3490/2020
Einrichtung verkehrsberuhigender Elemente sowie die Durchführung einer Generalsanierung auf der Eupener Straße/Eschweiler Straße/Max-Wallraf-Straße in Braunsfeld
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/2 664 Vorlagen-Nummer 3490/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 01.02.2021 Einrichtung verkehrsberuhigender Elemente sowie die Durchführung einer Generalsanierung auf der Eupener Straße/Eschweiler Straße/Max-Wallraf-Straße in Braunsfeld hier: geänderter Baubeschluss, Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 23.09.2019, TOP 9.2.2 Der Baubeschluss (s. Vorlagen-Nr.: 0626/2019) für die Einrichtung verkehrsberuhigender Elemente sowie für die Durchführung einer Generalsanierung auf der Eupener Straße/Eschweiler Straße/Max- Wallraf-Straße wurde am 23.09.2019 von der Bezirksvertretung Lindenthal mit dem Ergänzungsan- trag gefasst, dass die Verwaltungsvorlage um folgende Punkt ergänzt wird: Punkt 1: „Die Anlage von Fußgängerüberwegen zumindest rund um den Kreisverkehr Eschweiler/Max- Wallraff-Straße muss noch einmal überprüft werden, eine Realisierung sollte möglich sein.“ Stellungnahme der Verwaltung: Gemäß der Richtlinien und Vorschriften müssen wichtige Rahmenbedingungen bei der Errichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) berücksichtigt werden. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu § 26 StVO besagt, dass die verkehrlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen. So sollen FGÜ in der Regel nur dann angelegt werden, wenn es erforder- lich ist, dem zu Fuß Gehenden Vorrang zu geben, weil dieser sonst nicht sicher über die Straße kommt. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn es die Fahrzeugstärke zulässt und das Aufkommen von zu Fuß Gehenden nötig macht. Um hierauf eine Antwort zu erhalten, sind die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) bzw. die Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA) zu berück- sichtigen. Der geplante Minikreisverkehr Eschweiler Straße/Max-Wallraf-Straße liegt in einer Tempo 30 - Zone. Der am stärksten belastete Ast am angesprochenen Minikreisverkehr wird in der Spitzen- stunde von etwa 250 Kfz befahren. Unter Berücksichtigung der beiden vorgenannten Faktoren sieht die Richtlinie, selbst bei einer Annahme von 300 querenden zu Fuß Gehenden in der Stunde, keine Querungsanlage vor. Ohnehin heißt es in den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fuß- gängerüberwegen, dass diese in Tempo 30-Zonen in der Regel entbehrlich sind. Außerdem darf nach der VwV-StVO zu § 26 StVO ein FGÜ nur angelegt werden, wenn auf beiden Seiten Gehwege vorhanden sind. An der nordwestlichen Ecke ist dies nicht der Fall, sodass die Stell- plätze in diesem Bereich entfallen und ein Gehweg errichtet werden müsste. Auch auf der Fahrbahn müssten für die Errichtung von FGÜ‘s und die Einhaltung der Sichtdreiecke weitere Stellplätze entfal- len, was den ohnehin bereits hohen Parkdruck weiter verschärfen würde. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass nach einer erneuten Überprüfung von der Errichtung von FGÜ‘s am geplanten Minikreisverkehr Eschweiler Straße/Max-Wallraf-Straße abgesehen wird. Punkt 2: „Das Schild zu Beginn der Tempo-30-Zone an der Ecke Eschweiler/Aachener Straße ist stark ver- 2 blasst und muss erneuert werden sowie möglichst an einer auffälligeren Stelle positioniert werden. Das gleiche Schild an der Ecke Eschweiler/Eupener Straße ist verdreht und muss neu ausgerichtet werden. Das ist die Voraussetzung dafür, dass Autofahrerinnen und Autofahrer realisieren, dass sie in eine Tempo-30-Zone hineinfahren.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die Beschilderungsarbeiten wurden am 15.10.2019 ausgeführt. Punkt 3: „Die Verwaltung soll in einer Abendveranstaltung über die geplante Generalsanierung informieren, Fragen beantworten und mit Anwohnerinnen und Anwohnern diskutieren.“ Stellungnahme der Verwaltung: Da eine Abendveranstaltung zur Information der Bürgerinnen und Bürger coronabedingt derzeit nicht möglich ist, wird die Verwaltung auf der städtischen Homepage ausführlich über die Maßnahme in- formieren. Die Haushalte der von der Sanierung betroffenen Straßen sowie die Eigentümerinnen und Eigentümer der zur Zahlung von KAG-Beiträgen verpflichteten Wohn- bzw. Gewerbeeinheiten werden per Hauswurfsendung in Kenntnis gesetzt, dass die Informationen im Internet abrufbar sind. Dort werden ebenfalls Ansprechpartner genannt, die für die Beantwortung von Fragen und Erläuterungen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wird per Kontaktformular die Möglichkeit bestehen, Fragen und Anregungen zur Maßnahme an die Verwaltung zu richten. Punkt 4: „Die Verwaltung soll einen möglichst verbindlichen Zeitplan bis zur endgültigen Fertigstellung aller Arbeiten vorlegen.“ Stellungnahme der Verwaltung: Folgender Zeitplan wird von der Verwaltung angedacht: Vorbereiten der Vergabe: IV Quartal 2020 und I Quartal 2021 Vergabe: I Quartal 2021 bis II Quartal 2021 Bauvorbereitende Maßnahmen: II Quartal 2021 Baubeginn: II Quartal 2021 Bauende: III Quartal 2022 Abweichend zum Beschluss vom 23.09.2019 soll im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht auf der Eupener Straße, im Abschnitt Eschweiler Straße bis Aachener Straße, zunächst nur die Asphaltdeck- schicht erneuert werden. Im Zuge der Gesamtmaßnahme werden neben den Generalinstandsetzun- gen der Eschweiler Straße und der Max-Wallraf-Straße auch die geplanten Fußgängerüberwege und der Kreisverkehr auf der Eupener Straße erstellt. Die Asphaltdeckschichtsanierung geschieht vor dem Hintergrund der zahlreichen großen Hochbauvorhaben, die in Köln-Braunsfeld derzeit umgesetzt werden und noch begonnen werden sollen und der damit verbundenen und der zu erwartenden Ver- kehre. Die Arbeiten auf der Eupener Straße erfolgen abschnittsweise in den verkehrsärmeren Ferienzeiten 2021 und 2022. Für die Deckensanierung auf der Eupener Straße können keine Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) abgerechnet werden. Die KAG auslösende Generalsanierung der Eupener Straße, im Abschnitt Eschweiler Straße bis Aachener Straße, soll erst durchgeführt werden, nachdem der Anschluss der Stolberger Straße an die Militärringstraße erfolgt ist.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3490/2020
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 17.12.2020
- Erstellt
- 01.12.2020 15:17