3265/2019
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Neubau Justizzentrum in Köln-Sülz
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Anlage 1
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 0 5025 100 150 Meter N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Neubau Justizzentrum Köln in Köln - Sülz Maßstab 1 : 2 500
Anlage 3
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A N L A G E 3 / 2 Erläuterung zum städtebaulichen Planungskonzept für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Arbeitstitel: Neubau Justizzentrum Köln in Köln -Sülz 1. Anlass und Ziel der Planung 1.1 Anlass der Planung Das bestehende Justizzentrum an der Luxemburger Straße 101 in 50939 Köln weist einen erheblichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf auf. Eine umfassende Sanierung für die Zwecke der Justiz erscheint unter laufendem Geschäfts- und Sitzungsbetrieb nicht realisier- bar. Aus diesem Grund soll in unmittelbarer Nähe der Bestandsliegenschaft ein neuer G e- bäudekomplex für das Land- und Amtsgericht Köln und die Staatsanwaltschaft Köln errichtet werden. Hierzu ist der Abriss des H -förmigen Gebäudes der Staatsanwaltschaft sowie des Parkhauses eine denkbare Option. Über die städtebauliche Figur, über eine qualitätsvolle Ar- chitektur und nicht zuletzt durch die Lage des künftigen Gebäudekomplexes an der geplanten Erweiterung des Inneren Grüngürtels soll eine nutzungsadäquate Adressbildung erreicht werden, die der Bedeutung des Justizzentrums gerecht wird. Der Vorhabenträger, der Bau - und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) hat im Auftrag des Landesjustizministeriums mit Schreiben vom 10.10.2019 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Neubau des Justizzentrums Köln im Bereich von Hans-Carl-Nipperdey-/ und Rudolf-Amelunxen-Straße in 50939 Köln beantragt. 1.2 Ziel der Planung Mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden die planungsrechtli- chen Voraussetzungen für den Neubau des Justizzentrums Köln geschaffen. Das vorhande- ne Planungsrecht lässt die Realisierung des Vorhabens nicht zu. Der westliche Teil der Hans-Carl-Nipperdey-Straße (von der Kreuzung mit der Luxemburger Straße bis zur Kreuzung mit dem Straßenabschnitt des Wendehammers Hans -Carl- Nipperdey-Straße) soll der Anbindung des neuen Justizzentrums an die Luxemburger Straße mittels eines repräsentativ gestalteten Vorplatzes dienen. Dieser soll räumlich sinnfällig mit dem vorliegenden Ergebnis des von der Stadt Köln bereits unmittelbar angrenzend durchge- führten landschaftsarchitektonischen Wettbewerbs „Eifelwall“ verzahnt werden. Der genannte Bereich versteht sich als Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, nicht hingegen als Teil des Vorhaben- und Erschließungsplans. Dies gilt auch für die nördlich an das Parkhaus an der Hans -Carl-Nipperdey-Straße angrenzende Dreie cksfläche, die derzeit als offene Stellplatzfläche genutzt wird. Eine planungsrechtliche Sicherung erfolgt durch die Einbezi e- hung der beiden Flächen gemäß § 12 Abs. 4 BauGB in den vorhabenbezogenen Beba u- ungsplan. Ebenfalls werden die verbleibenden Verkehrs flächen innerhalb des Plangebietes mit in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen. - 2 - / 3 2. Erläuterungen zum Plangebiet 2.1 Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet befindet sich in Köln-Sülz und wird von der Freifläche entlang der Hans-Carl- Nipperdey-Straße und des Fußgängerweges am Duffesbach im Norden, von der Bahntrasse entlang der Rudolf-Amelunxen-Straße im Osten, der Wohnbebauung entlang der Straße am Justizzentrum und des Land - und Amtsgerichtes im Süden und der Luxemburgerstraße im Westen begrenzt. Das Plangebiet ist circa 4 ha groß. 2.2 Vorhandene Struktur Innerhalb des Plangebiets befindet sich im nordöstlichen Bereich zwischen der Hans -Carl- Nipperdey-Straße und der Rudolf -Amelunxen-Straße das dreigeschossige Parkhaus des Justizzentrums, welches nach Norden hin eine Vielzahl an vorgelagerten oberirischen Stell- plätzen aufweist. Im zentralen Bereich des Plangebiets verläuft die Hans -Carl-Nipperdey- Straße, die dem motorisierten und nichtmotorisierten Individualverkehr sowie dem öffentl i- chen Personen nahverkehr als Verbindungsachse dient. Eingerahmt von der Hans -Carl- Nipperdey-Straße und Rudolf-Amelunxen-Straße prägt das H-förmige und mehrgeschossige Gebäude der Staatsanwaltschaft Köln mit einer großen Stellplatzfläche den südlichen A b- schluss des Plangebietes. Des Weiteren weist das Plangebiet Straßenverkehrsflächen, Fuß- gängerwege sowie einen quartiersprägenden Baumbestand auf. 2.3 Erschließung Im Bestand ist das Plangebiet über die Luxemburger Straße und die Rudolf -Amelunxen- Straße sowie im Inneren übe r die Hans-Carl-Nipperdey-Straße erschlossen. Die Luxembur- ger Straße führt in ihrem südwestlichen Verlauf zur Bundesautobahn A 4, in ihrem nördlichen Verlauf in die Kölner Innenstadt bzw. Altstadt. Damit ist eine gute Anbindung an das lokale und regionale Straßenverkehrsnetz gegeben. Durch die außerhalb des Plangebietes auf der Luxemburger Straße befindlichen Stadtbahn- und Bushaltestellen Eifelwall und Weißhausstraße besteht ein guter Anschluss an das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs der Stadt Köln. Darüber hinaus stärkt die bestehende Bushaltestelle Justizzentrum an der Hans -Carl-Nipperdey-Straße innerhalb des Plangebiets die Anbindung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Das Plangebiet ist aufgrund der vorgenannten Erschließung für den motorisierten Individual- verkehr und den öffentlichen Personennahverkehr sehr gut an den örtlichen und überörtl i- chen Verkehr angebunden. 2.4 Planungsrechtliche Situation Das vorliegende Plangebiet tangiert maßgeblich einen rechtskräftigen sowie einen in Aufstel- lung befindlichen Bebauungsplan. Darüber hinaus ist der nördliche Teil der Hans-Carl- Nipperdey-Straße in ihrem nordwestlichen Verlauf im oben genannten rechtsgültigen Bebau- ungsplan als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt und liegt im Plangebiet. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nummer 66473/03 – Arbeitstitel: Eifelwall in Köln - Neustadt-Süd/ Sülz – setzt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den bereits in Um- setzung befindlichen Neubau des Historischen Archivs der Stadt Köln sowie des Rhein i- schen Bildarchivs fest. Hierzu erfolgt die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche im nordöst- - 3 - / 4 lichen Bereich des Plangebietes. Darüber hinaus erfolgt die planungsrechtliche Sicherung zum Ausbau des Inneren Grüngürtels durch die Festsetzung einer öffentlichen G rünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage. Gerahmt wird der rechtskräftige Bebauungsplan durch die Festsetzung der öffentlichen Verkehrsflächen entlang der Luxemburger Straße sowie der Straße Eifelwall sowie der Hans -Carl-Nipperdey-Straße. Die südöstlic h an den rechtskräftigen Bebauungsplan angrenzenden Grundstücksflächen zwischen der Hans-Carl- Nipperdey–Straße und der Rudolf -Amelunxen-Straße sind durch einen Aufstellungsb e- schluss erfasst. Die Aufstellung des Bebauungsplanes mit der Nummer 3574/2015 – Arbeits- titel: Parkstadt Süd in Köln -Bayenthal/-Raderberg/-Zollstock/-Sülz – wurde am 9. Dezember 2015 öffentlich bekanntgemacht. Ziel der Planung ist es, die Fortführung des Inneren Grün- gürtels bis zum Rhein sowie Bauflächen für Wohnen, Büro/Dienstleistungen und Infrastruk- tureinrichtungen festzusetzen. 3. Planungsvorgaben 3.1 Regionalplan Der Regionalplan der Bezirksregierung Köln stellt das Plangebiet als `Allgemeinen Sie d- lungsbereich (ASB)` dar. Die Entwicklung der geplanten Nutzung entspricht den Zielen der Regional- und Landesplanung. 3.2 Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan stellt für das Gebiet südlich der Hans -Carl-Nipperdey-Straße bis zur Weißhausstraße und östlich der Luxemburger - bis zur Rudolf -Amelunxen-Straße eine gemischte Baufläche dar, für den Teilbereich nördlich der Hans-Carl-Nipperdey-Straße eine Grünfläche. Gemäß der planerischen Zielvorgaben für den Neubau des Justizzentrums ragt das Baufeld für die zukünftigen Gebäude in den als Grünfläche dargestellten Bereich. Für diesen Teilbereich ist eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich. 3.3 Landschaftsplan Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplans der Stadt Köln. 4. Darstellung der planerischen Zielvorgaben Da das bestehende Justizzentrum einen erheblichen Sanierungs- und Modernisierungsbe- darf aufweist, soll ein neuer Gebäudekomplex für das Land - und Amtsgericht Köln und die Staatsanwaltschaft Köln innerhalb des Plangebietes errichtet werden. Gemäß der planer i- schen Zielvorgaben sind der Abriss des H-förmigen Gebäudes der Staatsanwaltschaft sowie des Parkhauses nicht ausgeschlossen. Die hierdurch freizulegenden Flächen inklusive der oberirdischen Stellplatzfläche östlich des Gebäudes der Staatsanwaltschaft werden voraus- sichtlich das Baufeld für die zukünftigen Gebäude darstellen. Der östliche Teil der Hans -Carl-Nipperdey-Straße (von der Kreuzung mit der Rudolf - Amelunxen-Straße bis zur Kreuzung mit dem Straßenabschnitt des Wendehammers Hans - Carl-Nipperdey-Straße) soll - soweit erforderlich - entwidmet und dem Gelände als Baufläche zugeschlagen werden. Der verbleibende westliche Teil der Hans-Carl-Nipperdey-Straße (von der Kreuzung mit der Luxemburger Straße bis zur Kreuzung mit dem Straßenabschnitt des Wendehammers Hans-Carl-Nipperdey-Straße) soll einer Anbindun g des neuen Justizzen t- - 4 - / 5 rums an die Luxemburger Straße mittels eines gestalteten Vorplatzes dienen. Die Gestaltung dieser Fläche wird Gegenstand des städtebaulich -architektonischen Wettbewerbs für den Neubau des Justizzentrums. Dabei ist auch die zukünftige Erschließung des Plangebietes für den motorisierten und nichtmotorisierten Individualverkehr zu berücksichtigen. Ebenfalls sol- len das Ergebnis des landschaftsarchitektonischen Wettbewerbs zur Erweiterung des Inne- ren Grüngürtels aus dem Jahr 2017 (Teilbereich Eifelwall), der rechtkräftige Bebauungsplan „Eifelwall“ und die gegenwärtigen Planungen zur Parkstadt Süd funktional und gestalterisch harmonisch mit dem Neubau des Justizzentrums zusammengeführt werden. Die Höhenentwicklung der Neubebauung im vorbesc hriebenen Geltungsbereich soll mö g- lichst unter der Hochhausgrenze liegen. Allerdings wird es zur Unterbringung des gesamten Flächenbedarfes notwendig sein, die Hochhausgrenze partiell zu überschreiten (maximal 25 Geschosse). Über die städtebauliche Figur, über eine qualitätsvolle Architektur und nicht zuletzt durch die Lage des künftigen Gebäudekomplexes an der geplanten Erweiterung des Inneren Grüngür- tels soll eine nutzungs - und standortadäquate Adressbildung erreicht werden, die der funkti- onal-repräsentativen Bedeutung des Justizzentrums gerecht wird. Die planerischen Zielvorgaben sind durch nachfolgende städtebauliche Kennzahlen geprägt: Geschossfläche ohne Stellplätze: ca. 100.000 m² Programmfläche ohne Stellplätze , Technikflächen und Verkehrsflächen: ca. 42.000 m² Tiefgarage / Einstellplätze: nach baurechtlichem Erfordernis 4.1 Verkehrliche Erschließung Die Anbindung des neuen Justizzentrums für den motorisierten Individualverkehr wird nach derzeitiger Einschätzung weiterhin über die Luxemburger Straße, über die Rudolf - Amelunxen-Straße sowie die Hans -Carl-Nipperdey-Straße erfolgen. Sämtliche Aspekte der verkehrlichen Erschließung einschließlich der Würdigung der Einflüsse angrenzender Plan- gebiete stehen jedoch unter dem Vorbehalt der Ergebnisse eines ggf. einzuholenden Ve r- kehrsgutachtens und des durchzuführenden Wettbewerbs. Für die Besucherströme ist eine gute ÖPNV-Anbindung (Bus/ Straßenbahn) in unmittelbarer Nähe bereits vorhanden. Ob eine weitere Verbesserung erreicht werden muss, ist zu prüfen. Entsprechend der sicherheitstechnischen Anforderungen der Justiz muss eine Landemö g- lichkeit für Hubschrauber für besonders gesicherte Vorführungen von Häftlingen vorgesehen werden. Diese Landemöglichkeit kann auf dem Dach eines Bauteils vorgesehen werden. Die sonstige gesicherte Vorführung von Häftlingen erfolgt mit Kraftfahrzeugen über einen ges i- cherten, schleusenförmigen Bereich. Zwei voneinander unabhängige, konfliktfreie Anfah r- möglichkeiten sind zu berücksichtigen. 5. Umweltbelange Die voraussichtlich erheblichen Auswirkungen auf die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB werden im weiteren Verfahren ermittelt und in der Planung berücksich- tigt. - 5 - / 6 Für das Bebauungsplanverfahren ist die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Ab- satz 4 BauGB notwendig, die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und der Anlage 1 zum BauGB dargestellt. 6. Planverwirklichung 6.1 Bebauungsplanverfahren Für das Bebauungsplanverfahren soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB aufgestellt werden. Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist der Vorhaben- und Erschließungsplan. Des Weiteren wird ein Durchführungsvertrag vor Sa t- zungsbeschluss geschlossen, in dem sich der Vorhabenträger gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1 verpflichtet, das im VEP festgelegte Vorhaben und die Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist durchzuführen und die Planungs- und Erschließungskosten zu tragen. Vorhabenträger und Vertragspartner der Stadt Köln für den Durchführungsvertrag ist der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Vorhabenträger verfügt über sämtliche Grundstücke im Plangebiet mit Ausnahme der städtischen öffentlichen Straßenverkehrsflächen. Der Vorhabenträger beabsichtigt, den süd- östlichen Verlauf der Hans -Carl-Nipperdey-Straße von der Stadt Köln spätestens bis zum Satzungsbeschluss zu erwerben. 6.2 Wettbewerbsverfahren Für das Plangebiet wird ein städtebaulicher We ttbewerb als nichtoffenes Verfahren mit vor- geschaltetem Teilnahmewettbewerb unter Beteiligung der Justiz, der Stadtverwaltung und der politischen Gremien durchgeführt. Die Wettbewerbsergebnisse sollen die Grundlage für die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans darstellen. Parallel zur Aufstel- lung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird in einer zweiten Stufe ein Architekten- bzw. Generalplanungswettbewerb durchgeführt. 6.3 Baudurchführung Die spätere Baudurchführung erfolgt nach derzeitiger Einschätzung in Abschnitten. Die Teil- nehmenden des städtebaulichen Wettbewerbs sind gehalten, eine schrittweise Realisierung bei ihren Planungen zu berücksichtigen. 6.4 Projektdauer Die Gesamtprojektdauer wird unter Berücksichtigung der Komplexität des Vorhabens und der Abhängigkeiten von noch zu erlangenden Erkenntnissen (Gutachten, Wettbewerb) mit mindestens 9 Jahren prognostiziert.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Wirt Sa Vorlagen-Nummer 3265/2019 Freigabedatum 13.11.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Neubau Justizzentrum Köln in Köln-Sülz Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorha- benbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet westlich der Bahntrasse entlang der Rudolf- Amelunxen-Straße, nördlich der Wohnbebauung entlang der Straße am Justizzentrum und des Land- und Amtsgerichtes, östlich der Luxemburger Straße und südlich der Freifläche ent- lang der Hans-Carl-Nipperdey-Straße und des Fußgängerweges am Duffesbach —Arbeitstitel: Neubau Justizzentrum Köln in Köln-Sülz— einzuleiten mit dem Ziel, den Neu- bau des Justizzentrums planungsrechtlich zu sichern; 2. nimmt die in Anlage 2 dargestellten planerischen Zielvorgaben zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2; 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung ohne Einschränkung zustimmt. Alternative: keine Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 09.12.2019 Stadtentwicklungsausschuss 30.01.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) hat im Auftrag des Landesjus- tizministeriums mit dem Schreiben vom 10.10.2019 die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 12 Bau- gesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt, mit dem Ziel, den Neubau des Justizzentrums Köln in Köln-Sülz planungsrechtlich zu sichern. Insgesamt sollen oberirdisch circa 100.000 m² Geschossfläche entstehen. Das Plangebiet befindet sich in Köln- Sülz und wird von der Freifläche entlang der Hans-Carl-Nipperdey-Straße und des Fußgängerweges am Duffesbach im Norden, von der Bahntrasse entlang der Rudolf-Amelunxen-Straße im Osten, der Wohnbebauung entlang der Straße am Justizzentrum und des Land- und Amtsgerichtes im Süden und der Luxemburger Straße im Westen begrenzt. Das Plangebiet ist circa 4 ha groß. Das bestehende Justizzentrum an der Luxemburger Straße weist einen erheblichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf auf. Eine umfassende Sanierung erscheint unter laufendem Geschäfts- und Sitzungsbetrieb nicht realisierbar. Aus diesem Grund soll in unmittelbarer Nähe der Bestandsliegen- schaft ein neuer Gebäudekomplex für das Land- und Amtsgericht Köln und die Staatsanwaltschaft Köln errichtet werden. Über die städtebauliche Figur, über eine qualitätsvolle Architektur und nicht zuletzt durch die Lage an der geplanten Erweiterung des Inneren Grüngürtels soll eine nutzungs- und standortadäquate Adressbildung erreicht werden, die der funktionalen Bedeutung des Justizzentrums gerecht wird. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden die planungsrechtlichen Vo- raussetzungen zum Neubau des Justizzentrums in Köln-Sülz geschaffen. Das vorhandene Planungs- recht lässt die Realisierung des Vorhabens nicht zu. Der westliche Teil der Hans-Carl-Nipperdey-Straße (von der Kreuzung mit der Luxemburger Straße bis zur Kreuzung mit dem Straßenabschnitt des Wendehammers Hans-Carl-Nipperdey-Straße) soll einer Anbindung des neuen Justizzentrums an die Luxemburger Straße mittels eines gestalteten Vor- platzes dienen. Der genannte Bereich versteht sich als Teil des vorhabenbezogenen Bebauungs- plans, nicht hingegen als Teil des Vorhaben- und Erschließungsplans. Dies gilt auch für die nördlich an das Parkhaus an der Hans-Carl-Nipperdey-Straße angrenzende Dreiecksfläche, die derzeit als offene Stellplatzfläche genutzt wird. Eine planungsrechtliche Sicherung erfolgt durch die Einbezie- hung der beiden Flächen gemäß § 12 Abs. 4 BauGB in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Ebenfalls werden die verbleibenden Verkehrsflächen innerhalb des Plangebietes mit in den vorha- benbezogenen Bebauungsplan einbezogen. Für das Plangebiet wird ein städtebaulicher Wettbewerb als nichtoffenes Verfahren mit vor- geschaltetem Teilnahmewettbewerb unter Beteiligung der Justiz, der Stadtverwaltung und der politi- schen Gremien durchgeführt. Die Wettbewerbsergebnisse sollen die Grundlage für die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans darstellen. Parallel zur Aufstellung des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplanes wird in einer zweiten Stufe ein Architekten- bzw. Generalplanungswettbewerb durchgeführt. Auf Grundlage des in Anlage 2 dargestellten Planungsraumes soll die frühzeitige Öffentlichkeitsbetei- ligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in Form einer Abendveranstaltung nach Modell 2 durchgeführt werden. Anlagen Anlage 1 Geltungsbereich Anlage 2 Planungsraum Anlage 3 Erläuterungstext
Anlage 2
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Amtsgericht Landgericht Staatsanwaltschaft Parkhaus Baufeld für zukünftige Gebäude XIX XXV IV XXI IV V VI VI Anlage 2 0 5025 100 150 Meter N Neubau Justizzentrum Köln in Köln - Sülz Planungsraum für den Aufstellungsbeschluss Maßstab 1 : 2 500 Legende: Bestandsgebäude Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Stadtplanungsamt
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Luxemburger Straße 101
- Rudolf-Amelunxen-Straße
- Hans-Carl-Nipperdey-Straße
- Weißhausstraße
- Am Justizzentrum
- Am Duffesbach
- Straße 10
- Eifelwall
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Details
- Aktenzeichen
- 3265/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 13.11.2019
- Erstellt
- 17.09.2019 11:59