Mandari Insight

2017/0435

Kennzahlenvergleich 2016 – Benchmarking Schwerpunkte: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege, Kommunale Leistungen nach dem SGB II, Asylbewerberleistungsgesetz

Magistratsvorlage 09.01.2018

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136130 Zeichen

Seite 1  
Seite 1  
 
 
Consulting für Steuerung und  
soziale Entwicklung 
 
Benchmarking der mittelgroßen Großstädte 
 
Kennzahlenergebnisse  
zu den Leistungen des SGB XII und SGB II 
sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes 
2016 
 
Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH 
Rothenbaumchaussee 11 | 20148 Hamburg 
Tel.: 040 410 32 81 | Fax: 040 41 35 01 11  
consens@consens-info.de 
www.consens-info.de 
www.sgb2-portal.de 
www.kennzahlenvergleich-eingliederungshilfe.de 
 
 
Christina Welke 
Matthias Klöppner 
Wiebke Freemann 
 
Endversion 02. Oktober 2017

Seite 2  
Inhalt 
2017 
1 Zusammenfassung der Ergebnisse 
 
Vorbemerkungen 
 
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick  
 
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen 
 
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege (Kap. 7 SGB XII)  
  
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 
Ausblick 
 
Anhang 
2 
3 
4 
5 
6 
7 
8

Seite 3  
Zusammenfassung der Ergebnisse 
2017 
1

Seite 4  
 2017 
Existenzsichernde Leistungen 
 Die gemeinsame Betrachtung der Entwicklung aller existenzsichernden Leistungen (Transferleistungsdichte) 
zeigt, dass die Leistungsdichte insgesamt leicht angestiegen ist. Die niedrigste Transferleistungsdichte 
insgesamt zeigt Erlangen, die höchste Halle. Die höchste Teildichte pro 1.000 Einwohner zeigt sich im 
Leistungsbereich SGB II.  
 
 Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) 
 Die Dichte der Inanspruchnahme SGB II ist im Mittelwert leicht gestiegen, sie ist in keiner Stadt 
gesunken.  
 In allen Städten kommt es zu einem Anstieg der Dichte von Personen ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit.  
 Insgesamt ist ein Rückgang des Bestands an Langzeitleistungsbeziehern zu beobachten. 
 Ca. ein Drittel der neuen Leistungsberechtigten war innerhalb der letzten drei Monate bereits im 
Leistungsbezug (Drehtüreffekt). 
 Es zeigt sich eine leicht gestiegene Integrationsquote der Alleinerziehenden. 
 Die kommunalen Gesamtausgaben für SGB II sind leicht gesunken. 
Zusammenfassung der Ergebnisse: Existenzsichernde Leistungen 
 1

Seite 5  
 2017 
Existenzsichernde Leistungen 
 Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU, 3. Kapitel SGB XII) 
 Die Dichte der HLU ist im Mittelwert auf 3,0 LB pro 1.000 Einwohner unter 65 Jahre gesunken. 
 Der Anteil der LB mit befristeter Erwerbsunfähigkeitsrente ist ggü. dem Vorjahr angestiegen. 
 Es zeigt sich im Mittelwert ein leichter Anstieg der Nettoausgaben (knapp 4 %) für laufende HLU a.v.E.  
 
 Grundsicherung im Alter und wegen Erwerbsminderung (GSiAE, 4. Kapitel SGB XII) 
 Die Dichte ist im Mittelwert ggü. den Vorjahren erstmalig gesunken. 
 Die Nettoausgaben pro LB steigen im Mittelwert weiter (+8,9 %) auf 5.929 Euro pro Jahr. 
 GSiAE wegen Alters hat um gut 22 % höhere Ist-Ausgaben pro Leistungsberechtigtem als die GSiAE 
wegen Erwerbsminderung. 
 Der Anteil der LB ohne deutsche Staatsbürgerschaft stieg ggü. dem Vorjahr weniger stark (+7,4 %) als 
ihr Anteil an den Einwohnern. 
 
Zusammenfassung der Ergebnisse: Existenzsichernde Leistungen 
 1

Seite 6  
 2017 
Hilfe zur Pflege (HzP, 7. Kapitel SGB XII) 
 Leistungsberechtigte 
 Insgesamt hat sich die Dichte in der HzP im Mittelwert auf 4,6 pro 1.000 Einwohner reduziert. 
 Der Rückgang vollzieht sich stärker in der ambulanten HzP als in der stationären.  
 Hierdurch sinkt auch die ambulante Quote, die nun bei 33,9 % liegt. 
 Die Ergebnisse zeigen vor allem in der ambulanten HzP eine große Spannbreite zwischen den Städten. 
Es zeigen sich sowohl Steigerungen als auch Reduzierungen der Dichten.  
 
 Ausgaben 
 Die Ausgaben pro Leistungsberechtigtem für die HzP insgesamt erhöhen sich im Mittelwert der Städte. 
Zu Steigerungen kommt es im Mittelwert der Städte sowohl in der ambulanten als in der stationären 
HzP. In der ambulanten HzP fällt die Steigerungsrate jedoch etwas höher aus. 
 Die Spannbreite zwischen den Ausgaben pro Leistungsberechtigtem in der ambulanten HzP ist deutlich 
größer als in der stationären HzP. Dies ist bedingt durch kostenintensive Einzelfälle in der ambulanten 
HzP, die durch eine 24-Stunden-Pflege oder bei nicht Pflegeversicherten entstehen können.  
 Eine hohe Anzahl solcher Fälle weist vor allem Kassel aus, aber auch Jena. 
 
 
Zusammenfassung der Ergebnisse: Hilfe zur Pflege 
 1

Seite 7  
 2017 
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) 
 Leistungsberechtigte 
 Nachdem es bereits im Vorjahr zu einem deutlichen Anstieg der Personenzahl im Leistungsbezug nach 
dem AsylbLG gekommen ist, zeigt sich im Berichtsjahr erneut eine starke Erhöhung von 57 % im 
Mittelwert der Städte. 
 Weiterhin bestehen große Herausforderungen für die Städte vor allem bei der Unterbringung der 
Asylbewerber, die meistens in Gemeinschaftsunterkünften erfolgt. 
 
 Ausgaben 
 Pro Leistungsberechtigtem haben sich die Ausgaben im Mittelwert der Städte um 30,8 % gesteigert. 
Dies steht auch im Zusammenhang mit Unterbringungsmöglichkeiten, die möglichst kurzfristig 
geschaffen und damit Preissteigerungen in Kauf genommen werden mussten. 
 Für die Erstattungen der Ausgaben der Städte bestehen landesrechtlich unterschiedliche Regelungen, 
wodurch es zu großen Unterschieden bei der Deckung der Ausgaben kommt.  
 Insgesamt konnten jedoch durch Anhebungen der Landeserstattungen höhere Ausgabendeckungsgrade 
erzielt werden, die je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen. 
Zusammenfassung der Ergebnisse: AsylbLG 
 1

Seite 8  
Zusammenfassung der Ergebnisse: Top-Kennzahlen 
2017 
1 
Hilfeart Jahr
2016 1,6 1,8 4,2 1,2 2,9 1,8 5,5 1,4 1,7 1,8 2,4
2015 1,9 1,8 3,9 1,3 3,0 1,5 5,7 1,5 n.v. 2,0 2,5
2016 13,1 8,4 16,5 7,4 9,8 7,0 25,6 14,0 7,7 12,5 12,2
2015 13,3 8,4 16,2 7,4 10,0 7,4 24,8 14,2 n.v. 12,7 12,7
2016 0,9 1,8 1,4 0,8 n.v. 1,6 4,0 1,0 1,3 0,7 1,5
2015 0,9 1,9 1,6 0,8 2,2 1,7 4,1 1,0 n.v. 0,6 1,6
2016 4,0 2,3 1,9 üöTr n.v. 2,6 3,3 3,5 2,1 4,4 3,0
2015 4,1 2,1 2,0 üöTr 2,5 2,7 3,6 3,5 n.v. 4,7 3,1
2016 1,3 9,2 10,7 8,2 9,0 7,8 10,3 11,0 4,2 13,1 8,8
2015 0,2 6,3 3,2 5,3 7,7 6,4 5,8 6,8 3,3 6,8 5,6
2016 73,8 92,1 87,7 42,0 145,4 70,2 114,5 123,4 81,1 119,1 94,9
2015 73,7 92,2 85,5 39,1 136,9 66,9 106,4 123,4 82,1 102,0 90,8     SGB II     
     AsylbLG     
HAL
HzP a.v.E.
HzP i.E.































LU P




TOP-Kennzahlen 2016
D i c h t e   p r o   1 . 0 0 0   E i n w o h n e r
BS C DA ER J SZ MWKS
HLU a.v.E.
GSiAE a.v.E.


 Die Anzahl der Leistungsberechtigten und die Einwohnerdaten basieren auf den Stichtagswerten zum 31.12. 
des jeweiligen Jahres

Seite 9  
Zusammenfassung der Ergebnisse: Top-Kennzahlen 
2017 
1 
 HLU: kumulierte Ausgaben eines Jahres beziehen sich auf die Anzahl der Leistungsberechtigten im Jahresdurchschnitt 
 GSiAE und HzP: kumulierte Ausgaben beziehen sich auf die Anzahl der Leistungsberechtigten zum Stichtag 31.12. 
 AsylbLG: kumulierte Ausgaben beziehen sich auf die Anzahl der Leistungsberechtigten im Durchschnitt der Quartalswerte 
 Vergleichbarkeit der Mittelwerte beeinflusst durch fehlende Werte im Berichtsjahr oder Vorjahr (unterschiedliche Vergleichsbasis)  
 *SGB II: kommunale Gesamtausgaben, Einnahmen werden nicht ermittelt, kein Ausweis der Netto-Ausgaben möglich  
Hilfeart Jahr
2016 6.136 3.489 6.676 6.167 4.316 4.109 6.983 4.980 5.682 8.456 5.700
2015 5.304 3.749 6.734 5.907 4.037 5.189 6.727 4.810 n.v. 7.123 5.509
2016 5.618 3.210 6.523 5.484 3.593 3.897 6.274 4.579 4.888 8.340 5.241
2015 4.784 3.149 6.339 5.062 3.583 4.936 6.185 4.315 n.v. 7.017 5.041
2016 5.904 5.592 6.561 5.793 5.791 5.367 5.639 5.849 8.708 5.571 6.078
2015 5.655 5.263 6.327 5.540 5.508 5.284 5.618 5.647 n.v. 5.449 5.588
2016 5.768 5.531 6.474 5.506 5.571 5.253 5.526 5.736 8.538 5.385 5.929
2015 5.539 5.129 6.221 5.371 5.288 5.198 5.492 5.487 n.v. 5.258 5.443
2016 5.752 5.527 13.762 6.595 n.v. 10.644 17.031 11.618 10.918 3.264 9.457
2015 5.544 5.055 12.534 5.338 4.479 9.393 16.956 9.755 n.v. 4.442 8.166
2016 5.643 5.304 13.278 6.361 üöTr 10.643 16.800 11.185 10.753 3.070 9.227
2015 5.356 4.857 12.380 5.238 üöTr 9.393 16.460 9.314 n.v. 9.811 8.412
2016 8.520 6.123 11.889 üöTr üöTr 18.644 14.131 13.074 7.966 9.676 11.253
2015 8.467 5.975 10.293 üöTr 6.486 17.151 12.287 13.294 n.v. 9.811 10.471
2016 8.046 5.626 11.260 üöTr üöTr 9.302 13.371 11.674 7.074 8.369 9.340
2015 7.930 5.182 9.901 üöTr üöTr 8.634 11.373 11.752 n.v. 7.017 9.064
2016 9.570 8.327 11.057 21.331 13.285 11.378 10.640 8.705 19.443 10.563 12.430
2015 8.492 9.292 7.047 9.997 8.888 6.829 8.600 6.258 18.760 10.661 9.482
2016 9.558 8.626 10.908 20.979 12.228 11.296 10.325 8.667 19.375 10.491 12.245
2015 8.458 8.957 6.822 9.951 8.794 6.789 8.340 6.237 18.736 10.574 9.366
2016 2.694 2.028 2.727 2.357 2.074 2.197 2.261 2.144 2.044 2.073 2.260
2015 2.655 2.091 2.646 2.256 2.133 2.284 2.273 2.114 n.v. 2.054 2.279
   
 
AsylbLG Netto       
  
   
   
HzP a.v.E. Brutto    
   
GsiAE a.v.E. Netto    
     



HzP a.v.E. Netto   

HAL
A u s g a b e n   p r o   L e i s t u n g s b e r e c h t i g t e m   i n   E u r o
KS LUC DA ER J
  

P SZ MW






HzP i.E. Netto 
HzP i.E. Brutto   
GSiAE a.v.E. Brutto    




HLU a.v.E. Netto



HLU a.v.E. Brutto      
BS

AsylbLG Brutto           
SGB II Brutto*          

Seite 10  
Zusammenfassung der Ergebnisse: Top-Kennzahlen 
2017 
1 
 Vergleichbarkeit der Mittelwerte beeinflusst durch fehlende Werte im Berichtsjahr oder Vorjahr (unterschiedliche Vergleichsbasis)  
 *SGB II: kommunale Gesamtausgaben, Einnahmen werden nicht ermittelt, kein Ausweis der Netto-Ausgaben möglich  
Hilfeart Jahr
2016 10,0 6,4 28,3 7,3 12,6 7,3 38,1 6,9 9,5 15,1 14,2
2015 10,2 6,8 26,3 7,8 12,1 7,6 38,4 7,0 n.v. 14,5 14,5
2016 9,1 5,9 27,6 6,5 10,5 7,0 34,3 6,3 8,2 14,9 13,0
2015 9,2 5,7 24,7 6,7 10,7 7,2 35,3 6,3 n.v. 13,9 13,3
2016 77,2 46,8 108,2 42,7 56,5 37,5 144,5 82,2 66,7 69,4 73,2
2015 75,2 44,2 102,4 41,0 54,8 39,0 139,1 79,9 n.v. 69,1 71,7
2016 75,4 46,2 106,8 40,5 54,4 36,7 141,6 80,6 65,4 67,1 71,5
2015 73,7 43,1 100,7 39,7 52,6 38,4 136,0 77,7 n.v. 66,7 69,8
2016 5,4 9,9 19,4 5,0 n.v. 17,2 68,1 11,8 14,4 2,1 17,0
2015 4,9 9,6 20,1 4,2 9,8 16,1 70,2 9,8 n.v. 2,5 16,4
2016 5,3 9,5 18,8 4,8 üöTr 17,2 67,1 11,4 14,2 2,0 16,7
2015 4,7 9,2 19,9 4,1 üöTr 16,1 68,1 9,4 n.v. 2,5 16,8
2016 34,2 14,3 22,3 üöTr üöTr 49,0 47,0 45,8 17,0 42,8 34,1
2015 34,6 12,7 21,1 üöTr 15,9 45,7 44,4 46,2 n.v. 45,7 33,3
2016 32,3 13,1 21,1 üöTr üöTr 24,5 44,4 40,9 15,1 37,0 28,6
2015 32,4 11,0 20,3 üöTr üöTr 23,0 41,1 40,9 n.v. 40,5 29,9
2016 12,9 76,6 118,0 174,6 120,1 89,1 109,1 95,8 82,5 138,5 111,6
2015 1,7 58,7 22,3 53,0 68,6 43,5 49,7 42,5 62,5 72,5 52,6
2016 12,9 79,3 116,5 171,7 110,6 88,5 105,9 95,4 82,2 137,6 109,7
2015 1,7 56,2 21,6 52,8 67,9 43,2 48,2 48,2 62,4 71,9 52,5
2016 207,8 197,5 247,2 103,4 314,1 162,4 271,1 276,6 172,7 261,7 221,4
2015 207,1 205,7 237,5 93,9 307,7 164,1 256,1 274,2 n.v. 226,9 219,3
     AsylbLG Netto     
    
   
HzP i.E. Brutto   
 
HzP a.v.E. Brutto     

GsiAE a.v.E. Netto        
    HLU a.v.E. Netto    
    SGB II Brutto*     
     AsylbLG Brutto     


MW
A u s g a b e n   p r o   E i n w o h n e r   i n   E u r o


HzP i.E. Netto   
 
   

 
    
 
HzP a.v.E. Netto
 
GSiAE a.v.E. Brutto   
HLU a.v.E. Brutto     
SZ

KS LU PC DA ER JHALBS

Seite 11  
Vorbemerkungen 
2017 
2

Seite 12  
 2017 
Die zugrundeliegenden Daten für den Ergebnisbericht beziehen sich auf die Daten des Kalenderjahres 2016.  
Aufgrund der langjährigen beständigen Arbeit des Benchmarkingkreises besteht eine umfangreiche Auswahl an 
Kennzahlen, von denen diejenigen für den Ergebnisbericht aufgearbeitet wurden, die eine größtmögliche 
Transparenz über die Finanz- und Leistungsentwicklung ermöglichen. 
 
Zielsetzung 
 Ziel der zehn am Benchmarking beteiligten mittelgroßen Großstädte Deutschlands ist es, die beobachteten 
Ergebnisse anschaulich darzustellen und die ihnen zu Grunde liegenden Abläufe und Organisationsstrukturen 
zu benennen und in der Folge effektiver zu gestalten. 
 Die verschiedenen Leistungsarten stehen in Abhängigkeiten zu Faktoren, die von den Verwaltungen nicht 
unbedingt direkt beeinflussbar sind, wie bspw. Gesetzesänderungen oder die Wirtschaftslage. 
 Das Benchmarking konzentriert sich auf Faktoren, die beeinflussbar sind und versucht Erfolgsfaktoren für 
„bessere Lösungen“ zu identifizieren und den teilnehmenden Städten erfolgsversprechende Ansätze 
zugänglich zu machen. 
 Ergänzend zur Gegenüberstellung von Kennzahlen wird Raum geboten, flexibel und zeitnah auf Erkenntnis- 
und Diskussionsbedarfe einzugehen und auf veränderte Schwerpunkte zu reagieren.  
 
Vorbemerkungen 
 2

Seite 13  
 2017 
Fragestellungen zur Betrachtung der kommunalen Leistungen  
 Was bedeutet es für die jeweilige Leistungsart, Leistungen ziel- und wirkungsorientiert zu erbringen? 
 Welches Vorgehen verfolgen die Städte dabei? 
 Welche bestehenden Indikatoren zeigen Wirksamkeit, Wirkung oder nachhaltige Erfolge an? 
 Welche Weiterentwicklungsmöglichkeiten/Veränderungsmöglichkeiten bestehen? 
 
 Die Diversität sich bietender Lösungen ist ein großer Vorteil des Benchmarkings, denn gerade diese dienen als 
Quelle für Innovationen und Verbesserungen. 
 
 Die viermal im Jahr stattfindenden Sitzungen der Projektleitungen werden inhaltlich ergänzt um Fachtage, die 
jährlich mit neuen Schwerpunkten besetzt werden. Zielsetzung ist ein fachlicher Austausch unter Einbezug 
von Fachexperten der jeweiligen Städte zur Ermittlung von Beispielen für gute Lösungen. Im aktuellen 
Benchmarkingjahr werden zwei Fachtage organisiert. Thematisch werden zum einen auf dem HzP-Fachtag 
die Neuerungen durch das Pflegestärkungsgesetz III behandelt. Zum anderen wird ein Fachtag EGH 
stattfinden, der die gesetzlichen Änderungen hinsichtlich der Umsetzung des Bundesteilhabegesetztes 
thematisiert. Zum Zeitpunkt der Berichtslegung haben beide Tagungen noch nicht stattgefunden, sodass 
Ergebnisse in der Präsentation noch nicht aufgegriffen werden können. 
Vorbemerkungen 
 2

Seite 14  
 2017 
Untersuchte Leistungsarten 
 Im Fokus: Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII in und außerhalb von Einrichtungen 
 Eine geringere Steuerungsrelevanz und weniger Einflussmöglichkeiten liegen bei den existenzsichernden 
Leistungen vor. Sie sind aber hinsichtlich der sozialpolitischen Bedeutung Gegenstand der Untersuchungen: 
 Leistungen nach dem SGB II 
 Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem 3. Kapitel SGB XII 
 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen nach dem 4. Kapitel  
SGB XII 
 Aufgrund der Entwicklungen in der jüngeren Vergangenheit sind auch die Leistungen im Bereich Asyl stärker 
in das Interesse der Öffentlichkeit gerückt. Seit 2014 werden auch die Leistungen nach dem 
Asylbewerberleistungsgesetz im Vergleichsring analysiert. 
 Relevante Kennzahlen für die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII werden in einer 
separaten Ergebniszusammenfassung dargestellt. 
 Zur besseren Einordnung der Ergebnisse werden Kontextdaten (Wirtschaftsindikatoren, Pflegestatistik) 
erhoben und in die Analysen einbezogen. In diesem Zusammenhang wird auch die Entwicklung der 
Einwohnerdaten angezeigt, die die Grundlage für die Berechnungen diverser Kennzahlen, wie die Dichten 
oder Ausgaben pro Einwohner, bilden. 
Vorbemerkungen 
 2

Seite 15  
 2017 
Anmerkung 
 Wenn für eine Stadt einzelne Daten nicht verfügbar sind, ist dies durch einen entsprechenden Hinweis in den 
Grafiken kenntlich gemacht (n.v.). Wird in den Grafiken die Zahl Null ausgewiesen, spiegelt diese den 
tatsächlichen Wert wider (die Leistung ist zwar vorhanden, wird aber nicht in Anspruch genommen). 
 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden in der Präsentation entweder geschlechtsneutrale 
Bezeichnungen verwendet oder die männliche Sprachform gewählt. Diese beziehen immer alle Geschlechter 
mit ein.  
Vorbemerkungen 
 2

Seite 16  
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale 
Leistungsprofile im Überblick 
2017 
3

Seite 17  
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick 
2017 
Beobachtung/Anmerkung 
 Von den rund 81 Millionen Einwohnern Deutschlands 
leben knapp 1,77 Millionen in den am Benchmarking 
beteiligten Städten.  
 Quelle: Melderegister der Einwohnerämter, Einwohner 
mit Hauptwohnsitz laut Melderegister der Städte zum 
Stichtag 31.12.2016. 
 Braunschweig: Ursache für den Rückgang ggü. 2015 
ist das massive Sinken der Belegungszahlen in der 
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen von über 
3.000 Personen auf einige hundert Personen. Der 
dortige Stadtbezirk hat zum Stichtag rund 2.500 
Einwohner verloren. Die gleiche Ursache hat auch der 
Rückgang in Chemnitz  
 In einigen Städten, wie Jena, Salzgitter und Erlangen 
ist hingegen der Zuzug geflüchteter Menschen nach 
ihrer Anerkennung eine wesentliche Ursache für 
steigende Einwohnerzahlen. 
Analyse 
 Insgesamt Anstieg um 1,03 %, Rückgänge nur in Braunschweig, Chemnitz und Halle in der Altersklasse 15 bis unter 65 Jahre  
 Zuwachs vor allem bei den 0- bis unter 3-Jährigen, insbesondere in Salzgitter und Potsdam 
 Relevanteste Altersgruppe für Altersarmut sind die über 65-Jährigen, stärkste Zuwächse wie schon im Vorjahr in Potsdam und Jena 
3 
 Stadt
 Gesamteinwohnerzahl
 Veränderung
 Gesamteinwohnerzahl
 Veränderung 
 0 bis unter 15-Jährigen
 Veränderung 
 15 bis unter 65-Jährigen
 Veränderung  
 65-Jährige und Älteren
 Veränderung
 Gesamteinwohnerzahl
 Veränderung 
 0 bis unter 15-Jährigen
 Veränderung 
 15 bis unter 65-Jährigen
 Veränderung  
 65-Jährige und Älteren
BS 250.704 -0,82% 0,44% -1,32% 0,09% 1,32% 0,48% 1,80% 0,13%
C 246.882 -0,80% 0,45% -2,11% 1,61% 2,16% 5,71% 1,81% 1,04%
DA 159.982 1,65% 2,93% 1,60% 0,85% 2,20% 2,42% 2,71% 0,58%
ER 112.023 1,60% 3,24% 1,54% 0,68% 1,91% 2,92% 2,08% 0,65%
HAL 239.738 0,59% 2,89% -0,12% 1,32% 2,04% 5,04% 1,74% 0,86%
J 107.983 0,87% 2,28% 0,17% 2,18% 1,27% 4,83% 0,47% 0,94%
KS 201.907 0,70% 3,02% 0,42% 0,17% 1,73% 1,97% 2,07% 0,43%
LU 169.735 1,41% 3,18% 1,30% 0,47% 0,69% 3,02% 0,28% 0,09%
P 171.597 2,44% 4,32% 1,99% 2,55% 2,34% 3,68% 2,13% 1,49%
SZ 106.106 2,62% 7,36% 2,28% 0,80% 2,16% 4,17% 2,54% -0,36%
MW 176.666 1,03% 3,01% 0,58% 1,07% 1,78% 3,42% 1,76% 0,58%
Einwohnerentwicklung bei den beteiligten mittelgroßen Großstädten
2016 2015 auf 2016 2014 auf 2015

Seite 18  
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick 
2017 
3 
Kennzahl Jahr
2016 50,5 50,9 49,0 50,3 51,4 50,8 51,0 50,1 51,4 50,0 50,5
2015 50,2 50,8 49,2 50,5 51,5 50,9 51,1 50,2 51,9 50,3 50,7
2016 57,7 58,2 57,3 57,6 59,0 57,5 58,2 56,6 58,1 56,5 57,7
2015 57,9 58,3 57,2 57,4 59,0 57,6 58,6 56,4 59,4 56,7 57,8
2016 9,8 6,8 19,9 17,8 8,2 8,5 16,9 24,8 7,5 15,7 13,6
2015 10,2 7,1 18,9 16,6 7,3 7,5 15,9 23,7 6,5 13,0 12,7
Kennzahl Jahr
2016 42,8 44,5 47,8 52,3 42,3 40,9 43,9 49,4 38,0 46,6 44,8
2015 48,3 46,4 53,4 53,1 44,1 38,2 44,7 50,2 n.v. 44,9 47,0
2016 53,4 48,3 52,9 50,9 46,6 44,6 52,7 53,0 45,9 58,1 50,6
2015 55,2 50,2 53,2 51,2 48,7 45,4 53,1 53,9 n.v. 60,8 52,4
2016 63,2 60,1 59,3 62,4 n.v. 42,0 62,6 59,0 61,9 59,4 58,9
2015 61,7 60,7 57,3 60,9 54,4 44,6 61,6 60,4 n.v. 59,3 57,9
2016 64,3 57,4 71,0 üöTr n.v. 61,3 72,3 66,6 61,0 66,3 65,0
2015 65,0 57,4 71,7 üöTr 60,2 58,9 71,4 66,8 n.v. 71,4 65,4
2016 38,4 33,9 37,0 40,5 30,6 34,0 40,4 39,2 29,7 37,4 35,9
2015 35,3 33,0 29,2 42,5 29,0 30,6 33,1 36,3 23,6 33,5 32,3
*im Leistungsbereich SGB II w urde keine Erhebung der Anteile nach Geschlecht vorgenommen.
Kennzahl Jahr
2016 8,6 4,6 24,3 19,7 9,0 8,3 13,7 23,4 8,4 20,1 14,0
2015 8,1 4,4 18,9 19,3 3,5 3,8 9,7 20,6 n.v. 15,6 11,5
2016 15,3 21,4 25,7 27,5 14,7 23,9 21,7 28,4 19,0 21,9 22,0
2015 14,5 20,9 25,7 25,5 13,8 21,4 21,5 27,1 n.v. 19,8 21,1
2016 2,4 14,1 13,7 n.v. n.v. 1,1 17,7 5,5 16,4 4,6 9,4
2015 2,6 15,3 15,0 n.v. n.v. 1,3 17,4 6,5 n.v. 3,9 8,9
2016 18,8 14,0 30,2 29,0 18,1 19,8 29,2 32,1 18,2 27,3 23,7
2015 17,1 9,0 28,5 21,8 10,6 10,8 24,9 29,9 13,6 21,1 18,7




 

 Anteil EW ohne dt. 
Staatsangehörigkeit
HLU a.v.E. weiblich
GSiAE a.v.E. weiblich
Anteil Frauen
Anteil Frauen ab 65 
Jahre an allen EW ab 65

HzP gesamt ohne dt. 
Staatsangehörigkeit
HzP a.v.E. weiblich
HLU a.v.E. ohne dt. 
Staatsangehörigkeit
GSiAE a.v.E. ohne dt. 
Staatsangehörigkeit




 
SZ










 
 




























 







 
P SZ








ER HAL J




KS
BS C DA ER HAL J
BS C DA

MW
KS

LU

LU P
Anteile an Einwohnern Gesamt
Anteile der Leistungsberechtigten nach Geschlecht*
Anteile der Leistungsberechtigten nach Staatsangehörigkeit
JBS C DA ER HAL KS LU P SZ
MW


MW

   HzP i.E. weiblich   
AsylbLG weiblich    

     
SGB II gesamt ohne dt. 
Staatsangehörigkeit
          

Seite 19  
 2017 
Sozialleistungsprofile der mittelgroßen Großstädte 
 Als Darstellungsform der Sozialleistungsprofile der einzelnen Städte wurden Netzgrafiken ausgewählt, die die 
Dichten der Leistungsberechtigten in den jeweiligen Leistungsarten ins Verhältnis zum Mittelwert aller Städte 
setzen. Hierdurch können die Unterschiede zwischen den Städten, die Leistungsprofile und die damit 
verbundenen Belastungssituationen in den jeweiligen Städten am besten dargestellt werden.  
 Neben den in den Netzgrafiken dargestellten Leistungsarten nach dem SGB XII belasten die Städte auch die 
kommunalen Ausgaben, die für Leistungsberechtigte nach dem SGB II gewährt werden. Diese werden 
gesondert behandelt.  
 In den Netzgrafiken enthalten sind auch die Dichten der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG, um der 
gestiegenen Bedeutung gerecht zu werden. 
 Der indizierte Mittelwert aller Städte entspricht 100 und wird in den Abbildungen durch eine rote gestrichelte 
Linie dargestellt. Die Abweichungen der einzelnen Dichten zum Mittelwert sind in blau hervorgehoben. 
 Zur besseren Vergleichbarkeit werden die Sozialleistungsprofile in drei Gruppen unterteilt. Die 
Zusammensetzung orientiert sich an den Ergebnissen der Dichten für die einzelnen Leistungsbereiche sowie 
an den Wirtschaftsindikatoren, auf die im Weiteren eingegangen wird. 
 Es zeigen sich teilweise deutliche Unterschiede. Wird wie bspw. in Erlangen für die stationäre HzP ein n.v. 
ausgewiesen, liegt die Zuständigkeit beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe und die Daten stehen nicht zur 
Verfügung. 
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick 
 3

Seite 20  
 2017 
Sozialleistungsprofile Potsdam, Jena und Chemnitz 
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick 
Beobachtung/Anmerkung 
 
 Überwiegend liegen die Ergebnisse unter den Mittelwerten aller Städte, insbesondere in Potsdam. Die 
Gesamtlage ist somit eher positiv.  
 Überdurchschnittliche Dichten zeigen sich in der ambulanten HzP in Jena und Chemnitz. 
 Die Dichte der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG liegt nur in Chemnitz über dem Mittelwert der am 
Benchmarking beteiligten Städte. 
3 
70,0
62,9
50,0
87,8
70,6
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2016
relative Abweichung vom normierten Mittelwert   
in Prozent (%)
Potsdam
74,8
57,3
92,3107,4
86,8
0
20
40
60
80
100
120
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2016
relative Abweichung vom normierten Mittelwert   
in Prozent (%)
Jena
76,6
68,6
108,4119,9
77,1
0
20
40
60
80
100
120
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2016
relative Abweichung vom normierten Mittelwert   
in Prozent (%)
Chemnitz

Seite 21  
 2017 
Sozialleistungsprofile Kassel und Halle 
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick 
Beobachtung/Anmerkung 
 
 Für die HzP liegt die Zuständigkeit in Halle beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe. 
 Die Gesamtlage ist eher belastend. Die Ergebnisse liegen zum überwiegenden Teil über den Mittelwerten aller Städte, 
insbesondere in Kassel. Dort liegen alle Dichten über den Mittelwerten der anderen Städte.  
 Eine unterdurchschnittliche Dichte zeigt sich nur in der GSiAE a.v.E. in Halle. 
3 
228,7
210,3
120,8
266,5
109,7
0
50
100
150
200
250
300
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2016
relative Abweichung vom normierten Mittelwert   
in Prozent (%)
Kassel
122,6
80,2
106,5141,0
75,5
0
20
40
60
80
100
120
140
160
HLU 
a.v.E.
GSiAE 
a.v.E.
AsylbLGHzP 
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2016
relative Abweichung vom normierten Mittelwert   
in Prozent (%)
Halle (Saale)

Seite 22  
 2017 
Sozialleistungsprofile Salzgitter, Ludwigshafen 
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick 
Beobachtung/Anmerkung 
 
 Die Dichten der einzelnen Leistungsarten folgen keiner einheitlichen Tendenz. In beiden Städten liegen die Dichten in der 
stationären HzP, in der GSiAE a.v.E. und nach dem AsylbLG über den Mittelwerten der anderen Städte.  
 In der HLU a.v.E. und in der ambulanten HzP weisen Salzgitter und Ludwigshafen unterdurchschnittliche Dichten aus.  
3 
74,6
102,3
154,443,4
145,9
0
20
40
60
80
100
120
140
160
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2016
relative Abweichung vom normierten Mittelwert   
in Prozent (%)
Salzgitter
58,0
115,3
129,668,0
115,7
0
20
40
60
80
100
120
140
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2016
relative Abweichung vom normierten Mittelwert   
in Prozent (%)
Ludwigshafen

Seite 23  
 2017 
Sozialleistungsprofile Erlangen, Braunschweig, Darmstadt 
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick 
Beobachtung/Anmerkung 
 In Erlangen liegt die Zuständigkeit für die stationäre HzP beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe. 
 In den drei Städten zeigen sich unterschiedliche Belastungssituationen. In Erlangen gestaltet sich die Gesamtlage positiv; alle 
Dichten liegen unterhalb der Mittelwerte der anderen Städte.  
 In Braunschweig liegen überdurchschnittliche Ergebnisse für die stationäre HzP und die GSiAE a.v.E. vor. Die anderen Dichten 
sind unterdurchschnittlich, vor allem im AsylbLG, wo andere Bedingungen für die Aufnahme von Flüchtlingen vorlagen.  
 Darmstadt weist positive Ergebnisse in den HzP-Dichten aus, während die anderen Leistungen über dem Mittelwert liegen. 
3 
68,0
107,3
15,9
62,2
132,4
0
20
40
60
80
100
120
140
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2016
relative Abweichung vom normierten Mittelwert   
in Prozent (%)
Braunschweig
177,4
135,4
125,894,2
61,9
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2016
relative Abweichung vom normierten Mittelwert   
in Prozent (%)
Darmstadt
49,3
60,5
96,448,3
n.v. 0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
HLU 
a.v.E.
GSiAE 
a.v.E.
AsylbLGHzP 
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2016
relative Abweichung vom normierten Mittelwert   
in Prozent (%)
Erlangen

Seite 24  
 2017 
Wirtschaftsindikatoren 
 Soziale und wirtschaftliche Faktoren nehmen einen nicht unwesentlichen Einfluss auf die 
Dichteentwicklungen in den Städten. Aus diesem Grund werden Wirtschaftsindikatoren als Kontextfaktoren in 
die Analysen des Benchmarking-Kreises aufgenommen.  
 Eine negative wirtschaftliche Situation begünstigt höhere Ausgaben für Sozialleistungen, da ein größerer Teil 
der Einwohner einer Stadt seine Existenz oder den Pflegebedarf nicht aus eigener Kraft bestreiten kann und 
auf öffentliche Gelder angewiesen ist.  
 Zudem wird der Handlungsspielraum der Städte im Hinblick auf den Umfang und die Ausgestaltungen der 
sozialen Angebotslandschaft sowohl unter Berücksichtigung fachlicher und organisatorischer als auch 
personeller Aspekte eingeschränkt. 
 Sechs Indikatoren werden herangezogen und zu Netzgrafiken für die jeweilige Stadt zueinander in Bezug 
gesetzt. Die Ergebnisse sind nachfolgend zusammengefasst. Die Grafiken mit den Ergebnissen für die 
einzelnen Städte finden sich im Anhang der Präsentation. 
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick 
 3

Seite 25  
 2017 
Unterbeschäftigungsquote 
 Wie im Vorjahr weisen erneut die Städte Halle (14,7), Salzgitter (14,2), Ludwigshafen (11,8), Kassel (11,5) 
und Chemnitz (10,3) eine Unterbeschäftigungsquote oberhalb des Mittelwertes (9,9) der 
Unterbeschäftigungsquote aus. Hierin spiegelt sich insbesondere für Halle, aber auch für Kassel, 
Ludwigshafen und Salzgitter die hohe Transferleistungsquote wider.  
 Die Stadt Erlangen weist erneut die niedrigste Quote von Unterbeschäftigung aus bei gleichzeitig geringster 
Transferleistungsquote. Auch in den Städten Darmstadt (7,4), Braunschweig (7,6), Jena (8,2) und Potsdam 
(8,6) liegen unterdurchschnittliche Unterbeschäftigungsquoten vor. 
 
Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 
 Die höchsten Dichten der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten weisen die Städte Chemnitz und 
Potsdam aus.  
 Ein positiver Zusammenhang mit der Unterbeschäftigungsquote zeigt sich nur für Potsdam.  
 In den Städten Halle, Kassel und Salzgitter zeigt sich eine unterdurchschnittliche Dichte der 
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und eine überdurchschnittliche Unterbeschäftigungsquote. 
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick 
 3

Seite 26  
 2017 
Verfügbares Einkommen pro Einwohner 
 Das verfügbare Einkommen pro Einwohner stieg im Mittelwert auf 19.134 Euro pro Jahr an. 
Überdurchschnittliche Einkommen werden in Erlangen, Darmstadt und erstmalig auch in Braunschweig und 
Salzgitter ermittelt. In den anderen Städten liegt das verfügbare Einkommen pro Einwohner unter dem 
Mittelwert. Am geringsten ist es in Halle. 
 
Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner und Erwerbstätigen 
 Zusammenhänge der Wirtschaftsindikatoren zeigen sich auch bei der Betrachtung des Bruttoinlandproduktes 
pro Einwohner und Erwerbstätigen. Pro Einwohner liegen die Ergebnisse in Erlangen, Darmstadt und 
Ludwigshafen über dem Mittelwert; in allen anderen Städten liegen sie darunter.  
 Auch pro Erwerbstätigen werden in den Städten Erlangen, Darmstadt und Ludwigshafen Ergebnisse oberhalb 
des Mittelwertes erzielt; hier aber auch in Salzgitter.  
 
Gemeindliche Steuerkraft pro Einwohner 
 Auch die gemeindliche Steuerkraft liegt in Erlangen, Darmstadt und Ludwigshafen über dem Mittelwert. 
Deutlich geringer fällt das Ergebnis vor allem in Halle und Chemnitz aus.  
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick 
 3

Seite 27  
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen 
 
2017 
4

Seite 28  
 2017 
Vorbemerkung existenzsichernde 
Leistungen 
 Die abgebildeten existenzsichernden 
Leistungen sind im SGB XII und im 
SGB II geregelt. 
 Sinn und Zweck der Leistungen ist es, 
dem Leistungsberechtigten die 
Führung eines menschenwürdigen 
Lebens zu ermöglichen, sofern ihm 
dies aus eigener Kraft nicht oder nicht 
mehr möglich sein sollte. 
 
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen 
 4 
Leistungsbezug 
SGB XII, 4. Kapitel: 
GSiAE
Erwerbsfähige mit 
Leistungsbezug SGB II
Transferleistungssystem
Sicherstellung des 
Lebensunterhaltes 
durch 
Erwerbstätigkeit 
oder Renten
Arbeitsmarkt
Wiederherstellung der 
Erwerbsfähigkeit mit 
Integration in Arbeit
Über 65 Jahre oder 
dauerhaft  volle 
Erwerbsminderung
Volle  
Erwerbsminderung 
und u. 65 Jahre
Über 65 Jahre oder 
dauerhaft  volle 
Erwerbsminderung
Weniger als 3 Stunden 
arbeitsfähig
Leistungsbezug SGB XII, 
3. Kapitel: HLU
Wiederherstellung der 
Erwerbsfähigkeit
Integration 
in Arbeit

Seite 29  
 2017 
Transferleistungsdichte 
 Dargestellt werden Leistungsberechtigte von existenzsichernden Leistungen je 1.000 Einwohner.  
 Zu den Personen zählen Leistungsberechtigte von 
 Existenzsichernden Leistungen nach dem SGB II, 
 Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem 3. Kapitel SGB XII und 
 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen nach dem 4. Kapitel 
SGB XII. 
 Dies ermöglicht einen Überblick über die gesamte, in der Kommune gegebene, Hilfebedürftigkeit. 
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen 
 4

Seite 30  
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: Transferleistungsdichte 
2017 
Beobachtung/Anmerkung 
 
 Die Dichte der Empfänger von 
Leistungen nach SGB II ist ggü. dem 
Vorjahr erneut angestiegen. 
 Die höchste Teildichte pro 1.000 
Einwohner weist der Leistungsbereich 
SGB II auf. 
 Die niedrigsten Dichten weisen Erlangen 
und Jena auf. 
 Die höchsten Transferleistungsdichten 
weisen Halle und Kassel auf. 
 Der hohe Wert in Halle liegt in der sehr 
hohen Dichte SGB II begründet. 
 Der hohe Wert in Kassel liegt in der 
vergleichsweise hohen Dichte GSiAE 
begründet. 
Analyse 
 Ein zentraler Erklärungsansatz für den Anstieg der Dichte im SGB II liegt im Rechtskreiswechsel von Asylbewerbern. 
 In Erlangen ist die niedrige Dichte im SGB II durch die hohe Kapazität des Arbeitsmarktes erklärbar. 
4 
73,8
92,1 87,7
42,0
145,4
70,2
114,5 123,4
81,1
119,1
94,9 90,8
13,1
8,4 16,5
7,4
9,8
7,0
25,6 14,0
7,7
12,5
12,2 12,7
1,6
1,8 4,2
1,2
2,9
1,8
5,5 1,4
1,7
1,8
2,4 2,5
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW MW Vj
KeZa 15
Dichte der Leistungsberechtigten von existenzsichernden Leistungen 
pro 1.000 EW (31.12.) im Betrachtungsjahr 
- differenziert nach Leistungsarten -
Dichte der 
Empfänger von 
HLU a.v.E. pro 
1.000 EW 
gesamt 
Dichte der 
Empfänger von 
GSiAE a.v.E. pro 
1.000 EW
Dichte der 
Empfänger von 
SGB II pro 1.000 
EW

Seite 31  
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen 
2017 
Beobachtung 
 
 Die stärksten Veränderungen zeigen sich 
im Mittelwert in der Dichte SGB II, die 
im Vergleich zum Vorjahr massiv 
anstieg. 
 Dies zeigt sich insbesondere in 
Salzgitter, wo entsprechend auch die 
Summe der Veränderungen am höchsten 
ist. 
 Insgesamt rückläufig ist die Entwicklung 
in Braunschweig, Chemnitz und 
Ludwigshafen. 
 In der HLU sind die Veränderungsraten 
gegenüber dem Vorjahr am stärksten. 
Analyse 
 
 In den vergleichsweise hohen Veränderungsraten der HLU zeigt sich ein Spezifikum 
der Leistungsart: Aufgrund ihrer Zielsetzung (vgl. Kapitel HLU) und Konstruktion 
weist die HLU relativ geringe Fallzahlen auf, die noch dazu einer hohen Dynamik 
unterliegen. 
 Nach Salzgitter ziehen überdurchschnittliche viele Syrer aus Niedersachsen (keine 
Wohnsitzauflage in Nds.), da in Salzgitter viele freie Wohnungen vorhanden sind. 
Dies führte zu extrem wachsenden Kosten der Unterkunft im SGB II.   
Veränderung der Dichten der 
Leistungsberechtigten von 
existenzsichernden 
Leistungen vom Berichtsjahr 
zum Vorjahr
Jahr BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Veränderung der Dichte HLU 
a.v.E. 
von 2015 
auf 2016 -15,2% 0,6% 8,6% -10,4% -2,3% 21,9% -4,3% -4,6% n.v. -10,2% -1,8%
Veränderung der Dichte GSiAE 
a.v.E. 
von 2015 
auf 2016 -1,8% -0,5% 1,9% -0,5% -1,9% -5,5% 3,5% -0,8% n.v. -1,7% -0,8%
Veränderung der Dichte SGB II von 2015 
auf 2016 0,1% -0,1% 2,5% 7,3% 6,2% 5,0% 7,6% 0,1% -1,2% 16,8% 4,4%
Summe der Veränderungen: HLU 
a.v.E., GSiAE a.v.E. und SGB II
von 2015 
auf 2016 -0,5% -0,1% 2,7% 5,6% 5,5% 4,3% 6,3% -0,1% 10,2% 14,3% 4,8%
4

Seite 32  
 2017 
Leistungsart Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) 
 Die Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw. das Arbeitslosengeld II (ALG II) wird nach dem Zweiten 
Sozialgesetzbuch (SGB II) gewährt. Sie soll gem. § 1 SGB II erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Nichterwerbsfähige 
Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, 
erhalten Sozialgeld, das nach denselben Regeln berechnet und gewährt wird wie das Arbeitslosengeld II. 
 Leistungsberechtigt sind gem. § 7 SGB II Personen, die  
 das 15. Lebensjahr vollendet und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, 
 erwerbsfähig sind, 
 hilfebedürftig sind und 
 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. 
 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende können auch ergänzend zu anderem Einkommen oder 
Arbeitslosengeld bezogen werden, wenn dieses Einkommen und eventuell vorhandenes Vermögen nicht zur 
Deckung des individuellen, anerkannten Bedarfs ausreichen und „aufgestockt“ werden müssen. 
 Darmstadt nimmt am Kennzahlenvergleich SGB II nicht teil, daher werden die entsprechenden Werte in 
diesem Kapitel nur in ausgewählten Grafiken dargestellt. 
 
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II 
 4

Seite 33  
 2017 
Kommunale Steuerungsinteressen und -ansätze (SGB II) 
 Die Integration in Arbeit ist innerhalb der gemeinsamen Einrichtungen die Aufgabe der Bundesagentur für 
Arbeit. Die Kommunen können die Arbeit der Jobcenter vorrangig über die Trägerversammlung beeinflussen. 
 Optionskommunen (zugelassene kommunale Träger, zkT) sind hingegen alleinige Grundsicherungsträger und 
beeinflussen demzufolge – im gesetzlichen Rahmen – direkt ihre Jobcenter. Im Benchmarkingkreis der 
mittelgroßen Großstädte sind dies Erlangen und Jena.  
 Die Städte tragen die Verantwortung und die Kosten für die Unterkunft sowie für die Eingliederungsleistungen 
nach § 16a SGB II für die Leistungsberechtigten, hier kann entsprechend am stärksten eine direkte Steuerung 
erfolgen. 
 Die aktuell äußerst positive allgemeine Lage am Arbeitsmarkt hat den Fokus der Öffentlichkeit und des 
Fachpublikums zuletzt von den Leistungen nach SGB II abgelenkt. 
 Allerdings gilt zu bedenken, dass die heutigen Leistungsberechtigten im SGB II auch zukünftig die 
„Kundschaft“ der Kommunen bilden können – nämlich dann, wenn sie über lange Zeiträume im 
Leistungsbezug sind und dies zu geringen Einkommen im Alter führt. Dann wird der Bezug von Leistungen 
der Grundsicherung nach SGB XII wahrscheinlicher. 
 
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II 
 4

Seite 34  
 2017 
Revision der Datengrundlage durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) 
 Rückwirkend erfolgte eine mathematische Umstellung der Datenbasis bis zum Jahr 2005 
 Ziel: Vollständige statistische Abbildung aller Personengruppen im SGB II 
 Durch die Datenrevision ergaben sich keine gravierenden quantitativen Veränderungen 
 Die bisherige Berichterstattung umfasste Bedarfsgemeinschaften (BG) und Personen in BG (ELB/ NEF) 
 Nicht erfasst waren Auszubildende (§ 27 SGB II), Zuschüsse zu Kranken- bzw. Pflegeversicherung (KV bzw. 
PV (§ 26 SGB II)), ausschließlich BuT (§ 28 SGB II) oder ausschließlich einmalige Leistungen (§ 24 SGB II) 
 Künftig: Alle Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und Einbezug von Personen, die 
keinen Leistungsanspruch haben, aber Mitglied einer BG sind. Dadurch Schärfung der „Randbereiche“ 
 Besonderheit: Minderjährige Kinder ohne Leistungsanspruch wurden vorher schon berücksichtigt, werden 
jetzt aber abgegrenzt von den Personen ausgewiesen, die tatsächlich Leistungen nach SGB II beziehen 
 Aufgrund des sehr hohen Erfassungsaufwands werden in diesem Jahr in den Zeitreihen nur drei statt fünf 
Jahre abgebildet, die Zeitreihen werden aber weiter befüllt und aufgebaut.  
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II 
 4

Seite 35  
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II 
2017 
Anmerkung 
 
 Die abgebildeten Personengruppen 
unterscheiden sich von den in den 
Vorjahren abgebildeten Gruppen. 
 Nunmehr abgebildet: Alle Empfänger von 
Leistungen zur Sicherung des 
Lebensunterhaltes, insg. sechs Gruppen 
 Auch werden Personen einbezogen, die 
keinen Leistungsanspruch haben, aber 
Mitglied einer (BG) sind. 
 Daher lautet die neue Nomenklatur: 
„Personen in Bedarfsgemeinschaften“ 
Hinweis 
 
 Ein Vergleich der Kennzahlen im Jahresverlauf ist durch die rückwirkende Revision der Daten möglich. 
 SLB sind diejenigen Personen ohne Anspruch auf ALG II oder Sozialgeld, die ausschließlich abweichend zu erbringende Leistungen 
(z.B. Erstausstattung der Wohnung), Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung der Hilfebedürftigkeit, 
Leistungen für Auszubildende oder Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. 
 Besonders relevant sind die Regelleistungsberechtigten (RLB), wie die nächste Grafik zeigt. 
 Auf diese Gruppe beziehen sich die weiteren Darstellungen. 
Personen in Bedarfsgemeinschaften 
(PERS)
Leistungsberechtigte 
(LB)
Nicht Leistungsberechtigte 
(NLB)
Regelleistungsberechtigte 
(RLB)
Sonstige Leistungsberechtigte 
(SLB)
Vom Leistungs-
anspruch 
ausgeschlossene 
Personen 
(AUS)
Kinder ohne 
Leistungsanspruch 
(KOL)erwerbsfähige 
Leistungs-
berechtigte 
(ELB)
Nicht 
erwerbsfähige 
Leistungs-
berechtigte 
(NEF)
erwerbsfähige 
sonstige 
Leistungs-
berechtigte 
(ESLB)
Nicht 
erwerbsfähige 
sonstige  
Leistungs-
berechtigte 
(NESLB)
4

Seite 36  
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II 
2017 
Anmerkung 
 
 Deutlich wird, dass die Gruppe der RLB 
(dies sind die NEF und die ELB) in allen 
Städten ca. 95 % der Personen in 
Bedarfsgemeinschaften ausmachen. 
 Davon entfällt ca. ein Viertel aller RLB 
auf NEF und gut zwei Drittel auf ELB. 
 Die ELB stellen den größten Anteil dar, 
die SLB den geringsten. 
 Der geringste Anteil an NEF zeigt sich in 
Jena, der höchste in Darmstadt. 
Analyse 
 In Salzgitter wurden im Zuge der Flüchtlingszuwanderung im Jahr 2016 viele Kinder in Salzgitter geboren, für die eigene Asylanträge gestellt 
werden. Bis zur Antragsstellung vergehen oft Wochen, während denen die Kinder keine Sozialleistungen erhalten. 
 In Jena erfolgt eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem Eigenbetrieb SGB II zum Abgleich der Ansprüche bei Kindern, die als eigenes 
Einkommen Unterhaltszahlungen erhalten. 
23,4 24,2
31,8 28,7 27,2 24,1 27,6 28,9 25,4 27,9 26,9
72,2 70,4
64,9
67,0 68,7 71,0 67,8 66,8 70,6 66,5 68,6
0,5 1,5 0,4 1,5 1,1 0,3 0,7 0,2 1,1 0,5 0,8
2,0 1,9 2,2 2,0 1,8 2,1 3,0 2,6 1,7 2,1 2,1
1,9 2,1 0,7 0,9 1,2 2,6 0,9 1,5 1,1 3,1 1,6
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
KeZa PERS SGB II
Anteil der SGB II-Personengruppen
an allen Personen in Bedarfsgemeinschaften
KOL
AUS
SLB
ELB
NEF
4

Seite 37  
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II 
2017 
Beobachtung 
 
 In keiner Stadt kommt es zu einem 
Absinken der Dichte, außer in Potsdam. 
 Die höchsten Dichten weisen Halle und 
Salzgitter auf, Erlangen und Jena die 
niedrigsten. 
 Im Mittelwert ist die Dichte der RLB 
gestiegen, nachdem sie im Vorjahr 
gesunken war. 
Anmerkung und Analyse 
 Dichten bzw. deren Niveau werden nicht ausschließlich durch Entwicklungen am Arbeitsmarkt beeinflusst 
 Die Anstiege der Dichte der RLB ist im Zusammenhang mit dem Rechtskreiswechsel von Asylbewerbern zu sehen. Dies sind nicht 
immer nur Asylbewerber der eigenen Stadt, sondern auch solche, die aus anderen Kommunen neu in die Städte ziehen. 
 Die Regelung zu Wohnsitzauflagen der Bundesgesetzgebung bezieht sich auf Bundesländer, nicht aber auf einzelne Kommunen. Die 
Bundesländer können hierzu eigene Regelungen treffen. 
93,2
127,1
105,6
51,4
190,4
89,3
142,1
152,8
101,0
153,9
120,7
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
200
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
KeZa 1 SGB II
Dichte der Regelleistungsberechtigten SGB II
pro 1.000 EW von 0 bis unter 65 J. in der Zeitreihe
2012 2013 2014 2015 2016
4

Seite 38  
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II 
2017 
Beobachtung/Anmerkung 
 
 In allen Städten kommt es zu einem 
Anstieg der Dichte von Personen ohne 
deutsche Staatsangehörigkeit.  
 Diese lag im Mittelwert im Vorjahr noch 
bei 137,5. 
 In Erlangen ist die Dichte beider 
Personengruppen besonders niedrig. 
 Das quantitative Verhältnis der beiden 
Gruppen unterscheidet sich zwischen 
den Städten. Im Mittelwert ist die 
Dichte der RLB ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit gut drei Mal so 
hoch wie die der RLB mit 
deutscher/doppelter.  
Analyse 
 Dieser Aufwuchs steht wie auch der generelle Anstieg der Dichte im Zusammenhang mit dem Rechtskreiswechsel von Asylbewerbern 
in das SGB II.  
 In Halle ist die Grundgesamtheit der Einwohner ohne deutsche Staatsangehörigkeit vergleichsweise niedrig und somit die Dichte sehr 
hoch.  
4 
142,4
188,5
133,5
68,4
319,6
163,1
197,6
159,4
197,0
207,6
177,7
46,3
59,4
40,2
20,8
84,5
42,0
57,5
61,8
48,1
59,3
52,0
0
50
100
150
200
250
300
350
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
KeZa 3.1a und 3.1b SGB II
Dichte der Regelleistungsberechtigten SGB II nach Staatsangehörigkeit
pro 1.000 Einwohner der jeweiligen Gruppe im Betrachtungsjahr
Dichte der RLB SGB II ohne deutsche Staatsangehörigkeit
Dichte der RLB SGB II mit deutscher Staatsangehörigkeit (inkl. doppelter)

Seite 39  
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II 
2017 
Beobachtung/Anmerkung 
 
 Dichten sind prinzipiell aufgrund ihrer 
unterschiedlichen Bezugsgrößen nicht 
stapelbar, dies geschieht an dieser Stelle 
zur Steigerung der Anschaulichkeit. 
 Die beiden NEF-Gruppen unter 15 
Jahren weisen die höchsten Dichten auf, 
insbesondere in Halle und Kassel. 
 Junge ELB finden sich v.a. in Halle, am 
seltensten in Erlangen. 
 Die höchste Dichte der ELB über 55 
Jahre weist Halle auf, die niedrigste 
Erlangen. 
Analyse 
 
 Anstiege zeigen sich vor allem in der Altersklasse der 15- bis unter 25-Jährigen. Hierin kann der Zusammenhang mit dem 
Rechtskreiswechsel von Asylbewerbern hergestellt werden, da diese Altersklasse bei den Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG 
vor allem auch im Vorjahr überproportional vertreten war.  
4 
138 183 207
97
331
129
265 250
148
268 202
151
193 196
91
304
129
235 245
137
228
1910,9
1,0 3,1
0,4
1,1
0,8
2,2 1,1
0,6
1,6
1,3
78
130 91
43
169
74
127 145
114
161
113102
143 104
53
211
99
151 169
110
181
132
84
95
62
38
124
70
97 95
74
79
82
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
KeZa 4 u. 5 SGB II 
Dichte der erwerbsfähigen und nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten
(ELB und NEF)
nach Altersgruppen pro 1.000 altersgleiche Einwohner
am 31.12. des Betrachtungsjahres
ELB (55 bis 
unter 65 
Jahre)
ELB (25 bis 
unter 55 
Jahre)
ELB (15 bis 
unter 25 
Jahre)
NEF (15 und 
älter)
NEF (6 bis 
unter 15 
Jahre)
NEF (0 bis 
unter 6 Jahre)

Seite 40  
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II 
2017 
Beobachtung 
 Den stärksten Zuwachs erfuhr die Gruppe der ELB zwischen 15 und unter 25 Jahre, insbesondere in 
Jena und Halle. 
 Der letztjährige Rückgang der NEF unter 15 Jahren hat sich umgekehrt, 2016 nahm die Dichte dieser 
Gruppe(n) wieder zu, insbesondere in Salzgitter. In Potsdam sank sie am stärksten. 
 Besonders stark ging von 2015 auf 2016 im Mittelwert die Dichte der ELB über 55 Jahre zurück, 
insbesondere in Chemnitz und Potsdam. Ein Aufwuchs dieser Dichte zeigt sich allein in Salzgitter. 
Analyse 
 Der Rückgang der NEF-Dichte ab 15 Jahren liegt in der geringen Fallzahl und den dadurch hohen Schwankungen begründet. 
 In Chemnitz wurde nach dem Auslaufen von Förderprogrammen für die Altersgruppe 50+ das „ABC-Netzwerk“ ins Leben gerufen; 
ein Programm zur Aktivierung und intensiven Betreuung von LB über 45 Jahre. 
4 
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
2016 ggü. 2015 -2,89% 1,41% 0,99% 7,28% 10,97% 8,49% -2,80% -3,66% 24,71% 4,94%
2015 ggü. 2014 -3,93% -8,85% -10,46% -6,39% -2,78% 1,31% -0,96% -3,37% 10,67% -2,75%
2016 ggü. 2015 1,42% 2,84% 9,42% 5,72% 5,47% 5,77% -1,33% -5,00% 20,48% 4,98%
2015 ggü. 2014 0,57% -5,04% -1,49% -1,63% -1,44% 1,35% 0,76% -1,91% 9,99% 0,13%
2016 ggü. 2015 3,35% -4,61% -3,77% 1,47% -7,50% -1,92% -3,60% -2,06% -5,98% -4,87% -2,95%
2015 ggü. 2014 -17,14% -19,28% 6,89% -28,16% -16,27% -14,04% -11,11% -25,50% -46,26% -22,12% -19,30%
2016 ggü. 2015 10,77% 26,01% 14,17% 23,72% 32,70% 33,71% 17,03% 3,06% 2,70% 25,45% 18,93%
2015 ggü. 2014 -6,21% -10,72% -0,57% -3,35% -3,97% 5,22% -1,48% 3,33% 20,64% 6,35% 0,92%
2016 ggü. 2015 -0,58% -2,17% 2,02% 5,95% 3,90% 1,05% 7,09% 0,08% 0,68% 12,28% 3,03%
2015 ggü. 2014 -5,87% -8,67% -0,95% -4,04% -6,93% -6,74% -0,58% 2,36% -6,44% 4,59% -3,33%
2016 ggü. 2015 -2,32% -7,69% -3,94% -2,05% -5,82% -3,28% -1,32% -1,77% -7,01% 0,31% -3,49%
2015 ggü. 2014 -1,05% -7,25% 1,95% 0,73% -3,59% -5,58% -5,34% 0,85% -2,84% 2,56% -1,96%
Veränderung der Dichte 
ELB 25 bis unter 55 Jahre
Veränderung der Dichte 
ELB 55 bis unter 65 Jahre
Veränderung gegenüber den Vorjahren
Veränderung der Dichte 
NEF 0 bis unter 6 Jahre
Veränderung der Dichte 
NEF 6 bis unter 15 Jahre
Veränderung der Dichte 
NEF 15 Jahre und älter
Veränderung der Dichte 
ELB 15 bis unter 25 Jahre

Seite 41  
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II 
2017 
Beobachtung 
 
 Insgesamt ist ein Rückgang des 
Bestands an Langzeitleistungsbeziehern 
zu beobachten. 
 Die Veränderungen zeigen sich in 
ähnlicher Form wie vor der 
Datenumstellung.  
 Wie im Vorjahr sind vor allem in den 
ostdeutschen Städten Rückgänge zu 
verzeichnen, die prozentual sogar noch 
angestiegen sind. 
 Besonders stark ist der Rückgang in 
Chemnitz. 
 Allerdings zeigt sich eine Verfestigung 
von Langzeitleistungsbezug in 
Salzgitter. 
Analyse 
 In Jena haben viele Langzeitleistungsbezieher das Renteneintrittsalter erreicht; stehen daher nicht mehr im Leistungsbezug SGB II. 
 Der Richtungswechsel in Erlangen steht nicht im Zusammenhang mit besonderen Maßnahmen, die aktiv aufgenommen worden 
wären. Vielmehr ist der Rückgang im Rahmen der allgemein sinkenden Zahlen entstanden.  
4 
-4,2
-7,6
1,1
1,4
-5,7
-5,4
-0,4
1,3
-2,3
1,9
-2,0
-2,0
-8,9
3,4
-0,8
-4,8
-6,2
1,2
-0,2
-3,1
2,1
-1,9
-10
-8
-6
-4
-2
0
2
4
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Prozent
KeZa K3
Veränderung des Bestands der Langzeitleistungsbezieher
Stand Dezember des jeweiligen Jahres
2015 2016

Seite 42  
 2017 
Veränderung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern 
 Die großen Arbeitgeber in Salzgitter (Salzgitter AG, Bosch, VW, Alstrom, MAN) haben zum Teil aufgrund der 
„Dieselaffäre“ Personalabbaupfade entwickelt, die sich zu allererst in der Beschäftigung über 
Zeitarbeitsunternehmen (Stellenrückgang bei gemeldeten Stellen um 35,5 %) niedergeschlagen haben. All 
das hat Auswirkungen auf die Zulieferbetriebe, die aufgrund von Planungsunsicherheiten auf Einstellungen 
verzichten. Die Zahl der gemeldeten Stellenangebote ist in Salzgitter um 17 % gegenüber dem Vorjahr  
(2015) gesunken. 
 
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II 
 4

Seite 43  
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II 
2017 
Beobachtung/Anmerkung 
 
 Die Kennzahl gibt in der obersten 
Kategorie Auskunft darüber, wie hoch 
der Anteil echter Neuzugänge ist, die 
also noch nie Regelleistungen nach  
SGB II erhalten haben. Hier sticht 
Erlangen mit dem höchsten Anteil 
hervor, Braunschweig mit dem 
niedrigsten. 
 Die unterste der drei Kategorien ist ein 
starker Indikator für den „Drehtüreffekt“, 
also den Umstand, wie hoch der Anteil 
der zugegangenen ELB mit unmittelbar 
vorherigem Leistungsbezug ist. Hier 
weisen Braunschweig und Salzgitter die 
höchsten Anteile auf, Erlangen den 
niedrigsten. 
 Im Mittelwert zeigt sich, dass die 
Anteile der drei Gruppen relativ ähnlich 
sind. Analyse 
 
 Der regionale Arbeitsmarkt in Braunschweig und Salzgitter scheint weniger 
nachhaltig zu integrieren als in den anderen Städten. 
 In Erlangen hingegen scheint das Gegenteil der Fall zu sein. 
4 
42,3 38,4 37,3
30,9
39,8 34,4 36,9 36,3 38,9 40,6 37,6
37,2
37,0
32,5
31,5
29,9
30,4
34,0 34,5 33,0 26,8 32,7
20,4 24,6
30,2
37,6
30,3 35,1
29,1 29,2 28,1 32,6 29,7
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Prozent
KeZa 13a, 13b, 13c SGB II
Anteil der Zugänge (ELB) mit und ohne vorherigen Regelleistungsbezug
an allen Zugängen in Prozent im Betrachtungsjahr
Anteil der Zugänge 
von ELB ohne 
vorherigen 
Regelleistungsbezug 
SGB II
("echte Zugänge")
Anteil der Zugänge 
von ELB mit 
vorherigem 
Regelleistungsbezug 
von mehr als 3 
Monaten an allen 
Zugängen
Anteil der Zugänge 
von ELB mit 
vorherigem 
Regelleistungsbezug  
von bis zu 3 Monate 
an allen Zugängen

Seite 44  
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II 
2017 
Beobachtung/Anmerkung 
 
 Für 2016 wurden Novemberdaten 
verwendet 
 Abgebildet sind hier abh. beschäftigte 
ELB in nun vier Kategorien. Wie 
eingangs angemerkt, bedeutet der Bezug 
von SGB II-Leistungen nicht 
zwangsläufig, dass die Personen 
arbeitslos sind. Es kann sich bei den LB 
auch um sog. „Aufstocker“ handeln. 
 Der Anteil sozialversicherungspflichtig 
Beschäftigter (>450 Euro) ist in 
Potsdam am höchsten, in Kassel am 
niedrigsten. Hier ist der Anteil der 
„Minijobber“ am höchsten. 
 Der Anteil der ELB mit Einkommen über 
1.200 Euro ist in Potsdam und 
Erlangen am höchsten. 
Analyse 
 In Potsdam scheinen auch hohe Einkommen nicht vor der Notwendigkeit eines Leistungsbezugs zu schützen: Grund hierfür kann die 
Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaften und die Höhe der Mieten sein, allerdings ist durch entsprechende Veröffentlichungen 
der BA hier keine vertiefte Analyse möglich.  
4 
47,7 46,0
40,1 40,5 38,1
43,5
50,8 47,2
36,0
46,9 43,7
23,2
20,1
24,8 20,8 22,9
24,1
23,6
24,5
23,4
24,0
23,1
15,0
16,8 16,7 20,5 20,9
16,7
15,0
14,7
17,8
15,1
16,9
14,1 17,0 18,4 18,2 18,1 15,6 10,6 13,6
22,7
14,0 16,3
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Prozent
KeZa 18.a-d SGB II
Anteile der abhängig beschäftigten ELB mit Erwerbseinkommen
differenziert nach Höhe des monatlichen Einkommens in Prozent
im November des Betrachtungsjahres
über 1.200 Euro
über 850 und
unter 1.200 Euro
über 450 und
unter 850 Euro
bis 450 Euro

Seite 45  
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II 
2017 
Beobachtung/Anmerkung 
 
 Der Anteil der BGs mit 
Alleinerziehenden ist generell rückläufig. 
 Besonders stark ging der Anteil in 
Erlangen zurück, am wenigsten stark in 
Braunschweig. 
 In Chemnitz stagniert der Anteil bei 
18,9 %. 
 Den höchsten Anteil von BGs mit 
Alleinerziehenden weist weiterhin 
Erlangen auf, den niedrigsten Kassel. 
Analyse  
 Der Rückgang des Anteils von Alleinerziehenden-BGs hat seine Ursache bei den Asylbewerbern mit Rechtskreiswechsel, da diese 
häufig mit ihren Familien oder in Single-BGs leben und sich somit der Anteil der Alleinerziehenden an den BGs reduziert. 
4 
17,5
18,9
20,5
20,1
18,4
17,5
16,6
17,8
19,1
17,4
18,4
0
5
10
15
20
25
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Prozent
KeZa 11.5 SGB II
Anteil der Bedarfsgemeinschaften mit Alleinerziehenden 
(d.h. mit Kindern unter 18 Jahren) 
mit Bezug ALG II/Sozialgeld an allen BG
in Prozent in der Zeitreihe
2012 2013 2014 2015 2016

Seite 46  
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II 
2017 
Anmerkung 
 
 Alleinerziehende (gem. § 21 SGB II) 
stellen eine besondere Zielgruppe am 
Arbeitsmarkt dar, da sie eine der 
Gruppen mit den größten 
Vermittlungshemmnissen sind. 
 Als Integrationen gelten alle Aufnahmen 
von sozialversicherungspflichtigen 
Beschäftigungen, voll qualifizierenden 
beruflichen Ausbildungen oder 
selbständiger Erwerbstätigkeit. Dies 
wird pro LB max. ein Mal pro Monat 
gezählt. 
 Es zeigt sich eine leicht gestiegene 
Integrationsquote der Alleinerziehenden. 
 Die stark positive Entwicklung der 
Vorjahre nimmt leicht ab, was auch mit 
dem gesunkenen Anteil von 
Alleinerziehenden zusammenhängt 
(nächste Folie). Analyse 
 
 Die gestiegene Integrationsquote in Erlangen ist nicht einem besonderen Projekt, 
sondern der allg. Entwicklung geschuldet. 
4 
21,5
27,0
18,1
18,1
24,1
36,5
21,3
19,5
24,5
15,9
22,6
18,3
26,8
18,0
23,8
23,0
30,6
21,8
21,0
27,6
18,3
22,9
0
5
10
15
20
25
30
35
40
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Prozent
KeZa K2E4
Integrationsquote Alleinerziehende
Summe der Integrationen in den vergangenen 12 Monaten im Verhaltnis zum durchschnittlichen Bestand 
der Alleinerziehenden in den vergangenen 12 Monaten, Stand Dezember des jeweiligen Jahres
2015 2016

Seite 47  
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II 
2017 
Beobachtung/Anmerkung 
 
 Die kommunalen Gesamtausgaben   
SGB II für ELB und NEF ohne Ausgaben 
nach § 16 a sind nahezu unverändert 
hoch. 
 Sie liegen im Mittelwert bei 184 Euro 
monatlich und damit um 1,1 % 
niedriger als im Vorjahr. 
 Der höchste Anstieg zeigt sich in 
Erlangen (+4,5 %). 
 Der stärkste Rückgang der kommunalen 
Gesamtausgaben zeigt sich in Jena  
(-3,8 %). 
 Die rückläufige Entwicklung in Chemnitz 
setzt sich weiter fort. 
 Die Entwicklung in Halle hat sich von 
einer Steigerung im Vorjahr umgekehrt 
in einen Rückgang. 
Analyse 
 Die Entwicklung der Gesamtausgaben wird maßgeblich beeinflusst durch den Rückgang der kommunalen Ausgaben für Kosten der 
Unterkunft – in denjenigen Städten mit rückläufigen KdU sinken auch die Gesamtausgaben (KeZa 23. im Grafikdatensatz). 
 Für Analysen vgl. die folgende Folie. 
4 
224,5
169,0
227,2
196,4
172,8
183,1
188,4
178,7
170,4
172,7
188,3
0
50
100
150
200
250
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Euro
KeZa 23 SGB II
Kommunale Gesamtausgaben für SGB II-Leistungen 
pro Regelleistungsberechtigtem (ELB und NEF) und Monat ohne Ausgaben nach § 16 (a) SGB II 
in Euro in der Zeitreihe
2012 2013 2014 2015 2016

Seite 48  
 2017 
Kommunale Gesamtausgaben für SGB II-Leistungen pro RLB 
 Die leicht rückläufige Entwicklung in Kassel steht in Zusammenhang mit den KdU für Flüchtlinge im SGB II-
Bezug in Gemeinschaftsunterkünften, da hier nicht die gesamten KdU abgebildet werden können. So sind 
bspw. gem. der hessischen Gebührensatzung die anerkannten Kosten für einen alleinstehenden Flüchtling 
niedriger als die tatsächlich aufgewendeten.  
 Ein weiterer, die Gesamtausgaben pro RLB senkender, Einflussfaktor besteht in der Struktur der 
Bedarfsgemeinschaften. Diese ändert sich im Zuge der gesteigerten Anzahl von geflüchteten Menschen im 
SGB II. Die Anzahl der Personen in einer BG ist bei diesem Personenkreis durchschnittlich höher, woraus 
mitunter niedrigere Kosten der Unterkunft pro Kopf resultieren. 
 Weitere Gründe können die Erhöhung anrechenbarer Einkommen sowie Veränderungen bei der Höhe von 
anderen Leistungen wie bspw. dem Wohngeld sein. 
 
 
 
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II 
 4

Seite 49  
 2017 
Leistungsart Hilfe zum Lebensunterhalt 
 Die Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) ist eine bedarfsorientierte Leistung der Sozialhilfe und ist verankert im 
3. Kapitel des SGB XII. Ihr Ziel ist die Sicherstellung des Existenzminimums für eine kleine Personengruppe, 
die von den beiden bedeutenden Leistungsarten der Grundsicherung (Grundsicherung für Arbeitsuchende 
nach SGB II sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII) nicht 
erfasst wird. 
 Die HLU wird, ebenso wie die GSiAE, denjenigen Personen gewährt, die keinen Anspruch auf 
Arbeitslosengeld II haben, insbesondere weil sie nicht (voll)erwerbsfähig sind. Anspruch auf HLU haben 
1. Personen, die das Rentenalter noch nicht erreicht haben und  
 Rente aufgrund voller Erwerbsminderung nach § 43 Abs. 2 SGB VI auf Zeit erhalten, 
 vorübergehend (länger als sechs Monate, aber noch nicht dauerhaft) weniger als drei Stunden 
täglich erwerbsfähig sind, 
 vorgezogene Altersrente erhalten und über nicht ausreichendes Einkommen verfügen. 
2. Kinder unter 15 Jahren, die bei anderen Personen als ihren Eltern leben. 
3. Personen im Rentenalter ohne Anspruch auf Leistungen der GSiAE aufgrund von vorsätzlich oder grob 
fahrlässig herbeigeführter Mittellosigkeit. 
 
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: HLU 
 4

Seite 50  
 2017 
Leistungsart Hilfe zum Lebensunterhalt 
 Anspruchsvoraussetzungen sind erfüllt, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um 
den notwendigen Lebensunterhalt zu sichern und die erforderlichen Bedarfe nicht von anderen Personen 
gedeckt werden.  
 Der Umfang der HLU richtet sich nach den Erfordernissen im Einzelfall. Der Bedarf setzt sich generell aus 
folgenden Komponenten zusammen: 
 maßgebender Regelsatz, 
 Kosten der Unterkunft und Heizung, 
 Mehrbedarfe, sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen, 
 einmalige Leistungen, 
 Beiträge für die Vorsorge, 
 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge,  
 Leistungen für Bildung und Teilhabe. 
 
 HLU kann innerhalb und außerhalb von Einrichtungen bezogen werden. Es werden hier nur die Leistungen 
außerhalb von Einrichtungen betrachtet. 
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: HLU 
 4

Seite 51  
 2017 
Kommunale Steuerungsinteressen und -ansätze 
 Der Bezug von HLU stellt häufig den Übergang zwischen Leistungen des SGB II und der GSiAE (nächstes 
Kapitel) dar. Dementsprechend hoch ist die Fluktuation einer im Vergleich geringen Anzahl an Fällen in 
diesem Leistungsbereich.  
 Der Fokus der Zielsetzung liegt darauf, die psychosozialen Strukturen zu stabilisieren, die Erwerbsfähigkeit 
wiederherzustellen und einen weiteren oder anderen Hilfebedarf zu verhindern. 
 In Bezug auf die Gewährungsprozesse von HLU wird insbesondere der Abgrenzung zur Grundsicherung für 
Arbeitsuchende sowie zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ein hoher Wert beigemessen. 
Personen, die mehr als sechs Monate voll erwerbsgemindert sind, aber noch nicht vom 
Rentenversicherungsträger als dauerhaft voll erwerbsgemindert eingestuft worden sind, fallen in den 
Leistungsbereich der HLU. Steuerungsmöglichkeiten bieten: 
 Verfahrensvereinbarungen mit den Leistungsbereichen SGB II (inkl. Jobcenter) und GSiAE, darüber 
hinaus wären auch Verfahrensvereinbarungen mit den Rententrägern anzustreben 
 Aktivierung in Richtung Arbeitsmarkt und Überführung an das SGB II, 
 Zeitnahe Begutachtung der Erwerbsfähigkeit zur Überführung an die GSiAE bei dauerhafter 
Erwerbsminderung, 
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: HLU 
 4

Seite 52  
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: HLU 
2017 
Beobachtung 
 
 Die Dichte unterscheidet sich aufgrund 
einer anderen Bezugsgruppe von der in 
der Transferleistungsdichte (S. 28) 
genannten. 
 Die Dichte der HLU ist im Mittelwert auf 
3,0 LB pro 1.000 Einwohner gesunken. 
 Der Anstieg der Vorjahre im MW hat 
sich somit in einen Rückgang 
gewandelt. 
 Am stärksten fiel der Rückgang in 
Braunschweig (-15 %) und Salzgitter  
(-10,6 %) aus. 
 Ein Aufwuchs der Dichte ist insb. zu 
beobachten in Jena (+22,3 %). 
Analyse 
 Für Analysen vgl. die nächste Folie 
2,1
2,5
5,1
1,4
3,8
2,3
6,8
1,7
2,1
2,3
3,0
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW 
KeZa 1 SGB XII
Dichte der HLU-Leistungsberechtigten a.v.E. 
jeweils am 31.12. pro 1.000 Einwohner unter 65 Jahre
2012 2013 2014 2015 2016
4

Seite 53  
 2017 
Dichte der HLU-Leistungsberechtigten a.v.E. 
 Der Anstieg der Dichte in Darmstadt lässt sich mit einer im letzten Jahr durch Personalmangel verspäteten 
Begutachtung erklären. 
 Das in Kassel praktizierte Fallmanagement führt zu einem längeren Verbleib der LB in der HLU. Zudem 
werden hier bei der Zugangsprüfung auch Gutachten des Gesundheitsamtes und nicht nur die des 
Rententrägers akzeptiert. 
 Der Rückgang in Braunschweig lässt sich durch eine verstärkte Begutachtung durch den Rententräger 
erklären. 
 Die Stadt Jena hat im Jahr 2016 die Zuordnung von Rentnern, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet 
haben, aus dem 4. Kapitel (GSiAE) in das 3. Kapitel (HLU) vorgenommen. Dies beruhte auf einer 
entsprechenden geänderten Anweisung des Thüringer Landesverwaltungsamtes. 
 
 
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: HLU 
 4

Seite 54  
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: HLU 
2017 
Beobachtung 
 
 Der Anteil der LB mit befristeter 
Erwerbsunfähigkeitsrente ist ggü. dem 
Vorjahr (67,4 %) im Mittelwert 
angestiegen. 
 Er ist am höchsten in Chemnitz und 
Ludwigshafen. 
 Am geringsten ist ihr Anteil an allen LB 
der HLU in Darmstadt, wo der 
Rückgang ggü. dem Vorjahr auch sehr 
stark ist. 
 Besonders stark nahm der Anteil der LB 
der Hilfe zum Lebensunterhalt mit 
befristeter EU-Rente in Ludwigshafen 
(Vorjahr: 71,5 %) zu. 
Analyse 
 Die Entwicklung in Darmstadt lässt sich mit einer verspäteten Begutachtung auf Erwerbsfähigkeit (vgl. vorh. Folie) erklären. 
 In Ludwigshafen kommen Neufälle fast ausschließlich vom Jobcenter. Dort wird vermehrt die Arbeitsfähigkeit der Klienten überprüft 
und entsprechende Begutachtungen veranlasst. 
4 
62,3
87,0
29,4
79,6 76,7
65,4
82,2
n.v. n.v.
69,0
37,7
13,0
70,6
20,4
n.v.
23,3
34,6
17,8
31,0
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW 
Prozent
KeZa 1.3 SGB XII
Anteil der HLU-Leistungsberechtigten a.v.E. mit und ohne befristeter EU-Rente
an allen HLU-Leistungsberechtigten a.v.E. 15  Jahre bis zur gesetzlichen Rentenaltersgrenze
in Prozent im Berichtsjahr
ohne 
befristete EU 
Rente
mit 
befristeter 
EU-Rente
MW Vorjahr

Seite 55  
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: HLU 
2017 
Beobachtung/Anmerkung 
 
 Der Anteil der Übergänge  von der HLU 
in die GSiAE hängt zusammen mit der 
Begutachtungspraxis zur 
Erwerbsfähigkeit und einem 
funktionierenden Fallmanagement. 
 Analog zur Dichte von LB der HLU ist 
der Anteil der Abgänge starken 
Schwankungen unterworfen. 
 Die Daten werden nicht regelhaft in 
allen Städten ermittelt. 
 Der höchste Anteil zeigt sich in Kassel, 
der niedrigste in Jena. 
Analyse 
 Der sprunghafte Rückgang in Erlangen liegt in einer verstärkten Überprüfung und Abgängen von HLU-Fällen im Vorjahr begründet. 
 In Darmstadt wurden durch den RV-Träger weniger Menschen für dauerhaft erwerbsunfähig befunden, zudem konnten durch 
personelle Engpässe die Begutachtungen nur in geringerem Maße vorangetrieben werden. 
41,6
n.v.
19,9
21,1
n.v.
18,2
44,8
n.v. n.v.
44,7
31,7
0
10
20
30
40
50
60
70
80
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW 
Prozent
KeZa 10.2 SGB XII
Anteil der Abgänge aus der HLU a.v.E. in den GSiAE-Bezug
an allen Abgängen aus der HLU a.v.E. im Berichtsjahr in Prozent
2012 2013 2014 2015 2016
4

Seite 56  
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: HLU 
2017 
Beobachtung/Anmerkung 
 
 Durch die insg. geringe Fallzahl können 
bereits wenige kostenintensive Fälle zu 
hohen Ausgaben pro LB führen.  
 Die niedrigsten Nettoausgaben für 
laufende HLU a.v.E. zeigen sich in 
Chemnitz und Halle, die höchsten 
Ausgaben weist Salzgitter auf.  
 Es zeigt sich ein im Mittelwert leichter 
Anstieg der Nettoausgaben (knapp 4 %) 
für laufende HLU a.v.E.  
 Auffällig sind die Anstiege in 
Braunschweig und Salzgitter um 11,4 
bzw. 9,4 %. 
 Rückläufig sind die Nettoausgaben für 
laufende HLU a.v.E. in Jena (-6,5 %) 
und Kassel (-4,4 %). 
Analyse 
 Der Anstieg der Ausgaben in Braunschweig lässt sich durch gestiegene KdU begründen. Chemnitz hatte 2015 bei den Einnahmen 
durch einen Hausverkauf einen positiven „Ausreißer“, der die Netto-Ausgaben senkte. Kassel konnte alte Forderungen geltend 
machen.  
 Die niedrigeren Fallkosten in Jena resultieren aus einem ggü. dem Vorjahr höheren Anteil an LB mit befristeter EU-Rente. 
4 
5.170
3.268
6.689
5.245
3.585
4.257
6.085
4.660
5.230
7.721
5.191
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
8.000
9.000
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW 
Euro
KeZa 14.2 SGB XII
Netto-Ausgaben für laufende HLU a.v.E. 
(Ist-Ausgaben minus Ist-Einnahmen)
pro HLU-Leistungsberechtigtem a.v.E. im Jahresdurchschnitt in Euro pro Jahr
2012 2013 2014 2015 2016

Seite 57  
 2017 
Leistungsart Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE)  
 Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) ist, wie die HLU auch, eine 
bedarfsorientierte Leistung der Sozialhilfe und ist verankert im 4. Kapitel des SGB XII. 
 Ihr Ziel ist die Sicherstellung des Existenzminimums für diejenigen Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in 
Deutschland, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, weil sie 
 die Regelaltersgrenze überschritten haben oder  
 über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Für beide Personengruppen ist das eigene 
Einkommen und Vermögen unzureichend, um für die eigenen Lebenshaltungskosten selbstständig 
aufzukommen.  
Für beide Personengruppen ist das eigene Einkommen und Vermögen unzureichend, um für die eigenen 
Lebenshaltungskosten selbständig aufzukommen.  
 Entsprechend gibt es die beiden Gruppen der Leistungsberechtigen wegen Alters oder wegen 
Erwerbsminderung. 
 Als dauerhaft voll erwerbsgemindert gelten Personen, die außerstande sind, länger als drei Stunden am Tag 
erwerbstätig zu sein, und bei denen es unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben 
werden kann. Festgestellt werden kann dies ausschließlich über den gesetzlichen Träger der 
Rentenversicherung und anhand einer medizinischen Einzelfallprüfung.  
 
 
 
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: GSiAE 
 4

Seite 58  
 2017 
Leistungsart Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE)  
 Die Leistungen bestehen im Wesentlichen aus 
 Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhalts, 
 Kosten der Unterkunft und Heizung, 
 Mehrbedarfe, sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen, 
 einmalige Leistungen, 
 Beiträge für die Vorsorge, 
 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, 
 Leistungen für Bildung und Teilhabe, ausgenommen die Bedarfe nach § 34 Absatz 7 SGB XII. 
 
 GSiAE kann innerhalb und außerhalb von Einrichtungen bezogen werden. Es werden hier nur die Leistungen 
außerhalb von Einrichtungen betrachtet. 
 
 
 
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: GSiAE 
 4

Seite 59  
 2017 
Kommunale Steuerungsinteressen und -ansätze 
 Die fiskalische Zuständigkeit für die GSiAE liegt vollständig beim Bund. 
 Zentrale Einflussfaktoren sind 
 Demografische Entwicklung 
 Höhe der (Renten-)Einkünfte und des verfügbaren Vermögens 
 Kosten der Unterkunft. 
 Zentrale Steuerungsinteressen sind 
 Aktivierung zur Teilhabe am Leben in Gemeinschaft 
 Vermeidung weiterer Hilfebedarfe (bspw. Hilfe zur Pflege, vgl. nächstes Kapitel). 
 Zentrale Steuerungsansätze sind begrenzt, aber vorhanden: 
 Zeitnahe Begutachtung zur Erwerbsfähigkeit 
 Überprüfung, ob alle Einkommen und vorrangigen Sozialleistungen in Anspruch genommen werden 
 Niedrigschwellige Angebote zur Aktivierung, Beratung und Unterstützung 
 Optimale Schnittstellengestaltung zu relevanten Akteuren (Ehrenamt, Träger der freien 
Wohlfahrtspflege, andere Verwaltungseinheiten). 
 
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: GSiAE 
 4

Seite 60  
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: GSiAE 
2017 
Beobachtung 
 
 Die Dichte unterscheidet sich aufgrund 
der anderen Bezugsgruppe von der in 
der Transferleistungsdichte (S. 30) 
genannten. 
 Die Dichte ist im Mittelwert ggü. den 
Vorjahren erstmalig gesunken (-3,6 %). 
 Diese Trendumkehr zeigt sich in fast 
allen Städten. 
 Nur in Darmstadt und Kassel stieg die 
Dichte weiter (+2,1 bzw. 3,8 %). 
 Hier zeigen sich auch die höchsten 
Dichten, die niedrigsten Dichten finden 
sich in Jena und Erlangen. 
Analyse 
 Die rückläufige Tendenz hängt zusammen mit der Wohngeldreform, die einige LB aus dem Leistungsbezug führte. 
 In Kassel und Darmstadt wird dies aufgewogen durch demografische Entwicklungen bzw. ältere Personen mit prekären Lebensläufen  
15,3
9,8
19,6
8,7
11,5
8,3
30,3
17,1
9,3
15,0
14,5
0
5
10
15
20
25
30
35
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW 
KeZa 25.1 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E.
pro 1.000 Einwohner 18 Jahre und älter am 31.12.
2012 2013 2014 2015 2016
4

Seite 61  
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: GSiAE 
2017 
Beobachtung 
 
 Die Nettoausgaben pro LB steigen im 
Mittelwert weiter (+8,9 %) auf 5.929 
Euro pro Jahr. 
 Die Entwicklung der Vorjahre setzt sich 
damit fort. 
 In keiner Stadt sanken die Netto-
Ausgaben. 
 Am stärksten stiegen sie in Chemnitz 
(+7,8 %), am wenigsten stark in Kassel 
(+0,62 %). 
 Den höchsten Wert weist Darmstadt 
auf, Jena hat die geringsten Netto-
Ausgaben. 
Analyse 
 Maßgebliche, allgemeine Einflussfaktoren sind steigende Regelsätze und KdU durch besondere Wohnformen. 
4 
5.768
5.531
6.474
5.506
5.571
5.253
5.526
5.736
5.385
5.639
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW 
Euro
KeZa 29.6 SGB XII
Netto-Ausgaben GSiAE a.v.E.
(Ist-Ausgaben minus Ist-Einnahmen)
pro Leistungsberechtigtem von GSiAE a.v.E. pro Jahr in Euro
2012 2013 2014 2015 2016

Seite 62  
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: GSiAE 
2017 
Beobachtung 
 
 Die Ist-Ausgaben sanken erstmalig um 
1,7 %. 
 Sie sind bei den LB wegen 
Erwerbsminderung gut 22 % höher als 
bei den LB wegen Alters (vgl. nächste 
Folie), Die Datengrundlage der Städte 
verbessert sich zunehmend 
 Die höchsten Ausgaben hat Darmstadt. 
 Die niedrigsten Ist-Ausgaben verzeichnet 
Jena. 
Analyse 
 Der Anstieg der Ausgaben kann mit der Regelsatz-Erhöhung und steigenden KdU begründet werden, der Mittelwert sank aufgrund 
der Datenlieferung aus Jena.  
 Renten wegen Erwerbsminderung sind in der Regel durchschnittlich niedriger sind als Renten wegen Alters. Um den individuellen 
Bedarf zu decken, sind daher die kommunalen Bruttoausgaben höher.  
4 
6.701
6.042
7.501
6.181
6.120
5.508
6.594
6.665
n.v.
6.613
6.436
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
8.000
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW 
Euro
KeZa 29.10 SGB XII
Brutto-Ausgaben GSiAE a.v.E.
pro Leistungsberechtigtem mit Erwerbsminderung pro Jahr in Euro
2014 2015 2016

Seite 63  
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: GSiAE 
2017 
Beobachtung 
 
 Die Ist-Ausgaben für LB wegen Alters 
stiegen sowohl im Mittelwert      
(+7,65 %) als auch in jeder Stadt 
weiter an. 
 Die stärkste Steigerung verzeichnet 
Erlangen (+14 %), die schwächste 
Kassel. 
 Sie lagen im Mittelwert 1.182 Euro 
niedriger als die Ist-Ausgaben pro LB 
wegen Erwerbsminderung. 
 Die höchsten Ausgaben weist auch hier 
Darmstadt auf, die niedrigsten Ist-
Ausgaben pro LB wegen Alters zeigen 
sich in Salzgitter. 
Analyse 
 Der Anstieg der Ausgaben kann mit der Regelsatz-Erhöhung und steigenden KdU 
begründet werden. 
4 
5.224
5.184
5.963
5.504
5.327
5.209
4.931
5.213
n.v.
4.732
5.254
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW 
Euro
KeZa 29.11 SGB XII
Brutto-Ausgaben GSiAE a.v.E.
pro Leistungsberechtigtem im Alter pro Jahr in Euro
2014 2015 2016

Seite 64  
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: GSiAE 
2017 
Beobachtung/Anmerkung 
 
 Im Zeitverlauf sinkt der Anteil der LB 
von Leistungen der GSiAE wegen Alters 
im Mittelwert und liegt jetzt bei 53,1 %. 
 Umgekehrt heißt dies eine anteilige 
Zunahme der LB wegen 
Erwerbsminderung. 
 Die höchsten Anteile wg. 
Erwerbsminderung weisen die 
ostdeutschen Städte Halle, Jena und 
Potsdam auf. 
 Der niedrigste Anteil von LB wegen 
Erwerbsminderung zeigt sich in 
Darmstadt, der höchste in Halle. 
Analyse 
 Der hohe Anteil an LB wg. Erwerbsminderung in den ostdeutschen Städten resultiert aus dem vergleichsweise hohen Rentenniveau 
in den Städten. Demzufolge haben weniger Personen Anspruch auf Leistungen wg. Alters. 
4 
46,0 47,6
38,9 42,8
58,4
52,8
42,5 43,8
51,6
44,6 46,9
54,0 52,4
61,1 57,2
41,6
47,2
57,5
56,2
48,4
55,4 53,1
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW 
Prozent
KeZa 35 SGB XII
Anteile der Leistungsberechtigten von GSiAE a.v.E. 
differenziert nach Anspruchsursache im Berichtsjahr in Prozent
Alter
Erwerbs-
minderung
MW Vorjahr

Seite 65  
Ziele und Wirkungen der Leistungen der  
Hilfe zur Pflege (Kap. 7 SGB XII)  
2017 
5

Seite 66  
 2017 
Leistungsart Hilfe zur Pflege 
 Durch Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes III am 1. Januar 2017 kommt es zur umfassenden 
Neustrukturierung der Hilfe zur Pflege. (Exkurs dazu im Anhang) 
 Daten und Analysen des vorliegendes Berichtes nehmen jedoch Bezug auf das Jahr 2016 und die 
gesetzlichen Regelungen des Vorjahres (alte Fassung) auf Grundlage der §§ 61 bis 66 SGB XII. 
 Anspruch auf HzP besteht unter bestimmten Voraussetzungen für Personen mit körperlicher, geistiger oder 
seelischer Krankheit oder Behinderung in Bezug auf Einschränkungen bei den gewöhnlichen und 
regelmäßigen Verrichtungen des Alltags. 
 Leistungen der Pflegeversicherung haben Vorrang vor den Leistungen der HzP . 
 Das folgende Schema zeigt die Zugänge zu den Leistungen der HzP im SGB XII. 
 
 
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII 
 5

Seite 67  
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII 
2017 
Erläuterung 
 Leistungen der Pflegever-
sicherung nach dem SGB XI, 
die der Höhe nach begrenzt 
sind, sind vorrangig vor den 
Leistungen der HzP . 
 Es ist kein Überschreiten der 
gesetzlich festgelegten 
Leistungssätze der 
Pflegeversicherung möglich. 
 Bei nicht ausreichenden 
SGB XI-Leistungen prüft der 
Träger der Sozialhilfe nach 
Antrag, ob ein ergänzender 
Leistungsanspruch auf HzP 
durch Bindung an das 
Bedarfsdeckungsprinzip 
besteht.  
 Grundsätzlich orientieren 
sich die HzP-Leistungen an 
den Leistungssätzen der 
Pflegekassen. 
 Der individuelle Bedarf ist 
jedoch ausschlaggebend.    
5

Seite 68  
 2017 
Leistungsart Hilfe zur Pflege 
Im Wesentlichen basieren Leistungen der HzP auf folgenden gesetzlichen Grundlagen: 
 Ambulante Leistungen  
 Pflegegeld nach den Pflegestufen I, II und III gemäß § 64 SGB XII a.F . 
 „Andere Leistungen“ nach § 65 SGB XII a.F . zur Sicherung der häuslichen Pflege, z.B. Sachleistungen 
(Pflegedienste), notwendige Aufwendungen und angemessene Beihilfen für Pflegepersonen 
 Leistungen für eine stationäre oder teilstationäre Einrichtung werden dann gewährt, wenn es nach der 
Besonderheit des Einzelfalles erforderlich ist, insbesondere wenn ambulante oder teilstationäre  Leistungen 
nicht zumutbar sind oder nicht ausreichen (§ 61 Abs. 1 und 2 SGB XII a.F .). 
 
 Der Gesetzgeber sieht unterschiedliche Leistungsarten vor: 
 Pflegegeld: Pflege der Pflegebedürftigen überwiegend durch Familienangehörige oder andere 
nahestehende Personen  
 Sachleistungen: Professionelle Pflege wird durch Pflegedienste erbracht, sofern Pflege durch 
Privatpersonen nicht ausreicht/nicht möglich ist. 
 
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII 
 5

Seite 69  
 2017 
Leistungsart Hilfe zur Pflege 
 In einigen Bundesländern bestehen Sonderregelungen für Leistungen der „Individuellen 
Schwerstbehinderungsbetreuung“, die Einfluss auf die Ausgabenentwicklung in den entsprechenden Städten 
nehmen (z.B. Kassel: Gesamtkosten sind vom örtlichen Träger der Sozialhilfe aufzuwenden und es liegt eine 
hohe Anzahl von teuren Fällen vor). 
 Je nachdem, welche Ansprüche über die Pflegeversicherung gedeckt sind, verbleibt ein Bedarf, der durch den 
Sozialhilfeträger zu decken ist, wenn Leistungsberechtigte nicht in der Lage sind, diesen selbst zu erbringen. 
 Vor diesem Hintergrund besteht ein Einfluss auf die Dichte der ambulanten und stationären HzP darin, 
inwieweit ältere Einwohner Leistungsansprüche aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erwerben konnten, 
ggf. auch Bedarfe durch private Zusatzversicherungen oder aus eigenem Einkommen oder Vermögen selbst 
gezahlt werden können. 
 Prognosen gehen analog zum demografischen Wandel von zukünftig steigenden Zahlen der Pflegebedürftigen 
aus, die regional unterschiedliche Entwicklungen nehmen.  
 
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII 
 5

Seite 70  
 2017 
Kommunale Steuerungsinteressen und -ansätze 
 Steuerungsmöglichkeiten sind in der HzP größer als in den bisher erörterten existenzsichernden 
Leistungsarten. 
 Das Leistungsgeschehen ist beeinflusst durch regional unterschiedliche Rahmenbedingungen, die 
Angebotslandschaft, freie und private Träger, Ausbau von Beratungsdiensten wie Pflegestützpunkten und 
Pflegekassen sowie Verflechtungen der Finanzstrukturen zwischen örtlichen und überörtlichen Trägern. 
 Wesentliches Ziel ist das im Gesetz verankerte Prinzip „ambulant vor stationär“. 
 Gleichzeitig besteht das Interesse, die Ausgaben bei bedarfsgerechter Versorgung möglichst niedrig zu halten. 
 Flankiert wird dies durch den in § 63 SGB XII a.F . festgelegten Vorrang von familiärer, nachbarschaftlicher 
Hilfe vor der professionellen Pflege mit den Teilzielen „Sicherstellung der häuslichen Pflege“ und „Pflegegeld 
vor Sachleistungen“. 
 Kommunale Steuerungsziele sind demzufolge: 
 Einsatz ambulanter vor stationären Hilfen – möglichst langer Verbleib in der eigenen Häuslichkeit oder 
in alternativen Wohnformen und damit 
 Senkung der Ausgaben bei bedarfsgerechter Versorgung 
 Familiäre, nachbarschaftliche Hilfe vor professioneller Pflege 
 Verflachung der Zunahme des Pflegebedarfs durch Prävention. 
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII 
 5

Seite 71  
 2017 
Kommunale Steuerungsinteressen und -ansätze 
 In 2016 zeigt sich eine Reduzierung des Anteils der Leistungsberechtigten mit ambulanter HzP an allen 
Leistungsberechtigten der HzP. 
 Entscheidend ist immer der individuelle Bedarf, das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten sowie 
die wirtschaftliche Leistungserbringung. 
 Kommunale Steuerungsmöglichkeiten liegen vor allem in der Organisation der Bedarfsfeststellung durch 
Einsatz einer Pflegefachkraft, vorzugsweise im Haushalt des Pflegebedürftigen, zur Herstellung eines 
differenzierten Bildes über den pflegerischen sowie den sozialen Bedarf hinsichtlich einer bedarfsgerechten 
und kostengünstigen Pflege mit Fokus auf ambulante Pflegesettings. 
 Sozialräumliche und familiäre Ressourcen sollen unabhängig von Pflegediensten vermehrt einbezogen 
werden, um ambulante Pflege zu fördern, der zunehmenden Professionalisierung entgegenzuwirken und 
positive fiskalische Effekte zu erzielen. 
 Ein Fachdienst, in dem unterschiedliche Qualifikationen von Mitarbeitern zusammengeführt werden, kann als 
zentrale Anlaufstelle für die Beratung aus unterschiedlichen Perspektiven dienen.  
 Hier eingesetztes Fallmanagement oder Hilfeplanverfahren ermöglichen ein auf den individuellen Bedarf 
ausgerichtetes Verfahren mit direkter Partizipation der beteiligten Personen. 
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII 
 5

Seite 72  
 2017 
Kommunale Steuerungsinteressen und -ansätze 
 Die Fallführung verläuft in verschiedenen Phasen: 
 
 Beratung (Fallaufnahme und Assessment) 
 Planung (Zielvereinbarung und Hilfeplanung) 
 Intervention (Durchführung und Leistungssteuerung) 
 Monitoring (Kontrolle und Optimierung) 
 Evaluation (Ergebnisbewertung und Dokumentation) 
 
 Beispiele für kommunale Fallführung sind in Vorjahresberichten enthalten, die unter www.consens-info.de 
abrufbar sind. 
 
 
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII 
 5

Seite 73  
 2017 
Zuständigkeiten 
 Braunschweig: ab 60 Jahren örtlicher Träger der Sozialhilfe 
 Chemnitz:  ambulante HzP sowie HzP in Einrichtungen für Personen unter 18 Jahren und ab 65 
   Jahren örtlicher Träger der Sozialhilfe 
 Darmstadt:  ambulante HzP und stationäre HzP ab 65 Jahren örtlicher Träger der Sozialhilfe,  
   stationäre HzP bis 65 Jahren überörtlicher Träger der Sozialhilfe  
 Erlangen:   ambulant örtlicher Träger der Sozialhilfe, stationär überörtlicher Träger der Sozialhilfe 
 Halle:   überörtlicher Träger der Sozialhilfe 
 Jena:   örtlicher Träger der Sozialhilfe 
 Kassel:  ambulante HzP und stationäre HzP ab 65 Jahren örtlicher Träger der Sozialhilfe,  
   stationäre HzP bis 65 Jahren überörtlicher Träger der Sozialhilfe 
 Ludwigshafen:  ambulante HzP örtlicher Träger der Sozialhilfe, stationäre HzP vom überörtlichen Träger 
   per Delegation auf den örtlichen Träger der Sozialhilfe übertragen  
 Potsdam:  örtlicher Träger der Sozialhilfe 
 Salzgitter:  ab 60 Jahren örtlicher Träger der Sozialhilfe 
 
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII 
 5

Seite 74  
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII 
2017 
Anmerkung 
 
 Erlangen: Zuständigkeit HzP a.v.E. 
beim überörtlichen Träger der 
Sozialhilfe 
 Halle: Zuständigkeit HzP beim 
überörtlichen Träger der Sozialhilfe 
 Entwicklung der Dichte HzP i.E. ist im 
Anhang der Präsentation (KeZa 80) zu 
finden (Folie 124) 
Analyse 
 Nach einer stabilen, leicht steigenden Dichte in den Vorjahren kommt es nun zur Reduzierung im Mittelwert um 6,2 %. 
 Die Reduzierung in der Gesamtdichte ist bedingt durch Rückgänge sowohl in der ambulanten als auch der stationären HzP. 
5 
(avE + i.E.) 
4,9
4,1
3,3
n.v.
4,4
4,2
7,3
4,5
3,5
5,1
4,6
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW 
KeZa 60 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. + i.E. 
pro 1.000 Einwohner am 31.12.
2012 2013 2014 2015 2016

Seite 75  
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII 
2017 
Beobachtung/Anmerkung 
 Halle: Zuständigkeit HzP beim 
überörtlichen Träger der Sozialhilfe 
 Nur in Kassel liegt die Dichte HzP a.v.E. 
über der Dichte HzP i.E. 
 Darmstadt: Die Reduzierung ist 
beeinflusst durch die Abgabe der Fälle 
in die GSiAE, in denen nur 
hauswirtschaftliche Unterstützungs-
leistungen gewährt werden. 
 Kassel: Der Rückgang um 3,5 % ist u.a. 
beeinflusst durch die Abgabe der Fälle 
mit nur hauswirtschaftlichen Bedarfen 
in die HLU.  
 Grundsätzlich besteht ein 
Zusammenhang zwischen Steigerungen 
der ambulanten Dichte und dem 
demografischen Wandel. 
Analyse 
 Reduzierung der Dichte HzP a.v.E. um 4,5 % ist beeinflusst durch fehlende Werte aus Potsdam, aber die Entwicklungstendenz ist 
grundsätzlich rückläufig (ohne Potsdam -2,8 %). 
 Steigerungen zeigen sich nur in Braunschweig (6,3 %), Ludwigshafen (0,9 %) und Salzgitter (14,0 %). Die höchsten Reduzierungen 
weisen Darmstadt (12,1 %) und Jena (6,3 %) aus.  
5 
0,9
1,8
1,4
0,8
2,2
1,6
4,0
1,0
1,3
0,7
1,6
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
KeZa 71 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten von HzP a.v.E.
pro 1.000 Einwohner am 31.12.
2012 2013 2014 2015 2016

Seite 76  
 2017 
Einflussfaktoren auf die Entwicklung der Dichte in der ambulanten HzP 
 Infolge des demografischen Wandels wird es immer mehr ältere Menschen geben und damit die 
Wahrscheinlichkeit der Pflegebedürftigkeit steigen. 
 Je nach Zusammensetzung der Gruppe von Leistungsberechtigten liegen in einem unterschiedlichen Grad 
nicht ausreichende Einkommenssituationen zur Deckung des individuellen Pflegebedarfs vor. 
 Der Anteil der Leistungsberechtigten ohne Pflegeversicherung – für diese Personen muss der Träger der 
Sozialhilfe die gesamten Ausgaben für HzP-Leistungen übernehmen – hat sich von 32,0 % in 2015 auf   
31,1 % in 2016 weiter reduziert. 
 Den Bedarfen von Personen ohne Pflegestufe liegen häufig Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen 
oder Auswirkungen langjähriger Suchterkrankungen zugrunde, obwohl noch kein ausreichender pflegerischer 
Bedarf für Pflegestufe I vorliegt. 
 Die abnehmende Tendenz von sozialen Kontakten (Familie, Bekannte, Nachbarschaft etc.) ermöglicht eine 
allen Bedürfnissen gerecht werdende Pflege nur unter Einbindung professioneller Pflegedienste. 
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII 
 5

Seite 77  
 2017 
Familiäre, nachbarschaftliche Hilfen vor professioneller Pflege 
 Pflege durch Verwandte oder andere nahestehende Personen kann im Grundsatz eine positive Lösung aus 
Sicht des zu Pflegenden und zugleich auch eine kostengünstige Lösung für den Träger der Sozialhilfe sein. 
 Die entsprechende Zielsetzung ist im § 63 S. 1 SGB XII verankert. 
 Im Zuge des demografischen Wandels ist tendenziell von einer abnehmenden Anzahl von 
Leistungsberechtigten mit einer Pflege durch Privatpersonen auszugehen. Die Mobilität von Angehörigen 
sowie die Belastungssituation für Pflegende kann dazu führen, dass eine Pflege ohne Unterstützung nicht 
dauerhaft leistbar ist, insbesondere wenn der Pflegebedarf hoch ist oder sich erhöht. 
 Vor diesem Hintergrund werden zunehmend Pflegedienste beauftragt, sodass sich die Professionalisierung der 
Pflegearrangements ausbaut.  
 In Kassel existieren bspw. viele Anbieter von Pflegeleistungen, von denen einige damit werben, dass unter 
einem bestimmten Einkommen keine Zuzahlungen zu leisten sind. Zudem bestehen hohe Zuwächse auch bei 
vier Diensten, die sich vorrangig um Menschen mit Migrationshintergrund bemühen. Zur Gruppe der 
Leistungsberechtigten gehören auch viele alleinlebende Menschen, deren Kinder außerhalb der Stadt leben 
(Arbeitsplatzproblematik in der Vergangenheit), sodass eine private Pflege nicht möglich ist. In der Folge ist 
die Pflegebereitschaft insgesamt weiter gesunken. 
 Speziell geschulte Mitarbeiter, Professionalisierung der Bedarfsfeststellung und Informationen bieten 
Ansatzpunkte, um einem Leistungsmissbrauch vorzubeugen.  
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII 
 5

Seite 78  
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII 
2017 
Beobachtung/Anmerkung 
 
 Halle: Zuständigkeit HzP i.E. beim 
überörtlichen Träger der Sozialhilfe 
 Erlangen: Unzufriedenheit mit einem 
spezialisierten Pflegedienst führt zu 
Kündigungen und einer erhöhten 
Inanspruchnahme von Pflegegeld.  
 
Analyse 
 Beim Vergleich der vorliegenden Werte aus 2015 und 2016 ist eine Erweiterung des Anteils der durch Privatpersonen Gepflegten zu 
beobachten (+18,5 %), besonders in Erlangen (+104,7 %), nur in Ludwigshafen zeigt sich ein Rückgang (-9,8 %), sodass die 
Entwicklung insgesamt positiv zu bewerten ist. 
5 
32,1
38,5
14,2
35,3
n.v.
25,3
4,7
27,7
n.v.
10,1
23,5
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Prozent
KeZa 79 SGB XII
Anteil der Leistungsberechtigten von HzP a.v.E., 
die ausschließlich durch Privatpersonen gepflegt werden und das volle Pflegegeld erhalten 
(keine Sachleistungen) in Prozent
2012 2013 2014 2015 2016

Seite 79  
 2017 
Einsatz ambulanter und stationärer Hilfen 
 Wenn die Zielsetzung ist, möglichst viele Hilfebedarfe ambulant zu decken, stellt der Anstieg der 
Absolutzahlen von Leistungsberechtigten in der ambulanten HzP kein negatives Zeichen dar, solange der 
Anstieg in der stationären Hilfen gedämpft werden kann. 
 Eine hohe ambulante Quote weist darauf hin, dass entsprechende Steuerungsmaßnahmen, wie der Einsatz 
von Pflegefachkräften oder die Einführung eines Fallmanagements, aber auch die Etablierung 
niedrigschwelliger Angebote, greifen. 
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII 
 5

Seite 80  
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII 
2017 
Beobachtung/Anmerkung 
 
 Erlangen: Zuständigkeit HzP a.v.E. 
beim überörtlichen Träger der 
Sozialhilfe 
 Halle: Zuständigkeit HzP beim 
überörtlichen Träger der Sozialhilfe 
 Steigerungen können auf 
Steuerungsbemühungen zurückgeführt 
werden wie bspw. den Einsatz von 
Fallmanagement, niedrigschwellige 
Angebote im Sozialraum. 
 Die geringsten Quoten weisen 
Braunschweig, Ludwigshafen und 
Salzgitter aus, bei gleichzeitig 
höchsten stationären Dichten (vgl. 
Folie 81 und 124). 
 Eine überdurchschnittliche stationäre 
Dichte zeigt sich auch in Kassel, aber 
auch eine besonders hohe ambulante 
Dichte, was auf die generell hohe 
Hilfebedürftigkeit in der Stadt hinweist. 
Analyse 
 Anstieg im Mittelwert um 1,6 % (bei Außerachtlassung fehlender Jahres- bzw. 
Vorjahreswerte für Potsdam 0,8 %), stärkster Rückgang in Chemnitz (-7,6 %), größte 
Anstiege in Salzgitter (+17,6 %), Halle (+ 7,6 %) und Braunschweig (+6,8 %). 
5 
18,9
43,5
43,0
n.v.
50,9
38,0
54,6
22,5
38,1
12,8
35,8
0
10
20
30
40
50
60
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW 
Prozent
KeZa 70 SGB XII
Ambulante Quote - Anteil der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. 
an allen HzP-Empfängern (a.v.E. und i.E.) in Prozent
2012 2013 2014 2015 2016

Seite 81  
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII 
2017 
Beobachtung/Anmerkung 
 
 Erlangen und Halle: Zuständigkeit HzP 
i.E. beim überörtlichen Träger der 
Sozialhilfe 
 Steuerungsrelevant sind vor allem 
Pflegebedürftige ohne oder mit 
Einstufung in eine geringe Pflegestufe 
(Pflegestufe 0 und I).  
 Ein hoher Anteil zeigt 
Steuerungspotenziale im Einzelfall und 
für örtliche Angebote freier und privater 
Träger sowie in der Ausgestaltung von 
Beratungsangeboten durch kommunale 
Beratungsstellen, Pflegestützpunkte, 
Pflegekassen oder über andere Medien.  
 Neubegutachtung kann zu Einstufung 
in eine höhere Pflegstufe führen. 
 Mögliche spezielle Bedarfe (bspw. 
Versorgung nach langjähriger 
Suchterkrankung) sollten genauer 
analysiert und ggf. Alternativen geprüft 
bzw. geschaffen werden. 
Analyse 
 Rückgang der Dichte von Leistungsberechtigten mit PS 0 von 0,13 auf 0,10.  
 Auch die Dichte der Leistungsberechtigten mit PS I ging von 1,02 auf 0,97 zurück. 
5 
0,19 0,03 0,16 0,00 0,00 0,00 0,05 0,24 0,05 0,05 0,10
1,4
0,6
0,7
0,0 0,0
0,8
1,0
1,2
0,7
1,4
1,0
1,5
1,0 0,7
0,0 0,0
1,1
1,4
1,4
0,9
1,7
1,2
0,8
0,7
0,3
n.v. n.v.
0,7
0,9
0,7
0,5
1,2
0,7
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
5,0
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
KeZa 80.2 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.E.
differenziert nach Pflegestufen pro 1.000 Einwohner im Betrachtungsjahr
PS III
PS II
PS I
PS 0

Seite 82  
 2017 
Senkung der Ausgaben bei bedarfsgerechter Versorgung 
 Neben dem Wunsch eines möglichst langen Verbleibs der betroffenen Personen in der eigenen Häuslichkeit, 
wird mit dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ auch das Ziel verfolgt, den Ausgabenanstieg zu dämpfen, 
da eine ambulante Pflege in der Regel günstiger ist als eine stationäre.  
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII 
 5

Seite 83  
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII 
2017 
Anmerkung/Beobachtung 
 Erlangen: Zuständigkeit HzP a.v.E. 
beim überörtlichen Träger der 
Sozialhilfe 
 Halle: Zuständigkeit HzP beim 
überörtlichen Träger der Sozialhilfe 
 Jena: Anwendung des Brutto-Prinzips 
 Die hohe Spannbreite erklärt sich vor 
allem durch kostenintensive 
Einzelfälle, die in unterschiedlichem 
Umfang in der Gruppe der LB a.v.E. 
enthalten sind. Insbesondere Kassel 
verzeichnet eine hohe Anzahl solcher 
Fälle, aber auch Darmstadt und Jena. 
 Hintergrund sind häufig fehlende 
Einrichtungen für Schwerstbe-
hindertenpflege. Verhandlungen mit 
Pflegediensten sollen eine Begrenzung 
der Budgets herbeiführen. 
Analyse 
 Sichtbar ist die hohe Spannbreite. Im Mittelwert kommt es zu einem Anstieg von 3,9 % bei Außerachtlassung der fehlenden Werte 
aus Potsdam: Steigerung von 5,7 %.  
 Höchste Anstiege in Darmstadt (+12,5 %) und in Jena (+10,6 %), einziger Rückgang in Salzgitter (-4,0 %). 
5 
7.998
5.864
12.694
n.v.
6.023
15.605
15.715
12.746
9.091
8.853
10.510
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
18.000
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW 
Euro
KeZa 81.1 SGB XII
Ist- Ausgaben HzP a.v.E. und i.E. 
pro Leistungsberechtigtem HzP a.v.E. und i.E.  in Euro
2012 2013 2014 2015 2016

Seite 84  
 2017 
Entwicklung der Ausgaben HzP 
 Die Betrachtung der Ausgabenentwicklung pro Leistungsberechtigtem differenziert nach ambulant und 
stationär zeigt in den meisten Städten höhere Fallkosten in der stationären als in der ambulanten HzP. 
 Bei Vermeidung stationärer HzP zugunsten der ambulanten HzP können somit Einsparungen pro Fall erzielt 
werden, in Einzelfällen liegen jedoch ambulante über stationären Fallkosten, wie die Beispiele Darmstadt, 
Jena und Kassel auch schon im Vorjahr zeigen. Im Berichtsjahr ist dies nun auch in Potsdam der Fall. 
 Ursache hierfür sind kostenintensive Einzelfälle wie eine 24-Stunden-Betreuung oder Nicht-Pflegeversicherte, 
für die der Sozialhilfeträger die Ausgaben vollständig übernimmt. 
 Bei konsequenter Umsetzung von „ambulant vor stationär“ ist somit ein Ausgabenanstieg nicht immer zu 
verhindern. 
 Zudem ist die Ausgabenentwicklung auch durch Veränderungen des Vergütungsniveaus beeinflusst. 
 
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII 
 5

Seite 85  
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII 
2017 
Beobachtung/Anmerkung 
 
 Halle: Zuständigkeit HzP i.E. beim 
überörtlichen Träger der Sozialhilfe 
 Die Fallkosten stehen vor allem im 
Zusammenhang mit kostenintensiven 
Einzelfällen, wie sie durch eine 24-
Stunden-Pflege oder bei nicht 
Versicherten entstehen können.  
 Anteil der LB ohne Pflegeversicherung 
ist relativ konstant bei rund 30 %, im 
Vergleich zum Vorjahr leichte 
Reduzierung 
Analyse 
 Im Mittelwert sind die ambulanten Netto-Fallkosten um 9,7 % gestiegen (ohne den Wert aus Potsdam +7,4 %). Eine Reduzierung 
zeigt sich nur in Salzgitter (-28,6 %), stärkste Steigerungen zeigen sich in Erlangen (+21,5 %) und Ludwigshafen (+20,1 %).  
5 
5.643
5.304
13.278
6.361
n.v.
10.643
16.800
11.185
10.753
3.070
9.227
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
18.000
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Euro
KeZa 82.2 SGB XII
Netto-Ausgaben HzP a.v.E. 
(Ist-Ausgaben minus Ist- Einnahmen) 
pro Leistungsberechtigtem pro Jahr in Euro
2012 2013 2014 2015 2016

Seite 86  
 2017 
Nettoausgaben pro Leistungsberechtigtem in der ambulanten HzP 
 Die Netto-Fallkosten weisen in der ambulanten HzP eine hohe Spannbreite aus, was durch die 
unterschiedliche Anzahl von kostenintensiven Einzelfällen in der Gruppe der Leistungsberechtigten bedingt 
ist. Vor allem Kassel und in einem geringeren Umfang auch Darmstadt weisen eine überdurchschnittlich 
hohe Anzahl solcher Fälle aus, sodass sich hierdurch die hohen ambulanten Fallkosten begründen lassen. 
 Der Vergleich zum Anteil der Leistungsberechtigten mit Pflege durch Privatpersonen zeigt tendenziell 
geringere Fallkosten in den Städten, in denen auch ein höherer Anteil an Leistungsberechtigten mit Pflege 
durch Privatpersonen ausgewiesen wird (Chemnitz, Erlangen, Braunschweig) und umgekehrt höhere 
Fallkosten in den Städten, in denen der Anteil der Privatgepflegten unterdurchschnittlich ausgeprägt ist (vor 
allem Darmstadt und Kassel). 
 Es zeigt sich darin auch der Einfluss von landesrechtlichen Regelungen. In Hessen existieren keine 
spezifischen Regelungen zur Kostenübernahme bei der Pflege von Schwerstmehrfachbehinderungen, wie sie 
es in anderen Bundesländern gibt, sodass vor allem in Kassel und Darmstadt teure Einzelfälle zu verzeichnen 
sind, die Einfluss nehmen auf die durchschnittlichen Fallkosten.  
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII 
 5

Seite 87  
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII 
2017 
Beobachtung/Anmerkung 
 Erlangen und Halle: Zuständigkeit 
HzP i.E. beim überörtlichen Träger der 
Sozialhilfe 
 Kassel: Enthalten sind Zahlungen für  
13 Monate 
 Die Ausgaben sind nur teilweise 
steuerbar; ein direkter Einfluss besteht 
durch Verhandlungen mit den Trägern 
über die Tagessätze der Einrichtungen, 
die je nach Bundesland von den 
Pflegekassen, örtlichen oder 
überörtlichen Trägern der Sozialhilfe 
geführt werden. 
  Dabei ist das Gefälle zwischen den 
Bundesländern groß, Die Steuerung 
der Belegung ist erschwert, da häufig 
ein Antrag erst gestellt wird, wenn 
eine Unterbringung bereits erfolgt und 
das eigene Vermögen aufgebraucht 
ist. 
 Veränderungen sind auch vom 
individuellen Bedarf der 
Leistungsberechtigten abhängig. 
Analyse 
 Anstieg um 3,0 % (ohne Berücksichtigung des Wertes aus Potsdam (+6,6 %)), 
stärkste Erhöhungen in Kassel (+17,6 %) und Darmstadt (+13,8 %), Reduzierungen 
nur in Salzgitter (-3,6 %) und Ludwigshafen (-0,7 %) 
5 
8.046
5.626
11.260
n.v.. n.v.
9.302
13.371
11.674
7.074
8.369
9.340
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Euro
KeZa 85.2 SGB XII
Netto-Ausgaben HzP i.E. 
(Ist-Ausgaben minus Ist-Einnahmen) 
pro Leistungsberechtigtem i.E. pro Jahr in Euro
2012 2013 2014 2015 2016

Seite 88  
 2017 
Einflussfaktoren auf die Nettoausgaben pro Leistungsberechtigtem in der stationären HzP 
 Kostensatzerhöhungen (in Darmstadt und Jena) auch bedingt durch Erhöhung der Mindestlöhne 
 Verschiebungen innerhalb der Pflegestufen in Abhängigkeit zum individuellen Pflegebedarf (umgekehrt zeigen 
sich in Braunschweig und Ludwigshafen wenige Verschiebungen in den Pflegestufen und gleichzeitig 
moderate Abweichungen bei den stationären Fallkosten) 
 Zusammensetzung der Gruppe von Leistungsberechtigen und deren einsetzbares Einkommen und Vermögen 
 Stichtagsbetrachtung können von den Jahresdurchschnittswerten abweichen und wie in Jena zu einem 
Anstieg der Fallkosten führen, wenn sich die Anzahl der Leistungsberechtigten zum Stichtag reduziert hat.  
 Einsatz von Fallmanagement zeigt in Ludwigshafen eine positive Wirkung auf die Dichte und die stationären 
Fallkosten. Auch die durchschnittliche Verweildauer der Leistungsberechtigten in den Einrichtungen hat sich 
reduziert.  
 Die Nettoausgaben sind zudem von der Einnahmeentwicklung beeinflusst, die im Jahresverlauf stark 
schwanken kann. Im Mittelwert zeigt sich ein Anstieg, der sich jedoch aus sehr unterschiedlichen 
Entwicklungen in den Städten ergibt. Einnahmeerhöhungen weisen Darmstadt (+60,4 %), Salzgitter  
(+15,5 %) und Jena (+9,7 %) aus. In allen anderen Städten kommt es zu Reduzierungen, am stärksten in 
Chemnitz mit 13,8 %. Positive Auswirkungen können durch den Einsatz eines spezialisierten 
Einnahmemanagements erzielt werden.  
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII 
 5

Seite 89  
 2017 
Verweildauern in der stationären HzP 
 Die finanzielle Belastung der Städte ergibt sich neben dem Fallsetting (ambulant/stationär/privat gepflegt etc.) 
auch aus der Verweildauer eines Falles im stationären Leistungsbezug. 
 Eine rückläufige Verweildauer kann ein Hinweis darauf sein, dass der Grundsatz „ambulant vor stationär“ 
umgesetzt wird und erfolgreich ist. Aber auch andere Faktoren nehmen Einfluss auf die Verweildauer. So 
können Leistungen der HzP erst nach Verbrauch der eigenen Ressourcen in Anspruch genommen werden, 
sodass eine niedrigere Verweildauer auch Indikator für vorheriges Vermögen sein kann. 
 Für die Erhebung der Verweildauern wurden abgeschlossene Leistungsfälle zugrunde gelegt. Die Bezugsdauer 
aller Leistungsberechtigten, die im Laufe des Betrachtungsjahres ausgeschieden sind, werden erfasst. 
 Es zeigen sich größere Abweichungen bei der Betrachtung der Ergebnisse im Median und im Mittelwert 
zwischen 29,3 und 37,8 Monaten.  
 Im Vergleich zum Vorjahr haben sich beide Werte erhöht. Gleichzeitig kommt es auch zu einem Anstieg der 
Ausgaben pro Leistungsberechtigtem in der stationären HzP im Mittelwert. In beiden Kennzahlen zeigen sich 
auch Erhöhungen in Chemnitz und Kassel; ungleiche Entwicklungen in Jena und Ludwigshafen. In 
Darmstadt reduziert sich die Verweildauer bei gleichzeitigem Anstieg der stationären Fallkosten.  
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII 
 5

Seite 90  
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
2017 
6

Seite 91  
 2017 
Entwicklung der Asylantragszahlen 
 Im Jahr 2016 stellten 745.545 Personen einen Asylantrag in Deutschland, davon waren 722.370 
Erstanträge. Im Vorjahr betrug die Zahl 476.649, sodass es hier zu einer Steigerung von 56 % kommt.  
 Diese Zahlen spiegeln die offizielle Statistik wider und damit die Zahl der bearbeiteten Anträge. Hier kam es 
durch den sprunghaften Anstieg der Antragszahlen zu zeitlichen Verzögerungen bei der Bearbeitung, sodass 
hierüber nicht das tatsächliche Geschehen abgebildet werden kann.  
 Die tatsächliche Zahl der Eingereisten beträgt im Jahr 2016 rund 280.000, was einem Rückgang im 
Vergleich zum Vorjahr von 69 % entspricht. 
 Durch die starke Zuwanderung der Asylsuchenden bereits im Vorjahr, konnte im Berichtsjahr auf geschaffene 
Grundlagen hinsichtlich der Versorgung und Unterbringung der Asylbewerber zurückgegriffen werden. 
Trotzdem war die Belastungssituation im kommunalen Verwaltungsgeschehen anhaltend stark. Dabei 
mussten auch durch den erneuten Anstieg der Fallzahlen teilweise weiterhin erhöhte Ausgaben in Kauf 
genommen werden, da in der prekären Vorjahrssituation geschlossene Verträge eine längerfristige Gültigkeit 
besitzen und sich auch auf 2016 auswirken.  
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 6

Seite 92  
 2017 
Gesetzliche Entwicklungen: Veränderungen durch das Asylpaket II (in Kraft seit 17.03.2016)  
 Beschleunigte Asylverfahren für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, Folgeantragsteller und 
Personen, die beim Asylverfahren nicht mitwirken 
 Anpassung der monatlichen Geldbeträge für den persönlichen Bedarf nach dem AsylbLG, bspw. Absenkung 
der Leistungen für Alleinstehende um 10 Euro je Monat 
 Aussetzen des Familiennachzugs für zwei Jahre bei Personen mit subsidiärem Schutz 
 Abbau von Abschiebehindernissen: Eine Abschiebung kann z.B. auch dann durchgeführt werden, wenn die 
medizinische Versorgung im Zielstaat nicht gleichwertig mit der Versorgung in Deutschland ist. 
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 6

Seite 93  
 2017 
Gesetzliche Grundlagen I 
 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG): Regelungen der Höhe und Form von Leistungen für Asylbewerber, 
Geduldete und vollziehbar zur Ausreise verpflichtete Ausländer und Sicherung des Grundbetrags 
 Grundleistungen (§ 3 AsylbLG): Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, 
Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt in Form 
von Sachleistungen, ggf. in Form von Wertgutscheinen, oder Geldleistungen 
 Leistungen für Bildung und Teilhabe (§ 3 Abs. 3 AsylbLG) 
 Geldbetrag zur Deckung aller persönlichen notwendigen Bedarfe (§ 3 Abs. 4 AsylbLG) 
 Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (§ 4 AsylbLG) 
 Arbeitsgelegenheiten und Leistungen zur Integration (§ 5 ff. AsylbLG) 
 Weitere Leistungen bei besonderen Umständen, die vom Einzelfall abhängen (§ 6 AsylbLG) 
 Leistungen in besonderen Fällen (§ 2 AsylbLG): Nach Grundleistungsbezug über eine Dauer von 15 
Monaten ist das SGB XII entsprechend anzuwenden 
 
 
 
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 6

Seite 94  
 2017 
Gesetzliche Grundlagen II 
 Leistungsberechtigter Personenkreis nach § 1 AsylbLG: 
 Ausländer, die eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen 
 Ausländer, die wegen des Krieges in ihrem Heimatland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 
oder § 24 des Aufenthaltsgesetzes oder eine Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen nach 
§ 25 Abs. 4 Satz 1 oder Abs. 5 des Aufnahmegesetzes besitzen 
 Ausländer, die eine Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes besitzen 
 Ausländer, die vollziehbar ausreisepflichtig sind 
 Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige Kinder der aufgeführten Personengruppen 
 
Betrachtete Aspekte 
 Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG 
 Ausgaben für Leistungen nach dem AsylbLG 
 Erstattungen der Ausgaben für Leistungen nach dem AsylbLG 
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 6

Seite 95  
 2017 
Besonderheiten 
 Verteilung der Asylantragsteller auf die Bundesländer erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel, der jährlich auf Grundlage von 
Steuereinnahmen und der Bevölkerungsanzahl der einzelnen Länder berechnet wird.  
 2,72 % Thüringen, 2,89 % Sachsen-Anhalt, 3,04 % Brandenburg, 5,08 % Sachsen, 4,84 % Rheinland-Pfalz, 7,35 % Hessen, 
9,32 % Niedersachsen, 15,52 % Bayern 
 Die Zuteilung der Asylbewerber auf die Bundesländer erfolgt dabei auch nach dem Herkunftsland, unter anderem um einen 
möglichst effektiven Einsatz von Dolmetschern gewährleisten zu können. 
 Eine Verteilung auf landeszugehörige Landkreise und kreisfreie Städte wird per Zuweisung vorgenommen. Je nach Bundesland 
finden dabei verschiedene Faktoren Berücksichtigung (bspw. Einwohnerzahl oder Ausländeranteil). 
 In Braunschweig mussten bis zum 31.12.2015 nur rund 50 Flüchtlinge aufgenommen werden, da die Stadt aufgrund des 
Standortes einer Landesaufnahmeeinrichtung einen Sonderstatus besaß. 
 Auch in Chemnitz, Darmstadt, Erlangen und Kassel bestehen zentrale Erstaufnahmeeinrichtungen. In diesen Städten gelten 
jedoch keine Ausnahmebefreiungen von Zuweisungen.  
 Die Zuständigkeiten für die Durchführung des AsylbLG und die Kostenträgerschaft werden durch die Bundesländer geregelt. 
 In der Folge kommt es zu sehr unterschiedlichen Erstattungsregelungen in den Bundesländern (bspw. Spitzabrechnung in 
Bayern, pauschale Erstattungen in Hessen, quotales System in Niedersachsen). 
 Die verschiedenen Erstattungsregelungen führen zu unterschiedlichen Finanzlagen in den Kommunen. Auch hinsichtlich der 
Vergleichbarkeit zwischen den Städten besteht hierin eine Herausforderung. 
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 6

Seite 96  
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
2017 
Beobachtung/Anmerkung 
 
 Mittelwert und Median sind ohne den 
Wert aus Braunschweig berechnet. 
 Anstieg in Braunschweig bedingt durch 
Aufhebung des zuvor geltenden 
Sonderstatus, durch den nur sehr 
wenige Flüchtlinge aufgenommen 
werden mussten. 
 Hoher Anstieg in Darmstadt bedingt 
durch erhöhte Anzahl von Einwohnern, 
durch die sich die Zuweisungsquote in 
die Stadt erhöhte, sowie Wegfall des 
„Zuweisungspuffers“ 
 Gesamtentwicklung spiegelt den 
Höhepunkt der Zuwanderung in 2016 
wider.  
Analyse 
 Deutlich werden die unterschiedlichen Zuweisungsquoten, die die Unterschiede zwischen den Dichten bedingen sowie der Anstieg im 
Vergleich zum Vorjahr (im Mittelwert +57%, im Median +46 %). 
 Stärkste Anstiege in Braunschweig (+574 %) und Darmstadt (+237 %) 
6 
1,3
9,2
10,7
8,2
9,0
7,8
10,3
11,0
4,2
13,1
8,8
9,2
0
2
4
6
8
10
12
14
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW Median
KeZa 1 Asyl
Dichte der Leistungsberechtigten von AsylbLG
im Jahresmittelwert pro 1.000 Einwohner 
2012 2013 2014 2015 2016
con_sens

Seite 97  
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
2017 
Beobachtung/Anmerkung 
 Mittelwert und Median sind ohne den 
Wert aus Braunschweig berechnet. 
 In Halle sind in den Falldaten durch 
verspätete Entscheidungen des BMAS 
(rückwirkender Statuswechsel) 
Fehlbelegungen enthalten. 
 Die Art der Unterbringung ist stark von 
der Situation auf dem jeweiligen 
Wohnungsmarkt abhängig, aber auch 
von Konzepten, die in den Städten 
verfolgt werden.  
 In Erlangen dürfen LB bspw. erst mit 
einer Anerkennung bzw. 
Bleibeberechtigung in eine Wohnung 
ziehen. In Chemnitz z.B. existiert ein 
kommunales Asylkonzept, das eine 
dezentrale Unterbringung für 2/3 der LB 
vorsieht. 
Analyse  
 Mehr Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG sind in Gemeinschaftsunterkünften als in Wohnungen untergebracht. Teilweise ist es 
zu größeren Verschiebungen in der Form der Unterbringung gekommen, die durch verfügbare Unterbringungsmöglichkeiten bedingt 
sind. Notunterkünfte konnten vermehrt aufgelöst werden.  
6 
69,4
85,4
74,6
94,3
65,1
49,4
69,1
55,6
71,3
80,2
71,7 71,3
30,6
14,6
25,4
5,7
34,9
50,6
30,9
44,4
28,7
19,8
28,3 28,7
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW Median
KeZa 10 Asyl
Anteile der Leistungsberechtigten im Jahresdurchschnitt
nach Form der Unterbringung 
Gemeinschaftsunterkünfte Wohnungen MW Vorjahr
con_sens
in Prozent

Seite 98  
 2017 
Auszahlungen für Leistungen nach dem AsylbLG 
 Die Auszahlungen für Leistungen nach dem AsylbLG setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen: 
 
 Auszahlungen für Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften 
 Auszahlungen für Unterbringung in Wohnungen 
 Auszahlungen für Regelleistungen (laufende Leistungen und einmalige Leistungen nach § 3 AsylbLG) 
 Auszahlungen für Leistungen analog zu den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII für Leistungsberechtigte nach      
§ 2AsylbLG (inkl. Krankenhilfe entsprechend § 264 SGB V) 
 Auszahlungen für Personen mit Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt nach               
§ 4 AsylbLG 
 Auszahlungen für Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG 
 Auszahlungen für sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG   
 
 Insgesamt sind die Bruttoauszahlungen aufgrund der stark erhöhten Fallzahlen deutlich gestiegen. Während 
in 2014 pro Einwohner noch 23,80 Euro aufgewendet werden mussten, waren es in 2015 bereits 52,40 
Euro. Für 2016 werden nun Ausgaben pro Einwohner in Höhe von 112,80 Euro ermittelt (+115,4 %)  
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 6

Seite 99  
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
2017 
Beobachtung/Anmerkung 
 
 Außer in Darmstadt, Jena und Chemnitz 
sind in den dargestellten Ausgaben in den 
Städten auch die Ausgaben für in 
Gemeinschaftsunterkünften untergebrachte 
anerkannte Flüchtlinge enthalten. Diese 
werden von den Jobcentern erstattet. 
 Ludwigshafen, Erlangen: ohne Ausgaben für 
Notunterkünfte 
 Darmstadt: Erhöhte individuelle Bedarfslage 
der Leistungsberechtigten sowie 
rückwirkende Ausgaben für KdU 
 Neben höheren Ausgaben für die 
Unterbringung steigern sich die Ausgaben in 
Darmstadt, Erlangen Halle und Jena auch 
durch höhere Krankenhilfekosten.  
 Zudem werden in Erlangen Asylbewerber 
ausschließlich in den relativ teureren GUs 
untergebracht. 
Analyse 
 Die Nettoausgaben pro Leistungsberechtigtem nach dem AsylbLG haben sich im Mittelwert um 30,8 % erhöht. Besondere Steigerungen 
verzeichnen Erlangen (+110,8 %), Jena (+66,4) und Darmstadt (+59,9 %). Zu Reduzierungen kommt es nur in Chemnitz  
(-3,1 %) und Salzgitter (-0,8 %).  
6 
9.558
8.626
10.908
13.616
12.228
11.296
10.325
8.667
19.375
10.491
11.509
10.699
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW Median
KeZa 21.1 Asyl
Nettoauszahlungen für Leistungen nachAsylbLG ohne Abzug von Erstattungen
pro Leistungsberechtigtem nach AsylbLG im Jahresmittelwert in Euro
2012 2013 2014 2015 2016
con_sens

Seite 100  
 2017 
Formen der Unterbringung 
 Einen großen Einfluss auf die Auszahlungen pro Leistungsberechtigtem haben die Ausgaben für die 
Unterbringung der Flüchtlinge.  
 Die Unterbringung der Leistungsberechtigten erfolgt in Gemeinschaftsunterkünften oder Wohnungen. 
Unterschiedliche Konzepte werden verfolgt. Während bspw. in Chemnitz und Salzgitter Konzepte entwickelt 
wurden, nach denen in Stufenverfahren Leistungsberechtigte dezentral untergebracht werden sollen, wird in 
Erlangen eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften angestrebt. Beispiele für verfolgte Konzepte sind 
im Vorjahresbericht zu finden. 
 Steigende Fallzahlen führten dazu, dass Kapazitäten schnell erweitert werden mussten und dabei zum Teil 
erhöhte Ausgaben in Kauf genommen werden mussten. Für oftmals ungeeignete Angebote mussten teilweise 
größere Umbauarbeiten finanziert werden.  
 Zudem kommen in Gemeinschaftsunterkünften häufig weitere Ausgaben für Sicherheits- und 
Betreuungspersonal hinzu, welche für die Unterbringung in Wohnungen nicht notwendig sind.  
 So liegen die Ausgaben pro Leistungsberechtigtem in Wohnungen (MW: 2.278 Euro) deutlich unter denen für 
Personen in Gemeinschaftsunterkünften (MW: 9.502 Euro).  
 Inzwischen stehen in einigen GU wieder Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die verfügbaren 
Kapazitäten können nicht immer genutzt werden, sodass teilweise Leerstände mit finanziert werden müssen.  
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 6

Seite 101  
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
2017 
Beobachtung/Anmerkung 
 Außer in Darmstadt, Jena und Chemnitz 
sind in den dargestellten Ausgaben in 
allen Städten auch die Ausgaben für in 
Gemeinschaftsunterkünften 
untergebrachte anerkannte Flüchtlinge 
enthalten. Diese werden von den 
Jobcentern erstattet. 
 Ludwigshafen: ohne Ausgaben für 
Notunterkünfte 
 Für Erlangen ist dies auch die Erklärung 
für den Anstieg. Die Unterkünfte sind 
teuer und werden zunehmend von 
anerkannten Flüchtlingen bewohnt, die 
in den Unterkünften verbleiben. 
 In Jena wurden Containerunterkünfte 
eröffnet, die um ein Vielfaches teurer 
sind als herkömmliche GU.  
Analyse 
 Der Vergleich der Bruttoauszahlungen pro Leistungsberechtigtem in Gemeinschaftsunterkünften zeigt für die Städte, in denen Werte 
des Berichtsjahres und des Vorjahres vorliegen, eine Steigerung von knapp 34 %. Die stärksten Erhöhungen weisen Halle (+56,4 %) 
und Jena (+134,4 %) aus.  
6 
2.941
4.979
7.034
6.246
8.787
7.660
6.429
646
13.619
1.573
5.991
6.337
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW Median
KeZa 23.1 Asyl
Bruttoauszahlungen für Gemeinschaftsunterkünfte pro Leistungsberechtigtem 
in Gemeinschaftsunterkünften im Jahresmittelwert in Euro
2012 2013 2014 2015 2016
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Seite 102  
 2017 
Unterbringungssituation in den Städten 
 Die Darstellung der Ausgaben pro Leistungsberechtigtem in Gemeinschaftsunterkünften weist für alle Städte 
außer für Darmstadt, Jena und Chemnitz, Ungenauigkeiten aus, da Ausgaben enthalten sind für anerkannte 
Flüchtlinge, die keine Leistungen nach dem AsylbLG erhalten. Ihnen werden Leistungen nach dem SGB II 
gewährt. Für anerkannte Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften geht der Träger der Sozialhilfe in 
Vorleistung und erhält Erstattungen vom Jobcenter.  
 In Darmstadt wurde für die Unterbringung von Asylbewerbern auf Hotels zurückgegriffen, die kostenintensiver 
sind als herkömmliche GU. Dies führt zum Anstieg der Ausgaben. 
 Neben der Errichtung von Containerunterkünften in Jena schlagen auch Fixkosten zu Buche, die auch bei 
einer Nichtauslastung der Unterkünfte aufgewendet werden müssen. Zu den anerkannten Flüchtlingen, die 
noch in den Gemeinschaftsunterkünften leben, zählen auch Personen, die im Rahmen des Familiennachzuges 
untergebracht werden.  
 Ausgaben für Leerstände sind in den Ausgaben der Städte enthalten. Dies ist bspw. der Grund, weshalb sich 
in Kassel die Ausgaben pro Leistungsberechtigtem in Gemeinschaftsunterkünften erhöhten. Während die 
Anzahl der Leistungsberechtigten im Jahresverlauf sank, erhöhten sich die Platzzahlen in den 
Gemeinschaftsunterkünften, sodass vermehrt Leerstände finanziert werden mussten. Zudem sind die 
Betriebskosten gestiegen.  
 In Salzgitter wird eine eigene Gemeinschaftsunterkunft betrieben. Die Ausgaben können hier besser reguliert 
werden und liegen unter den Ausgaben pro Leistungsberechtigtem in Wohnungen.  
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 6

Seite 103  
 2017 
Ausgaben für Krankenhilfe 
 Neben den Ausgaben für die Unterbringung der Asylbewerber besteht ein erheblicher Einflussfaktor durch 
Ausgaben, die für Krankenhilfe aufzuwenden sind.  
 Die Höhe dieser Ausgaben ist stark von der Zusammensetzung der Gruppe von Leistungsberechtigten geprägt, 
die ggf. an traumatischen Belastungsstörungen leiden, deren Behandlung zusätzliche Behandlungskosten 
verursachen. Der individuelle Gesundheitszustand ist ausschlaggebend. 
 Ein Anspruch auf Krankenhilfe besteht entweder nach § 4 AsylbLG für Leistungsberechtigte nach § 3 
AsylbLG oder entsprechend § 264 SGB V für Leistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG. 
 Ist ein Asylbewerber berechtigt einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, kann eine frühzeitige Unterstützung bei 
der Suche nach einer Erwerbstätigkeit hilfreich sein, um nicht nur die Ausgaben für den Lebensunterhalt, 
sondern auch um Ausgaben für die Krankenhilfe zu regulieren. Für die Unterstützung werden jedoch 
personelle Ressourcen benötigt, die nicht überall im ausreichendem Maße vorgehalten werden.  
 Die Überprüfung der Krankenhilfekosten und Kostensenkungsmaßnahmen, bspw. durch Spezialisierungen in 
der Leistungssachbearbeitung oder die Vereinbarung von Einzelpauschalen zur Finanzierung der 
Krankenhilfekosten, können einen Beitrag zur Ausgabensenkung beitragen.  
 
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 6

Seite 104  
 2017 
Finanzielle Belastungssituation der Städte 
 Die Erbringung der Leistungen nach dem AsylbLG ist auf die kommunale Ebene der kreisfreien Städte und 
Landkreise delegiert. Ausgaben sollten demnach erstattet werden. Die landesrechtlichen Regelungen hierzu 
variieren stark und führen zu unterschiedlichen Ausgabendeckungsgraden.  
 Im Benchmarking erfolgt die Ermittlung der Finanzdaten generell auf Basis der Finanzrechnung. Erfasst 
werden tatsächlich geflossene Zahlströme. Für die Betrachtung der Erstattungen muss somit eine zeitliche 
Verzögerung berücksichtigt werden, da diese rückwirkend nach Ablauf des Quartals, in dem die 
Leistungserbringung getätigt wurde, ausgezahlt werden. Hierdurch kann die aktuelle Finanzsituation einer 
Stadt dargestellt werden.  
 Für die Darstellung, inwieweit die Ausgaben unabhängig vom Zahlungszeitpunkt generell gedeckt sind, erfolgt 
zudem eine Ermittlung der Erstattungen bezogen auf die jeweiligen Quartale, in denen die Auszahlungen 
entstanden sind.  
 Beide Größen sind in der nachfolgenden Grafik dargestellt. In den Berechnungen erfasst sind nur die 
Ausgaben, die für Leistungen nach dem AsylbLG entstehen. Hinzu kommen jedoch weitere Ausgaben, wie die 
Sachbearbeitung oder sozialpädagogische Betreuung der Leistungsberechtigten, die nicht in die 
Berechnungen eingeflossen sind, weil sie nicht Leistungsbestandteil nach dem AsylbLG sind. Zudem 
entstehen Folgekosten beim Wechsel in andere Leistungssysteme, die hier nicht einbezogen werden und 
schwer zu beziffern sind.  
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
 6

Seite 105  
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
2017 
Beobachtung/Anmerkung 
 
 Quotales System in Niedersachsen: Ein 
Ausweis der Erstattungen für vier 
Quartale ist für Braunschweig und 
Salzgitter nicht möglich. 
 Obwohl in einigen Bundesländern 
Erstattungsregelungen verändert 
wurden, variiert der Deckungsgrad im 
Vergleich zum Vorjahr nur unwesentlich 
(MW VJ: 82,3 % nach Zahlstrom, MW 
VJ: 73,4 % nach Quartalen)   
 Die finanzielle Belastung ist in 
Ludwigshafen und Braunschweig am 
stärksten, geringer in Erlangen und 
Halle. 
 
Analyse 
 Es zeigen sich starke Abweichungen der Ergebnisse zwischen den Städten, die auf die landesrechtlichen Erstattungsregelungen 
einerseits zurückzuführen sind und andererseits auf Verzögerungen der Auszahlungen nach Zahlstrom oder der Abrechnungen pro 
Quartal. Größere Abweichungen bestehen bei der Betrachtung der Zahlströme. 
6 
23,0
94,9
90,0
0,0
107,3
65,5
115,4
18,4
98,7
57,9
74,6
90,0
n.v.
94,9
79,5
100,0
106,2
59,5
93,7
0,0 n.v. n.v.
76,3
93,7
0
20
40
60
80
100
120
140
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW Median
KeZa 20.3_20.4 Asyl
Vergleich der Anteile der Erstattungen an den Nettoauszahlungen
für Leistungen nach dem AsylbLG in Prozent 
nach Zahlstrom für vier Quartale
con_sens

Seite 106  
Ausblick 
2017 
7

Seite 107  
 2017 
Schwerpunkte im nächsten Benchmarking-Jahr 
 Die Entwicklungen der Kennzahlenwerte werden im nächsten Jahr vor dem Hintergrund der aktuellen 
Gesetzesänderungen hochgradig spannend sein. 
 Auswirkungen auf das Kennzahlengeschehen dürfte das Bundesteilhabegesetz (BTHG) aufgrund neuer 
Einkommensgrenzen, Zuständigkeitsregelungen und Auswirkungen auf die Praxis in der Leistungsgewährung 
der GSiAE haben. 
 Weiterhin bleiben die Auswirkungen der Pflegestärkungsgesetze (PSG) II + III abzuwarten, hier ist von 
starken Veränderungen zwischen den Gruppen der Leistungsberechtigten und entsprechend bei den Ausgaben 
der Städte auszugehen. 
 Tagespolitisch beeinflusst und von hoher Relevanz für die Kommunen ist die Entwicklung im Rechtskreis 
AsylbLG, die zahlenmäßige Entwicklung lässt sich nicht prognostizieren und genießt höchste Aufmerksamkeit.  
 Zudem gehen zunehmend mehr Personen aus dem Rechtskreis AsylbLG in den Rechtskreis SGB II über. Trotz 
konjunkturell guter Entwicklung können deshalb bereits jetzt Steigerungen bzw. Stagnationen in der SGB II-
Dichte beobachtet werden. Die weitere Entwicklung gilt es abzuwarten und zu steuern.  
 Diese und weitere Themen werden auch im kommenden Benchmarkingjahr vertieft bei Fachtagen betrachtet 
und Steuerungsansätze für die Kommunen erarbeitet werden.  
Ausblick 
 7

Seite 108  
Anhang 
2017 
8

Seite 109  
 2017 
Wirtschaftsindikatoren 
Die im Rahmen des Benchmarking untersuchten Wirtschaftsindikatoren sind: 
 
 Unterbeschäftigungsquote 
 Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort 
 Verfügbares Einkommen je Einwohner 
 Bruttoinlandsprodukt je Einwohner 
 Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigen 
 Steuerpflichtiges Einkommen je Steuerpflichtigen 
 
Diese wurden in Form von Netzgrafiken für die einzelnen Städte in Bezug zueinander gesetzt. Der gewichtete 
indizierte Mittelwert aller Städte wird darin als gestrichelte rote Linie dargestellt. Eine kleine Fläche zeigt dabei 
eine Situation unter dem Mittelwert und damit eine eher positive Situation in dem jeweiligen Bereich an (grün), 
eine große Fläche einen Wert über dem Mittelwert und damit eher eine in diesem Bereich belastende Situation für 
die jeweilige Stadt (rot). Damit die Darstellung in der gewünschten Form erfolgen kann, wurden die Indikatoren 
mit umgekehrten Vorzeichen berechnet (außer bei der Unterbeschäftigungsquote), damit der Ausweis im positiv 
grünen bzw. negativ roten Bereich erfolgen kann.  
Anhang 
 8

Seite 110  
 2017 
Wirtschaftsindikatoren Braunschweig 
Anhang 
-0,73
-0,64
-0,32
0,35
0,20
-0,02
Unterbeschäftigtenquote 2016
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort) 2016
Verfügbares Einkommen je EW
2014
BIP je EW 2014
BIP je Erwerbstätigen 2014
Gemeindliche Steuerkraft in
Euro je EW 2015
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Braunschweig MW
con_sens
 8

Seite 111  
 2017 
Wirtschaftsindikatoren Chemnitz 
Anhang 
0,12
-1,46
0,25
0,93
1,00
1,05
Unterbeschäftigtenquote 2016
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort) 2016
Verfügbares Einkommen je EW
2014
BIP je EW 2014
BIP je Erwerbstätigen 2014
Gemeindliche Steuerkraft in
Euro je EW 2015
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Chemnitz MW
con_sens
 8

Seite 112  
 2017 
Wirtschaftsindikatoren Darmstadt 
Anhang 
-0,79 1,21
-0,97
-0,92
-0,57
-1,00
Unterbeschäftigtenquote 2016
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort) 2016
Verfügbares Einkommen je EW
2014
BIP je EW 2014
BIP je Erwerbstätigen 2014
Gemeindliche Steuerkraft in
Euro je EW 2015
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Darmstadt MW
con_sens
 8

Seite 113  
 2017 
Wirtschaftsindikatoren Erlangen 
Anhang 
-1,62 -0,66
-2,19
-1,77-0,94
-1,59
Unterbeschäftigtenquote 2016
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort) 2016
Verfügbares Einkommen je EW
2014
BIP je EW 2014
BIP je Erwerbstätigen 2014
Gemeindliche Steuerkraft in
Euro je EW 2015
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Erlangen MW
con_sens
 8

Seite 114  
 2017 
Wirtschaftsindikatoren Halle (Saale) 
Anhang 
1,51
0,36
1,29
1,20
1,17
1,51
Unterbeschäftigtenquote 2016
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort) 2016
Verfügbares Einkommen je EW
2014
BIP je EW 2014
BIP je Erwerbstätigen 2014
Gemeindliche Steuerkraft in
Euro je EW 2015
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Halle (Saale) MW
con_sens
 8

Seite 115  
 2017 
Wirtschaftsindikatoren Jena 
Anhang 
-0,54
-0,21
1,05
0,68
0,64
0,54
Unterbeschäftigtenquote 2016
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort) 2016
Verfügbares Einkommen je EW
2014
BIP je EW 2014
BIP je Erwerbstätigen 2014
Gemeindliche Steuerkraft in
Euro je EW 2015
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Jena MW
con_sens
 8

Seite 116  
 2017 
Wirtschaftsindikatoren Kassel 
Anhang 
0,50
1,79
0,24
0,09
0,46
-0,36
Unterbeschäftigtenquote 2016
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort) 2016
Verfügbares Einkommen je EW
2014
BIP je EW 2014
BIP je Erwerbstätigen 2014
Gemeindliche Steuerkraft in
Euro je EW 2015
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Kassel MW
con_sens
 8

Seite 117  
 2017 
Wirtschaftsindikatoren Ludwigshafen 
Anhang 
0,60
0,06
0,32
-1,29
-1,85
-1,08
Unterbeschäftigtenquote 2016
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort) 2016
Verfügbares Einkommen je EW
2014
BIP je EW 2014
BIP je Erwerbstätigen 2014
Gemeindliche Steuerkraft in
Euro je EW 2015
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Ludwigshafen MW
con_sens
 8

Seite 118  
 2017 
Wirtschaftsindikatoren Potsdam 
Anhang 
-0,41
-0,96
0,42
0,66
0,75
0,66
Unterbeschäftigtenquote 2016
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort) 2016
Verfügbares Einkommen je EW
2014
BIP je EW 2014
BIP je Erwerbstätigen 2014
Gemeindliche Steuerkraft in
Euro je EW 2015
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Potsdam MW
con_sens
 8

Seite 119  
 2017 
Wirtschaftsindikatoren Salzgitter 
Anhang 
1,36
0,51
-0,09
0,06
-0,88
0,29
Unterbeschäftigtenquote 2016
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort) 2016
Verfügbares Einkommen je EW
2014
BIP je EW 2014
BIP je Erwerbstätigen 2014
Gemeindliche Steuerkraft in
Euro je EW 2015
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Salzgitter MW
con_sens
 8

Seite 120  
 2017 
Bildung und Teilhabe 
Folgende Kennzahlenergebnisse für den Bereich Bildung und Teilhabe werden dargestellt: 
 Ausgaben für BuT-Leistungen nach Ursache des Leistungsanspruchs 
 Ausgaben für BuT-Leistungen nach Leistungsarten 
 Ausgaben für BuT-Leistungen pro 1.000 Einwohner 
 
Anhang 
 8

Seite 121  
 2017 
Ausgaben für BuT-Leistungen nach Ursache des Leistungsanspruchs 
Anhang 
 8

Seite 122  
 2017 
Ausgaben für BuT-Leistungen nach Leistungsarten 
Anhang 
 8 
1.931.380
2.411.862
1.259.538
1.481.019
3.533.199
1.276.163
2.589.914
1.451.786
1.329.016
1.168.491
1.843.237
0
500.000
1.000.000
1.500.000
2.000.000
2.500.000
3.000.000
3.500.000
4.000.000
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
KeZa 2 
Ausgaben für BuT-Leistungen 
nach Leistungsarten im Berichtsjahr in Euro
Ausgaben für
Teilhabe am
sozialen und
kulturellen Leben
Ausgaben für
Mittagessen-
verpflegung
Ausgaben für
Lernförderung
Ausgaben für
Schülerbeförderung
Ausgaben für
persönlichen
Schulbedarf
Ausgaben für
Leistungen für
Schulausflüge und
mehrtägige
Klassenfahrten
Euro

Seite 123  
 2017 
Ausgaben für BuT-Leistungen pro 1.000 Einwohner 
Anhang 
 8

Seite 124  
 2017 
Hilfe zur Pflege: Dichte HzP i.E. 
Anhang 
 8

Seite 125  
 2017 
Exkurs: Pflegestärkungsgesetz III 
 Pflegestärkungsgesetz I zum 01.01.2015 und Pflegestärkungsgesetz II zum 01.01.2016  
 Kernpunkte sind unter anderem die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im SGB IX sowie ein 
neues Begutachtungsverfahren 
 Häusliche Pflege mehr im Mittelpunkt und stärkere Berücksichtigung von Menschen mit demenziellen 
Erkrankungen bei der Definition von Pflegebedürftigkeit (Näheres dazu im Vorjahresbericht) 
 Zum 01.01.2017 Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes III mit folgenden wesentlichen Änderungen: 
 Umsetzung der Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in 
der Pflege 
 Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes in das Sozialhilferecht 
 Maßnahmen zur Bekämpfung von Abrechnungsbetrug in der Pflege 
 Regelungen bzgl. der Abgrenzung und Klassifizierung von Medizinprodukten 
 Berufsrechtliche Vorschriften, insbesondere zur Gestaltung und Anerkennung von Qualifizierungen 
 Damit Ausbau und Verzahnung wohnortnaher Beratungsstrukturen, Schaffung altersgerechter Wohnformen, 
niedrigschwelliger Betreuungsangebote und Stärkung der Pflege im Quartier mit Initiativrecht für Kommunen 
zur Einrichtung von Pflegestützpunkten, Erprobung im Rahmen von Modellprojekten 
Anhang 
 8

Seite 126  
 2017 
Exkurs: Pflegestärkungsgesetz III 
 Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im SGB XII, Voraussetzungen für die Pflegebedürftigkeit 
nach §61a SGB XII nun inhaltsgleich mit §14 Abs. 1 SGB IX (mit Ausnahme der zeitlichen Untergrenze 
von 6 Monaten) 
 Herstellung der Begriffsidentität zwischen SGB IX und SGB XII, Ersetzung der bisherigen drei Pflegestufen 
durch fünf Pflegegrade, „Pflegestufe 0“ besteht nicht länger und somit keine Anspruchsberechtigung für 
Personen mit einem pflegerischen Bedarf unterhalb des Pflegegrades 1, Übergangsregelungen nach §138 
SGB XII (sog. Bestandsschutz) 
 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit nach §62 SGB XII 
 Bindung des Sozialhilfeträgers an die Entscheidung der Pflegekasse entsprechend §62a SGB XII 
 Pflegerischer Bedarf ist durch den Träger der Sozialhilfe zu ermitteln gemäß §63a SGB XII 
 Keine klare Abgrenzung zwischen HzP und EGH, Gleichrangigkeit bleibt bestehen 
 
 Entwicklungen bzw. Auswirkungen des PSG III werden in den folgenden Jahren zu beobachten und zu 
diskutieren sein, zunächst Notwendigkeit für umfassende Anpassungen der Datenerhebungen  
Anhang 
 8

Seite 127  
 2017 
Veränderungen 
Kommunen 
Wohnort 
Pflegebedürftigkeit 
Begutachtung 
Abrechnung 
Mehr Pflegestützpunkte, freiere 
Planung u. Steuerung von Angeboten 
Stärkung von Pflege im Quartier 
Angleichung 
Pflegebedürftigkeitsbegriff SGB XI/XII 
Neues Begutachtungsassessment 
Verhinderung Abrechnungsbetrug, 
Qualitätssicherung 
Finanzierung der 
Pflegestützpunkte 
durch Kommunen, 
Krankenkassen und 
Pflegekassen zu 
gleichen Teilen 
Anhang 
Exkurs: Pflegestärkungsgesetz III: Übersicht 
8

Seite 128  
 2017 
Ansprechpersonen 
 
Anhang 
Stadt Projektleitung Kontakt 
Braunschweig Ralf-Werner Spranz ralf-werner.spranz@braunschweig.de 
Chemnitz Ingrid Kutsche ingrid.kutsche@stadt-chemnitz.de 
Darmstadt Katharina Emmel katharina.emmel@darmstadt.de 
Erlangen Gabriele Schöner gabriele.schoener@stadt.erlangen.de 
Halle (Saale) Annerose Winter annerose.winter@halle.de 
Jena Christian Heise christian.heise@jena.de 
Kassel Michael Hahn michael.hahn@kassel.de 
Ludwigshafen Inge Fischer inge.fischer@ludwigshafen.de 
Potsdam Karolin Kunze karolin.kunze@rathaus.potsdam.de 
Salzgitter Cornelia Schulze cornelia-schluze@stadt.salzgitter.de 
8

Seite 129  
 2017 
Abkürzungsverzeichnis I 
 
Anhang 
Abkürzung Bedeutung 
abh. abhängig 
a.F . alte Fassung 
ALG Arbeitslosengeld 
AsylbLG Asylbewerberleistungsgesetz 
AUS (SGB II) vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen 
a.v.E. außerhalb von Einrichtungen 
BA Bundesagentur für Arbeit 
BG Bedarfsgemeinschaft 
BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales 
BuT Bildung und Teilhabe 
dt. deutsch 
ELB (SGB II) erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
8

Seite 130  
 2017 
Abkürzungsverzeichnis II 
 
Anhang 
Abkürzung Bedeutung 
ESLB (SGB II) erwerbsfähige sonstige Leistungsberechtigte 
EW Einwohner 
GSiAE Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 
GU Gemeinschaftsunterkunft 
HLU Hilfe zum Lebensunterhalt 
HzP Hilfe zur Pflege 
i.E. in Einrichtungen 
Kap. Kapitel 
KdU Kosten der Unterkunft 
KOL (SGB II) Kinder ohne Leistungsanspruch 
KV Krankenversicherung 
LB Leistungsberechtigte 
8

Seite 131  
 2017 
Abkürzungsverzeichnis III 
 
Anhang 
Abkürzung Bedeutung 
MW Mittelwert 
NEF (SGB II) nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
NESLB (SGB II) nicht erwerbsfähige sonstige Leistungsberechtigte 
NLB (SGB II) nicht Leistungsberechtigte 
PERS (SGB II) Personen in Bedarfsgemeinschaften 
PV Pflegeversicherung 
RLB (SGB II) Regelleistungsberechtigte 
SGB (SGB II) Sozialgesetzbuch 
SLB (SGB II) sonstige Leistungsberechtigte 
u.a. unter anderem 
vgl. vergleiche 
zkT zugelassene kommunale Träger 
8

2017/0435

11844 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
10.01.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnete nversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Amt für Soziales 
und Prävention   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0435 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  050-000-0001 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  Verteilung Sachkonto: 6779220 
 
Betreff: Kennzahlenvergleich 2016 – Benchmarking Schwerpunkte: Hilfe zum 
Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur  
Pflege, Kommunale Leistungen nach dem SGB II, Asylbewerberleistungsgesetz  
 
Vorlage vom: 09.01.2018 09.01.2018 
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen den Kennzahlenvergleich 2016 zur 
Kenntnis. 
 
 
 
Anlagen: Ergebnispräsentation Benchmarking 2016  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 09.01.2018: 
 
An dem Kennzahlenvergleich 2016 haben sich insgesamt 10 mittelgroße deutsche Großstädte 
beteiligt und Leistungs- sowie Finanzdaten der Leistungsarten Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) 
nach dem SGB XII, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) nach dem  
SGB XII, der Hilfe zur Pflege (HzP) nach dem SGB XII, kommunale Leistungen nach dem 
SGB II sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verglichen. Zweck 
der Teilnahme am Benchmarkingkreis ist es, durch den interkommunalen Vergleich, 
Handlungs- und Optimierungsbedarfe  innerhalb der genannten Leistungsarten festzustellen 
und negativen Entwicklungen entgegen zu steuern. Die kommunalen Steuerungs- und 
Einflussmöglichkeiten sind dabei aber sehr unterschiedlich ausgeprägt. Bei den 
existenzsichernden Leistungen HLU, GSiAE sowie dem SGB II, sind diese aufgrund ihrer 
Struktur vergleichsweise gering. 
 
Dies trifft vor allem auf die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei 
Erwerbsminderung  zu, insbesondere da diese seit 2014 im Rahmen der 
Bundesauftragsverwaltung durch die Kommunen wahrgenommen werden. Die fiskalische 
Zuständigkeit der Transferleistungen liegt zu 100% in der Hand des Bundes. Für die 
Kommunen stehen daher vorrangig der qualitative Austausch zu Standards und Konzepten in 
Bezug auf die Ausgestaltung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen mit dem Ziel der 
Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und der Vermeidung weiterer Hilfebedarfe, wie 
beispielsweise der Hilfe zur Pflege, sowie die Frage nach Best-Practice-Ansätzen zur 
Organisation der Schnittstellen zu anderen Hilfesystemen im Vordergrund. Da die Personal - 
und Sachkosten weiterhin zu Lasten der kommunalen Haushalte gehen, ist es dennoch auch im 
Interesse der Städte die Fallzahlentwicklungen im Auge zu behalten. Im Berichtsjahr kann 
hierzu festgehalten werden, dass die Dichte der Leistungsberechtigten in den meisten der 
teilnehmenden Städte aufgrund der Wohngeldreform nach Jahren erstmalig gesunken ist.   
Wegen der Verschiebung rein hauswirtschaftlicher Leistungen aus der HzP in die (voll vom 
Bund finanzierte) GSiAE, ergibt sich für Darmstadt jedoch ein leichter Anstieg von 2,1% in der 
Dichte, was sich in absoluten Zahlen durch den Zuwachs von 91 Leistungsberechtigten 
ausdrückt. Ohne die Verschiebung der Leistungsberechtigten, wäre der Trend in Darmstadt 
allerdings analog der anderen Städte aufgrund der Wohngeldreform rückläufig gewesen. Ein 
Rechtskreiswechsel von der GSiAE in das Wohngeld hat keine Auswirkungen auf den 
städtischen Haushalt, da das Wohngeld durch Bund und Land finanziert wird. Zum Stichtag 
31.12.2016 haben 2.639 Personen GSiAE-Leistungen erhalten, wobei durchschnittlich jährlich 
6.474 € pro Fall aufgewendet wurden. Insgesamt belaufen sich die Ausgaben der GSiA E auf 
17.085.621 € netto, was einer Steigerung von 7,79 % gegenüber dem Vorjahreswert 
entspricht. Im Vergleich zu den anderen Städten liegt die Entwicklung aber deutlich unterhalb 
des Mittelwerts, der eine durchschnittliche Steigerung von 14,24 % ausweist.  Aufgrund des 
demografischen Wandels sowie der Entwicklung des Rentenniveaus, ist prospektive mit einer 
weiter steigenden Dichte und damit wachsenden Ausgaben zu rechnen. 
 
Im Bereich des SGB II sind die Daten sowie Steuerungsansätze und -bemühungen der 
Bundesagentur für Arbeit soweit etabliert, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen 
des Benchmarkingskreises lediglich Zahlenmaterial liefert. Entgegen den anderen genannten 
Leistungsarten, wird daher nicht aktiv am Benchmarking teilgenommen und es erf olgen keine 
weiteren Ausführungen dazu.

- 4 - 
 
 
Die Hilfe zum Lebensunterhalt stellt häufig einen Übergang zwischen Leistungen des SGB II 
und der GSiAE dar. Dementsprechend hoch ist die Fluktuation bei einer im Vergleich geringen 
Anzahl an Fällen. Das Steuerungsinteresse liegt vor allem in der zeitnahen Begutachtung der 
Erwerbsfähigkeit, Stabilisierung der (psychosozialen) Strukturen und Aktivierung in Richtung 
Arbeitsmarkt sowie Verhinderung weiterer Hilfebedarfe.  
Zum Stichtag 31.12.2016 haben insgesamt 678 Menschen HLU-Leistungen erhalten und  
Gesamtnettoausgaben in Höhe von 4.442.587 € (+ 13,6 % im Vergleich zum Vorjahr) bedingt.   
Aufgrund von krankheitsbedingten Vakanzen in der Sachbearbeitung der HLU stieg die Dichte 
im Berichtszeitraum um 8,6% an, da Gutachten über den Rentenversicherungsträger erst 
verspätet in Auftrag gegeben werden konnten. Ebenso wirkten sich die Stellenvakanzen auf die 
Geltendmachung bzw. Umsetzung von Ansprüchen auf befristete Erwerbsminderungsrenten 
aus, da diese nicht im erforderlichen Maß verfolgt und nachgehalten werden konnten, was zu 
einer Reduzierung der Einnahmen um 138.589 € (rund 57%) geführt hat. Dies wiederum ist 
maßgeblich für die Steigerung der jährlichen Durchschnittskosten in Höhe von 6.348 € auf 
6.689 € pro Leistungsberechtigter/m. Die steigende Zahl der Anerkennungen im Asylbereich 
wird aller Voraussicht nach aber zu weiter steigenden Fallzahlen führen und zusätzliche 
personelle (Nach-)Steuerungen notwendig machen. 
 
Die Steuerungsbemühungen in der Hilfe zur Pflege werden wesentlich durch das im Gesetz 
verankerte Prinzip „ambulant vor stationär“ bestimmt. Dieses Prinzip soll dem Interesse der 
Pflegebedürftigen nachkommen, so lange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit zu bleiben 
und (dadurch) gleichzeitig die Ausgaben für die öffentlichen Haushalte gering zu halten, so 
lange dabei eine fachlich adäquate Versorgung gewährleistet ist. Steuerungsmöglichkeiten 
ergeben sich dadurch insbesondere bei der Organisation der Beratung und Bedarfsfeststellung.  
In den vergangen Jahren wurden daher entsprechend spezialisierte Strukturen, wie der 
Fachdienst Pflege und der Pflegestützpunkt, geschaffen, was - wie in der Vergangenheit bereits 
ausführlich berichtet - zu einer Steigerung der ambulanten Quote und zu Kostensenkungen in 
der HzP geführt hat. Zwar ist die ambulante Quote im zweiten Jahr in Folge seit Einführung der 
vorgenannten Strukturen leicht rückläufig, liegt mit 43% aber weiterhin deutlich über dem 
Durchschnitt der anderen Vergleichskommunen (35,8 %) und ist Ausdruck einer 
bedürfnisgerechten Bedarfsermittlung sowie einer gut ausgebauten ambulanten 
Pflegelandschaft. Die Entwicklung der Gesamtdichte der Leistungsberechtigten in der HzP ist 
in der Zeitreihe stabil und ist im Berichtsjahr, nach einem leichten Anstieg im Vorjahr, w ieder 
auf einen Wert von 3,3 bezogen auf 1.000 Einwohner*innen gesunken. Die Ist-Ausgaben der 
HzP innerhalb sowie außerhalb von Einrichtungen belaufen sich auf 12.694 € pro 
Leistungsberechtigter/m und sind somit gegenüber dem Vorjahr um 12,5 % gestiegen. Die 
deutliche Kostensteigerung lässt sich vor allem durch höhere Vergütungssätze im Bereich der 
besonders kostenintensiven 24-Stunden-Betreuung erklären. Ebenso wirken sich auch eine 
Vielzahl neuer Pflegesatzvereinbarungen im stationären Bereich aus, zu denen die 
Leistungserbringenden aufgrund der Überleitung der Pflegesätze im Rahmen des 
Pflegestärkungsgesetzes III (PSG III) aufgerufen hatten. Mit der Einführung und Umsetzung 
des PSG III hat der Gesetzgeber einige Änderungen auf den Weg gebracht, die sich in den 
nächsten Benchmarkingjahren in den Kennzahlen widerspiegeln werden. Zudem wird die 
Gesetzesreform dazu führen, dass einige der Kennzahlen neu aufgelegt werden müssen und 
daher nicht mehr mit den Vorjahren vergleichbar sind (bspw. 3 Pflegestufen ./. 5 Pflegegrade)

- 5 - 
Da auf die Zuweisung von asylsuchenden Menschen durch die Kommunen nur sehr bedingt 
Einfluss genommen werden kann, liegen die maßgeblichen Steuerungsmöglichkeiten 
und -interessen neben einer guten Willkommenskultur und Teilhabe- sowie 
Integrationsmöglichkeiten im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes im Bereich der 
Finanzdaten. Während die Regelsätze durch den Bund festgeschrieben und damit nicht 
steuerbar sind, können die Kommunen vor allem im Bereich der Unterbringungskosten in 
Gemeinschaftsunterkünften, sowie nachgeordnet auch auf Krankenhilfekosten, Einfluss 
nehmen. 
Die Dichte von Asylsuchenden stieg von 2015 auf 2016 von 3,2 auf 10,7 Personen pro 1.000 
Einwohner*innen und damit um über 230% an. Im Gegensatz zum Vorjahr liegt der Wert nun 
deutlich über dem Mittelwert (8,8) und nur Ludwigshafen und Salzgitter weisen eine noch 
höhere Dichte als Darmstadt auf. Die hohen Zuweisungen haben in Kombination mit dem 
angespannten Wohnungsmarkt dazu geführt, dass die priorisierte Unterbringung in eigenem 
Wohnraum nicht mehr umgesetzt werden konnte und die Menschen nun primär in 
Erstwohnhäusern untergebracht werden. Während in 2015 nur rund 25% der Menschen in 
Erstwohnhäusern untergebracht waren, hat sich die Situation ein Jahr später umgekehrt, so 
dass zum Stichtag 31.12.2016 Dreiviertel der geflüchteten Menschen in Erstwohnhäusern 
leben. Die Unterbringung in Erstwohnhäusern ist deutlich kostenintensiver als eigener 
Wohnraum (durchschnittliche KdU in Höhe von 7.034 € pro Leistungsberechtigte r/m pro Jahr 
gegenüber 1.615 €), so dass das vorrangige Ziel – nicht nur aus Kostengründen – weiterhin die 
Integration der Menschen in eigenen Wohnraum ist. Die hohen Unterkunftskosten wirken sich 
auch auf die Nettoausgaben pro Leistungsberechtigter/m nach dem AsylbLG aus. Diese sind 
um 59,9% von 6.822 € auf 10.908 € gestiegen, insgesamt wurden in 2016 für Leistungen nach 
dem AsylbLG 18.885.682,39 € netto verausgabt. Die Nettoausgaben beinhalten keine 
Landeserstattungen sowie Ausgaben für Sozialpädagogische Betreuung oder 
Sicherheitsdienste1. Nachdem im Laufe des Jahres 2016 alle Erstwohnhäuser in Betrieb 
genommen werden konnten und in Folge dessen die behelfsweise angemieteten, 
kostenintensiven Hotels sukzessive leer gezogen wurden, ist im folgenden Berichtsjahr mit 
einem Rückgang der (Unterkunfts-)Kosten pro Leistungsberechtigter/m zu rechnen. Aufgrund 
der aktuellen Entwicklungen ist davon auszugehen, dass auch die Fallzahlen weiter sinken. 
 
Darmstadt, 09.01.2018 
50/eml 
 
 
Dezernat V 
 
 
 
Barbara Akdeniz       
Stadträtin         
 
                                                
1 Mit Stand 11/2017 hat das RP die Landeserstattung für das IV. Quartal 2016 noch nicht abschließende festgesetzt, 
Aussagen unter Einbeziehung der Landeserstattung sind daher nicht möglich. Leistungen für Sozialpädagog*innen und 
Sicherheitsdienste werden nicht berücksichtigt, da diese keine Leistungen nach dem AsylbLG darstellen.

anlage 2

11919 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
10.01.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnete nversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Amt für Soziales 
und Prävention   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
V 50 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0435 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
4 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  050-000-0001 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  Verteilung Sachkonto: 6779220 
 
Betreff: Kennzahlenvergleich 2016 – Benchmarking Schwerpunkte: Hilfe zum 
Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur  
Pflege, Kommunale Leistungen nach dem SGB II, Asylbewerberleistungsgesetz  
 
Vorlage vom: 09.01.201809.01.2018  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen den Kennzahlenvergleich 2016 zur 
Kenntnis. 
 
 
Anlagen: Ergebnispräsentation Benchmarking 2016  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 17.01.2018 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 09.01.2018:  
 
An dem Kennzahlenvergleich 2016 haben sich insgesamt 10 mittelgroße deutsche Großstädte 
beteiligt und Leistungs- sowie Finanzdaten der Leistungsarten Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) 
nach dem SGB XII, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) nach dem  
SGB XII, der Hilfe zur Pflege (HzP) nach dem SGB XII, kommunale Leistungen nach dem 
SGB II sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verglichen. Zweck 
der Teilnahme am Benchmarkingkreis ist es, durch den interkommunalen Vergleich, 
Handlungs- und Optimierungsbedarfe  innerhalb der genannten Leistungsarten festzustellen 
und negativen Entwicklungen entgegen zu steuern. Die kommunalen Steuerungs- und 
Einflussmöglichkeiten sind dabei aber sehr unterschiedlich ausgeprägt. Bei den 
existenzsichernden Leistungen HLU, GSiAE sowie dem SGB II, sind diese aufgrund ihrer 
Struktur vergleichsweise gering. 
 
Dies trifft vor allem auf die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei 
Erwerbsminderung  zu, insbesondere da diese seit 2014 im Rahmen der 
Bundesauftragsverwaltung durch die Kommunen wahrgenommen werden. Die fiskalische 
Zuständigkeit der Transferleistungen liegt zu 100% in der Hand des Bundes. Für die 
Kommunen stehen daher vorrangig der qualitative Austausch zu Standards und Konzepten in 
Bezug auf die Ausgestaltung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen mit dem Ziel der 
Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und der Vermeidung weiterer Hilfebedarfe, wie 
beispielsweise der Hilfe zur Pflege, sowie die Frage nach Best-Practice-Ansätzen zur 
Organisation der Schnittstellen zu anderen Hilfesystemen im Vordergrund. Da die Personal - 
und Sachkosten weiterhin zu Lasten der kommunalen Haushalte gehen, ist es dennoch auch im 
Interesse der Städte die Fallzahlentwicklungen im Auge zu behalten. Im Berichtsjahr kann 
hierzu festgehalten werden, dass die Dichte der Leistungsberechtigten in den meisten der 
teilnehmenden Städte aufgrund der Wohngeldreform nach Jahren erstmalig gesunken ist.  
Wegen der Verschiebung rein hauswirtschaftlicher Leistungen aus der HzP in die (voll vom 
Bund finanzierte) GSiAE, ergibt sich für Darmstadt jedoch ein leichter Anstieg von 2,1% in der 
Dichte, was sich in absoluten Zahlen durch den Zuwachs von 91 Leistungsberechtigten 
ausdrückt. Ohne die Verschiebung der Leistungsberechtigten, wäre der Trend in Darmstadt 
allerdings analog der anderen Städte aufgrund der Wohngeldreform rückläufig gewesen. Ein 
Rechtskreiswechsel von der GSiAE in das Wohngeld hat keine Auswirkungen auf den 
städtischen Haushalt, da das Wohngeld durch Bund und Land finanziert wird. Zum Stichtag 
31.12.2016 haben 2.639 Personen GSiAE-Leistungen erhalten, wobei durchschnittlich jährlich 
6.474 € pro Fall aufgewendet wurden. Insgesamt belaufen sich die Ausgaben der GSiAE auf 
17.085.621 € netto, was einer Steigerung von 7,79 % gegenüber dem Vorjahreswert 
entspricht. Im Vergleich zu den anderen Städten liegt die Entwicklung aber deutlich unterhalb 
des Mittelwerts, der eine durchschnittliche Steigerung von 14,24 % ausweist. Aufgrund des 
demografischen Wandels sowie der Entwicklung des Rentenniveaus, ist prospektive mit einer 
weiter steigenden Dichte und damit wachsenden Ausgaben zu rechnen. 
 
Im Bereich des SGB II sind die Daten sowie Steuerungsansätze und -bemühungen der 
Bundesagentur für Arbeit soweit etabliert, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen 
des Benchmarkingskreises lediglich Zahlenmaterial liefert. Entgegen den anderen genannten 
Leistungsarten, wird daher nicht aktiv am Benchmarking teilgenommen und es erfolgen keine 
weiteren Ausführungen dazu.

- 5 - 
 
 
 
Die Hilfe zum Lebensunterhalt stellt häufig einen Übergang zwischen Leistungen des SGB II 
und der GSiAE dar. Dementsprechend hoch ist die Fluktuation bei einer im Vergleich geringen 
Anzahl an Fällen. Das Steuerungsinteresse liegt vor allem in der zeitnahen Begutachtung der 
Erwerbsfähigkeit, Stabilisierung der (psychosozialen) Strukturen und Aktivierung in Richtung 
Arbeitsmarkt sowie Verhinderung weiterer Hilfebedarfe.  
Zum Stichtag 31.12.2016 haben insgesamt 678 Menschen HLU-Leistungen erhalten und  
Gesamtnettoausgaben in Höhe von 4.442.587 € (+ 13,6 % im Vergleich zum Vorjahr) bedingt.   
Aufgrund von krankheitsbedingten Vakanzen in der Sachbearbeitung der HLU stieg die Dichte 
im Berichtszeitraum um 8,6% an, da Gutachten über den Rentenversicherungsträger erst 
verspätet in Auftrag gegeben werden konnten. Ebenso wirkten sich die Stellenvakanzen auf die 
Geltendmachung bzw. Umsetzung von Ansprüchen auf befristete Erwerbsminderungsrenten 
aus, da diese nicht im erforderlichen Maß verfolgt und nachgehalten werden konnten, was zu 
einer Reduzierung der Einnahmen um 138.589 € (rund 57%) geführt hat. Dies wiederum ist 
maßgeblich für die Steigerung der jährlichen Durchschnittskosten in Höhe von 6.348 € auf 
6.689 € pro Leistungsberechtigter/m. Die steigende Zahl der Anerkennungen im Asylbereich 
wird aller Voraussicht nach aber zu weiter steigenden Fallzahlen führen und zusätzliche 
personelle (Nach-)Steuerungen notwendig machen. 
 
Die Steuerungsbemühungen in der Hilfe zur Pflege werden wesentlich durch das im Gesetz 
verankerte Prinzip „ambulant vor stationär“ bestimmt. Dieses Prinzip soll dem Interesse der 
Pflegebedürftigen nachkommen, so lange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit zu bleiben 
und (dadurch) gleichzeitig die Ausgaben für die öffentlichen Haushalte gering zu halten, so 
lange dabei eine fachlich adäquate Versorgung gewährleistet ist. Steuerungsmöglichkeiten 
ergeben sich dadurch insbesondere bei der Organisation der Beratung und Bedarfsfeststellung. 
In den vergangen Jahren wurden daher entsprechend spezialisierte Strukturen, wie der 
Fachdienst Pflege und der Pflegestützpunkt, geschaffen, was - wie in der Vergangenheit bereits 
ausführlich berichtet - zu einer Steigerung der ambulanten Quote und zu Kostensenkungen in 
der HzP geführt hat. Zwar ist die ambulante Quote im zweiten Jahr in Folge seit Einführung der 
vorgenannten Strukturen leicht rückläufig, liegt mit 43% aber weiterhin deutlich über dem 
Durchschnitt der anderen Vergleichskommunen (35,8 %) und ist Ausdruck einer 
bedürfnisgerechten Bedarfsermittlung sowie einer gut ausgebauten ambulanten 
Pflegelandschaft. Die Entwicklung der Gesamtdichte der Leistungsberechtigten in der HzP ist 
in der Zeitreihe stabil und ist im Berichtsjahr, nach einem leichten Anstieg im Vorjahr, wieder 
auf einen Wert von 3,3 bezogen auf 1.000 Einwohner*innen gesunken. Die Ist-Ausgaben der 
HzP innerhalb sowie außerhalb von Einrichtungen belaufen sich auf 12.694 € pro 
Leistungsberechtigter/m und sind somit gegenüber dem Vorjahr um 12,5 % gestiegen. Die 
deutliche Kostensteigerung lässt sich vor allem durch höhere Vergütungssätze im Bereich der 
besonders kostenintensiven 24-Stunden-Betreuung erklären. Ebenso wirken sich auch eine 
Vielzahl neuer Pflegesatzvereinbarungen im stationären Bereich aus, zu denen die 
Leistungserbringenden aufgrund der Überleitung der Pflegesätze im Rahmen des 
Pflegestärkungsgesetzes III (PSG III) aufgerufen hatten. Mit der Einführung und Umsetzung 
des PSG III hat der Gesetzgeber einige Änderungen auf den Weg gebracht, die sich in den 
nächsten Benchmarkingjahren in den Kennzahlen widerspiegeln werden. Zudem wird die

- 6 - 
Gesetzesreform dazu führen, dass einige der Kennzahlen neu aufgelegt werden müssen und 
daher nicht mehr mit den Vorjahren vergleichbar sind (bspw. 3 Pflegestufen ./. 5 Pflegegrade) 
 
Da auf die Zuweisung von asylsuchenden Menschen durch die Kommunen nur sehr beding t 
Einfluss genommen werden kann, liegen die maßgeblichen Steuerungsmöglichkeiten 
und -interessen neben einer guten Willkommenskultur und Teilhabe- sowie 
Integrationsmöglichkeiten im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes im Bereich der 
Finanzdaten. Während die Regelsätze durch den Bund festgeschrieben und damit nicht 
steuerbar sind, können die Kommunen vor allem im Bereich der Unterbringungskosten in 
Gemeinschaftsunterkünften, sowie nachgeordnet auch auf Krankenhilfekosten, Einfluss 
nehmen. 
Die Dichte von Asylsuchenden stieg von 2015 auf 2016 von 3,2 auf 10,7 Personen pro 1.000 
Einwohner*innen und damit um über 230% an. Im Gegensatz zum Vorjahr liegt der Wert nun 
deutlich über dem Mittelwert (8,8) und nur Ludwigshafen und Salzgitter weisen eine noch 
höhere Dichte als Darmstadt auf. Die hohen Zuweisungen haben in Kombination mit dem 
angespannten Wohnungsmarkt dazu geführt, dass die priorisierte Unterbringung in eigenem 
Wohnraum nicht mehr umgesetzt werden konnte und die Menschen nun primär in 
Erstwohnhäusern untergebracht werden. Während in 2015 nur rund 25% der Menschen in 
Erstwohnhäusern untergebracht waren, hat sich die Situation ein Jahr später umgekehrt, so 
dass zum Stichtag 31.12.2016 Dreiviertel der geflüchteten Menschen in Erstwohnhäusern 
leben. Die Unterbringung in Erstwohnhäusern ist deutlich kostenintensiver als eigener 
Wohnraum (durchschnittliche KdU in Höhe von 7.034 € pro Leistungsberechtigte r/m pro Jahr 
gegenüber 1.615 €), so dass das vorrangige Ziel – nicht nur aus Kostengründen – weiterhin die 
Integration der Menschen in eigenen Wohnraum ist. Die hohen Unterkunftskosten wirken sich 
auch auf die Nettoausgaben pro Leistungsberechtigter/m nach dem AsylbLG aus. Diese sind 
um 59,9% von 6.822 € auf 10.908 € gestiegen, insgesamt wurden in 2016 für Leistungen nach 
dem AsylbLG 18.885.682,39 € netto verausgabt. Die Nettoausgaben beinhalten keine 
Landeserstattungen sowie Ausgaben für Sozialpädagogische Betreuung oder 
Sicherheitsdienste1. Nachdem im Laufe des Jahres 2016 alle Erstwohnhäuser in Betrieb 
genommen werden konnten und in Folge dessen die behelfsweise angemieteten, 
kostenintensiven Hotels sukzessive leer gezogen wurden, ist im folgenden Berichtsjahr mit 
einem Rückgang der (Unterkunfts-)Kosten pro Leistungsberechtigter/m zu rechnen. Aufgrund 
der aktuellen Entwicklungen ist davon auszugehen, dass auch die Fallzahlen weiter sinken. 
 
Darmstadt, 09.01.2018 
50/eml 
 
 
Dezernat V 
 
 
 
Barbara Akdeniz       
Stadträtin         
                                                
1 Mit Stand 11/2017 hat das RP die Landeserstattung für das IV. Quartal 2016 noch nicht abschließende festgesetzt, 
Aussagen unter Einbeziehung der Landeserstattung sind daher nicht möglich. Leistungen für Sozialpädagog*innen und 
Sicherheitsdienste werden nicht berücksichtigt, da diese keine Leistungen nach dem AsylbLG darstellen.

anlage 4

295 Zeichen

Punkt 24: Kennzahlenvergleich 2016 – Benchmarking Schwerpunkte: Hilfe zum 
Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur 
Pflege, Kommunale Leistungen nach dem SGB II, Asylbewerberleistungsgesetz 
 (V-Nr. 2017/0435) 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

anlage 5

332 Zeichen

Punkt 33: Kennzahlenvergleich 2016 – Benchmarking Schwerpunkte: Hilfe zum 
Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur 
Pflege, Kommunale Leistungen nach dem SGB II, Asylbewerberleistungsgesetz 
- Kenntnisnahme - 
 (V-Nr. 2017/0435) 
 
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

anlage 3

313 Zeichen

Punkt 5: Kennzahlenvergleich 2016 – Benchmarking Schwerpunkte: Hilfe zum 
Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur 
Pflege, Kommunale Leistungen nach dem SGB II, Asylbewerberleistungsgesetz 
 (V-Nr. 2017/0435) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

Beratungsverlauf (4)

TOP 24
TOP 4
TOP 33 zur Kenntnis
TOP 5

Details

Vorlagen-Nr.
2017/0435
Typ
Magistratsvorlage
Datum
09.01.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00