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V/0563/2023

Bericht zur Umsetzung des Teilhabechancengesetzes - "Sozialer Arbeitsmarkt" in der Stadtverwaltung Münster

Vorlagen 20.09.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung, Sitzung am 31.10.2023, TOP 6

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

9590 Zeichen

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V/0563/2023 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Bericht zur Umsetzung des Teilhabechancengesetzes - "Sozialer Arbeitsmarkt" in der 
Stadtverwaltung Münster 
 
Beratungsfolge 
 
   18.10.2023 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 
   25.10.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung 
Bericht 
   31.10.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Bericht 
 
Bericht: 
 
1. Ausgangslage 
 
Der Bundestag hat zum 01.01.2019 das Teilhabechancengesetz mit den Instrumenten § 16e SGB II 
(Eingliederung von Langzeitarbeitslosen) und § 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) beschlossen, 
das zum Ziel hat, Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehend en eine öffentlich geförderte 
Beschäftigungsperspektive zu ermöglichen. 
 
Der Rat hat in der Sitzung am 22.05.2019 zur Vorlage V/0143/2019/1 den Beschluss gefass t, dass 
die Stadt für den Bereich des sozialen Arbeitsmarktes eine Vorbildfunktion einnehmen soll, indem die 
Stadt selbst als Arbeitgeberin für Langzeitarbeitslose bzw. Lang zeitleistungsbezieher*innen im SGB 
II-Bezug agiert. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass das Personal- und Organisationsamt dem Aus-
schuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung einmal im Jahr über das 
Programm berichtet. 
 
2. Die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes in der Verwaltung der Stadt Münster 
 
Zur Umsetzung des Beschlusses sollten  in Erwe iterung des Stellenplans 2019 40 Stel-
len/Vollzeitäquivalente im Konzern der Stadt Münster eingerichte t werden, um für diese Zielgruppe 
Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen. Das Teilhabechancengesetz sieht vor, da ss die letzten 
Einmündungen bis zum 31.12.2024 erfolgen  und die Beschäftigungsverhältnisse maximal bis E nde 
2029 gefördert werden. 
 
Kumuliert sind seit Beginn der Umsetzung des Teilhabechancengesetzes 69 neue Mitarbeiter*innen 
über die Maßnahmen §§ 16e und 16i SGB II eingestellt worden. Aktuell sind 51 Mitarbeiter*innen tätig 
(Austritte z. B. durch Altersruhestand oder durch Ablauf der Förderungsdauer).  47 Teilnehmende 
(92,15 %) werden nach § 16i SGB II gefördert und 4 Teilnehmende nach § 16e SGB II (7,84 %). Ins-
gesamt werden hierdurch 36,73 von den vorhandenen 40 VZÄ besetzt. Eine Vollauslastung wird an-
Personal- und 
Organisationsamt 
 
23.09.2023  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Ernsting 
Telefon: 492-1141 
Ernsting@stadt-muenster.de

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gestrebt. Im Durchschnitt bekleiden die Teilnehmenden 0,78 Vollzeitäquivalente. Bei dem Großteil der 
Stellen handelt es sich um teilbare Vollzeitstellen, einige Stellen werden nur in Teilzeit angeboten. In 
allen Fällen ist die Teilzeitbeschäftigung auf den entsprechenden Wunsch der Mitarbeiter*innen zu-
rückzuführen. 
 
2.1 Stellenangebot 
 
Das Stellenangebot ist breit gefächert und beinhaltet viele verschiedene Berufsgruppen und Tätigkei-
ten. Es standen insgesamt bisher 78 unterschiedliche Stellenangebote bzw. Einsatzmöglichkeiten für 
den sozialen Arbeitsmarkt zur Verfügung. Diese Stellenangebote werden laufend aktualisiert und fle-
xibel erweitert, um das Angebot so breit wie möglich zu fächern. 17 Ämter und eigenbetriebsähnliche 
Einrichtungen der Stadtverwaltung haben Bedarf angemeldet und mögliche Einsatzorte benannt. Die 
bisher eingestellten Mitarbeiter*innen sind in den folgenden Ämtern und eigenbetriebsähnlichen Ein-
richtungen eingesetzt: 
 
Personal- und Organisationsamt 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
Ordnungsamt 
Amt für Bürger- und Ratsservice   
Amt für Schule und Weiterbildung 
Kulturamt 
Stadtbücherei 
Westfälische Schule für Musik 
Stadtarchiv 
Sozialamt 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien  
Sportamt 
Jobcenter  
Stadtplanungsamt 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 
Hier sind die nach § 16i/16e-Beschäftigten als Hilfskräfte/Unterstützung der Ämter sowohl im Verwal-
tungsbereich als auch in technischen, sozialen und kulturellen Bereichen eingesetzt. 
 
2.2 Eingruppierung  
 
Der Großteil der Teilnehmenden ist derzeit in Entgeltgruppe 3 oder Entgeltgruppe 4 TVöD eingrup-
piert.

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Quelle: eigene Darstellung, erhobene Daten der Stadt Münster (Stand: 08.09.2023) 
 
2.3 Einstellungsverfahren und Einführung eines freiwilligen Vorpraktikums 
 
Der Einstellung einer Person über § 16 i/e SGB II geht im Regelfall ein Kennenlerngespräch voraus, 
in dem sich  die leistungsbeziehende Person und die Führungskraft des voraussichtlichen Einsatzor-
tes bereits einander vorstellen und austauschen können. In diesem Gespräch werden die Aufgaben 
der Stelle sowie stellenspezifische Regelungen und Erfordernisse, z.B. zu Arbeitszeiten besprochen. 
Es wurde in der Vergangenheit festgestellt, dass in den Kennenlerngesprächen, die im Vorfeld einer 
solchen Beschäftigung geführt wurden, seitens der Leistungsbeziehenden manchmal Unsicherheiten 
bestanden, ob sie sich die Beschäftigung tatsächlich zutrauen. Im Ergebnis führte diese Unsicherheit 
teilweise dazu, dass kein Arbeitsverhältnis geschlossen wurde. Aufgrund dieser Erfahrungen wurde 
im Mai 2023 das Einstellungsverfahren dahingehend erweitert, ein freiwilliges Vorpraktikum anzubie-
ten. So soll Hemmnissen und Unsicherheiten bereits im Vorfeld wirkungsvoll begegnet werden. 
 
3. Teilnehmende nach Strukturmerkmalen  
 
Die Strukturmerkmale der Beschäftigten des sozialen Arbeitsmarktes in der Verwaltung sind abhängig 
von den Stellenangeboten, den Anforderungsprofilen, den tarifvertraglichen Regelungen, der indivi-
duellen Eigenschaften der Leistungsberechtigten und weiteren örtlichen Faktoren.  
 
Um eine Bewertung und Einschätzung des sozialen Arbeitsmarktes in der Stadtverwaltung zu ermög-
lichen, wird nachfolgend den örtlichen Kennzahlen die Bundesstatistik gegenübergestellt. 
 
3.1. Nach Geschlecht 
 
78 % der nach dem Teilhabechancengesetz bei der Stadt Münster aktuell beschäftigten Personen 
sind männlich und 22 % weiblich.  Damit ist der Anteil der weiblichen Teilnehmenden im Vergleich 
zum Vorjahr gestiegen.

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Quelle: eigene Darstellung, Bundesagentur für Arbeit: 
Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Ar-
beitsmarkt nach §§16e und 16i SGB II. S. 6. Nürnberg, Juli 
2023 
Quelle: eigene Darstellung, erhobene Daten der Stadt 
Münster (Stand: 08.09.2023) 
 
3.2. Nach Alter 
 
Knapp zwei Drittel der Teilnehmenden der Maßnahmen „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und „Eingliede-
rung von Langzeitarbeitslosen“ haben bundesweit das 45. Lebensjahr bereits erreicht bzw. überschrit-
ten. Die Quote der über 45-jährigen Personen bei der Stadt Münster ist sogar etwas höher. Die städ-
tischen Mitarbeiter*innen nach § 16 i oder e SGB II sind durchschnittlich 50 Jahre alt. 
 
 
  
Quelle: eigene Darstellung, Bundesagentur für Arbeit: 
Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Ar-
beitsmarkt nach §§16e und 16i SGB II. S. 6. Nürnberg, Juli 
2023 
Quelle: eigene Darstellung, erhobene Daten der Stadt 
Münster (Stand: 08.09.2023) 
 
Die Verteilung der Altersklassen bei der Stadt Münster zeichnet sich näher folgendermaßen ab:

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Quelle: eigene Darstellung, erhobene Daten der Stadt Münster (Stand: 08.09.2023) 
 
3.3 Nach Bildungsgrad 
 
 
Quelle: eigene Darstellung, erhobene Daten der Stadt Münster (Stand: 08.09.2023)

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Quelle: eigene Darstellung, erhobene Daten der Stadt Münster (Stand: 08.09.2023) 
 
Die durch § 16i - und § 16e-Beschäftigten weisen verschiedene Vorbildungen anhand ihres höchsten 
erreichten Schul- und Ausbildungsabschlusses auf. Mehr als ein Drittel (19 Personen) von ihnen ha-
ben die Schullaufbahn mit dem Abitur abgeschlossen. Demgegenüber haben acht Personen keinen 
Schulabschluss erreicht. Eine abgeschlossene Berufsausbildung bringen hingegen 18 Personen nicht 
mit. 
 
3.4 Schwerbehinderung 
 
Aus dem Bericht „Arbeitsmarkt kompakt“ der Bundesagentur für Arbeit geht hervor, dass der Bundes-
Durchschnitt von eingestellten schwerbehinderten Personen über die Maßnahme „sozialer Arbeits-
markt“ bei 8% liegt. Die Stadt Münster weist dieselbe Quote auf. 
 
4. Fazit und Ausblick 
 
Nach dem derzeitigen Stand kann die Beschäftigung der städtischen Teilnehmenden im Rahmen des 
Teilhabechancengesetzes im Hinblick auf den Auslastungsgrad der vorhandenen Vollzeitäquivalente 
durchaus als erfolgreich angesehen werden.  
Um die 40 geschaffenen Vollzeitäquivalente voll ausschöpfen zu können, ist das Personal- und Orga-
nisationsamt mit dem Jobcenter im ständigen Austausch. Es konnten bereits fünf der neuen Mitarbei-
tenden (eine Frau, vier Männer) in ein ungefördertes Beschäftigungsverhältnis bei der Stadt Münster 
übernommen werden. Diese Möglichkeit wird bei Stellenbesetzungen und Beendigung durch Ablauf 
der Förderungsfristen jeweils geprüft; im Übrigen steht den Teilnehmenden der stadtinterne Arbeits-
markt offen. 
Um den (Wieder-) Einstieg in das Berufsleben für die Teilnehmenden so reibungslos wie möglich zu 
gestalten, werden die Mitarbeitenden für ein beschäftigungsbegleitendes Coaching freigestellt. Dies 
wird je nach individuellen Bedürfnissen einmal in der Woche bis einmal im Monat durch die Jobcoa-
ches des Kommunalen Servicecenters für Arbeit des Jobcenters Münster durchgeführt. 
 
 
In Vertretung  
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Anlage A

1967 Zeichen

Anlage A zur V/0563/2023 
Kurzüberblick 
Die Stadt Münster beschäftigt derzeit insgesamt 51 Langzeitarbeitslose bzw. Langzeitleistungs-
empfänger*innen auf dem sozialen Arbeitsmarkt in den Fördermaßnahmen §16 e/i SGB II in ei-
nem Umfang von 36,73 Vollzeitäquivalenten. Bisher sind fünf Arbeitnehmer*innen in ein ungeför-
dertes Beschäftigungsverhältnis übernommen worden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit dieser Vorlage wird das Teilziel „Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbezieherinnen 
bzw. –beziehern im SGB II-Bezug mit ergänzenden kommunalen Maßnahmen verstärkt einer 
Perspektive zur Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt zu geben.“ verfolgt. Damit soll die Erreichung des 
gesamtstädtischen Ziels einer „sozialen Balance der Stadtgesellschaft“ vorangetrieben werden. 
 
Zielerreichung: Das Projekt „Sozialer Arbeitsmarkt in der Stadtverwaltung Münster“ befindet sich 
in der Umsetzungsphase. Es wird kontinuierlich daran gearbeitet, eine Vollauslastung der ge-
schaffenen Stellen zu erreichen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen 
reicht nicht aus. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
Die Aufgabe beruht auf der Umsetzung des Ratsbeschlusses V/0143/2019/1. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beratungsverlauf (3)

18.10.2023 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.10.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 10 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.10.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0563/2023
Typ
Vorlagen
Datum
20.09.2023
Erstellt
19.09.2023 11:58