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2555/2024

Mittelerhöhung bei Landesförderprogrammen NRW "Kulturrucksack" und "Kulturstrolche"

Beschlussvorlage Ausschuss 16.09.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 17.09.2024, TOP 4.4

Anlage 0 Begründung zur Dringlichkeit

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 0 Begründung zur Dringlichkeit

425 Zeichen

Anlage 0 – Begründung zur Dringlichkeit 
Die letzten Abstimmungen für die Erstellung der Vorlage konnten erst in den letzten Tagen 
erfolgen. 
Die Beschlussfassung in dem Gremium „Ausschuss für Kunst und Kultur“ am 17.09.2024 ist 
erforderlich, damit die Projekte des Landesprogramms Kulturrucksack auch 2024 in voller 
Höhe gefördert werden können. Projektnehmende sind in erster Linie freischaffende Kölner 
Künstler*innen.

Beschlussvorlage Ausschuss

4011 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40/404 
 
Vorlagen-Nummer 
 2555/2024 
Freigabedatum 
16.09.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Mittelerhöhung bei Landesförderprogrammen NRW "Kulturrucksack" und 
"Kulturstrolche"  
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Für die Landesförderprogramme „Kulturrucksack“ und „Kulturstrolche“ bewilligte das Land 
NRW höhere Fördermittel als in 2024 im städtischen Haushalt veranschlagt wurden.  
Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschließt für das Haushaltsjahr 2024 die Erhöhung der 
im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0416 – Kulturförde-
rung in Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen veranschlagten Mittel für die Landespro-
gramme Kulturrucksack und Kulturstrolche um 141.113,49 €. Die Deckung erfolgt im Rahmen 
der unechten Deckungsfähigkeit durch Mehrerträge bei Teilplanzeile 02 - Zuwendungen und 
allgemeine Umlagen in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung. 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 17.09.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen    € 
  Zuwendungen/Zuschüsse   Nein  Ja €  0 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  141.113,49 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse   Nein  Ja 141.113,49 € 
  100    % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
In Köln wird das Landesprogramm „Kulturrucksack NRW“ seit 2012 durchgeführt. Das Pro-
gramm richtet sich an 10 – 14jährige Kinder und Jugendliche vor allem in Sozialräumen. Es 
werden Projekte aller Kunstsparten für Kinder und Jugendliche in benachteiligten Lebenssitu-
ationen durchgeführt und so das Interesse der Kinder und Jugendlichen am kulturellen Leben 
in Köln geweckt. Grundlage für die Bemessung der Zuwendung ist die Anzahl der 10 – 14jäh-
rigen Kinder und Jugendlichen, die das Land NRW mit einer eigenen Statistik jährlich erhebt. 
Diese Zahlen sind seit Jahren steigend. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW 
bewilligte auch in 2024 für die Umsetzung des Landesförderprogramms „Kulturrucksack“ in 
Köln höhere zweckgebundene Finanzmittel, als ursprünglich im Haushaltsplan vorgesehen 
sind.  
Das Landesprogramm „Kulturstrolche“ für Grundschulkinder der 2. - 4. Jahrgänge soll verste-
tigt werden und ist bislang noch nicht in der TPZ 15 – Transferaufwendungen der Kulturförde-
rung 0416 enthalten. Mit dem Landesprojekt Kulturstrolche wird die kulturelle Bildung an 
Grundschulen verstärkt. Die Schüler*innen besuchen jährlich im Klassenverband verschie-
dene Kulturangebote (in Begleitung von Lehrkräften) und arbeiten anschließend kreativ zu 
dem jeweiligen Angebot im Unterricht. In drei aufeinanderfolgenden Schuljahren erhalten die 
Grundschüler*innen einen Einblick z.B. in Theater, Museen, Philharmonie, Artothek und die 
Arbeiten einzelner Künstler*innen.

3 
Die Fördermittel des Landes wurden bereits vereinnahmt und sind zu 100 % zur Aufgabener-
füllung an die projektdurchführenden Kooperationspartner*innen weiterzuleiten. 
 
Finanzierung: 
In 2024 erfolgt die Erhöhung der im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung der Pro-
duktgruppe 0416 - Kulturelle Bildung, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen veranschlag-
ten Mittel um 141.113,49 Euro. Die Deckung erfolgt im Rahmen der unechten Deckungsfähig-
keit durch Mehrerträge bei Teilplanzeile 02 - Zuwendungen und allgemeine Umlagen in der 
Produktgruppe 0416 – Kulturförderung.

Beratungsverlauf (1)

17.09.2024 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2555/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
16.09.2024
Erstellt
22.08.2024 16:27