2555/2024
Mittelerhöhung bei Landesförderprogrammen NRW "Kulturrucksack" und "Kulturstrolche"
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Anlage 0 Begründung zur Dringlichkeit
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Anlage 0 – Begründung zur Dringlichkeit Die letzten Abstimmungen für die Erstellung der Vorlage konnten erst in den letzten Tagen erfolgen. Die Beschlussfassung in dem Gremium „Ausschuss für Kunst und Kultur“ am 17.09.2024 ist erforderlich, damit die Projekte des Landesprogramms Kulturrucksack auch 2024 in voller Höhe gefördert werden können. Projektnehmende sind in erster Linie freischaffende Kölner Künstler*innen.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/40/404 Vorlagen-Nummer 2555/2024 Freigabedatum 16.09.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Mittelerhöhung bei Landesförderprogrammen NRW "Kulturrucksack" und "Kulturstrolche" Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Für die Landesförderprogramme „Kulturrucksack“ und „Kulturstrolche“ bewilligte das Land NRW höhere Fördermittel als in 2024 im städtischen Haushalt veranschlagt wurden. Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschließt für das Haushaltsjahr 2024 die Erhöhung der im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0416 – Kulturförde- rung in Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen veranschlagten Mittel für die Landespro- gramme Kulturrucksack und Kulturstrolche um 141.113,49 €. Die Deckung erfolgt im Rahmen der unechten Deckungsfähigkeit durch Mehrerträge bei Teilplanzeile 02 - Zuwendungen und allgemeine Umlagen in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung. Ausschuss Kunst und Kultur 17.09.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja € 0 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 141.113,49 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 141.113,49 € 100 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In Köln wird das Landesprogramm „Kulturrucksack NRW“ seit 2012 durchgeführt. Das Pro- gramm richtet sich an 10 – 14jährige Kinder und Jugendliche vor allem in Sozialräumen. Es werden Projekte aller Kunstsparten für Kinder und Jugendliche in benachteiligten Lebenssitu- ationen durchgeführt und so das Interesse der Kinder und Jugendlichen am kulturellen Leben in Köln geweckt. Grundlage für die Bemessung der Zuwendung ist die Anzahl der 10 – 14jäh- rigen Kinder und Jugendlichen, die das Land NRW mit einer eigenen Statistik jährlich erhebt. Diese Zahlen sind seit Jahren steigend. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW bewilligte auch in 2024 für die Umsetzung des Landesförderprogramms „Kulturrucksack“ in Köln höhere zweckgebundene Finanzmittel, als ursprünglich im Haushaltsplan vorgesehen sind. Das Landesprogramm „Kulturstrolche“ für Grundschulkinder der 2. - 4. Jahrgänge soll verste- tigt werden und ist bislang noch nicht in der TPZ 15 – Transferaufwendungen der Kulturförde- rung 0416 enthalten. Mit dem Landesprojekt Kulturstrolche wird die kulturelle Bildung an Grundschulen verstärkt. Die Schüler*innen besuchen jährlich im Klassenverband verschie- dene Kulturangebote (in Begleitung von Lehrkräften) und arbeiten anschließend kreativ zu dem jeweiligen Angebot im Unterricht. In drei aufeinanderfolgenden Schuljahren erhalten die Grundschüler*innen einen Einblick z.B. in Theater, Museen, Philharmonie, Artothek und die Arbeiten einzelner Künstler*innen. 3 Die Fördermittel des Landes wurden bereits vereinnahmt und sind zu 100 % zur Aufgabener- füllung an die projektdurchführenden Kooperationspartner*innen weiterzuleiten. Finanzierung: In 2024 erfolgt die Erhöhung der im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung der Pro- duktgruppe 0416 - Kulturelle Bildung, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen veranschlag- ten Mittel um 141.113,49 Euro. Die Deckung erfolgt im Rahmen der unechten Deckungsfähig- keit durch Mehrerträge bei Teilplanzeile 02 - Zuwendungen und allgemeine Umlagen in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2555/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 16.09.2024
- Erstellt
- 22.08.2024 16:27