlaub- nis der Verwaltung befugt ist. Dies gilt nicht nur für Bezirksvertreter*innen, sondern in gleicher Weise auch für Ratsmitglieder. Es wird hier auf die entsprechende eindeutige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Köln hingewiesen (VG Köln, Urteil vom 07.07.2016 - 4 K 6700/15, https://openjur.de/u/945512.html) Es wird ferner darauf hingewiesen, dass das widerrechtliche Betreten des umfriedeten Gelän- des einer Unterkunft für Geflüchtete den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllen kann (§ 123 StGB).
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3866/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 23.11.2023
- Erstellt
- 21.11.2023 17:55