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3097/2019

Beleuchtung des Weges zur Sportanlage "Salzburger Weg" in Köln Junkersdorf, L17 "Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge"

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 23.09.2019

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 07.10.2019, TOP 3.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 4_ Leuchtenbeschreibung

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Ansehen

Anlage 1_Landschaftsplan

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Anlage 2_Luftbbild 2018

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Anlage 3_Ausführungsplan

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

6599 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/571 
571/13/3/19/2019-55 
Vorlagen-Nummer 
 3097/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beleuchtung des Weges zur Sportanlage "Salzburger Weg" in Köln Junkersdorfeg, L17 
"Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge" 
hier: Erteilung einer Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplans 
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Beleuchtung des Weges zur Sportanlage 
Salzburger Weg im Landschaftsschutzgebiet L 17 einverstanden. 
Er stimmt einer beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 
von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes zu. 
 
 
Alternative: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) 
Nr.1 BNatSchG von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes nicht zu. 
 
 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 07.10.2019

2 
Begründung: 
Beschreibung der Maßnahme: 
Die Sportanlage „Salzburger Weg“ befindet sich im Stadtbezirk Lindenthal im Landschaftsschutzge-
biet L 17. Sie liegt ca. 300 m in westlicher Richtung zurückgesetzt vor der Straße „Salzburger Weg“ in 
der freien Landschaft (Anlage 1 und 2). 
Die Zuwegung zu den Sportanlagen am Salzburger Weg soll eine öffentliche Beleuchtung erhalten. 
Dieser Weg wird derzeit in den Abendstunden durch zwei Rundumleuchten an der Sportplatzanlage, 
einer kleinen Mastleuchte an der Parkplatzeinfahrt sowie zwei Flutlichtleuchten auf hohen Masten des 
Parkplatzes P 8 des RheinEnergie- Stadions beleuchtet. Ein Abschnitt von ca. 100 m ist bei der vor-
handenen Beleuchtung zurzeit unbeleuchtet. 
Da die Sportanlagen insbesondere als Trainingsstätte von Kindern, Jugendlichen und Frauen genutzt 
werden, dient die Maßnahme der Verhinderung von Angsträumen sowie der Vermeidung von Sturz- 
und Stolpergefahren. 
Um den unbeleuchteten Abschnitt zu beleuchten, aber auch um die durch die o.g. vorhandene Be-
leuchtung entstehenden Lichtemissionen zu reduzieren, soll die Zuwegung eine eigenständige Be-
leuchtung erhalten. 
Insgesamt sind 8 Beleuchtungsmaste mit einer Lichtpunkthöhe von 6 m, mit LED- Leuchten, Typ Iri-
dium BGP381 mit einer Lichtfarbe von 3000 K geplant (Anlage 3). Diese Leuchten sind allseitig ge-
schlossen und haben dadurch eine streifige Ausleuchtungscharakteristik, wodurch ausschließlich die 
Ausleuchtung des Weges erfolgt und eine Umgebungsaufhellung auf ein Minimum reduziert wird (An-
lage 4). 
Durch die Aufstellung der neuen Leuchten sollen von den zwei vor der Sportanlage stehenden Mast-
leuchten mit 360- Grad- Ausleuchtung eine entfernt und die andere ausgetauscht werden. Darüber 
hinaus sollen die derzeit für die Sportplatznutzung eingesetzten Parkplatzflutleuchten mit 400 W nicht 
mehr eingeschaltet werden. 
Ein weiterer Vorteil der neuen Lampen ist die individuelle Dimmung, geplant ist eine Dimmung auf 1 
Lux. Die neue Beleuchtung soll zwischen Oktober und April zusammen mit der Straßenbeleuchtung 
witterungsabhängig eingeschaltet und um 22:00 Uhr abgeschaltet werden. An den Wochenenden 
wird die Ausschaltzeit auf die stattfindenden Meisterschaftsspiele eingestellt. 
Die Verlegung der Elektrokabel erfolgt von der Straße „Salzburger Weg“ bis westlich des Gehölzwalls 
innerhalb der vorhandenen Asphaltstraße. Die Leuchten werden in den Heckensteifen positioniert. Ab 
dem Gehölzwall werden die Kabel direkt neben der Straße im Bankett verlegt. 
 
 
Vermeidung / Verminderung und Eingriff / Kompensation: 
Zur Vermeidung von Schäden werden die Kabel zwischen Salzburger Weg und Gehölzwall in der 
Asphaltdecke verlegt und nicht im Heckenstreifen. Die Kabelgräben werden mit einem Saugbagger 
wurzelschonend erstellt. 
Die aufgebrochene Grasnarbe wird nach der Kabelverlegung wieder hergestellt. 
 
 
Artenschutz: 
Durch die bestehende Beleuchtungsanlage werden große Teile des Weges nicht oder nur unzu-
reichend ausgeleuchtet. Andere Bereiche werden jedoch durch die bestehenden Laternen unselektiv 
und großflächig beleuchtet. 
Durch die Neuanlage der Beleuchtung sollen nun insektenfreundlichere Leuchtmitteln eingesetzt wer-
den, durch die eine Ausleuchtung auf den Weg / die Straße gezielt gesteuert und gedimmt werden 
kann und die Umgebungsaufhellung somit auf ein Minimum reduziert wird. Die Lampen als solche 
sind so gekapselt, dass keine Insekten eindringen können und durch eine angepasste Farbtempera-
tur weniger Insekten angelockt werden. Soweit die alten Laternen an der Sportanlage abgebaut und

3 
die Flutlichtleuchten für die Nutzung der hier genannten Sportplatzanlage nicht mehr genutzt werden, 
bestehen aus artenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken. 
 
 
Befreiungsvoraussetzungen: 
Die geplante Beleuchtung zur Sportplatzanlage „Salzburger Weg“ soll auf einer Fläche im Geltungs-
bereich des Landschaftsplanes der Stadt Köln realisiert werden. Der von der Maßnahme betroffene 
Bereich befindet sich im Landschaftsschutzgebiet L 17. 
Mit der Schutzgebietsausweisung gehen Ge- und Verbotsbestimmungen einher. 
Das beantragte Vorhaben widerspricht insbesondere den allgemeinen Verboten Nr. 1, 2 und Nr.5, 
wonach es u.a. verboten ist, Vegetation zu beschädigen oder zu beseitigen, Tiere zu beunruhigen 
sowie bauliche Anlagen zu errichten oder zu ändern, so dass es einer Befreiung von diesen Verbots-
tatbeständen gem. § 67 (1) BNatSchG bedarf. 
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde liegen die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 67 
(1) Nr. 1 BNatSchG vor. 
Auf der einen Seite besteht ein hohes öffentliches Interesse daran, den Bürger - hier insbesondere 
Kinder, Jugendliche und Frauen - Bewegungsfreiheit einzuräumen und Angsträume zu nehmen sowie 
Gefahrenquellen sichtbar zu machen. 
Auf der anderen Seite steht die Beeinträchtigung des ebenso hohen öffentlichen Interesses am 
Schutz des Lebensraumes für Tiere und Pflanzen dagegen. 
Vor dem Hintergrund, dass durch die Neuanlage der Beleuchtung insektenfreundlichere Leuchtmittel 
eingesetzt werden können, eine Ausleuchtung auf den Weg / die Straße gezielt gesteuert und ge-
dimmt werden und die Umgebungsaufhellung somit auf ein Minimum reduziert werden kann, liegen 
aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde die Befreiungsvoraussetzungen für eine Befreiung gem. § 
67 (1) Nr. 1 BNatSchG vor. 
 
 
 
Anlagen 
 Anlage 1: Landschaftsplan 
 Anlage 2: Luftbild 2018 
 Anlage 3: Ausführungsplan 
 Anlage 4: Leuchtenbeschreibung

Anlage 4_ Leuchtenbeschreibung

8721 Zeichen

Philips BGP381 1xGRN35/830 WSO 1xGRN35/830/-
Betriebswirkungsgrad: 92.62%
Lampenlichtstrom: 3425 lm
Leuchtenlichtstrom: 3172 lm
Leistung: 29.0 W
Lichtausbeute: 109.4 lm/W
Lichtaustritt 1 / Polare LVK
400
600
800
1000
1200
cd/klm η = 93%C0 - C180C90 - C270
0° 15° 30°
45°
60°
75°
90°
105°105°
90°
75°
60°
45°
30° 15° 0°
Iridium gen3 remote – Die erste intelligente Straßenleuchte Sie 
zeichnet sich nicht nur durch ein modernes zeitgemäßes Design, 
sondern auch durch eine interne Intelligenz aus, die es der Leuchte 
ganz ohne Zusatzausrüstung oder zeitraubende Inbetriebnahme 
ermöglicht alle relevanten Daten über das Mobilfunknetz an einen 
zentralen Überwachungsrechner zu senden - ganz ohne umständliche 
Verdrahtung. Mit Hilfe der cloudbasierten Überwachungssoftware 
„CityTouch“ kann der Nutzer diese Daten übersichtlich an seinem PC 
abrufen und sogar die Helligkeit der Leuchte kalenderabhängig 
verändern. Neben den technischen Daten werden auch die 
Standortdaten der Leuchte übermittelt, so dass der Lichtpunkt direkt 
auf einer Landkarte für den Betreiber sichtbar erscheint. Speziell dafür 
entwickelt wurde die Iridium gen3 remote Leuchte. Eine Auf- und 
Ansatzleuchte mit Hochleistungs-LEDs, optischen Linsensystem aus 
Polycarbonat und separat montierbarem Mastanschluss mit 
Umsteuerklappe, der u.a. die werkzeuglose Einstellung der Neigung 
der Leuchte ermöglicht. Der Zugriff auf die CityTouch 
Monitoringplattform ist bereits im Preis dieser Leuchte enthalten. 
Fernsteuerung, Dimmung, Alarmweiterleitung und die echte Messung 
der Anschlussleistung sind so bequem vom PC aus mit einem 
Internetbrowser möglich. So wird die intelligente Stadt 2.0 Wirklichkeit!
Köln 16.07.2019
Philips BGP381 1xGRN35/830 WSO 1xGRN35/830/- / Philips - BGP381 1xGRN35/830 WSO (1xGRN35/830/-)
© Signify GmbH, Röntgenstraße 22, 22335 Hamburg Seite 1

Lichtaustritt 1 / Lichtstärketabelle [cd/klm]
GammaC90.0°C105.0°C120.0°C135.0°C150.0°C165.0°C180.0°C195.0°C210.0°C225.0°C240.0°C255.0°C270.0°
0.0° 217 217 217 217 217 217 217 217 217 217 217 217 217
2.5° 225 223 222 222 220 219 217 216 214 212 211 211 208
5.0° 230 229 227 227 224 222 219 216 212 208 206 204 200
7.5° 238 236 234 232 228 225 221 216 210 203 200 197 193
10.0° 245 243 241 239 233 229 223 216 208 200 195 192 188
12.5° 250 249 248 246 239 233 225 216 205 196 191 186 181
15.0° 253 252 253 253 246 237 228 216 203 193 184 179 174
17.5° 254 255 258 260 252 240 229 214 200 187 178 172 167
20.0° 253 255 260 265 258 244 230 212 196 181 172 165 160
22.5° 250 253 262 269 263 247 231 210 191 175 164 157 152
25.0° 245 250 263 272 268 251 233 207 185 168 157 149 144
27.5° 236 244 262 273 273 256 236 205 179 161 149 140 135
30.0° 226 235 259 275 278 264 239 204 174 153 140 131 126
32.5° 216 226 252 275 285 274 245 204 169 145 131 121 117
35.0° 207 218 246 274 294 287 251 204 164 137 120 113 110
37.5° 196 210 243 271 305 305 263 205 159 129 111 105 102
40.0° 181 198 244 267 317 324 274 206 154 120 103 97.5 94.8
42.5° 164 183 236 262 329 342 285 208 149 111 95.0 90.7 88.5
45.0° 148 168 220 258 340 359 299 210 144 102 87.3 85.5 84.0
47.5° 134 152 201 256 349 372 312 212 137 93.3 81.3 81.8 80.8
50.0° 123 140 183 256 359 387 326 214 128 85.1 75.2 76.0 74.5
52.5° 113 132 168 253 369 402 339 216 117 76.9 66.7 66.2 64.3
55.0° 102 122 159 248 379 421 354 216 106 67.3 54.1 50.5 46.7
57.5° 87.6 109 151 242 387 446 371 213 93.8 55.7 38.0 32.4 29.1
60.0° 74.0 92.2 140 237 394 485 396 208 79.7 40.2 22.7 20.1 17.9
62.5° 62.6 78.7 120 233 400 534 432 199 62.9 24.6 14.4 14.5 13.4
65.0° 49.2 64.0 97.6 223 413 596 483 185 42.1 14.9 10.4 11.2 11.6
67.5° 34.1 48.4 78.6 191 443 680 551 164 23.7 10.3 8.72 9.60 10.6
70.0° 19.6 33.4 57.1 153 438 749 632 130 13.8 7.84 7.64 9.11 10.2
72.5° 11.1 16.2 36.0 122 340 673 681 74.5 8.72 6.57 6.81 8.28 9.31
75.0° 7.94 9.80 14.7 56.7 176 312 568 28.4 5.78 5.59 6.08 6.47 6.96
77.5° 6.08 7.01 9.02 18.2 79.1 53.3 252 13.5 4.31 4.75 5.24 4.85 5.59
80.0° 5.29 5.59 7.45 8.04 40.3 16.2 42.9 6.57 3.33 4.02 4.41 3.53 2.35
82.5° 4.07 4.56 6.27 6.03 15.7 8.23 13.5 3.58 2.21 2.99 3.43 2.25 0.54
85.0° 2.74 3.43 5.10 5.68 5.19 3.82 4.31 2.06 1.37 1.86 2.06 1.47 0.098
87.5° 1.62 2.25 3.72 4.16 2.74 2.21 1.76 1.03 0.78 0.78 0.69 0.39 0.00
90.0° 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00
Köln 16.07.2019
Philips BGP381 1xGRN35/830 WSO 1xGRN35/830/- / Philips - BGP381 1xGRN35/830 WSO (1xGRN35/830/-)
© Signify GmbH, Röntgenstraße 22, 22335 Hamburg Seite 2

Straße 1 nach EN 13201:2015
Fahrbahn 1 (P4), 240.00 m²Belag: CIE R3, q0: 0.070
40,00 m
6,00 m
Ergebnisse für Bewertungsfelder
Wartungsfaktor: 0.80
Fahrbahn 1 (P4)
Em [lx]
≥ 5.00
≤ 7.50
Emin [lx]
≥ 1.00
 5.66
  1.71
Ergebnisse für Energieeffizienzindikatoren
Indikator der Leistungsdichte (Dp) 0.021 W/lxm²
Indikator des jährlichen Stromverbrauchs (De)
Anordnung: BGP381 1xGRN35/830 WSO (116.0 kWh p.a.)0.5 kWh/m² p.a.
Philips BGP381 1xGRN35/830 WSO
                      
Lampe: 1xGRN35/830/-
Lichtstrom (Leuchte): 3172.31 lm
Lichtstrom (Lampe): 3425.00 lm
Betriebsstunden
4000 h: 100.0 %, 29.0 W
W/km: 725.0
Anordnung: einseitig unten
Mastabstand: 40.000 m
Auslegerneigung (3): 0.0°
Auslegerlänge (4): 0.000 m
Lichtpunkthöhe (1): 6.000 m
Lichtpunktüberhang (2): 0.000 m
                      
ULR: -1.00
ULOR: 0.00
Höchstwerte der Lichtstärke
bei 70° und oberhalb 852 cd/klm *
bei 80° und oberhalb 56.6 cd/klm *
bei 90° und oberhalb 0.00 cd/klm *
Lichtstärkeklasse: G*3
Jeweils in alle Richtungen, die bei gebrauchsfähig installierter 
Leuchte den angegebenen Winkel mit der unteren Vertikalen 
bilden.
* Die Lichtstärkewerte in [cd/klm] zur Berechnung der 
Lichtstärkeklasse beziehen sich gemäß EN 13201:2015 auf den 
Leuchtenlichtstrom.
Anordnung erfüllt die Blendindexklasse D.6
                    
Köln 16.07.2019
Straße 1: Neigung 0° / Planungsergebnisse
© Signify GmbH, Röntgenstraße 22, 22335 Hamburg Seite 3

Straße 1 nach EN 13201:2015
Fahrbahn 1 (P4), 240.00 m²Belag: CIE R3, q0: 0.070
40,00 m
6,00 m
Ergebnisse für Bewertungsfelder
Wartungsfaktor: 0.80
Fahrbahn 1 (P4)
Em [lx]
≥ 5.00
≤ 7.50
Emin [lx]
≥ 1.00
 5.66
  2.25
Ergebnisse für Energieeffizienzindikatoren
Indikator der Leistungsdichte (Dp) 0.021 W/lxm²
Indikator des jährlichen Stromverbrauchs (De)
Anordnung: BGP381 1xGRN35/830 WSO (116.0 kWh p.a.)0.5 kWh/m² p.a.
Philips BGP381 1xGRN35/830 WSO
                      
Lampe: 1xGRN35/830/-
Lichtstrom (Leuchte): 3172.31 lm
Lichtstrom (Lampe): 3425.00 lm
Betriebsstunden
4000 h: 100.0 %, 29.0 W
W/km: 725.0
Anordnung: einseitig unten
Mastabstand: 40.000 m
Auslegerneigung (3): 5.0°
Auslegerlänge (4): 0.000 m
Lichtpunkthöhe (1): 6.000 m
Lichtpunktüberhang (2): 0.000 m
                      
ULR: 0.00
ULOR: 0.00
Höchstwerte der Lichtstärke
bei 70° und oberhalb 849 cd/klm *
bei 80° und oberhalb 85.7 cd/klm *
bei 90° und oberhalb 5.11 cd/klm *
Lichtstärkeklasse: G*3
Jeweils in alle Richtungen, die bei gebrauchsfähig installierter 
Leuchte den angegebenen Winkel mit der unteren Vertikalen 
bilden.
* Die Lichtstärkewerte in [cd/klm] zur Berechnung der 
Lichtstärkeklasse beziehen sich gemäß EN 13201:2015 auf den 
Leuchtenlichtstrom.
Anordnung erfüllt die Blendindexklasse D.3
                    
Köln 16.07.2019
Straße 1: Neigung 5° / Planungsergebnisse
© Signify GmbH, Röntgenstraße 22, 22335 Hamburg Seite 4

Straße 1 nach EN 13201:2015
Fahrbahn 1 (P4), 240.00 m²Belag: CIE R3, q0: 0.070
40,00 m
6,00 m
Ergebnisse für Bewertungsfelder
Wartungsfaktor: 0.80
Fahrbahn 1 (P4)
Em [lx]
≥ 5.00
≤ 7.50
Emin [lx]
≥ 1.00
 5.54
  2.18
Ergebnisse für Energieeffizienzindikatoren
Indikator der Leistungsdichte (Dp) 0.022 W/lxm²
Indikator des jährlichen Stromverbrauchs (De)
Anordnung: BGP381 1xGRN35/830 WSO (116.0 kWh p.a.)0.5 kWh/m² p.a.
Philips BGP381 1xGRN35/830 WSO
                      
Lampe: 1xGRN35/830/-
Lichtstrom (Leuchte): 3172.31 lm
Lichtstrom (Lampe): 3425.00 lm
Betriebsstunden
4000 h: 100.0 %, 29.0 W
W/km: 725.0
Anordnung: einseitig unten
Mastabstand: 40.000 m
Auslegerneigung (3): 10.0°
Auslegerlänge (4): 0.000 m
Lichtpunkthöhe (1): 6.000 m
Lichtpunktüberhang (2): 0.000 m
                      
ULR: 0.00
ULOR: 0.00
Höchstwerte der Lichtstärke
bei 70° und oberhalb 851 cd/klm *
bei 80° und oberhalb 204 cd/klm *
bei 90° und oberhalb 7.57 cd/klm *
Lichtstärkeklasse: /
Jeweils in alle Richtungen, die bei gebrauchsfähig installierter 
Leuchte den angegebenen Winkel mit der unteren Vertikalen 
bilden.
* Die Lichtstärkewerte in [cd/klm] zur Berechnung der 
Lichtstärkeklasse beziehen sich gemäß EN 13201:2015 auf den 
Leuchtenlichtstrom.
Anordnung erfüllt die Blendindexklasse D.0
                    
Köln 16.07.2019
Straße 1: Neigung 10° / Planungsergebnisse
© Signify GmbH, Röntgenstraße 22, 22335 Hamburg Seite 5

Anlage 1_Landschaftsplan

487 Zeichen

200m150100500 Mittelpunkt: [349998,5643495]   1:5000
 
KölnGIS
Stadtplan - orange, Stadtteil, Stadtbezirk, Schutzgebiete (Linie), Schutzgebiete (Fläche)
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender
Nutzung zuständig.
Erstellt am: 30.07.2019

Anlage 2_Luftbbild 2018

461 Zeichen

200m150100500 Mittelpunkt: [349962,5643579]   1:3000
 
KölnGIS
Amtl. Basiskarte (s/w), Beschriftung und Symbole, Luftbild_2018
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender
Nutzung zuständig.
Erstellt am: 15.07.2019

Anlage 3_Ausführungsplan

545 Zeichen

Leuchte des Sportamtes
demontieren!

Leuchte des Sportamtes
Mast übernehmen,
Leuchte gegen Iridium

NM 5 m mit Iridium LED‘ 1500 Lm

NM-5 m mit Iridium LED

Darstellung auf Grundlage der amtlichen
Liegenschaftskarte des jeweiligen
Katasteramtes.
Vervielfältigung und Weitergabe nur mit
Genehmigung der RheinEnergie AG

Nächstgelegene Adresse;

NM 5 m mit

Hs.Nr.

Titel:
Projekt:

ie) RheinEnergie

Parkgürtel 24
50823 Köln

Iridium LED 1500

Planwerk:

Maßstab:
Datum:
Ersteller:

Strom M 1:125

1:308

02.08.2019

Schneickert, Wolfgang, TAB

ü

Beratungsverlauf (1)

07.10.2019 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3097/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
23.09.2019
Erstellt
04.09.2019 09:08