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3265/2019

Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Neubau Justizzentrum in Köln-Sülz

Beschlussvorlage Ausschuss 13.11.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 09.12.2019, TOP 9.2.4

Anlage 1

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Anlage 3

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2

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Anlage 1

379 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
0 5025 100 150 Meter N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Neubau Justizzentrum Köln
in Köln - Sülz
Maßstab  1 : 2 500

Anlage 3

14528 Zeichen

A N L A G E  3  
 
/ 2 
 
 
Erläuterung zum städtebaulichen Planungskonzept für den 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan  
Arbeitstitel: Neubau Justizzentrum Köln in Köln -Sülz  
 
 
 
1. Anlass und Ziel der Planung 
 
1.1 Anlass der Planung 
 
Das bestehende Justizzentrum an der Luxemburger Straße 101 in 50939 Köln weist einen 
erheblichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf auf. Eine umfassende Sanierung für die 
Zwecke der Justiz erscheint unter laufendem Geschäfts- und Sitzungsbetrieb nicht realisier-
bar. Aus diesem Grund soll in unmittelbarer Nähe der Bestandsliegenschaft ein neuer G e-
bäudekomplex für das Land- und Amtsgericht Köln und die Staatsanwaltschaft Köln errichtet 
werden. Hierzu ist der Abriss des H -förmigen Gebäudes der Staatsanwaltschaft sowie des 
Parkhauses eine denkbare Option. Über die städtebauliche Figur, über eine qualitätsvolle Ar-
chitektur und nicht zuletzt durch die Lage des künftigen Gebäudekomplexes an der geplanten 
Erweiterung des Inneren Grüngürtels soll eine nutzungsadäquate Adressbildung erreicht 
werden, die der Bedeutung des Justizzentrums gerecht wird. 
 
Der Vorhabenträger, der Bau - und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) 
hat im Auftrag des Landesjustizministeriums mit Schreiben vom 10.10.2019 die Einleitung 
des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) nach § 12 
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Neubau des Justizzentrums Köln im Bereich von 
Hans-Carl-Nipperdey-/ und Rudolf-Amelunxen-Straße in 50939 Köln beantragt.  
 
1.2 Ziel der Planung 
 
Mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden die planungsrechtli-
chen Voraussetzungen für den Neubau des Justizzentrums Köln geschaffen. Das vorhande-
ne Planungsrecht lässt die Realisierung des Vorhabens nicht zu.  
 
Der westliche Teil der Hans-Carl-Nipperdey-Straße (von der Kreuzung mit der Luxemburger 
Straße bis zur Kreuzung mit dem Straßenabschnitt des Wendehammers Hans -Carl-
Nipperdey-Straße) soll der Anbindung des neuen Justizzentrums an die Luxemburger Straße 
mittels eines repräsentativ gestalteten Vorplatzes dienen. Dieser soll räumlich sinnfällig mit 
dem vorliegenden Ergebnis des von der Stadt Köln bereits unmittelbar angrenzend durchge-
führten landschaftsarchitektonischen Wettbewerbs „Eifelwall“ verzahnt werden. Der genannte 
Bereich versteht sich als Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, nicht hingegen als 
Teil des Vorhaben- und Erschließungsplans. Dies gilt auch für die nördlich an das Parkhaus 
an der Hans -Carl-Nipperdey-Straße angrenzende Dreie cksfläche, die derzeit als offene 
Stellplatzfläche genutzt wird. Eine planungsrechtliche Sicherung erfolgt durch die Einbezi e-
hung der beiden Flächen gemäß § 12 Abs. 4 BauGB in den vorhabenbezogenen Beba u-
ungsplan. Ebenfalls werden die verbleibenden Verkehrs flächen innerhalb des Plangebietes 
mit in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen.

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2. Erläuterungen zum Plangebiet 
 
2.1 Abgrenzung des Plangebietes 
 
Das Plangebiet befindet sich in Köln-Sülz und wird von der Freifläche entlang der Hans-Carl-
Nipperdey-Straße und des Fußgängerweges am Duffesbach im Norden, von der Bahntrasse 
entlang der Rudolf-Amelunxen-Straße im Osten, der Wohnbebauung entlang der Straße am 
Justizzentrum und des Land - und Amtsgerichtes im Süden und der Luxemburgerstraße im 
Westen begrenzt. Das Plangebiet ist circa 4 ha groß. 
 
2.2 Vorhandene Struktur 
 
Innerhalb des Plangebiets befindet sich im nordöstlichen Bereich zwischen der Hans -Carl-
Nipperdey-Straße und der Rudolf -Amelunxen-Straße das dreigeschossige Parkhaus des 
Justizzentrums, welches nach Norden hin eine Vielzahl an vorgelagerten oberirischen Stell-
plätzen aufweist. Im zentralen Bereich des Plangebiets verläuft die Hans -Carl-Nipperdey-
Straße, die dem motorisierten und nichtmotorisierten Individualverkehr sowie dem öffentl i-
chen Personen nahverkehr als Verbindungsachse dient. Eingerahmt von der Hans -Carl-
Nipperdey-Straße und Rudolf-Amelunxen-Straße prägt das H-förmige und mehrgeschossige 
Gebäude der Staatsanwaltschaft Köln mit einer großen Stellplatzfläche den südlichen A b-
schluss des Plangebietes. Des Weiteren weist das Plangebiet Straßenverkehrsflächen, Fuß-
gängerwege sowie einen quartiersprägenden Baumbestand auf.   
 
2.3 Erschließung 
 
Im Bestand ist das Plangebiet über die Luxemburger Straße und die Rudolf -Amelunxen-
Straße sowie im Inneren übe r die Hans-Carl-Nipperdey-Straße erschlossen. Die Luxembur-
ger Straße führt in ihrem südwestlichen Verlauf zur Bundesautobahn A 4, in ihrem nördlichen 
Verlauf in die Kölner Innenstadt bzw. Altstadt. Damit ist eine gute Anbindung an das lokale 
und regionale Straßenverkehrsnetz gegeben. 
 
Durch die außerhalb des Plangebietes auf der Luxemburger Straße befindlichen Stadtbahn- 
und Bushaltestellen Eifelwall und Weißhausstraße besteht ein guter Anschluss an das Netz 
des öffentlichen Personennahverkehrs der Stadt Köln. Darüber hinaus stärkt die bestehende 
Bushaltestelle Justizzentrum an der Hans -Carl-Nipperdey-Straße innerhalb des Plangebiets 
die Anbindung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.  
 
Das Plangebiet ist aufgrund der vorgenannten Erschließung für den motorisierten Individual-
verkehr und den öffentlichen Personennahverkehr sehr gut an den örtlichen und überörtl i-
chen Verkehr angebunden. 
 
2.4 Planungsrechtliche Situation  
 
Das vorliegende Plangebiet tangiert maßgeblich einen rechtskräftigen sowie einen in Aufstel-
lung befindlichen Bebauungsplan. Darüber hinaus ist der nördliche Teil der Hans-Carl-
Nipperdey-Straße in ihrem nordwestlichen Verlauf im oben genannten rechtsgültigen Bebau-
ungsplan als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt und liegt im Plangebiet. 
 
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nummer 66473/03 – Arbeitstitel: Eifelwall in Köln -
Neustadt-Süd/ Sülz – setzt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den bereits in Um-
setzung befindlichen Neubau des Historischen Archivs der Stadt Köln sowie des Rhein i-
schen Bildarchivs fest. Hierzu erfolgt die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche im nordöst-

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lichen Bereich des Plangebietes. Darüber hinaus erfolgt die planungsrechtliche Sicherung 
zum Ausbau des Inneren Grüngürtels durch die Festsetzung einer öffentlichen G rünfläche 
mit der Zweckbestimmung Parkanlage. Gerahmt wird der rechtskräftige Bebauungsplan 
durch die Festsetzung der öffentlichen Verkehrsflächen entlang der Luxemburger Straße 
sowie der Straße Eifelwall sowie der Hans -Carl-Nipperdey-Straße. Die südöstlic h an den 
rechtskräftigen Bebauungsplan angrenzenden Grundstücksflächen zwischen der Hans-Carl-
Nipperdey–Straße und der Rudolf -Amelunxen-Straße sind durch einen Aufstellungsb e-
schluss erfasst. Die Aufstellung des Bebauungsplanes mit der Nummer 3574/2015 – Arbeits-
titel: Parkstadt Süd in Köln -Bayenthal/-Raderberg/-Zollstock/-Sülz – wurde am 9. Dezember 
2015 öffentlich bekanntgemacht. Ziel der Planung ist es, die Fortführung des Inneren Grün-
gürtels bis zum Rhein sowie Bauflächen für Wohnen, Büro/Dienstleistungen  und Infrastruk-
tureinrichtungen festzusetzen.  
 
3. Planungsvorgaben 
 
3.1 Regionalplan 
 
Der Regionalplan der Bezirksregierung Köln stellt das Plangebiet als `Allgemeinen Sie d-
lungsbereich (ASB)` dar. Die Entwicklung der geplanten Nutzung entspricht den Zielen der 
Regional- und Landesplanung. 
 
3.2 Flächennutzungsplan  
 
Der Flächennutzungsplan stellt für das Gebiet südlich der Hans -Carl-Nipperdey-Straße bis 
zur Weißhausstraße und östlich der Luxemburger - bis zur Rudolf -Amelunxen-Straße eine 
gemischte Baufläche dar, für den Teilbereich nördlich der Hans-Carl-Nipperdey-Straße eine 
Grünfläche. Gemäß der planerischen Zielvorgaben für den Neubau des Justizzentrums ragt 
das Baufeld für die zukünftigen Gebäude in den als Grünfläche dargestellten Bereich. Für 
diesen Teilbereich ist eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich.  
 
3.3 Landschaftsplan 
 
Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplans der Stadt Köln. 
 
4. Darstellung der planerischen Zielvorgaben 
 
Da das bestehende Justizzentrum einen erheblichen Sanierungs- und Modernisierungsbe-
darf aufweist, soll ein neuer Gebäudekomplex für das Land - und Amtsgericht Köln und die 
Staatsanwaltschaft Köln innerhalb des Plangebietes errichtet werden. Gemäß der planer i-
schen Zielvorgaben sind der Abriss des H-förmigen Gebäudes der Staatsanwaltschaft sowie 
des Parkhauses nicht ausgeschlossen. Die hierdurch freizulegenden Flächen inklusive der 
oberirdischen Stellplatzfläche östlich des Gebäudes der Staatsanwaltschaft werden voraus-
sichtlich das Baufeld für die zukünftigen Gebäude darstellen. 
 
Der östliche Teil der Hans -Carl-Nipperdey-Straße (von der Kreuzung mit der Rudolf -
Amelunxen-Straße bis zur Kreuzung mit dem Straßenabschnitt des Wendehammers Hans -
Carl-Nipperdey-Straße) soll - soweit erforderlich - entwidmet und dem Gelände als Baufläche 
zugeschlagen werden. Der verbleibende westliche Teil der Hans-Carl-Nipperdey-Straße (von 
der Kreuzung mit der Luxemburger Straße bis zur Kreuzung mit dem Straßenabschnitt des 
Wendehammers Hans-Carl-Nipperdey-Straße) soll einer Anbindun g des neuen Justizzen t-

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/ 5 
 
rums an die Luxemburger Straße mittels eines gestalteten Vorplatzes dienen. Die Gestaltung 
dieser Fläche wird Gegenstand des städtebaulich -architektonischen Wettbewerbs für den 
Neubau des Justizzentrums. Dabei ist auch die zukünftige Erschließung des Plangebietes für 
den motorisierten und nichtmotorisierten Individualverkehr zu berücksichtigen. Ebenfalls sol-
len das Ergebnis des landschaftsarchitektonischen Wettbewerbs zur Erweiterung des Inne-
ren Grüngürtels aus dem Jahr 2017 (Teilbereich Eifelwall), der rechtkräftige Bebauungsplan 
„Eifelwall“ und die gegenwärtigen Planungen zur Parkstadt Süd funktional und gestalterisch 
harmonisch mit dem Neubau des Justizzentrums zusammengeführt werden.  
 
Die Höhenentwicklung der Neubebauung im vorbesc hriebenen Geltungsbereich soll mö g-
lichst unter der Hochhausgrenze liegen. Allerdings wird es zur Unterbringung des gesamten 
Flächenbedarfes notwendig sein, die Hochhausgrenze partiell zu überschreiten (maximal 25 
Geschosse).  
Über die städtebauliche Figur, über eine qualitätsvolle Architektur und nicht zuletzt durch die 
Lage des künftigen Gebäudekomplexes an der geplanten Erweiterung des Inneren Grüngür-
tels soll eine nutzungs - und standortadäquate Adressbildung erreicht werden, die der funkti-
onal-repräsentativen Bedeutung des Justizzentrums gerecht wird.  
 
Die planerischen Zielvorgaben sind durch nachfolgende städtebauliche Kennzahlen geprägt:  
 
Geschossfläche ohne Stellplätze: ca. 100.000 m² 
 
Programmfläche ohne Stellplätze , Technikflächen und Verkehrsflächen: ca. 42.000 m²  
 
Tiefgarage / Einstellplätze: nach baurechtlichem Erfordernis 
 
4.1 Verkehrliche Erschließung 
 
Die Anbindung des neuen Justizzentrums für den motorisierten Individualverkehr wird nach 
derzeitiger Einschätzung weiterhin über die Luxemburger Straße, über die Rudolf -
Amelunxen-Straße sowie die Hans -Carl-Nipperdey-Straße erfolgen. Sämtliche Aspekte der 
verkehrlichen Erschließung einschließlich der Würdigung der Einflüsse angrenzender Plan-
gebiete stehen jedoch unter dem Vorbehalt der Ergebnisse eines ggf. einzuholenden Ve r-
kehrsgutachtens und des durchzuführenden Wettbewerbs. 
 
Für die Besucherströme ist eine gute ÖPNV-Anbindung (Bus/ Straßenbahn) in unmittelbarer 
Nähe bereits vorhanden. Ob eine weitere Verbesserung erreicht werden muss, ist zu prüfen. 
 
Entsprechend der sicherheitstechnischen Anforderungen der Justiz muss eine Landemö g-
lichkeit für Hubschrauber für besonders gesicherte Vorführungen von Häftlingen vorgesehen 
werden. Diese Landemöglichkeit kann auf dem Dach eines Bauteils vorgesehen werden. Die 
sonstige gesicherte Vorführung von Häftlingen erfolgt mit Kraftfahrzeugen über einen ges i-
cherten, schleusenförmigen Bereich. Zwei voneinander unabhängige, konfliktfreie Anfah r-
möglichkeiten sind zu berücksichtigen. 
 
5. Umweltbelange 
 
Die voraussichtlich erheblichen Auswirkungen auf die Belange des Umweltschutzes nach § 1 
Abs. 6 Nr. 7 BauGB werden im weiteren Verfahren ermittelt und in der Planung berücksich-
tigt.

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Für das Bebauungsplanverfahren ist die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Ab-
satz 4 BauGB notwendig, die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a 
BauGB und der Anlage 1 zum BauGB dargestellt.  
 
6. Planverwirklichung 
 
6.1 Bebauungsplanverfahren  
 
Für das Bebauungsplanverfahren soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 
BauGB aufgestellt werden. Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist der 
Vorhaben- und Erschließungsplan. Des Weiteren wird ein Durchführungsvertrag vor Sa t-
zungsbeschluss geschlossen, in dem sich der Vorhabenträger gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1 
verpflichtet, das im VEP festgelegte Vorhaben und die Erschließungsmaßnahmen innerhalb 
einer bestimmten Frist durchzuführen und die Planungs- und Erschließungskosten zu tragen. 
Vorhabenträger und Vertragspartner der Stadt Köln für den Durchführungsvertrag ist der 
Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen.  
 
Der Vorhabenträger verfügt über sämtliche Grundstücke im Plangebiet mit Ausnahme der 
städtischen öffentlichen Straßenverkehrsflächen. Der Vorhabenträger beabsichtigt, den süd-
östlichen Verlauf der Hans -Carl-Nipperdey-Straße von der Stadt Köln spätestens bis zum 
Satzungsbeschluss zu erwerben. 
 
6.2 Wettbewerbsverfahren 
 
Für das Plangebiet wird ein städtebaulicher We ttbewerb als nichtoffenes Verfahren mit vor-
geschaltetem Teilnahmewettbewerb unter Beteiligung der Justiz, der Stadtverwaltung und 
der politischen Gremien durchgeführt. Die Wettbewerbsergebnisse sollen die Grundlage für 
die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans darstellen. Parallel zur Aufstel-
lung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird in einer zweiten Stufe ein Architekten- 
bzw. Generalplanungswettbewerb durchgeführt. 
 
6.3 Baudurchführung 
 
Die spätere Baudurchführung erfolgt nach derzeitiger Einschätzung in Abschnitten. Die Teil-
nehmenden des städtebaulichen Wettbewerbs sind gehalten, eine schrittweise Realisierung 
bei ihren Planungen zu berücksichtigen. 
 
6.4 Projektdauer  
 
Die Gesamtprojektdauer wird unter Berücksichtigung der Komplexität des Vorhabens und 
der Abhängigkeiten von noch zu erlangenden Erkenntnissen (Gutachten, Wettbewerb) mit 
mindestens 9 Jahren prognostiziert.

Beschlussvorlage Ausschuss

5079 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Wirt Sa 
Vorlagen-Nummer 
 3265/2019 
Freigabedatum 
13.11.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Arbeitstitel: Neubau Justizzentrum Köln in Köln-Sülz 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorha-
benbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet westlich der Bahntrasse entlang der Rudolf-
Amelunxen-Straße, nördlich der Wohnbebauung entlang der Straße am Justizzentrum und 
des Land- und Amtsgerichtes, östlich der Luxemburger Straße und südlich der Freifläche ent-
lang der Hans-Carl-Nipperdey-Straße und des Fußgängerweges am Duffesbach  
—Arbeitstitel: Neubau Justizzentrum Köln in Köln-Sülz— einzuleiten mit dem Ziel, den Neu-
bau des Justizzentrums planungsrechtlich zu sichern; 
2. nimmt die in Anlage 2 dargestellten planerischen Zielvorgaben zur Kenntnis und beschließt 
die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach 
Modell 2; 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung ohne Einschränkung zustimmt. 
 
 
Alternative: keine 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2019 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 09.12.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 30.01.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) hat im Auftrag des Landesjus-
tizministeriums mit dem Schreiben vom 10.10.2019 die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 12 Bau-
gesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt, mit 
dem Ziel, den Neubau des Justizzentrums Köln in Köln-Sülz planungsrechtlich zu sichern. Insgesamt 
sollen oberirdisch circa 100.000 m² Geschossfläche entstehen. Das Plangebiet befindet sich in Köln-
Sülz und wird von der Freifläche entlang der Hans-Carl-Nipperdey-Straße und des Fußgängerweges 
am Duffesbach im Norden, von der Bahntrasse entlang der Rudolf-Amelunxen-Straße im Osten, der 
Wohnbebauung entlang der Straße am Justizzentrum und des Land- und Amtsgerichtes im Süden 
und der Luxemburger Straße im Westen begrenzt. Das Plangebiet ist circa 4 ha groß.  
 
Das bestehende Justizzentrum an der Luxemburger Straße weist einen erheblichen Sanierungs- und 
Modernisierungsbedarf auf. Eine umfassende Sanierung erscheint unter laufendem Geschäfts- und 
Sitzungsbetrieb nicht realisierbar. Aus diesem Grund soll in unmittelbarer Nähe der Bestandsliegen-
schaft ein neuer Gebäudekomplex für das Land- und Amtsgericht Köln und die Staatsanwaltschaft 
Köln errichtet werden. Über die städtebauliche Figur, über eine qualitätsvolle Architektur und nicht 
zuletzt durch die Lage an der geplanten Erweiterung des Inneren Grüngürtels soll eine nutzungs- und 
standortadäquate Adressbildung erreicht werden, die der funktionalen Bedeutung des Justizzentrums 
gerecht wird.  
 
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden die planungsrechtlichen Vo-
raussetzungen zum Neubau des Justizzentrums in Köln-Sülz geschaffen. Das vorhandene Planungs-
recht lässt die Realisierung des Vorhabens nicht zu.  
 
Der westliche Teil der Hans-Carl-Nipperdey-Straße (von der Kreuzung mit der Luxemburger Straße 
bis zur Kreuzung mit dem Straßenabschnitt des Wendehammers Hans-Carl-Nipperdey-Straße) soll 
einer Anbindung des neuen Justizzentrums an die Luxemburger Straße mittels eines gestalteten Vor-
platzes dienen. Der genannte Bereich versteht sich als Teil des vorhabenbezogenen Bebauungs-
plans, nicht hingegen als Teil des Vorhaben- und Erschließungsplans. Dies gilt auch für die nördlich 
an das Parkhaus an der Hans-Carl-Nipperdey-Straße angrenzende Dreiecksfläche, die derzeit als 
offene Stellplatzfläche genutzt wird. Eine planungsrechtliche Sicherung erfolgt durch die Einbezie-
hung der beiden Flächen gemäß § 12 Abs. 4 BauGB in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan. 
Ebenfalls werden die verbleibenden Verkehrsflächen innerhalb des Plangebietes mit in den vorha-
benbezogenen Bebauungsplan einbezogen. 
 
Für das Plangebiet wird ein städtebaulicher Wettbewerb als nichtoffenes Verfahren mit vor-
geschaltetem Teilnahmewettbewerb unter Beteiligung der Justiz, der Stadtverwaltung und der politi-
schen Gremien durchgeführt. Die Wettbewerbsergebnisse sollen die Grundlage für die Festsetzungen 
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans darstellen. Parallel zur Aufstellung des vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplanes wird in einer zweiten Stufe ein Architekten- bzw. Generalplanungswettbewerb 
durchgeführt. 
 
Auf Grundlage des in Anlage 2 dargestellten Planungsraumes soll die frühzeitige Öffentlichkeitsbetei-
ligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in Form einer Abendveranstaltung nach Modell 2 durchgeführt 
werden.  
 
Anlagen 
Anlage 1  Geltungsbereich  
Anlage 2 Planungsraum  
Anlage 3 Erläuterungstext

Anlage 2

340 Zeichen

Amtsgericht
Landgericht
Staatsanwaltschaft
Parkhaus
Baufeld für
zukünftige Gebäude
XIX
XXV
IV
XXI
IV
V
VI
VI
Anlage 2
0 5025 100 150 Meter N
 Neubau Justizzentrum Köln in Köln - Sülz
Planungsraum für den Aufstellungsbeschluss
Maßstab  1 : 2 500
Legende:
Bestandsgebäude
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Stadtplanungsamt

Beratungsverlauf (2)

05.12.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Luxemburger Straße 101
  • Rudolf-Amelunxen-Straße
  • Hans-Carl-Nipperdey-Straße
  • Weißhausstraße
  • Am Justizzentrum
  • Am Duffesbach
  • Straße 10
  • Eifelwall

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3265/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
13.11.2019
Erstellt
17.09.2019 11:59