AN/0317/2019
Rückforderungen bei Jobcentern immer unverhältnismäßiger
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Bunt Anfrage nach § 4
2496 Zeichen
An den Vorsitzenden des Ausschusses
für Soziales und Senioren
Herrn Michael Paetzold
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Thomas Hegenbarth
Lisa Gerlach
Rathaus - Spanischer Bau
50667 Köln
Tel.: +49 (221) 221 - 25541
Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de
Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin:11.03.2019
AN/0317/2019
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Ausschuss Soziales und Senioren 14.03.2019
Rückforderungen bei Jobcentern immer unverhältnismäßiger
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
die Antragssteller bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der kommenden Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Senioren aufzunehmen:
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Kai Whittaker hat bei der Bundesagentur für Arbeit das Verhält-
nis von Einnahmen durch Rückforderungen zu ihrem Verwaltungsaufwand angefragt. Dabei kam ein
überraschendes Missverhältnis heraus: Um 2018 insgesamt 18 Mi llionen Euro zurückzuholen, ga-
ben die Jobcenter 60 Millionen Euro aus. Im Vergleich zum Jahr 2016 ist der zwischen den Betr ä-
gen liegende Faktor immens gestiegen.
Rückforderungen entstehen immer dann, wenn das Jobcenter zu viel Geld überwiesen hat. Das
passiert etwa, wenn eine neue Einkommenstätigkeit angetreten und das erste Einkommen nicht mit
den Bezügen vom Jobcenter verrechnet worden ist. Weihnachtsgelder, Änderungen in der Bedarfs-
gemeinschaft usw. sind weitere Punkte, an denen sich häufig Bezugshöhen verändern, ohne dass
sich dies zeitnah in den Überweisungen widerspiegelt.
Gegenwärtig sind die Jobcenter selbst bei Bagatellbeträgen verpflichtet, Maßnahmen zur Rücke r-
stattung einzuleiten. Seit längerem gibt es dagegen bereits die Forderung nach Einführu ng einer
Bagatellgrenze. Gerade bei den Kleinstbeträgen entsteht laut der Antwort an Kai Whittaker der
höchste Verwaltungsaufwand.1
1 https://www.tagesschau.de/wirtschaft/jobcenter-rueckforderungen -101.html
- 2 -
Die Gruppe BUNT im Rat der Stadt Köln möchte daher von der Verwaltung wissen:
1.) Wie hoch ist die Summe der durch die Kölner Jobcenter 2018 eingetriebenen Rückerstattungen
durch ihre „Kund*innen“?
2.) Welche rechnerischen Verwaltungskosten stehen der Erzielung der Rückerstattungen aus Fra-
ge 1 im Jahr 2018 gegenüber?
gez. Thomas Hegenbarth gez. Lisa Hanna Gerlach
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0317/2019
- Typ
- Parteilos Anfrage nach § 4
- Datum
- 11.03.2019
- Erstellt
- 11.03.2019 11:33