1093/2019
Ausweitung Ladezonen
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2631 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/2 Vorlagen-Nummer 01.04.2019 1093/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 02.05.2019 Ausweitung Ladezonen hier: Gemeinsame Anfrage der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.01.2019, TOP 5.2.4 Die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bitten um die Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „Erachtet die Verwaltung es als sinnvoll, ausgewählte Lade- und Lieferzonen durch Bodenmarkierun- gen zu kennzeichnen und hierbei sowohl textliche Markierungen (z.B. Wörter „LADEN“ und „LIE- FERN“) als auch Piktogramme (z.B. Kartonpiktogramm für Ladezonen und Sackkarrenpiktogramm für Lieferzonen) zum Einsatz zu bringen?“ Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung erachtet es als sinnvoll, in Bereichen mit hoher Fehlbelegung der Ladezonen in städ- tebaulich sensiblen Bereichen, zur Verdeutlichung den Schriftzug „Ladezone“ als Bodenpiktogramm aufzubringen. Nach Aufbringen des Schriftzuges „Ladezone“ auf dem Hohenzollernring in Höhe Maastrichter Straße beispielsweise hat sich die Fehlbelegung deutlich reduziert. Eine Differenzierung nach Lade- und Lieferzonen erfolgt nicht. Alle Ladezonen dienen zur Abwicklung der Lade- und Lieferverkehre, so dass eine optische Differenzierung mit unterschiedlichen Symbolpik- togrammen obsolet ist. Im Rahmen eines Gesprächs nach Eröffnung der Strecke „Ring frei“ auf dem Hohenstaufenring ha- ben sich Verwaltung, Polizei, Verkehrsüberwachung sowie die Industrie- und Handelskammer zu Köln positiv zu einer textlichen Markierung der in diesem Abschnitt vorhandenen Ladezonen geäußert. Frage 2: „Wenn ja, wäre es vorstellbar eine Evaluierung über die Akzeptanz der Lade- und Lieferzonen durch- zuführen und die Markierung bei gestiegener Akzeptanz der Zonen, stadtweit auszuweiten?“ Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung befürwortet die Durchführung einer Evaluierung über die Akzeptanz der Lade- und Lieferzonen. Die Verwaltung erachtet es nicht als sinnvoll, alle Ladezonen mit textlichen Bodenmarkierungen zu versehen. Grund ist die Tatsache, dass Ladezonen bedarfsgerecht eingerichtet werden und je nach Bedarf räumlich angepasst oder ggf. ganz aufgehoben werden. Textliche Bodenmarkierungen sind nur schwer und kostenintensiv zu entfernen. Um die gewünschte Aufmerksamkeit bei fehlbelegenden Fahrzeugführenden zu erzielen, muss die textliche Bodenmarkierung gut lesbar und somit die Ladezone entsprechend dimensioniert sein. 2 Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1093/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 01.04.2019
- Erstellt
- 20.03.2019 12:29