V/0264/2024
Bestellung einer Trägervertretung für die städt. Kindertageseinrichtung Emmerbachtal, Am Roggenkamp 110
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
3423 Zeichen
V/0264/2024 V/0264/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bestellung einer Trägervertretung für die städt. Kindertageseinrichtung Emmerbachtal, Am Roggenkamp 110 Beratungsfolge 16.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als Nachfolge von Hermann Geusendam-Wode wird ab dem 01.06.2024 ……………… als Träger- vertretung für die städtische Kindertageseinrichtung Emmerbachtal, Am Roggenkamp 10, berufen. Begründung: Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – Kibiz) bil- den der Träger und die in der Einrichtung pädagogisch tätigen Kräfte mit dem Elternbeirat den Rat der Tageseinrichtung. Für die städtischen Kindertageseinrichtungen werden die Trägervertretungen neben einem/einer vom Oberbürgermeister zu bestellenden Mitarbeiter/in des Amtes für Kinder, Jugendlic he und Familien von den zuständigen Bezirksvertretungen gewählt. Seit dem 01.08.2011 wird die Vertretung des Trä- gers der Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - von den jeweiligen Leitungen der Kindertageseinrichtungen übernommen (siehe Ratsbeschluss vom 25.05.2011, Vorlage V/0168/2011). Der Rat hat mit der Vorlage V/0262/2023/1 die Trägervertretung in den städtischen Kindertagesein- richtungen ab der im Jahr 2025 beginnenden Wahlperiode neu geregelt. Die jeweils zuständigen Bezirksvertre tungen bestellen als politische Trägervertretung eine Person und darüber hinaus eine Stellvertretung. Die von der Bezirksvertretung bestellte Person und deren Stellvertretung müssen Mitglieder der Bezirksvertretung oder im Stadtbezirk wohnende Ratsmitglieder sein. Die Bestellung erfolgt für die Dauer der Wahlperiode der Bezirksvertretung. Die bisher in die Räte der Kindertageseinrichtungen gewählten Vertretungen üben ihre Funktion bis zu der im Jahr 2025 beginnenden Wahlperiode aus. Sollte bis zum Ende der aktuellen Wahlzeit eine Neubesetzung eines Rates der Kindertageseinrichtung bzw. einzelner Mitglieder eines Rates einer Amt für Bürger - und Ratsservice 23.04.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0264/2024 Kindertageseinrichtung erforderlich werden, kann bei der Besetzung das neue Verfahren bereits an- gewandt werden. Die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup hat Hermann Geusendam-Wode im Jahr 1992 auf Vorschlag der SPD -Fraktion als Trägervertreter für die städtische Kindertageseinrichtung Emmerbachtal beru- fen. Hermann Geusendam-Wode hat mit Schreiben vom 16.04.2024 mitgeteilt, dass er von sei nem Amt als Trägervertreter für die städtische Kindertageseinrichtung Emmerbachtal zum 31.05.2024 zurück- tritt. Es ist eine Nachfolge zu bestellen. Aktuell sind zwei Trägervertretungen für die Kindertageseinrichtung Emmerbachtal bestellt. Für die Bestellung ist ein Mehrheitsbeschluss ausreichend. Die Bestellung erfolgt bis zum Ende die- ser Wahlperiode. Anmerkung: Die Trägervertretungen vertreten in der Kindertageseinrichtung die Interessen der Stadt Münster. Wenn Trägervertretungen gleichzeitig Eltern bzw. Erziehungsberechtigte von Kindern der jeweiligen Einrichtung sind, kann es u. U. zu Interessenkonflikten kommen. Es erscheint sinnvoll, diese Proble- matik bei der Benennung von Vorschlägen zu berücksichtigen. gez. Markus Lewe Oberbürgermeister Anlage
Anlage A
2454 Zeichen
Anlage A zur V/0264/2024 Kurzüberblick Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – Kibiz) bilden der Träger und die in der Einrichtung pädagogisch tätigen Kräfte mit dem Elternbeirat den Rat der Tageseinrichtung. Die Trägervertreter werden u.a. von den Bezirksvertretungen gewählt. Hermann Geusendam-Wode legt sein Mandat als Trägervertreter in der Kita Emmerbachtal zum 31.05.2024 nieder. Es ist von der Bezirksvertretung Hiltrup ggf. die Nachfolge zu regeln. Mit der Vorlage V/0262/2023/1 wurde ab der im Jahr 2025 beginnenden Wahlperiode die Träger- vertretung in städtischen Kindertageseinrichtungen neu geregelt. Diese Neuregelung kann bei Bedarf auch in der laufenden Wahlperiode bereits angewandt werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden in Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. Dazu zählt als Teilziel auch die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für die Kindertageseinrichtun- gen. Gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 12 der Hauptsatzung ist es Aufgabe der Bezirksvertretungen Vertre- ter/ innen der Stadt in den Kindergartenräten der städtischen Kindertageseinrichtungen zu bestel- len. Damit der Rat der Tageseinrichtung in den städtischen Kindertageseinrichtungen mit der vorgeschriebenen Anzahl an Trägervertretern tagen kann, ist es erforderlich, zeitnah eine Nach- folgerin / einen Nachfolger durch die Bezirksvertretung zu bestellen. Damit ist das Ziel erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Für die Kita Emmerbachtal sind durch die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup aktuell zwei Träger- vertretungen bestellt. Die verbleibende Trägervertretung ist weiblich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Am Roggenkamp 110
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0264/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.04.2024
- Erstellt
- 17.04.2024 13:43