2017/0435
Kennzahlenvergleich 2016 – Benchmarking Schwerpunkte: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege, Kommunale Leistungen nach dem SGB II, Asylbewerberleistungsgesetz
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Seite 1
Seite 1
Consulting für Steuerung und
soziale Entwicklung
Benchmarking der mittelgroßen Großstädte
Kennzahlenergebnisse
zu den Leistungen des SGB XII und SGB II
sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes
2016
Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH
Rothenbaumchaussee 11 | 20148 Hamburg
Tel.: 040 410 32 81 | Fax: 040 41 35 01 11
consens@consens-info.de
www.consens-info.de
www.sgb2-portal.de
www.kennzahlenvergleich-eingliederungshilfe.de
Christina Welke
Matthias Klöppner
Wiebke Freemann
Endversion 02. Oktober 2017
Seite 2
Inhalt
2017
1 Zusammenfassung der Ergebnisse
Vorbemerkungen
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege (Kap. 7 SGB XII)
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Ausblick
Anhang
2
3
4
5
6
7
8
Seite 3
Zusammenfassung der Ergebnisse
2017
1
Seite 4
2017
Existenzsichernde Leistungen
Die gemeinsame Betrachtung der Entwicklung aller existenzsichernden Leistungen (Transferleistungsdichte)
zeigt, dass die Leistungsdichte insgesamt leicht angestiegen ist. Die niedrigste Transferleistungsdichte
insgesamt zeigt Erlangen, die höchste Halle. Die höchste Teildichte pro 1.000 Einwohner zeigt sich im
Leistungsbereich SGB II.
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Die Dichte der Inanspruchnahme SGB II ist im Mittelwert leicht gestiegen, sie ist in keiner Stadt
gesunken.
In allen Städten kommt es zu einem Anstieg der Dichte von Personen ohne deutsche
Staatsangehörigkeit.
Insgesamt ist ein Rückgang des Bestands an Langzeitleistungsbeziehern zu beobachten.
Ca. ein Drittel der neuen Leistungsberechtigten war innerhalb der letzten drei Monate bereits im
Leistungsbezug (Drehtüreffekt).
Es zeigt sich eine leicht gestiegene Integrationsquote der Alleinerziehenden.
Die kommunalen Gesamtausgaben für SGB II sind leicht gesunken.
Zusammenfassung der Ergebnisse: Existenzsichernde Leistungen
1
Seite 5
2017
Existenzsichernde Leistungen
Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU, 3. Kapitel SGB XII)
Die Dichte der HLU ist im Mittelwert auf 3,0 LB pro 1.000 Einwohner unter 65 Jahre gesunken.
Der Anteil der LB mit befristeter Erwerbsunfähigkeitsrente ist ggü. dem Vorjahr angestiegen.
Es zeigt sich im Mittelwert ein leichter Anstieg der Nettoausgaben (knapp 4 %) für laufende HLU a.v.E.
Grundsicherung im Alter und wegen Erwerbsminderung (GSiAE, 4. Kapitel SGB XII)
Die Dichte ist im Mittelwert ggü. den Vorjahren erstmalig gesunken.
Die Nettoausgaben pro LB steigen im Mittelwert weiter (+8,9 %) auf 5.929 Euro pro Jahr.
GSiAE wegen Alters hat um gut 22 % höhere Ist-Ausgaben pro Leistungsberechtigtem als die GSiAE
wegen Erwerbsminderung.
Der Anteil der LB ohne deutsche Staatsbürgerschaft stieg ggü. dem Vorjahr weniger stark (+7,4 %) als
ihr Anteil an den Einwohnern.
Zusammenfassung der Ergebnisse: Existenzsichernde Leistungen
1
Seite 6
2017
Hilfe zur Pflege (HzP, 7. Kapitel SGB XII)
Leistungsberechtigte
Insgesamt hat sich die Dichte in der HzP im Mittelwert auf 4,6 pro 1.000 Einwohner reduziert.
Der Rückgang vollzieht sich stärker in der ambulanten HzP als in der stationären.
Hierdurch sinkt auch die ambulante Quote, die nun bei 33,9 % liegt.
Die Ergebnisse zeigen vor allem in der ambulanten HzP eine große Spannbreite zwischen den Städten.
Es zeigen sich sowohl Steigerungen als auch Reduzierungen der Dichten.
Ausgaben
Die Ausgaben pro Leistungsberechtigtem für die HzP insgesamt erhöhen sich im Mittelwert der Städte.
Zu Steigerungen kommt es im Mittelwert der Städte sowohl in der ambulanten als in der stationären
HzP. In der ambulanten HzP fällt die Steigerungsrate jedoch etwas höher aus.
Die Spannbreite zwischen den Ausgaben pro Leistungsberechtigtem in der ambulanten HzP ist deutlich
größer als in der stationären HzP. Dies ist bedingt durch kostenintensive Einzelfälle in der ambulanten
HzP, die durch eine 24-Stunden-Pflege oder bei nicht Pflegeversicherten entstehen können.
Eine hohe Anzahl solcher Fälle weist vor allem Kassel aus, aber auch Jena.
Zusammenfassung der Ergebnisse: Hilfe zur Pflege
1
Seite 7
2017
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Leistungsberechtigte
Nachdem es bereits im Vorjahr zu einem deutlichen Anstieg der Personenzahl im Leistungsbezug nach
dem AsylbLG gekommen ist, zeigt sich im Berichtsjahr erneut eine starke Erhöhung von 57 % im
Mittelwert der Städte.
Weiterhin bestehen große Herausforderungen für die Städte vor allem bei der Unterbringung der
Asylbewerber, die meistens in Gemeinschaftsunterkünften erfolgt.
Ausgaben
Pro Leistungsberechtigtem haben sich die Ausgaben im Mittelwert der Städte um 30,8 % gesteigert.
Dies steht auch im Zusammenhang mit Unterbringungsmöglichkeiten, die möglichst kurzfristig
geschaffen und damit Preissteigerungen in Kauf genommen werden mussten.
Für die Erstattungen der Ausgaben der Städte bestehen landesrechtlich unterschiedliche Regelungen,
wodurch es zu großen Unterschieden bei der Deckung der Ausgaben kommt.
Insgesamt konnten jedoch durch Anhebungen der Landeserstattungen höhere Ausgabendeckungsgrade
erzielt werden, die je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen.
Zusammenfassung der Ergebnisse: AsylbLG
1
Seite 8
Zusammenfassung der Ergebnisse: Top-Kennzahlen
2017
1
Hilfeart Jahr
2016 1,6 1,8 4,2 1,2 2,9 1,8 5,5 1,4 1,7 1,8 2,4
2015 1,9 1,8 3,9 1,3 3,0 1,5 5,7 1,5 n.v. 2,0 2,5
2016 13,1 8,4 16,5 7,4 9,8 7,0 25,6 14,0 7,7 12,5 12,2
2015 13,3 8,4 16,2 7,4 10,0 7,4 24,8 14,2 n.v. 12,7 12,7
2016 0,9 1,8 1,4 0,8 n.v. 1,6 4,0 1,0 1,3 0,7 1,5
2015 0,9 1,9 1,6 0,8 2,2 1,7 4,1 1,0 n.v. 0,6 1,6
2016 4,0 2,3 1,9 üöTr n.v. 2,6 3,3 3,5 2,1 4,4 3,0
2015 4,1 2,1 2,0 üöTr 2,5 2,7 3,6 3,5 n.v. 4,7 3,1
2016 1,3 9,2 10,7 8,2 9,0 7,8 10,3 11,0 4,2 13,1 8,8
2015 0,2 6,3 3,2 5,3 7,7 6,4 5,8 6,8 3,3 6,8 5,6
2016 73,8 92,1 87,7 42,0 145,4 70,2 114,5 123,4 81,1 119,1 94,9
2015 73,7 92,2 85,5 39,1 136,9 66,9 106,4 123,4 82,1 102,0 90,8 SGB II
AsylbLG
HAL
HzP a.v.E.
HzP i.E.
LU P
TOP-Kennzahlen 2016
D i c h t e p r o 1 . 0 0 0 E i n w o h n e r
BS C DA ER J SZ MWKS
HLU a.v.E.
GSiAE a.v.E.
Die Anzahl der Leistungsberechtigten und die Einwohnerdaten basieren auf den Stichtagswerten zum 31.12.
des jeweiligen Jahres
Seite 9
Zusammenfassung der Ergebnisse: Top-Kennzahlen
2017
1
HLU: kumulierte Ausgaben eines Jahres beziehen sich auf die Anzahl der Leistungsberechtigten im Jahresdurchschnitt
GSiAE und HzP: kumulierte Ausgaben beziehen sich auf die Anzahl der Leistungsberechtigten zum Stichtag 31.12.
AsylbLG: kumulierte Ausgaben beziehen sich auf die Anzahl der Leistungsberechtigten im Durchschnitt der Quartalswerte
Vergleichbarkeit der Mittelwerte beeinflusst durch fehlende Werte im Berichtsjahr oder Vorjahr (unterschiedliche Vergleichsbasis)
*SGB II: kommunale Gesamtausgaben, Einnahmen werden nicht ermittelt, kein Ausweis der Netto-Ausgaben möglich
Hilfeart Jahr
2016 6.136 3.489 6.676 6.167 4.316 4.109 6.983 4.980 5.682 8.456 5.700
2015 5.304 3.749 6.734 5.907 4.037 5.189 6.727 4.810 n.v. 7.123 5.509
2016 5.618 3.210 6.523 5.484 3.593 3.897 6.274 4.579 4.888 8.340 5.241
2015 4.784 3.149 6.339 5.062 3.583 4.936 6.185 4.315 n.v. 7.017 5.041
2016 5.904 5.592 6.561 5.793 5.791 5.367 5.639 5.849 8.708 5.571 6.078
2015 5.655 5.263 6.327 5.540 5.508 5.284 5.618 5.647 n.v. 5.449 5.588
2016 5.768 5.531 6.474 5.506 5.571 5.253 5.526 5.736 8.538 5.385 5.929
2015 5.539 5.129 6.221 5.371 5.288 5.198 5.492 5.487 n.v. 5.258 5.443
2016 5.752 5.527 13.762 6.595 n.v. 10.644 17.031 11.618 10.918 3.264 9.457
2015 5.544 5.055 12.534 5.338 4.479 9.393 16.956 9.755 n.v. 4.442 8.166
2016 5.643 5.304 13.278 6.361 üöTr 10.643 16.800 11.185 10.753 3.070 9.227
2015 5.356 4.857 12.380 5.238 üöTr 9.393 16.460 9.314 n.v. 9.811 8.412
2016 8.520 6.123 11.889 üöTr üöTr 18.644 14.131 13.074 7.966 9.676 11.253
2015 8.467 5.975 10.293 üöTr 6.486 17.151 12.287 13.294 n.v. 9.811 10.471
2016 8.046 5.626 11.260 üöTr üöTr 9.302 13.371 11.674 7.074 8.369 9.340
2015 7.930 5.182 9.901 üöTr üöTr 8.634 11.373 11.752 n.v. 7.017 9.064
2016 9.570 8.327 11.057 21.331 13.285 11.378 10.640 8.705 19.443 10.563 12.430
2015 8.492 9.292 7.047 9.997 8.888 6.829 8.600 6.258 18.760 10.661 9.482
2016 9.558 8.626 10.908 20.979 12.228 11.296 10.325 8.667 19.375 10.491 12.245
2015 8.458 8.957 6.822 9.951 8.794 6.789 8.340 6.237 18.736 10.574 9.366
2016 2.694 2.028 2.727 2.357 2.074 2.197 2.261 2.144 2.044 2.073 2.260
2015 2.655 2.091 2.646 2.256 2.133 2.284 2.273 2.114 n.v. 2.054 2.279
AsylbLG Netto
HzP a.v.E. Brutto
GsiAE a.v.E. Netto
HzP a.v.E. Netto
HAL
A u s g a b e n p r o L e i s t u n g s b e r e c h t i g t e m i n E u r o
KS LUC DA ER J
P SZ MW
HzP i.E. Netto
HzP i.E. Brutto
GSiAE a.v.E. Brutto
HLU a.v.E. Netto
HLU a.v.E. Brutto
BS
AsylbLG Brutto
SGB II Brutto*
Seite 10
Zusammenfassung der Ergebnisse: Top-Kennzahlen
2017
1
Vergleichbarkeit der Mittelwerte beeinflusst durch fehlende Werte im Berichtsjahr oder Vorjahr (unterschiedliche Vergleichsbasis)
*SGB II: kommunale Gesamtausgaben, Einnahmen werden nicht ermittelt, kein Ausweis der Netto-Ausgaben möglich
Hilfeart Jahr
2016 10,0 6,4 28,3 7,3 12,6 7,3 38,1 6,9 9,5 15,1 14,2
2015 10,2 6,8 26,3 7,8 12,1 7,6 38,4 7,0 n.v. 14,5 14,5
2016 9,1 5,9 27,6 6,5 10,5 7,0 34,3 6,3 8,2 14,9 13,0
2015 9,2 5,7 24,7 6,7 10,7 7,2 35,3 6,3 n.v. 13,9 13,3
2016 77,2 46,8 108,2 42,7 56,5 37,5 144,5 82,2 66,7 69,4 73,2
2015 75,2 44,2 102,4 41,0 54,8 39,0 139,1 79,9 n.v. 69,1 71,7
2016 75,4 46,2 106,8 40,5 54,4 36,7 141,6 80,6 65,4 67,1 71,5
2015 73,7 43,1 100,7 39,7 52,6 38,4 136,0 77,7 n.v. 66,7 69,8
2016 5,4 9,9 19,4 5,0 n.v. 17,2 68,1 11,8 14,4 2,1 17,0
2015 4,9 9,6 20,1 4,2 9,8 16,1 70,2 9,8 n.v. 2,5 16,4
2016 5,3 9,5 18,8 4,8 üöTr 17,2 67,1 11,4 14,2 2,0 16,7
2015 4,7 9,2 19,9 4,1 üöTr 16,1 68,1 9,4 n.v. 2,5 16,8
2016 34,2 14,3 22,3 üöTr üöTr 49,0 47,0 45,8 17,0 42,8 34,1
2015 34,6 12,7 21,1 üöTr 15,9 45,7 44,4 46,2 n.v. 45,7 33,3
2016 32,3 13,1 21,1 üöTr üöTr 24,5 44,4 40,9 15,1 37,0 28,6
2015 32,4 11,0 20,3 üöTr üöTr 23,0 41,1 40,9 n.v. 40,5 29,9
2016 12,9 76,6 118,0 174,6 120,1 89,1 109,1 95,8 82,5 138,5 111,6
2015 1,7 58,7 22,3 53,0 68,6 43,5 49,7 42,5 62,5 72,5 52,6
2016 12,9 79,3 116,5 171,7 110,6 88,5 105,9 95,4 82,2 137,6 109,7
2015 1,7 56,2 21,6 52,8 67,9 43,2 48,2 48,2 62,4 71,9 52,5
2016 207,8 197,5 247,2 103,4 314,1 162,4 271,1 276,6 172,7 261,7 221,4
2015 207,1 205,7 237,5 93,9 307,7 164,1 256,1 274,2 n.v. 226,9 219,3
AsylbLG Netto
HzP i.E. Brutto
HzP a.v.E. Brutto
GsiAE a.v.E. Netto
HLU a.v.E. Netto
SGB II Brutto*
AsylbLG Brutto
MW
A u s g a b e n p r o E i n w o h n e r i n E u r o
HzP i.E. Netto
HzP a.v.E. Netto
GSiAE a.v.E. Brutto
HLU a.v.E. Brutto
SZ
KS LU PC DA ER JHALBS
Seite 11
Vorbemerkungen
2017
2
Seite 12
2017
Die zugrundeliegenden Daten für den Ergebnisbericht beziehen sich auf die Daten des Kalenderjahres 2016.
Aufgrund der langjährigen beständigen Arbeit des Benchmarkingkreises besteht eine umfangreiche Auswahl an
Kennzahlen, von denen diejenigen für den Ergebnisbericht aufgearbeitet wurden, die eine größtmögliche
Transparenz über die Finanz- und Leistungsentwicklung ermöglichen.
Zielsetzung
Ziel der zehn am Benchmarking beteiligten mittelgroßen Großstädte Deutschlands ist es, die beobachteten
Ergebnisse anschaulich darzustellen und die ihnen zu Grunde liegenden Abläufe und Organisationsstrukturen
zu benennen und in der Folge effektiver zu gestalten.
Die verschiedenen Leistungsarten stehen in Abhängigkeiten zu Faktoren, die von den Verwaltungen nicht
unbedingt direkt beeinflussbar sind, wie bspw. Gesetzesänderungen oder die Wirtschaftslage.
Das Benchmarking konzentriert sich auf Faktoren, die beeinflussbar sind und versucht Erfolgsfaktoren für
„bessere Lösungen“ zu identifizieren und den teilnehmenden Städten erfolgsversprechende Ansätze
zugänglich zu machen.
Ergänzend zur Gegenüberstellung von Kennzahlen wird Raum geboten, flexibel und zeitnah auf Erkenntnis-
und Diskussionsbedarfe einzugehen und auf veränderte Schwerpunkte zu reagieren.
Vorbemerkungen
2
Seite 13
2017
Fragestellungen zur Betrachtung der kommunalen Leistungen
Was bedeutet es für die jeweilige Leistungsart, Leistungen ziel- und wirkungsorientiert zu erbringen?
Welches Vorgehen verfolgen die Städte dabei?
Welche bestehenden Indikatoren zeigen Wirksamkeit, Wirkung oder nachhaltige Erfolge an?
Welche Weiterentwicklungsmöglichkeiten/Veränderungsmöglichkeiten bestehen?
Die Diversität sich bietender Lösungen ist ein großer Vorteil des Benchmarkings, denn gerade diese dienen als
Quelle für Innovationen und Verbesserungen.
Die viermal im Jahr stattfindenden Sitzungen der Projektleitungen werden inhaltlich ergänzt um Fachtage, die
jährlich mit neuen Schwerpunkten besetzt werden. Zielsetzung ist ein fachlicher Austausch unter Einbezug
von Fachexperten der jeweiligen Städte zur Ermittlung von Beispielen für gute Lösungen. Im aktuellen
Benchmarkingjahr werden zwei Fachtage organisiert. Thematisch werden zum einen auf dem HzP-Fachtag
die Neuerungen durch das Pflegestärkungsgesetz III behandelt. Zum anderen wird ein Fachtag EGH
stattfinden, der die gesetzlichen Änderungen hinsichtlich der Umsetzung des Bundesteilhabegesetztes
thematisiert. Zum Zeitpunkt der Berichtslegung haben beide Tagungen noch nicht stattgefunden, sodass
Ergebnisse in der Präsentation noch nicht aufgegriffen werden können.
Vorbemerkungen
2
Seite 14
2017
Untersuchte Leistungsarten
Im Fokus: Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII in und außerhalb von Einrichtungen
Eine geringere Steuerungsrelevanz und weniger Einflussmöglichkeiten liegen bei den existenzsichernden
Leistungen vor. Sie sind aber hinsichtlich der sozialpolitischen Bedeutung Gegenstand der Untersuchungen:
Leistungen nach dem SGB II
Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem 3. Kapitel SGB XII
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen nach dem 4. Kapitel
SGB XII
Aufgrund der Entwicklungen in der jüngeren Vergangenheit sind auch die Leistungen im Bereich Asyl stärker
in das Interesse der Öffentlichkeit gerückt. Seit 2014 werden auch die Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz im Vergleichsring analysiert.
Relevante Kennzahlen für die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII werden in einer
separaten Ergebniszusammenfassung dargestellt.
Zur besseren Einordnung der Ergebnisse werden Kontextdaten (Wirtschaftsindikatoren, Pflegestatistik)
erhoben und in die Analysen einbezogen. In diesem Zusammenhang wird auch die Entwicklung der
Einwohnerdaten angezeigt, die die Grundlage für die Berechnungen diverser Kennzahlen, wie die Dichten
oder Ausgaben pro Einwohner, bilden.
Vorbemerkungen
2
Seite 15
2017
Anmerkung
Wenn für eine Stadt einzelne Daten nicht verfügbar sind, ist dies durch einen entsprechenden Hinweis in den
Grafiken kenntlich gemacht (n.v.). Wird in den Grafiken die Zahl Null ausgewiesen, spiegelt diese den
tatsächlichen Wert wider (die Leistung ist zwar vorhanden, wird aber nicht in Anspruch genommen).
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden in der Präsentation entweder geschlechtsneutrale
Bezeichnungen verwendet oder die männliche Sprachform gewählt. Diese beziehen immer alle Geschlechter
mit ein.
Vorbemerkungen
2
Seite 16
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale
Leistungsprofile im Überblick
2017
3
Seite 17
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick
2017
Beobachtung/Anmerkung
Von den rund 81 Millionen Einwohnern Deutschlands
leben knapp 1,77 Millionen in den am Benchmarking
beteiligten Städten.
Quelle: Melderegister der Einwohnerämter, Einwohner
mit Hauptwohnsitz laut Melderegister der Städte zum
Stichtag 31.12.2016.
Braunschweig: Ursache für den Rückgang ggü. 2015
ist das massive Sinken der Belegungszahlen in der
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen von über
3.000 Personen auf einige hundert Personen. Der
dortige Stadtbezirk hat zum Stichtag rund 2.500
Einwohner verloren. Die gleiche Ursache hat auch der
Rückgang in Chemnitz
In einigen Städten, wie Jena, Salzgitter und Erlangen
ist hingegen der Zuzug geflüchteter Menschen nach
ihrer Anerkennung eine wesentliche Ursache für
steigende Einwohnerzahlen.
Analyse
Insgesamt Anstieg um 1,03 %, Rückgänge nur in Braunschweig, Chemnitz und Halle in der Altersklasse 15 bis unter 65 Jahre
Zuwachs vor allem bei den 0- bis unter 3-Jährigen, insbesondere in Salzgitter und Potsdam
Relevanteste Altersgruppe für Altersarmut sind die über 65-Jährigen, stärkste Zuwächse wie schon im Vorjahr in Potsdam und Jena
3
Stadt
Gesamteinwohnerzahl
Veränderung
Gesamteinwohnerzahl
Veränderung
0 bis unter 15-Jährigen
Veränderung
15 bis unter 65-Jährigen
Veränderung
65-Jährige und Älteren
Veränderung
Gesamteinwohnerzahl
Veränderung
0 bis unter 15-Jährigen
Veränderung
15 bis unter 65-Jährigen
Veränderung
65-Jährige und Älteren
BS 250.704 -0,82% 0,44% -1,32% 0,09% 1,32% 0,48% 1,80% 0,13%
C 246.882 -0,80% 0,45% -2,11% 1,61% 2,16% 5,71% 1,81% 1,04%
DA 159.982 1,65% 2,93% 1,60% 0,85% 2,20% 2,42% 2,71% 0,58%
ER 112.023 1,60% 3,24% 1,54% 0,68% 1,91% 2,92% 2,08% 0,65%
HAL 239.738 0,59% 2,89% -0,12% 1,32% 2,04% 5,04% 1,74% 0,86%
J 107.983 0,87% 2,28% 0,17% 2,18% 1,27% 4,83% 0,47% 0,94%
KS 201.907 0,70% 3,02% 0,42% 0,17% 1,73% 1,97% 2,07% 0,43%
LU 169.735 1,41% 3,18% 1,30% 0,47% 0,69% 3,02% 0,28% 0,09%
P 171.597 2,44% 4,32% 1,99% 2,55% 2,34% 3,68% 2,13% 1,49%
SZ 106.106 2,62% 7,36% 2,28% 0,80% 2,16% 4,17% 2,54% -0,36%
MW 176.666 1,03% 3,01% 0,58% 1,07% 1,78% 3,42% 1,76% 0,58%
Einwohnerentwicklung bei den beteiligten mittelgroßen Großstädten
2016 2015 auf 2016 2014 auf 2015
Seite 18
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick
2017
3
Kennzahl Jahr
2016 50,5 50,9 49,0 50,3 51,4 50,8 51,0 50,1 51,4 50,0 50,5
2015 50,2 50,8 49,2 50,5 51,5 50,9 51,1 50,2 51,9 50,3 50,7
2016 57,7 58,2 57,3 57,6 59,0 57,5 58,2 56,6 58,1 56,5 57,7
2015 57,9 58,3 57,2 57,4 59,0 57,6 58,6 56,4 59,4 56,7 57,8
2016 9,8 6,8 19,9 17,8 8,2 8,5 16,9 24,8 7,5 15,7 13,6
2015 10,2 7,1 18,9 16,6 7,3 7,5 15,9 23,7 6,5 13,0 12,7
Kennzahl Jahr
2016 42,8 44,5 47,8 52,3 42,3 40,9 43,9 49,4 38,0 46,6 44,8
2015 48,3 46,4 53,4 53,1 44,1 38,2 44,7 50,2 n.v. 44,9 47,0
2016 53,4 48,3 52,9 50,9 46,6 44,6 52,7 53,0 45,9 58,1 50,6
2015 55,2 50,2 53,2 51,2 48,7 45,4 53,1 53,9 n.v. 60,8 52,4
2016 63,2 60,1 59,3 62,4 n.v. 42,0 62,6 59,0 61,9 59,4 58,9
2015 61,7 60,7 57,3 60,9 54,4 44,6 61,6 60,4 n.v. 59,3 57,9
2016 64,3 57,4 71,0 üöTr n.v. 61,3 72,3 66,6 61,0 66,3 65,0
2015 65,0 57,4 71,7 üöTr 60,2 58,9 71,4 66,8 n.v. 71,4 65,4
2016 38,4 33,9 37,0 40,5 30,6 34,0 40,4 39,2 29,7 37,4 35,9
2015 35,3 33,0 29,2 42,5 29,0 30,6 33,1 36,3 23,6 33,5 32,3
*im Leistungsbereich SGB II w urde keine Erhebung der Anteile nach Geschlecht vorgenommen.
Kennzahl Jahr
2016 8,6 4,6 24,3 19,7 9,0 8,3 13,7 23,4 8,4 20,1 14,0
2015 8,1 4,4 18,9 19,3 3,5 3,8 9,7 20,6 n.v. 15,6 11,5
2016 15,3 21,4 25,7 27,5 14,7 23,9 21,7 28,4 19,0 21,9 22,0
2015 14,5 20,9 25,7 25,5 13,8 21,4 21,5 27,1 n.v. 19,8 21,1
2016 2,4 14,1 13,7 n.v. n.v. 1,1 17,7 5,5 16,4 4,6 9,4
2015 2,6 15,3 15,0 n.v. n.v. 1,3 17,4 6,5 n.v. 3,9 8,9
2016 18,8 14,0 30,2 29,0 18,1 19,8 29,2 32,1 18,2 27,3 23,7
2015 17,1 9,0 28,5 21,8 10,6 10,8 24,9 29,9 13,6 21,1 18,7
Anteil EW ohne dt.
Staatsangehörigkeit
HLU a.v.E. weiblich
GSiAE a.v.E. weiblich
Anteil Frauen
Anteil Frauen ab 65
Jahre an allen EW ab 65
HzP gesamt ohne dt.
Staatsangehörigkeit
HzP a.v.E. weiblich
HLU a.v.E. ohne dt.
Staatsangehörigkeit
GSiAE a.v.E. ohne dt.
Staatsangehörigkeit
SZ
P SZ
ER HAL J
KS
BS C DA ER HAL J
BS C DA
MW
KS
LU
LU P
Anteile an Einwohnern Gesamt
Anteile der Leistungsberechtigten nach Geschlecht*
Anteile der Leistungsberechtigten nach Staatsangehörigkeit
JBS C DA ER HAL KS LU P SZ
MW
MW
HzP i.E. weiblich
AsylbLG weiblich
SGB II gesamt ohne dt.
Staatsangehörigkeit
Seite 19
2017
Sozialleistungsprofile der mittelgroßen Großstädte
Als Darstellungsform der Sozialleistungsprofile der einzelnen Städte wurden Netzgrafiken ausgewählt, die die
Dichten der Leistungsberechtigten in den jeweiligen Leistungsarten ins Verhältnis zum Mittelwert aller Städte
setzen. Hierdurch können die Unterschiede zwischen den Städten, die Leistungsprofile und die damit
verbundenen Belastungssituationen in den jeweiligen Städten am besten dargestellt werden.
Neben den in den Netzgrafiken dargestellten Leistungsarten nach dem SGB XII belasten die Städte auch die
kommunalen Ausgaben, die für Leistungsberechtigte nach dem SGB II gewährt werden. Diese werden
gesondert behandelt.
In den Netzgrafiken enthalten sind auch die Dichten der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG, um der
gestiegenen Bedeutung gerecht zu werden.
Der indizierte Mittelwert aller Städte entspricht 100 und wird in den Abbildungen durch eine rote gestrichelte
Linie dargestellt. Die Abweichungen der einzelnen Dichten zum Mittelwert sind in blau hervorgehoben.
Zur besseren Vergleichbarkeit werden die Sozialleistungsprofile in drei Gruppen unterteilt. Die
Zusammensetzung orientiert sich an den Ergebnissen der Dichten für die einzelnen Leistungsbereiche sowie
an den Wirtschaftsindikatoren, auf die im Weiteren eingegangen wird.
Es zeigen sich teilweise deutliche Unterschiede. Wird wie bspw. in Erlangen für die stationäre HzP ein n.v.
ausgewiesen, liegt die Zuständigkeit beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe und die Daten stehen nicht zur
Verfügung.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick
3
Seite 20
2017
Sozialleistungsprofile Potsdam, Jena und Chemnitz
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick
Beobachtung/Anmerkung
Überwiegend liegen die Ergebnisse unter den Mittelwerten aller Städte, insbesondere in Potsdam. Die
Gesamtlage ist somit eher positiv.
Überdurchschnittliche Dichten zeigen sich in der ambulanten HzP in Jena und Chemnitz.
Die Dichte der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG liegt nur in Chemnitz über dem Mittelwert der am
Benchmarking beteiligten Städte.
3
70,0
62,9
50,0
87,8
70,6
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2016
relative Abweichung vom normierten Mittelwert
in Prozent (%)
Potsdam
74,8
57,3
92,3107,4
86,8
0
20
40
60
80
100
120
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2016
relative Abweichung vom normierten Mittelwert
in Prozent (%)
Jena
76,6
68,6
108,4119,9
77,1
0
20
40
60
80
100
120
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2016
relative Abweichung vom normierten Mittelwert
in Prozent (%)
Chemnitz
Seite 21
2017
Sozialleistungsprofile Kassel und Halle
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick
Beobachtung/Anmerkung
Für die HzP liegt die Zuständigkeit in Halle beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe.
Die Gesamtlage ist eher belastend. Die Ergebnisse liegen zum überwiegenden Teil über den Mittelwerten aller Städte,
insbesondere in Kassel. Dort liegen alle Dichten über den Mittelwerten der anderen Städte.
Eine unterdurchschnittliche Dichte zeigt sich nur in der GSiAE a.v.E. in Halle.
3
228,7
210,3
120,8
266,5
109,7
0
50
100
150
200
250
300
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2016
relative Abweichung vom normierten Mittelwert
in Prozent (%)
Kassel
122,6
80,2
106,5141,0
75,5
0
20
40
60
80
100
120
140
160
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2016
relative Abweichung vom normierten Mittelwert
in Prozent (%)
Halle (Saale)
Seite 22
2017
Sozialleistungsprofile Salzgitter, Ludwigshafen
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick
Beobachtung/Anmerkung
Die Dichten der einzelnen Leistungsarten folgen keiner einheitlichen Tendenz. In beiden Städten liegen die Dichten in der
stationären HzP, in der GSiAE a.v.E. und nach dem AsylbLG über den Mittelwerten der anderen Städte.
In der HLU a.v.E. und in der ambulanten HzP weisen Salzgitter und Ludwigshafen unterdurchschnittliche Dichten aus.
3
74,6
102,3
154,443,4
145,9
0
20
40
60
80
100
120
140
160
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2016
relative Abweichung vom normierten Mittelwert
in Prozent (%)
Salzgitter
58,0
115,3
129,668,0
115,7
0
20
40
60
80
100
120
140
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2016
relative Abweichung vom normierten Mittelwert
in Prozent (%)
Ludwigshafen
Seite 23
2017
Sozialleistungsprofile Erlangen, Braunschweig, Darmstadt
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick
Beobachtung/Anmerkung
In Erlangen liegt die Zuständigkeit für die stationäre HzP beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe.
In den drei Städten zeigen sich unterschiedliche Belastungssituationen. In Erlangen gestaltet sich die Gesamtlage positiv; alle
Dichten liegen unterhalb der Mittelwerte der anderen Städte.
In Braunschweig liegen überdurchschnittliche Ergebnisse für die stationäre HzP und die GSiAE a.v.E. vor. Die anderen Dichten
sind unterdurchschnittlich, vor allem im AsylbLG, wo andere Bedingungen für die Aufnahme von Flüchtlingen vorlagen.
Darmstadt weist positive Ergebnisse in den HzP-Dichten aus, während die anderen Leistungen über dem Mittelwert liegen.
3
68,0
107,3
15,9
62,2
132,4
0
20
40
60
80
100
120
140
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2016
relative Abweichung vom normierten Mittelwert
in Prozent (%)
Braunschweig
177,4
135,4
125,894,2
61,9
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2016
relative Abweichung vom normierten Mittelwert
in Prozent (%)
Darmstadt
49,3
60,5
96,448,3
n.v. 0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2016
relative Abweichung vom normierten Mittelwert
in Prozent (%)
Erlangen
Seite 24
2017
Wirtschaftsindikatoren
Soziale und wirtschaftliche Faktoren nehmen einen nicht unwesentlichen Einfluss auf die
Dichteentwicklungen in den Städten. Aus diesem Grund werden Wirtschaftsindikatoren als Kontextfaktoren in
die Analysen des Benchmarking-Kreises aufgenommen.
Eine negative wirtschaftliche Situation begünstigt höhere Ausgaben für Sozialleistungen, da ein größerer Teil
der Einwohner einer Stadt seine Existenz oder den Pflegebedarf nicht aus eigener Kraft bestreiten kann und
auf öffentliche Gelder angewiesen ist.
Zudem wird der Handlungsspielraum der Städte im Hinblick auf den Umfang und die Ausgestaltungen der
sozialen Angebotslandschaft sowohl unter Berücksichtigung fachlicher und organisatorischer als auch
personeller Aspekte eingeschränkt.
Sechs Indikatoren werden herangezogen und zu Netzgrafiken für die jeweilige Stadt zueinander in Bezug
gesetzt. Die Ergebnisse sind nachfolgend zusammengefasst. Die Grafiken mit den Ergebnissen für die
einzelnen Städte finden sich im Anhang der Präsentation.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick
3
Seite 25
2017
Unterbeschäftigungsquote
Wie im Vorjahr weisen erneut die Städte Halle (14,7), Salzgitter (14,2), Ludwigshafen (11,8), Kassel (11,5)
und Chemnitz (10,3) eine Unterbeschäftigungsquote oberhalb des Mittelwertes (9,9) der
Unterbeschäftigungsquote aus. Hierin spiegelt sich insbesondere für Halle, aber auch für Kassel,
Ludwigshafen und Salzgitter die hohe Transferleistungsquote wider.
Die Stadt Erlangen weist erneut die niedrigste Quote von Unterbeschäftigung aus bei gleichzeitig geringster
Transferleistungsquote. Auch in den Städten Darmstadt (7,4), Braunschweig (7,6), Jena (8,2) und Potsdam
(8,6) liegen unterdurchschnittliche Unterbeschäftigungsquoten vor.
Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
Die höchsten Dichten der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten weisen die Städte Chemnitz und
Potsdam aus.
Ein positiver Zusammenhang mit der Unterbeschäftigungsquote zeigt sich nur für Potsdam.
In den Städten Halle, Kassel und Salzgitter zeigt sich eine unterdurchschnittliche Dichte der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und eine überdurchschnittliche Unterbeschäftigungsquote.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick
3
Seite 26
2017
Verfügbares Einkommen pro Einwohner
Das verfügbare Einkommen pro Einwohner stieg im Mittelwert auf 19.134 Euro pro Jahr an.
Überdurchschnittliche Einkommen werden in Erlangen, Darmstadt und erstmalig auch in Braunschweig und
Salzgitter ermittelt. In den anderen Städten liegt das verfügbare Einkommen pro Einwohner unter dem
Mittelwert. Am geringsten ist es in Halle.
Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner und Erwerbstätigen
Zusammenhänge der Wirtschaftsindikatoren zeigen sich auch bei der Betrachtung des Bruttoinlandproduktes
pro Einwohner und Erwerbstätigen. Pro Einwohner liegen die Ergebnisse in Erlangen, Darmstadt und
Ludwigshafen über dem Mittelwert; in allen anderen Städten liegen sie darunter.
Auch pro Erwerbstätigen werden in den Städten Erlangen, Darmstadt und Ludwigshafen Ergebnisse oberhalb
des Mittelwertes erzielt; hier aber auch in Salzgitter.
Gemeindliche Steuerkraft pro Einwohner
Auch die gemeindliche Steuerkraft liegt in Erlangen, Darmstadt und Ludwigshafen über dem Mittelwert.
Deutlich geringer fällt das Ergebnis vor allem in Halle und Chemnitz aus.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick
3
Seite 27
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen
2017
4
Seite 28
2017
Vorbemerkung existenzsichernde
Leistungen
Die abgebildeten existenzsichernden
Leistungen sind im SGB XII und im
SGB II geregelt.
Sinn und Zweck der Leistungen ist es,
dem Leistungsberechtigten die
Führung eines menschenwürdigen
Lebens zu ermöglichen, sofern ihm
dies aus eigener Kraft nicht oder nicht
mehr möglich sein sollte.
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen
4
Leistungsbezug
SGB XII, 4. Kapitel:
GSiAE
Erwerbsfähige mit
Leistungsbezug SGB II
Transferleistungssystem
Sicherstellung des
Lebensunterhaltes
durch
Erwerbstätigkeit
oder Renten
Arbeitsmarkt
Wiederherstellung der
Erwerbsfähigkeit mit
Integration in Arbeit
Über 65 Jahre oder
dauerhaft volle
Erwerbsminderung
Volle
Erwerbsminderung
und u. 65 Jahre
Über 65 Jahre oder
dauerhaft volle
Erwerbsminderung
Weniger als 3 Stunden
arbeitsfähig
Leistungsbezug SGB XII,
3. Kapitel: HLU
Wiederherstellung der
Erwerbsfähigkeit
Integration
in Arbeit
Seite 29
2017
Transferleistungsdichte
Dargestellt werden Leistungsberechtigte von existenzsichernden Leistungen je 1.000 Einwohner.
Zu den Personen zählen Leistungsberechtigte von
Existenzsichernden Leistungen nach dem SGB II,
Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem 3. Kapitel SGB XII und
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen nach dem 4. Kapitel
SGB XII.
Dies ermöglicht einen Überblick über die gesamte, in der Kommune gegebene, Hilfebedürftigkeit.
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen
4
Seite 30
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: Transferleistungsdichte
2017
Beobachtung/Anmerkung
Die Dichte der Empfänger von
Leistungen nach SGB II ist ggü. dem
Vorjahr erneut angestiegen.
Die höchste Teildichte pro 1.000
Einwohner weist der Leistungsbereich
SGB II auf.
Die niedrigsten Dichten weisen Erlangen
und Jena auf.
Die höchsten Transferleistungsdichten
weisen Halle und Kassel auf.
Der hohe Wert in Halle liegt in der sehr
hohen Dichte SGB II begründet.
Der hohe Wert in Kassel liegt in der
vergleichsweise hohen Dichte GSiAE
begründet.
Analyse
Ein zentraler Erklärungsansatz für den Anstieg der Dichte im SGB II liegt im Rechtskreiswechsel von Asylbewerbern.
In Erlangen ist die niedrige Dichte im SGB II durch die hohe Kapazität des Arbeitsmarktes erklärbar.
4
73,8
92,1 87,7
42,0
145,4
70,2
114,5 123,4
81,1
119,1
94,9 90,8
13,1
8,4 16,5
7,4
9,8
7,0
25,6 14,0
7,7
12,5
12,2 12,7
1,6
1,8 4,2
1,2
2,9
1,8
5,5 1,4
1,7
1,8
2,4 2,5
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW MW Vj
KeZa 15
Dichte der Leistungsberechtigten von existenzsichernden Leistungen
pro 1.000 EW (31.12.) im Betrachtungsjahr
- differenziert nach Leistungsarten -
Dichte der
Empfänger von
HLU a.v.E. pro
1.000 EW
gesamt
Dichte der
Empfänger von
GSiAE a.v.E. pro
1.000 EW
Dichte der
Empfänger von
SGB II pro 1.000
EW
Seite 31
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen
2017
Beobachtung
Die stärksten Veränderungen zeigen sich
im Mittelwert in der Dichte SGB II, die
im Vergleich zum Vorjahr massiv
anstieg.
Dies zeigt sich insbesondere in
Salzgitter, wo entsprechend auch die
Summe der Veränderungen am höchsten
ist.
Insgesamt rückläufig ist die Entwicklung
in Braunschweig, Chemnitz und
Ludwigshafen.
In der HLU sind die Veränderungsraten
gegenüber dem Vorjahr am stärksten.
Analyse
In den vergleichsweise hohen Veränderungsraten der HLU zeigt sich ein Spezifikum
der Leistungsart: Aufgrund ihrer Zielsetzung (vgl. Kapitel HLU) und Konstruktion
weist die HLU relativ geringe Fallzahlen auf, die noch dazu einer hohen Dynamik
unterliegen.
Nach Salzgitter ziehen überdurchschnittliche viele Syrer aus Niedersachsen (keine
Wohnsitzauflage in Nds.), da in Salzgitter viele freie Wohnungen vorhanden sind.
Dies führte zu extrem wachsenden Kosten der Unterkunft im SGB II.
Veränderung der Dichten der
Leistungsberechtigten von
existenzsichernden
Leistungen vom Berichtsjahr
zum Vorjahr
Jahr BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Veränderung der Dichte HLU
a.v.E.
von 2015
auf 2016 -15,2% 0,6% 8,6% -10,4% -2,3% 21,9% -4,3% -4,6% n.v. -10,2% -1,8%
Veränderung der Dichte GSiAE
a.v.E.
von 2015
auf 2016 -1,8% -0,5% 1,9% -0,5% -1,9% -5,5% 3,5% -0,8% n.v. -1,7% -0,8%
Veränderung der Dichte SGB II von 2015
auf 2016 0,1% -0,1% 2,5% 7,3% 6,2% 5,0% 7,6% 0,1% -1,2% 16,8% 4,4%
Summe der Veränderungen: HLU
a.v.E., GSiAE a.v.E. und SGB II
von 2015
auf 2016 -0,5% -0,1% 2,7% 5,6% 5,5% 4,3% 6,3% -0,1% 10,2% 14,3% 4,8%
4
Seite 32
2017
Leistungsart Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw. das Arbeitslosengeld II (ALG II) wird nach dem Zweiten
Sozialgesetzbuch (SGB II) gewährt. Sie soll gem. § 1 SGB II erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Nichterwerbsfähige
Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben,
erhalten Sozialgeld, das nach denselben Regeln berechnet und gewährt wird wie das Arbeitslosengeld II.
Leistungsberechtigt sind gem. § 7 SGB II Personen, die
das 15. Lebensjahr vollendet und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben,
erwerbsfähig sind,
hilfebedürftig sind und
ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende können auch ergänzend zu anderem Einkommen oder
Arbeitslosengeld bezogen werden, wenn dieses Einkommen und eventuell vorhandenes Vermögen nicht zur
Deckung des individuellen, anerkannten Bedarfs ausreichen und „aufgestockt“ werden müssen.
Darmstadt nimmt am Kennzahlenvergleich SGB II nicht teil, daher werden die entsprechenden Werte in
diesem Kapitel nur in ausgewählten Grafiken dargestellt.
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II
4
Seite 33
2017
Kommunale Steuerungsinteressen und -ansätze (SGB II)
Die Integration in Arbeit ist innerhalb der gemeinsamen Einrichtungen die Aufgabe der Bundesagentur für
Arbeit. Die Kommunen können die Arbeit der Jobcenter vorrangig über die Trägerversammlung beeinflussen.
Optionskommunen (zugelassene kommunale Träger, zkT) sind hingegen alleinige Grundsicherungsträger und
beeinflussen demzufolge – im gesetzlichen Rahmen – direkt ihre Jobcenter. Im Benchmarkingkreis der
mittelgroßen Großstädte sind dies Erlangen und Jena.
Die Städte tragen die Verantwortung und die Kosten für die Unterkunft sowie für die Eingliederungsleistungen
nach § 16a SGB II für die Leistungsberechtigten, hier kann entsprechend am stärksten eine direkte Steuerung
erfolgen.
Die aktuell äußerst positive allgemeine Lage am Arbeitsmarkt hat den Fokus der Öffentlichkeit und des
Fachpublikums zuletzt von den Leistungen nach SGB II abgelenkt.
Allerdings gilt zu bedenken, dass die heutigen Leistungsberechtigten im SGB II auch zukünftig die
„Kundschaft“ der Kommunen bilden können – nämlich dann, wenn sie über lange Zeiträume im
Leistungsbezug sind und dies zu geringen Einkommen im Alter führt. Dann wird der Bezug von Leistungen
der Grundsicherung nach SGB XII wahrscheinlicher.
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II
4
Seite 34
2017
Revision der Datengrundlage durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)
Rückwirkend erfolgte eine mathematische Umstellung der Datenbasis bis zum Jahr 2005
Ziel: Vollständige statistische Abbildung aller Personengruppen im SGB II
Durch die Datenrevision ergaben sich keine gravierenden quantitativen Veränderungen
Die bisherige Berichterstattung umfasste Bedarfsgemeinschaften (BG) und Personen in BG (ELB/ NEF)
Nicht erfasst waren Auszubildende (§ 27 SGB II), Zuschüsse zu Kranken- bzw. Pflegeversicherung (KV bzw.
PV (§ 26 SGB II)), ausschließlich BuT (§ 28 SGB II) oder ausschließlich einmalige Leistungen (§ 24 SGB II)
Künftig: Alle Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und Einbezug von Personen, die
keinen Leistungsanspruch haben, aber Mitglied einer BG sind. Dadurch Schärfung der „Randbereiche“
Besonderheit: Minderjährige Kinder ohne Leistungsanspruch wurden vorher schon berücksichtigt, werden
jetzt aber abgegrenzt von den Personen ausgewiesen, die tatsächlich Leistungen nach SGB II beziehen
Aufgrund des sehr hohen Erfassungsaufwands werden in diesem Jahr in den Zeitreihen nur drei statt fünf
Jahre abgebildet, die Zeitreihen werden aber weiter befüllt und aufgebaut.
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II
4
Seite 35
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II
2017
Anmerkung
Die abgebildeten Personengruppen
unterscheiden sich von den in den
Vorjahren abgebildeten Gruppen.
Nunmehr abgebildet: Alle Empfänger von
Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhaltes, insg. sechs Gruppen
Auch werden Personen einbezogen, die
keinen Leistungsanspruch haben, aber
Mitglied einer (BG) sind.
Daher lautet die neue Nomenklatur:
„Personen in Bedarfsgemeinschaften“
Hinweis
Ein Vergleich der Kennzahlen im Jahresverlauf ist durch die rückwirkende Revision der Daten möglich.
SLB sind diejenigen Personen ohne Anspruch auf ALG II oder Sozialgeld, die ausschließlich abweichend zu erbringende Leistungen
(z.B. Erstausstattung der Wohnung), Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung der Hilfebedürftigkeit,
Leistungen für Auszubildende oder Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.
Besonders relevant sind die Regelleistungsberechtigten (RLB), wie die nächste Grafik zeigt.
Auf diese Gruppe beziehen sich die weiteren Darstellungen.
Personen in Bedarfsgemeinschaften
(PERS)
Leistungsberechtigte
(LB)
Nicht Leistungsberechtigte
(NLB)
Regelleistungsberechtigte
(RLB)
Sonstige Leistungsberechtigte
(SLB)
Vom Leistungs-
anspruch
ausgeschlossene
Personen
(AUS)
Kinder ohne
Leistungsanspruch
(KOL)erwerbsfähige
Leistungs-
berechtigte
(ELB)
Nicht
erwerbsfähige
Leistungs-
berechtigte
(NEF)
erwerbsfähige
sonstige
Leistungs-
berechtigte
(ESLB)
Nicht
erwerbsfähige
sonstige
Leistungs-
berechtigte
(NESLB)
4
Seite 36
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II
2017
Anmerkung
Deutlich wird, dass die Gruppe der RLB
(dies sind die NEF und die ELB) in allen
Städten ca. 95 % der Personen in
Bedarfsgemeinschaften ausmachen.
Davon entfällt ca. ein Viertel aller RLB
auf NEF und gut zwei Drittel auf ELB.
Die ELB stellen den größten Anteil dar,
die SLB den geringsten.
Der geringste Anteil an NEF zeigt sich in
Jena, der höchste in Darmstadt.
Analyse
In Salzgitter wurden im Zuge der Flüchtlingszuwanderung im Jahr 2016 viele Kinder in Salzgitter geboren, für die eigene Asylanträge gestellt
werden. Bis zur Antragsstellung vergehen oft Wochen, während denen die Kinder keine Sozialleistungen erhalten.
In Jena erfolgt eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem Eigenbetrieb SGB II zum Abgleich der Ansprüche bei Kindern, die als eigenes
Einkommen Unterhaltszahlungen erhalten.
23,4 24,2
31,8 28,7 27,2 24,1 27,6 28,9 25,4 27,9 26,9
72,2 70,4
64,9
67,0 68,7 71,0 67,8 66,8 70,6 66,5 68,6
0,5 1,5 0,4 1,5 1,1 0,3 0,7 0,2 1,1 0,5 0,8
2,0 1,9 2,2 2,0 1,8 2,1 3,0 2,6 1,7 2,1 2,1
1,9 2,1 0,7 0,9 1,2 2,6 0,9 1,5 1,1 3,1 1,6
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
KeZa PERS SGB II
Anteil der SGB II-Personengruppen
an allen Personen in Bedarfsgemeinschaften
KOL
AUS
SLB
ELB
NEF
4
Seite 37
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II
2017
Beobachtung
In keiner Stadt kommt es zu einem
Absinken der Dichte, außer in Potsdam.
Die höchsten Dichten weisen Halle und
Salzgitter auf, Erlangen und Jena die
niedrigsten.
Im Mittelwert ist die Dichte der RLB
gestiegen, nachdem sie im Vorjahr
gesunken war.
Anmerkung und Analyse
Dichten bzw. deren Niveau werden nicht ausschließlich durch Entwicklungen am Arbeitsmarkt beeinflusst
Die Anstiege der Dichte der RLB ist im Zusammenhang mit dem Rechtskreiswechsel von Asylbewerbern zu sehen. Dies sind nicht
immer nur Asylbewerber der eigenen Stadt, sondern auch solche, die aus anderen Kommunen neu in die Städte ziehen.
Die Regelung zu Wohnsitzauflagen der Bundesgesetzgebung bezieht sich auf Bundesländer, nicht aber auf einzelne Kommunen. Die
Bundesländer können hierzu eigene Regelungen treffen.
93,2
127,1
105,6
51,4
190,4
89,3
142,1
152,8
101,0
153,9
120,7
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
200
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
KeZa 1 SGB II
Dichte der Regelleistungsberechtigten SGB II
pro 1.000 EW von 0 bis unter 65 J. in der Zeitreihe
2012 2013 2014 2015 2016
4
Seite 38
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II
2017
Beobachtung/Anmerkung
In allen Städten kommt es zu einem
Anstieg der Dichte von Personen ohne
deutsche Staatsangehörigkeit.
Diese lag im Mittelwert im Vorjahr noch
bei 137,5.
In Erlangen ist die Dichte beider
Personengruppen besonders niedrig.
Das quantitative Verhältnis der beiden
Gruppen unterscheidet sich zwischen
den Städten. Im Mittelwert ist die
Dichte der RLB ohne deutsche
Staatsangehörigkeit gut drei Mal so
hoch wie die der RLB mit
deutscher/doppelter.
Analyse
Dieser Aufwuchs steht wie auch der generelle Anstieg der Dichte im Zusammenhang mit dem Rechtskreiswechsel von Asylbewerbern
in das SGB II.
In Halle ist die Grundgesamtheit der Einwohner ohne deutsche Staatsangehörigkeit vergleichsweise niedrig und somit die Dichte sehr
hoch.
4
142,4
188,5
133,5
68,4
319,6
163,1
197,6
159,4
197,0
207,6
177,7
46,3
59,4
40,2
20,8
84,5
42,0
57,5
61,8
48,1
59,3
52,0
0
50
100
150
200
250
300
350
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
KeZa 3.1a und 3.1b SGB II
Dichte der Regelleistungsberechtigten SGB II nach Staatsangehörigkeit
pro 1.000 Einwohner der jeweiligen Gruppe im Betrachtungsjahr
Dichte der RLB SGB II ohne deutsche Staatsangehörigkeit
Dichte der RLB SGB II mit deutscher Staatsangehörigkeit (inkl. doppelter)
Seite 39
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II
2017
Beobachtung/Anmerkung
Dichten sind prinzipiell aufgrund ihrer
unterschiedlichen Bezugsgrößen nicht
stapelbar, dies geschieht an dieser Stelle
zur Steigerung der Anschaulichkeit.
Die beiden NEF-Gruppen unter 15
Jahren weisen die höchsten Dichten auf,
insbesondere in Halle und Kassel.
Junge ELB finden sich v.a. in Halle, am
seltensten in Erlangen.
Die höchste Dichte der ELB über 55
Jahre weist Halle auf, die niedrigste
Erlangen.
Analyse
Anstiege zeigen sich vor allem in der Altersklasse der 15- bis unter 25-Jährigen. Hierin kann der Zusammenhang mit dem
Rechtskreiswechsel von Asylbewerbern hergestellt werden, da diese Altersklasse bei den Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG
vor allem auch im Vorjahr überproportional vertreten war.
4
138 183 207
97
331
129
265 250
148
268 202
151
193 196
91
304
129
235 245
137
228
1910,9
1,0 3,1
0,4
1,1
0,8
2,2 1,1
0,6
1,6
1,3
78
130 91
43
169
74
127 145
114
161
113102
143 104
53
211
99
151 169
110
181
132
84
95
62
38
124
70
97 95
74
79
82
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
KeZa 4 u. 5 SGB II
Dichte der erwerbsfähigen und nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten
(ELB und NEF)
nach Altersgruppen pro 1.000 altersgleiche Einwohner
am 31.12. des Betrachtungsjahres
ELB (55 bis
unter 65
Jahre)
ELB (25 bis
unter 55
Jahre)
ELB (15 bis
unter 25
Jahre)
NEF (15 und
älter)
NEF (6 bis
unter 15
Jahre)
NEF (0 bis
unter 6 Jahre)
Seite 40
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II
2017
Beobachtung
Den stärksten Zuwachs erfuhr die Gruppe der ELB zwischen 15 und unter 25 Jahre, insbesondere in
Jena und Halle.
Der letztjährige Rückgang der NEF unter 15 Jahren hat sich umgekehrt, 2016 nahm die Dichte dieser
Gruppe(n) wieder zu, insbesondere in Salzgitter. In Potsdam sank sie am stärksten.
Besonders stark ging von 2015 auf 2016 im Mittelwert die Dichte der ELB über 55 Jahre zurück,
insbesondere in Chemnitz und Potsdam. Ein Aufwuchs dieser Dichte zeigt sich allein in Salzgitter.
Analyse
Der Rückgang der NEF-Dichte ab 15 Jahren liegt in der geringen Fallzahl und den dadurch hohen Schwankungen begründet.
In Chemnitz wurde nach dem Auslaufen von Förderprogrammen für die Altersgruppe 50+ das „ABC-Netzwerk“ ins Leben gerufen;
ein Programm zur Aktivierung und intensiven Betreuung von LB über 45 Jahre.
4
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
2016 ggü. 2015 -2,89% 1,41% 0,99% 7,28% 10,97% 8,49% -2,80% -3,66% 24,71% 4,94%
2015 ggü. 2014 -3,93% -8,85% -10,46% -6,39% -2,78% 1,31% -0,96% -3,37% 10,67% -2,75%
2016 ggü. 2015 1,42% 2,84% 9,42% 5,72% 5,47% 5,77% -1,33% -5,00% 20,48% 4,98%
2015 ggü. 2014 0,57% -5,04% -1,49% -1,63% -1,44% 1,35% 0,76% -1,91% 9,99% 0,13%
2016 ggü. 2015 3,35% -4,61% -3,77% 1,47% -7,50% -1,92% -3,60% -2,06% -5,98% -4,87% -2,95%
2015 ggü. 2014 -17,14% -19,28% 6,89% -28,16% -16,27% -14,04% -11,11% -25,50% -46,26% -22,12% -19,30%
2016 ggü. 2015 10,77% 26,01% 14,17% 23,72% 32,70% 33,71% 17,03% 3,06% 2,70% 25,45% 18,93%
2015 ggü. 2014 -6,21% -10,72% -0,57% -3,35% -3,97% 5,22% -1,48% 3,33% 20,64% 6,35% 0,92%
2016 ggü. 2015 -0,58% -2,17% 2,02% 5,95% 3,90% 1,05% 7,09% 0,08% 0,68% 12,28% 3,03%
2015 ggü. 2014 -5,87% -8,67% -0,95% -4,04% -6,93% -6,74% -0,58% 2,36% -6,44% 4,59% -3,33%
2016 ggü. 2015 -2,32% -7,69% -3,94% -2,05% -5,82% -3,28% -1,32% -1,77% -7,01% 0,31% -3,49%
2015 ggü. 2014 -1,05% -7,25% 1,95% 0,73% -3,59% -5,58% -5,34% 0,85% -2,84% 2,56% -1,96%
Veränderung der Dichte
ELB 25 bis unter 55 Jahre
Veränderung der Dichte
ELB 55 bis unter 65 Jahre
Veränderung gegenüber den Vorjahren
Veränderung der Dichte
NEF 0 bis unter 6 Jahre
Veränderung der Dichte
NEF 6 bis unter 15 Jahre
Veränderung der Dichte
NEF 15 Jahre und älter
Veränderung der Dichte
ELB 15 bis unter 25 Jahre
Seite 41
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II
2017
Beobachtung
Insgesamt ist ein Rückgang des
Bestands an Langzeitleistungsbeziehern
zu beobachten.
Die Veränderungen zeigen sich in
ähnlicher Form wie vor der
Datenumstellung.
Wie im Vorjahr sind vor allem in den
ostdeutschen Städten Rückgänge zu
verzeichnen, die prozentual sogar noch
angestiegen sind.
Besonders stark ist der Rückgang in
Chemnitz.
Allerdings zeigt sich eine Verfestigung
von Langzeitleistungsbezug in
Salzgitter.
Analyse
In Jena haben viele Langzeitleistungsbezieher das Renteneintrittsalter erreicht; stehen daher nicht mehr im Leistungsbezug SGB II.
Der Richtungswechsel in Erlangen steht nicht im Zusammenhang mit besonderen Maßnahmen, die aktiv aufgenommen worden
wären. Vielmehr ist der Rückgang im Rahmen der allgemein sinkenden Zahlen entstanden.
4
-4,2
-7,6
1,1
1,4
-5,7
-5,4
-0,4
1,3
-2,3
1,9
-2,0
-2,0
-8,9
3,4
-0,8
-4,8
-6,2
1,2
-0,2
-3,1
2,1
-1,9
-10
-8
-6
-4
-2
0
2
4
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Prozent
KeZa K3
Veränderung des Bestands der Langzeitleistungsbezieher
Stand Dezember des jeweiligen Jahres
2015 2016
Seite 42
2017
Veränderung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern
Die großen Arbeitgeber in Salzgitter (Salzgitter AG, Bosch, VW, Alstrom, MAN) haben zum Teil aufgrund der
„Dieselaffäre“ Personalabbaupfade entwickelt, die sich zu allererst in der Beschäftigung über
Zeitarbeitsunternehmen (Stellenrückgang bei gemeldeten Stellen um 35,5 %) niedergeschlagen haben. All
das hat Auswirkungen auf die Zulieferbetriebe, die aufgrund von Planungsunsicherheiten auf Einstellungen
verzichten. Die Zahl der gemeldeten Stellenangebote ist in Salzgitter um 17 % gegenüber dem Vorjahr
(2015) gesunken.
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II
4
Seite 43
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II
2017
Beobachtung/Anmerkung
Die Kennzahl gibt in der obersten
Kategorie Auskunft darüber, wie hoch
der Anteil echter Neuzugänge ist, die
also noch nie Regelleistungen nach
SGB II erhalten haben. Hier sticht
Erlangen mit dem höchsten Anteil
hervor, Braunschweig mit dem
niedrigsten.
Die unterste der drei Kategorien ist ein
starker Indikator für den „Drehtüreffekt“,
also den Umstand, wie hoch der Anteil
der zugegangenen ELB mit unmittelbar
vorherigem Leistungsbezug ist. Hier
weisen Braunschweig und Salzgitter die
höchsten Anteile auf, Erlangen den
niedrigsten.
Im Mittelwert zeigt sich, dass die
Anteile der drei Gruppen relativ ähnlich
sind. Analyse
Der regionale Arbeitsmarkt in Braunschweig und Salzgitter scheint weniger
nachhaltig zu integrieren als in den anderen Städten.
In Erlangen hingegen scheint das Gegenteil der Fall zu sein.
4
42,3 38,4 37,3
30,9
39,8 34,4 36,9 36,3 38,9 40,6 37,6
37,2
37,0
32,5
31,5
29,9
30,4
34,0 34,5 33,0 26,8 32,7
20,4 24,6
30,2
37,6
30,3 35,1
29,1 29,2 28,1 32,6 29,7
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Prozent
KeZa 13a, 13b, 13c SGB II
Anteil der Zugänge (ELB) mit und ohne vorherigen Regelleistungsbezug
an allen Zugängen in Prozent im Betrachtungsjahr
Anteil der Zugänge
von ELB ohne
vorherigen
Regelleistungsbezug
SGB II
("echte Zugänge")
Anteil der Zugänge
von ELB mit
vorherigem
Regelleistungsbezug
von mehr als 3
Monaten an allen
Zugängen
Anteil der Zugänge
von ELB mit
vorherigem
Regelleistungsbezug
von bis zu 3 Monate
an allen Zugängen
Seite 44
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II
2017
Beobachtung/Anmerkung
Für 2016 wurden Novemberdaten
verwendet
Abgebildet sind hier abh. beschäftigte
ELB in nun vier Kategorien. Wie
eingangs angemerkt, bedeutet der Bezug
von SGB II-Leistungen nicht
zwangsläufig, dass die Personen
arbeitslos sind. Es kann sich bei den LB
auch um sog. „Aufstocker“ handeln.
Der Anteil sozialversicherungspflichtig
Beschäftigter (>450 Euro) ist in
Potsdam am höchsten, in Kassel am
niedrigsten. Hier ist der Anteil der
„Minijobber“ am höchsten.
Der Anteil der ELB mit Einkommen über
1.200 Euro ist in Potsdam und
Erlangen am höchsten.
Analyse
In Potsdam scheinen auch hohe Einkommen nicht vor der Notwendigkeit eines Leistungsbezugs zu schützen: Grund hierfür kann die
Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaften und die Höhe der Mieten sein, allerdings ist durch entsprechende Veröffentlichungen
der BA hier keine vertiefte Analyse möglich.
4
47,7 46,0
40,1 40,5 38,1
43,5
50,8 47,2
36,0
46,9 43,7
23,2
20,1
24,8 20,8 22,9
24,1
23,6
24,5
23,4
24,0
23,1
15,0
16,8 16,7 20,5 20,9
16,7
15,0
14,7
17,8
15,1
16,9
14,1 17,0 18,4 18,2 18,1 15,6 10,6 13,6
22,7
14,0 16,3
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Prozent
KeZa 18.a-d SGB II
Anteile der abhängig beschäftigten ELB mit Erwerbseinkommen
differenziert nach Höhe des monatlichen Einkommens in Prozent
im November des Betrachtungsjahres
über 1.200 Euro
über 850 und
unter 1.200 Euro
über 450 und
unter 850 Euro
bis 450 Euro
Seite 45
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II
2017
Beobachtung/Anmerkung
Der Anteil der BGs mit
Alleinerziehenden ist generell rückläufig.
Besonders stark ging der Anteil in
Erlangen zurück, am wenigsten stark in
Braunschweig.
In Chemnitz stagniert der Anteil bei
18,9 %.
Den höchsten Anteil von BGs mit
Alleinerziehenden weist weiterhin
Erlangen auf, den niedrigsten Kassel.
Analyse
Der Rückgang des Anteils von Alleinerziehenden-BGs hat seine Ursache bei den Asylbewerbern mit Rechtskreiswechsel, da diese
häufig mit ihren Familien oder in Single-BGs leben und sich somit der Anteil der Alleinerziehenden an den BGs reduziert.
4
17,5
18,9
20,5
20,1
18,4
17,5
16,6
17,8
19,1
17,4
18,4
0
5
10
15
20
25
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Prozent
KeZa 11.5 SGB II
Anteil der Bedarfsgemeinschaften mit Alleinerziehenden
(d.h. mit Kindern unter 18 Jahren)
mit Bezug ALG II/Sozialgeld an allen BG
in Prozent in der Zeitreihe
2012 2013 2014 2015 2016
Seite 46
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II
2017
Anmerkung
Alleinerziehende (gem. § 21 SGB II)
stellen eine besondere Zielgruppe am
Arbeitsmarkt dar, da sie eine der
Gruppen mit den größten
Vermittlungshemmnissen sind.
Als Integrationen gelten alle Aufnahmen
von sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigungen, voll qualifizierenden
beruflichen Ausbildungen oder
selbständiger Erwerbstätigkeit. Dies
wird pro LB max. ein Mal pro Monat
gezählt.
Es zeigt sich eine leicht gestiegene
Integrationsquote der Alleinerziehenden.
Die stark positive Entwicklung der
Vorjahre nimmt leicht ab, was auch mit
dem gesunkenen Anteil von
Alleinerziehenden zusammenhängt
(nächste Folie). Analyse
Die gestiegene Integrationsquote in Erlangen ist nicht einem besonderen Projekt,
sondern der allg. Entwicklung geschuldet.
4
21,5
27,0
18,1
18,1
24,1
36,5
21,3
19,5
24,5
15,9
22,6
18,3
26,8
18,0
23,8
23,0
30,6
21,8
21,0
27,6
18,3
22,9
0
5
10
15
20
25
30
35
40
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Prozent
KeZa K2E4
Integrationsquote Alleinerziehende
Summe der Integrationen in den vergangenen 12 Monaten im Verhaltnis zum durchschnittlichen Bestand
der Alleinerziehenden in den vergangenen 12 Monaten, Stand Dezember des jeweiligen Jahres
2015 2016
Seite 47
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II
2017
Beobachtung/Anmerkung
Die kommunalen Gesamtausgaben
SGB II für ELB und NEF ohne Ausgaben
nach § 16 a sind nahezu unverändert
hoch.
Sie liegen im Mittelwert bei 184 Euro
monatlich und damit um 1,1 %
niedriger als im Vorjahr.
Der höchste Anstieg zeigt sich in
Erlangen (+4,5 %).
Der stärkste Rückgang der kommunalen
Gesamtausgaben zeigt sich in Jena
(-3,8 %).
Die rückläufige Entwicklung in Chemnitz
setzt sich weiter fort.
Die Entwicklung in Halle hat sich von
einer Steigerung im Vorjahr umgekehrt
in einen Rückgang.
Analyse
Die Entwicklung der Gesamtausgaben wird maßgeblich beeinflusst durch den Rückgang der kommunalen Ausgaben für Kosten der
Unterkunft – in denjenigen Städten mit rückläufigen KdU sinken auch die Gesamtausgaben (KeZa 23. im Grafikdatensatz).
Für Analysen vgl. die folgende Folie.
4
224,5
169,0
227,2
196,4
172,8
183,1
188,4
178,7
170,4
172,7
188,3
0
50
100
150
200
250
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Euro
KeZa 23 SGB II
Kommunale Gesamtausgaben für SGB II-Leistungen
pro Regelleistungsberechtigtem (ELB und NEF) und Monat ohne Ausgaben nach § 16 (a) SGB II
in Euro in der Zeitreihe
2012 2013 2014 2015 2016
Seite 48
2017
Kommunale Gesamtausgaben für SGB II-Leistungen pro RLB
Die leicht rückläufige Entwicklung in Kassel steht in Zusammenhang mit den KdU für Flüchtlinge im SGB II-
Bezug in Gemeinschaftsunterkünften, da hier nicht die gesamten KdU abgebildet werden können. So sind
bspw. gem. der hessischen Gebührensatzung die anerkannten Kosten für einen alleinstehenden Flüchtling
niedriger als die tatsächlich aufgewendeten.
Ein weiterer, die Gesamtausgaben pro RLB senkender, Einflussfaktor besteht in der Struktur der
Bedarfsgemeinschaften. Diese ändert sich im Zuge der gesteigerten Anzahl von geflüchteten Menschen im
SGB II. Die Anzahl der Personen in einer BG ist bei diesem Personenkreis durchschnittlich höher, woraus
mitunter niedrigere Kosten der Unterkunft pro Kopf resultieren.
Weitere Gründe können die Erhöhung anrechenbarer Einkommen sowie Veränderungen bei der Höhe von
anderen Leistungen wie bspw. dem Wohngeld sein.
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II
4
Seite 49
2017
Leistungsart Hilfe zum Lebensunterhalt
Die Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) ist eine bedarfsorientierte Leistung der Sozialhilfe und ist verankert im
3. Kapitel des SGB XII. Ihr Ziel ist die Sicherstellung des Existenzminimums für eine kleine Personengruppe,
die von den beiden bedeutenden Leistungsarten der Grundsicherung (Grundsicherung für Arbeitsuchende
nach SGB II sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII) nicht
erfasst wird.
Die HLU wird, ebenso wie die GSiAE, denjenigen Personen gewährt, die keinen Anspruch auf
Arbeitslosengeld II haben, insbesondere weil sie nicht (voll)erwerbsfähig sind. Anspruch auf HLU haben
1. Personen, die das Rentenalter noch nicht erreicht haben und
Rente aufgrund voller Erwerbsminderung nach § 43 Abs. 2 SGB VI auf Zeit erhalten,
vorübergehend (länger als sechs Monate, aber noch nicht dauerhaft) weniger als drei Stunden
täglich erwerbsfähig sind,
vorgezogene Altersrente erhalten und über nicht ausreichendes Einkommen verfügen.
2. Kinder unter 15 Jahren, die bei anderen Personen als ihren Eltern leben.
3. Personen im Rentenalter ohne Anspruch auf Leistungen der GSiAE aufgrund von vorsätzlich oder grob
fahrlässig herbeigeführter Mittellosigkeit.
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: HLU
4
Seite 50
2017
Leistungsart Hilfe zum Lebensunterhalt
Anspruchsvoraussetzungen sind erfüllt, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um
den notwendigen Lebensunterhalt zu sichern und die erforderlichen Bedarfe nicht von anderen Personen
gedeckt werden.
Der Umfang der HLU richtet sich nach den Erfordernissen im Einzelfall. Der Bedarf setzt sich generell aus
folgenden Komponenten zusammen:
maßgebender Regelsatz,
Kosten der Unterkunft und Heizung,
Mehrbedarfe, sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen,
einmalige Leistungen,
Beiträge für die Vorsorge,
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge,
Leistungen für Bildung und Teilhabe.
HLU kann innerhalb und außerhalb von Einrichtungen bezogen werden. Es werden hier nur die Leistungen
außerhalb von Einrichtungen betrachtet.
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: HLU
4
Seite 51
2017
Kommunale Steuerungsinteressen und -ansätze
Der Bezug von HLU stellt häufig den Übergang zwischen Leistungen des SGB II und der GSiAE (nächstes
Kapitel) dar. Dementsprechend hoch ist die Fluktuation einer im Vergleich geringen Anzahl an Fällen in
diesem Leistungsbereich.
Der Fokus der Zielsetzung liegt darauf, die psychosozialen Strukturen zu stabilisieren, die Erwerbsfähigkeit
wiederherzustellen und einen weiteren oder anderen Hilfebedarf zu verhindern.
In Bezug auf die Gewährungsprozesse von HLU wird insbesondere der Abgrenzung zur Grundsicherung für
Arbeitsuchende sowie zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ein hoher Wert beigemessen.
Personen, die mehr als sechs Monate voll erwerbsgemindert sind, aber noch nicht vom
Rentenversicherungsträger als dauerhaft voll erwerbsgemindert eingestuft worden sind, fallen in den
Leistungsbereich der HLU. Steuerungsmöglichkeiten bieten:
Verfahrensvereinbarungen mit den Leistungsbereichen SGB II (inkl. Jobcenter) und GSiAE, darüber
hinaus wären auch Verfahrensvereinbarungen mit den Rententrägern anzustreben
Aktivierung in Richtung Arbeitsmarkt und Überführung an das SGB II,
Zeitnahe Begutachtung der Erwerbsfähigkeit zur Überführung an die GSiAE bei dauerhafter
Erwerbsminderung,
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: HLU
4
Seite 52
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: HLU
2017
Beobachtung
Die Dichte unterscheidet sich aufgrund
einer anderen Bezugsgruppe von der in
der Transferleistungsdichte (S. 28)
genannten.
Die Dichte der HLU ist im Mittelwert auf
3,0 LB pro 1.000 Einwohner gesunken.
Der Anstieg der Vorjahre im MW hat
sich somit in einen Rückgang
gewandelt.
Am stärksten fiel der Rückgang in
Braunschweig (-15 %) und Salzgitter
(-10,6 %) aus.
Ein Aufwuchs der Dichte ist insb. zu
beobachten in Jena (+22,3 %).
Analyse
Für Analysen vgl. die nächste Folie
2,1
2,5
5,1
1,4
3,8
2,3
6,8
1,7
2,1
2,3
3,0
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
KeZa 1 SGB XII
Dichte der HLU-Leistungsberechtigten a.v.E.
jeweils am 31.12. pro 1.000 Einwohner unter 65 Jahre
2012 2013 2014 2015 2016
4
Seite 53
2017
Dichte der HLU-Leistungsberechtigten a.v.E.
Der Anstieg der Dichte in Darmstadt lässt sich mit einer im letzten Jahr durch Personalmangel verspäteten
Begutachtung erklären.
Das in Kassel praktizierte Fallmanagement führt zu einem längeren Verbleib der LB in der HLU. Zudem
werden hier bei der Zugangsprüfung auch Gutachten des Gesundheitsamtes und nicht nur die des
Rententrägers akzeptiert.
Der Rückgang in Braunschweig lässt sich durch eine verstärkte Begutachtung durch den Rententräger
erklären.
Die Stadt Jena hat im Jahr 2016 die Zuordnung von Rentnern, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben, aus dem 4. Kapitel (GSiAE) in das 3. Kapitel (HLU) vorgenommen. Dies beruhte auf einer
entsprechenden geänderten Anweisung des Thüringer Landesverwaltungsamtes.
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: HLU
4
Seite 54
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: HLU
2017
Beobachtung
Der Anteil der LB mit befristeter
Erwerbsunfähigkeitsrente ist ggü. dem
Vorjahr (67,4 %) im Mittelwert
angestiegen.
Er ist am höchsten in Chemnitz und
Ludwigshafen.
Am geringsten ist ihr Anteil an allen LB
der HLU in Darmstadt, wo der
Rückgang ggü. dem Vorjahr auch sehr
stark ist.
Besonders stark nahm der Anteil der LB
der Hilfe zum Lebensunterhalt mit
befristeter EU-Rente in Ludwigshafen
(Vorjahr: 71,5 %) zu.
Analyse
Die Entwicklung in Darmstadt lässt sich mit einer verspäteten Begutachtung auf Erwerbsfähigkeit (vgl. vorh. Folie) erklären.
In Ludwigshafen kommen Neufälle fast ausschließlich vom Jobcenter. Dort wird vermehrt die Arbeitsfähigkeit der Klienten überprüft
und entsprechende Begutachtungen veranlasst.
4
62,3
87,0
29,4
79,6 76,7
65,4
82,2
n.v. n.v.
69,0
37,7
13,0
70,6
20,4
n.v.
23,3
34,6
17,8
31,0
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Prozent
KeZa 1.3 SGB XII
Anteil der HLU-Leistungsberechtigten a.v.E. mit und ohne befristeter EU-Rente
an allen HLU-Leistungsberechtigten a.v.E. 15 Jahre bis zur gesetzlichen Rentenaltersgrenze
in Prozent im Berichtsjahr
ohne
befristete EU
Rente
mit
befristeter
EU-Rente
MW Vorjahr
Seite 55
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: HLU
2017
Beobachtung/Anmerkung
Der Anteil der Übergänge von der HLU
in die GSiAE hängt zusammen mit der
Begutachtungspraxis zur
Erwerbsfähigkeit und einem
funktionierenden Fallmanagement.
Analog zur Dichte von LB der HLU ist
der Anteil der Abgänge starken
Schwankungen unterworfen.
Die Daten werden nicht regelhaft in
allen Städten ermittelt.
Der höchste Anteil zeigt sich in Kassel,
der niedrigste in Jena.
Analyse
Der sprunghafte Rückgang in Erlangen liegt in einer verstärkten Überprüfung und Abgängen von HLU-Fällen im Vorjahr begründet.
In Darmstadt wurden durch den RV-Träger weniger Menschen für dauerhaft erwerbsunfähig befunden, zudem konnten durch
personelle Engpässe die Begutachtungen nur in geringerem Maße vorangetrieben werden.
41,6
n.v.
19,9
21,1
n.v.
18,2
44,8
n.v. n.v.
44,7
31,7
0
10
20
30
40
50
60
70
80
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Prozent
KeZa 10.2 SGB XII
Anteil der Abgänge aus der HLU a.v.E. in den GSiAE-Bezug
an allen Abgängen aus der HLU a.v.E. im Berichtsjahr in Prozent
2012 2013 2014 2015 2016
4
Seite 56
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: HLU
2017
Beobachtung/Anmerkung
Durch die insg. geringe Fallzahl können
bereits wenige kostenintensive Fälle zu
hohen Ausgaben pro LB führen.
Die niedrigsten Nettoausgaben für
laufende HLU a.v.E. zeigen sich in
Chemnitz und Halle, die höchsten
Ausgaben weist Salzgitter auf.
Es zeigt sich ein im Mittelwert leichter
Anstieg der Nettoausgaben (knapp 4 %)
für laufende HLU a.v.E.
Auffällig sind die Anstiege in
Braunschweig und Salzgitter um 11,4
bzw. 9,4 %.
Rückläufig sind die Nettoausgaben für
laufende HLU a.v.E. in Jena (-6,5 %)
und Kassel (-4,4 %).
Analyse
Der Anstieg der Ausgaben in Braunschweig lässt sich durch gestiegene KdU begründen. Chemnitz hatte 2015 bei den Einnahmen
durch einen Hausverkauf einen positiven „Ausreißer“, der die Netto-Ausgaben senkte. Kassel konnte alte Forderungen geltend
machen.
Die niedrigeren Fallkosten in Jena resultieren aus einem ggü. dem Vorjahr höheren Anteil an LB mit befristeter EU-Rente.
4
5.170
3.268
6.689
5.245
3.585
4.257
6.085
4.660
5.230
7.721
5.191
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
8.000
9.000
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Euro
KeZa 14.2 SGB XII
Netto-Ausgaben für laufende HLU a.v.E.
(Ist-Ausgaben minus Ist-Einnahmen)
pro HLU-Leistungsberechtigtem a.v.E. im Jahresdurchschnitt in Euro pro Jahr
2012 2013 2014 2015 2016
Seite 57
2017
Leistungsart Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE)
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) ist, wie die HLU auch, eine
bedarfsorientierte Leistung der Sozialhilfe und ist verankert im 4. Kapitel des SGB XII.
Ihr Ziel ist die Sicherstellung des Existenzminimums für diejenigen Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in
Deutschland, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, weil sie
die Regelaltersgrenze überschritten haben oder
über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Für beide Personengruppen ist das eigene
Einkommen und Vermögen unzureichend, um für die eigenen Lebenshaltungskosten selbstständig
aufzukommen.
Für beide Personengruppen ist das eigene Einkommen und Vermögen unzureichend, um für die eigenen
Lebenshaltungskosten selbständig aufzukommen.
Entsprechend gibt es die beiden Gruppen der Leistungsberechtigen wegen Alters oder wegen
Erwerbsminderung.
Als dauerhaft voll erwerbsgemindert gelten Personen, die außerstande sind, länger als drei Stunden am Tag
erwerbstätig zu sein, und bei denen es unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben
werden kann. Festgestellt werden kann dies ausschließlich über den gesetzlichen Träger der
Rentenversicherung und anhand einer medizinischen Einzelfallprüfung.
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: GSiAE
4
Seite 58
2017
Leistungsart Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE)
Die Leistungen bestehen im Wesentlichen aus
Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhalts,
Kosten der Unterkunft und Heizung,
Mehrbedarfe, sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen,
einmalige Leistungen,
Beiträge für die Vorsorge,
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung,
Leistungen für Bildung und Teilhabe, ausgenommen die Bedarfe nach § 34 Absatz 7 SGB XII.
GSiAE kann innerhalb und außerhalb von Einrichtungen bezogen werden. Es werden hier nur die Leistungen
außerhalb von Einrichtungen betrachtet.
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: GSiAE
4
Seite 59
2017
Kommunale Steuerungsinteressen und -ansätze
Die fiskalische Zuständigkeit für die GSiAE liegt vollständig beim Bund.
Zentrale Einflussfaktoren sind
Demografische Entwicklung
Höhe der (Renten-)Einkünfte und des verfügbaren Vermögens
Kosten der Unterkunft.
Zentrale Steuerungsinteressen sind
Aktivierung zur Teilhabe am Leben in Gemeinschaft
Vermeidung weiterer Hilfebedarfe (bspw. Hilfe zur Pflege, vgl. nächstes Kapitel).
Zentrale Steuerungsansätze sind begrenzt, aber vorhanden:
Zeitnahe Begutachtung zur Erwerbsfähigkeit
Überprüfung, ob alle Einkommen und vorrangigen Sozialleistungen in Anspruch genommen werden
Niedrigschwellige Angebote zur Aktivierung, Beratung und Unterstützung
Optimale Schnittstellengestaltung zu relevanten Akteuren (Ehrenamt, Träger der freien
Wohlfahrtspflege, andere Verwaltungseinheiten).
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: GSiAE
4
Seite 60
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: GSiAE
2017
Beobachtung
Die Dichte unterscheidet sich aufgrund
der anderen Bezugsgruppe von der in
der Transferleistungsdichte (S. 30)
genannten.
Die Dichte ist im Mittelwert ggü. den
Vorjahren erstmalig gesunken (-3,6 %).
Diese Trendumkehr zeigt sich in fast
allen Städten.
Nur in Darmstadt und Kassel stieg die
Dichte weiter (+2,1 bzw. 3,8 %).
Hier zeigen sich auch die höchsten
Dichten, die niedrigsten Dichten finden
sich in Jena und Erlangen.
Analyse
Die rückläufige Tendenz hängt zusammen mit der Wohngeldreform, die einige LB aus dem Leistungsbezug führte.
In Kassel und Darmstadt wird dies aufgewogen durch demografische Entwicklungen bzw. ältere Personen mit prekären Lebensläufen
15,3
9,8
19,6
8,7
11,5
8,3
30,3
17,1
9,3
15,0
14,5
0
5
10
15
20
25
30
35
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
KeZa 25.1 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E.
pro 1.000 Einwohner 18 Jahre und älter am 31.12.
2012 2013 2014 2015 2016
4
Seite 61
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: GSiAE
2017
Beobachtung
Die Nettoausgaben pro LB steigen im
Mittelwert weiter (+8,9 %) auf 5.929
Euro pro Jahr.
Die Entwicklung der Vorjahre setzt sich
damit fort.
In keiner Stadt sanken die Netto-
Ausgaben.
Am stärksten stiegen sie in Chemnitz
(+7,8 %), am wenigsten stark in Kassel
(+0,62 %).
Den höchsten Wert weist Darmstadt
auf, Jena hat die geringsten Netto-
Ausgaben.
Analyse
Maßgebliche, allgemeine Einflussfaktoren sind steigende Regelsätze und KdU durch besondere Wohnformen.
4
5.768
5.531
6.474
5.506
5.571
5.253
5.526
5.736
5.385
5.639
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Euro
KeZa 29.6 SGB XII
Netto-Ausgaben GSiAE a.v.E.
(Ist-Ausgaben minus Ist-Einnahmen)
pro Leistungsberechtigtem von GSiAE a.v.E. pro Jahr in Euro
2012 2013 2014 2015 2016
Seite 62
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: GSiAE
2017
Beobachtung
Die Ist-Ausgaben sanken erstmalig um
1,7 %.
Sie sind bei den LB wegen
Erwerbsminderung gut 22 % höher als
bei den LB wegen Alters (vgl. nächste
Folie), Die Datengrundlage der Städte
verbessert sich zunehmend
Die höchsten Ausgaben hat Darmstadt.
Die niedrigsten Ist-Ausgaben verzeichnet
Jena.
Analyse
Der Anstieg der Ausgaben kann mit der Regelsatz-Erhöhung und steigenden KdU begründet werden, der Mittelwert sank aufgrund
der Datenlieferung aus Jena.
Renten wegen Erwerbsminderung sind in der Regel durchschnittlich niedriger sind als Renten wegen Alters. Um den individuellen
Bedarf zu decken, sind daher die kommunalen Bruttoausgaben höher.
4
6.701
6.042
7.501
6.181
6.120
5.508
6.594
6.665
n.v.
6.613
6.436
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
8.000
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Euro
KeZa 29.10 SGB XII
Brutto-Ausgaben GSiAE a.v.E.
pro Leistungsberechtigtem mit Erwerbsminderung pro Jahr in Euro
2014 2015 2016
Seite 63
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: GSiAE
2017
Beobachtung
Die Ist-Ausgaben für LB wegen Alters
stiegen sowohl im Mittelwert
(+7,65 %) als auch in jeder Stadt
weiter an.
Die stärkste Steigerung verzeichnet
Erlangen (+14 %), die schwächste
Kassel.
Sie lagen im Mittelwert 1.182 Euro
niedriger als die Ist-Ausgaben pro LB
wegen Erwerbsminderung.
Die höchsten Ausgaben weist auch hier
Darmstadt auf, die niedrigsten Ist-
Ausgaben pro LB wegen Alters zeigen
sich in Salzgitter.
Analyse
Der Anstieg der Ausgaben kann mit der Regelsatz-Erhöhung und steigenden KdU
begründet werden.
4
5.224
5.184
5.963
5.504
5.327
5.209
4.931
5.213
n.v.
4.732
5.254
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Euro
KeZa 29.11 SGB XII
Brutto-Ausgaben GSiAE a.v.E.
pro Leistungsberechtigtem im Alter pro Jahr in Euro
2014 2015 2016
Seite 64
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: GSiAE
2017
Beobachtung/Anmerkung
Im Zeitverlauf sinkt der Anteil der LB
von Leistungen der GSiAE wegen Alters
im Mittelwert und liegt jetzt bei 53,1 %.
Umgekehrt heißt dies eine anteilige
Zunahme der LB wegen
Erwerbsminderung.
Die höchsten Anteile wg.
Erwerbsminderung weisen die
ostdeutschen Städte Halle, Jena und
Potsdam auf.
Der niedrigste Anteil von LB wegen
Erwerbsminderung zeigt sich in
Darmstadt, der höchste in Halle.
Analyse
Der hohe Anteil an LB wg. Erwerbsminderung in den ostdeutschen Städten resultiert aus dem vergleichsweise hohen Rentenniveau
in den Städten. Demzufolge haben weniger Personen Anspruch auf Leistungen wg. Alters.
4
46,0 47,6
38,9 42,8
58,4
52,8
42,5 43,8
51,6
44,6 46,9
54,0 52,4
61,1 57,2
41,6
47,2
57,5
56,2
48,4
55,4 53,1
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Prozent
KeZa 35 SGB XII
Anteile der Leistungsberechtigten von GSiAE a.v.E.
differenziert nach Anspruchsursache im Berichtsjahr in Prozent
Alter
Erwerbs-
minderung
MW Vorjahr
Seite 65
Ziele und Wirkungen der Leistungen der
Hilfe zur Pflege (Kap. 7 SGB XII)
2017
5
Seite 66
2017
Leistungsart Hilfe zur Pflege
Durch Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes III am 1. Januar 2017 kommt es zur umfassenden
Neustrukturierung der Hilfe zur Pflege. (Exkurs dazu im Anhang)
Daten und Analysen des vorliegendes Berichtes nehmen jedoch Bezug auf das Jahr 2016 und die
gesetzlichen Regelungen des Vorjahres (alte Fassung) auf Grundlage der §§ 61 bis 66 SGB XII.
Anspruch auf HzP besteht unter bestimmten Voraussetzungen für Personen mit körperlicher, geistiger oder
seelischer Krankheit oder Behinderung in Bezug auf Einschränkungen bei den gewöhnlichen und
regelmäßigen Verrichtungen des Alltags.
Leistungen der Pflegeversicherung haben Vorrang vor den Leistungen der HzP .
Das folgende Schema zeigt die Zugänge zu den Leistungen der HzP im SGB XII.
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII
5
Seite 67
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII
2017
Erläuterung
Leistungen der Pflegever-
sicherung nach dem SGB XI,
die der Höhe nach begrenzt
sind, sind vorrangig vor den
Leistungen der HzP .
Es ist kein Überschreiten der
gesetzlich festgelegten
Leistungssätze der
Pflegeversicherung möglich.
Bei nicht ausreichenden
SGB XI-Leistungen prüft der
Träger der Sozialhilfe nach
Antrag, ob ein ergänzender
Leistungsanspruch auf HzP
durch Bindung an das
Bedarfsdeckungsprinzip
besteht.
Grundsätzlich orientieren
sich die HzP-Leistungen an
den Leistungssätzen der
Pflegekassen.
Der individuelle Bedarf ist
jedoch ausschlaggebend.
5
Seite 68
2017
Leistungsart Hilfe zur Pflege
Im Wesentlichen basieren Leistungen der HzP auf folgenden gesetzlichen Grundlagen:
Ambulante Leistungen
Pflegegeld nach den Pflegestufen I, II und III gemäß § 64 SGB XII a.F .
„Andere Leistungen“ nach § 65 SGB XII a.F . zur Sicherung der häuslichen Pflege, z.B. Sachleistungen
(Pflegedienste), notwendige Aufwendungen und angemessene Beihilfen für Pflegepersonen
Leistungen für eine stationäre oder teilstationäre Einrichtung werden dann gewährt, wenn es nach der
Besonderheit des Einzelfalles erforderlich ist, insbesondere wenn ambulante oder teilstationäre Leistungen
nicht zumutbar sind oder nicht ausreichen (§ 61 Abs. 1 und 2 SGB XII a.F .).
Der Gesetzgeber sieht unterschiedliche Leistungsarten vor:
Pflegegeld: Pflege der Pflegebedürftigen überwiegend durch Familienangehörige oder andere
nahestehende Personen
Sachleistungen: Professionelle Pflege wird durch Pflegedienste erbracht, sofern Pflege durch
Privatpersonen nicht ausreicht/nicht möglich ist.
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII
5
Seite 69
2017
Leistungsart Hilfe zur Pflege
In einigen Bundesländern bestehen Sonderregelungen für Leistungen der „Individuellen
Schwerstbehinderungsbetreuung“, die Einfluss auf die Ausgabenentwicklung in den entsprechenden Städten
nehmen (z.B. Kassel: Gesamtkosten sind vom örtlichen Träger der Sozialhilfe aufzuwenden und es liegt eine
hohe Anzahl von teuren Fällen vor).
Je nachdem, welche Ansprüche über die Pflegeversicherung gedeckt sind, verbleibt ein Bedarf, der durch den
Sozialhilfeträger zu decken ist, wenn Leistungsberechtigte nicht in der Lage sind, diesen selbst zu erbringen.
Vor diesem Hintergrund besteht ein Einfluss auf die Dichte der ambulanten und stationären HzP darin,
inwieweit ältere Einwohner Leistungsansprüche aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erwerben konnten,
ggf. auch Bedarfe durch private Zusatzversicherungen oder aus eigenem Einkommen oder Vermögen selbst
gezahlt werden können.
Prognosen gehen analog zum demografischen Wandel von zukünftig steigenden Zahlen der Pflegebedürftigen
aus, die regional unterschiedliche Entwicklungen nehmen.
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII
5
Seite 70
2017
Kommunale Steuerungsinteressen und -ansätze
Steuerungsmöglichkeiten sind in der HzP größer als in den bisher erörterten existenzsichernden
Leistungsarten.
Das Leistungsgeschehen ist beeinflusst durch regional unterschiedliche Rahmenbedingungen, die
Angebotslandschaft, freie und private Träger, Ausbau von Beratungsdiensten wie Pflegestützpunkten und
Pflegekassen sowie Verflechtungen der Finanzstrukturen zwischen örtlichen und überörtlichen Trägern.
Wesentliches Ziel ist das im Gesetz verankerte Prinzip „ambulant vor stationär“.
Gleichzeitig besteht das Interesse, die Ausgaben bei bedarfsgerechter Versorgung möglichst niedrig zu halten.
Flankiert wird dies durch den in § 63 SGB XII a.F . festgelegten Vorrang von familiärer, nachbarschaftlicher
Hilfe vor der professionellen Pflege mit den Teilzielen „Sicherstellung der häuslichen Pflege“ und „Pflegegeld
vor Sachleistungen“.
Kommunale Steuerungsziele sind demzufolge:
Einsatz ambulanter vor stationären Hilfen – möglichst langer Verbleib in der eigenen Häuslichkeit oder
in alternativen Wohnformen und damit
Senkung der Ausgaben bei bedarfsgerechter Versorgung
Familiäre, nachbarschaftliche Hilfe vor professioneller Pflege
Verflachung der Zunahme des Pflegebedarfs durch Prävention.
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII
5
Seite 71
2017
Kommunale Steuerungsinteressen und -ansätze
In 2016 zeigt sich eine Reduzierung des Anteils der Leistungsberechtigten mit ambulanter HzP an allen
Leistungsberechtigten der HzP.
Entscheidend ist immer der individuelle Bedarf, das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten sowie
die wirtschaftliche Leistungserbringung.
Kommunale Steuerungsmöglichkeiten liegen vor allem in der Organisation der Bedarfsfeststellung durch
Einsatz einer Pflegefachkraft, vorzugsweise im Haushalt des Pflegebedürftigen, zur Herstellung eines
differenzierten Bildes über den pflegerischen sowie den sozialen Bedarf hinsichtlich einer bedarfsgerechten
und kostengünstigen Pflege mit Fokus auf ambulante Pflegesettings.
Sozialräumliche und familiäre Ressourcen sollen unabhängig von Pflegediensten vermehrt einbezogen
werden, um ambulante Pflege zu fördern, der zunehmenden Professionalisierung entgegenzuwirken und
positive fiskalische Effekte zu erzielen.
Ein Fachdienst, in dem unterschiedliche Qualifikationen von Mitarbeitern zusammengeführt werden, kann als
zentrale Anlaufstelle für die Beratung aus unterschiedlichen Perspektiven dienen.
Hier eingesetztes Fallmanagement oder Hilfeplanverfahren ermöglichen ein auf den individuellen Bedarf
ausgerichtetes Verfahren mit direkter Partizipation der beteiligten Personen.
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII
5
Seite 72
2017
Kommunale Steuerungsinteressen und -ansätze
Die Fallführung verläuft in verschiedenen Phasen:
Beratung (Fallaufnahme und Assessment)
Planung (Zielvereinbarung und Hilfeplanung)
Intervention (Durchführung und Leistungssteuerung)
Monitoring (Kontrolle und Optimierung)
Evaluation (Ergebnisbewertung und Dokumentation)
Beispiele für kommunale Fallführung sind in Vorjahresberichten enthalten, die unter www.consens-info.de
abrufbar sind.
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII
5
Seite 73
2017
Zuständigkeiten
Braunschweig: ab 60 Jahren örtlicher Träger der Sozialhilfe
Chemnitz: ambulante HzP sowie HzP in Einrichtungen für Personen unter 18 Jahren und ab 65
Jahren örtlicher Träger der Sozialhilfe
Darmstadt: ambulante HzP und stationäre HzP ab 65 Jahren örtlicher Träger der Sozialhilfe,
stationäre HzP bis 65 Jahren überörtlicher Träger der Sozialhilfe
Erlangen: ambulant örtlicher Träger der Sozialhilfe, stationär überörtlicher Träger der Sozialhilfe
Halle: überörtlicher Träger der Sozialhilfe
Jena: örtlicher Träger der Sozialhilfe
Kassel: ambulante HzP und stationäre HzP ab 65 Jahren örtlicher Träger der Sozialhilfe,
stationäre HzP bis 65 Jahren überörtlicher Träger der Sozialhilfe
Ludwigshafen: ambulante HzP örtlicher Träger der Sozialhilfe, stationäre HzP vom überörtlichen Träger
per Delegation auf den örtlichen Träger der Sozialhilfe übertragen
Potsdam: örtlicher Träger der Sozialhilfe
Salzgitter: ab 60 Jahren örtlicher Träger der Sozialhilfe
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII
5
Seite 74
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII
2017
Anmerkung
Erlangen: Zuständigkeit HzP a.v.E.
beim überörtlichen Träger der
Sozialhilfe
Halle: Zuständigkeit HzP beim
überörtlichen Träger der Sozialhilfe
Entwicklung der Dichte HzP i.E. ist im
Anhang der Präsentation (KeZa 80) zu
finden (Folie 124)
Analyse
Nach einer stabilen, leicht steigenden Dichte in den Vorjahren kommt es nun zur Reduzierung im Mittelwert um 6,2 %.
Die Reduzierung in der Gesamtdichte ist bedingt durch Rückgänge sowohl in der ambulanten als auch der stationären HzP.
5
(avE + i.E.)
4,9
4,1
3,3
n.v.
4,4
4,2
7,3
4,5
3,5
5,1
4,6
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
KeZa 60 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. + i.E.
pro 1.000 Einwohner am 31.12.
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Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII
2017
Beobachtung/Anmerkung
Halle: Zuständigkeit HzP beim
überörtlichen Träger der Sozialhilfe
Nur in Kassel liegt die Dichte HzP a.v.E.
über der Dichte HzP i.E.
Darmstadt: Die Reduzierung ist
beeinflusst durch die Abgabe der Fälle
in die GSiAE, in denen nur
hauswirtschaftliche Unterstützungs-
leistungen gewährt werden.
Kassel: Der Rückgang um 3,5 % ist u.a.
beeinflusst durch die Abgabe der Fälle
mit nur hauswirtschaftlichen Bedarfen
in die HLU.
Grundsätzlich besteht ein
Zusammenhang zwischen Steigerungen
der ambulanten Dichte und dem
demografischen Wandel.
Analyse
Reduzierung der Dichte HzP a.v.E. um 4,5 % ist beeinflusst durch fehlende Werte aus Potsdam, aber die Entwicklungstendenz ist
grundsätzlich rückläufig (ohne Potsdam -2,8 %).
Steigerungen zeigen sich nur in Braunschweig (6,3 %), Ludwigshafen (0,9 %) und Salzgitter (14,0 %). Die höchsten Reduzierungen
weisen Darmstadt (12,1 %) und Jena (6,3 %) aus.
5
0,9
1,8
1,4
0,8
2,2
1,6
4,0
1,0
1,3
0,7
1,6
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
KeZa 71 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten von HzP a.v.E.
pro 1.000 Einwohner am 31.12.
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2017
Einflussfaktoren auf die Entwicklung der Dichte in der ambulanten HzP
Infolge des demografischen Wandels wird es immer mehr ältere Menschen geben und damit die
Wahrscheinlichkeit der Pflegebedürftigkeit steigen.
Je nach Zusammensetzung der Gruppe von Leistungsberechtigten liegen in einem unterschiedlichen Grad
nicht ausreichende Einkommenssituationen zur Deckung des individuellen Pflegebedarfs vor.
Der Anteil der Leistungsberechtigten ohne Pflegeversicherung – für diese Personen muss der Träger der
Sozialhilfe die gesamten Ausgaben für HzP-Leistungen übernehmen – hat sich von 32,0 % in 2015 auf
31,1 % in 2016 weiter reduziert.
Den Bedarfen von Personen ohne Pflegestufe liegen häufig Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen
oder Auswirkungen langjähriger Suchterkrankungen zugrunde, obwohl noch kein ausreichender pflegerischer
Bedarf für Pflegestufe I vorliegt.
Die abnehmende Tendenz von sozialen Kontakten (Familie, Bekannte, Nachbarschaft etc.) ermöglicht eine
allen Bedürfnissen gerecht werdende Pflege nur unter Einbindung professioneller Pflegedienste.
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII
5
Seite 77
2017
Familiäre, nachbarschaftliche Hilfen vor professioneller Pflege
Pflege durch Verwandte oder andere nahestehende Personen kann im Grundsatz eine positive Lösung aus
Sicht des zu Pflegenden und zugleich auch eine kostengünstige Lösung für den Träger der Sozialhilfe sein.
Die entsprechende Zielsetzung ist im § 63 S. 1 SGB XII verankert.
Im Zuge des demografischen Wandels ist tendenziell von einer abnehmenden Anzahl von
Leistungsberechtigten mit einer Pflege durch Privatpersonen auszugehen. Die Mobilität von Angehörigen
sowie die Belastungssituation für Pflegende kann dazu führen, dass eine Pflege ohne Unterstützung nicht
dauerhaft leistbar ist, insbesondere wenn der Pflegebedarf hoch ist oder sich erhöht.
Vor diesem Hintergrund werden zunehmend Pflegedienste beauftragt, sodass sich die Professionalisierung der
Pflegearrangements ausbaut.
In Kassel existieren bspw. viele Anbieter von Pflegeleistungen, von denen einige damit werben, dass unter
einem bestimmten Einkommen keine Zuzahlungen zu leisten sind. Zudem bestehen hohe Zuwächse auch bei
vier Diensten, die sich vorrangig um Menschen mit Migrationshintergrund bemühen. Zur Gruppe der
Leistungsberechtigten gehören auch viele alleinlebende Menschen, deren Kinder außerhalb der Stadt leben
(Arbeitsplatzproblematik in der Vergangenheit), sodass eine private Pflege nicht möglich ist. In der Folge ist
die Pflegebereitschaft insgesamt weiter gesunken.
Speziell geschulte Mitarbeiter, Professionalisierung der Bedarfsfeststellung und Informationen bieten
Ansatzpunkte, um einem Leistungsmissbrauch vorzubeugen.
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII
5
Seite 78
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII
2017
Beobachtung/Anmerkung
Halle: Zuständigkeit HzP i.E. beim
überörtlichen Träger der Sozialhilfe
Erlangen: Unzufriedenheit mit einem
spezialisierten Pflegedienst führt zu
Kündigungen und einer erhöhten
Inanspruchnahme von Pflegegeld.
Analyse
Beim Vergleich der vorliegenden Werte aus 2015 und 2016 ist eine Erweiterung des Anteils der durch Privatpersonen Gepflegten zu
beobachten (+18,5 %), besonders in Erlangen (+104,7 %), nur in Ludwigshafen zeigt sich ein Rückgang (-9,8 %), sodass die
Entwicklung insgesamt positiv zu bewerten ist.
5
32,1
38,5
14,2
35,3
n.v.
25,3
4,7
27,7
n.v.
10,1
23,5
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Prozent
KeZa 79 SGB XII
Anteil der Leistungsberechtigten von HzP a.v.E.,
die ausschließlich durch Privatpersonen gepflegt werden und das volle Pflegegeld erhalten
(keine Sachleistungen) in Prozent
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Seite 79
2017
Einsatz ambulanter und stationärer Hilfen
Wenn die Zielsetzung ist, möglichst viele Hilfebedarfe ambulant zu decken, stellt der Anstieg der
Absolutzahlen von Leistungsberechtigten in der ambulanten HzP kein negatives Zeichen dar, solange der
Anstieg in der stationären Hilfen gedämpft werden kann.
Eine hohe ambulante Quote weist darauf hin, dass entsprechende Steuerungsmaßnahmen, wie der Einsatz
von Pflegefachkräften oder die Einführung eines Fallmanagements, aber auch die Etablierung
niedrigschwelliger Angebote, greifen.
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII
5
Seite 80
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII
2017
Beobachtung/Anmerkung
Erlangen: Zuständigkeit HzP a.v.E.
beim überörtlichen Träger der
Sozialhilfe
Halle: Zuständigkeit HzP beim
überörtlichen Träger der Sozialhilfe
Steigerungen können auf
Steuerungsbemühungen zurückgeführt
werden wie bspw. den Einsatz von
Fallmanagement, niedrigschwellige
Angebote im Sozialraum.
Die geringsten Quoten weisen
Braunschweig, Ludwigshafen und
Salzgitter aus, bei gleichzeitig
höchsten stationären Dichten (vgl.
Folie 81 und 124).
Eine überdurchschnittliche stationäre
Dichte zeigt sich auch in Kassel, aber
auch eine besonders hohe ambulante
Dichte, was auf die generell hohe
Hilfebedürftigkeit in der Stadt hinweist.
Analyse
Anstieg im Mittelwert um 1,6 % (bei Außerachtlassung fehlender Jahres- bzw.
Vorjahreswerte für Potsdam 0,8 %), stärkster Rückgang in Chemnitz (-7,6 %), größte
Anstiege in Salzgitter (+17,6 %), Halle (+ 7,6 %) und Braunschweig (+6,8 %).
5
18,9
43,5
43,0
n.v.
50,9
38,0
54,6
22,5
38,1
12,8
35,8
0
10
20
30
40
50
60
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Prozent
KeZa 70 SGB XII
Ambulante Quote - Anteil der Leistungsberechtigten HzP a.v.E.
an allen HzP-Empfängern (a.v.E. und i.E.) in Prozent
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Seite 81
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII
2017
Beobachtung/Anmerkung
Erlangen und Halle: Zuständigkeit HzP
i.E. beim überörtlichen Träger der
Sozialhilfe
Steuerungsrelevant sind vor allem
Pflegebedürftige ohne oder mit
Einstufung in eine geringe Pflegestufe
(Pflegestufe 0 und I).
Ein hoher Anteil zeigt
Steuerungspotenziale im Einzelfall und
für örtliche Angebote freier und privater
Träger sowie in der Ausgestaltung von
Beratungsangeboten durch kommunale
Beratungsstellen, Pflegestützpunkte,
Pflegekassen oder über andere Medien.
Neubegutachtung kann zu Einstufung
in eine höhere Pflegstufe führen.
Mögliche spezielle Bedarfe (bspw.
Versorgung nach langjähriger
Suchterkrankung) sollten genauer
analysiert und ggf. Alternativen geprüft
bzw. geschaffen werden.
Analyse
Rückgang der Dichte von Leistungsberechtigten mit PS 0 von 0,13 auf 0,10.
Auch die Dichte der Leistungsberechtigten mit PS I ging von 1,02 auf 0,97 zurück.
5
0,19 0,03 0,16 0,00 0,00 0,00 0,05 0,24 0,05 0,05 0,10
1,4
0,6
0,7
0,0 0,0
0,8
1,0
1,2
0,7
1,4
1,0
1,5
1,0 0,7
0,0 0,0
1,1
1,4
1,4
0,9
1,7
1,2
0,8
0,7
0,3
n.v. n.v.
0,7
0,9
0,7
0,5
1,2
0,7
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
5,0
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
KeZa 80.2 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.E.
differenziert nach Pflegestufen pro 1.000 Einwohner im Betrachtungsjahr
PS III
PS II
PS I
PS 0
Seite 82
2017
Senkung der Ausgaben bei bedarfsgerechter Versorgung
Neben dem Wunsch eines möglichst langen Verbleibs der betroffenen Personen in der eigenen Häuslichkeit,
wird mit dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ auch das Ziel verfolgt, den Ausgabenanstieg zu dämpfen,
da eine ambulante Pflege in der Regel günstiger ist als eine stationäre.
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII
5
Seite 83
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII
2017
Anmerkung/Beobachtung
Erlangen: Zuständigkeit HzP a.v.E.
beim überörtlichen Träger der
Sozialhilfe
Halle: Zuständigkeit HzP beim
überörtlichen Träger der Sozialhilfe
Jena: Anwendung des Brutto-Prinzips
Die hohe Spannbreite erklärt sich vor
allem durch kostenintensive
Einzelfälle, die in unterschiedlichem
Umfang in der Gruppe der LB a.v.E.
enthalten sind. Insbesondere Kassel
verzeichnet eine hohe Anzahl solcher
Fälle, aber auch Darmstadt und Jena.
Hintergrund sind häufig fehlende
Einrichtungen für Schwerstbe-
hindertenpflege. Verhandlungen mit
Pflegediensten sollen eine Begrenzung
der Budgets herbeiführen.
Analyse
Sichtbar ist die hohe Spannbreite. Im Mittelwert kommt es zu einem Anstieg von 3,9 % bei Außerachtlassung der fehlenden Werte
aus Potsdam: Steigerung von 5,7 %.
Höchste Anstiege in Darmstadt (+12,5 %) und in Jena (+10,6 %), einziger Rückgang in Salzgitter (-4,0 %).
5
7.998
5.864
12.694
n.v.
6.023
15.605
15.715
12.746
9.091
8.853
10.510
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
18.000
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Euro
KeZa 81.1 SGB XII
Ist- Ausgaben HzP a.v.E. und i.E.
pro Leistungsberechtigtem HzP a.v.E. und i.E. in Euro
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2017
Entwicklung der Ausgaben HzP
Die Betrachtung der Ausgabenentwicklung pro Leistungsberechtigtem differenziert nach ambulant und
stationär zeigt in den meisten Städten höhere Fallkosten in der stationären als in der ambulanten HzP.
Bei Vermeidung stationärer HzP zugunsten der ambulanten HzP können somit Einsparungen pro Fall erzielt
werden, in Einzelfällen liegen jedoch ambulante über stationären Fallkosten, wie die Beispiele Darmstadt,
Jena und Kassel auch schon im Vorjahr zeigen. Im Berichtsjahr ist dies nun auch in Potsdam der Fall.
Ursache hierfür sind kostenintensive Einzelfälle wie eine 24-Stunden-Betreuung oder Nicht-Pflegeversicherte,
für die der Sozialhilfeträger die Ausgaben vollständig übernimmt.
Bei konsequenter Umsetzung von „ambulant vor stationär“ ist somit ein Ausgabenanstieg nicht immer zu
verhindern.
Zudem ist die Ausgabenentwicklung auch durch Veränderungen des Vergütungsniveaus beeinflusst.
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII
5
Seite 85
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII
2017
Beobachtung/Anmerkung
Halle: Zuständigkeit HzP i.E. beim
überörtlichen Träger der Sozialhilfe
Die Fallkosten stehen vor allem im
Zusammenhang mit kostenintensiven
Einzelfällen, wie sie durch eine 24-
Stunden-Pflege oder bei nicht
Versicherten entstehen können.
Anteil der LB ohne Pflegeversicherung
ist relativ konstant bei rund 30 %, im
Vergleich zum Vorjahr leichte
Reduzierung
Analyse
Im Mittelwert sind die ambulanten Netto-Fallkosten um 9,7 % gestiegen (ohne den Wert aus Potsdam +7,4 %). Eine Reduzierung
zeigt sich nur in Salzgitter (-28,6 %), stärkste Steigerungen zeigen sich in Erlangen (+21,5 %) und Ludwigshafen (+20,1 %).
5
5.643
5.304
13.278
6.361
n.v.
10.643
16.800
11.185
10.753
3.070
9.227
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
18.000
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Euro
KeZa 82.2 SGB XII
Netto-Ausgaben HzP a.v.E.
(Ist-Ausgaben minus Ist- Einnahmen)
pro Leistungsberechtigtem pro Jahr in Euro
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2017
Nettoausgaben pro Leistungsberechtigtem in der ambulanten HzP
Die Netto-Fallkosten weisen in der ambulanten HzP eine hohe Spannbreite aus, was durch die
unterschiedliche Anzahl von kostenintensiven Einzelfällen in der Gruppe der Leistungsberechtigten bedingt
ist. Vor allem Kassel und in einem geringeren Umfang auch Darmstadt weisen eine überdurchschnittlich
hohe Anzahl solcher Fälle aus, sodass sich hierdurch die hohen ambulanten Fallkosten begründen lassen.
Der Vergleich zum Anteil der Leistungsberechtigten mit Pflege durch Privatpersonen zeigt tendenziell
geringere Fallkosten in den Städten, in denen auch ein höherer Anteil an Leistungsberechtigten mit Pflege
durch Privatpersonen ausgewiesen wird (Chemnitz, Erlangen, Braunschweig) und umgekehrt höhere
Fallkosten in den Städten, in denen der Anteil der Privatgepflegten unterdurchschnittlich ausgeprägt ist (vor
allem Darmstadt und Kassel).
Es zeigt sich darin auch der Einfluss von landesrechtlichen Regelungen. In Hessen existieren keine
spezifischen Regelungen zur Kostenübernahme bei der Pflege von Schwerstmehrfachbehinderungen, wie sie
es in anderen Bundesländern gibt, sodass vor allem in Kassel und Darmstadt teure Einzelfälle zu verzeichnen
sind, die Einfluss nehmen auf die durchschnittlichen Fallkosten.
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII
5
Seite 87
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII
2017
Beobachtung/Anmerkung
Erlangen und Halle: Zuständigkeit
HzP i.E. beim überörtlichen Träger der
Sozialhilfe
Kassel: Enthalten sind Zahlungen für
13 Monate
Die Ausgaben sind nur teilweise
steuerbar; ein direkter Einfluss besteht
durch Verhandlungen mit den Trägern
über die Tagessätze der Einrichtungen,
die je nach Bundesland von den
Pflegekassen, örtlichen oder
überörtlichen Trägern der Sozialhilfe
geführt werden.
Dabei ist das Gefälle zwischen den
Bundesländern groß, Die Steuerung
der Belegung ist erschwert, da häufig
ein Antrag erst gestellt wird, wenn
eine Unterbringung bereits erfolgt und
das eigene Vermögen aufgebraucht
ist.
Veränderungen sind auch vom
individuellen Bedarf der
Leistungsberechtigten abhängig.
Analyse
Anstieg um 3,0 % (ohne Berücksichtigung des Wertes aus Potsdam (+6,6 %)),
stärkste Erhöhungen in Kassel (+17,6 %) und Darmstadt (+13,8 %), Reduzierungen
nur in Salzgitter (-3,6 %) und Ludwigshafen (-0,7 %)
5
8.046
5.626
11.260
n.v.. n.v.
9.302
13.371
11.674
7.074
8.369
9.340
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
Euro
KeZa 85.2 SGB XII
Netto-Ausgaben HzP i.E.
(Ist-Ausgaben minus Ist-Einnahmen)
pro Leistungsberechtigtem i.E. pro Jahr in Euro
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Seite 88
2017
Einflussfaktoren auf die Nettoausgaben pro Leistungsberechtigtem in der stationären HzP
Kostensatzerhöhungen (in Darmstadt und Jena) auch bedingt durch Erhöhung der Mindestlöhne
Verschiebungen innerhalb der Pflegestufen in Abhängigkeit zum individuellen Pflegebedarf (umgekehrt zeigen
sich in Braunschweig und Ludwigshafen wenige Verschiebungen in den Pflegestufen und gleichzeitig
moderate Abweichungen bei den stationären Fallkosten)
Zusammensetzung der Gruppe von Leistungsberechtigen und deren einsetzbares Einkommen und Vermögen
Stichtagsbetrachtung können von den Jahresdurchschnittswerten abweichen und wie in Jena zu einem
Anstieg der Fallkosten führen, wenn sich die Anzahl der Leistungsberechtigten zum Stichtag reduziert hat.
Einsatz von Fallmanagement zeigt in Ludwigshafen eine positive Wirkung auf die Dichte und die stationären
Fallkosten. Auch die durchschnittliche Verweildauer der Leistungsberechtigten in den Einrichtungen hat sich
reduziert.
Die Nettoausgaben sind zudem von der Einnahmeentwicklung beeinflusst, die im Jahresverlauf stark
schwanken kann. Im Mittelwert zeigt sich ein Anstieg, der sich jedoch aus sehr unterschiedlichen
Entwicklungen in den Städten ergibt. Einnahmeerhöhungen weisen Darmstadt (+60,4 %), Salzgitter
(+15,5 %) und Jena (+9,7 %) aus. In allen anderen Städten kommt es zu Reduzierungen, am stärksten in
Chemnitz mit 13,8 %. Positive Auswirkungen können durch den Einsatz eines spezialisierten
Einnahmemanagements erzielt werden.
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII
5
Seite 89
2017
Verweildauern in der stationären HzP
Die finanzielle Belastung der Städte ergibt sich neben dem Fallsetting (ambulant/stationär/privat gepflegt etc.)
auch aus der Verweildauer eines Falles im stationären Leistungsbezug.
Eine rückläufige Verweildauer kann ein Hinweis darauf sein, dass der Grundsatz „ambulant vor stationär“
umgesetzt wird und erfolgreich ist. Aber auch andere Faktoren nehmen Einfluss auf die Verweildauer. So
können Leistungen der HzP erst nach Verbrauch der eigenen Ressourcen in Anspruch genommen werden,
sodass eine niedrigere Verweildauer auch Indikator für vorheriges Vermögen sein kann.
Für die Erhebung der Verweildauern wurden abgeschlossene Leistungsfälle zugrunde gelegt. Die Bezugsdauer
aller Leistungsberechtigten, die im Laufe des Betrachtungsjahres ausgeschieden sind, werden erfasst.
Es zeigen sich größere Abweichungen bei der Betrachtung der Ergebnisse im Median und im Mittelwert
zwischen 29,3 und 37,8 Monaten.
Im Vergleich zum Vorjahr haben sich beide Werte erhöht. Gleichzeitig kommt es auch zu einem Anstieg der
Ausgaben pro Leistungsberechtigtem in der stationären HzP im Mittelwert. In beiden Kennzahlen zeigen sich
auch Erhöhungen in Chemnitz und Kassel; ungleiche Entwicklungen in Jena und Ludwigshafen. In
Darmstadt reduziert sich die Verweildauer bei gleichzeitigem Anstieg der stationären Fallkosten.
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII
5
Seite 90
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
2017
6
Seite 91
2017
Entwicklung der Asylantragszahlen
Im Jahr 2016 stellten 745.545 Personen einen Asylantrag in Deutschland, davon waren 722.370
Erstanträge. Im Vorjahr betrug die Zahl 476.649, sodass es hier zu einer Steigerung von 56 % kommt.
Diese Zahlen spiegeln die offizielle Statistik wider und damit die Zahl der bearbeiteten Anträge. Hier kam es
durch den sprunghaften Anstieg der Antragszahlen zu zeitlichen Verzögerungen bei der Bearbeitung, sodass
hierüber nicht das tatsächliche Geschehen abgebildet werden kann.
Die tatsächliche Zahl der Eingereisten beträgt im Jahr 2016 rund 280.000, was einem Rückgang im
Vergleich zum Vorjahr von 69 % entspricht.
Durch die starke Zuwanderung der Asylsuchenden bereits im Vorjahr, konnte im Berichtsjahr auf geschaffene
Grundlagen hinsichtlich der Versorgung und Unterbringung der Asylbewerber zurückgegriffen werden.
Trotzdem war die Belastungssituation im kommunalen Verwaltungsgeschehen anhaltend stark. Dabei
mussten auch durch den erneuten Anstieg der Fallzahlen teilweise weiterhin erhöhte Ausgaben in Kauf
genommen werden, da in der prekären Vorjahrssituation geschlossene Verträge eine längerfristige Gültigkeit
besitzen und sich auch auf 2016 auswirken.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
6
Seite 92
2017
Gesetzliche Entwicklungen: Veränderungen durch das Asylpaket II (in Kraft seit 17.03.2016)
Beschleunigte Asylverfahren für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, Folgeantragsteller und
Personen, die beim Asylverfahren nicht mitwirken
Anpassung der monatlichen Geldbeträge für den persönlichen Bedarf nach dem AsylbLG, bspw. Absenkung
der Leistungen für Alleinstehende um 10 Euro je Monat
Aussetzen des Familiennachzugs für zwei Jahre bei Personen mit subsidiärem Schutz
Abbau von Abschiebehindernissen: Eine Abschiebung kann z.B. auch dann durchgeführt werden, wenn die
medizinische Versorgung im Zielstaat nicht gleichwertig mit der Versorgung in Deutschland ist.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
6
Seite 93
2017
Gesetzliche Grundlagen I
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG): Regelungen der Höhe und Form von Leistungen für Asylbewerber,
Geduldete und vollziehbar zur Ausreise verpflichtete Ausländer und Sicherung des Grundbetrags
Grundleistungen (§ 3 AsylbLG): Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung,
Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt in Form
von Sachleistungen, ggf. in Form von Wertgutscheinen, oder Geldleistungen
Leistungen für Bildung und Teilhabe (§ 3 Abs. 3 AsylbLG)
Geldbetrag zur Deckung aller persönlichen notwendigen Bedarfe (§ 3 Abs. 4 AsylbLG)
Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (§ 4 AsylbLG)
Arbeitsgelegenheiten und Leistungen zur Integration (§ 5 ff. AsylbLG)
Weitere Leistungen bei besonderen Umständen, die vom Einzelfall abhängen (§ 6 AsylbLG)
Leistungen in besonderen Fällen (§ 2 AsylbLG): Nach Grundleistungsbezug über eine Dauer von 15
Monaten ist das SGB XII entsprechend anzuwenden
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
6
Seite 94
2017
Gesetzliche Grundlagen II
Leistungsberechtigter Personenkreis nach § 1 AsylbLG:
Ausländer, die eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen
Ausländer, die wegen des Krieges in ihrem Heimatland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1
oder § 24 des Aufenthaltsgesetzes oder eine Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen nach
§ 25 Abs. 4 Satz 1 oder Abs. 5 des Aufnahmegesetzes besitzen
Ausländer, die eine Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes besitzen
Ausländer, die vollziehbar ausreisepflichtig sind
Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige Kinder der aufgeführten Personengruppen
Betrachtete Aspekte
Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG
Ausgaben für Leistungen nach dem AsylbLG
Erstattungen der Ausgaben für Leistungen nach dem AsylbLG
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
6
Seite 95
2017
Besonderheiten
Verteilung der Asylantragsteller auf die Bundesländer erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel, der jährlich auf Grundlage von
Steuereinnahmen und der Bevölkerungsanzahl der einzelnen Länder berechnet wird.
2,72 % Thüringen, 2,89 % Sachsen-Anhalt, 3,04 % Brandenburg, 5,08 % Sachsen, 4,84 % Rheinland-Pfalz, 7,35 % Hessen,
9,32 % Niedersachsen, 15,52 % Bayern
Die Zuteilung der Asylbewerber auf die Bundesländer erfolgt dabei auch nach dem Herkunftsland, unter anderem um einen
möglichst effektiven Einsatz von Dolmetschern gewährleisten zu können.
Eine Verteilung auf landeszugehörige Landkreise und kreisfreie Städte wird per Zuweisung vorgenommen. Je nach Bundesland
finden dabei verschiedene Faktoren Berücksichtigung (bspw. Einwohnerzahl oder Ausländeranteil).
In Braunschweig mussten bis zum 31.12.2015 nur rund 50 Flüchtlinge aufgenommen werden, da die Stadt aufgrund des
Standortes einer Landesaufnahmeeinrichtung einen Sonderstatus besaß.
Auch in Chemnitz, Darmstadt, Erlangen und Kassel bestehen zentrale Erstaufnahmeeinrichtungen. In diesen Städten gelten
jedoch keine Ausnahmebefreiungen von Zuweisungen.
Die Zuständigkeiten für die Durchführung des AsylbLG und die Kostenträgerschaft werden durch die Bundesländer geregelt.
In der Folge kommt es zu sehr unterschiedlichen Erstattungsregelungen in den Bundesländern (bspw. Spitzabrechnung in
Bayern, pauschale Erstattungen in Hessen, quotales System in Niedersachsen).
Die verschiedenen Erstattungsregelungen führen zu unterschiedlichen Finanzlagen in den Kommunen. Auch hinsichtlich der
Vergleichbarkeit zwischen den Städten besteht hierin eine Herausforderung.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
6
Seite 96
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
2017
Beobachtung/Anmerkung
Mittelwert und Median sind ohne den
Wert aus Braunschweig berechnet.
Anstieg in Braunschweig bedingt durch
Aufhebung des zuvor geltenden
Sonderstatus, durch den nur sehr
wenige Flüchtlinge aufgenommen
werden mussten.
Hoher Anstieg in Darmstadt bedingt
durch erhöhte Anzahl von Einwohnern,
durch die sich die Zuweisungsquote in
die Stadt erhöhte, sowie Wegfall des
„Zuweisungspuffers“
Gesamtentwicklung spiegelt den
Höhepunkt der Zuwanderung in 2016
wider.
Analyse
Deutlich werden die unterschiedlichen Zuweisungsquoten, die die Unterschiede zwischen den Dichten bedingen sowie der Anstieg im
Vergleich zum Vorjahr (im Mittelwert +57%, im Median +46 %).
Stärkste Anstiege in Braunschweig (+574 %) und Darmstadt (+237 %)
6
1,3
9,2
10,7
8,2
9,0
7,8
10,3
11,0
4,2
13,1
8,8
9,2
0
2
4
6
8
10
12
14
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW Median
KeZa 1 Asyl
Dichte der Leistungsberechtigten von AsylbLG
im Jahresmittelwert pro 1.000 Einwohner
2012 2013 2014 2015 2016
con_sens
Seite 97
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
2017
Beobachtung/Anmerkung
Mittelwert und Median sind ohne den
Wert aus Braunschweig berechnet.
In Halle sind in den Falldaten durch
verspätete Entscheidungen des BMAS
(rückwirkender Statuswechsel)
Fehlbelegungen enthalten.
Die Art der Unterbringung ist stark von
der Situation auf dem jeweiligen
Wohnungsmarkt abhängig, aber auch
von Konzepten, die in den Städten
verfolgt werden.
In Erlangen dürfen LB bspw. erst mit
einer Anerkennung bzw.
Bleibeberechtigung in eine Wohnung
ziehen. In Chemnitz z.B. existiert ein
kommunales Asylkonzept, das eine
dezentrale Unterbringung für 2/3 der LB
vorsieht.
Analyse
Mehr Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG sind in Gemeinschaftsunterkünften als in Wohnungen untergebracht. Teilweise ist es
zu größeren Verschiebungen in der Form der Unterbringung gekommen, die durch verfügbare Unterbringungsmöglichkeiten bedingt
sind. Notunterkünfte konnten vermehrt aufgelöst werden.
6
69,4
85,4
74,6
94,3
65,1
49,4
69,1
55,6
71,3
80,2
71,7 71,3
30,6
14,6
25,4
5,7
34,9
50,6
30,9
44,4
28,7
19,8
28,3 28,7
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW Median
KeZa 10 Asyl
Anteile der Leistungsberechtigten im Jahresdurchschnitt
nach Form der Unterbringung
Gemeinschaftsunterkünfte Wohnungen MW Vorjahr
con_sens
in Prozent
Seite 98
2017
Auszahlungen für Leistungen nach dem AsylbLG
Die Auszahlungen für Leistungen nach dem AsylbLG setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen:
Auszahlungen für Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften
Auszahlungen für Unterbringung in Wohnungen
Auszahlungen für Regelleistungen (laufende Leistungen und einmalige Leistungen nach § 3 AsylbLG)
Auszahlungen für Leistungen analog zu den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII für Leistungsberechtigte nach
§ 2AsylbLG (inkl. Krankenhilfe entsprechend § 264 SGB V)
Auszahlungen für Personen mit Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt nach
§ 4 AsylbLG
Auszahlungen für Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG
Auszahlungen für sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG
Insgesamt sind die Bruttoauszahlungen aufgrund der stark erhöhten Fallzahlen deutlich gestiegen. Während
in 2014 pro Einwohner noch 23,80 Euro aufgewendet werden mussten, waren es in 2015 bereits 52,40
Euro. Für 2016 werden nun Ausgaben pro Einwohner in Höhe von 112,80 Euro ermittelt (+115,4 %)
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
6
Seite 99
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
2017
Beobachtung/Anmerkung
Außer in Darmstadt, Jena und Chemnitz
sind in den dargestellten Ausgaben in den
Städten auch die Ausgaben für in
Gemeinschaftsunterkünften untergebrachte
anerkannte Flüchtlinge enthalten. Diese
werden von den Jobcentern erstattet.
Ludwigshafen, Erlangen: ohne Ausgaben für
Notunterkünfte
Darmstadt: Erhöhte individuelle Bedarfslage
der Leistungsberechtigten sowie
rückwirkende Ausgaben für KdU
Neben höheren Ausgaben für die
Unterbringung steigern sich die Ausgaben in
Darmstadt, Erlangen Halle und Jena auch
durch höhere Krankenhilfekosten.
Zudem werden in Erlangen Asylbewerber
ausschließlich in den relativ teureren GUs
untergebracht.
Analyse
Die Nettoausgaben pro Leistungsberechtigtem nach dem AsylbLG haben sich im Mittelwert um 30,8 % erhöht. Besondere Steigerungen
verzeichnen Erlangen (+110,8 %), Jena (+66,4) und Darmstadt (+59,9 %). Zu Reduzierungen kommt es nur in Chemnitz
(-3,1 %) und Salzgitter (-0,8 %).
6
9.558
8.626
10.908
13.616
12.228
11.296
10.325
8.667
19.375
10.491
11.509
10.699
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW Median
KeZa 21.1 Asyl
Nettoauszahlungen für Leistungen nachAsylbLG ohne Abzug von Erstattungen
pro Leistungsberechtigtem nach AsylbLG im Jahresmittelwert in Euro
2012 2013 2014 2015 2016
con_sens
Seite 100
2017
Formen der Unterbringung
Einen großen Einfluss auf die Auszahlungen pro Leistungsberechtigtem haben die Ausgaben für die
Unterbringung der Flüchtlinge.
Die Unterbringung der Leistungsberechtigten erfolgt in Gemeinschaftsunterkünften oder Wohnungen.
Unterschiedliche Konzepte werden verfolgt. Während bspw. in Chemnitz und Salzgitter Konzepte entwickelt
wurden, nach denen in Stufenverfahren Leistungsberechtigte dezentral untergebracht werden sollen, wird in
Erlangen eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften angestrebt. Beispiele für verfolgte Konzepte sind
im Vorjahresbericht zu finden.
Steigende Fallzahlen führten dazu, dass Kapazitäten schnell erweitert werden mussten und dabei zum Teil
erhöhte Ausgaben in Kauf genommen werden mussten. Für oftmals ungeeignete Angebote mussten teilweise
größere Umbauarbeiten finanziert werden.
Zudem kommen in Gemeinschaftsunterkünften häufig weitere Ausgaben für Sicherheits- und
Betreuungspersonal hinzu, welche für die Unterbringung in Wohnungen nicht notwendig sind.
So liegen die Ausgaben pro Leistungsberechtigtem in Wohnungen (MW: 2.278 Euro) deutlich unter denen für
Personen in Gemeinschaftsunterkünften (MW: 9.502 Euro).
Inzwischen stehen in einigen GU wieder Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die verfügbaren
Kapazitäten können nicht immer genutzt werden, sodass teilweise Leerstände mit finanziert werden müssen.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
6
Seite 101
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
2017
Beobachtung/Anmerkung
Außer in Darmstadt, Jena und Chemnitz
sind in den dargestellten Ausgaben in
allen Städten auch die Ausgaben für in
Gemeinschaftsunterkünften
untergebrachte anerkannte Flüchtlinge
enthalten. Diese werden von den
Jobcentern erstattet.
Ludwigshafen: ohne Ausgaben für
Notunterkünfte
Für Erlangen ist dies auch die Erklärung
für den Anstieg. Die Unterkünfte sind
teuer und werden zunehmend von
anerkannten Flüchtlingen bewohnt, die
in den Unterkünften verbleiben.
In Jena wurden Containerunterkünfte
eröffnet, die um ein Vielfaches teurer
sind als herkömmliche GU.
Analyse
Der Vergleich der Bruttoauszahlungen pro Leistungsberechtigtem in Gemeinschaftsunterkünften zeigt für die Städte, in denen Werte
des Berichtsjahres und des Vorjahres vorliegen, eine Steigerung von knapp 34 %. Die stärksten Erhöhungen weisen Halle (+56,4 %)
und Jena (+134,4 %) aus.
6
2.941
4.979
7.034
6.246
8.787
7.660
6.429
646
13.619
1.573
5.991
6.337
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW Median
KeZa 23.1 Asyl
Bruttoauszahlungen für Gemeinschaftsunterkünfte pro Leistungsberechtigtem
in Gemeinschaftsunterkünften im Jahresmittelwert in Euro
2012 2013 2014 2015 2016
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Seite 102
2017
Unterbringungssituation in den Städten
Die Darstellung der Ausgaben pro Leistungsberechtigtem in Gemeinschaftsunterkünften weist für alle Städte
außer für Darmstadt, Jena und Chemnitz, Ungenauigkeiten aus, da Ausgaben enthalten sind für anerkannte
Flüchtlinge, die keine Leistungen nach dem AsylbLG erhalten. Ihnen werden Leistungen nach dem SGB II
gewährt. Für anerkannte Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften geht der Träger der Sozialhilfe in
Vorleistung und erhält Erstattungen vom Jobcenter.
In Darmstadt wurde für die Unterbringung von Asylbewerbern auf Hotels zurückgegriffen, die kostenintensiver
sind als herkömmliche GU. Dies führt zum Anstieg der Ausgaben.
Neben der Errichtung von Containerunterkünften in Jena schlagen auch Fixkosten zu Buche, die auch bei
einer Nichtauslastung der Unterkünfte aufgewendet werden müssen. Zu den anerkannten Flüchtlingen, die
noch in den Gemeinschaftsunterkünften leben, zählen auch Personen, die im Rahmen des Familiennachzuges
untergebracht werden.
Ausgaben für Leerstände sind in den Ausgaben der Städte enthalten. Dies ist bspw. der Grund, weshalb sich
in Kassel die Ausgaben pro Leistungsberechtigtem in Gemeinschaftsunterkünften erhöhten. Während die
Anzahl der Leistungsberechtigten im Jahresverlauf sank, erhöhten sich die Platzzahlen in den
Gemeinschaftsunterkünften, sodass vermehrt Leerstände finanziert werden mussten. Zudem sind die
Betriebskosten gestiegen.
In Salzgitter wird eine eigene Gemeinschaftsunterkunft betrieben. Die Ausgaben können hier besser reguliert
werden und liegen unter den Ausgaben pro Leistungsberechtigtem in Wohnungen.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
6
Seite 103
2017
Ausgaben für Krankenhilfe
Neben den Ausgaben für die Unterbringung der Asylbewerber besteht ein erheblicher Einflussfaktor durch
Ausgaben, die für Krankenhilfe aufzuwenden sind.
Die Höhe dieser Ausgaben ist stark von der Zusammensetzung der Gruppe von Leistungsberechtigten geprägt,
die ggf. an traumatischen Belastungsstörungen leiden, deren Behandlung zusätzliche Behandlungskosten
verursachen. Der individuelle Gesundheitszustand ist ausschlaggebend.
Ein Anspruch auf Krankenhilfe besteht entweder nach § 4 AsylbLG für Leistungsberechtigte nach § 3
AsylbLG oder entsprechend § 264 SGB V für Leistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG.
Ist ein Asylbewerber berechtigt einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, kann eine frühzeitige Unterstützung bei
der Suche nach einer Erwerbstätigkeit hilfreich sein, um nicht nur die Ausgaben für den Lebensunterhalt,
sondern auch um Ausgaben für die Krankenhilfe zu regulieren. Für die Unterstützung werden jedoch
personelle Ressourcen benötigt, die nicht überall im ausreichendem Maße vorgehalten werden.
Die Überprüfung der Krankenhilfekosten und Kostensenkungsmaßnahmen, bspw. durch Spezialisierungen in
der Leistungssachbearbeitung oder die Vereinbarung von Einzelpauschalen zur Finanzierung der
Krankenhilfekosten, können einen Beitrag zur Ausgabensenkung beitragen.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
6
Seite 104
2017
Finanzielle Belastungssituation der Städte
Die Erbringung der Leistungen nach dem AsylbLG ist auf die kommunale Ebene der kreisfreien Städte und
Landkreise delegiert. Ausgaben sollten demnach erstattet werden. Die landesrechtlichen Regelungen hierzu
variieren stark und führen zu unterschiedlichen Ausgabendeckungsgraden.
Im Benchmarking erfolgt die Ermittlung der Finanzdaten generell auf Basis der Finanzrechnung. Erfasst
werden tatsächlich geflossene Zahlströme. Für die Betrachtung der Erstattungen muss somit eine zeitliche
Verzögerung berücksichtigt werden, da diese rückwirkend nach Ablauf des Quartals, in dem die
Leistungserbringung getätigt wurde, ausgezahlt werden. Hierdurch kann die aktuelle Finanzsituation einer
Stadt dargestellt werden.
Für die Darstellung, inwieweit die Ausgaben unabhängig vom Zahlungszeitpunkt generell gedeckt sind, erfolgt
zudem eine Ermittlung der Erstattungen bezogen auf die jeweiligen Quartale, in denen die Auszahlungen
entstanden sind.
Beide Größen sind in der nachfolgenden Grafik dargestellt. In den Berechnungen erfasst sind nur die
Ausgaben, die für Leistungen nach dem AsylbLG entstehen. Hinzu kommen jedoch weitere Ausgaben, wie die
Sachbearbeitung oder sozialpädagogische Betreuung der Leistungsberechtigten, die nicht in die
Berechnungen eingeflossen sind, weil sie nicht Leistungsbestandteil nach dem AsylbLG sind. Zudem
entstehen Folgekosten beim Wechsel in andere Leistungssysteme, die hier nicht einbezogen werden und
schwer zu beziffern sind.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
6
Seite 105
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
2017
Beobachtung/Anmerkung
Quotales System in Niedersachsen: Ein
Ausweis der Erstattungen für vier
Quartale ist für Braunschweig und
Salzgitter nicht möglich.
Obwohl in einigen Bundesländern
Erstattungsregelungen verändert
wurden, variiert der Deckungsgrad im
Vergleich zum Vorjahr nur unwesentlich
(MW VJ: 82,3 % nach Zahlstrom, MW
VJ: 73,4 % nach Quartalen)
Die finanzielle Belastung ist in
Ludwigshafen und Braunschweig am
stärksten, geringer in Erlangen und
Halle.
Analyse
Es zeigen sich starke Abweichungen der Ergebnisse zwischen den Städten, die auf die landesrechtlichen Erstattungsregelungen
einerseits zurückzuführen sind und andererseits auf Verzögerungen der Auszahlungen nach Zahlstrom oder der Abrechnungen pro
Quartal. Größere Abweichungen bestehen bei der Betrachtung der Zahlströme.
6
23,0
94,9
90,0
0,0
107,3
65,5
115,4
18,4
98,7
57,9
74,6
90,0
n.v.
94,9
79,5
100,0
106,2
59,5
93,7
0,0 n.v. n.v.
76,3
93,7
0
20
40
60
80
100
120
140
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW Median
KeZa 20.3_20.4 Asyl
Vergleich der Anteile der Erstattungen an den Nettoauszahlungen
für Leistungen nach dem AsylbLG in Prozent
nach Zahlstrom für vier Quartale
con_sens
Seite 106
Ausblick
2017
7
Seite 107
2017
Schwerpunkte im nächsten Benchmarking-Jahr
Die Entwicklungen der Kennzahlenwerte werden im nächsten Jahr vor dem Hintergrund der aktuellen
Gesetzesänderungen hochgradig spannend sein.
Auswirkungen auf das Kennzahlengeschehen dürfte das Bundesteilhabegesetz (BTHG) aufgrund neuer
Einkommensgrenzen, Zuständigkeitsregelungen und Auswirkungen auf die Praxis in der Leistungsgewährung
der GSiAE haben.
Weiterhin bleiben die Auswirkungen der Pflegestärkungsgesetze (PSG) II + III abzuwarten, hier ist von
starken Veränderungen zwischen den Gruppen der Leistungsberechtigten und entsprechend bei den Ausgaben
der Städte auszugehen.
Tagespolitisch beeinflusst und von hoher Relevanz für die Kommunen ist die Entwicklung im Rechtskreis
AsylbLG, die zahlenmäßige Entwicklung lässt sich nicht prognostizieren und genießt höchste Aufmerksamkeit.
Zudem gehen zunehmend mehr Personen aus dem Rechtskreis AsylbLG in den Rechtskreis SGB II über. Trotz
konjunkturell guter Entwicklung können deshalb bereits jetzt Steigerungen bzw. Stagnationen in der SGB II-
Dichte beobachtet werden. Die weitere Entwicklung gilt es abzuwarten und zu steuern.
Diese und weitere Themen werden auch im kommenden Benchmarkingjahr vertieft bei Fachtagen betrachtet
und Steuerungsansätze für die Kommunen erarbeitet werden.
Ausblick
7
Seite 108
Anhang
2017
8
Seite 109
2017
Wirtschaftsindikatoren
Die im Rahmen des Benchmarking untersuchten Wirtschaftsindikatoren sind:
Unterbeschäftigungsquote
Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort
Verfügbares Einkommen je Einwohner
Bruttoinlandsprodukt je Einwohner
Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigen
Steuerpflichtiges Einkommen je Steuerpflichtigen
Diese wurden in Form von Netzgrafiken für die einzelnen Städte in Bezug zueinander gesetzt. Der gewichtete
indizierte Mittelwert aller Städte wird darin als gestrichelte rote Linie dargestellt. Eine kleine Fläche zeigt dabei
eine Situation unter dem Mittelwert und damit eine eher positive Situation in dem jeweiligen Bereich an (grün),
eine große Fläche einen Wert über dem Mittelwert und damit eher eine in diesem Bereich belastende Situation für
die jeweilige Stadt (rot). Damit die Darstellung in der gewünschten Form erfolgen kann, wurden die Indikatoren
mit umgekehrten Vorzeichen berechnet (außer bei der Unterbeschäftigungsquote), damit der Ausweis im positiv
grünen bzw. negativ roten Bereich erfolgen kann.
Anhang
8
Seite 110
2017
Wirtschaftsindikatoren Braunschweig
Anhang
-0,73
-0,64
-0,32
0,35
0,20
-0,02
Unterbeschäftigtenquote 2016
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort) 2016
Verfügbares Einkommen je EW
2014
BIP je EW 2014
BIP je Erwerbstätigen 2014
Gemeindliche Steuerkraft in
Euro je EW 2015
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Braunschweig MW
con_sens
8
Seite 111
2017
Wirtschaftsindikatoren Chemnitz
Anhang
0,12
-1,46
0,25
0,93
1,00
1,05
Unterbeschäftigtenquote 2016
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort) 2016
Verfügbares Einkommen je EW
2014
BIP je EW 2014
BIP je Erwerbstätigen 2014
Gemeindliche Steuerkraft in
Euro je EW 2015
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Chemnitz MW
con_sens
8
Seite 112
2017
Wirtschaftsindikatoren Darmstadt
Anhang
-0,79 1,21
-0,97
-0,92
-0,57
-1,00
Unterbeschäftigtenquote 2016
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort) 2016
Verfügbares Einkommen je EW
2014
BIP je EW 2014
BIP je Erwerbstätigen 2014
Gemeindliche Steuerkraft in
Euro je EW 2015
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Darmstadt MW
con_sens
8
Seite 113
2017
Wirtschaftsindikatoren Erlangen
Anhang
-1,62 -0,66
-2,19
-1,77-0,94
-1,59
Unterbeschäftigtenquote 2016
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort) 2016
Verfügbares Einkommen je EW
2014
BIP je EW 2014
BIP je Erwerbstätigen 2014
Gemeindliche Steuerkraft in
Euro je EW 2015
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Erlangen MW
con_sens
8
Seite 114
2017
Wirtschaftsindikatoren Halle (Saale)
Anhang
1,51
0,36
1,29
1,20
1,17
1,51
Unterbeschäftigtenquote 2016
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort) 2016
Verfügbares Einkommen je EW
2014
BIP je EW 2014
BIP je Erwerbstätigen 2014
Gemeindliche Steuerkraft in
Euro je EW 2015
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Halle (Saale) MW
con_sens
8
Seite 115
2017
Wirtschaftsindikatoren Jena
Anhang
-0,54
-0,21
1,05
0,68
0,64
0,54
Unterbeschäftigtenquote 2016
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort) 2016
Verfügbares Einkommen je EW
2014
BIP je EW 2014
BIP je Erwerbstätigen 2014
Gemeindliche Steuerkraft in
Euro je EW 2015
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Jena MW
con_sens
8
Seite 116
2017
Wirtschaftsindikatoren Kassel
Anhang
0,50
1,79
0,24
0,09
0,46
-0,36
Unterbeschäftigtenquote 2016
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort) 2016
Verfügbares Einkommen je EW
2014
BIP je EW 2014
BIP je Erwerbstätigen 2014
Gemeindliche Steuerkraft in
Euro je EW 2015
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Kassel MW
con_sens
8
Seite 117
2017
Wirtschaftsindikatoren Ludwigshafen
Anhang
0,60
0,06
0,32
-1,29
-1,85
-1,08
Unterbeschäftigtenquote 2016
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort) 2016
Verfügbares Einkommen je EW
2014
BIP je EW 2014
BIP je Erwerbstätigen 2014
Gemeindliche Steuerkraft in
Euro je EW 2015
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Ludwigshafen MW
con_sens
8
Seite 118
2017
Wirtschaftsindikatoren Potsdam
Anhang
-0,41
-0,96
0,42
0,66
0,75
0,66
Unterbeschäftigtenquote 2016
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort) 2016
Verfügbares Einkommen je EW
2014
BIP je EW 2014
BIP je Erwerbstätigen 2014
Gemeindliche Steuerkraft in
Euro je EW 2015
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Potsdam MW
con_sens
8
Seite 119
2017
Wirtschaftsindikatoren Salzgitter
Anhang
1,36
0,51
-0,09
0,06
-0,88
0,29
Unterbeschäftigtenquote 2016
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort) 2016
Verfügbares Einkommen je EW
2014
BIP je EW 2014
BIP je Erwerbstätigen 2014
Gemeindliche Steuerkraft in
Euro je EW 2015
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Salzgitter MW
con_sens
8
Seite 120
2017
Bildung und Teilhabe
Folgende Kennzahlenergebnisse für den Bereich Bildung und Teilhabe werden dargestellt:
Ausgaben für BuT-Leistungen nach Ursache des Leistungsanspruchs
Ausgaben für BuT-Leistungen nach Leistungsarten
Ausgaben für BuT-Leistungen pro 1.000 Einwohner
Anhang
8
Seite 121
2017
Ausgaben für BuT-Leistungen nach Ursache des Leistungsanspruchs
Anhang
8
Seite 122
2017
Ausgaben für BuT-Leistungen nach Leistungsarten
Anhang
8
1.931.380
2.411.862
1.259.538
1.481.019
3.533.199
1.276.163
2.589.914
1.451.786
1.329.016
1.168.491
1.843.237
0
500.000
1.000.000
1.500.000
2.000.000
2.500.000
3.000.000
3.500.000
4.000.000
BS C DA ER HAL J KS LU P SZ MW
KeZa 2
Ausgaben für BuT-Leistungen
nach Leistungsarten im Berichtsjahr in Euro
Ausgaben für
Teilhabe am
sozialen und
kulturellen Leben
Ausgaben für
Mittagessen-
verpflegung
Ausgaben für
Lernförderung
Ausgaben für
Schülerbeförderung
Ausgaben für
persönlichen
Schulbedarf
Ausgaben für
Leistungen für
Schulausflüge und
mehrtägige
Klassenfahrten
Euro
Seite 123
2017
Ausgaben für BuT-Leistungen pro 1.000 Einwohner
Anhang
8
Seite 124
2017
Hilfe zur Pflege: Dichte HzP i.E.
Anhang
8
Seite 125
2017
Exkurs: Pflegestärkungsgesetz III
Pflegestärkungsgesetz I zum 01.01.2015 und Pflegestärkungsgesetz II zum 01.01.2016
Kernpunkte sind unter anderem die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im SGB IX sowie ein
neues Begutachtungsverfahren
Häusliche Pflege mehr im Mittelpunkt und stärkere Berücksichtigung von Menschen mit demenziellen
Erkrankungen bei der Definition von Pflegebedürftigkeit (Näheres dazu im Vorjahresbericht)
Zum 01.01.2017 Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes III mit folgenden wesentlichen Änderungen:
Umsetzung der Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in
der Pflege
Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes in das Sozialhilferecht
Maßnahmen zur Bekämpfung von Abrechnungsbetrug in der Pflege
Regelungen bzgl. der Abgrenzung und Klassifizierung von Medizinprodukten
Berufsrechtliche Vorschriften, insbesondere zur Gestaltung und Anerkennung von Qualifizierungen
Damit Ausbau und Verzahnung wohnortnaher Beratungsstrukturen, Schaffung altersgerechter Wohnformen,
niedrigschwelliger Betreuungsangebote und Stärkung der Pflege im Quartier mit Initiativrecht für Kommunen
zur Einrichtung von Pflegestützpunkten, Erprobung im Rahmen von Modellprojekten
Anhang
8
Seite 126
2017
Exkurs: Pflegestärkungsgesetz III
Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im SGB XII, Voraussetzungen für die Pflegebedürftigkeit
nach §61a SGB XII nun inhaltsgleich mit §14 Abs. 1 SGB IX (mit Ausnahme der zeitlichen Untergrenze
von 6 Monaten)
Herstellung der Begriffsidentität zwischen SGB IX und SGB XII, Ersetzung der bisherigen drei Pflegestufen
durch fünf Pflegegrade, „Pflegestufe 0“ besteht nicht länger und somit keine Anspruchsberechtigung für
Personen mit einem pflegerischen Bedarf unterhalb des Pflegegrades 1, Übergangsregelungen nach §138
SGB XII (sog. Bestandsschutz)
Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit nach §62 SGB XII
Bindung des Sozialhilfeträgers an die Entscheidung der Pflegekasse entsprechend §62a SGB XII
Pflegerischer Bedarf ist durch den Träger der Sozialhilfe zu ermitteln gemäß §63a SGB XII
Keine klare Abgrenzung zwischen HzP und EGH, Gleichrangigkeit bleibt bestehen
Entwicklungen bzw. Auswirkungen des PSG III werden in den folgenden Jahren zu beobachten und zu
diskutieren sein, zunächst Notwendigkeit für umfassende Anpassungen der Datenerhebungen
Anhang
8
Seite 127
2017
Veränderungen
Kommunen
Wohnort
Pflegebedürftigkeit
Begutachtung
Abrechnung
Mehr Pflegestützpunkte, freiere
Planung u. Steuerung von Angeboten
Stärkung von Pflege im Quartier
Angleichung
Pflegebedürftigkeitsbegriff SGB XI/XII
Neues Begutachtungsassessment
Verhinderung Abrechnungsbetrug,
Qualitätssicherung
Finanzierung der
Pflegestützpunkte
durch Kommunen,
Krankenkassen und
Pflegekassen zu
gleichen Teilen
Anhang
Exkurs: Pflegestärkungsgesetz III: Übersicht
8
Seite 128
2017
Ansprechpersonen
Anhang
Stadt Projektleitung Kontakt
Braunschweig Ralf-Werner Spranz ralf-werner.spranz@braunschweig.de
Chemnitz Ingrid Kutsche ingrid.kutsche@stadt-chemnitz.de
Darmstadt Katharina Emmel katharina.emmel@darmstadt.de
Erlangen Gabriele Schöner gabriele.schoener@stadt.erlangen.de
Halle (Saale) Annerose Winter annerose.winter@halle.de
Jena Christian Heise christian.heise@jena.de
Kassel Michael Hahn michael.hahn@kassel.de
Ludwigshafen Inge Fischer inge.fischer@ludwigshafen.de
Potsdam Karolin Kunze karolin.kunze@rathaus.potsdam.de
Salzgitter Cornelia Schulze cornelia-schluze@stadt.salzgitter.de
8
Seite 129
2017
Abkürzungsverzeichnis I
Anhang
Abkürzung Bedeutung
abh. abhängig
a.F . alte Fassung
ALG Arbeitslosengeld
AsylbLG Asylbewerberleistungsgesetz
AUS (SGB II) vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen
a.v.E. außerhalb von Einrichtungen
BA Bundesagentur für Arbeit
BG Bedarfsgemeinschaft
BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BuT Bildung und Teilhabe
dt. deutsch
ELB (SGB II) erwerbsfähige Leistungsberechtigte
8
Seite 130
2017
Abkürzungsverzeichnis II
Anhang
Abkürzung Bedeutung
ESLB (SGB II) erwerbsfähige sonstige Leistungsberechtigte
EW Einwohner
GSiAE Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
GU Gemeinschaftsunterkunft
HLU Hilfe zum Lebensunterhalt
HzP Hilfe zur Pflege
i.E. in Einrichtungen
Kap. Kapitel
KdU Kosten der Unterkunft
KOL (SGB II) Kinder ohne Leistungsanspruch
KV Krankenversicherung
LB Leistungsberechtigte
8
Seite 131
2017
Abkürzungsverzeichnis III
Anhang
Abkürzung Bedeutung
MW Mittelwert
NEF (SGB II) nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte
NESLB (SGB II) nicht erwerbsfähige sonstige Leistungsberechtigte
NLB (SGB II) nicht Leistungsberechtigte
PERS (SGB II) Personen in Bedarfsgemeinschaften
PV Pflegeversicherung
RLB (SGB II) Regelleistungsberechtigte
SGB (SGB II) Sozialgesetzbuch
SLB (SGB II) sonstige Leistungsberechtigte
u.a. unter anderem
vgl. vergleiche
zkT zugelassene kommunale Träger
8
2017/0435
11844 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
10.01.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnete nversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für Soziales
und Prävention OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0435
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 050-000-0001 Investitionsnummer:
Kostenträger: Verteilung Sachkonto: 6779220
Betreff: Kennzahlenvergleich 2016 – Benchmarking Schwerpunkte: Hilfe zum
Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur
Pflege, Kommunale Leistungen nach dem SGB II, Asylbewerberleistungsgesetz
Vorlage vom: 09.01.2018 09.01.2018
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen den Kennzahlenvergleich 2016 zur
Kenntnis.
Anlagen: Ergebnispräsentation Benchmarking 2016
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 09.01.2018:
An dem Kennzahlenvergleich 2016 haben sich insgesamt 10 mittelgroße deutsche Großstädte
beteiligt und Leistungs- sowie Finanzdaten der Leistungsarten Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU)
nach dem SGB XII, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) nach dem
SGB XII, der Hilfe zur Pflege (HzP) nach dem SGB XII, kommunale Leistungen nach dem
SGB II sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verglichen. Zweck
der Teilnahme am Benchmarkingkreis ist es, durch den interkommunalen Vergleich,
Handlungs- und Optimierungsbedarfe innerhalb der genannten Leistungsarten festzustellen
und negativen Entwicklungen entgegen zu steuern. Die kommunalen Steuerungs- und
Einflussmöglichkeiten sind dabei aber sehr unterschiedlich ausgeprägt. Bei den
existenzsichernden Leistungen HLU, GSiAE sowie dem SGB II, sind diese aufgrund ihrer
Struktur vergleichsweise gering.
Dies trifft vor allem auf die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung zu, insbesondere da diese seit 2014 im Rahmen der
Bundesauftragsverwaltung durch die Kommunen wahrgenommen werden. Die fiskalische
Zuständigkeit der Transferleistungen liegt zu 100% in der Hand des Bundes. Für die
Kommunen stehen daher vorrangig der qualitative Austausch zu Standards und Konzepten in
Bezug auf die Ausgestaltung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen mit dem Ziel der
Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und der Vermeidung weiterer Hilfebedarfe, wie
beispielsweise der Hilfe zur Pflege, sowie die Frage nach Best-Practice-Ansätzen zur
Organisation der Schnittstellen zu anderen Hilfesystemen im Vordergrund. Da die Personal -
und Sachkosten weiterhin zu Lasten der kommunalen Haushalte gehen, ist es dennoch auch im
Interesse der Städte die Fallzahlentwicklungen im Auge zu behalten. Im Berichtsjahr kann
hierzu festgehalten werden, dass die Dichte der Leistungsberechtigten in den meisten der
teilnehmenden Städte aufgrund der Wohngeldreform nach Jahren erstmalig gesunken ist.
Wegen der Verschiebung rein hauswirtschaftlicher Leistungen aus der HzP in die (voll vom
Bund finanzierte) GSiAE, ergibt sich für Darmstadt jedoch ein leichter Anstieg von 2,1% in der
Dichte, was sich in absoluten Zahlen durch den Zuwachs von 91 Leistungsberechtigten
ausdrückt. Ohne die Verschiebung der Leistungsberechtigten, wäre der Trend in Darmstadt
allerdings analog der anderen Städte aufgrund der Wohngeldreform rückläufig gewesen. Ein
Rechtskreiswechsel von der GSiAE in das Wohngeld hat keine Auswirkungen auf den
städtischen Haushalt, da das Wohngeld durch Bund und Land finanziert wird. Zum Stichtag
31.12.2016 haben 2.639 Personen GSiAE-Leistungen erhalten, wobei durchschnittlich jährlich
6.474 € pro Fall aufgewendet wurden. Insgesamt belaufen sich die Ausgaben der GSiA E auf
17.085.621 € netto, was einer Steigerung von 7,79 % gegenüber dem Vorjahreswert
entspricht. Im Vergleich zu den anderen Städten liegt die Entwicklung aber deutlich unterhalb
des Mittelwerts, der eine durchschnittliche Steigerung von 14,24 % ausweist. Aufgrund des
demografischen Wandels sowie der Entwicklung des Rentenniveaus, ist prospektive mit einer
weiter steigenden Dichte und damit wachsenden Ausgaben zu rechnen.
Im Bereich des SGB II sind die Daten sowie Steuerungsansätze und -bemühungen der
Bundesagentur für Arbeit soweit etabliert, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen
des Benchmarkingskreises lediglich Zahlenmaterial liefert. Entgegen den anderen genannten
Leistungsarten, wird daher nicht aktiv am Benchmarking teilgenommen und es erf olgen keine
weiteren Ausführungen dazu.
- 4 -
Die Hilfe zum Lebensunterhalt stellt häufig einen Übergang zwischen Leistungen des SGB II
und der GSiAE dar. Dementsprechend hoch ist die Fluktuation bei einer im Vergleich geringen
Anzahl an Fällen. Das Steuerungsinteresse liegt vor allem in der zeitnahen Begutachtung der
Erwerbsfähigkeit, Stabilisierung der (psychosozialen) Strukturen und Aktivierung in Richtung
Arbeitsmarkt sowie Verhinderung weiterer Hilfebedarfe.
Zum Stichtag 31.12.2016 haben insgesamt 678 Menschen HLU-Leistungen erhalten und
Gesamtnettoausgaben in Höhe von 4.442.587 € (+ 13,6 % im Vergleich zum Vorjahr) bedingt.
Aufgrund von krankheitsbedingten Vakanzen in der Sachbearbeitung der HLU stieg die Dichte
im Berichtszeitraum um 8,6% an, da Gutachten über den Rentenversicherungsträger erst
verspätet in Auftrag gegeben werden konnten. Ebenso wirkten sich die Stellenvakanzen auf die
Geltendmachung bzw. Umsetzung von Ansprüchen auf befristete Erwerbsminderungsrenten
aus, da diese nicht im erforderlichen Maß verfolgt und nachgehalten werden konnten, was zu
einer Reduzierung der Einnahmen um 138.589 € (rund 57%) geführt hat. Dies wiederum ist
maßgeblich für die Steigerung der jährlichen Durchschnittskosten in Höhe von 6.348 € auf
6.689 € pro Leistungsberechtigter/m. Die steigende Zahl der Anerkennungen im Asylbereich
wird aller Voraussicht nach aber zu weiter steigenden Fallzahlen führen und zusätzliche
personelle (Nach-)Steuerungen notwendig machen.
Die Steuerungsbemühungen in der Hilfe zur Pflege werden wesentlich durch das im Gesetz
verankerte Prinzip „ambulant vor stationär“ bestimmt. Dieses Prinzip soll dem Interesse der
Pflegebedürftigen nachkommen, so lange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit zu bleiben
und (dadurch) gleichzeitig die Ausgaben für die öffentlichen Haushalte gering zu halten, so
lange dabei eine fachlich adäquate Versorgung gewährleistet ist. Steuerungsmöglichkeiten
ergeben sich dadurch insbesondere bei der Organisation der Beratung und Bedarfsfeststellung.
In den vergangen Jahren wurden daher entsprechend spezialisierte Strukturen, wie der
Fachdienst Pflege und der Pflegestützpunkt, geschaffen, was - wie in der Vergangenheit bereits
ausführlich berichtet - zu einer Steigerung der ambulanten Quote und zu Kostensenkungen in
der HzP geführt hat. Zwar ist die ambulante Quote im zweiten Jahr in Folge seit Einführung der
vorgenannten Strukturen leicht rückläufig, liegt mit 43% aber weiterhin deutlich über dem
Durchschnitt der anderen Vergleichskommunen (35,8 %) und ist Ausdruck einer
bedürfnisgerechten Bedarfsermittlung sowie einer gut ausgebauten ambulanten
Pflegelandschaft. Die Entwicklung der Gesamtdichte der Leistungsberechtigten in der HzP ist
in der Zeitreihe stabil und ist im Berichtsjahr, nach einem leichten Anstieg im Vorjahr, w ieder
auf einen Wert von 3,3 bezogen auf 1.000 Einwohner*innen gesunken. Die Ist-Ausgaben der
HzP innerhalb sowie außerhalb von Einrichtungen belaufen sich auf 12.694 € pro
Leistungsberechtigter/m und sind somit gegenüber dem Vorjahr um 12,5 % gestiegen. Die
deutliche Kostensteigerung lässt sich vor allem durch höhere Vergütungssätze im Bereich der
besonders kostenintensiven 24-Stunden-Betreuung erklären. Ebenso wirken sich auch eine
Vielzahl neuer Pflegesatzvereinbarungen im stationären Bereich aus, zu denen die
Leistungserbringenden aufgrund der Überleitung der Pflegesätze im Rahmen des
Pflegestärkungsgesetzes III (PSG III) aufgerufen hatten. Mit der Einführung und Umsetzung
des PSG III hat der Gesetzgeber einige Änderungen auf den Weg gebracht, die sich in den
nächsten Benchmarkingjahren in den Kennzahlen widerspiegeln werden. Zudem wird die
Gesetzesreform dazu führen, dass einige der Kennzahlen neu aufgelegt werden müssen und
daher nicht mehr mit den Vorjahren vergleichbar sind (bspw. 3 Pflegestufen ./. 5 Pflegegrade)
- 5 -
Da auf die Zuweisung von asylsuchenden Menschen durch die Kommunen nur sehr bedingt
Einfluss genommen werden kann, liegen die maßgeblichen Steuerungsmöglichkeiten
und -interessen neben einer guten Willkommenskultur und Teilhabe- sowie
Integrationsmöglichkeiten im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes im Bereich der
Finanzdaten. Während die Regelsätze durch den Bund festgeschrieben und damit nicht
steuerbar sind, können die Kommunen vor allem im Bereich der Unterbringungskosten in
Gemeinschaftsunterkünften, sowie nachgeordnet auch auf Krankenhilfekosten, Einfluss
nehmen.
Die Dichte von Asylsuchenden stieg von 2015 auf 2016 von 3,2 auf 10,7 Personen pro 1.000
Einwohner*innen und damit um über 230% an. Im Gegensatz zum Vorjahr liegt der Wert nun
deutlich über dem Mittelwert (8,8) und nur Ludwigshafen und Salzgitter weisen eine noch
höhere Dichte als Darmstadt auf. Die hohen Zuweisungen haben in Kombination mit dem
angespannten Wohnungsmarkt dazu geführt, dass die priorisierte Unterbringung in eigenem
Wohnraum nicht mehr umgesetzt werden konnte und die Menschen nun primär in
Erstwohnhäusern untergebracht werden. Während in 2015 nur rund 25% der Menschen in
Erstwohnhäusern untergebracht waren, hat sich die Situation ein Jahr später umgekehrt, so
dass zum Stichtag 31.12.2016 Dreiviertel der geflüchteten Menschen in Erstwohnhäusern
leben. Die Unterbringung in Erstwohnhäusern ist deutlich kostenintensiver als eigener
Wohnraum (durchschnittliche KdU in Höhe von 7.034 € pro Leistungsberechtigte r/m pro Jahr
gegenüber 1.615 €), so dass das vorrangige Ziel – nicht nur aus Kostengründen – weiterhin die
Integration der Menschen in eigenen Wohnraum ist. Die hohen Unterkunftskosten wirken sich
auch auf die Nettoausgaben pro Leistungsberechtigter/m nach dem AsylbLG aus. Diese sind
um 59,9% von 6.822 € auf 10.908 € gestiegen, insgesamt wurden in 2016 für Leistungen nach
dem AsylbLG 18.885.682,39 € netto verausgabt. Die Nettoausgaben beinhalten keine
Landeserstattungen sowie Ausgaben für Sozialpädagogische Betreuung oder
Sicherheitsdienste1. Nachdem im Laufe des Jahres 2016 alle Erstwohnhäuser in Betrieb
genommen werden konnten und in Folge dessen die behelfsweise angemieteten,
kostenintensiven Hotels sukzessive leer gezogen wurden, ist im folgenden Berichtsjahr mit
einem Rückgang der (Unterkunfts-)Kosten pro Leistungsberechtigter/m zu rechnen. Aufgrund
der aktuellen Entwicklungen ist davon auszugehen, dass auch die Fallzahlen weiter sinken.
Darmstadt, 09.01.2018
50/eml
Dezernat V
Barbara Akdeniz
Stadträtin
1 Mit Stand 11/2017 hat das RP die Landeserstattung für das IV. Quartal 2016 noch nicht abschließende festgesetzt,
Aussagen unter Einbeziehung der Landeserstattung sind daher nicht möglich. Leistungen für Sozialpädagog*innen und
Sicherheitsdienste werden nicht berücksichtigt, da diese keine Leistungen nach dem AsylbLG darstellen.
anlage 2
11919 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
10.01.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnete nversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für Soziales
und Prävention OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
V 50
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0435
Magistratsbeschluss -Nr.
4
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 050-000-0001 Investitionsnummer:
Kostenträger: Verteilung Sachkonto: 6779220
Betreff: Kennzahlenvergleich 2016 – Benchmarking Schwerpunkte: Hilfe zum
Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur
Pflege, Kommunale Leistungen nach dem SGB II, Asylbewerberleistungsgesetz
Vorlage vom: 09.01.201809.01.2018
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen den Kennzahlenvergleich 2016 zur
Kenntnis.
Anlagen: Ergebnispräsentation Benchmarking 2016
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 17.01.2018
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 09.01.2018:
An dem Kennzahlenvergleich 2016 haben sich insgesamt 10 mittelgroße deutsche Großstädte
beteiligt und Leistungs- sowie Finanzdaten der Leistungsarten Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU)
nach dem SGB XII, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) nach dem
SGB XII, der Hilfe zur Pflege (HzP) nach dem SGB XII, kommunale Leistungen nach dem
SGB II sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verglichen. Zweck
der Teilnahme am Benchmarkingkreis ist es, durch den interkommunalen Vergleich,
Handlungs- und Optimierungsbedarfe innerhalb der genannten Leistungsarten festzustellen
und negativen Entwicklungen entgegen zu steuern. Die kommunalen Steuerungs- und
Einflussmöglichkeiten sind dabei aber sehr unterschiedlich ausgeprägt. Bei den
existenzsichernden Leistungen HLU, GSiAE sowie dem SGB II, sind diese aufgrund ihrer
Struktur vergleichsweise gering.
Dies trifft vor allem auf die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung zu, insbesondere da diese seit 2014 im Rahmen der
Bundesauftragsverwaltung durch die Kommunen wahrgenommen werden. Die fiskalische
Zuständigkeit der Transferleistungen liegt zu 100% in der Hand des Bundes. Für die
Kommunen stehen daher vorrangig der qualitative Austausch zu Standards und Konzepten in
Bezug auf die Ausgestaltung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen mit dem Ziel der
Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und der Vermeidung weiterer Hilfebedarfe, wie
beispielsweise der Hilfe zur Pflege, sowie die Frage nach Best-Practice-Ansätzen zur
Organisation der Schnittstellen zu anderen Hilfesystemen im Vordergrund. Da die Personal -
und Sachkosten weiterhin zu Lasten der kommunalen Haushalte gehen, ist es dennoch auch im
Interesse der Städte die Fallzahlentwicklungen im Auge zu behalten. Im Berichtsjahr kann
hierzu festgehalten werden, dass die Dichte der Leistungsberechtigten in den meisten der
teilnehmenden Städte aufgrund der Wohngeldreform nach Jahren erstmalig gesunken ist.
Wegen der Verschiebung rein hauswirtschaftlicher Leistungen aus der HzP in die (voll vom
Bund finanzierte) GSiAE, ergibt sich für Darmstadt jedoch ein leichter Anstieg von 2,1% in der
Dichte, was sich in absoluten Zahlen durch den Zuwachs von 91 Leistungsberechtigten
ausdrückt. Ohne die Verschiebung der Leistungsberechtigten, wäre der Trend in Darmstadt
allerdings analog der anderen Städte aufgrund der Wohngeldreform rückläufig gewesen. Ein
Rechtskreiswechsel von der GSiAE in das Wohngeld hat keine Auswirkungen auf den
städtischen Haushalt, da das Wohngeld durch Bund und Land finanziert wird. Zum Stichtag
31.12.2016 haben 2.639 Personen GSiAE-Leistungen erhalten, wobei durchschnittlich jährlich
6.474 € pro Fall aufgewendet wurden. Insgesamt belaufen sich die Ausgaben der GSiAE auf
17.085.621 € netto, was einer Steigerung von 7,79 % gegenüber dem Vorjahreswert
entspricht. Im Vergleich zu den anderen Städten liegt die Entwicklung aber deutlich unterhalb
des Mittelwerts, der eine durchschnittliche Steigerung von 14,24 % ausweist. Aufgrund des
demografischen Wandels sowie der Entwicklung des Rentenniveaus, ist prospektive mit einer
weiter steigenden Dichte und damit wachsenden Ausgaben zu rechnen.
Im Bereich des SGB II sind die Daten sowie Steuerungsansätze und -bemühungen der
Bundesagentur für Arbeit soweit etabliert, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen
des Benchmarkingskreises lediglich Zahlenmaterial liefert. Entgegen den anderen genannten
Leistungsarten, wird daher nicht aktiv am Benchmarking teilgenommen und es erfolgen keine
weiteren Ausführungen dazu.
- 5 -
Die Hilfe zum Lebensunterhalt stellt häufig einen Übergang zwischen Leistungen des SGB II
und der GSiAE dar. Dementsprechend hoch ist die Fluktuation bei einer im Vergleich geringen
Anzahl an Fällen. Das Steuerungsinteresse liegt vor allem in der zeitnahen Begutachtung der
Erwerbsfähigkeit, Stabilisierung der (psychosozialen) Strukturen und Aktivierung in Richtung
Arbeitsmarkt sowie Verhinderung weiterer Hilfebedarfe.
Zum Stichtag 31.12.2016 haben insgesamt 678 Menschen HLU-Leistungen erhalten und
Gesamtnettoausgaben in Höhe von 4.442.587 € (+ 13,6 % im Vergleich zum Vorjahr) bedingt.
Aufgrund von krankheitsbedingten Vakanzen in der Sachbearbeitung der HLU stieg die Dichte
im Berichtszeitraum um 8,6% an, da Gutachten über den Rentenversicherungsträger erst
verspätet in Auftrag gegeben werden konnten. Ebenso wirkten sich die Stellenvakanzen auf die
Geltendmachung bzw. Umsetzung von Ansprüchen auf befristete Erwerbsminderungsrenten
aus, da diese nicht im erforderlichen Maß verfolgt und nachgehalten werden konnten, was zu
einer Reduzierung der Einnahmen um 138.589 € (rund 57%) geführt hat. Dies wiederum ist
maßgeblich für die Steigerung der jährlichen Durchschnittskosten in Höhe von 6.348 € auf
6.689 € pro Leistungsberechtigter/m. Die steigende Zahl der Anerkennungen im Asylbereich
wird aller Voraussicht nach aber zu weiter steigenden Fallzahlen führen und zusätzliche
personelle (Nach-)Steuerungen notwendig machen.
Die Steuerungsbemühungen in der Hilfe zur Pflege werden wesentlich durch das im Gesetz
verankerte Prinzip „ambulant vor stationär“ bestimmt. Dieses Prinzip soll dem Interesse der
Pflegebedürftigen nachkommen, so lange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit zu bleiben
und (dadurch) gleichzeitig die Ausgaben für die öffentlichen Haushalte gering zu halten, so
lange dabei eine fachlich adäquate Versorgung gewährleistet ist. Steuerungsmöglichkeiten
ergeben sich dadurch insbesondere bei der Organisation der Beratung und Bedarfsfeststellung.
In den vergangen Jahren wurden daher entsprechend spezialisierte Strukturen, wie der
Fachdienst Pflege und der Pflegestützpunkt, geschaffen, was - wie in der Vergangenheit bereits
ausführlich berichtet - zu einer Steigerung der ambulanten Quote und zu Kostensenkungen in
der HzP geführt hat. Zwar ist die ambulante Quote im zweiten Jahr in Folge seit Einführung der
vorgenannten Strukturen leicht rückläufig, liegt mit 43% aber weiterhin deutlich über dem
Durchschnitt der anderen Vergleichskommunen (35,8 %) und ist Ausdruck einer
bedürfnisgerechten Bedarfsermittlung sowie einer gut ausgebauten ambulanten
Pflegelandschaft. Die Entwicklung der Gesamtdichte der Leistungsberechtigten in der HzP ist
in der Zeitreihe stabil und ist im Berichtsjahr, nach einem leichten Anstieg im Vorjahr, wieder
auf einen Wert von 3,3 bezogen auf 1.000 Einwohner*innen gesunken. Die Ist-Ausgaben der
HzP innerhalb sowie außerhalb von Einrichtungen belaufen sich auf 12.694 € pro
Leistungsberechtigter/m und sind somit gegenüber dem Vorjahr um 12,5 % gestiegen. Die
deutliche Kostensteigerung lässt sich vor allem durch höhere Vergütungssätze im Bereich der
besonders kostenintensiven 24-Stunden-Betreuung erklären. Ebenso wirken sich auch eine
Vielzahl neuer Pflegesatzvereinbarungen im stationären Bereich aus, zu denen die
Leistungserbringenden aufgrund der Überleitung der Pflegesätze im Rahmen des
Pflegestärkungsgesetzes III (PSG III) aufgerufen hatten. Mit der Einführung und Umsetzung
des PSG III hat der Gesetzgeber einige Änderungen auf den Weg gebracht, die sich in den
nächsten Benchmarkingjahren in den Kennzahlen widerspiegeln werden. Zudem wird die
- 6 -
Gesetzesreform dazu führen, dass einige der Kennzahlen neu aufgelegt werden müssen und
daher nicht mehr mit den Vorjahren vergleichbar sind (bspw. 3 Pflegestufen ./. 5 Pflegegrade)
Da auf die Zuweisung von asylsuchenden Menschen durch die Kommunen nur sehr beding t
Einfluss genommen werden kann, liegen die maßgeblichen Steuerungsmöglichkeiten
und -interessen neben einer guten Willkommenskultur und Teilhabe- sowie
Integrationsmöglichkeiten im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes im Bereich der
Finanzdaten. Während die Regelsätze durch den Bund festgeschrieben und damit nicht
steuerbar sind, können die Kommunen vor allem im Bereich der Unterbringungskosten in
Gemeinschaftsunterkünften, sowie nachgeordnet auch auf Krankenhilfekosten, Einfluss
nehmen.
Die Dichte von Asylsuchenden stieg von 2015 auf 2016 von 3,2 auf 10,7 Personen pro 1.000
Einwohner*innen und damit um über 230% an. Im Gegensatz zum Vorjahr liegt der Wert nun
deutlich über dem Mittelwert (8,8) und nur Ludwigshafen und Salzgitter weisen eine noch
höhere Dichte als Darmstadt auf. Die hohen Zuweisungen haben in Kombination mit dem
angespannten Wohnungsmarkt dazu geführt, dass die priorisierte Unterbringung in eigenem
Wohnraum nicht mehr umgesetzt werden konnte und die Menschen nun primär in
Erstwohnhäusern untergebracht werden. Während in 2015 nur rund 25% der Menschen in
Erstwohnhäusern untergebracht waren, hat sich die Situation ein Jahr später umgekehrt, so
dass zum Stichtag 31.12.2016 Dreiviertel der geflüchteten Menschen in Erstwohnhäusern
leben. Die Unterbringung in Erstwohnhäusern ist deutlich kostenintensiver als eigener
Wohnraum (durchschnittliche KdU in Höhe von 7.034 € pro Leistungsberechtigte r/m pro Jahr
gegenüber 1.615 €), so dass das vorrangige Ziel – nicht nur aus Kostengründen – weiterhin die
Integration der Menschen in eigenen Wohnraum ist. Die hohen Unterkunftskosten wirken sich
auch auf die Nettoausgaben pro Leistungsberechtigter/m nach dem AsylbLG aus. Diese sind
um 59,9% von 6.822 € auf 10.908 € gestiegen, insgesamt wurden in 2016 für Leistungen nach
dem AsylbLG 18.885.682,39 € netto verausgabt. Die Nettoausgaben beinhalten keine
Landeserstattungen sowie Ausgaben für Sozialpädagogische Betreuung oder
Sicherheitsdienste1. Nachdem im Laufe des Jahres 2016 alle Erstwohnhäuser in Betrieb
genommen werden konnten und in Folge dessen die behelfsweise angemieteten,
kostenintensiven Hotels sukzessive leer gezogen wurden, ist im folgenden Berichtsjahr mit
einem Rückgang der (Unterkunfts-)Kosten pro Leistungsberechtigter/m zu rechnen. Aufgrund
der aktuellen Entwicklungen ist davon auszugehen, dass auch die Fallzahlen weiter sinken.
Darmstadt, 09.01.2018
50/eml
Dezernat V
Barbara Akdeniz
Stadträtin
1 Mit Stand 11/2017 hat das RP die Landeserstattung für das IV. Quartal 2016 noch nicht abschließende festgesetzt,
Aussagen unter Einbeziehung der Landeserstattung sind daher nicht möglich. Leistungen für Sozialpädagog*innen und
Sicherheitsdienste werden nicht berücksichtigt, da diese keine Leistungen nach dem AsylbLG darstellen.
anlage 4
295 Zeichen
Punkt 24: Kennzahlenvergleich 2016 – Benchmarking Schwerpunkte: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege, Kommunale Leistungen nach dem SGB II, Asylbewerberleistungsgesetz (V-Nr. 2017/0435) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
anlage 5
332 Zeichen
Punkt 33: Kennzahlenvergleich 2016 – Benchmarking Schwerpunkte: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege, Kommunale Leistungen nach dem SGB II, Asylbewerberleistungsgesetz - Kenntnisnahme - (V-Nr. 2017/0435) Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
anlage 3
313 Zeichen
Punkt 5: Kennzahlenvergleich 2016 – Benchmarking Schwerpunkte: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege, Kommunale Leistungen nach dem SGB II, Asylbewerberleistungsgesetz (V-Nr. 2017/0435) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0435
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 09.01.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00