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AN/0198/2018

Änderungsantrag zu TOP 10.6 „Luftreinhaltung – Position der Stadt Köln zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans“ (3428/2017 )

SPD Änderungsantrag nach § 13 06.02.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.02.2018

SPD Änderungsantrag nach § 13

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SPD Änderungsantrag nach § 13

8379 Zeichen

Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
Historisches Rathaus 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 06.02.2018 
 
AN/0198/2018 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 06.02.2018 
 
Änderungsantrag zu TOP 10.6 „Luftreinhaltung – Position der Stadt Köln zur 
Fortschreibung des Luftreinhalteplans„ (3428/2017 ) 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu Top 10.6 in die Ta-
gesordnung der Sitzung des Rates am 06.02.2018 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt neu gefasst: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln bekräftigt, dass die Gesundheit der Bevölkerung an 
erster Stelle steht. 
 
2. Der Rat stellt fest, dass Maßnahmen, die kurzfristig umgesetzt werden 
können und geeignet sind, Schadstoffbelastungen wirkungsvoll zu 
senken, mit höchster Priorität verfolgt und schnellstmöglich umzuset-
zen sind. Zielsetzung für Köln ist es, mit der konsequenten Umsetzung von 
Maßnahmen einen signifikanten Beitrag zur Verbesserung der Luftreinhaltung 
zu erzielen, um eine Einhaltung der Grenzwerte zu erreichen und drohende 
pauschale Fahrverbote abzuwenden. 
 
Dies muss bereits jetzt und unabhängig vom weiteren Prozess zur Fort-
schreibung des Luftreinhalteplans erfolgen. Insbesondere gilt dies für

- 2 - 
 
Maßnahmen, für die bereits politische Beschlüsse der Bezirksvertretungen, des 
Rates und der Ausschüsse vorliegen. Beispielhaft sind hier zu nennen: 
  Beschluss der BV 9 zur „Verbesserung des Verkehrsflusses mit dem 
Ziel der Lärm- und Emissionsminderung auf der Bergisch-Gladbacher Str., 
dem sich der VA mit Beschluss vom 22.09.2015 angeschlossen hat 
 Radverkehrskonzepte (z.B. Innenstadt, Lindenthal) 
 Förderung der Elektromobilität 
 Stärkung und Ausweitung des KVB-Busnetzes 
 Dach- und Fassadenbegrünung sowie 
 noch nicht abschließend umgesetzte Maßnahmen aus dem Luftreinhal-
teplan 2012 
 
Fördermöglichkeiten aus dem Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2022 und 
ggf. weiteren Förderprogrammen sollen dabei ausgeschöpft werden.  
 
3. Zur Reduzierung der Schadstoffemissionen im stark belasteten Mülheim gibt 
es seit geraumer Zeit konkrete Vorschläge zur Reduzierung des Durch-
gangsverkehrs (s. insbesondere Anträge SPD-Fraktion AN/1439/2016 aus 
September 2016 und AN/0581/2017 aus April 2017), die leider bislang keine 
Mehrheit gefunden hatten. Diese werden kurzfristig angegangen und 
umgesetzt: 
 
 Veränderung der Streckenführung für den LKW-Transitverkehr zur groß-
räumigen Umfahrung des Stadtbezirks Mülheim, 
 Einrichtung von umweltsensitiven Ampelschaltungen (sogenannte 
“Pförtnerampeln“) im Bereich der Stadtgrenze an der Bergisch-
Gladbacher-Straße, 
 Ausbau der P&R-Kapazitäten an der KVB-Haltestelle Thielenbruch und am 
S-Bahnhof in Dellbrück, 
 Ganztätige Durchfahrt der Linie 3 bis zur Endhaltestelle Thielenbruch an 
Werktagen sowie die Verlängerung der Linie 3 nach Bergisch Gladbach, 
 Einsatz von Verstärkerbahnen auf den Linien 3 und 4 im Rechtsrheinischen 
 Aufbau von Mobilitätshubs an den DB und KVB-Haltestellen im Stadtbezirk 
Mülheim zur besseren Verknüpfung der unterschiedlichen Verkehrsmittel  
 Einsatz von E-Bussen im Stadtbezirk Mülheim  
 Einrichtung von Busvorrangspuren (z.B. auf dem Clevischen Ring) 
 
4. Der Rat nimmt die Ergebnisse und Maßnahmenvorschläge des sog. „Runden 
Tisches Luftreinhaltung“ im Hinblick auf die Grenzwerte für Stickoxid zur 
Kenntnis.

- 3 - 
 
5. Der Rat beschließt, den Maßnahmenkatalog des Runden Tisches in den Prozess 
zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Bezirksregierung Köln mit fol-
genden Maßgaben einzubringen: 
 
a) Mit höchster Priorität werden folgende Maßnahmen angegangen und umge-
setzt: 
 
- Optimierung ÖPNV 
Zum ÖPNV-Bedarfsplan 2017 mit vordringlichem Bedarf angemeldete Maßnah-
men zum Ausbau des Stadtbahnnetzes: Maßnahmen 44 (Ertüchtigung der 
Ost-West-Achse), 46 (Verlängerung Linie 7, Aktualisierung des Maßnahmen-
blatts um den Ratsbeschluss 14.11.2017), 49 (Verlängerung Linie 13, lrh.), 50 
(Verlängerung Linie 13, rrh.), 53 (Stadtbahnanbindung Neubrück), 54 (Stadt-
bahnanbindung Mülheim Süd und Flittard), 55 (Stadtbahnanbindung Rondorf, 
Meschenich Süd) und 56 (Stadtbahnanbindung Widdersdorf) 
 
- Mögliche vorlaufende bzw. zusätzliche Maßnahmen zur Kapazitätserweite-
rung im Stadtbahn- und Busnetz sind bedarfsgerecht und schnellstmöglich 
zu realisieren. Zur Stärkung des Umweltverbundes und von Multimodalität sind 
die Voraussetzungen für die zügige Einrichtung weiterer Mobilitätsstatio-
nen an ÖPNV-Stationen (Maßnahme 17) zu schaffen.  
 
- An Belastungsschwerpunkten ist ein schnellstmöglicher Einsatz von E-Bussen 
zu realisieren. Um dies auf dem stark belasteten Clevischen Ring umgehend 
umsetzen zu können, soll geprüft werden, ob die auf der Linie 133 eingesetzten 
Busse künftig im Linienverkehr in Mülheim fahren können. Dieser sollte zur Ent-
lastung des MIV deutlich verstärkt und auf dem Clevischen Ring möglichst auf 
einem separaten Bussonderfahrstreifen verkehren.  
 
- Optimierung und Steuerung des Verkehrsfluss 
Kurzfristig soll geprüft werden, in welchen Bereichen mit hoher Schadstoffbe-
lastung Verkehrsflächen zugunsten des Umweltverbundes (Nutzung für Busse, 
Taxen, Radfahrende) neu organisiert werden können. 
 
Zur Schadstoffminimierung ist es das Ziel, mit geeigneten Maßnahmen den 
Verkehrsfluss zu optimieren und zu lenken (mit diesen Maßgaben Maß-
nahmen 5 Baustellenmanagement, 15 Hauptverkehrsstraßen, 20 Verkehrsflus-
soptimierung, 38 umweltsensitives Verkehrsmanagement). 
Weitere sinnvolle Maßnahmen sind die Installierung von umweltsensitiven 
Ampelsteuerungen (Maßnahme 11) und Pförtnerampeln (Maßnahme 18) an 
großen Zufahrtstraßen mit ausreichendem Rückstauraum und ohne Wohnbe-
bauung bei Beibehaltung des Vorrang für ÖPNV und Geschwindigkeitsbegren-

- 4 - 
 
zungen auf Nebenstraßen innerhalb der Umweltzone bzw. in Wohngebieten 
(Maßnahme 25 mit Maßgabe der Sicherung und Optimierung des Verkehrsflus-
ses. Es muss vermieden werden, dass der MIV in Wohnquartiere ausweicht.). 
 
- Entwicklung und Umsetzung innovativer und nachhaltiger Logistik-
Konzepte und konsequente Senkung der Schadstoffbelastung im Stadtgebiet 
durch Lieferverkehr (Maßnahmen 8 Lastenrad, 9 LKW-Führungskonzept, 10 
Transitverbot für LKW , 14 Güterverteilzentren, 23 Bahn-Shuttle als LKW-
Ersatz, 34 Mikrodepots und 35 Elektromobilität im Lieferverkehr) 
 
b) Die übrigen im Maßnahmenkatalog beschriebenen Maßnahmen sind im weite-
ren Verfahren unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem AVISO-
Gutachten und ihrer verkehrlichen Auswirkungen im Einzelfall durch die Verwal-
tung zu prüfen und zu priorisieren. Beschlüsse der Bezirksvertretungen zur Posi-
tion der Stadt Köln zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans sind, soweit sie rein 
bezirkliche Angelegenheiten betreffen, im weiteren Verfahren einzubeziehen. 
Maßnahmen, die insbesondere auch in Kombination miteinander, signifikante Bei-
träge zur Senkung der NOx-Belastung leisten können, werden schnellstmög-
lich präzisiert und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.  
 
c) Die Maßnahmen 2 (Dieselfahrverbot) 41 (Alternierende Zufahrtsbe-
schränkung), 45 und 48 (City-Maut), 22 (Bewohnerparken Mülheim) und 
12 (Einsatz von Baustoffen, die Stickoxide umwandeln), 39 (Fahrtenkon-
tigentierung) und 47 (Siedlungsinnenbereich als Fußgängerzone) werden 
nicht weiterverfolgt. 
 
6. Soweit bei Einführung einer Blauen Plakette durch den Bund eine entspre-
chende Rechtsgrundlage vorliegt, wird die Verwaltung einen Entwurf für eine 
entsprechende Anpassung der bestehenden Umweltzone zur erneuten Be-
schlussfassung vorlegen. Ein derart beschlossener Vorschlag soll sodann in 
den Prozess der Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Bezirksregierung 
Köln eingebracht werden. 
 
7. Die Verwaltung wird beauftragt, in geeigneter Weise sicherzustellen, dass vor 
einer verbindlichen Festlegung von Maßnahmen im Luftreinhalteplan eine Ein-
bindung des Rates erfolgt.  
 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich

- 5 - 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

06.02.2018 Rat
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Bergisch Gladbacher Straße
  • Gladbacher Straße

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Details

Aktenzeichen
AN/0198/2018
Typ
SPD Änderungsantrag nach § 13
Datum
06.02.2018
Erstellt
06.02.2018 11:33