V/0563/2023
Bericht zur Umsetzung des Teilhabechancengesetzes - "Sozialer Arbeitsmarkt" in der Stadtverwaltung Münster
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Berichtsvorlage
9590 Zeichen
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. V/0563/2023 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Bericht zur Umsetzung des Teilhabechancengesetzes - "Sozialer Arbeitsmarkt" in der Stadtverwaltung Münster Beratungsfolge 18.10.2023 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 25.10.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar- beitsförderung Bericht 31.10.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Bericht Bericht: 1. Ausgangslage Der Bundestag hat zum 01.01.2019 das Teilhabechancengesetz mit den Instrumenten § 16e SGB II (Eingliederung von Langzeitarbeitslosen) und § 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) beschlossen, das zum Ziel hat, Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehend en eine öffentlich geförderte Beschäftigungsperspektive zu ermöglichen. Der Rat hat in der Sitzung am 22.05.2019 zur Vorlage V/0143/2019/1 den Beschluss gefass t, dass die Stadt für den Bereich des sozialen Arbeitsmarktes eine Vorbildfunktion einnehmen soll, indem die Stadt selbst als Arbeitgeberin für Langzeitarbeitslose bzw. Lang zeitleistungsbezieher*innen im SGB II-Bezug agiert. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass das Personal- und Organisationsamt dem Aus- schuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung einmal im Jahr über das Programm berichtet. 2. Die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes in der Verwaltung der Stadt Münster Zur Umsetzung des Beschlusses sollten in Erwe iterung des Stellenplans 2019 40 Stel- len/Vollzeitäquivalente im Konzern der Stadt Münster eingerichte t werden, um für diese Zielgruppe Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen. Das Teilhabechancengesetz sieht vor, da ss die letzten Einmündungen bis zum 31.12.2024 erfolgen und die Beschäftigungsverhältnisse maximal bis E nde 2029 gefördert werden. Kumuliert sind seit Beginn der Umsetzung des Teilhabechancengesetzes 69 neue Mitarbeiter*innen über die Maßnahmen §§ 16e und 16i SGB II eingestellt worden. Aktuell sind 51 Mitarbeiter*innen tätig (Austritte z. B. durch Altersruhestand oder durch Ablauf der Förderungsdauer). 47 Teilnehmende (92,15 %) werden nach § 16i SGB II gefördert und 4 Teilnehmende nach § 16e SGB II (7,84 %). Ins- gesamt werden hierdurch 36,73 von den vorhandenen 40 VZÄ besetzt. Eine Vollauslastung wird an- Personal- und Organisationsamt 23.09.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Ernsting Telefon: 492-1141 Ernsting@stadt-muenster.de - 2 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. gestrebt. Im Durchschnitt bekleiden die Teilnehmenden 0,78 Vollzeitäquivalente. Bei dem Großteil der Stellen handelt es sich um teilbare Vollzeitstellen, einige Stellen werden nur in Teilzeit angeboten. In allen Fällen ist die Teilzeitbeschäftigung auf den entsprechenden Wunsch der Mitarbeiter*innen zu- rückzuführen. 2.1 Stellenangebot Das Stellenangebot ist breit gefächert und beinhaltet viele verschiedene Berufsgruppen und Tätigkei- ten. Es standen insgesamt bisher 78 unterschiedliche Stellenangebote bzw. Einsatzmöglichkeiten für den sozialen Arbeitsmarkt zur Verfügung. Diese Stellenangebote werden laufend aktualisiert und fle- xibel erweitert, um das Angebot so breit wie möglich zu fächern. 17 Ämter und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen der Stadtverwaltung haben Bedarf angemeldet und mögliche Einsatzorte benannt. Die bisher eingestellten Mitarbeiter*innen sind in den folgenden Ämtern und eigenbetriebsähnlichen Ein- richtungen eingesetzt: Personal- und Organisationsamt Amt für Finanzen und Beteiligungen Ordnungsamt Amt für Bürger- und Ratsservice Amt für Schule und Weiterbildung Kulturamt Stadtbücherei Westfälische Schule für Musik Stadtarchiv Sozialamt Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Sportamt Jobcenter Stadtplanungsamt Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Abfallwirtschaftsbetriebe Münster Hier sind die nach § 16i/16e-Beschäftigten als Hilfskräfte/Unterstützung der Ämter sowohl im Verwal- tungsbereich als auch in technischen, sozialen und kulturellen Bereichen eingesetzt. 2.2 Eingruppierung Der Großteil der Teilnehmenden ist derzeit in Entgeltgruppe 3 oder Entgeltgruppe 4 TVöD eingrup- piert. - 3 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Quelle: eigene Darstellung, erhobene Daten der Stadt Münster (Stand: 08.09.2023) 2.3 Einstellungsverfahren und Einführung eines freiwilligen Vorpraktikums Der Einstellung einer Person über § 16 i/e SGB II geht im Regelfall ein Kennenlerngespräch voraus, in dem sich die leistungsbeziehende Person und die Führungskraft des voraussichtlichen Einsatzor- tes bereits einander vorstellen und austauschen können. In diesem Gespräch werden die Aufgaben der Stelle sowie stellenspezifische Regelungen und Erfordernisse, z.B. zu Arbeitszeiten besprochen. Es wurde in der Vergangenheit festgestellt, dass in den Kennenlerngesprächen, die im Vorfeld einer solchen Beschäftigung geführt wurden, seitens der Leistungsbeziehenden manchmal Unsicherheiten bestanden, ob sie sich die Beschäftigung tatsächlich zutrauen. Im Ergebnis führte diese Unsicherheit teilweise dazu, dass kein Arbeitsverhältnis geschlossen wurde. Aufgrund dieser Erfahrungen wurde im Mai 2023 das Einstellungsverfahren dahingehend erweitert, ein freiwilliges Vorpraktikum anzubie- ten. So soll Hemmnissen und Unsicherheiten bereits im Vorfeld wirkungsvoll begegnet werden. 3. Teilnehmende nach Strukturmerkmalen Die Strukturmerkmale der Beschäftigten des sozialen Arbeitsmarktes in der Verwaltung sind abhängig von den Stellenangeboten, den Anforderungsprofilen, den tarifvertraglichen Regelungen, der indivi- duellen Eigenschaften der Leistungsberechtigten und weiteren örtlichen Faktoren. Um eine Bewertung und Einschätzung des sozialen Arbeitsmarktes in der Stadtverwaltung zu ermög- lichen, wird nachfolgend den örtlichen Kennzahlen die Bundesstatistik gegenübergestellt. 3.1. Nach Geschlecht 78 % der nach dem Teilhabechancengesetz bei der Stadt Münster aktuell beschäftigten Personen sind männlich und 22 % weiblich. Damit ist der Anteil der weiblichen Teilnehmenden im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. - 4 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Quelle: eigene Darstellung, Bundesagentur für Arbeit: Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Ar- beitsmarkt nach §§16e und 16i SGB II. S. 6. Nürnberg, Juli 2023 Quelle: eigene Darstellung, erhobene Daten der Stadt Münster (Stand: 08.09.2023) 3.2. Nach Alter Knapp zwei Drittel der Teilnehmenden der Maßnahmen „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und „Eingliede- rung von Langzeitarbeitslosen“ haben bundesweit das 45. Lebensjahr bereits erreicht bzw. überschrit- ten. Die Quote der über 45-jährigen Personen bei der Stadt Münster ist sogar etwas höher. Die städ- tischen Mitarbeiter*innen nach § 16 i oder e SGB II sind durchschnittlich 50 Jahre alt. Quelle: eigene Darstellung, Bundesagentur für Arbeit: Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Ar- beitsmarkt nach §§16e und 16i SGB II. S. 6. Nürnberg, Juli 2023 Quelle: eigene Darstellung, erhobene Daten der Stadt Münster (Stand: 08.09.2023) Die Verteilung der Altersklassen bei der Stadt Münster zeichnet sich näher folgendermaßen ab: - 5 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Quelle: eigene Darstellung, erhobene Daten der Stadt Münster (Stand: 08.09.2023) 3.3 Nach Bildungsgrad Quelle: eigene Darstellung, erhobene Daten der Stadt Münster (Stand: 08.09.2023) - 6 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Quelle: eigene Darstellung, erhobene Daten der Stadt Münster (Stand: 08.09.2023) Die durch § 16i - und § 16e-Beschäftigten weisen verschiedene Vorbildungen anhand ihres höchsten erreichten Schul- und Ausbildungsabschlusses auf. Mehr als ein Drittel (19 Personen) von ihnen ha- ben die Schullaufbahn mit dem Abitur abgeschlossen. Demgegenüber haben acht Personen keinen Schulabschluss erreicht. Eine abgeschlossene Berufsausbildung bringen hingegen 18 Personen nicht mit. 3.4 Schwerbehinderung Aus dem Bericht „Arbeitsmarkt kompakt“ der Bundesagentur für Arbeit geht hervor, dass der Bundes- Durchschnitt von eingestellten schwerbehinderten Personen über die Maßnahme „sozialer Arbeits- markt“ bei 8% liegt. Die Stadt Münster weist dieselbe Quote auf. 4. Fazit und Ausblick Nach dem derzeitigen Stand kann die Beschäftigung der städtischen Teilnehmenden im Rahmen des Teilhabechancengesetzes im Hinblick auf den Auslastungsgrad der vorhandenen Vollzeitäquivalente durchaus als erfolgreich angesehen werden. Um die 40 geschaffenen Vollzeitäquivalente voll ausschöpfen zu können, ist das Personal- und Orga- nisationsamt mit dem Jobcenter im ständigen Austausch. Es konnten bereits fünf der neuen Mitarbei- tenden (eine Frau, vier Männer) in ein ungefördertes Beschäftigungsverhältnis bei der Stadt Münster übernommen werden. Diese Möglichkeit wird bei Stellenbesetzungen und Beendigung durch Ablauf der Förderungsfristen jeweils geprüft; im Übrigen steht den Teilnehmenden der stadtinterne Arbeits- markt offen. Um den (Wieder-) Einstieg in das Berufsleben für die Teilnehmenden so reibungslos wie möglich zu gestalten, werden die Mitarbeitenden für ein beschäftigungsbegleitendes Coaching freigestellt. Dies wird je nach individuellen Bedürfnissen einmal in der Woche bis einmal im Monat durch die Jobcoa- ches des Kommunalen Servicecenters für Arbeit des Jobcenters Münster durchgeführt. In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Anlage A
1967 Zeichen
Anlage A zur V/0563/2023 Kurzüberblick Die Stadt Münster beschäftigt derzeit insgesamt 51 Langzeitarbeitslose bzw. Langzeitleistungs- empfänger*innen auf dem sozialen Arbeitsmarkt in den Fördermaßnahmen §16 e/i SGB II in ei- nem Umfang von 36,73 Vollzeitäquivalenten. Bisher sind fünf Arbeitnehmer*innen in ein ungeför- dertes Beschäftigungsverhältnis übernommen worden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit dieser Vorlage wird das Teilziel „Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbezieherinnen bzw. –beziehern im SGB II-Bezug mit ergänzenden kommunalen Maßnahmen verstärkt einer Perspektive zur Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt zu geben.“ verfolgt. Damit soll die Erreichung des gesamtstädtischen Ziels einer „sozialen Balance der Stadtgesellschaft“ vorangetrieben werden. Zielerreichung: Das Projekt „Sozialer Arbeitsmarkt in der Stadtverwaltung Münster“ befindet sich in der Umsetzungsphase. Es wird kontinuierlich daran gearbeitet, eine Vollauslastung der ge- schaffenen Stellen zu erreichen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe- reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Die Aufgabe beruht auf der Umsetzung des Ratsbeschlusses V/0143/2019/1. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0563/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.09.2023
- Erstellt
- 19.09.2023 11:58