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3490/2020

Einrichtung verkehrsberuhigender Elemente sowie die Durchführung einer Generalsanierung auf der Eupener Straße/Eschweiler Straße/Max-Wallraf-Straße in Braunsfeld

Mitteilung BV 17.12.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 01.02.2021, TOP 11.2.2

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

6151 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/2 
664 
Vorlagen-Nummer 
 3490/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 01.02.2021 
 
Einrichtung verkehrsberuhigender Elemente sowie die Durchführung einer Generalsanierung 
auf der Eupener Straße/Eschweiler Straße/Max-Wallraf-Straße in Braunsfeld 
hier: geänderter Baubeschluss, Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 23.09.2019, TOP 
9.2.2 
Der Baubeschluss (s. Vorlagen-Nr.: 0626/2019) für die Einrichtung verkehrsberuhigender Elemente 
sowie für die Durchführung einer Generalsanierung auf der Eupener Straße/Eschweiler Straße/Max-
Wallraf-Straße wurde am 23.09.2019 von der Bezirksvertretung Lindenthal mit dem Ergänzungsan-
trag gefasst, dass die Verwaltungsvorlage um folgende Punkt ergänzt wird: 
 
Punkt 1: 
„Die Anlage von Fußgängerüberwegen zumindest rund um den Kreisverkehr Eschweiler/Max-
Wallraff-Straße muss noch einmal überprüft werden, eine Realisierung sollte möglich sein.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Gemäß der Richtlinien und Vorschriften müssen wichtige Rahmenbedingungen  bei der Errichtung 
eines Fußgängerüberweges (FGÜ) berücksichtigt werden. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur 
Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu § 26 StVO besagt, dass die verkehrlichen Voraussetzungen 
hierfür erfüllt sein müssen. So sollen FGÜ in der Regel nur dann angelegt werden, wenn es erforder-
lich ist, dem zu Fuß Gehenden Vorrang zu geben, weil dieser sonst nicht sicher über die Straße 
kommt. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn es die Fahrzeugstärke zulässt und das Aufkommen von zu 
Fuß Gehenden nötig macht. Um hierauf eine Antwort zu erhalten, sind die Richtlinien für die Anlage 
von Stadtstraßen (RASt 06) bzw. die Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA) zu berück-
sichtigen. Der geplante Minikreisverkehr Eschweiler Straße/Max-Wallraf-Straße liegt in einer Tempo 
30 - Zone. Der am stärksten belastete Ast am angesprochenen Minikreisverkehr wird in der Spitzen-
stunde von etwa 250 Kfz befahren. Unter Berücksichtigung der beiden vorgenannten Faktoren sieht 
die Richtlinie, selbst bei einer Annahme von 300 querenden zu Fuß Gehenden in der Stunde, keine 
Querungsanlage vor. Ohnehin heißt es in den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fuß-
gängerüberwegen, dass diese in Tempo 30-Zonen in der Regel entbehrlich sind. 
 
Außerdem darf nach der VwV-StVO zu § 26 StVO ein FGÜ nur angelegt werden, wenn auf beiden 
Seiten Gehwege vorhanden sind. An der nordwestlichen Ecke ist dies nicht der Fall, sodass die Stell-
plätze in diesem Bereich entfallen und ein Gehweg errichtet werden müsste. Auch auf der Fahrbahn 
müssten für die Errichtung von FGÜ‘s und die Einhaltung der Sichtdreiecke weitere Stellplätze entfal-
len, was den ohnehin bereits hohen Parkdruck weiter verschärfen würde. 
 
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass nach einer erneuten Überprüfung von der Errichtung 
von FGÜ‘s am geplanten Minikreisverkehr Eschweiler Straße/Max-Wallraf-Straße abgesehen wird. 
 
 
Punkt 2: 
„Das Schild zu Beginn der Tempo-30-Zone an der Ecke Eschweiler/Aachener Straße ist stark ver-

2 
 
blasst und muss erneuert werden sowie möglichst an einer auffälligeren Stelle positioniert werden. 
Das gleiche Schild an der Ecke Eschweiler/Eupener Straße ist verdreht und muss neu ausgerichtet 
werden. Das ist die Voraussetzung dafür, dass Autofahrerinnen und Autofahrer realisieren, dass sie 
in eine Tempo-30-Zone hineinfahren.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Beschilderungsarbeiten wurden am 15.10.2019 ausgeführt. 
 
 
Punkt 3: 
„Die Verwaltung soll in einer Abendveranstaltung über die geplante Generalsanierung informieren, 
Fragen beantworten und mit Anwohnerinnen und Anwohnern diskutieren.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Da eine Abendveranstaltung zur Information der Bürgerinnen und Bürger coronabedingt derzeit nicht 
möglich ist, wird die Verwaltung auf der städtischen Homepage ausführlich über die Maßnahme in-
formieren. Die Haushalte der von der Sanierung betroffenen Straßen sowie die Eigentümerinnen und 
Eigentümer der zur Zahlung von KAG-Beiträgen verpflichteten Wohn- bzw. Gewerbeeinheiten werden 
per Hauswurfsendung in Kenntnis gesetzt, dass die Informationen im Internet abrufbar sind. Dort 
werden ebenfalls Ansprechpartner genannt, die für die Beantwortung von Fragen und Erläuterungen 
zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wird per Kontaktformular die Möglichkeit bestehen, Fragen und 
Anregungen zur Maßnahme an die Verwaltung zu richten. 
 
 
Punkt 4: 
„Die Verwaltung soll einen möglichst verbindlichen Zeitplan bis zur endgültigen Fertigstellung aller 
Arbeiten vorlegen.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Folgender Zeitplan wird von der Verwaltung angedacht: 
  
Vorbereiten der Vergabe:     IV Quartal 2020 und I Quartal 2021 
Vergabe:       I Quartal 2021 bis II Quartal 2021 
Bauvorbereitende Maßnahmen:    II Quartal 2021 
Baubeginn:       II Quartal 2021 
Bauende:       III Quartal 2022 
 
 
Abweichend zum Beschluss vom 23.09.2019 soll im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht auf der 
Eupener Straße, im Abschnitt Eschweiler Straße bis Aachener Straße, zunächst nur die Asphaltdeck-
schicht erneuert werden. Im Zuge der Gesamtmaßnahme werden neben den Generalinstandsetzun-
gen der Eschweiler Straße und der Max-Wallraf-Straße auch die geplanten Fußgängerüberwege und 
der Kreisverkehr auf der Eupener Straße erstellt. Die Asphaltdeckschichtsanierung geschieht vor dem 
Hintergrund der zahlreichen großen Hochbauvorhaben, die in Köln-Braunsfeld derzeit umgesetzt 
werden und noch begonnen werden sollen und der damit verbundenen und der zu erwartenden Ver-
kehre. 
 
Die Arbeiten auf der Eupener Straße erfolgen abschnittsweise in den verkehrsärmeren Ferienzeiten 
2021 und 2022. 
Für die Deckensanierung auf der Eupener Straße können keine Straßenausbaubeiträge nach dem 
Kommunalabgabengesetz (KAG) abgerechnet werden. 
 
Die KAG auslösende Generalsanierung der Eupener Straße, im Abschnitt Eschweiler Straße bis 
Aachener Straße, soll erst durchgeführt werden, nachdem der Anschluss der Stolberger Straße an 
die Militärringstraße erfolgt ist.

Beratungsverlauf (1)

01.02.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3490/2020
Typ
Mitteilung BV
Datum
17.12.2020
Erstellt
01.12.2020 15:17